Protokoll der Sitzung vom 14.12.2011

Frau Leukefeld, sind Sie damit einverstanden?

(Zuruf Abg. Leukefeld, DIE LINKE: Ich bin damit einverstanden.)

Gut. Weitere Anfragen sehe ich nicht. Dann kann ich die zweite Frage aufrufen. Es ist die des Abgeordneten Barth von der FDP-Fraktion in der Drucksache 5/3620.

Stopp der Imagekampagne des Freistaats Thüringen

Mehrere übereinstimmende Pressemeldungen des 17. November 2011 berichteten darüber, dass der Freistaat Thüringen seine Imagekampagne „Das ist Thüringen“ bis auf Weiteres aussetzt.

Der Thüringer Minister für Wirtschaft, Arbeit und Technologie, Matthias Machnig, begründete diese Entscheidung damit, dass die bekannt gewordenen Gewalttaten Rechtsextremer einen „schweren Imageschaden für das Land“ bedeuten und die Fortsetzung der Imagekampagne deshalb „kontraproduktiv“ sei.

Ich frage die Landesregierung:

1. Zu welchem Zeitpunkt und durch wen ist die Entscheidung getroffen worden, die Imagekampagne „Das ist Thüringen“ auszusetzen?

2. Welche Gründe haben zu dieser Entscheidung konkret geführt?

3. Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit die Imagekampagne fortgesetzt wird?

4. Welche Verpflichtungen ergeben sich aus dem mit der Agentur geschlossenen Vertrag für das Land infolge der Entscheidung, die Imagekampagne auszusetzen; ergeben sich aus dieser Entscheidung gegebenenfalls finanzielle Folgen für das Land und falls ja, welche und in welcher Höhe?

Diese Frage beantwortet auch Staatssekretär Staschewski.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich beantworte die oben genannte Mündliche Anfrage für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zur Frage 1: Es gab eine Entscheidung, eine Schaltreihe von Anzeigen, die noch für das Jahr 2011 geplant war, auszusetzen, und die wurde in der 46. Kalenderwoche durch das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie im Benehmen mit der Staatskanzlei getroffen.

Zur Frage 2: Im Moment der Entscheidung, meine Damen und Herren, ging es zunächst darum, den Opfern der ungeheuerlichen Taten Rechtsradikaler zu gedenken und alles zu tun, die Ermittlungen und Aufklärungen voranzutreiben. Ich glaube schon, dass es nach solchen unfassbaren, menschenverachtenden Taten ein einfaches Weiter so nicht geben konnte.

(Beifall DIE LINKE)

Deshalb war es notwendig, innezuhalten.

Zur Frage 3: Die Standort- und Tourismuskampagne wird in 2012 fortgesetzt werden. Ausgesetzt wurde eine geplante Schaltung in Tageszeitungen. Alle Materialien, die produziert wurden, werden auch weiter eingesetzt werden.

Zur Frage 4: Aus der Entscheidung der Aussetzung ergeben sich keine spezifischen Verpflichtungen. Die Kampagne wird fortgesetzt und das Standortmarketing an sich, zum Beispiel Broschüren, Weiterarbeit an Motiven und Spots wurde nicht unterbrochen. Die spezielle Anzeige konnte kostenfrei storniert werden. Bereits am 2. Dezember wurden in Reaktion auf die Ereignisse mit Bezug auf das bevorstehende Konzert in Jena „Gesicht zeigen: Thüringen gegen Nazis!“ thüringenweit sowie in der Süddeutschen Zeitung und der FAZ Anzeigen geschaltet, aber dies dürfte dem Fragesteller sicher bekannt sein, denn er hat die Anzeige mit unterzeichnet.

Dazu gibt es Nachfragen.

Herr Staatsekretär, können Sie mir vielleicht sagen, wann diese Schaltung, die unterblieben ist, geplant war und wann jetzt die nächste erfolgt?

(Abg. Leukefeld)

Die Schaltung war in der Woche vor Weihnachten geplant. Die genaue Woche kann ich Ihnen jetzt nicht sagen, aber es war genau in der Zeit, in der auch die Schaltung „Thüringen gegen Nazis“ gelaufen ist. Das müsste sich in etwa überschnitten haben. Aber das kann ich Ihnen noch genau zuarbeiten. Die nächste ist Anfang nächsten Jahres, da gibt es noch kein genaues Datum.

Eine Frage haben Sie noch.

