Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich erkläre ganz kurz noch mal, was unser Antrag, der ja hier zumindest indirekt schon erwähnt wurde, beinhaltete. Und zwar hatten wir einen Änderungsantrag zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellt, dass sowohl der Verfassungsschutz als auch die Bundeswehr unserer Meinung nach nichts im Bereich der politischen Bildungsarbeit an Schulen zu suchen haben. Dieser Antrag ist in der letzten Landtagssitzung abgelehnt worden, er wurde nicht einmal an den Bildungsausschuss überwiesen, um sich dort darüber zu verständigen.
Für uns ist der Verfassungsschutz eben keine geeignete Institution, die in der Lage ist, politische Bildung auch im Sinne von Aufklärung an Schulen stattfinden zu lassen. Spätestens mit den Ergebnissen nach NSU und auch mit dem, was wir derzeit im Untersuchungsausschuss hier im Thüringer Landtag erfahren, dürfte eigentlich jedem Verantwortlichen klar sein, dass diese Einrichtung, diese Behörde viel macht, aber eines bestimmt nicht: politisch bilden und aufklären.
Wozu sie allerdings in der Lage ist, ist Vergesslichkeit, Einseitigkeit und eine vollkommen verfremdete Selbstwahrnehmung des eigenen Tuns und Handelns. Unserer Meinung nach ging der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht weit genug, der ja weiterhin die Möglichkeit lässt, dass die Bundeswehr und der Verfassungsschutz diese Veranstaltungen an Schulen machen können.
Wir hatten erklärt, was für uns die Problematik ist. Die Problematik ist unter anderem, dass der Bundeswehr eine zweistellige Millionensumme allein für die Werbung zur Verfügung steht, für Werbung deswegen, weil sich viel zu wenig junge Menschen nach Abschaffung des Wehrdienstes bereit erklären, zur Bundeswehr zu gehen. Wir sind der Mei
nung, das Geld sollte woanders angelegt werden und nicht, um Werbungsveranstaltungen für den Militärdienst, für die Bundeswehr in Schulen durchzuführen.
Unser Antrag ist mit den Stimmen der Koalition, aber auch anderen Oppositionsstimmen sofort abgelehnt worden, was wir sehr bedauern. Wir hoffen, dass es irgendwann dazu kommt und vielleicht dann, wenn der Untersuchungsausschuss ganz klar aufgeklärt hat, inwieweit es Verstrickungen, Fehlverhalten oder eben auch politische Fehl- und Falscheinschätzungen des Verfassungsschutzes gegeben hat, dass wir dazu kommen, dass wir hier im Thüringer Landtag ganz klar erklären, wir wollen nicht, dass diese Personen, diese Menschen, die in dieser Behörde möglicherweise falsch geleitet wurden und falsch informieren, an unseren Thüringer Schulen etwas zu suchen haben. Wir werden uns heute beim Antrag der GRÜNEN enthalten und das deswegen, weil uns ein klares Ausschlussverfahren fehlt, um Bundeswehr und auch Verfassungsschutz nicht mehr in Thüringer Schulen zu lassen. Ich danke Ihnen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin! Frau Rothe-Beinlich, eine kurze Anmerkung, sachliche Auseinandersetzung heißt aber auch, dass am Ende einer sachlichen Auseinandersetzung auch eine Ablehnung stehen kann. Das muss man auch sachlich zur Kenntnis nehmen.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber erst kommt die Aus- einandersetzung und der wurde sich ver- schlossen!)
Die Frage, die sich mir in der letzten Plenarsitzung dazu gestellt hat, war weniger die inhaltliche. Ich will die inhaltliche Frage noch einmal aus meiner Sicht aufmachen, die Frage von Kontroversität, Schülerorientierung, Überwältigungsverbot, wenn der Verfassungsschutz an Schule alleinig stattfindet, ist nicht gegeben. Der Beutelsbacher Konsens ist an dieser Stelle kaum einhaltbar, weil wir auch bei dem Beutelsbacher Konsens einen Grundsatz haben. Der einseitig politisch Lehrende muss zum Beispiel auch anschließend über seine Rolle aufklären. Wenn ich das richtig verstanden habe, hat in dem einen Beispiel am Ratsgymnasium diese Frage nicht stattgefunden, weil sich der Verfassungsschutz als alleinig wissende Institution hingestellt hat.
