Herr Kollege, wir haben doch keine Grundsatzentscheidung dort, wir haben eine Weiterentwicklung in dieser Legislatur beschlossen. Wenn sich jetzt Neue finden, muss eine Einzelfallprüfung gemacht werden. Der Innenminister mit seinen Leuten wird in jedem Fall eine Einzelfallprüfung machen, weil nämlich - jetzt muss ich das vorwegnehmen, was ich eigentlich alles morgen sagen wollte, da kann ich das morgen kürzen -, wenn man ein Leitbild schaffen will, dauert das mehrere Jahre. Das kann man nicht irgendwo aus dem Ärmel schütteln und dann ist es da. Das dauert seine Zeit. Wir haben uns in der Koalition zu bestimmten Dingen vereinbart. Die halten wir ein, und nachdem die 4 und die 15 durch sind, gibt es neue Richtlinien, die werden aber immer im Einzelfall geprüft werden und da legen wir Wert darauf, dass das Einzelfallprüfungen sind, denn die haben auch die Möglichkeit der Klage und wir wollen nicht vor dem Verfassungsgericht landen. Wir wollen, dass das ordnungsgemäß funktioniert, und auch wir sagen, ihr hattet lange genug Zeit und weil vorhin gesagt wurde - ich glaube von Ihnen, Kollege Bergner -, die haben keinen Bestand mehr, und würden jetzt das ganze Land, ich sage es einmal mit meinen Worten, unter den Hammer bringen - das ist überhaupt nicht so. Jeder wusste, dass ein Zusammenschluss von Gemeinden zu einer Verwaltungsgemeinschaft nicht so hoch und so stark angesiedelt und vom Gesetz geschützt ist, wie es das ist, wenn es eine Einheitsgemeinde oder Landgemeinde ist.
Das stimmt überhaupt nicht. Also, Kollege Bergner, das nächste Mal werde ich mit anderen Wahlkampf machen. Da sind Sie nicht mehr dabei, dann können Sie es mir zurufen. Aber das ist nicht die Hürde. Ich will nur sagen, dass es nicht stimmt, sondern dass die Menschen in der Verwaltungsgemeinschaft schon lange wissen - auch die vier, die sich jetzt noch einmal zusammenschließen hier im südlichen Beritt, wo die Berge etwas mehr sind -,
Die wissen jetzt schon, wenn es einmal zur Neustrukturierung kommen wird - wer auch immer das ist nach 2014 -, wird es dort zu Veränderungen kommen. Das ist so, das muss man einfach zur Kenntnis nehmen. Man kann bis zur letzten Patrone sagen: Kopf in den Sand, ich schaue nicht hin. Aber man muss auch sagen: Wo geht der Schuss hin?
Ja, wir hören Schüsse, aber wir passen auch auf, woher die Schüsse kommen. Wenn ich hier das Hohe Haus - da lasse ich einmal die FDP weg, weil sie in dem Fall eine andere Meinung hat -, ansonsten gibt es hier in dem ganzen Haus doch die, die viel weiter wollen. Ich frage mich immer, die GRÜNEN wollen riesenhafte Dinge haben. Das kann ich nachvollziehen, weil sie kommunal wenig verankert sind. DIE LINKEN wollen in Größenordnungen Dinge haben. Das ist doch alles bekannt. Wir versuchen, das im Freistaat Thüringen so zu händeln, dass es noch eine vernünftige Geschichte ist. Mehr will ich dazu jetzt gar nicht sagen. Das war das noch einmal zur Gebietsreform.
Widerspruchsverfahren: Auch hier, ich bin jetzt über 20 Jahre dabei, das kenne ich in wechselnden Dingen, dass das immer wieder gekommen ist. Mittlerweile haben viele Länder der Bundesrepublik diese Widerspruchsverfahren abgeschafft und das funktionierte hervorragend.
Ich kenne das wechselseitig. In den Legislaturen ist das immer wieder diskutiert worden. Ich glaube, es hilft uns, Ressourcen zu sparen. Ich glaube, es wird auch dazu führen, dass man nicht mit jedem - jetzt hätte ich beinah ein böses Wort gesagt - bisschen gleich immer zum Widerspruch rennt, sondern dass man sich vielleicht auch einmal überlegt, das kostet mich vielleicht sogar Geld.
