Protokoll der Sitzung vom 22.03.2012

Vielen Dank. Ich eröffne die Aussprache und als Erster spricht der Abgeordnete Frank Kuschel von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir beraten heute in zweiter Lesung unseren Gesetzentwurf als Verstärkung der kommunalen Wirtschaftstätigkeit, insbesondere mit Blick auf das wirtschaftliche Agieren der Kommunen im Bereich der regenerativen Energien. Wir halten ein stärkeres Engagement der Thüringer Gemeinden, der Städte und Landkreise in diesem Bereich für erforderlich, um die von der Politik in diesem Land hier angekündigte Energiewende tatsächlich zu vollziehen. Wir wollen diese Energiewende regionalisieren und dezentralisieren, nicht zentralisieren und wollen damit auch die Macht der vier großen Stromkonzerne beschränken.

(Beifall DIE LINKE)

Das ist bewusstes Ziel und wir wollen den Bereich der Energieerzeugung und der Bereitstellung von Energien auch demokratisieren, transparent gestalten und demokratisieren. Wir wollen also, dass Bürgerinnen und Bürger selbst mitbestimmen können, wie es mit ihrer Energieversorgung in der Zukunft aussieht. Das kann man natürlich auf gemeindlicher oder auf Ebene der Landkreise in viel stärkerem Maße. Wir wissen, dass auch jetzt einige Stadtwerke, was Information und Bürgerbeteiligung betrifft, da noch zurückhaltend sind, aber die öffentliche Eigentümerstruktur ist eine Voraussetzung, um dort überhaupt Fragen der Wirtschaftsdemokratie in stärkerem Maße erst mal zu stellen und dann auch zu realisieren.

Zu unserem Gesetzentwurf gab es eine schriftliche Anhörung. Wir hätten gern eine mündliche Anhörung gemacht, weil eine mündliche Anhörung immer den Vorteil hat, dass man mit den Sachverständigen in den Dialog treten kann, weil natürlich die Mehrzahl der schriftlichen Stellungnahmen immer wieder Nachfragen provozieren und man kann

auch nicht alles verschriftlichen. Aber bedauerlicherweise haben CDU und SPD nicht diesen Mut, sich diesem Dialog mit den Sachverständigen in öffentlicher Sitzung zu stellen, sondern gewähren die schriftliche Anhörung, der können Sie sich nicht entziehen, darauf haben wir zum Glück ein Anrecht, sonst würde nicht einmal das stattfinden. Das zeigt, wie weit weg wir von einer sachlichen Diskussionsund Auseinandersetzungskultur in diesem Hause sind. Das ist bedauerlich, auch deshalb, weil die SPD bis 2009 dieses Verfahren immer wieder kritisiert hat. Aber damals war die SPD eben noch Opposition und hat gegen die CDU agiert. Marx hat schon recht, das Sein bestimmt das Bewusstsein. Das trifft auch in diesem Hause zu.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, also nur eine schriftliche Anhörung. Die Stellungnahmen der Anzuhörenden waren sehr differenziert und unterschiedlich. Wir bewerten sie tendenziell als Zuspruch zu unserem Gesetzentwurf. Die meisten, insbesondere die kommunalen Spitzenverbände, halten einen Dialog darüber für erforderlich, inwieweit die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Betätigung erweitert werden müssen. Wir haben gegenwärtig sehr enge Grenzen. Darauf hat auch die Landesregierung in Form des Innenministers in der Ausschussberatung hingewiesen, die nach wie vor an einer Rechtsauffassung, auch einer verfassungsrechtlichen Auffassung, festhält, die aus unserer Überzeugung, auch aus meiner Überzeugung, längst überholt ist. Der Innenminister meint nämlich immer noch, dass eine wirtschaftliche Betätigung der Kommunen sehr eng am öffentlichen Auftrag angekoppelt sein muss, also ein öffentlicher Auftrag muss vorliegen, nur dann darf die Kommune. Alles andere soll die freie Wirtschaft machen. Das hat sich als Irrweg erwiesen. Infolge der Wirtschafts- und Finanzkrise sollten wir dazu tatsächlich noch mal eine Diskussion führen, ob nicht in viel stärkerem Maße der Staat und die Kommune auch wirtschaftlich wieder tätig sein sollen, denn das reguliert Märkte.

