Protokoll der Sitzung vom 19.07.2012

Das ist eigentlich das Zeichen, was wir aussenden wollen. Selbstverständlich gibt es diese Studien, die habe ich ja auch ausgeführt, aber mit diesen Studien wollen wir erreichen: Was ist denn noch zu tun, um solche Sachen zu verhindern? Müssen wir geltendes Recht ändern? Das ist der Hintergrund, worauf wir warten müssen, damit wir das seriös abarbeiten können. Herr Kummer, ich denke, da sind

wir auf einem guten Weg und da sind wir auch beieinander, meine sehr verehrten Damen und Herren.

Die Landesregierung - führe ich mal fort - hat überhaupt kein Problem mit der Änderung des Rechts, UVP zur Pflicht zu machen. Das ist auch so deutlich vom Umweltminister gesagt worden. Ich denke mal, das werden wir sehen, wenn die Studien da sind. Da wird sich ergeben, welche Aufgaben da zu machen sind.

Ich kann Sie alle nur dazu aufrufen, unserem Antrag Unterstützung zuteil werden zu lassen und den Bürgerinitiativen, die sich mit Recht Sorgen um die Umwelt machen, das Zeichen zu geben, ihr habt unsere Unterstützung.

Umgekehrt sehe ich natürlich auch in dem angekündigten Bürgerantrag der Bürgerinitiativen eine Unterstützung für die Position von SPD und CDU. Es kann nur begrüßt werden, wenn sich zahlreiche Aktive versammeln. Schließlich hat doch der Wille von 50.000 Bürgern eine noch höhere moralische Instanz als ein klares Bekenntnis aus dem Landtag heraus, wenn ich die Worte von Herrn Kummer zitieren darf.

Ich beantrage die Zustimmung zu den Ziffern I und II des Antrags und den Punkt III würden wir gern an den zuständigen Umweltausschuss überweisen, damit die Landesregierung dort zu den Ergebnissen ihrer Prüfung berichten kann. Danke schön für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Herr Abgeordneter Dr. Augsten das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, gelegentlich werde ich nach dem Plenum gefragt, was wir denn mit manchen Begriffen gemeint haben. Wenn ich das nächste Mal „Schaufensterantrag“ irgendwie erklären muss, dann werde ich diesen Antrag hier nehmen und werde zeigen, was damit gemeint ist.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: So war es.)

Denn, werter Kollege Primas, was Sie vergessen haben - und deswegen begründe ich jetzt meine Auffassung -, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat am 13. März dieses Jahres einen Antrag mit dem Titel „Erkundung und Förderung von unkonventionellem Erdgas in Thüringen

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Keine Ah- nung, der Mann.)

(Abg. Primas)

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

umweltrechtliche Rahmenbedingungen ändern“ in Drucksache 5/4160 eingebracht. Dieser Antrag wurde am 22. März behandelt und von allen Fraktionen an den zuständigen Ausschuss überwiesen. Das heißt, wir hätten das Thema im April behandeln können, wir hätten es im Mai behandeln können. Aber weil die Kolleginnen und Kollegen der CDU im Ausschuss Freitagnachmittag noch wichtige Termine hatten und wir dafür Verständnis haben, haben wir den zweimal verschoben, um uns dann ziemlich über den Tisch gezogen zu fühlen, als wir im Juni mitbekommen, dass die beiden Regierungsfraktionen einen eigenen Antrag nicht in den Ausschuss einbringen, um dort ihre Meinung kundzutun, sondern in das Plenum einbringen. Herr Kowalleck ist nicht da, aber da kann man ja über Sinnhaftigkeit von Anträgen auch mal an der Stelle reden.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, das ist aus unserer Sicht ein dicker Hund und Schaufensterantrag vor allem deshalb, weil Sie natürlich das, was Sie im Schilde geführt haben mit diesem Antrag, erreicht haben. Ich habe hier mal ein Beispiel dafür. Also es wird dann in der Zeitung geschrieben „Regierungsfraktionen gegen Fracking“. Herr Barth, und da verstehe ich auch nicht, warum Sie nicht den ganzen Antragstext lesen, sondern nur die Überschrift. Das, was Sie der CDU oder SPD unterstellen, das wollen die gar nicht, der Herr Weber vielleicht, aber nicht der Antrag, der sagt es nämlich überhaupt nicht aus, das, was Sie da in Aussicht gestellt haben. Ich habe auf vielen Veranstaltungen gemeinsam mit dem Kollegen Weber erlebt, dass derjenige, der uns begrüßt oder der moderiert hat, gesagt hat, endlich haben es auch die beiden Regierungsfraktionen eingesehen, dass Fracking nichts Gutes ist. Wenn ich da war, habe ich das geradegestellt und gesagt, Leute, auf Bundesebene liegt die entscheidende Gesetzänderungsinitiative vor von unserer Fraktion. Sie wird nicht mitgetragen von der CDU und der FDP, die nicht der Meinung sind, dass das Bergrecht dringend geändert werden muss. Es gibt also diese große Gruppe der SPD, der LINKEN und der GRÜNEN, die das Bergrecht ändern wollen. Da spielt Fracking nur am Rande oder auch nur zum Teil eine Rolle, ist aber der entscheidende Punkt. Insofern ist die politische Gemengelage völlig klar. Deswegen auch mein Einwurf vorhin, als Herr Mohring hier zitiert wurde. Der Kreistag im Weimarer Land hat anders als andere Kreistage wie zum Beispiel im Eichsfeldkreis einen Antrag zum Fracking abgelehnt und hat den Hinweis der Freien Wähler, doch wenigstens eine Willensbekundung abzugeben, auch abgelehnt. Übrigens die Mehrheit für die CDU kam zustande mit Stimmen der SPD, das darf man an der Stelle auch mal sagen.

