Protokoll der Sitzung vom 14.12.2011

Zentral ist für mich, dass das Thema der Bankenlizenz nach wie vor für die EZB im Raum steht. Die Zwangskapitalisierung wäre ein richtiger Schritt gewesen. Uns haben eigentlich andere Länder in Europa vorgemacht, wie man Bankenkrisen eindämmen kann. Das wird hier aber nicht gern gehört, schon gar nicht von den Konservativen. Ich kann eigentlich nur noch einmal als letzten Satz zu Herrn Huster sagen: Das Thema Geschwindigkeit scheint mein zentrales Problem dabei zu sein. Um es einmal etwas plakativ zu machen: Die Geschwindigkeit der Anpassung an diese Krise muss demokratiefest sein. Sie muss so sein, dass wir demokratisch noch reagieren können und das scheint mir bislang überhaupt nicht der Fall zu sein. Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die CDU-Fraktion hat sich der Abgeordnete Mohring noch einmal gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will das Wort ergreifen, weil bei zwei Punkten noch einmal Erklärungsbedarf besteht. Ich findet es aus zwei Gründen richtig, dass Deutschland und Frankreich die Federführung in der Debatte übernommen haben: Der erste Grund ist die Frage der Haftungsquote. Deutschland und Frankreich haften zu knapp 50 Prozent bei all dem, was sich im europäischen Raum aus dem Stabilisierungsmechanismus, auch darüber hinaus, an Haftungsrahmen ergeben hat. Das heißt, es liegt bei diesen beiden Ländern eine besondere Verantwortung, zunächst bilateral zu klären, auf welchem Weg man sich verständigen kann und dann aber auch im europäischen Raum dafür zu werben, dass die Mehrheit - mit 26 Mitgliedstaaten ist die übergroße Mehrheit auch erzielt worden - diesen Weg auch unterstützt und begleitet. Es hatte doch auch die

(Abg. Meyer)

Frage vor wenigen Wochen noch im Raum gestanden, dass gerade die Bundeskanzlerin bezichtigt wurde, nicht genügend Führung im europäischen Raum zu übernehmen und alle Staaten, besonders die kleinen, darauf warten, dass die Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland sagt, welchen Vorschlag sie in den Raum geworfen hat. Kaum hat die Bundeskanzlerin mit dem Präsidenten Sarkozy von Frankreich diese Führungsverantwortung übernommen, wird plötzlich kritisiert, dass die beiden vorweggehen. Entscheidend ist, dass sich 26 Staaten der Europäischen Union darauf verständigt haben, diesen Kurs zu unterstützen, der ganz klar sagt - und da kommen wir zur Frage, Herr Meyer hat sie angesprochen, und sagen, wo schlägt es nach Thüringen um? Einer der weiteren wichtigen Punkte ist das Vorziehen des europäischen Stabilisierungsmechanismus schon auf das kommende Jahr. Das heißt tatsächlich in der Bundesrepublik Nachtragshaushalt, das heißt zusätzliche Verpflichtung finanzieller Art und das heißt auch im Vollzug möglicherweise Auswirkungen auf Bundesprogramme, von denen wir in unserem Landeshaushalt profitieren. Deswegen müssen wir das beobachten, was da passiert. Aber wir können auch ein Stück diesen Prozess begleiten, was wir auch tun mit unserem eigenen Europaausschuss, wenn es um die Frage der künftigen Sanktionsmechanismen geht. Dort müssen wir - und das empfehle ich auch dem Europaausschuss - eindringlich das Wort nehmen, auch von seinen Empfehlungsrechten Gebrauch zu machen, die mitzugeben in die Verhandlungen, auch in den Bundesrat hinein, weil ganz entscheidend davon abhängt, wie jetzt im Vertrag die Details zu den Sanktionsmechanismen definiert werden. Wir haben doch gerade gesehen, dass bei der rot-grünen Bundesregierung drei Jahre hintereinander die Stabilitätskriterien gebrochen wurden. Das war quasi Auslöser - das ist nämlich der zweite Grund, warum ich noch einmal darauf zu sprechen komme -, dass sich andere Nationalstaaten nicht mehr an die Maastricht-Kriterien halten mussten, wollten, weil die beiden Großen - Frankreich und Deutschland - schlechte Vorbilder waren und die eigenen Stabilitätskriterien nicht mehr beachtet haben. Das muss doch festgestellt bleiben.