(Beifall DIE LINKE)

Alles ausschließlich auf die Marktmechanismen zu setzen, hat sich als Irrweg erwiesen und übrigens als teure Sache für den Staat, nämlich überall da, wo dann Marktversagen eintritt, ist der Staat da. Als bedauerlich erachte ich, dass der Innenminister sich nicht zu schade war, zu sagen, unser Gesetzentwurf führt zu griechischen Verhältnissen. Es ist schon erstaunlich, dass selbst solche Argumente herhalten müssen, um sich einer verfassungsrechtlichen Auseinandersetzung auf sachlicher Ebene zu entziehen,

(Beifall DIE LINKE)

so ein Totschlagsargument. Andere sagen, wir wollten zurück zur Planwirtschaft in der DDR. Auch damit beendet man immer jede Diskussion. Weder

(Abg. Hey)

das eine noch das andere wollen wir. Wir gehen sehr verantwortungsbewusst damit um. Ein Regierungsmitglied hat das erkannt, nämlich Wirtschaftsminister Machnig. Er ist jetzt nicht da, aber sein Staatssekretär, der wird es ihm mitteilen. Wir teilen im Großen und Ganzen die Auffassung, die er vertritt.

(Unruhe FDP)

Das entspricht unseren Forderungen. Wir legen keinen Wert auf Copyright. Das ist uns egal, denn uns geht es immer um die Sache. Das unterscheidet uns von anderen Fraktionen in diesem Haus.

(Zwischenruf Staschewski, Staatssekretär: Das ist auch diesmal nicht richtig, weil wir ja schneller waren.)

Herr Machnig hat durchaus recht, denn wir sehen gesetzlichen Regelungsbedarf. Den sieht die CDU nicht. Die CDU sagt, die jetzigen gesetzlichen Regelungen lassen alles zu. Die kommunale Praxis belegt etwas anderes. Es wäre gut, wenn Herr Fiedler als Bürgermeister der Debatte hier persönlich beiwohnen würde. Dann könnte er auch mal aus diesem Bereich einen Praxisbericht geben. Vorhin beim Tagesordnungspunkt hat er das auch sehr emotional gemacht. Also, Machnig hat recht und er wird unterstützt durch eine Vielzahl von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, und zwar über Parteigrenzen hinweg.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Herr Ku- schel, ich höre Ihnen zu. Das ist unfair.)

Ach, Herr Fiedler, hier sind Sie. Herr Fiedler, Sie hören mir draußen zu. Das dachte ich mir. Deshalb habe ich formuliert, persönlich sollen Sie hier anwesend sein. Ich habe das schon vermutet.

Eine Vielzahl von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern unterstützt die Forderungen des SPDWirtschaftsministers, über 100. Erstaunlich, da sind Bürgermeister der CDU dabei, aus der Stadt Zeulenroda-Triebes, Bürgermeister der LINKEN, der Bürgermeister von Hildburghausen, Steffen Harzer, FDP-Bürgermeister von Bad Langensalza, also über Parteigrenzen hinweg. Alle diese Bürgermeister sagen, wir brauchen eine gesetzliche Neuregelung, um den Rahmen zu erweitern.

