Protokoll der Sitzung vom 31.05.2012

(Vizepräsidentin Dr. Klaubert)

Lücke in der Strafverfolgung dadurch entstehen, wenn es den Verfassungsschutz nicht gäbe. Auch sehen wir nicht die Gefahr, dass es eine Verlagerung geheimdienstlicher Tätigkeiten auf die Polizei geben würde, wenn wir in Zukunft auf einen demokratiefeindlichen Geheimdienst verzichten. Die Polizei hat beim Vorliegen eines konkreten und hinreichenden Verdachts die Möglichkeit, Eingriffe in Grundrechte, beispielsweise Telekommunikationsüberwachung, Peilsender, Observationen usw., bei einem Gericht zu beantragen. Es stellt sich die Frage, warum muss eigentlich der Verfassungsschutz tätig werden, wenn der Polizei entsprechend diese Möglichkeiten nicht gegeben sind, wenn diese Hürden des konkreten und hinreichenden Verdachts, also der notwendigen gesetzlichen Normierung, nicht vorliegen. Der Verfassungsschutz kennt keine Hürden für den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel. Die Polizei kennt diese Hürden. Das ist der große Unterschied. Deswegen sehen wir auch keine Gefahr, dass mit dem Abschaffen des Geheimdienstes der Polizei geheimdienstliche Befugnisse zukämen.

Ein grundlegendes Element der Strafverfolgung im Rechtsstaat ist - da sind wir uns sicherlich einig -, dass Hürden für den Eingriff in Grundrechte erfüllt sein müssen. Wenn diese erfüllt sind, dann brauche ich keinen Verfassungsschutz, der diese Regelung unterläuft. Die Hürden zum Grundrechtseingriff in der StPO durch Rückgriff jetzt auf Informationen aus dem Geheimdienst zu unterlaufen, ist daher aus unserer Sicht wenigstens verfassungsrechtlich bedenklich und sollte dann in einer Anhörung im Innen- und Justizausschuss, denke ich, ganz ausführlich auch mit Sachverständigen diskutiert werden.

Zum zweiten Regelungsbereich, der parlamentarischen Kontrolle, hätten wir uns sicherlich mehr erwartet. Auch nach den vielen Anregungen, die im Schäfer-Bericht gegeben wurden, und nach der Anhörung im Untersuchungsausschuss von Sachverständigen und auch von Zeuginnen und Zeugen aus LKA und Verfassungsschutz stehen für uns weit mehr Themen selbst für diejenigen auf der Tagesordnung, die an der Existenz eines Inlandsgeheimdienstes festhalten wollen. Ich weiß nicht, warum man sich dann auf so wenige und zum Teil auch inkonsequente Punkte beschränkt. Wir bleiben dabei, wir fordern ein Memorandum wenigstens nachrichtendienstlicher Mittel, um über weitergehende Konsequenzen nachzudenken. Es gibt nicht wenige auch in den Sicherheitsbehörden selbst, insbesondere in der Polizei, die formulieren, das, was in Thüringen im Landesamt läuft, kann nur noch damit beendet werden, dass jemand die Reset-Taste drückt. Mit einer Veränderung nur auf gesetzlicher Ebene ist es für viele, die auch über Kenntnisse verfügen, was dort nicht nur in den Jahren unter Roewer passierte und passiert, nicht ge

tan. Wir sehen eine zweite große Frage im Raum, die Ihr Gesetzentwurf nicht klärt, das ist das völlige Versagen der Rechts- und Fachaufsicht auch im Innenministerium. Ich glaube auch, in dieser Frage bietet dieser Gesetzentwurf überhaupt keinen Anhaltspunkt, wie hier in Zukunft tatsächlich eine Kontrolle des Geheimdienstes aus dieser Ebene heraus und eine ganz klare Kontrolle hinsichtlich der Einhaltung von Gesetzen, aber auch Rechtsverordnungen wie auch Fachaufsicht organisiert sein soll.