(Beifall CDU)

Deswegen haben sie auch quasi eine Verpflichtung, jetzt ordentlich voranzugehen und im europäischen Rahmen und Kontext zu sagen, wie wir uns eine neue Stabilisierungsunion vorstellen. Die Wege dazu sind klug formuliert.

Dann will ich noch mal ein Wort der Überraschung in Richtung FDP sagen. Im wahrsten Sinne, ich bin den ganzen Tag schon überrascht über die FDP, aber jetzt auch am Abend über die Rede des Fraktionsvorsitzenden. Ich verstehe ja, wenn eine Partei auf der Suche nach sich selbst ist und wenn sie dazu ihre Mitglieder befragt

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Das kennt Ihr.)

und sich auf den Weg macht, um festzustellen, wofür sie eigentlich in Europa steht. Ich kann der FDP nur in diesen schweren Tagen raten, besinnt euch auf eure außenpolitische Traditionslinie, die vor allen Dingen unter dem Außenminister Hans-Dietrich Genscher ihren krönenden Punkt gefunden hat. Wenn die Liberalen sich darauf besinnen und wissen, was außenpolitisch notwendig ist, dann wissen sie auch, dass das, was die Bundeskanzlerin jetzt beim Europäischen Rat getan hat, genau in dieser wichtigen Traditionslinie liegt, ein friedliches Europa trägt nämlich zuallererst zur Stabilität und zum Vertrauen bei. Das haben die Beschlüsse des Europäischen Rates geleistet. Wenn die FDP das erkennt, kann sie ihre Suche nach sich selbst auch beenden und aufgeben und sich darauf konzentrieren, gemeinsam die Bundesrepublik Deutschland mit der CDU gut zu regieren. Vielen Dank.

(Zwischenruf Abg. Huster, DIE LINKE: Neu- wahlen - sofort!)

(Beifall CDU)

Seitens der Abgeordneten liegen mir keine Redemeldungen mehr vor und es steht auch keine Redezeit mehr zur Verfügung. Für die Landesregierung Ministerin Walsmann, bitte.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, das Einzige, worin alle meine Vorredner übereinstimmen, ist die Tatsache, vor ziemlich genau zwei Monaten haben wir hier im Thüringer Landtag bereits in einer Aktuellen Stunde über die Euroschuldenkrise debattiert. Ich habe damals auch über die Notwendigkeit gesprochen, europäische Beschlüsse immer wieder anzupassen und weiterzuentwickeln. Genau das ist mit den Beschlüssen des Europäischen Rats in der letzten Woche endlich geschehen. Der Gipfel vom 8./9. Dezember 2011 hat eine Reihe neuer Bestimmungen verabschiedet, die in den kommenden Wochen - und das haben Sie angesprochen - und Monaten umgesetzt werden und mit denen wir uns natürlich im Zuge der Umsetzung hier auch konkret auseinandersetzen werden. Bei den wichtigsten Gipfelergebnissen sind zwei Hauptpfeiler zu unterscheiden, meine Damen und Herren, zum einen Maßnahmen, die längerfristig greifen sollen als die vereinbarte Vertragsänderung und zum anderen Sofortmaßnahmen zur Beruhigung der Märkte.

