2. Welche zeitliche Planung seitens der Landesregierung liegt der Erarbeitung des Entwurfs zugrunde und wann wird dieser dem Landtag zur Beratung vorgelegt?
3. Inwiefern sind die Wirtschafts- und Sozialpartner im Freistaat in die Erarbeitung des Entwurfs bisher einbezogen worden?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Herr Staatssekretär Prof. Dr. Merten.
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Frau Abgeordneten Rothe-Beinlich wie folgt:
Zu Ihrer ersten Frage: Das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur ist derzeit mit der Erarbeitung eines Referentenentwurfs befasst. Dieser wird nach Fertigstellung Grundlage der Beratung im Kabinett.
Zu Frage 2: Ausweislich des Koalitionsvertrags „Starkes Thüringen - innovativ, nachhaltig, sozial und weltoffen“ ist es das Ziel der Landesregierung, dass der Thüringer Landtag in der 5. Legislaturperiode eine gesetzliche Regelung zur Bildungsfreistel
Zu Ihrer Frage 3: Das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur orientiert sich bei der Erarbeitung des Entwurfs an dem aus dem Koalitionsvertrag folgenden Handlungsauftrag. Es lautet im Koalitionsvertrag hierzu wie folgt - Ihr Einverständnis vorausgesetzt zitiere ich, Herr Präsident: „Die Koalition setzt sich im Zusammenhang mit einer Stärkung des Ehrenamtes dafür ein, die Bildungsfreistellung im Einvernehmen mit den Unternehmen und unter Berücksichtigung betrieblicher Erfordernisse gesetzlich zu regeln.“ Ziel ist es, ein modernes und praxistaugliches Bildungsfreistellungsgesetz zu erarbeiten. Hierzu hat sich das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur in einem ersten Schritt mit einer von Mitgliedern des Landeskuratoriums für Erwachsenenbildung besetzten Arbeitsgruppe im Sommer 2011 beraten. Im Folgenden fanden Gespräche mit Gewerkschafts- und Arbeitgebervertretern statt, in denen mögliche Lösungsansätze erörtert wurden. Im Nachgang der Gespräche finden zurzeit abschließende Prüfungen des Referentenentwurfs statt. Die frühzeitige Beteiligung von Gewerkschafts- und Arbeitgebervertretern sowie Vertretern des Landeskuratoriums für Erwachsenenbildung soll zu einer hohen Akzeptanz und zu einer Praxistauglichkeit dieser neuen Bildungschance in Thüringen beitragen.
Ich habe jetzt mit Freude zur Kenntnis genommen, dass das Ziel ist, noch im Jahr 2012 zu beschließen. Könnten Sie etwas konkreter sagen, wann Sie beabsichtigen, den Entwurf tatsächlich im Landtag einzubringen? Hintergrund ist ja auch, dass wir so lange die Beratung unseres Gesetzentwurfs zurückgestellt hatten, aber doch schon geraume Zeit warten.
Jetzt bringen Sie mich in eine gewisse Verlegenheit, weil ich jetzt sozusagen das gesamte Jahr vor meinem geistigen Auge vorbeiziehen lassen müsste. Es ist noch eine Frage der Ressortabstimmung, die wir dann einleiten müssen. Es wird auch eine Frage der Anhörung sein. Insofern sind da auch noch Unwägbarkeiten drin, die mir heute eine exakte zeitliche Vorgabe nicht ermöglichen, aber in diesem Jahr wollen wir es hier im Parlament behandelt wissen.
Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Staatssekretär. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Renner von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/4469.
Nach Berichten von Betroffenen drangen in den frühen Morgenstunden des 11. Mai 2012 Beamte der Thüringer Polizei in die Räume des Infoladens „Veto“ ein. Um sich Zutritt zu verschaffen, setzten die Beamten einfache körperliche Gewalt auch gegen einzelne Personen ein. In der Folge stellten die Beamten die Personalien aller sich zu diesem Zeitpunkt in den Räumlichkeiten aufhaltenden Personen fest. Trotz mehrfacher Nachfrage der von dieser polizeilichen Maßnahme Betroffenen gaben die Beamten weder einen Anlass, eine Begründung noch eine rechtliche Grundlage der Maßnahme an. Mehrfaches Ansprechen der Beamten, auch bevor sie versuchten gewaltsam in die Räumlichkeiten einzudringen, scheiterte.