Zu den Regelungen im Einzelnen, was jetzt die PKK angeht: Die sind schwach, Sie versuchen, sich an dem Bundesgesetz zu orientieren, aber fallen leider eben auch hinter den Regelungen im PKGR zurück und das verstehe ich nicht.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

In § 23 Abs. 1 formulieren SPD und CDU, die Landesregierung hat der PKK im Rahmen der Unterrichtung nach § 21 auf Verlangen Einsicht zu gewähren. Im Bundesgesetz heißt es im Unterschied aber dazu, dass Akteneinsicht und Zutrittsrechte im Rahmen der Kontrolle generell zu gewähren sind und nicht, wie hier im Gesetzentwurf formuliert, ausschließlich sich auf Dokumente und Vorgänge erstreckt, die im Rahmen der Unterrichtung der Landesregierung in den Gegenstandsbereich der PKK gelangen. Das ist ein großer Unterschied. Ich glaube, ich erwarte auch nachher eine Begründung, wieso man zu so einer sehr schwachen und passiven Formulierung in diesem Gesetzentwurf greift, wobei das Bundesgesetz einen weitaus größeren und aktiveren Rahmen für die parlamentarische Kontrolle aufweist und wir eigentlich in Thüringen, ich sage mal, auch durch den Schäfer-Bericht gerade an diesem Punkt gehalten gewesen wären, tatsächlich faktisch die Kontrollrechte der PKK zu stärken, dass sie aktiv werden kann und nicht nur passiv in dem Rahmen, dass sie tätig wird in dem, was die Landesregierung ihr vorlegt.

Sie formulieren in § 21 die umfassende Unterrichtungspflicht der Landesregierung. Ob - und das muss dann die Praxis der PKK klären in Zukunft tatsächlich die Mitglieder, ich sage mal, umfassend informiert werden, das ist eine andere Frage. Da hat man es auch schon in der Vergangenheit an vielen Stellen unterlassen, die Mitglieder der PKK über Vorgänge zu informieren. Ob das sich durch diese gesetzliche Normierung ändert, wissen wir nicht, weil - und das ist unser Problem - natürlich in § 22 auch Verweigerungsrechte formuliert werden und die könnten dann immer wieder dafür herhalten, dass man entsprechende Informationen auch der PKK vorenthält.

Eine Frage, die für uns auch immer eine Diskussion war, ist die, inwieweit wir auch Oppositionsfraktionen stärken in der parlamentarischen Kontrolle. Sie bleiben dabei, dass diese Kommission weiterhin aus fünf Mitgliedern besetzt wird und nach d’Hondt

dann die Mitglieder ermittelt werden. Wir hatten erwartet, dass auch angesichts dieser Situation, die wir zu Beginn der Legislatur hatten - als wir den kleineren Fraktionen nur über eine Hilfe von anderen Fraktionen einen Sitz verschaffen konnten -, hier eine Regelung gefunden wird, die auch den kleineren Fraktionen weitere Oppositionsrechte ermöglicht.

Auch ein Problem für uns: Bei Ihnen bleiben die Haushaltsberatungen weiterhin in vertraulicher Sitzung. Ich glaube, das wäre der Bereich Mittelverwendung des VS, die endlich mal einer öffentlichen Kontrolle und einer öffentlichen Diskussion unterliegen müssen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Ich habe schon gesagt, wir haben doch genug Anlässe, über vieles Weitere zu reden. Ich kann nicht verstehen, warum diese kleinen und dann noch halbherzigen Änderungen hier formuliert werden. Ich habe gesagt, wir hatten die Anhörungen im Untersuchungsausschuss, wir haben die Zeugen gehört, die berichtet haben über Vorgänge im Landesamt für Verfassungsschutz. Wir wissen aus dem Schäfer-Bericht, dass nichts auf einen Herrn Roewer oder auf wenige Jahre zu reduzieren ist, sondern es eben auch unter dem jetzigen Präsidenten schon in den Anfangsjahren seiner Amtszeit zu schwerwiegenden Fehlern und Versäumnissen in diesem Landesamt gekommen ist. Sie wissen auch, was im Bundesuntersuchungsausschuss derzeit diskutiert wird. Dort hat der bayerische Verfassungsschutz eine ganz schlechte Figur gemacht in seiner Zeugenvernehmung. Man kann es als Totalausfall bezeichnen, was dort vonseiten des bayerischen Verfassungsschutzes gekommen ist. Das macht für uns noch einmal deutlich, das ist kein Problem, was aus irgendwelchen Anfangsjahren resultiert oder auf eine Person zu reduzieren ist, sondern das ist ein systematisches Problem, dass wir hier eine Behörde haben, die demokratiegefährdend ist und die nicht kontrolliert werden kann und

