Wir leben heute nicht in einer Welt, wo wir darauf verzichten können. Und wer Demokratie will, der muss sie auch schützen können, und dazu gibt es Institutionen und dazu muss ein Parlament auch stehen.
Ich schaue jetzt mal in die Runde, es gibt keine weiteren Redeanmeldungen. Da in Parlamentsdebatten ja die Präsidentin das letzte Wort hat, stelle ich erst mal fest, dass das Berichtsersuchen nach Nummer I des Antrags erfüllt ist. Es erhebt sich dagegen kein Widerspruch. Mir ist jetzt nicht ganz klar geworden, wie wir verfahren, denn es ist immer von der Ausschussberatung gesprochen worden. Nun gibt es auf die Nummer I bezogen natürlich die Möglichkeit der Fortberatung des Berichts im Ausschuss und natürlich dann die Überweisung der Nummer II und des Antrags der LINKEN an den Ausschuss. Deswegen frage ich einmal: War es so zu verstehen, dass über die Fortberatung des Berichts im Ausschuss entschieden werden soll? Ja, es wird mir so von den Fraktionen signalisiert.
Dann lasse ich darüber abstimmen, dass die Fortberatung dieses Berichts im Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur erfolgt.
Ich werde darauf hingewiesen, die Fraktionen haben das Berichtsersuchen verlangt und demzufolge auch zugestimmt, dass dieser Antrag gestellt wird. Diesen Antrag lasse ich jetzt abstimmen, die Fortsetzung oder Fortberatung des Berichts im Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Wer diesem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Teile der CDU, die ganze CDU-Fraktion. Damit ist das jetzt erst einmal festgestellt. Ich frage nach Gegenstimmen. Die Gegenstimmen kommen aus der FDP-Fraktion und von zwei Personen der CDUFraktion. Ich frage nach Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen gibt es nicht. Mehrheitlich wird dieser Bericht im Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur fortberaten.
Jetzt kommen wir zu Nummer II aus dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Hier ist offensichtlich auch mit den verbalen Bekundungen Ausschussüberweisung beantragt worden. Über diese Ausschussüberweisung stimmen wir jetzt ab. Wer die Nummer II
des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur überweisen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Bitte hören Sie mir auch bis zum Schluss immer zu! Das sind die Stimmen aus
den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und CDU. Danke. Ich frage nach den Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus der FDP-Fraktion und 2 Stimmen aus der CDU-Fraktion. 3 Stimmen? 4 Stimmen aus der CDU-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen gibt es nicht. Mehrheitlich ist die Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur abgestimmt worden.
Nun kommen wir zur Abstimmung zum Alternativantrag der Fraktion DIE LINKE. Hier ist auch Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur beantragt worden. Wer diesem seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich frage jetzt nach den Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion. Ich frage nach Stimmenthaltungen? Die gibt es nicht. Diese Ausschussüberweisung ist abgelehnt worden.
Demzufolge stimmen wir nun direkt über den Alternativantrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 5/4401 ab. Wer diesem seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion DIE LINKE. Ich frage nach den Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus allen anderen Fraktionen. Gibt es Stimmenenthaltungen? Stimmenthaltungen gibt es nicht. Der Alternativantrag ist abgelehnt worden.
Beteiligung an der Landesbank Hessen-Thüringen aufgeben Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/4358
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Doch, meine Fraktion möchte den Antrag gern begründen.)
(Zuruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Das wird unser Finanzpoli- tiker Carsten Meyer tun.)
Dann würde ich da gern den finanzpolitischen Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Begründung des Antrags in der Drucksache 5/4358 aufrufen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin, ich will wirklich nur ganz kurz begründen und damit den Bogen schlagen, warum wir dieses Thema heute auf der Tagesordnung haben, eigentlich schon das letzte Mal drauf hatten, aber nicht mehr aufgerufen werden konnte. Ich hoffe auch darauf, dass die Debatte jetzt einen anderen emotionalen Verlauf nimmt, als die beiden vorherigen Tagesordnungspunkte. Ich glaube, darauf kann ich mich verlassen.
Der Anlass der Einbringung dieses Antrags, die Beteiligungen an der Hessisch-Thüringischen Landesbank aufzugeben, ist zum einen ein ganz formaler, wenn man so möchte. Grundsätzlich sollte - und da würde sicherlich auch Konsens in diesem Hohen Hause herrschen - das Beteiligungsportfolio des Landes regelmäßig auf seine Sinnhaftigkeit überprüft werden. Sinnhaftigkeit einer Beteiligung eines Landes sind regelmäßig zwei Aspekte. Der politisch gewollte Zweck muss noch erreichbar sein mit der Beteiligung und sie muss werthaltig sein, sie muss also wirtschaftlich darstellbar sein.