Ein weiteres Problem ist allerdings auch, dass sich die Kolleginnen und Kollegen - und das erleben Sie sicher, wenn sie an Schule sind - auch sehr oft, wenn Projekttage stattfinden, auch zurückziehen, wenn außerschulische Institutionen an die Schule kommen und die außerschulischen Institutionen die Rolle des Lehrenden übernehmen. Das ist tatsächlich ein Problem. Wenn die außerschulischen Institutionen, die einseitig politisch agieren, die Rolle des Lehrenden übernehmen, haben wir tatsächlich ein Problem. Dem ist so. Die Frage ist nur, ob Politik sich als Schulleiterin und Schulleiter aufspielen darf. Das ist für mich eine Frage, die es an dieser Stelle zu klären gilt. Ich sage, nein. Schulleiterinnen und Schulleiter sind zu schulen. Mit Schulleiterinnen und Schulleitern ist in Diskussion zu kommen. Aber weitere Richtlinien und Kriterienkataloge an Schulen zu geben, geht auch nicht auf die individuellen Fragen ein.
Ich will ein Beispiel noch einmal aufkommen lassen. Wenn ich eine Pädagogin, einen Pädagogen habe, der in der Wissenschaftstheorie, in der Extremismustheorie sehr bewandert ist und der auch dem Verfassungsschutz widerspricht, ist der Beutelsbacher Konsens aus meiner Sicht eingehalten. Er ist aber nicht eingehalten, wenn der Verfassungsschutz die Rolle der Lehrerin einnimmt. Das zu kontrollieren, halte ich für fragwürdig. Wir brauchen eine Schulentwicklung, bei der Schulleiterinnen und Schulleiter tatsächlich über die Frage Extremismustheorie versus zum Beispiel gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit aufgeklärt wird, bei der Schulleiterinnen und Schulleiter über demokratische Prozesse aufgeklärt werden. Das halte ich für notwendig, keine Kriterienkataloge. Danke.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will das aufgreifen, was Kollege Metz am Anfang gesagt hat, und ich würde noch einen Schritt weitergehen. Ich habe überhaupt nichts dagegen, dass wir auch emotionale Debatten führen, weil die Entscheidungen, die wir hier treffen, auch gelegentlich Emotionen bei Menschen anrühren.
Liebe Kollegin Rothe-Beinlich, es kann doch nicht so sein, dass Emotionen nur dann gut sind, wenn sie von Ihnen kommen oder zur Zustimmung zu Ihren Anträgen führen.
Ihr Antrag, und das ist das Problem, geht einfach von falschen Voraussetzungen aus. Sie stellen ihn nicht auf wahre Füße. Der Ausgangspunkt ist nämlich eine Ausstellung im Ratsgymnasium gewesen. Das war der Aufhänger dieses Antrags, steht auch in der Begründung.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Echt? Ist ja ein Ding. Im Gegensatz zu Ihnen kenne ich Schule und Ausstellung!)
Eine Ausstellung, die vom Thüringer … ist ein Ding. Ist deshalb ein Ding, weil Sie die völlig falsch interpretieren.
Diese Ausstellung ist vom Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz erarbeitet worden auf Beschluss und auf Weisung dieses Hohen Hauses.
(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Nein, Herr Barth, es war kein Beschluss und schon gar keine Weisung.)
Wir haben ein Landesprogramm - doch, Herr Ramelow - für Demokratie und Weltoffenheit bei der Landesregierung beauftragt. Im Rahmen dieses Landesprogramms ist das Landesamt für Verfassungsschutz aufgefordert worden
- Zitat aus dem Programm unter Punkt „Ziele und Strategien“ -, zukünftig die Präventions- und Öffentlichkeitsarbeit über demokratiefeindliche Bestrebungen in Thüringen, z.B. durch die zu verstärkende Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Organisationen oder die Produktion einer Wanderausstellung, fortzuentwickeln und zu intensivieren. Das ist ein Zitat aus dem Landesprogramm. Auf Beschluss, auf Auftrag dieses Hohen Hauses einstimmig hier so beschlossen.
Ich würde das am Ende der Redezeit machen und ich lasse dieses Mal Redezeit übrig, dass wir das hinbekommen.