Protokoll der Sitzung vom 31.05.2012

(Unruhe DIE LINKE)

Ja, Sie haben sich verweigert, mitzuarbeiten.

(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Ihr habt ihn doch immer abgelehnt. Das ist ja wohl absurd.)

Kollege Ramelow, es ist ein geheimes Gremium und da kann man nicht jeden hineinlassen. Das ist nun mal so. Auch das ist Demokratie, dass man da nicht unbedingt vielleicht einen parlamentsunwürdigen Abgeordneten hineinlässt. Das ist ganz klar, dabei muss man auch ein bisschen die politischen Dinge betrachten. Das ist so.

(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Herr Dr. Hahnemann war ehemals Vizepräsi- dent, Herr Kollege.)

Ja, Kollege, ich bin nun schon eine Weile dabei. Demokratie ist eben bei Personenwahlen, dass die nicht immer die Mehrheit bekommen. Wissen Sie, wie oft mir das schon passiert ist?

(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Aber dann dürft ihr nicht den Finger zu uns wenden.)

Ja, selbstverständlich. Jetzt sind Sie doch mit einem Kollegen vertreten.

(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Wir entscheiden doch, wen wir aufstellen und wer uns vertritt.)

Moment, wollen wir überhaupt nicht, aber das Parlament in Gänze hat die Möglichkeit, Personen hineinzuwählen oder nicht. Das ist nun mal so. Jetzt sitzt ein Kollege von Ihnen, der Kollege Hausold, mit in der Parlamentarischen Kontrollkommission, in der G10 sitzt der Kollege Hauboldt schon seit längerer Zeit, also was soll das. Dort wird die Kontrollwelt wahrgenommen.

(Unruhe DIE LINKE)

Ja, das trifft natürlich tief, das kann ich verstehen, aber ich will trotzdem noch einmal darauf hinweisen, die Möglichkeit der Kontrolle wäre dagewesen.

Ich habe aber auch gesagt, damit das nicht untergeht, dass auch ich mich und andere sich nicht immer ordnungsgemäß informiert fühlten. Das haben wir auch bekundet durch verschiedene Auszüge und Ähnliches. An die Präsidentin haben wir uns gewandt und an die Landesregierung. Da sind schon einige Dinge vorausgegangen und ich stimme ausdrücklich zu, ohne parlamentarische Kontrolle gibt es keinen Verfassungsschutz. Deswegen ist die Exekutive sehr gut beraten, wenn sie hier mit dem Kontrollgremium - wirklich nicht kameradschaftlich, sondern dass man wirklich miteinander ordentlich umgeht und dass man ordentlich informiert.

Ich will noch einmal darauf verweisen, erstens ist der Präsident politischer Beamter, zweitens wird die Kontrolle durch das Ministerium wahrgenommen. Das Ministerium nimmt die Aufsicht und die Kontrolle wahr und wenn das alles angeblich nicht funktioniert hat - ich lasse jetzt mal das Wort noch angeblich -, dann gibt es eine politische Spitze darüber, die ist zuständig für ihr Ressort. Das ist in jedem Ministerium so, die ist zuständig für ihr Ressort und die muss sich genau überlegen, wo habe ich es vielleicht schleifen lassen, wo habe ich es nicht schleifen lassen, muss ich es abstellen, habe ich es abgestellt. Es gibt jede Menge Verordnungen, von denen die meisten gar nichts wissen, von der Innenministerkonferenz gibt es verschiedene Verordnungen, wie geht man im Geheimdienst oder im Verfassungsschutz um. Es gibt entsprechende Verordnungen, wie werden V-Leute geführt, usw. Das ist hier nicht freischaffendes Werk und da fällt irgendjemandem etwas ein - auch das ist reglementiert. Ob die Frage der 200.000 DM an Tino Brandt der Stein der Weisen war, auch dazu haben wir uns schon verständigt und werden sicher noch weiter reden, aber auch dazu gibt es entsprechende ganz klare Anweisungen, wie da zu verfahren ist. Es darf zu keiner Alimentierung führen. Das sind solche Dinge, die müssen ganz klar angeschaut werden.

