Herr Präsident, meine Damen und Herren, gestatten Sie mir eine Vorbemerkung zu dem Verschieben des Tagesordnungspunkts. Wir haben es gestern als Fraktion getan, um dem Minister die Möglichkeit zu geben, sowohl morgen die Messe zu eröffnen als auch bei diesem Tagesordnungspunkt dabei zu sein. Es freut uns, dass Sie der Beratung beiwohnen und sicher auch dazu sprechen. Als ich dann im Nachhinein erfahren habe, dass es eher darum geht, dass Kolleginnen und Kollegen aus dem Agrarausschuss morgen bei der Messeeröffnung dabei sein möchten, dann hätte ich mir das gestern anders überlegt. Denn ich finde es höchst unsolidarisch, dass man die kleinen Fraktionen hier
Genau, ich schließe den Satz ab. Das ist etwas, was wir sonst aus dem Ausschuss nicht kennen. Schade, dass das jetzt in dieser Art und Weise abläuft.
Meine Damen und Herren, zur Einbringung des Antrags: Wahrscheinlich geht es Ihnen allen so. Sie sind ja alle irgendwo zu Hause, haben Regionalbüros, Wahlkreisbüros und bekommen ganz viele Anrufe von aufgeregten Mitbürgerinnen und Mitbürgern. Wann immer irgendetwas auf dem Acker steht, was nicht aussieht wie ein Trecker, glaubt man, dass dort nach Gas gebohrt wird. Ich will das nicht bagatellisieren, aber die Menschen sind in heller Aufruhr. Es gab entsprechende Medienberichte. Viele von Ihnen haben sicher die Fernsehberichte gesehen, wo aus dem Wasserhahn die Flammen schlagen in den USA. Sie haben mitbekommen, dass es in Niedersachsen die ersten Fälle gibt, wo Menschen ihre privaten Brunnen nicht mehr nutzen können, weil dort Chemikalien eingetragen wurden. Also die Menschen machen sich Sorgen, wenn es um das Fracking geht. Insofern ist es sicher richtig, dass wir uns damit beschäftigen. Wir haben das im Ausschuss getan, allerdings in geheimer Sitzung. Wir haben dort gute Informationen bekommen. Wir gehen davon aus, dass wir das letzten Endes aber auch der breiten Öffentlichkeit zugänglich machen müssen, deshalb dieser Antrag.
Wir sind also am 17.02. von der Firma BNK Deutschland GmbH - einer Tochterfirma einer kanadischen Erdgasfirma - ausreichend und gut informiert worden mit einem kompletten Zeitplan, auch sehr gut fachlich informiert worden, mit einer Karte, wo man jeden Ort nachlesen kann, ob er betroffen sein würde oder nicht, mal abgesehen davon, dass man dann unterirdisch noch mal ein paar Kilometer horizontal bohrt. Bei den Erfahrungen, die wir mit K + S gemacht haben, muss uns das auch interessieren. Also Transparenz war da, wir sind sehr gut informiert worden. Aber das, was die Kolleginnen und Kollegen von BNK dort vorgetragen haben, hat uns natürlich auch gleichzeitig Sorgen gemacht. Wir haben mehrmals darauf hingewiesen, dass ja ExxonMobil als der große Player hier in Deutschland, der in Niedersachsen zum Beispiel schon bohrt, selbst davon spricht, dass er dort hochgiftige Chemikalien einsetzt und in Bezug auf die Moratorien, die es in
mehreren europäischen Ländern gibt, versprochen hat, dass innerhalb der nächsten beiden Jahre Chemikalien entwickelt werden, die nicht mehr wassergefährdend, nicht mehr umweltgefährdend sind. Also insofern gibt es ein Problem und mich hat erstaunt, dass BNK das ziemlich bagatellisiert hat. Ich habe nachgefragt, wie sie denn die Giftigkeit der Chemikalien einschätzen. Das hat man dann ziemlich runtergespielt.
Also, meine Damen und Herren, hier gibt es noch eine ganze Reihe von Fragen, die wir in dem Antrag auch formuliert haben, wo sicher auch der Minister im Ergebnis der Beratung im Ausschuss noch Stellung nehmen wird.
