Protokoll der Sitzung vom 22.03.2012

Herr Dr. Augsten, Sie haben jetzt die Möglichkeit zur Zwischenfrage.

Ja, ich hatte mich inzwischen zu Wort gemeldet, aber mir ist eingefallen, wenn ich vorgehe, dann müssen Sie nicht auf meine Frage antworten. Deswegen stelle ich lieber eine Frage. Inzwischen sind das aber zwei. Zum einen, Herr Minister, Sie sind ja auch technisch begabt und bewandert, wenn ich jetzt ein Loch in die Erde bohre ganz tief und dann ein Rohr einsetze. Wie dicht ist denn das, dass nicht an der Seite von dem Rohr im Prinzip auch Dinge nach oben getrieben werden, wenn unten große Drücke herrschen? Die eigentliche Frage, warum ich mich gemeldet habe: 30 Jahre Fracking in Deutschland, ich habe da ein bisschen andere Informationen, wie viel Erdgasgewinnungsanlagen, die unkonventionelles Erdgas konventionell fördern, gibt es denn in Deutschland?

Man hat das Fracking nur dann angewendet in Deutschland bei konventionellen Erdgasanlagen, nämlich in dem Moment, wo der innere Druck nachgelassen hat. Dann hat man gefrackt um die restlichen Mengen. Eine Anzahl kann ich Ihnen nicht sagen, das weiß ich nicht.

Vielen Dank, Herr Minister. Gilt jetzt Ihre Wortmeldung noch, Herr Dr. Augsten? Das ist nicht der Fall. Dann liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor und ich frage zunächst: Kann ich davon ausgehen, dass das Berichtsersuchen zu Nummer I des Antrags erfüllt ist oder erhebt sich Widerspruch? Es ist erfüllt? Gut.

Dann kommen wir jetzt zu Nummer II des Antrags. Hier wurde Ausschussüberweisung beantragt an den Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz. Dann stimmen wir jetzt ab über die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für

Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz in der Drucksache 5/4160. Wer diesem zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Enthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Dann ist die Ausschussüberweisung hiermit einstimmig bestätigt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Wir kommen jetzt wieder zurück zur formalen Tagesordnung, und zwar rufe ich auf den Tagesordnungspunkt 8 in den Teilen

a) Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2009 Antrag der Landesregierung - Drucksache 5/2047 dazu: Haushaltsrechnung des Freistaats Thüringen für das Haushaltsjahr 2009 Unterrichtung durch die Landesregierung - Drucksache 5/2046

dazu: Jahresbericht 2011 mit Bemerkungen zur Haushaltsund Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung 2009 gemäß Artikel 103 Abs. 3 Satz 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen Unterrichtung durch den Thüringer Rechnungshof - Drucksache 5/3047

dazu: Stellungnahme der Landesregierung gemäß § 97 Abs. 1 Satz 3 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO) zu dem Jahresbericht 2011 des Thüringer Rechnungshofs mit Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung 2009 Unterrichtung durch die Landesregierung - Drucksache 5/3463

dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 5/4184

b) Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2009

(Minister Reinholz)

Antrag des Thüringer Rechnungshofs - Drucksache 5/2048 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 5/4185

Das Wort hat zunächst der Abgeordnete Huster aus dem Haushalts- und Finanzausschuss zur Berichterstattung zu beiden Tagesordnungspunkten.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, gemäß § 67 Abs. 2 der Geschäftsordnung sind die Haushaltsrechnungen für das Haushaltsjahr 2009 in der Drucksache 5/2046, der Antrag der Landesregierung auf Entlastung in der Drucksache 5/2047, der Jahresbericht 2011 des Thüringer Rechnungshofs mit Bemerkungen zur Haushaltsund Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung 2009 in der Drucksache 5/3047 sowie die Stellungnahme der Landesregierung zum Jahresbericht 2011 des Rechnungshofs in der Drucksache 5/3463 vorab an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen worden. Des Weiteren sind gemäß § 67 Abs. 3 der Geschäftsordnung der Antrag des Thüringer Rechnungshofs auf Entlastung in der Drucksache 5/2048 sowie die Rechnung über den Haushalt des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2009 in der Vorlage 5/891 vorab an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen worden.

