Protokoll der Sitzung vom 19.07.2012

(Abg. Kummer)

len, was vorher nicht geprüft wurde bzw. nichts verbieten wollen, was vorher nicht geprüft wurde.

(Beifall FDP)

Aus diesem Grund, wenn es jetzt im Ausschuss ist und darüber diskutiert wird, kann man dann der Überweisung an den Ausschuss zustimmen.

(Beifall Abg. Mühlbauer, SPD)

Das war der Grund, weshalb es sich jetzt verändert hat, vielen Dank.

(Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Nach dieser persönlichen Erklärung kann ich den Tagesordnungspunkt 10 abschließen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11

Arbeitsfortschritt von Haushaltsstrukturkommission und Expertenkommission zu Fragen der Verwaltungs- und Gebietsreform Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 5/4538

Ich habe kein Signal, dass die FDP-Fraktion begründen möchte? Dann Herr Abgeordneter Barth.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, die aktuelle Haushaltslage und auch die Erwartungen bezüglich der Entwicklung des Haushaltsvolumens müssten hinlänglich bekannt sein. Wir verlieren dramatisch an Einnahmen in den nächsten Jahren. Das erwartete Haushaltsvolumen im Jahr 2020 wird sich voraussichtlich irgendwo zwischen 7 und 7,5 Mrd. € bewegen.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Falsche Prognose.)

Zum Vergleich für alle, die das nicht so jeden Tag hören: Heute haben wir etwa ein Haushaltsvolumen von 9 Mrd. €. Das heißt, 1,5 Mrd. €, vielleicht sogar 2 Mrd. € müssen wir strukturell einsparen im Haushalt - sparen. Sparen ist sozusagen das Gebot der Stunde, daran wird kein Weg vorbeiführen. Es geht natürlich nicht um das wilde Drauflossparen, sondern um intelligentes Sparen. Sparen muss demzufolge auch nicht immer nur negativ sein. Ich finde, dass man mit der einen oder anderen Einsparung auch durchaus positive Effekte erzielen kann. Das 1.000-Dächer-Programm wäre so ein Beispiel, was mir da einfällt, mit dem der Thüringer Steuerzahler chinesische Module fördert,

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Und deutsche Handwerker.)

ein Verfahren, was ich nicht unbedingt für sinnvoll und richtig halte. Ich glaube, wenn wir diese Subvention streichen würden, würden wir nebenbei auch Schaden von der deutschen Solarindustrie abwenden. Bürokratieabbau ist ein weiteres Beispiel, wo man sicherlich erheblich sparen kann.

(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es ist nicht nur das Personal, was man bezahlen muss, was man dann einsparen kann, sondern auch alles, was sozusagen hinten dran hängt unmittelbar beim Personal: Räumlichkeiten, Ausstattung usw., Liegenschaften kommen dazu. Aber auch auf der anderen Seite - Bürokratie ist ja keine Einbahnstraße - haben auch Ärzte, Unternehmen usw. und so fort sicherlich nichts dagegen, wenn sie von Bürokratie entlastet werden, wenn sie damit mehr Zeit frei bekommen, sich um ihre eigentlichen Aufgaben zu kümmern.

(Beifall FDP)

Die Stiftung FamilienSinn ist ein herausragendes Beispiel dafür, dass auch nicht jede Einrichtung, die wir haben, unbedingt notwendig und sinnvoll ist. Eine ungeeignete Organisationsform zur Wahrnehmung der ihr übertragenen Aufgaben ist die Stiftung FamilienSinn - das ist nicht von mir, sondern das ist aus dem Bericht des Landesrechnungshofs. Deutliche Worte, richtige Worte, meine sehr verehrten Damen und Herren. Das gilt mit Sicherheit für eine ganze Reihe der über dreißig verschiedenen Beauftragten, Kommissionen, Agenturen, Kataster usw., die im Koalitionsvertrag beschrieben und beschlossen sind und die inzwischen eingerichtet sind. Von denen sicher nicht jede falsch ist, aber die eines alle gemeinsam haben, sie kosten einen Haufen Geld und nicht alles Geld, was da ausgegeben wird, ist richtig ausgegebenes Geld.