(Beifall DIE LINKE)

auch die Kontrolle und Aufsicht durch das Innenministerium und das Parlament komplett in den Jahren versagte. Das ist etwas, was wir breiter und auch konsequenter diskutieren müssen als nur durch Ihren Gesetzentwurf. Deswegen bleibe ich dabei, wir haben es in den Haushaltsberatungen getan und wir fordern es weiterhin, lassen Sie uns ein Memorandum der nachrichtendienstlichen Mittel zusammen verabreden, nehmen wir uns Zeit, über die Zukunft des Landesamtes zu reden.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Unser Vorschlag ist auf dem Tisch, ich erwarte weitere Vorschläge. Ein Reförmchen wird es da nicht

tun, das ist auch nicht das, was die Öffentlichkeit im Augenblick erwartet. Ich hoffe, dass wir im Ausschuss, aber vor allem in den Diskussionsrunden, die im Augenblick außerparlamentarisch durchgeführt werden, tatsächlich zu einer offenen und kontroversen Diskussion über die Zukunft oder Nichtzukunft des Landesamtes kommen werden. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Für die SPD-Fraktion hat sich der Abgeordnete Gentzel zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, bevor ich mich dem eigentlichen Tagesordnungspunkt im Kern zuwende, nämlich der Neufassung des Verfassungsschutzgesetzes, möchte ich ein Thema ansprechen - Frau Renner hat es indirekt auch getan -, welches für mich ohne Zweifel zu diesem Thema „Verfassungsschutzgesetz“ gehört. Es ist nämlich die Frage, beschäftigen wir uns in Zukunft auch öfter - da gebe ich Ihnen vollkommen recht, muss das passieren - ausschließlich mit gesetzlichen und strukturellen Fragen, die entstanden sind, oder unterwerfen wir uns auch der Frage: Ist das Personal, welches wir in Thüringen haben, geeignet, entsprechende Gesetze und Verordnungen umzusetzen? Wir haben gemerkt - da spricht der Schäfer-Bericht eine deutliche Sprache in vielen Bereichen, ich will mich jetzt im Augenblick auf den Bereich des Verfassungsschutzes beziehen -, dass auch die besten Regelungen nichts taugen, wenn Verantwortliche ihre Verantwortung nicht wahrnehmen und nicht umsetzen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es ist die Frage, haben die handelnden Personen das Vertrauen des Hohen Hauses, an einer Stelle auch dargestellt durch die PKK? Ich will das für mich deutlich sagen: Die Spitze des Landesamtes für Verfassungsschutz hat mein Vertrauen nicht mehr.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Da gilt, das sage ich ausdrücklich, nicht die „Brandtmauer“, die immer wieder versucht wird einzuziehen von 2001 bis 2002. Über die Vorgänge um den V-Mann Tino Brandt hätte man uns auch 2004, 2006, 2007 unterrichten können, nach meiner Auffassung sogar müssen. Über den schriftlich geäußerten Verdacht, dass die drei Flüchtigen eventuell V-Männer des Landesamts für Verfassungs

(Abg. Renner)

schutz unter sich haben, hätte man auch mit dem alten Gesetz die PKK informieren können. Die Liste ist nahezu unendlich lang. Auch die Frage der Folgen des Gasser-Berichts und der Umsetzung kann nicht begrenzt werden auf eine Jahreszahl bis 2002. All das hat nicht stattgefunden. Da muss man sich fragen: Haben die Verantwortlichen im Landesamt für Verfassungsschutz eigentlich verstanden, dass es ohne PKK keinen Verfassungsschutz gibt?