Der Haushalts- und Finanzausschuss hat die benannten Drucksachen und die Vorlagen in mehreren seiner Sitzungen beraten. In der 44. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 16. Februar 2012 wurden die Landesregierung und der Rechnungshof anhand der Bemerkungen des Rechnungshofs durch die Ausschussmitglieder befragt und die Schwerpunkte des Jahresberichts diskutiert. In der 45. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 15. März 2012 erfolgte die abschließende Beratung und Beschlussfassung zu den Beschlussempfehlungen, zu den Anträgen der Landesregierung und des Rechnungshofs auf Entlastung für das Haushaltsjahr 2009.

Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt, der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2009 die Entlastung zu erteilen und von der Unterrichtung durch den Rechnungshof und der Stellungnahme der Landesregierung zum Jahresbericht 2011 mit Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung 2009 Kenntnis zu nehmen und der Beschlussempfehlung hinsichtlich der in deren Abschnitt II dargelegten Feststellungen und Forderungen zuzustimmen. Zudem soll die Landesregierung aufgefordert werden, dem Landtag über das nach den Feststellungen und Forde

rungen Veranlasste zu dem vorgegebenen Termin zu berichten. Die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses basiert auf den Vorschlägen der Fraktionen der CDU und SPD, die im Ausschuss mehrheitlich angenommen wurden und liegt Ihnen in der Drucksache 5/4184 vor.

Der Vorschlag der FDP-Fraktion, der die Beendigung der staatlichen Hengsthaltung im Freistaat Thüringen zum Inhalt hatte, wurde dagegen mehrheitlich abgelehnt.

Ebenfalls mehrheitlich abgelehnt wurde die Aufnahme der Vorschläge der Fraktion DIE LINKE in die Beschlussempfehlung. DIE LINKE wollte zum einen die Landesregierung auffordern, die Mittel aus der Ausgleichsabgabe für Schwerbehinderte in stärkerem Maße für die Beschäftigung von Schwerbehinderten einzusetzen.

Des Weiteren sollte nach dem Vorschlag der LINKEN und damit einer Anregung des Rechnungshofs folgend die Landesregierung aufgefordert werden, die Grundsätze für die Verwaltung von Beteiligungen des Freistaats Thüringen und die Hinweise für in Überwachungsorgane gewählte oder entsandte Personen regelmäßig zu überarbeiten. Letztlich fand auch der Vorschlag der Fraktion DIE LINKE keine Mehrheit im Ausschuss, mit dem die Landesregierung aufgefordert werden sollte, die Vergabe von Mitteln aus dem Landesausgleichsstock künftig verbindlich zu regeln.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, im Teil b) des Tagesordnungspunktes empfiehlt der Haushalts- und Finanzausschuss in der Drucksache 5/4185, dem Thüringer Rechnungshof die Entlastung für das Haushaltsjahr 2009 zu erteilen.

Abschließend, meine sehr verehrten Damen und Herren, herzlichen Dank all denjenigen, die an der Erarbeitung und an der Diskussion der entsprechenden Berichte teilgenommen haben, sich intensiv bemüht haben, nicht nur inhaltlich stark zu arbeiten, sondern auch einen zeitlichen Rahmen einzuhalten, der dem Wunsch der Ausschussmitglieder Rechnung trägt, dass mögliche Ergebnisse aus der Beratung des Jahresberichts durchaus die Chance haben sollen, in die kommenden Haushaltsdebatten Eingang finden zu können. Herzlichen Dank und vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen herzlichen Dank, Herr Huster, für die Berichterstattung. Ich eröffne jetzt die Aussprache. Es liegen Wortmeldungen aus allen Fraktionen vor. Zuerst zu Wort gemeldet hat sich Abgeordnete Annette Lehmann für die CDU-Fraktion.

(Vizepräsidentin Rothe-Beinlich)

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, gemäß Artikel 102 Abs. 3 unserer Verfassung in Verbindung mit unserer Landeshaushaltsordnung und den einschlägigen Regelungen ist ein Entlastungsverfahren für jedes Haushaltsjahr durchzuführen. Der Thüringer Landtag hat nach Abschluss des Entlastungsverfahrens über die Entlastung der Landesregierung zu beschließen und das wollen wir hier heute für das Haushaltsjahr 2009 in Punkt 8 a) tun. Gemäß § 101 der Thüringer Landeshaushaltsordnung hatte der Rechnungshof eine Rechnungsnachweisung für jedes Haushaltsjahr zu erstellen und dem Thüringer Landtag zur Prüfung vorzulegen. Auch das ist gemacht worden. Über die Entlastung des Rechnungshofs für den Bericht zum Jahr 2009 entscheiden wir heute im Tagesordnungspunkt 8 b). Mit Schreiben vom 01.12.2010 hat das Finanzministerium die Haushaltsrechnung für das Jahr 2009 damals vorgelegt gehabt. Nach umfangreicher Prüfung durch den Thüringer Rechnungshof hat dieser dann uns - dem Thüringer Landtag - seinen Prüfbericht vorgelegt. Der Prüfbericht wurde, wie eben in der Berichterstattung vorgetragen, sowohl im Haushalts- und Finanzausschuss, aber natürlich auch in unserer Fraktion umfassend geprüft, beraten und ausgewertet. Entsprechend den Beschlussempfehlungen unserer Regierungsfraktionen sollen die Landesregierung und der Rechnungshof für das Haushaltsjahr 2009 heute entlastet werden.