(Beifall FDP)

Zwei Kommissionen sind im Koalitionsvertrag gar nicht erwähnt, sondern im Laufe der Zeit sozusagen noch dazugekommen und das sind die Haushaltsstrukturkommission und die Kommission zur Funktional- und Gebietsreform, das heißt die Stabsstelle, die wiederum von einer Expertenkommission unterstützt wird. Die haben beide entsprechende Prüfaufträge gehabt und es war ja vorgesehen, dass sich diese Prüfaufträge auch schon in Beratungen zum Haushalt hier im Hohen Hause niederschlagen. Das hat bisher nicht stattfinden können, weil die Berichte zu spät oder eben gar nicht gekommen sind und deswegen beantragen wir hier mit unserem Antrag u.a. einen Sofortbericht, über den wir uns dann auch unterhalten werden und auf den ich mich freue und jetzt schon dann um Unterstützung für den Antrag bitte. Vielen Dank.

(Abg. Hitzing)

(Beifall FDP)

Ja, die Landesregierung hat natürlich angekündigt, diesen Sofortbericht zu Nummer I des Antrags zu geben. Herr Minister Dr. Voß, bitte.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich bin dem Antrag der FDP-Fraktion durchaus dankbar, dass Sie dieses hier thematisieren, die Haushaltsstrukturkommission, weil es mir Gelegenheit gibt, doch die eine oder andere Klarheit in die Arbeitsweise und in die Ergebnisse der Haushaltsstrukturkommission zu bringen. Diese Chance will ich gerne nutzen und berichte insofern wie folgt:

Die Landesregierung hatte auf ihrer Klausurtagung Mitte März 2010 vor dem Hintergrund grundlegender Veränderungen finanzwirtschaftlicher Rahmenbedingungen für den Freistaat Thüringen die Einrichtung einer regierungsinternen Haushaltsstrukturkommission beschlossen.

Aufgaben der Haushaltsstrukturkommission sind keine vollständige Aufzählung - die Analyse von verschiedenen Bereichen der Landesverwaltung und des Verwaltungshandelns, die Prüfung und Ursache von verschiedenen strukturellen Unterschieden zu Vergleichsländern und natürlich die Entwicklung von Vorschlägen für die Optimierung von Strukturen und Standards.

Die Haushaltsstrukturkommission hat insgesamt 72 Prüffelder identifiziert, deren Abarbeitung zum Teil abgeschlossen ist, zum Teil in den Haushalt 2012 eingeflossen ist, das heißt, durch ihn umgesetzt worden ist, und zum Teil auch in den kommenden Haushalt einfließen wird. Zum Teil beschäftigen sich diese Prüfaufträge allerdings auch mit dem Kommunalen Finanzausgleich. Wie Sie wissen, werden wir ein Reformwerk in das Hohe Haus einbringen. Die Freigabe zur Anhörung ist diese Woche erfolgt. Zu einem kleineren Teil befinden sich die Prüfungsaufträge noch in Abarbeitung.

Im November 2010 erfolgte ein Zwischenbericht der Haushaltsstrukturkommission und dieser wurde auch dem Hohen Haus zugeleitet.

In den Haushalt des Jahres 2012 konnten bereits 19 von 72 Analyseaufträgen, Prüfaufträgen einfließen. Ich nenne die wichtigsten: Ein Auftrag beschäftigt sich mit dem Personaleinsatz, der überprüft werden soll. Dieser Auftrag wurde auch von mir aufgegriffen und mündete in das Stellenabbaukonzept 2020. Das ist sicherlich für die Haushaltssanierung nach meiner Einschätzung der wichtigste Auftrag, der natürlich Jahr für Jahr abzuarbeiten ist. Sie wissen, dass wir uns entschieden haben, 8.600 Stellen zu identifizieren. Im Haushalt, der dieses

Jahr zugeleitet wird, werden noch 200 Stellen rund mehr identifiziert sein. Dieser Auftrag ist insofern abgearbeitet, aber die Umsetzung, das weiß ein jeder, wird uns noch Jahre in Anspruch nehmen.