Eines möchte ich auch sagen: Wir haben gerade, seitdem uns der NSU jetzt ganz besonders beschäftigt, festgestellt, dass zumindest die Landesregierung, wenn wir Wünsche hatten, einmal, das klammere ich noch aus, ist dem nachgekommen worden. Ehemalige Mitarbeiter konnten wir freiwillig hören etc., die wurden bestellt usw. Man hat bestimmte Informationen aus dem Innenministerium gegeben. Das ist freiwillig passiert. Was ich vorhin angesprochen habe, mit dem Schäfer darf schauen und PKK nicht, darüber muss sich noch einmal die Landesregierung ernsthaft Gedanken machen. Ich wünsche mir natürlich auch, dass man genau nachschaut, wer hatte wann welche Verantwortung? Ich erinnere daran, dass man im Innenausschuss - darüber kann ich reden, das andere ist geheim und das wird auch geheim bleiben, das wird kein offener Marktplatz sein, wo jeder mitschwätzt, sondern

da geht es auch um Personenrechte und ähnliche Dinge - hier wirklich genau hinschaut, wer hatte welche Verantwortung? Wir haben eingefordert. Wir wollen auch wissen, wer steht hinter dem Referatsleiter sowieso? Da wollen wir auch Namen wissen, damit man auch einmal weiß, wer wann wo verantwortlich war. Ich stimme zu, nach Roewer - Roewer war ja für mich ein unfähiger Mitarbeiter, wo jetzt manch einer gar nicht mehr wissen will, wer ihn überhaupt eingestellt hat und wer ihn gebracht hat. Es ist abenteuerlich, was man da teilweise hört und liest. Der eine Minister, der mit D anfängt, Punkt, der sich auch hinstellt, er war ein guter Mitarbeiter, hat immer gut mit ihm zusammengearbeitet. Ich will nur sagen, so kann man nicht umgehen als verantwortlicher Minister, Staatssekretär. So geht es nicht. Deswegen müssen wir hier Wege finden, wie wir das Ganze weiter auf den Weg bringen. Ich denke, dass wir hier mit unserem Gesetzentwurf,

Herr Abgeordneter, wenn Sie zum Ende kommen würden, wäre ich Ihnen sehr dankbar.

der deutlich besser ist als der von den GRÜNEN, aber viele Aspekte von den GRÜNEN drin hat, wir werden das beraten im Ausschuss. Ich freue mich, wenn wir zügig, aber mit einem gebotenen Miteinander das Ganze auf den Weg bringen, dass wir am Ende sagen können, wir kontrollieren, soweit es uns von der Exekutive ermöglicht wird, auch den Verfassungsschutz. Kriminelle Energie wie vielleicht von Roewer und Co. - vielleicht ? -, die können wir nicht ausschließen, aber ansonsten ist jeder Minister gut beraten, bei solchen diffizilen Dingen ganz genau hinzuschauen. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Danke, Herr Abgeordneter. Für die Landesregierung hat jetzt der Staatssekretär Rieder um das Wort gebeten.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die CDU-Fraktion und die SPD-Fraktion haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, der u.a. die Aufgaben und Befugnisse der Parlamentarischen Kontrollkommission an die Bundesregelungen im Kontrollgremiumsgesetz angleicht. Es ist ein Gesetzentwurf, auf den sich die die Koalition tragenden Parteien dem Grundsatz nach schon im Koalitionsvertrag verständigt haben. Es ist aber auch ein Gesetzentwurf, der schon heute erste Schlussfolgerungen aus dem Bericht der Schäfer-Kommission zieht. Zu den weiteren Fra

(Abg. Fiedler)

gen, die sich nach dem Bericht der Schäfer-Kommission stellen, wird der Innenminister in der nächsten Sitzung des Plenums, also im Juni, eine Regierungserklärung abgeben. Im Rahmen der Regierungserklärung wird er den Landtag selbstverständlich auch über die Beratung der IMK, die gerade stattfindet, zur Zwickauer Zelle und zu den Maßnahmen gegen den Rechtsextremismus informieren. Artikel 73 Abs. 1 Nr. 10 b des Grundgesetzes und Artikel 97 der Thüringer Verfassung sind die verfassungsrechtlichen Grundlagen für die Arbeit des Verfassungsschutzes. Verfassungsschutz ist damit Bestandteil der Verfassung. Der Verfassungsschutz kann aber nicht immer offen handeln wie die übrige Exekutive, die nach dem in der Verfassung angelegten Prinzip der offenen Gesellschaftsordnung arbeitet. Daraus mag ein Unbehagen, daraus mag ein Spannungsfeld entstehen, das es durch eine gründliche Kontrolle des Verfassungsschutzes auszugleichen gilt. Der vorgelegte Gesetzentwurf bringt diese Kontrolle auf die Höhe der Zeit. Die Landesregierung begrüßt ihn daher ausdrücklich. Die Landesregierung sieht aber bewusst davon ab, die beabsichtigten Regelungen zur Parlamentarischen Kontrollkommission im Einzelnen zu bewerten. Natürlich hat sie ihre Meinung hierzu, aber es ist Sache des Landtags, über die gesetzlichen Bestimmungen zur Kontrolle des Verfassungsschutzes zu entscheiden.