Zu diesem Haushaltsjahr 2009 möchte ich Ihnen noch einige Dinge in Erinnerung rufen. Es handelte sich zum Beispiel um einen Doppelhaushalt für die Jahre 2008 und 2009. Auch an diesem Beispiel sieht man wieder einmal, dass wir schon mehrere Doppelhaushalte in der Vergangenheit hatten und sich diese auch bewährt haben. Der damalige Doppelhaushalt wurde im Dezember 2007 hier im Landtag verabschiedet. Das Haushaltsvolumen wurde damals mit 9,2 Mio. € festgelegt. Im Ergebnis schloss das Haushaltsjahr 2009 mit 9,092 Mrd. € ab. Auf Seite 20 des Berichts des Rechnungshofs finden Sie dazu eine Übersicht, aus der die Veränderungen bei den Einnahmen und Ausgaben gegenüber dem beschlossenen Haushalt ersichtlich sind. Es gab natürlich auch in dem Jahr eine Reihe von über- und außerplanmäßigen Ausgaben, die auf Seite 21 dann erläutert sind. Insbesondere ergaben sich diese Mehrausgaben durch das Zukunftsinvestitionsgesetz, wie wir auch heute noch meinen, eine gute Sache für unseren Freistaat Thüringen und für unsere Gemeinden, Städte und Landkreise, da mit diesem Geld, das vom Bund zum großen Teil bereitgestellt wurde, sehr viel Positives wie Infrastruktur und dergleichen saniert und gemacht werden konnte. Wie der Rechnungshof auf der Seite 21 auch begründete, bedurfte es trotzdem keines Nachtragshaushalts, also trotz des

Bundeszukunftsinvestitionsgesetzes, da es sich um eine Rechtsverpflichtung des Landes handelte, die einzuhalten war. Im Jahr 2009 wurden aus den Rücklagen insgesamt 246,9 Mio. € entnommen. Die Zuführung an die Rücklage erfolgte mit 32,5 Mio. €, und zwar zweckgebunden für die Ausgleichsabgabe für Schwerbehinderte. Die Steuerdeckungsquote ist auch immer eine ganz interessante Zahl. Sie betrug im Jahr 2009 51,5 Prozent und spiegelte damit auch die Steuereinnahmesituation dieses Haushaltsjahres wider, die gegenüber 2008 gesunken war. Auch die allgemeinen Zuweisungen durch den Länderfinanzausgleich waren aufgrund der Finanzund Wirtschaftskrise weniger geworden. Durch die Wohngeldreform des Bundes gab es allerdings auch Mehreinnahmen. Erinnern möchte ich an dieser Stelle auch daran, dass im Jahr 2009 so, wie jetzt im Jahr 2012 keine neuen Kredite eingeplant waren. Dass ein Viertel der Landesausgaben für Personalkosten aufzuwenden waren, können Sie auf Seite 49 des Berichts nachlesen. Dies zeigt auch deutlich auf, dass wir mit dem Personalabbaukonzept auf dem richtigen Weg sind und dies stringent weiter verfolgen müssen.

Punkte von besonderer Bedeutung in unserer Beschlussempfehlung, die Ihnen heute in der Beschlussempfehlung des Ausschusses vorliegt, möchte ich jetzt noch ganz kurz erläutern. Wir haben, wie gesagt, die Bemerkungen des Rechnungshofs sowie die Stellungnahmen der Landesregierung zu dem Bericht ausgewertet und daraus weitere Berichtswünsche abgeleitet bzw. möchten gern die Fortsetzung der Beratung zu einigen wichtigen Schwerpunkten damit verfolgen. So geht es zum Beispiel um die Zentralisierung der Beschaffung von Technik; wir bitten hierzu um die Berichterstattung der Landesregierung. Entsprechend der Bemerkungen des Rechnungshofs zur finanzwirtschaftlichen Entwicklung wird die Landesregierung darum gebeten, eine langfristige Projektion zusammen mit dem Haushalt 2013/2014 zu erstellen und den Konsolidierungsbedarf bis zum Jahr 2020 aufzuzeigen. Auch zur Förderung des Bildungsportals Thüringen wird die Landesregierung aufgefordert, dem Thüringer Landtag jeweils bis zum 30.06. und 31.12. dieses Jahres über den Stand der angestrebten Zusammenführung der Inhalte des Bildungsportals Thüringen und der Domain Campus Thüringen zu berichten und hierbei auch auf die Finanzierung der Informationsangebote einzugehen.

