Denken Sie denn auch ein bisschen strategisch, versuchen Sie es doch wenigstens einmal. Danke schön.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich will vorab noch mal auf zwei, drei Äußerungen eingehen, die uns hier am Pult allen mitgeteilt wurden.
Erstens, Herr Kummer, ich bin schon ein bisschen enttäuscht, in welcher Art und Weise Sie Ihr rechtsstaatliches Handeln letzten Endes darstellen. Wenn Sie den Eindruck erwecken, dass Untersuchungserlaubnisse am geltenden Recht vorbeigegeben werden, dann kann ich das nur mit großer Entschiedenheit zurückweisen. Wenn Sie dann im zweiten Satz auch noch sagen, wir haben es verkauft, dann finde ich das auch nicht sehr sachlich. Ich will mich bemühen, wieder zur Sachlichkeit zurückzukommen, weil immerhin eine Verwaltungsgebühr und eine Verwaltungsordnung existieren und nach dieser Verwaltungsordnung muss man auch eine Gebühr erheben. Wenn Sie das als „Verkaufen“ bezeichnen, dann spricht das für sich. Über BNK im Ausschuss brauche ich, glaube ich, hier keine weiteren Äußerungen zu machen, weil ich auch mitgenommen habe, da ich zugegen war in dieser Ausschuss-Sitzung, dass es eine sehr informative und sehr sachliche Diskussion im Ausschuss war und dass alle, jedenfalls parteiübergreifende Abgeordnete, mit dieser Präsentation sehr zufrieden waren, weil diese zur Sachlichkeit und zum Inhalt beigetragen hat. So viel von meiner Seite.
Dann sind Sie auf die Chemikalien eingegangen. Da bitte ich auch um mehr Sachlichkeit und Information. Dieser ganze Cocktail, der im Internet dargestellt ist, zeigt die Bandbreite der Additive, die zum Einsatz kommen. Da muss man aber auch dann ehrlicherweise den zweiten Satz hinterherschicken, den Sie dann immer - vielleicht böswillig, aber ich unterstelle es Ihnen einfach mal - nicht sagen, dass für den Standort die einzelnen Additive dort ausgewählt werden und können, nach meinem Kenntnisstand jedenfalls drei zum Einsatz kommen, nicht das, was im Internet dargestellt ist, die ganze Bandbreite. Der Minister und auch sein Staatssekretär und das Haus haben immer wieder gesagt, dass wir nicht für den Einsatz von chemischen Stoffen sind und dass wir diese auch ablehnen, Additive hier zum Einsatz zu bringen. Zu dem Umweltrecht werde ich in meiner Rede noch etwas sagen. So viel erst einmal dazu.
Lassen Sie mich jetzt erst einmal voranschicken: In Anbetracht der zahlreichen Medienberichte über die Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten in den USA sind die bei den Menschen in Thüringen bestehenden Ängste und Vorbehalte und das ist von vielen hier gesagt worden - nur allzu verständlich. Die Landesregierung nimmt diese Bedenken ernst. Transparenz und umfassende Informationen sind für mich deshalb außerordentlich wichtig. Ich betone noch mal mit aller Deutlichkeit: Aufgrund der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden gesetzlichen Regelungen und technischen Standards ist die Art und Weise der Gewinnung von Erdgas, wie sie aus den USA berichtet wird, in Thüringen bereits heute weder nach Bergrecht noch nach Wasserrecht genehmigungsfähig.
Nun konkret einige Aussagen zu Thüringen: Im Freistaat gibt es zurzeit aktuell keine Anträge, mit konkreten Erkundungsmaßnahmen nach Erdgas zu suchen. Es ist derzeit also vollkommen offen, ob die in Thüringen vermuteten Erdgasvorkommen tatsächlich vorhanden sind. Ebenso wenig wissen wir heute, ob zur Gewinnung von eventuell vorhandenem Erdgas die Anwendung des Frackingverfahrens überhaupt erforderlich sein wird. Und wir wissen auch noch nicht, ob zum Zeitpunkt der vielleicht erforderlichen Anwendung dieses Verfahrens der Einsatz von als gefährlich geltenden Additiven überhaupt beantragt wird.
Die Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten darf nicht verallgemeinernd und mit dem technischen Verfahren des künstlichen Aufbrechens von Speichergesteinen gleichgesetzt werden. Das Grundprinzip des Frackings wird auch bei anderen Bodenschätzen angewandt. Hier wäre zum Beispiel die Tiefengeothermie zu nennen. Wenn man ordnungspolitisch sauber aufgestellt sein will, dann muss man letzten Endes natürlich auch die Tiefengeothermie, weil es Fracking ist, ablehnen. Zur Nutzung der Erdwärme, meine Damen und Herren, aus tiefengeologischen Formationen in Thüringen wird es erforderlich sein, das heiße Gestein künstlich aufzubrechen. Deswegen muss man auch sagen, ich will das letzten Endes in dieser Sache nicht. Das Frackingverfahren, meine Damen und Herren, wird in Deutschland seit Jahrzehnten bei der Nutzung von konventionellen Erdöl- und Erdgaslagerstätten eingesetzt und ist Stand der Technik. Gefährdungen können sich dennoch immer dann ergeben, wenn gefährliche Additive als Bestandteil der Frac-Flüssigkeit in unzulässiger Weise oder an unzulässiger Stelle verwendet werden. Dies muss deshalb im Vorfeld von den Bergbehörden gemeinsam mit der Wasserbehörde im Genehmigungsverfahren geprüft und ausgeschlossen werden.