Ja, da liegt der Hase nicht im Pfeffer. Nein, der Hase liegt nicht dort im Pfeffer, sondern - wir kennen es doch draußen, Sie erleben es doch genauso als Bürgermeister - da ruft irgendeiner auf und da machen sie Rundbriefe und die werden alle versandt, alle mit demselben Text, nur der Name wird eingefügt und die ganzen Dinge gehen auf den Weg. Das kennen wir doch.
Wir haben die Bürgerrechte im Freistaat Thüringen wirklich heftig verändert. Gemeinsam mit der SPD haben wir hinbekommen, dass dort viele Dinge wirklich zum Vorteil geändert wurden.
Aber das ist so ein Punkt, über den man ruhig eine andere Meinung haben kann. Wir sind der Meinung, die Widerspruchsverfahren sind so, wie sie jetzt konzipiert sind, durchaus machbar. Das wird man im Auge behalten. Da wird man sicher nach ein, zwei Jahren sehen, wie das Ganze funktioniert, und wird sich die ganze Geschichte weiter anschauen.
(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Was wird mit den Leuten, die in den zwei Jahren herunterfallen, Herr Fiedler?)
Ach, wissen Sie, ich kann mir immer einen Einzelfall heraussuchen und den Einzelfall vorn anstellen, aber wir müssen in Verwaltungsdingen … Auf der einen Seite ist vorhin heftig gerufen worden: Das Land hat viel zu viel Personal, wir müssen abbauen! Wenn es an das Konkrete geht, wird immer gesagt: Aber da müssen wir den behalten, da müssen wir die behalten, da müssen wir das behalten. Da kommen wir nie zu einer Reduzierung und das ist der Grund. Lange Rede, kurzer Sinn. Wir wollen hier fertig werden. Eigentlich wollte ich gar nicht reden, Herr Kollege Gentzel wird es mir nachsehen.
Ja, es ist eben so, wenn man auf Zwischenrufe reagiert. Wir haben einen guten Einzelplan 03, der ist insbesondere in Richtung innere Sicherheit ausgerichtet. Das finden wir gut. Wir haben den Innenminister ermuntert, dass, wenn überhaupt gespart wird, in der übrigen Verwaltung und erst, wenn es nicht mehr geht, in der Polizeiverwaltung. Nirgends anders. Das ist unsere ganz klare Aussage. Wir haben in die Kommunen hinein, das wird aber in dem anderen Plan beredet, über den Kommunalen Finanzausgleich zu reden. Ansonsten stimmen wir dem Einzelplan natürlich uneingeschränkt zu.
Danke, Herr Abgeordneter. Das Wort hat die Abgeordnete Berninger von der Fraktion DIE LINKE. Ihnen verbleiben noch 9 Minuten Redezeit.
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie eben gehört, Flüchtlingspolitik und Integrationspolitik sind für die Regierungsfraktion CDU, aber nach der Erfahrung seit 2009 auch für die SPD nun wahrlich kein Schwerpunkt und für die Landesregierung, das wissen wir, leider auch nicht. Über 35.000 Nichtdeutsche und etwa 3.000 Asyl suchende und geduldete Flüchtlinge sind aber keine vernachlässigungswerte Größe, weil hinter jedem Einzelnen konkrete Lebensverhältnisse stehen, die auch durch Entscheidungen des Thüringer Landtags maßgeblich beeinflusst werden, aber auch weil sich die Erfüllung des selbst gegebenen Bildes des Bundeslandes, des Freistaats Thüringen als demokratisch, weltoffen und tolerant vor allem auch daran misst, wie dieses Land mit denen umgeht, die aufgrund ihres Rechtsstatus einen anderen formellen Zugang zu Rechten, zu sozialen Grundsicherungen oder auch der politischen Partizipation verfügen; das vor allem auch im Hinblick auf die in Thüringen lebenden Flüchtlinge, weil Humanität eben keine Frage der Quantität ist, sondern - um es mit dem Credo von Pro Asyl zu zitieren - „weil der Einzelfall zählt.“
In den vergangenen zwei Jahren - provoziert durch die unsäglichen, publizierten Äußerungen eines Herrn Sarrazin - haben vor allem Menschen, die sich noch nie inhaltlich mit Fragen der Integration beschäftigt haben, von Parallelgesellschaft und Integrationsverweigerern gesprochen. Die Bundesregierung musste auf Kleine Anfragen hin einräumen, dass das Vorhandensein von Integrationsverweigerern nicht belegt werden kann. Nur langsam kamen in der Diskussion dann diejenigen durch, die darauf verwiesen, dass Integration kein durch die Politik gestalteter Prozess ist, sondern einer, den Menschen tagtäglich im gemeinsamen Umgehen gestalten und der auch tatsächlich stattfindet. Nur muss dieses gemeinsame Umgehen auch ermöglicht werden und hier kommt dann wieder die Politik ins Spiel.