Meine Damen und Herren, es gibt - und das ist die Korrektur zu unserem Antrag, den wir vorgelegt haben - natürlich mittlerweile Initiativen in anderen Bundesländern, Nordrhein-Westfalen ist hier aktiv geworden mit einem sehr weitgehenden Antrag, Niedersachsen als betroffenes Land hat auch einen Antrag eingebracht. Das ist uns bekannt. Wir haben jetzt keinen Änderungsantrag zu unserem eigenen Antrag gestellt, weil uns signalisiert wurde von den Kolleginnen und Kollegen der SPD und der CDU, dass wir das im Ausschuss behandeln werden und dabei in guter Manier dort auch durchaus Anträge verbessern. Gemeinsam werden wir das an dem Punkt auch tun. Hier ist ein neuer Stand erreicht, das ist so. Wir möchten auf jeden Fall hier in die Debatte einsteigen, vor allen Dingen auch deshalb, damit die Menschen draußen ausreichend informiert werden.
Und letzte Bemerkung: Ich bin sehr oft angesprochen worden, warum wir nicht wie die Bundestagsfraktion ein Moratorium fordern. Wenn das ein Ergebnis der Ausschuss-Sitzung wäre, dann würden wir das natürlich außerordentlich begrüßen. Ein zweijähriges Moratorium, wie wir es in anderen Ländern, auch in anderen Bundesländern und auch in den USA und in Kanada in einigen Staaten haben, wäre uns am allerliebsten, aber wir wollen hier nicht gleich die Tür zuschlagen. Wir möchten ins Gespräch kommen mit allen Kolleginnen und Kollegen, aber, wie gesagt, wir verschließen uns auch einem Moratorium nicht, zumindest für die Zeit bis die Fragen, die wir aufgeworfen haben, auch geklärt sind. Vielen Dank.
Danke, Herr Abgeordneter. Die Landesregierung hat signalisiert, dass sie einen Sofortbericht zu Nummer I des Antrags gibt und deshalb erteile ich das Wort dem Herrn Minister Reinholz.
Herzlichen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte die aufgeworfenen Fragen in dem Antrag wie folgt beantworten: In Thüringen sind derzeit drei Aufsuchungserlaubnisse zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen erteilt, die als solche noch keine Aufsuchungsarbeiten erlauben, sondern lediglich vor konkurrierenden Interessen schützen. Anträge für konkrete Aufsuchungsarbeiten sind noch nicht gestellt worden.
Im Erlaubnisverfahren ist von der zuständigen Behörde unter anderem zu prüfen, ob überwiegende öffentliche Interessen eine Aufsuchung im gesamten zuzuteilenden Aufsuchungsfeld ausschließen. Dazu hat das Thüringer Landesbergamt die Behörden beteiligt, zu deren Aufgabe die Wahrnehmung dieser öffentlichen Interessen auch gehört. Eine darüber hinausgehende öffentliche Beteiligung ist bei der Prüfung einer beantragten Aufsuchungserlaubnis nicht vorgeschrieben. Deshalb habe ich die Aufsuchungsfirma aufgefordert, bereits vor Beantragung konkreter Aufsuchungsarbeiten die Öffentlichkeit vollumfänglich über ihre Aufsuchungspläne zu informieren. Ich erwarte, dass auch weiterhin alle Planungen transparent wie bisher kommuniziert werden.
Die öffentliche Diskussion zur Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten ist durch die Berichterstattung über negative Erfahrungen bei den Gewinnungsarbeiten in den Vereinigten Staaten von Amerika geprägt. Sowohl die in den USA geltenden umweltrechtlichen Vorschriften als auch die daraus abzuleitenden Technologiestandards unterscheiden sich deutlich von den in der Bundesrepublik Deutschland bestehenden gesetzlichen Regelungen und dem in Anwendung befindlichen Stand der Technik. In Deutschland sind wegen der geltenden Rechtslage deutlich höhere Anforderungen einzuhalten. Ob und inwieweit die negativen Erfahrungen aus den USA auf die Situation in Deutschland übertragbar sind, wird derzeit in verschiedenen vom Umweltbundesamt sowie dem Land Nordrhein-Westfalen beauftragten Studien untersucht.
Vor Abschluss dieser Untersuchung - erste Ergebnisse sollen in diesem Sommer vorliegen - sind auch für Thüringen keine belastbaren Aussagen zu Risiken und Auswirkungen bei der Erkundung und Förderung von unkonventionellem Erdgas auf die Umwelt möglich. Auch für eine seriöse Meinungsbildung zu einem eventuellen Anpassungsbedarf von Rechtsvorschriften sowie insbesondere zur Einführung einer generellen UVP-Pflicht, sind zuerst die Ergebnisse der soeben genannten Studien abzuwarten.
den Vorgaben der EU-UVP-Richtlinie. Eine Verschärfung für die Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten ist nur gerechtfertigt, wenn deutlich höhere Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten sind. Dies soll ja mit den genannten Studien ermittelt werden. Erst nach Vorlage der Ergebnisse dieser Untersuchungen ist eine wirklich seriöse Diskussion über strengere Anforderungen an die Verwaltungsverfahren überhaupt erst möglich. Herzlichen Dank.