Jetzt frage ich mal, hier wurde vonseiten CDU und SPD immer wieder gesagt, die Bürgermeister wissen, was notwendig ist, die haben die Praxiserfahrung und wir machen das, was die Bürgermeister wollen. Hier aber offenbar nicht, denn im Ausschuss haben CDU, SPD und FDP unseren Gesetzentwurf abgelehnt und haben gesagt, alles nicht erforderlich. Das bedauern wir. Ich will mal aus dem Protokoll des Innenausschusses ohne Namen zu benennen, das darf ich ja nicht, und auch nicht wörtlich,

Auch nicht wörtlich, nein.

sondern im Sachzusammenhang mal darauf verweisen, dass Vertreter der Landesregierung darauf abgestellt haben, dass einige Verbände unserem Gesetzentwurf zugestimmt haben, dass deren Stellungnahme interessengesteuert war. Dann kommt die Ausführung, dass aber die Stellungnahmen der IHK und der kommunalen Vereinigung von CDU und FDP sachlich objektiv waren, die waren keinesfalls interessengesteuert. Die IHK verfolgt alle Interessen, soziale Gerechtigkeit ist bei denen Grundsatz und wirtschaftliche Interessen kommen irgendwann. Die FDP und deren kommunalpolitische Vereinigung haben noch nie etwas vom Neoliberalismus gehalten und von Freiheit der Märkte und dergleichen, sondern die sind ganz nah an zentral gesteuerten Staaten, wie beispielsweise Frankreich mit einer hohen Dominanz des Öffentlichen - also alle Achtung. Hier sieht man, wie sehr differenziert das ausgestaltet wird. Wie hat die Landesregierung gesagt, wir brauchen einen öffentlichen Auftrag, nur dann dürfen die Kommunen auch im Bereich der regenerativen Energien etwas tun. Ich bedaure, dass hier nicht aufgegriffen wurde, was der Thüringer Landtag schon in der 4. Legislaturperiode sehr weitreichend in die Zukunft beschlossen hat. Wir waren das erste Bundesland - und das war die CDU, die das mitgetragen hat -, das den Kommunen ermöglicht hat, Fiskalvermögen vorzuhalten, also wirtschaftlich tätig zu sein nur mit dem Ziel, Einnahmen für den Haushalt zu erwirtschaften. Das ist übrigens in § 66 Abs. 2 ThürKO geregelt. Da gibt es so ein paar Rahmenbedingungen, dass es in der Minderheitsbeteiligung sein soll, aber vom Grundsatz her eine vernünftige Auffassung. Was soll denn sonst öffentlicher Auftrag sein, wenn nicht Einnahmen für den öffentlichen Haushalt zu generieren?

Die Landesregierung, CDU und SPD machen den Kommunen im Rahmen des Finanzausgleichs ganz andere Vorgaben zur Erschließung von Einnahmen. Da werden sogar Mindesthebesätze bei der Grund- und Gewerbesteuer vorgeschrieben. Aber wenn sie mal im Rahmen der wirtschaftlichen Betätigung Einnahmen erwirtschaften wollen, dann soll das angeblich verfassungsrechtlich nicht gehen. Jetzt kann ich aber auch verstehen, dass auch wie gestern Abend - die Handwerkskammer sagt, wirtschaftliche Betätigung der Kommunen könnte möglicherweise unsere Mitglieder, unsere Handwerker unmittelbar betreffen, da könnten Aufträge verlorengehen, Arbeitsplatzverdrängung und dergleichen.

Wir als LINKE nehmen diese Bedenken ernst und diskutieren auch mit Handwerkern. Wir sagen aber

auch, alle Erfahrungen in der Praxis haben belegt, dass diese Befürchtungen zumindest nicht nachweisbar sind. Sie sind gefühlt, das ist klar, und deswegen setzen wir uns damit auseinander, sie sind aber nicht nachweisbar. Im Regelfall tritt sogar eine positive Wirkung für das örtliche Handwerk ein. Wenn die Gemeinden nämlich zusätzliche Einnahmen erwirtschaften, können die Gemeinden auch mehr Geld ausgeben. Die Nachfrage, die die Gemeinde erzeugt, trifft insbesondere immer auf die Handwerker, die örtliche Wirtschaft. Das ist das Entscheidende, das betrifft sowohl die Investitionen als auch die Beschaffung für die laufende Verwaltung. Insofern müssten also die Handwerker dafür sein, dass entsprechend die Kommunen Einnahmen erzielen. Damit Sie die Möglichkeit haben, mich zu fragen. Ich warte gespannt auf Ihre Frage, Frau Präsidentin.