Seit einigen Jahren gibt es in Thüringen ein Programm zur Förderung von Maßnahmen zur Integration, das jährlich mit 500.000 € gleichbleibend ausgestattet ist. Maßnahmen zur Förderung der Integration - das ist bereits deutlich geworden, hoffe ich - müssen sich verstärkt an die sogenannte Aufnahmegesellschaft richten und die vorhandenen Integrationsverweigerer in der deutschen Gesellschaft zum Gegenstand haben. Wenn es erklärtes Ziel dieses Landtags ist, den Anteil derer, die die Bundesrepublik für in einem gefährlichen Maß überfremdet halten, deutlich zu reduzieren, müssen genau dort die Maßnahmen ansetzen, um Wirkungen auf der Einstellungsebene zu erreichen.
Aus diesem Grund schlagen wir, die Fraktion DIE LINKE, vor, die zu vergebende Fördersumme um 400.000 € zu erhöhen.
Gleichfalls mahnen wir aber an, die Leitlinien und Handlungsansätze zur Förderung der Integration in Thüringen, die sich noch auf statistisches Zahlenmaterial aus dem Jahr 2005 stützen, zu überarbeiten und fortzuentwickeln als Grundlage für eine gezielte Förderung sinnvoller, integrationsfördernder Maßnahmen. Wobei ich zum Selbstverständnis hoffentlich überflüssigerweise - betonen möchte, dass wir unter Integration nicht die Anpassung an deutsche Alltagskultur verstehen, sondern Integration als Grundlage für ein gemeinsames Leben verstehen,
trotz aller und vor allem eben auch mit allen individuellen Unterschieden, die das Menschsein nun einmal mit sich bringen.
Meine Damen und Herren, die Flüchtlingspolitik der Thüringer Landesregierung und vieler Landkreise und kreisfreien Städte ruft immer wieder die deutliche und scharfe Kritik von Flüchtlingsorganisationen, aber nicht nur, sondern auch von Wohlfahrtsverbänden und Kirchen hervor. Residenzpflicht, Gutscheine, Lagerunterbringung, eingeschränkte medizinische Behandlung sind die wenigen Stichpunkte, die die von Flüchtlingen zu erduldenden Grundrechtseingriffe beschreiben. Kein Recht auf vollständige Bewegungsfreiheit, nur ein eingeschränktes Recht auf individuelle Persönlichkeitsentwicklung, keine freie Arztwahl und der Schutz der persönlichen Gesundheit nur unter Kostenvorbehalt.
Andere Bundesländer machen es Thüringen vor, dass trotz restriktiver Bundesgesetze, wie zum Beispiel das Asylverfahrensgesetz oder auch das verfassungswidrige Asylbewerberleistungsgesetz, der humanitäre Umgang mit Flüchtlingen gewährleistet werden kann. Thüringen ist dann bei der nochmals durch das Landesverwaltungsamt vorgenommenen restriktiven Auslegung dieser diskriminierenden Gesetze alles andere als weltoffen und tolerant. Die Landkreise und kreisfreien Städte machen sich in finanzieller Abhängigkeit von den Landeszuschüssen dann trotz eigener Verantwortung zur Umsetzung der Bundesgesetze und trotz der bestehenden Spielräume zu Erfüllungsgehilfen dieses Landesverwaltungsamts.