Die Privatisierung von Zuwendungsverfahren im Geschäftsbereich des Sozialministeriums, Entbürokratisierung der Verwendungsnachweisprüfung, auch das ist ein wichtiges Thema für uns und auch hier haben wir eine entsprechende Beschlussempfehlung abgegeben, denn die Landesregierung wird gebeten, in Zusammenarbeit mit dem Rechnungshof mögliche Vereinfachungen bei der Gewährung von Zuwendungen und insbesondere bei der Ver

wendungsnachweisprüfung zu prüfen und uns im Ausschuss bis zum Jahresende dazu zu berichten.

Die Einzel- und Pauschalförderung nach dem KHG und dem Thüringer KHG in einem ausgewählten Krankenhaus war ein weiteres Thema in unserem Ausschuss, aber wir haben hier auch diesen Punkt des Berichts aufgegriffen. Die Landesregierung wird aufgefordert, im Rahmen des Bewilligungsverfahrens für Förderungen nach dem Thüringer Krankenhausgesetz für die zu fördernden Baumaßnahmen grundsätzlich die Vorlage von Wirtschaftlichkeitsberechnungen zu verlangen.

Auch die Förderung der staatlichen Hengsthaltung wurde ausführlich diskutiert, auch im Ausschuss, aber auch bei uns. Eine spezielle Auflage, das sage ich ausdrücklich, haben wir dazu nicht erarbeitet. Wir werden sehen, was die Landesregierung dazu im Weiteren im Rahmen der Konsolidierungserforderlichkeiten in den nächsten Jahren entscheidet, unternimmt und uns vorlegt.

(Zwischenruf Abg. Recknagel, FDP: Na, hof- fen wir das Beste.)

Verwaltung von Beteiligungen ist auch ein wichtiges Thema. In seinem Bericht machte der Rechnungshof noch einmal deutlich, dass die Grundsätze für die Verwaltung von Beteiligungen des Freistaats Thüringen und Hinweise für die in Überwachungsorgane gewählte oder entsandte Personen dringend überarbeitet werden müssen. Die Landesregierung hat in Aussicht gestellt, für die in die Überwachungsorgane gewählten und entsandten Personen das Angebot von Fortbildungsmöglichkeiten zu prüfen. Die Landesregierung wird gebeten, im Haushalts- und Finanzausschuss unseres Landtags im Rahmen des nächsten Haushaltsaufstellungsverfahrens über das Ergebnis dieser Prüfung zu unterrichten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch die überörtliche Prüfung hat wiederum interessante Ergebnisse und Erkenntnisse gebracht. So wie in den Vorjahren auch äußere ich dazu wiederum hier an der Stelle die Hoffnung, dass diese Berichte auch jeweils bei den Rechtsaufsichten ausgewertet und Konsequenzen gezogen werden. Es geht hier im sogenannten gelben Teil des Rechnungshofberichts, auf den ich Ihr Augenmerk richten möchte, um erhebliche Feststellungen, was an Steuermitteln auf kommunaler Ebene anders hätte ausgegeben werden können bzw. müssen. Allein bei Personalkosten wurde aufgelistet, dass ca. 10 Mio. € eingespart werden könnten. Dazu kommen noch die betreffenden Sachkosten. Ganz kritisch sehe ich die 33 Mio. € an kommunalen Kreditaufnahmen, die entweder unzulässig aufgenommen oder verwendet wurden. Hier muss man schon nach der Genehmigung bzw. Prüfung durch die Rechtsaufsichten fragen.