Das wäre noch nicht der Grund dafür, heute genau konkret über die Helaba zu reden. Wir bringen den Antrag heute, respektive schon beim letzten Mal ein, weil konkret bei der Hessisch-Thüringischen Landesbank durch eine wichtige Änderung in der Geschäftspolitik die Möglichkeit besteht, eine mögliche Abwägung auch in Richtung Aufgabe der Beteiligungen vornehmen zu können. Das ist nämlich nicht zu jedem Zeitpunkt der Fall, der Zeitpunkt jetzt ist da und deshalb heute dieser Antrag. Ich freue mich auf die Debatte. Vielen Dank.
Ich eröffne nun die Aussprache zu diesem Antrag und rufe als Erste auf für die CDU-Fraktion Frau Abgeordnete Lehmann.
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, Ziel dieses Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist, dass wir unsere Beteiligung in Höhe von 5 Prozent, also in Höhe von 153,4 Mio. € an der Landesbank Hessen-Thüringen aufgeben sollen. So habe ich den eben von Herrn Kollegen Meyer begründeten Antrag verstanden. Sie stellen dabei auf unsere Landeshaushaltsordnung ab, wonach das Land nur dann eine Beteiligung eingehen soll, wenn ein wichtiges Landesinteresse an der Beteiligung besteht und sich vom Land angestrebte Ziele nicht besser oder wirtschaftlicher auf andere Art und Weise erledigen lassen. Soweit zu der Vorschrift. Dass man auch immer mal die Beteiligungen anschaut und hinterfragt, ob sie noch sein
müssen, dagegen spricht auch nichts. Allerdings werde ich Ihnen jetzt gleich begründen, warum wir das bei der Helaba eben so sehen, dass wir an der Beteiligung festhalten möchten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieser Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verwundert uns nämlich an dieser Stelle schon. Aufgrund von Aussagen des Wirtschaftsministers in den vergangenen Monaten, die immer mal kamen, habe ich mich dann schon gefragt, ob Sie gemeinsam diesen Antrag verfasst haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Helaba ist eine der am besten am Markt aufgestellten Landesbanken, das steht für uns fest und das ist auch gut so. Mit 492 Mio. € vor Steuern, erzielte die Helaba 2011 ihr bestes Konzernergebnis seit ihrem Bestehen überhaupt. Die Träger erhalten im Durchschnitt eine Dividende von 6 Prozent, zuletzt sogar 8 Prozent. Die Anforderungen an Basel III werden durch die Helaba erfüllt. Die Helaba ist die Verbundbank für unsere Thüringer Sparkassen und mit starkem regionalen Fokus ausgerichtet. Die Helaba hat Aufgaben und Verantwortung, die man eben nicht mit einem Handstreich ad acta legen sollte und darf.
Meine Damen und Herren, viele der positiven Daten und Fakten, die ich hier auch nicht alle aufzählen möchte, können Sie aus der Presseinformation der Helaba im Internet vom 29. März dieses Jahres zum Jahresabschluss 2011 entnehmen. Bereits öfter im vergangnen Jahr war ja die Helaba Gegenstand der Diskussion oder von Anträgen hier im Landtag, aber auch im Haushalts- und Finanzausschuss. So gab es zum Beispiel in der Aktuellen Stunde im November das Thema Helaba und auch eine Anfrage des Abgeordneten Hausold dazu. Die Meinung der CDU-Fraktion ist unverändert, dass wir als Land mit unserer Beteiligung nach wie vor sehr gut aufgehoben sind und dass die Helaba bislang gut und sicher durch alle Turbulenzen der Finanzmärkte gekommen ist. Das ist eben nicht in allen Bundesländern so. Deswegen möchten und werden wir auch nicht an unserer Helaba-Beteiligung rütteln, um dies auch gleich klarzustellen.
Das habe ich auch bei unserem Arbeitsbesuch unseres Haushalts- und Finanzarbeitskreises in der vorletzten Woche dem Vorstandsvorsitzenden der Helaba, Herrn Brenner, in Frankfurt deutlich gemacht. Natürlich verfolgt man auch in Frankfurt, was hier bei uns im Thüringer Landtag so besprochen wird und welche Themen im Zusammenhang mit der Helaba beraten werden. So wird natürlich auch verfolgt, wie die Bestrebungen Einzelner sind, diese gute Beteiligung und die gute Zusammenarbeit zu torpedieren bzw. aufzukündigen.
