Protokoll der Sitzung vom 28.01.2010

Das Thüringer Ladenöffnungsgesetz gilt befristet bis zum 31. Dezember 2011. Vor einer Fortschreibung des Gesetzes über den 31. Dezember 2011 hinaus wird eine Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung einzelner Bestimmungen erforderlich. Eine punktuelle Änderung des Gesetzes zum jetzigen Zeitpunkt wird auch aus diesem Grunde für nicht zweckmäßig angesehen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank Frau Ministerin. Gibt es weitere Wortmeldungen? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Es wurde mehrfach Ausschussüberweisung beantragt. Gibt es noch weitere Anträge zur Ausschussüberweisung? Es wurde Überweisung beantragt seitens der FDPFraktion an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit, von der CDU-Fraktion und der SPDFraktion an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit und den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten. Wir werden jetzt als Erstes über die einzelnen Ausschüsse abstimmen und dann über die Federführung. Die Federführung wurde beantragt beim Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit.

Wer damit einverstanden ist, dass der Gesetzentwurf der FDP im Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit beraten wird, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Danke.

Stimmenthaltungen? Bei einigen Gegenstimmen und Stimmenthaltungen ist dieser Antrag angenommen.

Wir kommen zur Beratung im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit. Ich bitte ebenfalls um das Handzeichen, wer für die Beratung im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit ist. Danke schön. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Danke. Bei Gegenstimmen und Stimmenthaltungen ist die Beratung im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit mit großer Mehrheit entschieden.

Wer für die Mitberatung im Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Ebenfalls bei Gegenstimmen und Stimmenthaltungen ist die Beratung im Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten entschieden.

Die Federführung wurde beantragt für den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Bei Gegenstimmen und Stimmenthaltungen ist die Federführung für den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit festgelegt.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 3

Thüringer Gesetz zu dem Vertrag über die Errichtung des IT-Pla- nungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Län- dern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/300 - ERSTE und ZWEITE BERATUNG

Der Landtag war bei der Feststellung der Tagesordnung übereingekommen, dieses Gesetz heute in erster und zweiter Beratung zu behandeln, sofern keine Ausschussüberweisung beschlossen wird. Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung? Ja, das ist der Fall. Bitte, Frau Ministerin Walsmann.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der reibungslose und sichere Betrieb informationstechnischer Systeme ist Grundlage für die Aufrechterhaltung geordneter Abläufe in den Verwaltungen von Bund und Ländern. Im Rahmen der Föderalismuskommission II wurde daher ein gemeinsames Konzept für ein effizientes System der Bund-Länder-Koor

dinierung im IT-Bereich erarbeitet. Auf dieser Grundlage beruhen die Neuaufnahme des Artikels 91 c in das Grundgesetz, der Erlass eines IT-Netz-Gesetzes durch den Bund sowie der Abschluss des IT-Staatsvertrags zwischen Bund und Ländern. Der Ihnen nun vorliegende Staatsvertrag wurde zwischen den Ländern und dem Bund ausgehandelt. Der Thüringer Landtag wurde bereits nach Artikel 67 Abs. 4 der Thüringer Verfassung darüber unterrichtet. Nunmehr bedarf der Staatsvertrag nach Artikel 77 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen Ihrer Zustimmung.

Am 1. August 2009 ist der im Rahmen der Föderalismuskommission II verabschiedete Artikel 91 c Grundgesetz in Kraft getreten. Damit ist die verfassungsrechtliche Grundlage für das Zusammenwirken von Bund und Ländern im IT-Bereich geschaffen. Der IT-Staatsvertrag konkretisiert den Artikel 91 c Grundgesetz. Er beinhaltet im Wesentlichen die Schaffung einheitlicher technischer Standards in den Verwaltungen von Bund und Ländern. Darüber hinaus wird ein leistungsfähiges und sicheres Verbindungsnetz zwischen den Datennetzen des Bundes und der Länder geschaffen. Dadurch wird langfristig die Zusammenarbeit der Länder und des Bundes zukunftssicher gewährleistet werden. Dieses Ziel soll durch die Gründung des IT-Planungsrates als Koordinierungs- und Steuerungsgremium erreicht werden. Der ITPlanungsrat soll auch über gemeinsame IT-Sicherheitsstandards beschließen. Er löst die bisher vielzähligen Gremien und Untergremien der gemeinsamen IT-Steuerung ab. In welcher Höhe durch den IT-Staatsvertrag Kosten verursacht werden, kann derzeit noch nicht ganz genau beziffert werden.