(Heiterkeit DIE LINKE)

Die Frage bekommen Sie. Möchten Sie die Frage des Abgeordneten Recknagel zulassen?

Sehr gern.

Bitte, Herr Abgeordneter.

Danke schön. Sie hatten eben von der Konkurrenz privater Handwerksbetriebe oder privater Unternehmen mit der öffentlichen Hand, mit den Gemeinden gesprochen. In dem Zusammenhang: Wie bewerten Sie den Unterschied bei der Finanzierung, wenn ein privates Unternehmen das volle Risiko trägt, auch das Existenzrisiko, während eine öffentliche Investition der Allgemeinheit im Scheiternsfall aufgebürdet wird?

Wir haben in der Thüringer Kommunalordnung bestimmte Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Tätigkeit beschrieben. Dazu gehört auch, dass wirtschaftliche Betätigung im Zusammenhang mit der Leistungsfähigkeit der Gemeinde stehen muss. Wir haben jetzt einen aktuellen Fall in Masserberg, wo wir erhebliche Zweifel haben. Für den Außenstehenden erscheint es tatsächlich so, dass die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen aufgrund der Patronatsregelung, dass die Gemeinde im Regelfall für ihre wirtschaftlichen Unternehmen auch haftet, einen Wettbewerbsvorteil darstellt. Dem würde ich sogar zustimmen, allerdings in der Summe aller Faktoren - Sie müssen ja alle Faktoren be

trachten - hat natürlich die sogenannte freie Wirtschaft Marktzugänge, die der Kommune so nicht erschlossen sind. In Abwägung aller Faktoren sind wir davon überzeugt, dass es durchaus faire Wettbewerbsbedingungen zwischen öffentlichen Unternehmen und auch zwischen Privatunternehmen gibt. Wir sehen das in zwei Bereichen, dass das sehr gut funktionieren kann. Im Bereich der Finanzwirtschaft gibt es ein Nebeneinander zwischen öffentlichen Banken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken und Privatbanken oder im Bereich der Wohnungswirtschaft die kommunalen Wohnungsgesellschaften, Wohnungsgenossenschaften, privater Wohnungsmarkt. Das funktioniert dort, wo keine Dominanz einer einzelnen Säule da ist. Von daher kann man über einzelne Kriterien diskutieren. Dem ist so. Aber zu meinen, dass kommunale Unternehmen in Summe aller Marktfaktoren einen Vorteil gegenüber der Privatwirtschaft haben, diese Auffassung teilen wir in dem Sinne nicht.

(Beifall DIE LINKE)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, dass unser Gesetzentwurf schon Wirkung erzielt hat, das ist für jedermann erkennbar und wird auch selbst durch das Innenministerium eingestanden, denn das Innenministerium sah sich veranlasst, am 17.01.2012 - unser Gesetzentwurf war im parlamentarischen Geschäftsgang seit November 2011 -, also zwei Monate später hat das Innenministerium in einem Rundschreiben an die Gemeinden die Rechtslage erläutert und ihnen mitgeteilt, was sie denn alles machen könnten. Deshalb sollen sie nicht auf den Machnig hören. Die führen ihre politische Auseinandersetzung mittels des Rundschreibens,

(Heiterkeit und Beifall DIE LINKE)

also eine neue Form: Fortsetzung des Koalitionskrachs mittels Rundschreiben. Das verunsichert übrigens die Bürgermeister, weil die Mehrzahl der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister ehrenamtlich sind.

(Zwischenruf Abg. Dr. Klaubert, DIE LINKE: Die nächste Form ist Twittern.)

Ja, Twitterkrieg oder so.