Danke, Herr Minister. Zunächst aufgrund der mir vorliegenden Rednerliste gehe ich davon aus, dass alle Fraktionen die Beratung zum Sofortbericht zu Nummer I wünschen. Das wird mir durch Kopfnicken signalisiert. Also eröffne ich auf Verlangen aller Fraktionen die Beratung zum Sofortbericht zu Nummer I des Antrags und gleichzeitig eröffne ich die Aussprache zu Nummer II des Antrags. Und die gute Meldung ganz zu Beginn, wir haben doppelte Redezeit. Ich rufe auf als Erste Abgeordnete Hitzing von der FDP-Fraktion.
Sehr verehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für den Sofortbericht, Herr Minister. Man könnte an dieser Stelle sagen, ganz viel beantwortet und weiterhin sollten wir es im Ausschuss beantworten, bereden und diskutieren. Also wenn ich das jetzt gleich mal sagen darf, meine Fraktion würde dem ausdrücklich zustimmen wollen, aber trotzdem gibt es natürlich noch einiges auch an dieser Stelle zu dem Thema zu sagen. In mehreren und - Herr Dr. Augsten hat es erwähnt speziell in der Ausschuss-Sitzung vom 17.02. dieses Jahres wurde zum Thema Schiefergasförderung bereits gesprochen. Technologie und Gefahren oder keine Gefahren wurden versucht aufzuklären bzw. uns bestimmte Dinge zu erhellen. Ich gebe Ihnen durchaus recht, Herr Dr. Augsten, natürlich haben wir, im Übrigen auch ich, die Frage gestellt nach diesen Chemikalien, was dort eigentlich eingesetzt wird. Denn wenn man von Chemikalien und Untergrund spricht, dann beschleicht einen schon ein ungutes Gefühl. So will ich es mal sagen.
Das Bundesbergbaugesetz unterscheidet nun zwischen Aufsuchen und Gewinnung von Bodenschätzen. Das Aufsuchen hat nur die Entdeckung und die Feststellung als ausgerichtete Tätigkeit, und die Gewinnung ist das Lösen und Freisetzen der Bodenschätze. Herr Minister hat schon darauf verwiesen, dass es in Thüringen diese drei Erlaubnisse zum Aufsuchen gibt. Bis jetzt gibt es noch keine Probebohrungen. In beiden Aufsuchungsfeldern, das ist der Knackpunkt, denke ich, nämlich dem Aufsuchungsfeld Steinadler und Seeadler befinden sich mehrere Wasserschutzgebiete mit einer Viel
zahl von Wassergewinnungsanlagen der öffentlichen Wasserversorgung. Da ist natürlich schon Obacht geboten. Im Feld Seeadler ausdrücklich befinden sich die Heilwasserzone und die Solegewinnung Bad Sulza - also Obacht. Da bin ich voll bei Ihnen. Probebohrungen bis in eine erforderliche Tiefe von 2.500 m werden von der oberen Wasserbehörde des Landesverwaltungsamts innerhalb des Wasserschutzgebiets momentan als sehr problematisch eingeschätzt. In diesem Punkt teile ich durchaus und vollkommen Ihre Bedenken. Das heißt auch, Umweltverträglichkeitsprüfungen müssen unbedingt sein. Sie fordern in Ihrem Punkt II.1 diese Umweltverträglichkeitsprüfung. Wie gesagt, es gibt in der Verordnung zur Umweltverträglichkeitsprüfung diese Begrenzung 1.000 Meter. Ab 1.000 m Tiefe muss in ausgewiesenen Naturschutzgebieten eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Das ist meines Erachtens auch sinnvoll und sollte natürlich diese immense Tiefe von 2.500 m mit beinhalten.