Wir sind nicht der Auffassung, dass in Zeiten knapper Kassen alles Tafelsilber verscherbelt werden sollte, sondern wir sagen, man soll an dem Bewähr
ten festhalten. Einige Gründe, warum es sich bewährt hat, beteiligt zu sein an der Helaba, habe ich ja eben dargestellt.
Aus dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN geht für uns auch nicht hervor, was Sie mit den 153 Mio. eigentlich machen wollen. Das Geld kann man auch nur einmal ausgeben. Ich habe eben gesagt, man muss nicht alles Tafelsilber verscherbeln, sondern man muss sich gut überlegen was Sinn macht und wo man bleiben soll. Bei der Helaba haben wir eine ganz klare Aussage als CDU-Fraktion schon immer getroffen und dabei bleibt es auch.
Für uns ist auch offen, das haben Sie in Ihrem Antrag auch nicht deutlich gemacht, wer dann Ihrer Meinung nach diese Aufgabe als Landesbank für Thüringen mit welchem finanziellen Hintergrund denn auch da braucht es dann natürlich Geld, wenn Sie da etwas ändern wollen - oder mit welchem Personal übernehmen soll. Deswegen ist Ihr Antrag aus unserer Sicht unvollständig und ökonomisch wie auch politisch nicht geeignet. Er enthält keine Aussagen darüber, wer die Beteiligung erwerben soll bzw. was aus dem Veräußerungserlös werden soll. Aus unserer Sicht ist es so, dass das DreiSäulen-System der deutschen Bankenlandschaft nicht gefährdet werden darf. Deswegen würden dann als einziger Käufer für den Anteil des Freistaats der Sparkassen- und Giroverband bzw. die regionalen Sparkassen in Betracht kommen. Mit dem Blick auf die Anforderungen nach Basel III könnten unsere Thüringer Sparkassen eine solche zusätzliche Belastung eher nicht verkraften. Ungeachtet dessen ist die Helaba aktuell mit 11 Mrd. € Geschäftsvolumen in Thüringen aktiv und damit auch ein entscheidender Wirtschaftsfaktor bei uns im Freistaat. Außerdem wäre das auch politisch ein fatales Signal für alle Beschäftigten in der Niederlassung Erfurt, wenn der Freistaat seine Beteiligung aufgeben würde.
Als Kommunalbank bietet die Helaba dem Freistaat und den Gebietskörperschaften ihr komplettes Dienstleistungsspektrum an. Sie ist unsere Hausbank, die Hausbank des Freistaats Thüringen. Seit 1996 wickelt die Helaba den Zahlungsverkehr des Freistaats ab und der Kreditbestand beläuft sich nach unserem Kenntnisstand auf 750 Mio. €. Seit 2001 hat der Freistaat Schuldscheindarlehen im Volumen von 2,3 Mrd. € über die Helaba abgewickelt. Die Helaba ist Partner der Kommunen und auch der kommunalnahen Unternehmen in Thüringen. Die Helaba eröffnet den Kommunen und ihren Unternehmen den Zugang zu modernen Finanzinstrumenten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Freistaat Thüringen zahlte damals 153 Mio. € an den Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die CDUFraktion im Landtag ist der Auffassung, dass unter Berücksichtigung all dieser Dinge eine Beteiligung an der Landesbank Helaba auf jeden Fall aus unserer Sicht bleiben soll und muss und auch vollauf gerechtfertigt ist. Nur so kann die regionale Kreditversorgung im Verbundgeschäft der Thüringer Sparkassen auch flächendeckend zukünftig sichergestellt werden. Unsere kleinen und mittelgroßen Sparkassen wären ohne die Landesbank sicherlich nicht in der Lage, alle heute üblichen Bankdienstleistungen anbieten zu können. In § 65 der Landeshaushaltsordnung ist die Frage der Beteiligung genau geregelt. Wir haben uns das angeschaut und sind der Auffassung, dass die Anforderungen der Landeshaushaltsordnung erfüllt sind, insbesondere nach dem benannten § 65 Abs. 1 Nr. 3 auch der hinreichende Einfluss auf die Landesbank und ihre Überwachungsorgane sichergestellt ist, bei strategischen Beteiligungsmaßnahmen gemäß § 10 Abs. 4 der Helaba-Satzung das Einstimmigkeitserfordernis zwischen den Trägern gilt. Ich habe dazu auch eine Pressemitteilung am 29. Mai herausgegeben. Da ist noch mal einiges dazu gesagt, auch auf die Zahlen hingewiesen.