(Beifall CDU, SPD)

Denn wenn sie es verstanden haben, müssen sie so etwas aufbauen wie ein Vertrauensverhältnis. Ich rede nicht von Kameradschaft, ich rede nicht von Kumpelei, ich rede von einem Vertrauensverhältnis zwischen dem Landesamt für Verfassungsschutz und der PKK. Der jetzige Präsident hat dieses Vertrauensverhältnis nicht aufbauen können. Das gilt ausdrücklich für mich, ich weiß aber oder ich gehe fest davon aus, dass ich mit dieser Meinung nicht die Minderheit vertrete. Deshalb sage ich an dieser Stelle, bevor wir zum Gesetzestext kommen, dieses muss Bestandteil der Debatte werden.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Der arme Zielfahnder.)

Meine Damen und Herren - also auf den Einwurf „der arme Zielfahnder“ will ich nur eins sagen, es passt nicht ganz zum Thema -, wer den SchäferBericht liest, weiß, dass der Zielfahnder an einer Stelle ziemlich weit, um es mal vorsichtig zu formulieren, über das Ziel hinausgeschossen ist. Ob der dann arm oder ganz und gar erfolgreich war, will ich mal dahinstellen. Fakt ist, dass der Eindruck, die Kleinen, obwohl er auch kein Kleiner ist, werden gehängt und die Großen, die eigentlich die Verantwortung übernehmen müssen - und bisher hat noch niemand die Verantwortung für diesen ganzen Sachverhalt übernommen -, die lassen wir laufen. Diesen Eindruck, der dadurch entstanden ist, den halte ich für fatal. Aber ich bin nicht bereit, da von einem kleinen, von einem unschuldigen und von einem armen Zielfahnder zu sprechen. Der war erfolglos, das muss man auch mal deutlich dazu sagen.

Aber lassen Sie mich jetzt zum Gesetzestext kommen. Das Gesetz ist überfällig und an dieser Stelle kann ich einen Teil der öffentlichen Kritik verstehen. Ich habe das schon in der ersten Lesung zum Entwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gesagt, auch ich hätte mir gewünscht, dass dieses Gesetz schneller kommt. Ich lege auch Wert auf die Feststellung, dass die Vorgänge um Trio und um NSU da natürlich eine neue Dynamik reingebracht haben, aber im Koalitionsvertrag haben wir uns schon zu einer Novelle dieses Gesetzes verständigt gehabt. Und richtigerweise, das sage ich auch ganz deutlich, haben wir dort festgeschrieben, dass wir uns ganz eng an die Bundesgesetzgebung halten.

Das heißt nicht, dass wir an der einen oder anderen Stelle - das mag jetzt jeder aus seiner Sicht werten - besser oder schlechter sind als dieses Bundesgesetz, aber diesen roten Faden haben wir gehalten.

(Beifall CDU)

Was sind jetzt - wir sind ja in der ersten Lesung die wesentlichen Veränderungen, die wir in diesem Gesetz vorgenommen haben? Die PKK hat ihr Anhörungsrecht erweitert und präzisiert in § 23 Abs. 2. Also wir können jetzt zukünftig nicht nur die Mitarbeiter des Landesamts für Verfassungsschutz befragen, sondern auch die Mitarbeiter und Mitglieder der Landesregierung insgesamt sowie Beschäftigte anderer Landesbehörden. Wir haben dieses noch mal ausgeweitet aus unseren Erfahrungen auch auf ehemalige Mitarbeiter. Ich erlaube mir, dass diese richtige Ausweitung dieses Paragraphen im Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht vorkommt.