Eine Ergänzung des Anwendungsbereichs für Vorhaben der Erdgasgewinnung kann ich sehr nachvollziehen. Es gibt aber auch, das wissen Sie sehr genau, eine Bundesratsinitiative von NordrheinWestfalen, die gleichlautend ist. Die ist vom Juni letzten Jahres. Die Frage ist jetzt, belassen wir es bei der, die ist auch im Ausschuss im Bundestag, oder müssen wir noch eine extra Initiative hier in Thüringen starten. Ich glaube, das ist an der Stelle sicherlich nicht notwendig, weil es in der Bearbeitung ist. Also für mich ist der Punkt II.2 der Punkt, mit dem ich wirklich ein bisschen Schwierigkeiten habe. Der ist für mich verwirrend, aber darüber können wir dann reden. Sie haben in Ihrem Antrag jetzt davon gesprochen, dass es Ihnen um eine grundlegende Reform geht, in deren Rahmen die überkommene Trennung von Grund- und Bergeigentum abgeschafft werden soll. Diesen Antrag haben Sie in Ihrer Bundestagsfraktion im letzten Jahr auch schon mal gestellt und das Recht des Eigentümers eines Grundstücks auf den Raum über der Oberfläche und den Erdkörper unter der Oberfläche angemahnt. Jetzt ist die Frage, wie weit das gehen soll. Darüber müssen wir tatsächlich reden. Das ist im Antrag jetzt nicht eindeutig erkennbar, weil auch alle wissen, was bedeutet es denn, wenn in der Tiefe unter dem Grundstück des Häuslebauers Braunkohle liegt. Soll der jetzt der Eigentümer der Braunkohle sein oder des Goldes vielleicht? Dann kommen wir in große Schwierigkeiten. Darüber würde ich dann ganz gern mal mit Ihnen reden, Herr Dr. Augsten, denn das Schiefergas wäre dann auch von dieser Thematik betroffen und Sie wissen selbstverständlich auch, dass mit Stand 2008 die Energiequellen Deutschlands sich zum großen Teil auf Steinkohle und auf Braunkohle zurückziehen. Wir sind auch heute noch von diesen Vorkommen abhängig und das unkonventionelle Erdgas würde
Zum Punkt 3 Ihres Antrags, die Nutzung des Untergrundes, die Erstellung eines bundesweiten Raumordnungsplans für den Untergrund: Da bin ich auch nicht im Klaren, wie das funktionieren soll, darüber müssen wir reden. Was ich ausdrücklich befürworte sind die Punkte 6, 7, 8 und 9 Ihres Antrags, nämlich das sind die Punkte, die meines Erachtens sehr wichtig sind, weil es hier um die Sicherheit geht für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land und überhaupt im Einzugsgebiet solcher Probebohrungen. Wir haben von Herrn Minister schon gehört, dass die deutschen Sicherheitsstandards erheblich höher sind, als das in den Vereinigten Staaten praktiziert wird, aber das jetzt festzulegen und das auch festzuschreiben und zu fordern, da bin ich vollkommen bei Ihnen, das muss natürlich oberstes Gebot sein bei all dem, was wir tun für unser Land und auch für die Perspektive. Wenn es um die Förderung von Rohstoffen geht, müssen wir natürlich die Sicherheit im Auge behalten. Da gibt es überhaupt keine Frage meines Erachtens.
Ich denke, der richtige Platz ist der Ausschuss, um darüber noch mal zu reden. Wir haben die Diskussion angestoßen mit dem Vortrag der Firma und der PowerPoint-Präsentation und jetzt müssen wir ganz einfach noch Ungereimtheiten klären und ausräumen. Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, die doppelte Redezeit erlaubt, ein wenig ausführlicher zu werden, denn wir reden hier mit einer Selbstverständlichkeit vom Fracking und - erlauben Sie mir den Satz - ich fürchte, nicht jeder im Saal und schon gar nicht jeder, der den Livestream am Internet verfolgt, weiß, wovon wir überhaupt reden.
(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Wir ja, alle 30 Leute bei uns wissen das, das muss ich hier für meine Fraktion erklären.)
Herr Mohring, ich freue mich ausdrücklich, wenn Sie es wissen. Erlauben Sie mir trotzdem eine kurze Erklärung auch für die Öffentlichkeit.
Wir sind in der Situation, dass Erdgas natürlich einen Wert darstellt, das ist ja gar keine Frage. Jetzt hat Erdgas inzwischen einen Preis erreicht, dass durchaus auch die Förderung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten lukrativ wird. Unkonventionell heißt, das Gas ist gespeichert in sogenannten Kohlenflözen im Sand oder eben wie in Thüringen im Schiefer. Wir sprechen hier also von Schiefergas. Um an dieses Gas zu kommen, was relativ große Vorkommen sind, das muss man ehrlich sagen, ist es notwendig, dieses Gestein aufzubrechen und das Gas herauszulösen. Das Ganze passiert mit einer Flüssigkeit, die in ihrer Zusammensetzung relativ unbekannt ist, wo viele Stoffe ins Spiel kommen, wo klar ist, dass es eine Gefährdungssituation gibt. Viele dieser Stoffe sind hochgradig giftig. Genaues weiß man nicht, oftmals handelt es sich um Betriebsgeheimnisse.