Wir als CDU-Fraktion würden aus den vorgenannten Gründen Ihren Antrag auch gleich heute ablehnen. Unser Koalitionspartner möchte jedoch auch erst Gespräche mit der Helaba führen und deswegen können wir es uns auch gern in den Haushaltsund Finanzausschuss als Aufgabe heute übertragen lassen und dort diesen Tagesordnungspunkt weiterberaten. Aber an unserer Meinung als CDUFraktion wird sich nichts mehr ändern. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN liegt vor. Frau Lehmann hat ja eine ganze Menge an Argumenten genannt aus ihrer Sicht, die für das Halten der Beteiligung sprechen. Frau Lehmann hat auch erwähnt, dass sich der Haushalts- und Finanzausschuss im letzten Jahr mehrmals mit der Thematik befasst hat.
In der Debatte gibt es Pro und Kontra, wie das üblicherweise so ist, aber auch hier halten sich, denke ich, die Argumente und die Ansichten durchaus die Wage und sie haben natürlich auch hier eine parteipolitische Note in der Koalition. Das will ich nur ein
mal feststellen, weil ich denke, dass man das nicht ganz außer Acht lassen sollte. Grundsätzlich ist aus unserer Sicht klar, bei Beteiligungsverkäufen gehen wir als LINKE zurückhaltend an die Sache ran,
genauso wie wir bei Käufen dafür plädieren, auch sehr umfassend im Vorfeld zu prüfen, wenn man Eigentum erwirbt bzw. wenn man welches verkauft und das auch für die entsprechenden Anteile gilt. Der Finanzminister hat im Haushaltsausschuss mehrmals seine Sicht der Dinge dargelegt. Es ist durchaus bedauerlich, dass wir das miteinander jetzt schlecht kommunizieren können.
Er hat es dargelegt und das Halten der Beteiligung aus seiner Sicht begründet. Ein Anlassthema, das überhaupt zu debattieren, war die Frage, was muss getan werden, um die Helaba im Zuge von Basel III zukunftsfester zu machen. Das war ein Thema, was uns interessiert hat. Genauso ging es um die generelle Frage, was passiert jetzt infolge der Restrukturierung der Landesbanken: Wird die Helaba sich entsprechend an anderen Instituten zukünftig stärker beteiligen - mit anderen Worten -, wird sie wachsen, wird sie mehr Einfluss haben? Und es schloss sich die Frage an, ob Thüringen infolge dieses Prozesses mit seinen 5 Prozent am Ende des Tages eher gestärkte Einflussmöglichkeiten hat oder ob sie in so einem Prozess eher unsicherer, geschwächter hervorgeht. Auch da ist die Position von Dr. Voß bekannt, der die Gefahren eher weniger sieht und für das Halten plädiert.
Einen Kritikpunkt will ich auch noch erwähnen, weil, Frau Lehmann, Sie es angesprochen haben, das betrifft die Dividende. Also zumindest im Freistaat Thüringen ist die Diskussion ja tatsächlich vorhanden, die sagt, gemessen an dem, was wir dort eingebracht haben, kommt zu wenig für uns auch aus Sicht des Haushalts heraus. Das sind alles Sichten, die, wie ich finde, gar nicht so leicht zu bewerten sind. Deswegen, Herr Meyer, Ihr Antrag hilft, dass wir wieder in die Debatte kommen, dass wir möglicherweise auch eine zügige Debatte führen, dennoch wenden wir uns zum heutigen Tag gegen einen Schnellschuss in dieser Frage, sondern wir wollen tiefer mit Ihnen darüber diskutieren. Insofern stört in Ihrem Antrag das Wort „schnellstmöglich“. Wenn wir uns aber über eine Ausschussüberweisung verständigen können, denke ich, wäre das sachgerecht auch heilbar.
Herr Meyer, es fällt natürlich auf - Frau Lehmann hat es erwähnt -, Sie haben in Ihrem Antrag nicht gesagt, welche mögliche Verwendung Sie für mögliche Erlöse vorsehen. Auch da gibt es aus unserer Sicht zumindest drei Dinge in der Diskussion. Herr Barth, wenn ich jetzt Ihre folgenden Anträge sehe,