Vielen Dank, Frau Präsidentin, ich habe den Minister trotzdem, glaube ich, richtig zitiert, der gesagt hat, die Fortsetzung der Imagekampagne sei kontraproduktiv mit Blick auf den schweren Imageschaden für das Land. Unter diesem Aspekt würde ich gern noch mal fragen, Herr Staatssekretär, was unterscheidet nach Ihrer Auffassung den Zeitpunkt Anfang nächsten Jahres, zu dem dann wieder Schaltungen stattfinden sollen, von dem Zeitpunkt unmittelbar vor oder im Umfeld des Konzertes, also nach Bekanntwerden? Was ist daran weniger kontraproduktiv?

Ich glaube, das habe ich versucht deutlich zu machen in der Frage 2, Herr Barth. Ich sage es noch einmal. Ich weiß nicht, wie es Ihnen ging, aber mir ging es so. Es sind unfassbar menschenverachtende Taten vollzogen worden. Ich kann es auch persönlich sagen: Ich war geschockt darüber, was möglich war und ist und dass wir alle nicht wussten, dass eine Serie von Morden passiert ist aus menschenverachtendem, rechtsextremistischem Hintergrund. Ich glaube, das es angemessen ist, wenn die Landesregierung sagt, das kann jetzt nicht einfach so weitergehen und wir können keine Schaltung, die genau in der Zeit geplant ist, auf einer reinen Werbeimagekampagne machen, sondern wir mussten da reagieren und wir haben reagiert. Es gab ein Konzert und wir haben genau, glaube ich, richtig reagiert, dass Sie alle, alle Parteien zusammengestanden haben und gesagt haben: Wir wehren uns gegen Nazis und gegen dieses menschenverachtende Verhalten. Ich glaube, das war die richtige Antwort und es war die richtige Schalte zur richtigen Zeit.

Es gibt keine weiteren Nachfragen. Ich rufe nun die Anfrage des Abgeordneten Kuschel, Fraktion DIE LINKE, in der Drucksache 5/3621 auf.

Danke, Frau Präsidentin.

Änderungen bei den kommunalen Anteilen für die Einkommensteuer und Umsatzsteuer

Die Gemeinden erhalten einen Anteil am Aufkommen der Einkommen- und der Umsatzsteuer. Die gemeindlichen Anteile werden als Schlüsselzahlen nach Einwohnern ermittelt. Die für die Ermittlung zugrunde liegenden Verordnungen wurden durch den Bund neu erlassen, um der Einwohnerentwicklung Rechnung zu tragen. Der Bundesrat hat den Verordnungen zugestimmt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie hat die Landesregierung im Bundesrat den beiden Verordnungen zur Neuregelung über die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer abgestimmt und wie begründet die Landesregierung ihr Abstimmungsverhalten?

2. Welche Auswirkungen werden die beiden Verordnungen zur Neuregelung über die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer auf die Thüringer Gemeinden voraussichtlich haben?

Für die Landesregierung Herr Staatssekretär.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Landesregierung hat in beiden Verfahren den entsprechenden Änderungen der Verordnungen zugestimmt. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wird auf der Grundlage der Einkommensteuerleistung der Einwohner mithilfe von Schlüsselzahlen auf die Gemeinden verteilt. Alle drei Jahre erfolgt eine Aktualisierung der Verteilungsgrundlagen an die aktuellen statistischen Ergebnisse. Mit der Verordnung zur Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer wird nun für die Jahre 2012 bis 2014 auf die neue Statistik über die Lohn- und veranlagte Einkommensteuer des Jahres 2007 und nicht mehr - wie bisher - auf die des Jahres 2004 abgestellt. Dies ist das gängige Verfahren, das alle drei Jahre geschieht und das nicht verändert wurde. Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer wird aus zwei Komponenten ermittelt: aus einem nicht fortschreibungsfähigen Teil und einem fortschreibungsfähigen Teil. Der nicht fortschreibungsfähige Teil beruht für die neuen Länder zu

70 Prozent auf dem Gewerbesteueraufkommen der Jahre 1992 bis 1997 und zu 30 Prozent auf der Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Arbeitsort der Jahre 1996 bis 1998. Der fortschreibungsfähige Teil, und darum geht es in der Verordnung, setzt sich aus drei Teilen zusammen, zu 25 Prozent aus dem Anteil der einzelnen Gemeinde am Gewerbesteueraufkommen, zu 50 Prozent aus dem Anteil der einzelnen Gemeinde an der Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Arbeitsort und zu 25 Prozent aus dem Anteil der einzelnen Gemeinde an der Summe der sozialversicherungspflichtigen Entgelte am Arbeitsort. Die Verordnung über die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils am Aufkommen der Umsatzsteuer beinhaltet eine Aktualisierung der Datenbasis für diese Schlüsselzahlen des fortschreibungsfähigen Teils. Diese Aktualisierung beruht auf den gesetzlichen Vorgaben des Gemeindefinanzreformgesetzes. Es handelt sich also in beiden Fällen um eine technische Umsetzung der bestehenden Gesetzeslage.