Ich möchte jetzt noch kurz eingehen auf die Übermittlungsbestimmunen des § 14, die ja eben auch schon mehrfach zur Sprache kamen. Die Änderung dieser Bestimmung ist wichtig und im Grunde genommen eine Sofortmaßnahme, die auch der Untersuchungsbericht der Schäfer-Kommission empfiehlt. Durch sie wird bewirkt, dass bei bestimmten schweren Straftaten nicht mehr Fragen des Quellenschutzes im Vordergrund stehen. Vielmehr wird klargestellt, dass in diesen Fällen schwerer Kriminalität das Landesamt für Verfassungsschutz verpflichtet ist, Staatsanwaltschaft und Polizei die Informationen, über die es verfügt, zu übermitteln. Es besteht also kein Ermessen und damit kein Spielraum mehr, ob eine Information weitergegeben wird oder nicht, sie muss weitergegeben werden. Eine Fehlerquelle im Umgang mit den Informationen zum Zwickauer Trio wird durch diese Änderung beseitigt. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Danke, Herr Staatssekretär. Der Abgeordnete Adams hat sich noch mal zu Wort gemeldet.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will eine kurze Vorbemerkung noch mal

zu dem von Herrn Fiedler Gesagten machen. Natürlich haben Sie das Gesetz nicht abgeschrieben bei uns, das Ministergesetz hatten Sie auch nicht abgeschrieben, aber es war halt unglaublich ähnlich.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich bin jetzt nach vorne gegangen, weil Herr Staatssekretär Rieder noch einem diesen § 14 Abs. 2 …

Herr Adams, Ihre Redezeit ist leider zu Ende. Sie hatten noch 30 Sekunden. Ich bitte Sie, zum Schluss zu kommen.

(Heiterkeit CDU, SPD, FDP)

Herr Präsident, dann beuge ich mich dem und komme zu einem anderen Punkt noch einmal wieder.

Danke, Herr Abgeordneter, für Ihren Beitrag. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe deshalb die Aussprache. Es ist Ausschussüberweisung beantragt, und zwar Ausschussüberweisung an den Innenausschuss. Ich habe einen - einen habe ich verstanden, dass da die Federführung auch beantragt worden ist, und der Justiz- und Verfassungsausschuss ist beantragt. Ich frage zunächst die Ausschussüberweisungen ab.

Wer damit einverstanden ist, den Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und SPD in der Drucksache 5/4496 an den Innenausschuss zu überweisen, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist die Zustimmung aller Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Stimmenthaltungen? Da stelle ich Einstimmigkeit fest.

Ich stelle die gleiche Frage für den Justiz- und Verfassungsausschuss. Wer wünscht die Überweisung dieser Drucksache an den Justiz- und Verfassungsausschuss, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Auch da sehe ich die Zustimmung von allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Ist nicht der Fall. Damit wären beide Ausschüsse festlegt.

Wir kommen jetzt zur Federführung. Wer dafür ist, dass der Innenausschuss die Federführung übernimmt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Auch hier sehe ich Zustimmung von allen Fraktionen. Ich frage noch mal nach Gegenstimmen. Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Damit ist die Federführung des Innenausschusses festgeschrieben.

(Staatssekretär Rieder)

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und wir sehen uns um 14.30 Uhr wieder zur Fragestunde. Danke.

Wir haben jetzt 14.30 Uhr. Das Präsidium sowie alle Parlamentarier haben das bemerkt und ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 25

Fragestunde

Wir beginnen mit der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Hennig von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/4402. Diese Frage ist zurückgezogen, erfahre ich gerade. Also machen wir weiter mit der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Schubert von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/4403. Frau Schubert, Sie haben das Wort.

Vielen Dank. Entschuldigung für die Verspätung.

Hochflurbusförderung

Im Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr nannte die Landesregierung für 2011 eine Förderung von Hochflurbussen in zehn Ausnahmefällen. Für 2012 lägen gegenwärtig vier Anmeldungen vor.

Ich frage die Landesregierung:

1. Für welche Regionen wurden die Hochflurbusse 2011 gefördert und auf welchen Strecken werden die Fahrzeuge eingesetzt?

2. Welche konkreten Ausnahmetatbestände bestanden bzw. bestehen jeweils, in denen ein Hochflurbus mit Hublift einem Niederflurbus oder LowEntry-Bus vorgezogen wird?

3. Welche Steh- und Sitzplatzkapazitäten stehen in geförderten Hochflurbussen und vergleichbar in Niederflur- sowie in Low-Entry-Bussen zur Verfügung?

4. Welche Kriterien und Überprüfungsmethoden (z.B. die Durchführung von Vor-Ort-Terminen) wurden und werden angewandt, um zu entscheiden, ob ein Ausnahmetatbestand vorliegt?

Für die Landesregierung antwortet der Minister für Bau, Landesentwicklung und Verkehr, Herr Carius.