Also meine Damen und Herren, die politische Situation ist völlig klar. Es gibt drei Parteien, ich nehme da mal Herrn Weber ausdrücklich mit rein und Teile der SPD, die wollen, dass gesetzliche Grundlagen gelegt werden auf Bundesebene, die endlich Schluss machen mit einer Ausbeutung von Bodenschätzen, wo Umweltverträglichkeitsprüfungen und Genehmigungen überhaupt keine Rolle spielen oder Genehmigungen, die den Namen verdienen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Und es gibt zwei Fraktionen auf Bundesebene, die das nicht für wichtig erachten. Insofern, meine Damen und Herren, ich kann da Frau Hitzing nur zustimmen, es gibt überhaupt nichts - und da verstehe ich Herrn Kummer auch nicht - zu danken. Wir haben diesen Gegenstand im Ausschuss und wenn der Ausschussvorsitzende das vergessen hat, dann ist das sehr schade. Wir hätten das alles schon längst im Ausschuss besprechen können. Das wird geschoben aus den Gründen, die ich genannt habe. Wir brauchen - das ist der wesentliche Unterschied zwischen unserem Antrag im Ausschuss und dem, den Sie heute vorlegen - zwei wichtige Dinge: Das eine ist eine Änderung des Bergrechts übrigens aus vielen anderen Gründen, nicht nur wegen des Frackings - und wir brauchen eine Umweltverträglichkeitsprüfung an der Stelle, wo sie jetzt nicht vorgesehen ist. Da reicht der Hinweis auf das Wasserrecht überhaupt nicht, wie wir ihn dann immer hören. Diese beiden Dinge werden von der CDU und der FDP auf Bundesebene nicht so gesehen, es wird wahrscheinlich auch nicht zu einer Rechtsänderung kommen, das ist sehr schade, damit öffnet man Firmen wie BNK Tor und Tür. Deshalb werden die wichtigen Weichen auf Bundesebene gestellt.

Herr Primas, das, was Sie hier kundtun, da hat Frau Hitzing völlig recht, ist deshalb entbehrlich, weil alles, was Sie in diesen Antrag hineinschreiben, eine Selbstverständlichkeit ist. Wenn Sie den Zeitplan von BNK hernehmen, dann gibt es natürlich bis zum Herbst überhaupt keine Aktivitäten, irgendetwas zu beantragen. Im Herbst liegen aber auch die Gutachten vor. Die entscheidende Frage, die Sie den Menschen draußen beantworten müssen, ist doch: Was ist, wenn sowohl das Umweltbundesamt als auch die Studie Nordrhein-Westfalen ergeben, dass unter bestimmten Bedingungen Fracking erlaubt ist? Was machen Sie dann? Die Bürgerinitiativen sagen, wir brauchen das nicht und wollen das nicht, auch nicht unter bestimmten Bedingungen. Da sage ich, Herr Weber, Teile der SPD, LINKE und GRÜNE sagen, wir wollen dieses Verfahren auch nicht unter bestimmten Bedingungen haben. Das ist das, was Sie wahrscheinlich anders sehen, wo Sie sagen, wir möchten Zeit gewinnen. Vielleicht haben Sie Glück und das Umweltbundesamt als Behörde einer Bundesregierung, die

nun mal schwarz-gelb ist, und eine Studie in Nordrhein-Westfalen, die möglicherweise nicht zu dem Ergebnis kommt, das sich die Regierung in Nordrhein-Westfalen verspricht, könnte Ihnen möglicherweise behilflich sein zu sagen, gut, so schlimm ist es nicht, wir lassen BNK nach Gas bohren.