Der Aufbau und der Betrieb der Geschäftsstelle des IT-Planungsrates sollen in den Jahren 2010 und 2011 aber zunächst aufwandsneutral erfolgen. Das heißt, die Finanzierung erfolgt über die bereits veranschlagten Mittel für die abgelösten Gremien. Die endgültigen Festlegungen zur Ausgestaltung der Stellen- und Kostenplanung für den IT-Planungsrat ab 2012 stehen seitens des Bundes und der Länder unter Haushaltsvorbehalt und werden voraussichtlich im Jahr 2011 getroffen. Im Rahmen der Vorverhandlung des Bundes und der Länder wurde auf Arbeitsebene abgestimmt, dass der Finanzierungsbeitrag der Länder in den Jahren 2010 und 2011 aus den Mitteln für die Finanzierung der bisher maßgeblichen Gremien „Deutschland Online“ und „KoopA Strukturen“ erfolgt. Im Haushalt 2010 sind für diesen Zweck Mittel in Höhe von ca. 226.000 € vorgesehen. In den Folgejahren kann dieser Anteil sinken, da sich der Finanzierungsbeitrag des Bundes gemäß dem vorliegenden Staatsvertrag auf 50 Prozent erhöhen wird.

Die Unterzeichnung des Staatsvertrags durch den Bund und die Länder ist bereits erfolgt. Für Thüringen

hat die Ministerpräsidentin den Staatsvertrag am 20. November 2009 unterzeichnet. Der Ihnen nun vorliegende Gesetzentwurf zum IT-Staatsvertrag regelt die Zustimmung zum Staatsvertrag und beschränkt sich auf die notwendigen Vorschriften eines Zustimmungsgesetzes. Ich darf Sie bitten, diesem Zustimmungsgesetz nun Ihre Unterstützung zu geben. Danke schön.

Danke schön, Frau Ministerin. Mir liegen keine Wortmeldungen vor. Wird Aussprache gewünscht? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die erste Beratung und rufe die zweite Beratung des Gesetzentwurfes auf. Wird hier Aussprache gewünscht? Ich sehe das ebenfalls nicht.

Dann kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 5/300 in zweiter Beratung. Wer für den Gesetzentwurf ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Mit 1 Stimmenthaltung ist der Gesetzentwurf angenommen.

Ich komme zur Schlussabstimmung. Wer für den Gesetzentwurf ist, den bitte ich, sich jetzt von den Plätzen zu erheben. Danke schön. Wer gegen den Gesetzentwurf ist, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Wer sich enthält, den bitte ich ebenfalls, sich von den Plätzen zu erheben. Danke. Bei 1 Enthaltung ist der Gesetzentwurf der Landesregierung damit angenommen.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 4

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Nichtraucherschutzge- setzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/329 - ERSTE BERATUNG

Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung? Bitte sehr, Frau Ministerin Taubert.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, das Thüringer Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens (Thü- ringer Nichtraucherschutzgesetz) vom 20. Dezember 2007 trat am 1. Juli 2008 in Kraft. Mit Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juli 2008 wurden aufgrund von Beschwerden in Berlin und BadenWürttemberg für alle Länder Vorgaben hinsichtlich der Einschränkung des Rauchverbots in der geträn

keorientierten Kleinraumgastronomie gemacht. Die Ländergesetze sollten diesbezüglich zum 31. Dezember 2009 angepasst werden. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Landesgesetzgeber für die künftige Ausgestaltung des Nichtraucherschutzes in Gaststätten zwei Konzeptionen zur Auswahl gestellt:

1. die Konzeption eines absoluten strikten Rauchverbots, das keinerlei Ausnahmen zulässt, insbesondere auch auf die Möglichkeit verzichtet, Raucherräume in Gaststätten einzurichten, oder

2. die Konzeption eines relativen eingeschränkten Rauchverbots, das heißt ein grundsätzliches Rauchverbot mit Ausnahmemöglichkeiten, z.B. in Form von Raucherräumen.

Entscheidet sich der Gesetzgeber für die zweite Konzeption, die grundsätzlich verfassungskonform ist, muss er für die Gastwirte bzw. für die sogenannten Eckkneipen unter bestimmten Maßgaben eine Ausnahme vom Rauchverbot vorsehen.

Das Thüringer Verfassungsgericht hat sich für das relative Rauchverbot entschieden. Es besteht daher die Notwendigkeit einer Änderung des Thüringer Nichtraucherschutzgesetzes. Des Weiteren wurde mit dem Beschluss des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom 5. Dezember 2008 aus Gründen der Berufsfreiheit und der Gleichbehandlung bestimmt, dass in Thüringen die Spielhallen in einem abgetrennten Nebenraum das Rauchen gestatten können. Vorliegender Gesetzentwurf wurde bereits am 3. April in den Landtag eingebracht. Da er der Diskontinuität unterlag, reicht die Landesregierung ihn erneut zur Beschlussfassung in den Thüringer Landtag ein. Der Gesetzentwurf der Landesregierung enthält notwendige Vorgaben und Regelungen, um Menschen angemessen vor den Gefahren des Passivrauchens zu schützen. Die Ausnahmeregelungen helfen, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren und werden den Einstellungen in unserer Gesellschaft angemessen gerecht.

Ich will dazufügen: Es geht nicht nur um den Schutz vor Passivrauchen, was die Nutzer von Gaststätten zum Beispiel betrifft oder Nutzer von öffentlichen Einrichtungen, sondern es geht gerade beim Gaststättenwesen auch um den Schutz der Beschäftigten vor dem Passivrauchen. Die kleinen Eckkneipen, das sagt man so landläufig, sind zumeist nur Inhabergeführt, so dass dort der Besitzer/Eigentümer selbst entscheiden kann, ob er sich dieser Situation aussetzen möchte.

Ich bitte alle Abgeordneten sehr herzlich darum, die notwendig gewordenen Änderungen des Nichtraucherschutzgesetzes sorgfältig zu prüfen, zu bearbeiten und - wenn möglich - in einer der nächsten Ple

narsitzungen zu verabschieden. Danke.

(Beifall SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Zu Wort gemeldet hat sich in der Aussprache die Abgeordnete Siegesmund, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Verehrte Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Ministerin Taubert, Sie wissen so gut wie ich, dass die Thüringer Landesregierung ein Nichtraucherschutzgesetz vorgelegt hat, wie es grundsätzlich in vielen anderen Bundesländern, angefangen von Baden-Württemberg über Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz usw., eingebracht und auch verabschiedet wurde. Sie wissen so gut wie ich, dass es einen gewissen rechtlichen Rahmen gibt. Dennoch gibt es die Möglichkeit, und muss es die Möglichkeit geben, gegen diesen vermeintlichen bundesweiten Konsens auch in gewisser Hinsicht Stellung zu beziehen und nicht in das gleiche Horn zu blasen, wie es die anderen tun.

(Beifall SPD, Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

„Auf eine Zigarette mit Helmut Schmidt“ heißt eine wunderbare Kolumne, die vielleicht viele von Ihnen kennen. Ich lese die sehr, sehr gern, auch wenn ich den Titel alles andere als zeitgemäß empfinde.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

In meinen Ohren klingt der nicht mehr zeitgemäß. In meinen Ohren ist auch das nicht zeitgemäß, was Sie hier heute vorschlagen, und was Sie hier zur Ausschussüberweisung empfehlen.

Dem Gesetzgeber ist es, das ist richtig, aufgetragen worden, zu handeln und die jeweiligen Ländergesetze entsprechend zu ändern. Das Urteil macht es nötig, das ist auch richtig, das Thüringer Nichtraucherschutzgesetz zu reformieren.

Die Landesregierung hat hier entsprechend eine Gesetzesänderung vorgelegt. So weit, so gut. Aber anstatt trotzdem noch einmal zu sagen, wir wollen konsequent Nichtraucher schützen, das Arbeitnehmerrecht stärken und anstatt für Kinder, Familien und Schwangere den öffentlichen Raum bestmöglich zugänglich zu machen, machen Sie das, was alle anderen machen. Sie knicken ein und legen den Entwurf vor, der am leichtesten Ihnen scheinbar vom Wege her gangbar scheint. Ich rede gar nicht von Men

schen mit chronischen Erkrankungen usw. Ich rede einfach davon, dass der einfachste Weg eingeschlagen wird, der Weg des geringsten Widerstands.

Es geht auch anders. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zeigt dem Gesetzgeber nämlich zwei Wege. Vielleicht kennen Sie auch den Einspruch vom Bundesverfassungsrichter Masing, der gesagt hat, dass er das Urteil selbst infrage stellt bzw. die beiden Wege nicht gehen möchte. Es gäbe die Hintertür, Sie gehen sie nicht, Sie machen das, was in der Hinsicht viele Bundesländer falsch machen, nämlich zu sagen, rauchen ist Normalität und nicht das Nichtrauchen ist Normalität. Das ist etwas, was die Mehrheit meiner Fraktion nicht trägt.

Nicht nur uns GRÜNEN ist klar, die Einführung eines strikten Rauchverbots ist im Sinne der Gesundheit der Bevölkerung und daher zu begrüßen. Auch die Thüringer Landesregierung betont das witzigerweise in ihrer Gesetzesvorlage, zieht nur nicht die Konsequenzen daraus. Zu diesem Konzeptionswechsel fehlt der Regierung der Mut. Sie möchte lieber, ich zitiere frei: die Kontinuität und Weiterentwicklung des bisherigen gesetzgeberischen Konzepts führen. Sie wursteln mutlos weiter. Sie wursteln deswegen mutlos weiter, weil es in dem Gesetz von 2007 bereits Erlasse gab, die aufgeweicht wurden und die vor allen Dingen von den Ordnungsämtern überhaupt nicht geahndet wurden. Das kann man Ihnen auch mit gutem Recht vorhalten und unterstellen.

Meiner Ansicht nach spricht der wissenschaftliche Konsens über die enormen Risiken des Passivrauchens eigentlich für sich. Die über 3.000 vermeidbaren Todesfälle unter Nichtrauchern durch unfreiwilliges Einatmen - das sind Berechnungen des Deutschen Krebsforschungszentrums - zeigen, dass wir hier viel konsequenter sein müssten. Rauchen und Passivrauchen sind gegenwärtig das größte vermeidbare Gesundheitsrisiko. Auch das dürfte bekannt sein. Im Jahr 2007 gingen 5 Prozent aller Todesfälle in Deutschland auf das Konto von Tabakkonsum, so das Statistische Bundesamt. Die EU schätzt, dass europaweit sogar 15 Prozent aller Todesfälle auf Rauchen zurückzuführen sind. Man könnte diese Reihe beliebig fortsetzen.

Was Sie tun, ist, genau diese Zahlen zu ignorieren. Das kann man tun. Sie tun es. Das ist lasch und nicht konsequent. Ein Nichtraucherschutzgesetz - es heißt Nichtraucherschutzgesetz und nicht Raucherschutzgesetz - muss gewährleisten, dass niemand zum Passivrauchen genötigt wird.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es gilt gerade und ganz besonders für Mitarbeiter in Gaststätten usw. Aber der Gesetzentwurf der Lan

desregierung in seiner jetzigen Form macht genau das nicht. Er schützt nicht diese Personen.

Es gibt noch einen anderen ganz pragmatischen Grund für ein striktes Rauchverbot. Ein Gesetz zu verabschieden ist die eine Sache, die Umsetzung die andere. Ich glaube, selbst wenn Sie das jetzt verabschieden und wenn Sie sich dazu bekennen, dass Sie genau darauf achten, dass Regeln eingehalten werden, gehört dazu, dass entsprechend Verstöße auch geahndet werden müssen. Das ist nicht passiert.

Ich denke, die entscheidenden Sachverhalte liegen auf der Hand. Der Gesetzentwurf der Landesregierung leistet beileibe keinen lückenlosen Nichtraucherschutz. Vor allem leitet er auch keine gesellschaftspolitische Weichenstellung ein, wie wir sie als richtig erachten.