Meine Damen und Herren, ich bedanke mich namens meiner Fraktion ausdrücklich beim Präsidenten des Rechnungshofs und den Direktoren sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die engagierte und akribische Arbeit bei der Prüfung der Jahresrechnung 2009, der überörtlichen Prüfung und der Erstellung ihres Berichtes. Es ist wichtig, dass wir als Gesetzgeber zum einen den Haushaltsvollzug damit auch gut nachvollziehen können, kritische Punkte aber auch für künftig zu Handelndes aufnehmen können und auch die kommunale Ebene Auswertungen und Handlungsempfehlungen erhält. Ich danke ebenso allen Ministerien für die Auskünfte bei der Beratung und bitte namens meiner Fraktion für die Zustimmung zur Entlastung der Landesregierung und des Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2009. Danke.

(Beifall CDU, SPD)

Vielen herzlichen Dank, Frau Abgeordnete. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Meyer für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir haben uns in diesem Jahr wie auch in den vergangenen Jahren vorgenommen, über den Rechnungshofbericht nur das Notwendige zu sagen, da wir das eigentliche Problem, nämlich die Haushaltsdurchführung nicht parlamentarisch miterleben konnten. Ich spare mir insofern auch 10 Minuten Zustandsbeschreibung, wie ich gerade von meiner Vorrednerin gehört habe. Ich komme nur zu einigen Punkten in dem Bericht selbst, die zum Teil auch schon angesprochen worden sind.

Es ist schon bemerkenswert, wenn selbst in dem jetzt vorliegenden Antrag der Koalition, der natürlich im Haushalts- und Finanzausschuss eine Mehrheit gefunden hat, zum Thema der Servertechnik geschrieben wird, die Landesregierung wird aufgefordert, dem Haushalts- und Finanzausschuss bis zum 31. Juli über die Ergebnisse der Prüfung zur zentralen Beschaffung von Informationstechnik zu berichten. Wenn ich nicht genau wüsste, dass wir zumindest in meinem Beisein schon dreimal dieses Thema hatten und noch nie einen Bericht gesehen haben und scheinbar in den 17 Jahren davor auch nicht, dann freue ich mich schon auf diesen Bericht. Das wird bestimmt ganz was Tolles werden, vor allem in der Situation, dass maximal 5 Prozent zurzeit zentral beschafft werden, alles andere irgendwie beschafft wird und wir meiner Ansicht nach über 70 verschiedene Programme haben, die zusammengeführt werden müssen. Das, Frau Lehmann, ist eine Hinterlassenschaft Ihrer Fraktion, Ihrer Partei, die uns noch viel Geld kosten wird, um

(Abg. Lehmann)

daraus eine Struktur zu machen, die dann hinterher auch so schlank ist, dass wir auch Personal einsparen und vor allen Dingen auch Geld sparen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das wird in diesem kleinen unscheinbaren Satz natürlich vollständig verschleiert. Ähnliches gilt, wenn man sich dann bei den Bemerkungen unter B. VII zum Thema der Förderung im Krankenhausgesetz und dem Thüringer Krankenhausgesetz den Satz gefallen lassen muss, die Landesregierung wird aufgefordert, im Rahmen des Bewilligungsverfahrens für Förderungen nach dem Thüringer Krankenhausgesetz für die zu fördernden Baumaßnahmen grundsätzlich die Vorlage von Wirtschaftlichkeitsberechnungen zu verlangen. Dass diese Art von Plattitüden aufgeschrieben werden müssen, weil sie scheinbar keine Selbstverständlichkeiten sind, wenn Dritte mit fremdem Geld arbeiten, zeigt das ganze Problem dieser Art des Umgangs mit öffentlichen Mitteln, Frau Lehmann. Ich habe es Ihnen im Haushaltsausschuss schon gesagt, das muss ich heute noch einmal deutlich auch in der Öffentlichkeit sagen, das ist eine Hinterlassenschaft, die dafür gesorgt hat, dass wir viel, viel, viel Geld ausgegeben haben für Sachen, die wir nicht hätten machen müssen. Die Antwort auf eine Kleine Anfrage zum Thema Beanstandungen beim Krankenhausbau sprechen dafür auch Bände, Frau Lehmann.

Das wird wahrscheinlich im nächsten Jahr wieder passieren und die nächsten Jahre dann auch wieder und ich ahne auch schon, dass unser großes Bauvorhaben, Frau Lehmann, das jetzt gerade beginnt aus der Erde zu kommen, uns auch wieder zu dem Thema beschäftigen wird.

(Zwischenruf Abg. Lehmann, CDU: Im nächsten Jahr.)

Auch das haben wir im letzten Jahr bereits genannt. Ich rede jetzt vom 2. Bauabschnitt im Universitätsklinikum in Jena.