Also, bleiben Sie bei der Wahrheit. Schaufensterantrag deshalb, weil er a) entbehrlich ist - Frau Hitzing hat es gesagt -, alles das, was drinsteht ist selbstverständlich und b), weil ein Antrag, der wesentlich konkreter ist und genau dem entspricht, was die Menschen fordern, im Ausschuss liegt. Ich bitte Sie herzlich, endlich so fair zu sein und zu sagen, wir behandeln Tagesordnungspunkte, die wichtig sind für die Leute draußen, im Ausschuss auch endlich mal.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Insofern brauchen wir diesen Antrag nicht im Ausschuss. Deswegen werden wir sowohl die Ausschussüberweisung als auch den Antrag ablehnen. Alles, was zum Thema Fracking wichtig ist, liegt im Ausschuss und muss eigentlich nur behandelt werden. Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die SPD-Fraktion hat sich der Abgeordnete Weber zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich habe es versucht, die eigentliche Redeanmeldung recht sachlich zu halten, es fällt mir allerdings jetzt doch ein bisschen schwer. Frau Kollegin Hitzing, natürlich teilen ich und auch meine Fraktion Ihre Auffassung, dass man über solche technischen Verfahren immer möglichst emotionsfrei und orientiert an den Fakten diskutieren muss, selbstverständlich. Wenn wir das nämlich nicht tun, dann diskreditieren wir jede Art von Tiefenbohrung, dann diskutieren wir darüber, ob zukünftig noch jemand einen Brunnen bohren darf, dann diskutieren wir darüber, wie wir mit der Geothermie umgehen. Das wäre natürlich nicht sachgerecht an der Stelle, sondern wir müssen schon sehr genau schauen, über was wir reden, was sind die Fakten, was sind die technischen Voraussetzungen und was sind die Risiken.

Jetzt kommen wir an den Punkt, den ich ein bisschen unverständlich finde. Wenn nämlich Herr Barth sagt, wir haben ja noch gar keine Erkenntnisse und jetzt warten wir doch mal die Erkenntnisse ab und dann denken wir darüber nach, ob wir das verbieten wollen. Dass wir das verbieten wollen, steht schon jetzt fest, das ist hier parteiübergreifender Konsens in diesem Haus. Die Frage ist nur, wie

schaffen wir es tatsächlich, nachhaltig eine Mehrheit in der Bundesrepublik zu erreichen, um diese Verfahren nicht nur in Thüringen, sondern auch über das Bundesbergrecht an anderen Stellen in Deutschland zu verbieten. Da ist es natürlich hilfreich und es ist auch zu erwarten, dass die Studie des Umweltbundesamts nicht zu dem Ergebnis kommen wird, dass Fracking völlig unbedenklich ist. Wer die Bedenken, die schon im November 2011 vonseiten des UBA vorgetragen wurden, kennt, der weiß, dass das Umweltbundesamt schon ohne Vorfestlegungen treffen zu wollen, natürlich dieser Technologie in der Erkundung und in der Gutachtenerstellung sehr, sehr kritisch gegenübersteht. Es ist davon auszugehen, dass das Umweltbundesamt den Bedenkenträgern, zu denen ich und auch meine Fraktion ausdrücklich gehören, noch weitere Fakten, Hintergründe und Positionen liefern wird, die es uns erlauben, diese Technologie in Thüringen und darüber hinaus nicht zum Einsatz zu bringen. Was ich aber interessant finde, ist, dass sich jetzt an der Stelle eine Allianz ergibt zwischen GRÜNEN und FDP. Sie haben, Herr Kollege Augsten, mehrfach der FDP recht gegeben, die am Ende nichts anderes sagt als: Wir haben da auch Bedenken,

(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Das haben Sie missverstan- den, Herr Weber.)

aber wenn es dann doch nicht so schlimm ist, dann machen wir es halt trotzdem. Und wissen Sie, Sie tun ja so, Herr Kollege Augsten, als würden wir nicht über den Antrag diskutieren. Sie haben es ja selbst gesagt, der Antrag Ihrer Fraktion wurde mit den Stimmen aller hier im Landtag - Frau Kollegin Schubert, hören Sie mir doch einmal zu, das kann Ihnen wirklich weiterhelfen an der Stelle - vertretenen Parteien an den Ausschuss überwiesen und der ist auch dort behandelt worden. Die Kollegin Hitzing wird das bestätigen können. Wir haben natürlich intensiv über das Thema gesprochen. Wir haben im Übrigen auch die Firma, den Vorhabenträger angehört.