Herr Kummer, Sie können sich ruhig setzen. Wenn Sie demnächst mehr Sachlichkeit in die Diskussion reinbringen, bin ich auch gern gewillt, Ihnen eine Frage hier zu ermöglichen. Jetzt nicht.
reits im Februar dieses Jahres klar positioniert, indem er öffentlich erklärt hat: Genehmigungen können nur erteilt werden, wenn mögliche Gefahren für das Trinkwasser und die Umwelt ausgeschlossen sind. Das ist auch meine Meinung und die des Hauses.
Aus den Studien des Umweltbundesamts sowie des Landes Nordrhein-Westfalen, die für Ende August dieses Jahres angekündigt sind, erwarte ich klare Aussagen hinsichtlich wirklich bestehender Risiken sowie Handlungsempfehlungen für die Zulassung von Frackingarbeiten bei der Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten. Eventuell sind auch Empfehlungen für eine Anpassung des Rechtsrahmens für derartige Vorhaben nicht auszuschließen. Deshalb, meine Damen und Herren, dürfen in Thüringen bis dahin keine Fakten geschaffen werden. Bis zur Auswertung der Ergebnisse der genannten Studien wird es aus diesem Grund in Thüringen keine Zulassung von Frackingarbeiten geben - klare Aussage und klare Position. Ohnehin liegen bei den Behörden, wie eingangs bereits erwähnt, keine Anträge zur Durchführung von Frackingarbeiten vor. Die Landesregierung wird selbstverständlich der Bitte des Thüringer Landtags entsprechen und die rechtlichen Möglichkeiten einer pauschalen Untersagung von Vorhaben der Erdgasgewinnung aus unkonventionellen Lagerstätten innerhalb des geltenden Rechtssystems prüfen und umgehend berichten.
Meine Damen und Herren, bereits jetzt kann jedoch festgehalten werden, dass die Bergbehörde schon heute die Zulassung von Betriebsplänen nach dem bestehenden Recht immer dann verweigern kann, wenn Folgendes eintritt:
1. Wenn keine erforderliche Vorsorge gegen Gefahren für Leben, Gesundheit, zum Schutz von Sachgütern getroffen ist.
2. Wenn nicht ausreichend für den Schutz der Oberfläche im Interesse der persönlichen Sicherheit, des öffentlichen Verkehrs Sorge getragen ist.
Das ist die ganze Bandbreite, die im Prinzip das geltende Recht zulässt. Darüber hinaus kann die Bergbehörde nach § 48 Abs. 2 Bundesberggesetz die Aufsuchung oder Gewinnung beschränken oder untersagen, soweit ihr überwiegend öffentliches Interesse entgegensteht. Mit dieser Bestimmung ist der Behörde allerdings kein allgemeines willkürliches Ermessen eingeräumt, sondern die Befugnis gegeben, im öffentlichen Interesse schädliche Ein
wirkungen auf die Umwelt begründet abzuwehren. Außerdem sind die notwendigen wasserrechtlichen Erlaubnisse zu verweigern, wenn schädliche Gewässerveränderungen zu erwarten sind. Diese Entscheidung trifft die Bergbehörde übrigens gemäß den Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes und nur im Einvernehmen mit der Wasserbehörde.
Meine Damen und Herren, aus Sicht der Landesregierung besteht derzeit kein Zweifel, dass die einschlägigen gesetzlichen Regelungen des Berg- und Wasserrechts geeignet sind, sowohl die Menschen als auch die Umwelt vor möglichen Gefahren der Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten umfassend zu schützen. Bezüglich dieser rechtlichen Bewertung gilt für mich, was seitens des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz wiederholt betont wurde: Sollten die zu erwartenden Studien erkennen lassen, dass dringender rechtlicher Handlungsbedarf besteht, wird sich die Landesregierung für erforderliche Anpassungen des Rechtsrahmens auf Bundesebene einsetzen. Ich glaube, deutlicher kann man es an dieser Stelle nicht sagen, und damit wäre ich am Schluss meiner Rede. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. Herr Staatssekretär, nun stelle ich meine Fragen so. Sie haben sich vorhin sehr merkwürdig ausgedrückt zur Tiefengeothermie. Hält die Landesregierung Frac-Vorgänge im Rahmen von Tiefengeothermie für genehmigungsfähig und für ökologisch unbedenklich? Mich würde auch interessieren, ob seismische Untersuchungen in Vorbereitung von Fracking durch Sie für genehmigungsfähig gehalten werden. Ich hätte auch noch gern gewusst, ob die Behandlung der Widersprüche der Kreise in Bezug auf die unkonventionelle Erdgasaufsuchung durch das Landesbergamt Ihre Zustimmung findet. Die haben gesagt - das will ich gleich dazusagen -, dass die Kommunen keinen Widerspruch einlegen können, weil sie in ihren Rechten nicht betroffen sind, zum Beispiel was das Planungsrecht angeht. Gleichzeitig schickt das Landesbergamt aber im Zusammenhang mit der Anhörung im Rahmen von Bauplanungen die Information heraus, dass das Baugebiet im Vorhabengebiet für Fracking liegt. Also von der Warte her ergibt sich für mich ein Widerspruch. Vielleicht sehen Sie das ähnlich oder teilen diese Auffassung nicht.