Wir haben im Gesetz verankert in § 23 Abs. 2 a die Möglichkeit der Hinzuziehung von Fraktionsmitarbeitern. Wir haben einen Beschleunigungsgrundsatz eingeführt in § 23 Abs. 4. Dort heißt es zukünftig, die Landesregierung hat dem Verlangen der PKK nach Akteneinsicht, Anhörung von Mitarbeitern und Ähnlichem unverzüglich zu entsprechen. Auch diesen Passus finden wir nicht im Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Zukünftig kann die PKK einen eigenen Sachverständigen einsetzen. Eingaben von Angehörigen des Landesamts für Verfassungsschutz sind zukünftig direkt an die PKK möglich. In § 26 Abs. 1 klären wir zukünftig: Behörden sind gesetzlich zur Rechts- und Amtshilfe verpflichtet und nicht zuletzt ist den Mitgliedern der PKK der Rechtsweg zum Thüringer Verfassungsgerichtshof eröffnet worden. Frau Renner, dass Sie in Ihrer natürlich kritischen Reminiszenz dieses vollkommen verschwiegen haben, zeigt für mich, wie wenig Sie von der Materie eigentlich an sich verstehen.

(Beifall CDU, SPD)

Dieser neue § 31 macht das gesamte Verfassungsschutzgesetz erst scharf, um das mal ganz deutlich zu sagen. Wie war denn bisher die Situation?

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Scharf ist da gar nichts.)

Ich konstruiere mal den Fall, der Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz erklärt den Mitgliedern, er hat sich in einer Problematik in einer Zwickmühle befunden, auf der einen Seite die Loyalität zum Innenminister und auf der anderen Seite eine gesetzliche Regelung. Da hat er sich für die Loyalität entschieden. Wenn es diesen Fall geben würde, würde er in der PKK verhungern, um das mal ganz deutlich zu sagen. Da gibt es den Geheimschutz und nichts anderes. Zukünftig haben wir den Weg, mit so etwas vor das Verfassungsge

richt zu ziehen und nur mit dieser Möglichkeit wird dieses ganze Gesetz erst scharf.

(Beifall SPD)

Dass Sie das so einfach unter den Tisch wischen, kann ich nicht verstehen. Und dann sage ich Ihnen noch einmal, was die bundesrechtliche Regelung betrifft, auf Bundesebene im Bundesgesetz, was Sie so loben, braucht man für diesen Vorgang eine Zweidrittelmehrheit. Wir haben formuliert auf Antrag, das heißt, bei uns reicht die einfache Mehrheit.

(Beifall CDU, SPD)

Wir sind auch an bestimmten und wichtigen Stellen über die Regelung des Bundes hinausgegangen. Dann so pauschal in den Medien - das gestehe ich Ihnen zu, das ist halt Opposition, aber hier im Parlament, wo es wirklich um Inhalte gehen soll, wie Sie immer sagen - über dieses Gesetz zu urteilen, das halte ich inhaltlich für einen großen Fehler.

Nicht verschweigen will ich am Schluss die Neuregelung von § 14 Abs. 2, auch wenn Sie sie kritisiert haben. Ich sage übrigens Dank für den Hinweis, dass da eventuell etwas handwerklich nicht gelaufen ist. Da schauen wir selbst nach, aber wir wollen das noch an den Justizausschuss überweisen, dass das noch mal nachgesehen wird. Der § 14 Abs. 2 regelt, dass zukünftig die Informationen zu fließen haben, das Landesamt für Verfassungsschutz hat die Staatsanwaltschaft und die Polizeibehörden zu informieren, übrigens auch eine Regelung, die im Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht enthalten ist.

Meine Damen und Herren, es hat im Vorfeld der heutigen Debatte - Frau Renner hat es auch erwähnt - Kritik an diesem Gesetzentwurf gegeben. Was die Zeitschiene betrifft, kann ich in bestimmten Bereichen nachvollziehen, aber was die Schärfe der Kritik betrifft, will ich Ihnen deutlich sagen, ich habe an drei Stellen jetzt nachgewiesen, was im Gesetz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fehlt, und zwar paragraphenscharf. Ich käme trotzdem nicht auf die Idee zu sagen, Ihr Gesetz wäre schlecht.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das lesen wir im Protokoll nach.)

Aber eines genauso - der Gesetzentwurf der Koalition ist mindestens genauso gut wie Ihrer.

(Beifall CDU, SPD)