Zunächst zur vereinbarten Vertragsänderung: Die Staats- und Regierungschefs haben beschlossen,

(Abg. Mohring)

einen neuen fiskalpolitischen Pakt zu schließen und eine erheblich stärkere Koordinierung der Wirtschaftspolitik in den Bereichen von gemeinsamen Interessen zu vereinbaren. Der neue fiskalische Pakt soll unter anderem folgende Verpflichtungen umfassen: Ausgeglichene staatliche Haushalte - so darf das jährliche strukturelle Defizit 0,5 Prozent des nominellen BIP nicht übersteigen, die Verankerung einer Schuldenbremse auf Verfassungs- oder vergleichbarer Ebene in den nationalen Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten. Diese soll auch einen automatischen Korrekturmechanismus umfassen, der bei Abweichung auszulösen ist. Der EuGH soll die Einhaltung dieser Regel auf nationaler Ebene überwachen. Die Auswirkung dieser Vereinbarung auf die nationale Budgethoheit wird sicher auch noch Gegenstand vertiefter Prüfung sein. Die Vorschriften für ein Verfahren bei übermäßigem Defizit nach Artikel 126 AEUV sollen für die Euroländer verschärft werden. Bei Überschreitung der 3-Prozent-Schwelle sollen automatische Konsequenzen erfolgen und lediglich, wenn sich eine qualifizierte Mehrheit im Rat dagegen ausspricht, könnte dies verhindert werden.

Meine Damen und Herren, der zweite Pfeiler umfasst Sofortmaßnahmen, um den aktuellen Spannungen an den Märkten zu begegnen. Hier wird ganz konkret die Beschleunigung des ESM durch ein vorgezogenes Inkrafttreten des Vertrags bis Juli 2012 genannt statt wie bisher 2013. Das Finanzvolumen von ESM/EFSF in Höhe von 500 Mrd. € soll garantiert werden, um eine Finanzierungsdelle beim Übergang von EFSF zu ESM auszuschließen, und es soll zukünftig eine Beteiligung des Privatsektors nur noch analog zu den Regeln des IWF gelten. Das heißt mit anderen Worten, die Gläubigerbeteiligung im Fall Griechenlands wird damit ein Einzelfall bleiben. Außerdem soll die Einstimmigkeitsregel im ESM durch eine qualifizierte Mehrheit von 85 Prozent ersetzt werden, um in dringenden Fällen rascher zu einer Einigung zu gelangen. Mit dieser Regelung behält Deutschland jedoch weiterhin quasi ein Vetorecht, da der deutsche Anteil über 15 Prozent liegt.

Meine Damen und Herren, der Gipfel hat festgestellt, dass einige der genannten Maßnahmen durch Sekundärrecht geregelt werden, andere Bestandteil des Primärrechts sind, und da im Kreis der 27 EU-Mitgliedstaaten kein Einvernehmen erzielt werden konnte, wurde beschlossen, die Änderung des Primärrechts im Rahmen einer zwischenstaatlichen Übereinkunft anzunehmen, die im März 2012 oder früher unterzeichnet werden soll. Ich denke, das ist ein enger Zeitplan für eine Vertragsänderung, die da vorgezeichnet ist.

Meine Damen und Herren, ohne Zweifel haben wir auch hier in Thüringen ein großes Interesse daran, dass der Schuldenabbau in Europa zügig voranschreitet. Deutschland trägt den Löwenanteil des fi

nanziellen Risikos der Eurorettung und das ist nur dann zu verantworten, wenn diese Hilfe an harte Bedingungen geknüpft ist. Solidarität - und das habe ich schon oft gesagt - ist keine Einbahnstraße und das ist auch der tiefere Zweck des neuen Fiskalpakets, endlich rechtlich bindende Verpflichtungen einschließlich automatischer Sanktionen vorzusehen, damit aus Lippenbekenntnissen konkrete Politik wird. Dass sich diese Erkenntnis durchgesetzt hat, ist der Verdienst der Bundesregierung und vor allem der Bundeskanzlerin; da stimme ich Herrn Mohring voll und ganz zu. Die Landesregierung unterstützt deshalb alle Maßnahmen, die die Hauptursache für die derzeitige Krise bekämpfen, nämlich das Ausufern, ich betone es noch einmal, es ist das Ausufern der Staatsverschuldung in vielen Ländern der Eurozone

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Auch Thürin- gen.)

und wir werden die Schuldenkrise nicht in den Griff bekommen, indem wir vornehmlich darüber nachdenken, wie wir noch mehr Geld bereitstellen.