Zu Frage 2: Durch die Aktualisierung der statistischen Basis des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer ergeben sich nach Modellrechnungen des Statistischen Bundesamts Verteilungswirkungen zugunsten der unteren Gemeindegrößenklassen. Auswirkungsberechnungen zur Aktualisierung der statistischen Basis des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer liegen nicht vor. Zu berücksichtigen ist, dass die absolute Höhe der einzelnen Gemeindeanteile an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer insbesondere vom jährlichen Gesamteinkommen dieser Steuerarten abhängen. Vielen Dank.

Es gibt dazu Nachfragen.

Danke, Frau Präsidentin, danke, Herr Staatssekretär. Bei der Umsatzsteuer, da ist mir das alles schon bewusst, aber bei der Einkommensteuer erhalten doch die Kommunen 15 Prozent des örtlichen Aufkommens nach dem Wohnortprinzip. Wieso ergibt sich daraus, dass trotzdem nachher noch einmal bundesweit eine Schlüsselzahl festgestellt wird, wenn doch eigentlich 15 Prozent des örtlichen, nach dem Wohnortprinzip resultierenden Aufkommens in der jeweiligen Wohnsitzgemeinde verbleiben. Wenn Sie das bitte noch einmal erläutern könnten.

Das ergibt sich aus dem Gemeindefinanzreformgesetz. Und zwar wird nach dem Gemeindefinanzreformgesetz der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, das ist § 2 des Gemeindefinanzreformge

setzes, aufgrund der Bundesstatistiken über die Lohnsteuer und die veranlagte Einkommensteuer durch Rechtsverordnung der Landesregierung festgesetzt. Das haben wir noch vor uns für die neue Periode. Er wird dann aufgrund dieser Statistik unter Anwendung bestimmter Höchstbeträge ermittelt. Das wird aufgrund des Gemeindefinanzreformgesetzes durch eine bundeseinheitliche Verordnung bestimmt, die nach § 3 Abs. 3 des Gemeindefinanzreformgesetzes festzusetzen ist. Das ist eine Verordnung, die durch das BMF zu erlassen ist. Diese Rechtsverordnung wiederum ergibt den Rahmen, innerhalb dessen wir dann mit unserer Landesverordnung für unsere Gemeinden die konkreten Schlüsselzahlen ermitteln und auch veröffentlichen.

Eine Fragemöglichkeit haben Sie noch, Herr Kuschel.

Danke, Frau Präsidentin und Herr Staatssekretär. Ich hoffe, dass Sie das verstanden haben, ich nicht. Die zweite Frage: Sie hatten gesagt, Modellrechnungen des Bundesamtes für Statistik haben ergeben, dass insbesondere durch die Neuverteilung kleinere Gemeinden profitieren. Sie haben einen anderen Begriff verwendet. Inwieweit korrespondiert denn das mit unserer Entwicklung im Lande, dass insbesondere die zentralen Orte in Thüringen unter besonders hohen Defiziten in den kommunalen Haushalten zu leiden haben? Wie kann da die Landesregierung zustimmen, dass es jetzt eine weitere Verschiebung hin zu kleineren Gemeindestrukturen gibt, was das Steueraufkommen betrifft? Eigentlich müssten die zentralen Orte in stärkerem Maße vom Steueraufkommen profitieren, damit sie auch ihre Umlandfunktion wahrnehmen können.

Wenn ich direkt antworten darf, wie gesagt, wir sind hier an die Vorgaben des Gesetzes gebunden, welches vorschreibt, dass die Verteilung auf der Grundlage der Lohn- und Einkommensteuerleistungen zu erfolgen hat und damit auch eine Aktualisierung impliziert. Zu beachten ist, dass auch Höchstbeträge noch im Rahmen einer Novelle des Gemeindefinanzreformgesetzes festgelegt werden, die diese Auswirkungen etwas abmildern werden. Darüber hinaus sehe ich allerdings die Auswirkungen in einem Rahmen, der durchaus für die Haushalte tragbar ist.

Es gibt keine weiteren Fragen, danke schön, so dass ich die Anfrage des Herrn Abgeordneten Ku

(Staatssekretär Diedrichs)

bitzki von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/3628 aufrufen kann. Bitte.

Auswirkungen der Novelle der Apothekenbetriebsordnung auf Thüringen

Seit Oktober 2011 liegt ein Entwurf zur Novellierung der Apothekenbetriebsordnung öffentlich vor, der die Apothekenlandschaft auch in Thüringen grundlegend ändern wird. Die Bundesländer hatten bis zum 18. November 2011 die Möglichkeit, eine Stellungnahme an das Bundesgesundheitsministerium zu richten.

Ich frage die Landesregierung: