Protokoll der Sitzung vom 22.06.2012

(Abg. Kanis)

sich vor einigen Wochen auch mit der Thematik befasst hat.

Wie Sie sehen, wird das Thema „stichtagsunabhängiges Bleiberecht“ derzeit auf den verschiedensten Ebenen erörtert. Ich bin zuversichtlich, dass in nächster Zeit eine einvernehmliche Lösung der Problematik gefunden wird. Das Thüringer Innenministerium beteiligt sich natürlich aktiv an den laufenden Beratungen. Allerdings müssen in diesem Zusammenhang einige Grundvoraussetzungen erfüllt werden, die es noch näher zu bestimmen gilt. So muss zum Beispiel über die erforderliche Aufenthaltsdauer gesprochen werden, auch die Frage der Sicherung des Lebensunterhalts und der Zeitpunkt der Offenlegung der Identität müssten noch eingehender erörtert werden.

Ich möchte jetzt noch kurz auf Ziffer 3 des FDP-Antrags eingehen. Die Integrationsministerkonferenz hat sich mit der Unterstützung Thüringens im März dieses Jahres dafür ausgesprochen, dass alle Ausländer mit einer Bleibeperspektive in Deutschland an Integrationskursen teilnehmen dürfen. Diese Maßnahme dient dem Ziel, den Integrationsprozess dieser Personen zu fördern. Auch Thüringen tut einiges im Bereich der Integration, insbesondere zur Verbesserung der sprachlichen Kompetenz sowie bei der Integration in den Arbeitsmarkt.

Sie sehen, bereits jetzt wird vieles zur Integration der hier lebenden Menschen mit Migrationshintergrund getan. Angesichts der zahlreichen Initiativen und Beratungen zu dieser Thematik auf allen Ebenen ist es meines Erachtens aber nicht angezeigt, nunmehr noch eine weitere Initiative zu starten. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen herzlichen Dank, Herr Staatssekretär. Es liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Es wurde aber Ausschussüberweisung beantragt, und zwar an den Innenausschuss. Deswegen stimmen wir jetzt zunächst ab über den Antrag auf Überweisung der Drucksache 5/4467 an den Innenausschuss. Wer dem folgen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aller Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Enthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Dann ist dieser Antrag der FDP einstimmig an den Innenausschuss überwiesen worden und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Wir kommen jetzt zu Tagesordnungspunkt 12

Wohnungsmarktbericht Thüringen - Analyse des Wohnungsmarkts und Maßnahmen der Landesregierung

Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD - Drucksache 5/4475 dazu: Alternativantrag der Fraktion der FDP - Drucksache 5/4515

Ich frage zunächst: Wünscht jemand aus den Fraktionen der CDU und der SPD das Wort zur Begründung zu ihrem Antrag? Nein, das ist nicht der Fall. Wünscht die Fraktion der FDP das Wort zur Begründung zu ihrem Alternativantrag? Das ist auch nicht der Fall.

Die Landesregierung erstattet einen Sofortbericht zu Nummer II des Antrags der Fraktionen der CDU und der SPD und zu Nummer II des Alternativantrags der Fraktion der FDP. Für die Landesregierung erteile ich dem erwartungsfrohen Herrn Minister Carius das Wort.

Vielen Dank. Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, da es ja im Interesse aller Fans der deutschen Nationalmannschaft ist, dass wir 18.00 Uhr aufhören, werde ich mich bemühen, diesen Sofortbericht so umfänglich wie möglich abzugeben,

(Beifall CDU, DIE LINKE)

damit auch das gelingt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, seit Ende März dieses Jahres liegt der 1. Thüringer Wohnungsmarktbericht nun vor. Im Auftrag der Landesregierung wurde er erarbeitet und ist Ihnen allen zugeleitet worden. Der Bericht betrachtet - und zwar erstmals in dieser Systematik - die Entwicklung von Angebot und Nachfrage auf dem Thüringer Wohnungsmarkt. Der Anlass dieses Berichts war im Grunde, zu schauen, welche Herausforderungen vor uns stehen und welche Anpassungsprozesse daraus notwendig werden - klar sind ja demographischer Wandel, Gestaltung Energiewende und natürlich die Frage auch der Anpassung an unsere auskömmliche oder weniger auskömmliche Finanzierung in der Zukunft.

Ziel der Landesregierung ist es, alle drei Prozesse in sozialer und ökologischer Verantwortung und mit wirtschaftlichem Augenmaß zu gestalten. Mit dem ersten Thüringer Wohnungsmarktbericht haben wir jetzt eine belastbare Planungsgrundlage auf dem Tisch, um den Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt begegnen zu können. Lassen Sie mich auf die im Antrag dargestellten Einzelaspekte eingehen.

Der demographische Wandel führt dazu, dass sich die Einwohnerzahl Thüringens bis zum Jahr 2025 von derzeit etwa 2,25 Mio. Einwohnern auf ca. 1,94 Mio. Einwohner reduzieren wird. Auch wenn

(Staatssekretär Rieder)

nach den aktuellen statistischen Erhebungen der Zuzug nach Thüringen wieder leicht zunimmt, werden künftig immer weniger junge und immer mehr ältere Menschen unser Gesellschaftsbild prägen. Zugleich nimmt die Zahl der Singlehaushalte zu, gerade auch in der Gruppe der älteren Menschen. Im Ergebnis wird der Thüringer Wohnungsmarkt dennoch kontinuierlich schrumpfen, nämlich auf ca. 1 Mio. Wohneinheiten bis zum Jahr 2025. Der Nachfragerückgang wird vor allen Dingen besonders stark den klassischen Geschosswohnungsbau betreffen.

Die beschriebene Entwicklung betrifft den gesamten Wohnungsmarkt, wenngleich sich schon jetzt existierende regionale Unterschiede noch verstärken werden. Denken Sie nur an etwa prosperierende Regionen an der A 4, entlang der Städtekette einerseits und natürlich die deutlich schwächeren Regionen in der Gegend beispielsweise um Suhl oder auch in Nordthüringen andererseits. Aus diesem Grund war es mir bei der Erarbeitung des Wohnungsmarktberichts wichtig, ein regional differenziertes Bild des Wohnungsmarkts zu erhalten.

Der Bevölkerungsrückgang an sich und die sich ändernden Bevölkerungs- und Haushaltsstrukturen werden dazu führen, dass sich die bisherige Entwicklung des Thüringer Wohnungsmarkts seit 1990 nicht unverändert fortschreiben lassen wird. Ein erstes Anzeichen hierfür ist der bereits jetzt einsetzende leichte Wiederanstieg der Leerstandszahlen. Daraus darf aber keinesfalls Stillstand geschlussfolgert werden, im Gegenteil, auch künftig wird der Bedarf nach Neubauten bestehen. Das hängt maßgeblich damit zusammen, dass das Angebot und die Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt nicht gleichmäßig verteilt sind. Es ist eine Tatsache, dass die Nachfrage nach Vier- oder Fünfraumwohnungen in Pößneck deutlich niedriger als beispielsweise in Erfurt, Weimar oder Jena ist. Dies führt zu Leerstand an den falschen Orten und damit zu einem Nebeneinander von Hochpreisregionen und Regionen mit schwacher Nachfrage. Ziel muss es sein, die regionalen Diskrepanzen zwischen Wohnungsangebot und -nachfrage durch geeignete Maßnahmen zu kompensieren, um so den erwarteten Leerstandszuwachs zu minimieren.

Zugleich müssen wir auf den prognostizierten Nachfragezuwachs, insbesondere beim barrierearmen, barrierefreien und altersgerechten Bauen reagieren. In diesem Bereich wird der Umbaubedarf in Thüringen auf bis zu 3.000 Wohneinheiten pro Jahr geschätzt. Wir leben 2012 im Europäischen Jahr für aktives Altern und Solidarität zwischen den Generationen. Es ist ganz im Sinne des dahinterliegenden Anliegens, dass auch die baulichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Ältere möglichst lange selbstbestimmt in ihren eigenen vier Wänden leben können. Eine altersgerechte, barrierearme und barrierefreie Gestaltung sollte daher bei

jeder Planung zu einem selbstverständlichen Aspekt werden, der letztlich auch die Nachfrage nach diesem Wohnraum langfristig sichert. Dies gilt sowohl für die Städter als auch für den ländlichen Raum. Die Thüringer Wohnungswirtschaft hat in den vergangenen Jahren sehr erfolgreich Sanierungsvorhaben umgesetzt und zugleich durch kluge Investitionen neuen bezahlbaren Wohnraum geschaffen. So gelang es, die Leerstandsquote bis 2010 auf 8,5 Prozent zu senken und die Mietpreise insgesamt auf einem akzeptablen Preisniveau zu halten. Die sich abzeichnenden Veränderungen verlangen auch weiterhin zukunftsweisende Investitionsentscheidungen, um den Bedarf von Wohnraum noch zielgenauer bedienen zu können. Ich bin überzeugt, dass die Thüringer Wohnungswirtschaft hier bestens aufgestellt ist. Beispiele im Wohnungsmarktbericht, wie zum Beispiel der Umbau zu einer Mehrgenerationen-Wohnanlage in Arnstadt, machen dies deutlich.

(Beifall DIE LINKE)

Wir freuen uns für Arnstadt.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Ich mich auch.)

Das bleibt Ihnen unbenommen.

Neben dem demographischen Wandel stellt uns die Energiewende vor eine weitere zentrale Herausforderung am Wohnungsmarkt, denn gleichwohl wir mit dem erreichten Sanierungsstand seit 1990 beim Energieverbrauch deutlich unter dem Verbrauch in anderen Ländern liegen, liegt die reale Sanierungsrate in Thüringen bei 1,08 Prozent und damit über dem deutschen Schnitt. Bei einer einprozentigen Sanierungsrate würde Thüringen auch im Jahr 2025 noch immer in der Spitzengruppe liegen. Nachholbedarf besteht hier insbesondere in den alten Ländern. Ich glaube, da erzielen wir relativ schnell Einigkeit. Trotzdem können wir noch besser werden, insbesondere dann, wenn es uns gelingt, die nicht wohnungswirtschaftlich organisierten Hauseigentümer mit attraktiven Konditionen zur energetischen Sanierung zu bewegen. Dabei gilt es jedoch, folgenden Grundsatz zu beachten: Energetische Sanierung soll Chancen zum Energiesparen eröffnen und nicht die Hausbesitzer zum Geldausgeben zwingen. Ich bin daher der Auffassung, dass wir keine Zwangssanierungsquoten und keine überhöhten energetischen Standards brauchen, sondern eine am Bedarf orientierte Förderung. Was wir nicht brauchen, ist eine Verschärfung des ordnungsrechtlichen Rahmens, zumal wenn wir uns die Situation dort, wo es einen solchen ordnungsrechtlichen Rahmen gibt, anschauen, dann feststellen müssen, dass wir offensichtlich die Ziele überhaupt nicht erreichen, sondern das Instrument eher völlig ungeeignet ist. Vielmehr bedarf es daher gezielter Anreize, damit Sanierungsmaßnahmen wirtschaftlich und sozialverträglich realisiert werden

(Minister Carius)

können. Unterstützend dazu werden wir auch zukünftig die Entwicklung integrierter Stadtentwicklungskonzepte vorantreiben, um die städtebauliche und energetische Sanierung von Stadtvierteln auf eine noch breitere Basis zu stellen. Die von mir zusammen mit der Wohnungswirtschaft Anfang des Jahres ins Leben gerufene Initiative „Energetischer Stadtumbau 2025“ bildet hierfür aus meiner Sicht ein wichtiges Instrument. Auch die Weiterführung der Rückbauförderung und die Berücksichtigung energetischer Belange im Rahmen des Stadtumbaus Ost ist in diesem Zusammenhang ein wichtiger Baustein für die soziale und ökologisch orientierte Stadtentwicklung. Als ein konkreter Schritt wurde bereits in den Richtlinien zur Wohnraumförderung vergangene Woche der Schwerpunkt Energieeffizientes Bauen und Sanieren verstärkt. Daneben soll der Freistatt noch besser an den Programmen des Bundes und der KfW zum energetischen Sanieren von Wohnraum partizipieren. Sie sehen, sowohl die Barrierefreiheit als auch die energetische Gebäudesanierung sind wichtige Indikatoren für den künftigen Bedarf und entscheidend für die Zukunft des Wohnens.

Mein Ressort hat frühzeitig auf diese Entwicklung reagiert und bereits im Vorgriff auf das neue Thüringer Wohnraumfördergesetz Ergänzungen und Verbesserungen bei den Wohnbauförderrichtlinien 2012 vorgenommen. Weil schon jetzt die Nachfrage nach Sonderwohnformen das bestehende Angebot übersteigt, werden wir Investitionen in diesen Wohnungsbestand besonders fördern. Um die genannten Herausforderungen und Ziele in den kommenden Jahren erfolgreich bewältigen zu können, ist es allerdings unabdingbar, dass wir die dafür notwendigen finanziellen und auch rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen. Insofern war es richtig - und ich bedanke mich beim Hohen Haus -, dass wir die Wohnungsbauförderung von einer Zuschussfinanzierung auf eine reine Darlehnsfinanzierung umgestellt haben

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Eine LINKE-Forderung umgesetzt.)

und darüber hinaus mit der gesetzlichen Festschreibung des Wohnungsbauvermögens mit einer Rückflussbindung eine stabile finanzielle Grundlage für die Wohnraumförderung geschaffen haben. Neben diesen Maßnahmen ist aber auch die Schaffung von steuerlichen Anreizen zur energetischen Gebäudesanierung ein wichtiges Mittel. Hierzu bedarf es dringend einer Einigung im Vermittlungsausschuss. Ich bin optimistisch, dass es da Fortschritte geben wird. Die Möglichkeiten einer Einigung wurden nicht von Thüringer Seite, sondern von anderen Ländern blockiert. Ich glaube, hier gilt es, vor den fiskalischen Effekten zunächst mal zu berücksichtigen, welchen energetischen Effekt wir haben; und dass wir dann natürlich auch einen Sanierungsstau letztlich auflösen, der auch dazu führt,

dass die fiskalischen Effekte eher aufgehoben werden, steht, glaube ich, auch fest.

Mit dem Thüringer Wohnungsmarktbericht, meine Damen und Herren, lassen Sie mich zusammenfassen, haben wir eine belastbare Planungsgrundlage auf dem Tisch. Die vorliegenden Daten und Handlungsempfehlungen sollen eine Hilfestellung für Politik, Wirtschaft und Private sein, um den vor uns liegenden Herausforderungen am Thüringer Wohnungsmarkt begegnen zu können. Ich lade Sie und alle Beteiligten dazu ein, sich an der Diskussion zu beteiligen und gemeinsam nach den passgenauen Lösungen für die Zukunft zu sorgen. Danke schön.

(Beifall CDU)

Vielen herzlichen Dank für den Sofortbericht, Herr Minister Carius. Gemäß § 29 Abs. 2 Satz 3 GO werden Beratungen zu Berichten der Landesregierung grundsätzlich in langer, also doppelter Redezeit verhandelt. Ich frage: Wer wünscht die Beratung zum Sofortbericht zu Nummer II des Antrags der Fraktionen der CDU und der SPD und zu Nummer II des Alternativantrags der Fraktion der FDP? Ich nehme an, alle Fraktionen, da alle auch Rednerinnen und Redner angemeldet haben. Auf Verlangen aller Fraktionen eröffne ich damit die Beratung zum Sofortbericht zu Nummer II des Antrags der Fraktionen der CDU und der SPD und zu Nummer II des Alternativantrags der FDP. Gleichzeitig eröffne ich die Aussprache zu den Nummern I und III des Antrags der Fraktionen der CDU und der SPD und zu den Nummern I und III des Alternativantrags der Fraktion der FDP. Zuerst zu Wort gemeldet hat sich die Abgeordnete Sedlacik für die Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Antrag basiert auf dem 1. veröffentlichten Wohnungsmarktbericht für Thüringen von der Landesregierung, vorgestellt in Sömmerda. Die regierungstragenden Fraktionen beabsichtigen hiermit, dass die Landesregierung den seit 20 Jahren andauernden Prozess auch weiterhin beobachtet und dass die Landesregierung berichtet, welche Maßnahmen sie zum Wohnungs- und Städtebau unter Beachtung der Notwendigkeit eines neuen und sparsamen Umgangs mit Energie ergreift. Diesen Forderungen stimmen wir natürlich voll zu.