Als Rechtsgrundlage kommt bei Vorlage der entsprechenden Eingriffsvoraussetzungen § 14 (Identi- tätsfeststellung) sowie § 25 (Betreten und Durchsu- chung von Wohnungen) Thüringer Polizeiaufgabengesetz (ThürPAG) in Betracht.
1. Was war der konkrete Anlass und die sachliche wie rechtliche Rechtfertigung für den polizeilichen Einsatz gegenüber Besuchern des Infoladens?
2. Mit welcher tatsachengestützten Begründung, aufgrund welcher konkreten rechtlichen Grundlage sowie welcher Tatbestandsvoraussetzungen erfolgte die gewaltsame Verschaffung des Zugangs zum Infoladen?
3. Mit welcher tatsachengestützten Begründung, aufgrund welcher konkreten rechtlichen Grundlage sowie welcher Tatbestandsvoraussetzungen erfolgte die Identitätsfeststellung aller sich im Infoladen aufhaltenden Personen?
4. Warum sahen sich die Beamten auch auf Nachfrage nicht in der Lage, entsprechend polizeirechtlicher Vorgaben Anlass, Rechtsgrundlage und Ziel der Maßnahme unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gemäß § 4 ThürPAG zu erläutern und wie wird dieses Verhalten durch die Landesregierung bewertet?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Renner beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Am 11. Mai 2012 gegen 6.05 Uhr kamen Polizeibeamte wegen ruhestörenden Lärms in Erfurt, Trommsdorffstraße 5, Infoladen „Veto“, zum Einsatz. Die Rechtsgrundlage zur Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit wegen ruhestörenden Lärms ergibt sich aus § 2 Polizeiaufgabengesetz in Verbindung mit §§ 53 und 117 des Ordnungswidrigkeitengesetzes.
Zu Frage 2: Zur Sicherstellung der Verfolgung der Ordnungswidrigkeit war es erforderlich, die Identität der Verursacher festzustellen. Das Betreten der Räumlichkeiten verhinderten jedoch anwesende Personen durch das Zudrücken der Eingangstür. Um eine weitere Eskalation zu verhindern, nahmen die Polizeibeamten das Angebot der Vermittlung durch eine im Objekt anwesende Person in Anspruch. Die polizeilichen Maßnahmen, also die Identitätsfeststellung, konnten darauf ohne Zwangsmaßnahmen durchgeführt werden.
Zu Frage 3: Für die weitere Verfolgung der Ordnungswidrigkeit war es erforderlich, die Personalien der Verursacher zu erheben. Darüber hinaus wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte gemäß § 113 Strafgesetzbuch eingeleitet.
Zu Frage 4: Als die Polizeibeamten zwei vor dem Infoladen „Veto“ stehende Personen ansprechen wollten, begaben sich diese sofort in die Räumlichkeiten des „Veto“. In der Folge wurde die Eingangstür zugehalten. Um Zutritt zu erlangen, teilten die Polizeibeamten den Grund der Maßnahme mit. Die eingesetzten Polizeibeamten haben recht- und verhältnismäßig gehandelt.
Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Staatssekretär, ich habe eine Frage. Wann wurde der ruhestörende Lärm bei der Polizei gemeldet? Konnte die Polizei beim Eintreffen in der Trommsdorffstraße noch ruhestörenden Lärm, also die Fortsetzung der Ordnungswidrigkeit, feststellen?
Gemeldet wurde er am 11. Mai 2012 gegen 5.57 Uhr. Als die Polizei ankam, wurde bestätigt, dass es Lärmstörungen gab. Ich lese mal vor: Während der polizeilichen Maßnahmen erscheint ein weiterer Zeuge und bestätigt die Angaben der Erstmitteilerin. Der Zeuge führt aus, dass seit 2.00 Uhr morgens der Lärm durch ihn wahrgenommen wurde und er sich erheblich in seiner Ruhe gestört fühlte. Nach Angaben dieses Zeugen kommt es ständig zu Ruhestörungen und Verunreinigung durch Besucher des Objekts „Veto“. Daher fühle sich die gesamte Nachbarschaft gestört.
Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Staatssekretär. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Meyer von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/4471.
Am 29. Februar 2012 hat Bildungsminister Christoph Matschie öffentlich mitgeteilt, gemeinsam mit weiteren Bildungsministerinnen und -ministern ostdeutscher Bundesländer Gespräche mit der EUKommission in Brüssel darüber zu führen, Mittel aus dem EU-Strukturfonds ESF freizumachen, um zusätzliche Einstellungen von Lehrerinnen und Lehrern vornehmen zu können.
1. Welche genauen Zielsetzungen hat die Landesregierung bezüglich einer Neugestaltung der Förderkriterien des ESF in den Gesprächen mit der EU-Kommission verfolgt?
2. Welche Übereinkünfte sind dazu mit den anderen ostdeutschen Bundesländern bislang getroffen worden?
3. Wie ist nach Kenntnis der Landesregierung die Haltung der EU-Kommission und der im EU-Parlament vertretenen Parteien dazu?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Herr Staatssekretär Prof. Merten.
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Meyer wie folgt:
Zu Ihrer ersten Frage: Ziel der Gespräche mit den Vertretern der EU-Kommission war es, die Möglichkeiten einer Förderung der Einstellung zusätzlicher Lehrerinnen und Lehrer zu eruieren.
Zu Ihrer Frage 2: Die Bildungsstaatssekretäre der ostdeutschen Länder haben die Option, EU-Fördermittel für die Einstellung von Lehrern zusätzlich zum bestehenden Bedarf zu beantragen, am 17. November 2011 am Rande der Kultusministerkonferenz in Berlin thematisiert. Dies wurde durch die ostdeutschen Bildungsminister am 29. Februar 2012 in Brüssel im Beisein von EU-Vertretern vertieft. Zwischen den ostdeutschen Bundesländern finden derzeit auf verschiedenen Ebenen weitere Verständigungen zum Vorgehen statt.
Zu Ihrer Frage 3 antworte ich wie folgt: Die Verhandlungen zwischen den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission sowie mit dem Europäischen Parlament zum künftigen Haushaltsrahmen sowie zu den Verordnungstexten zur Umsetzung der Strukturfonds sind noch nicht abgeschlossen. Daher können noch keine Entscheidungen zu künftigen Förderprojekten getroffen werden.
Zu Ihrer Frage 4: Die Landesregierung verständigt sich im Rahmen der Arbeit einer interministeriellen Arbeitsgruppe EFRE/ESF zu den allgemeinen und spezifischen Zielsetzungen und Prioritäten. Vor dem Hintergrund meiner Antwort auf die vorhergehende Frage ist der Verständigungsprozess dementsprechend noch nicht abgeschlossen.
Vielen Dank. Herr Staatssekretär, würden Sie mir auf Grundlage Ihrer Antworten zustimmen, dass die Landesregierung scheinbar davon ausgeht, dass Thüringen nach wie vor einen Entwicklungsrückstand dabei hat, seine Pflichtaufgabe Bildung in Form von Bereitstellung von Lehrerinnen und Lehrern an den Schulen dadurch finanzieren zu müssen, dass es für diese Pflichtaufgabe weiterhin Hilfe durch die Europäische Union benötigt?
Eine klare Antwort, nein. Wir haben keinen Entwicklungsrückstand, sondern wir haben eine spezifische demographische Situation, die wir mit allen anderen neuen Bundesländern teilen, und darauf suchen wir
eine Antwort zu geben. In diesem Kontext haben wir auch unsere Anfrage an die EU-Kommission adressiert und nicht, weil wir irgendeine Art von Rückstand hätten.
Welche spezifische demographische Situation rechtfertigt zusätzliche Lehrerstellen bei zurückgehenden Schülerzahlen?