(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Man hat eine Möglichkeit gehabt, sich ein Bild darüber zu machen, was die denn da vorhaben. Natürlich haben wir diesen Antrag behandelt. Tun Sie doch nicht so, als hätten wir den hier an den Ausschuss überwiesen und da geparkt bis zum SanktNimmerleins-Tag, völliger Quatsch. Wer heute den Punkten I und II nicht zustimmt und den Punkt III nicht an den Ausschuss überweist, der hat die Chance verpasst, deutlich zu machen, dass dieses Hohe Haus eine deutliche Position gegen Fracking hat. So einfach ist das, Herr Kollege Augsten. Wenn Sie sich den Schuh anziehen wollen für Ihre Fraktion, gerne, aber wir werden das entsprechend würdigen.

(Abg. Dr. Augsten)

(Beifall CDU, SPD)

Für die CDU-Fraktion hat sich der Abgeordnete Primas noch einmal zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin! Herr Dr. Augsten, ist es denn wirklich so schwer, zu akzeptieren, dass die CDU und die SPD als Koalition seriös rangehen und sagen, jetzt holen wir die Firma her, lassen uns im Ausschuss erklären, wie es funktioniert, und erst dann sagen wir, wir bilden uns eine Meinung, was daraus wird. Muss ich denn immer nur, wenn die GRÜNEN meinen, wir sind dagegen, da draufspringen und sagen: Herr Augsten hat gesagt, wir sind dagegen, jetzt müssen wir alle mitmachen.

(Zwischenruf Abg. Dr. Augsten, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das war einwandfrei.)

Können wir das nicht einmal auf eine sachliche Basis stellen, dass man sagt, wir machen einen Schritt nach dem anderen?

(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wo ist das Problem? Jetzt stellen wir aus Erkenntnis dieser Geschichte den Antrag, wir wollen das Fracking nicht. Jetzt ist das auch wieder nicht richtig. Ich verstehe die Welt nicht mehr. Wo leben wir denn? Wollen Sie denn nun, dass wir gemeinsam sagen, wir sind in Thüringen gegen das Fracking? Oder wollen Sie sagen, nur wir von den GRÜNEN sind gegen das Fracking und die anderen, CDU und SPD, die sind immer die Bösen und die FDP auch, die wollen das nicht.

(Beifall SPD)

Nur wir sind die, die in der Bürgerinitiative sagen können, wir sind es ja. Sie haben es deutlich gemacht. Sie gehen zur Bürgerinitiative und sagen, CDU will es nicht. Ich finde das schon ein Stückchen unverschämt. Entschuldigung.

Herr Abgeordneter Dr. Augsten möchte Ihnen eine Frage stellen, gestatten Sie das?

Ja, bitte.

Ich muss ja in der Frageform formulieren: Hat Ihnen denn der Kollege Weber schon einmal erzählt, dass, wann immer wir zusammen irgendwo bei Bürgerinitiativen sind, ich ausdrücklich lobe, dass das Ministerium und die CDU und die SPD den Aus

schuss über die Einladung von BNK außerordentlich gut informiert haben und letzten Endes Herr Bode immer zur Verfügung stand, wenn irgendwelche Fragen gestellt wurden? Und die zweite Frage, weil Sie gefragt haben, wo das Problem ist: Herr Primas, vielleicht kommt es noch, aber die zwei Stichworte „Bergrechtsänderung“ und „UVP“, das ist das, was wir als Problem sehen, weil es beides nicht im Antrag steht.

Also, ich war bei der Bürgerinitiative nicht dabei und ich habe nicht mit Herrn Weber gesprochen, sondern Sie haben vorhin hier am Pult gesagt: Ich, Dr. Augsten, musste korrigieren bei der Bürgerinitiative und ihnen sagen, die CDU ist nicht dafür, das haben Sie eben hier gesagt. Das ist eigentlich ein Stück unverschämt, weil wir uns des Themas angenommen haben.

Nun komme ich zur Bergrechtsänderung. Sie hatten sieben, acht Jahre Zeit, Sie hätten es doch machen können. Es ist in der Zeit nicht ein einziger Antrag gewesen, das Bergrecht zu ändern. Jetzt, plötzlich, wo Sie nicht zuständig sind, wo keine Mehrheiten auf Ihrer Seite sind, sagen Sie, jetzt müssen Sie aber das Bergrecht ändern. Da muss man mal schauen, ob wir das Bergrecht ändern, da brauchen wir die Untersuchung im Umweltbundesamt, damit wir seriöse Hintergründe haben. Wenn wir dann eine Mehrheit dafür haben, das Bergrecht zu ändern, dann müssen wir es auch tun. Aber glauben Sie, dass es hilfreich ist, von der Landesregierung zu fordern, sich dafür einzusetzen, das Bergrecht zu ändern, wenn wir keine Mehrheit dafür haben? Dann laufen wir ins Leere und dann ist das Thema wieder über zehn Jahre vom Tisch.