Wir sehen ganz klar - das will ich ausdrücklich sagen -, natürlich hat - das habe ich angedeutet Thüringen an dieser Stelle große Vorkommen. Um einmal so eine Einordnung hinzubekommen, uns wurde - wenn man sich das auch auf Karten anschaut - klargemacht, dass wir in Thüringen 15 bis 20 Prozent des bundesdeutschen Erdgasverbrauchs hier decken könnten. Ich will nur die Dimensionen klarmachen, dass damit natürlich auch große Flächen von Thüringen betroffen sind. Um die Karte mal so zu verdeutlichen - das gelingt mir hier schwer, aber wer es sich vor seinem inneren Auge vorstellt -, von Heiligenstadt bis runter fast nach Jena erstrecken sich die Bereiche, wo Untersuchungen angestellt werden, ob eine Förderung möglich ist, und die auch schon gesichert sind. Ich will ausdrücklich sagen, ich teile das Vertrauen, was der Minister in die Technologie offensichtlich hat, nicht.
Ich bewerte die Methode des Frackings ausgesprochen kritisch. Ich sehe die Gefahren an der Stelle als deutlich größer als die, die hier genannt wurden. Das sind natürlich zum einen die Gefahren für das Grundwasser, wir haben es ausgeführt, die Chemikalien sind hochgradig grundwassergefährdend. Auch wenn wir wissen, dass Fracking selber natürlich in anderen Tiefen stattfindet, als das Grundwasser sich befindet, ist ja klar, wenn ich von unten etwas hochhole, muss es natürlich an den grundwasserführenden Schichten vorbei. Wir wissen, dass auch eine noch so starke Ummantelung und auch eine Dreifachummantelung am Ende immer ein Restrisiko in sich bergen. Von daher vertrauen wir dieser Technologie nicht. Wir betrachten die Risiken eindeutig als zu hoch, um sie hier als sicher zu bezeichnen.
Ich will auch ausdrücklich sagen, ich teile das Vertrauen in das Bergrecht nicht. Das Bergrecht - das haben wir erlebt mit der Methode, man sichert sich erst einmal ein Claim und hat damit mehr oder weniger automatisch die Rechte auch zur Aufsuchung, zur Erprobung und dann sind die Umweltstandards, die angelegt werden, relativ gering. Sie werden mir da sicherlich widersprechen. Aber aus meiner Sicht wird allein daran deutlich, dass es möglich ist, eine Umweltverträglichkeitsprüfung zu umgehen. Das ist aus unserer Sicht für eine so komplizierte und so schwerwiegende Technologie nicht hinnehmbar. Wir fordern hier ganz klar die UVP-Pflicht für alle Untersuchungen und Förderungen,
Ich will aber eine weitere Sorge ausdrücklich benennen, die wir mit dem Fracking haben. Das ist nämlich, dass aus meiner Sicht die Frage der Energiewende damit natürlich in Gefahr gerät.
Aus meiner Sicht ist eine stärkere Förderung hin zu erneuerbaren Energien unumgänglich. Die Gefahr besteht natürlich, dass, wenn man eigene Vorkommen an konventionellen Energieträgern hat, man das ein wenig auf die lange Bank schiebt. Ich durfte im letzten Jahr zu einer Umweltinformationsreise in den USA weilen. Wir haben dort ausdrücklich erlebt, wie Schiefergas, wie unkonventionelles Gas eine Rolle spielt bei der Frage von Energiesicherheit. Energiesicherheit wird dort ganz stark diskutiert. Natürlich wurde immer wieder ausgeführt, erneuerbare Energien spielen bei uns keine Rolle, weil wir es mit unseren konventionellen Energieträgern schaffen, die nächsten 100 Jahre locker zu überleben. Das sind Kohle und gerade FrackingGas. Die Gefahr sehe ich auch in Thüringen. Dem wollen wir entgegenwirken und deswegen ist eine stärkere Förderung der erneuerbaren Energien immer der bessere Weg, als hier eine neue und gefährliche Technologie anzugehen.
Ausdrücklich will ich noch mal betonen, der uneingeschränkte Vorrang des Trinkwasserschutzes steht bei uns immer an erster Stelle aufgrund dessen, dass Trinkwasser irreversibel geschädigt wird. Es geht hier nicht um eine kurzfristige Störung oder wie auch immer. Die Chemikalien, die benutzt werden, führen dazu, dass Trinkwasser sich nicht erholt und wirklich verlorengeht. Trinkwasserkörper ich will hier kein Referat halten - sind nicht kleine, regional begrenzte Vorkommen, sondern die sind miteinander verbunden. Auch wenn es lange dauert, es gibt immer einen Austausch, somit sind auch mit kleinen Störfällen aus unserer Sicht große Gefahren verbunden.