Humanität aber darf keine Frage der Kosten sein, weder für das Land noch für die Landkreise und kreisfreien Städte. Deswegen gibt es aus unserer Sicht auch nur die Möglichkeit, dass die Kosten für die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen den Kommunen durch das Land zu erstatten sind,
und zwar im Umfang der tatsächlich anfallenden Kosten bei Umsetzung der Bundesgesetze. Die derzeitige pauschale Kostenerstattung durch das Land und der Kostendruck bei den Landkreisen führen in der Konsequenz dazu, dass medizinische Behandlungen nach dem heutigen Stand verweigert werden, dass eine Einzelfallprüfung für eine Wohnungsnahme unterbleibt oder die eigentlich zu gewährenden Leistungen zur Deckung besonderer Bedürfnisse von Kindern verweigert werden. Aus diesem Grund schlagen wir Ihnen vor, die Landesregierung zur Änderung der Flüchtlingskostenerstattungsverordnung aufzufordern, um eine bestehende pekuniäre Hürde abzubauen. Für diesen Antrag bitte ich Sie um Zustimmung ebenso wie für den Antrag zur Schaffung eines landesweit erreichbaren Beratungsnetzwerks für Flüchtlinge in Thüringen. Ein solches existiert nämlich derzeit in Thüringen nicht, ist aber aufgrund der eben auch beschriebenen besonderen Rechtssituation und dem daraus erwachsenden Beratungsbedarf unerlässlich.
Meine Damen und Herren, der finanzielle Umfang unserer Anträge ist gemessen am Gesamtetat mehr als überschaubar. Wenn Sie den Anträgen zustimmen und wenn dann noch die Residenzpflicht aufgehoben wird, das Bundesverfassungsgericht das Asylbewerberleistungsgesetz für obsolet erklärt, wenn Flüchtlinge nicht mehr in Lagern leben müssen, bestehende Arbeitsverbote aufgehoben, rassistische Einstellungen durch Bildung, Aufklärung, diskriminierungsfreie Rechtsregelungen und durch politisches sowie gesellschaftliches Vorleben bekämpft werden, dann kann man auch von Weltoffenheit und Toleranz sprechen.
Einen Schritt dorthin können Sie mit Ihrer Zustimmung zu unseren Anträgen heute schon gehen und das wäre dann auch wirklich ein Teil Verfassungsschutz, meine Damen und Herren. Vielen Dank.
Danke, Frau Abgeordnete. Es gibt noch eine weitere Wortmeldung von der Abgeordneten Renner. Ihnen verbleiben noch 2 Minuten.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich möchte gern noch mal auf die Gegenargumente erwidern, die vorhin zu unserem Vorschlag eingebracht wurden, die nachrichtendienstlichen Mittel beim Landesamt für Verfassungsschutz zu streichen. Herr Adams, Sie haben gesagt, ab dem 01.01. wissen dann die Mitarbeiter dieser Behörde nicht mehr, was sie tun sollen. Schauen Sie sich mal an, welche Einstellungsprofile wir da haben.
Wir haben Politologen, wir haben Juristen, wir haben anderes wissenschaftlich qualifiziertes Personal. Ich erwarte dort schon, dass ab dem 1. Januar vielleicht mal Fachliteratur gelesen wird, wegen mir Internetrecherche betrieben wird
oder Zeitungen ausgewertet werden. Denn der Anteil nachrichtendienstlicher Arbeit ist der geringste Teil dort. Ansonsten soll dort anders gearbeitet werden. Gerade unter dem Aspekt Grundrechtsschutz muss man sich allein schon aus einer Sicht einer Bürgerrechtspartei gegen diese massiven Möglichkeiten der Grundrechtseinschränkung durch nachrichtendienstliche Mittel eindeutig positionieren.
Nein, kann ich jetzt nicht bei 2 Minuten. Dann noch der Vorschlag, man soll diese Mitarbeiter, die möglicherweise V-Mann-Führer sind usw., nun damit beauftragen, einen Entwurf zu machen für den Umbau des Landesamts für Verfassungsschutz zu einer Demokratiebehörde. Nein, wir wollen nicht den Bock zum Gärtner machen. Wir sehen hier das Parlament und die Landesregierung in der Pflicht. Wir werden hier auch entsprechend weiter Vorschläge vorlegen und zur Diskussion stellen.