Kurzfristige Maßnahmen zur Eindämmung der Krise waren und sind notwendig, aber sie bleiben Stückwerk - und das sage ich auch -, wenn sie nicht begleitet werden von einer Strategie, die das Übel bei der Wurzel packt. Das heißt aber auch, Deutschland muss mit gutem Beispiel vorangehen. An Schuldenabbau führt kein Weg vorbei. Der Weg der Haushaltskonsolidierung, wie wir das in Thüringen tun, ist die richtige Richtung. Selbstverständlich wäre es wünschenswert gewesen, wenn, wie ursprünglich geplant und auch weiter als Ziel formuliert, die beschlossenen Maßnahmen im Wege einer Vertragsänderung erfolgen würden, denn die Ausgestaltung des Fiskalpakts als völkerrechtlicher Vertag ist mit einer Reihe Fragen verbunden, das will ja gar keiner wegdiskutieren, die bei uns in Deutschland auch die Rechte des Bundesrats und der Länder betreffen. Hier gilt nach meiner Überzeugung das Gleiche, wie wir Länder das schon mit Blick auf die Ratifizierung des europäischen Stabilitätsmechanismus gesagt haben. Es handelt sich um Regelungen, die in ihrem Wesenskern primärrechtliche Angelegenheiten der Europäischen Union betreffen und für die dementsprechend auch die dafür im Grundgesetz im Artikel 23 vorgesehene Mitwirkung des Bundesrats in Form eines Zustimmungsgesetzes Anwendung finden muss. Diese Mitwirkungsrechte Thüringens und der anderen Länder dürfen jedenfalls durch die Korrektur oder Konstruktion als völkerrechtlicher Vertrag nicht ausgehebelt werden. Die Bundesregierung tut deshalb auch mit Blick auf den engen Zeitplan - das sage ich deutlich - gut daran, insoweit gegenüber den Ländern auch diese konstruktive Haltung weiter einzunehmen. Zu den weiteren ungeklärten Fragen gehört, wie eine Brücke zwischen EU-Recht einschließlich der Rolle der Gemeinschaftsinstitutio

(Ministerin Walsmann)

nen, insbesondere Kommission und EuGH, um nur eines herauszuziehen, und Bestimmungen eines völkerrechtlichen Vertrags, der neben dem Lissabon-Vertrag stehen soll, geschlagen werden kann. Der Gipfelbeschluss sieht hier Mischformen vor, etwa eine Intervention des EuGH bei einer Nichteinhaltung der im nationalen Verfassungsrecht zu verankernden Schuldenbremse, Kontrollbefugnisse der EU-Kommission bei Defizitverfahren etc. Deshalb, meine Damen und Herren, wird es eine spannende Frage sein, wie diese neue vertragliche Einigung diesen Spagat und diese Regelung bewältigt. Es besteht die Absicht, diesen völkerrechtlichen Vertrag zu einem späteren Zeitpunkt - ich glaube, das ist der richtige Weg - in den Lissabon-Vertrag zu integrieren. Ich denke, das ist der richtige Weg, der uns hilft, nach 18 Monaten Krisenmanagement in der EU einiges jetzt positiv auf den Weg zu setzen und erfolgreich der Situation in Richtung Stabilitätsunion einen Weg zu bahnen. Danke schön.

(Beifall CDU)

Damit kann ich diesen letzten Teil der Aktuellen Stunde schließen und den ganzen Tagesordnungspunkt. Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 23 auf, die

Fragestunde

Die erste Frage hat Frau Abgeordnete Leukefeld, Fraktion DIE LINKE, in der Drucksache 5/3607. Für die Landesregierung wird dann das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie die Antwort geben. Bitte, Frau Leukefeld.