gen, dass die Landesregierung sich das vielleicht vorstellen könnte. Das hätte ich von Ihnen auch gern gewusst. Herr Staatssekretär, die Fragen stehen. Wenn Sie sie heute nicht beantworten wollen, wir haben ein parlamentarisches Fragerecht, und dann müssen Sie antworten. Danke.
Es wäre vielleicht ganz gut, wenn Herr Kummer erst mal abwartet bis der Redetext vorliegt und dann vielleicht noch mal vor an das Pult geht. Ich habe bei Tiefengeothermie ganz klar gesagt, wenn man generell Fracking ablehnt, dann muss man sich eine Position schaffen und da muss man dann auch klar sagen, dass man Tiefengeothermie nicht möchte, weil Tiefengeothermie auch Fracking ist. Nicht mehr und nicht weniger habe ich an dieser Stelle gesagt.
Zu den seismischen Untersuchungen: Da werden keine Tatsachen geschaffen, sondern da werden einfach nur Untersuchungen durchgeführt, ob es sich lohnt, an den einzelnen Stellen überhaupt Bohrungen durchzuführen. Nicht mehr und nicht weniger. Es sind ein paar Untersuchungen, das muss man einfach ganz sachlich und nüchtern darstellen. Ich glaube, es ist auch wichtig, dass man bei einer Baugenehmigung den Bauherren sagt, dass man in diesem Gebiet liegt. Das ist eine Informationspflicht. Ich glaube, das gehört zum normalen Handeln einer Behörde, dass man den Bauherrn darüber informiert. Ich sehe daran nichts Schlimmes. Ich finde es sogar gut, dass der Bauherr darüber informiert wird. Das muss man nicht auf die negative Seite legen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, es geht nur um eine sachliche Richtigstellung. Es gibt einen massiven Unterschied zwischen Tiefengeothermie und Hydraulic Fracturing in Form von unkonventioneller Erdgasgewinnung. Der liegt in den Chemikalien, die eingesetzt werden. Herzlichen Dank.
Jetzt sehe ich keine weiteren Redemeldungen mehr aus den Fraktionen, die noch Redezeit hätten. Ich schließe die Aussprache. Es ist im Laufe der Debatte mitgeteilt worden, dass I. und II. abzustimmen sind und für III. eine Überweisung an den Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz beantragt wird, so dass ich jetzt der Einfachheit halber die einzelnen Nummern aufrufe und abstimmen lasse.
Also aus dem Antrag der Fraktionen der CDU und SPD in der Drucksache 5/4507 rufe ich I. auf. Wer dieser Ziffer zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE, SPD, CDU und FDP. Ich frage nach Gegenstimmen. Es gibt die Gegenstimmen aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Stimmenthaltungen? Die gibt es nicht. Ziffer I ist angenommen.
Ich rufe die Ziffer II auf aus dem benannten Antrag. Wer hier seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE, SPD, CDU und FDP. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Und ich frage jetzt nach Stimmenthaltungen. Die gibt es nicht. Ziffer II ist angenommen.
Ziffer III aus diesem Antrag soll an den Ausschuss überwiesen werden. Wer dieser Ausschussüberweisung seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE, SPD, CDU und FDP. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Stimmenthaltungen? Diese gibt es nicht. Die Ziffer III wird nun im Ausschuss behandelt.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, ich möchte zu meinem Abstimmungsverhalten eine persönliche Erklärung abgeben, weil in meinem Redebeitrag dezidiert etwas anderes angekündigt wurde.
Das liegt daran, dass wir jetzt eine getrennte Abstimmung entschieden haben. Die ersten beiden Punkte I und II sind - ich hatte vorhin gesagt - entbehrlich, man kann aber auch sagen unschädlich. Deshalb kann man dem zustimmen, weil sie nichts anderes tun, als etwas beschreiben, was schon da ist. Wichtig war der Punkt III. Bei diesem Punkt III haben wir ein Problem, weil wir nichts erlauben wol