Wir erwarten von der Ministerpräsidentin, dass sie da mal jetzt Ordnung schafft und klärt, was die Landesregierung jetzt will,

(Beifall DIE LINKE)

ob die Position von Machnig stimmt oder die vom Innenminister, weil alles andere bei den kommunalen Beteiligten zu Verunsicherungen führt. Auch bei den Aufsichtsbehörden - ich kann mir vorstellen, dass die eine oder andere Rechtsaufsicht, die untersteht nun dem Innenministerium, zwar innerlich die Position des SPD-Wirtschaftsministers teilt, aber nach außen natürlich schaut, wer ist nun der

Dienstvorgesetzte und das ist nun mal ein CDU-Ministerium. Der Hinweis an die SPD, wenn das mit den Truppen von der CDU wirklich nicht funktioniert, es gibt in diesem Landtag auch andere Mehrheitsverhältnisse. Wir stehen bereit. Ich hatte gesagt, nicht um die CDU zu ärgern, da haben wir andere Möglichkeiten, sondern wir tragen einfach die Position von Machnig inhaltlich mit. Das ist uns wichtig.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Innenminister hat auch mehrfach in der Debatte zur ersten Lesung gesagt, die Risiken sind zu groß. Der Vertreter der FDP hat das jetzt auch hier mal gesagt. Da möchte ich nur, um jetzt nicht ein anderes Thema aufzumachen, mal darauf verweisen, das teilen wir, dass die gegenwärtige kleingliedrige Struktur der Gemeinden natürlich ein Hindernis ist, weil eine Gemeinde mit weniger als 3.000 Einwohnern kaum in der Lage sein wird, sehr offensiv wirtschaftlich tätig zu sein. Da könnte man manches über die kommunale Gemeinschaftsarbeit machen, manches kann man auf die Kreisebene - da können auch kreisangehörige Gemeinde mit dem Landkreis kooperieren, das geht alles -, aber in dem Zusammenhang muss man natürlich noch mal auf die Notwendigkeit der Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform verweisen. Wenn wir größere Gemeindestrukturen hätten, wären die Bedingungen für die wirtschaftliche Betätigung auch im regenerativen Energiebereich natürlich günstiger, insbesondere auch was Haftungsfragen betrifft.

(Beifall Abg. Hellmann, DIE LINKE)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich werbe noch mal für unseren Gesetzentwurf. Hören Sie in diesem Punkt auf die Bürgermeister, wenn Sie nicht auf Herrn Machnig hören oder nicht auf uns. Wir wollen gar nichts Revolutionäres, sondern wir wollen einfach, dass die Kommunen mehr Möglichkeiten bekommen im Bereich der regenerativen Energien, um wirtschaftlich tätig zu sein. Da komme ich zu meinem Ausgangspunkt zurück, ohne stärkeres Agieren der Kommunen in diesem Bereich wird die Energiewende in diesem Lande nicht gelingen. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

Danke schön. Für die Fraktion der CDU spricht der Abgeordnete Jörg Kellner.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Besucher auf der Tribüne, liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor ich zu dem Thema direkt komme, möchte ich eins vorwegschicken: Herr Kuschel, Sie sind in Ihrer Art und Weise gut bekannt, die Tatsachen etwas zu verdrehen oder so

darzustellen, wie sie letztendlich nicht sind und wie sie auch nicht waren. Ich nehme mal die Anhörung gleich zu Anfang. Sie haben uns unterstellt, dass wir auch die schriftliche Anhörung ablehnen würden, wenn wir das könnten, dem ist mitnichten so. Das ist eine Unterstellung, und das will ich auch in aller Deutlichkeit zurückweisen. Sie kennen ganz genau den Vorteil einer schriftlichen Anhörung und es bleibt jeder Fraktion unbenommen, hinterher mit den Fachleuten ins Gespräch zu kommen, um genau diese schriftlichen Anhörungen nochmals zu vertiefen. Also bauen Sie nicht hier etwas auf, was so nicht stattfindet, das ist unredlich. Wenn oben die Besucher nicht die Interna so genau kennen, bleibt unter Umständen ein falscher Eindruck. Das wollen wir nicht, Herr Kuschel.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Es ist ein Glück, dass sie das nicht im Detail kennen, die würden jeden Respekt vor die- sem Haus verlieren.)