In der Einführung zum Antrag wird dargestellt, dass der Veränderungsprozess mit einem Ziel verbunden sei. In Punkt I des Antrags werden als Veränderungsprozesse im Thüringer Wohnungsmarkt lediglich die Demographie und die Energiewende herangezogen. Das reicht uns nicht aus. Es gehört auf jeden Fall die Neuausrichtung der Lebensge

(Minister Carius)

staltung dazu, welche maßgeblich von wirtschaftlichen Faktoren abhängt.

(Beifall DIE LINKE)

Wenn wir jungen Familien hier in Thüringen keine Perspektive geben, wird die Abwanderung weiter stetig wachsen.

(Beifall DIE LINKE)

Dazu kommen die steigende Alterung der Gesellschaft und der fehlende Nachwuchs, da nicht genügend junge Menschen in diesem Land leben. Dies wird zu einer Verschärfung der Situation zwischen dem ländlichen Raum und den Ballungsräumen führen. Es ist daher zu unterstützen, dass die Landesregierung aufgefordert wird, regionale Besonderheiten in der Förderung zu berücksichtigen.

Zum Thema des ländlichen Raums wurde hier im Plenum mehrfach ausführlich diskutiert. Doch erlauben Sie mir noch eine Anmerkung. Der ländliche Raum als Lebensort kann nur erhalten werden, wenn wir neben der Schaffung von altersgerechten und barrierefreien Wohnungen auch die Möglichkeiten verknüpfen, dass Betroffene am sozialen und kulturellen Leben teilnehmen können.

(Beifall DIE LINKE)

Denn allein die Tatsache, dass ein barrierefreies Wohnen möglich ist, kann nicht befriedigend sein. Ich fasse also zusammen, die Reduzierung des Verbrauchs an Energieträgern ist hinsichtlich der Wohnraumsituation ein wichtiger, aber ein nicht maßgeblicher Aspekt, wie es der Antrag suggeriert. Hierbei muss insbesondere im Hinblick auf die geforderte energetische Sanierung festgehalten werden, dass nicht nur die Eigentümer unterstützt werden müssen, sondern ein ausgewogenes Verhältnis für die Kostentragung zwischen Eigentümer und Nutzer der Wohnungen bestehen muss.

(Beifall DIE LINKE)

In diesem Zusammenhang begrüßen wir den SPDAntrag im Bundestag, bezahlbare Mieten nach Modernisierungsmaßnahmen zu gewährleisten. Gut, dass Sie auch dort erkannt haben, dass das Mietrecht nicht weiter zulasten der Mieter verschärft werden darf. Das bestehende Mietrecht kann Mieterhöhungen und Sanierungsstau nicht verhindern. Die Umsetzung der ehrgeizigen Ziele im Klimaschutz kann nur erreicht werden, wenn der Wohnungsbestand in Deutschland konsequenter als bisher energetisch saniert wird. DIE LINKE will, ganz im Gegensatz zur Bundesregierung, eine gerechte, sozial ausgewogene Verteilung der Kosten der energetischen Sanierung.

(Beifall DIE LINKE)

Im Hinblick auf den am 23. Mai 2012 veröffentlichten Regierungsentwurf der Bundesregierung zum Mietrechtsänderungsgesetz 2012 sollte die Landes