Danke schön, Frau Präsidentin.

Novellierung der Richtlinie des Freistaats Thüringen für die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) - GRW-Richtlinie

Im Rahmen eines Gesprächs mit Unternehmen der Region Südthüringen zur Thematik „Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen im Freistaat Thüringen“ ist durch die Unternehmen zum Ausdruck gebracht worden, dass die Thüringer Landesregierung beabsichtige, noch im Jahr 2011 die oben genannte GRW-Richtlinie erneut zu novellieren.

Ich frage die Landesregierung:

1. Entspricht diese Aussage, dass die Landesregierung die GRW-Richtlinie novellieren wird, der Tatsache und - wenn ja - welcher Zeitplan ist dafür vorgesehen?

2. Welcher Bearbeitungsstand der vorliegenden Anträge zur Umsetzung der geltenden GRW-Richtlinie ist per 30. November 2011 zu verzeichnen (bitte Angaben zu vorliegenden, geprüften, bewilligten und gegebenenfalls abgelehnten Anträgen)?

3. Welche veränderten Kriterien für die Antragstellung zur Förderung sowie zur Bescheidung von Anträgen soll die novellierte GRW-Richtlinie enthalten?

4. Welche Effekte beabsichtigt die Landesregierung durch die erneute Novellierung der GRW-Richtlinie zu erlangen?

Für die Landesregierung antwortet Staatssekretär Staschewski.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Leukefeld für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Neufassung der GRW-Richtlinie Teil I - Gewerbliche Wirtschaft, einschließlich Tourismusgewerbe - soll noch in diesem Jahr bis Ende Dezember überarbeitet werden.

Zu Frage 2: Am 30.11.2011 lagen der Thüringer Aufbaubank 253 noch nicht beschiedene Anträge auf einzelbetriebliche GRW-Förderung vor, unvollständig davon waren 115 Anträge, vollständig 138. Im Jahr 2011 sind bis zum 30.11. 283 Anträge auf einzelbetriebliche GRW-Förderung bewilligt worden, abgelehnt wurden 53 Anträge.

Zur Frage 3: Die Richtlinie wird in einer ganzen Reihe von Punkten Novellierungen enthalten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich jetzt nicht auf Details eingehen kann, da derzeit die letzten Abstimmungen laufen.

Zur Frage 4: Wichtig ist für uns, dass eine noch effizientere Ausrichtung der Förderung auf die grundlegenden GRW-Förderziele erfolgen wird. Dabei soll die GRW-Förderung auch weiterhin eine wesentliche Säule der Strukturförderung bleiben.

Dazu gibt es jetzt Nachfragen. Bitte, Frau Leukefeld.

Danke schön. Ich bedauere es natürlich, dass es zu Frage 3, insbesondere zu den Kriterien, keine Antwort gegeben hat. Aber vielleicht können Sie trotzdem noch einmal sagen, Herr Staatssekretär, was die zwei, drei zentralen Punkte der GRW-Richtlinie

(Ministerin Walsmann)

hinsichtlich der positiven Bescheidung von Förderanträgen beinhalten sollten? Und gleich nachgeschoben die zweite Frage: Besteht denn die Möglichkeit, wenn die Richtlinie noch in diesem Jahr fertiggestellt sein soll und sicherlich dann zum 01.01.2012, nehme ich an, in Kraft tritt, dass wir das nicht nur aus dem Staatsanzeiger erfahren können, sondern vielleicht vorab schon.

Ich will gerne einen Vorschlag zur Güte machen, weil ich Ihre Nachfrage gut verstehe, dass wir, sobald wir da klar sind, Sie direkt anschreiben und parallel informieren könnten. Das wäre unser Angebot.

Frau Leukefeld, sind Sie damit einverstanden?