Dann haben wir die Novellierung des Beamten- und Versorgungsrechts im Jahre 2011 mit Wirksamwerden zum 01.01.2012 hier sehr strittig, sehr intensiv behandelt, gleichwohl auch beschlossen. Sie wissen, dass der Höchstruhegehaltssatz von 75 Prozent auf 71,75 Prozent herabgesetzt wurde. Das ist eine Strukturmaßnahme, die langfristig wirkt, besser gesagt, auch erst seine volle Wirksamkeit in der Zukunft entfalten wird. Wir rechnen 2 Mio. jährlich mit steigender Tendenz. Dann haben wir schließlich die Altersgrenze auf 67 Jahre angehoben, auch eine wichtige Strukturmaßnahme. Ich würde in diesen beiden umgesetzten Maßnahmen doch zwei sehr wesentliche Punkte zur Entlastung des Haushalts sehen. Wir dürfen nicht vergessen, wir haben auch den Grunderwerbsteuersatz auf 5 Prozent angehoben. Dieses bringt doch immerhin

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Das war unser Vorschlag.)

(Zwischenruf Abg. Meyer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir waren das.)

- ja, es war auf der Liste der Prüfaufträge 72, Sie haben das erkannt und sind dann ein bisschen schneller gelaufen - 30 Mio.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Mey- er war es.)

Herr Kuschel, bleiben Sie doch ganz ruhig, lassen Sie mich einfach mal hier den Vortrag halten und dann können wir ja das Weitere sehen.

Das bringt 30 Mio. € an Einnahmen in den Haushalt ein. Sie wissen aber auch, dass dieses dem Länderfinanzausgleich unterliegt und insofern auch ein Teil wieder abfließt. Wir haben beschlossen, und zwar mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2012, das Thüringer Verwaltungskostengesetz zu reformieren, und zwar insbesondere dahin gehend, dass es künftig noch stärker zwingende Pflicht ist, für Verwaltungsaufgaben den Kostendeckungsgrad anzuheben und, wenn es geht, auf 100 Prozent für Verwaltungsgebühren steigen zu lassen.

Nicht vergessen möchte ich auch die Schulämter. Auch die Schulämter, die Reform von Kollegen Matschie, sind hier doch in den Haushalt 2012 eingeflossen, in das Haushaltsbegleitgesetz. Sie wissen, dass von 11 Schulämtern auf 5 reduziert werden soll - ich denke, eine richtige Strukturmaßnahme. Es geht hier, Herr Barth, um 56 Stellen, die eingearbeitet sind, künftig wegfallen, und 19 sind schon weggefallen. Weitere Effekte wird es im Liegenschaftsbereich geben.

Ich erwähne die Zusammenlegung von Amtsgerichten, ebenfalls ein Prüfauftrag, der hier durch die

(Abg. Barth)

Strukturkommission angerissen wurde. Wir haben sechs Standorte auf vier reduziert, auch mit dem Haushalt 2012 umgesetzt. Es werden sechs Stellen eingespart und wir rechnen auch liegenschaftsmäßig dann mit etwa 360.000, die hier angespart werden können. Auch der Bereich der Ausbildung, die überbetriebliche Ausbildung, im Bereich Haushaltswirtschaft haben wir uns entschieden, gibt es dafür einen privaten Anbieter oder nicht, nein, es gab ihn nicht und insofern wird diese Aufgabe durch den Freistaat nicht mehr durchgeführt.

Der nächste Auftrag bezog sich auf das Glücksspielwesen, Sie wissen, den Glücksspielstaatsvertrag haben Sie selbst mit abgestimmt. Er dient, vorsichtig ausgedrückt, zumindest dazu, dass die Einnahmen aus der Staatslotterie nicht sinken. Zwei Punkte erhebe ich gern,

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Da war der Wunsch der Vater des Gedankens.)

Sie haben da ein anderes Modell, aber ich sage mal, es ist nun bundesweit so entschieden worden, schauen wir, wie es wird. Aber zwei Punkte möchte ich gern hervorheben, weil ich mich dort auch selbst in den Haushaltsverhandlungen letztes Jahr engagiert habe, das ist die Frage der Optimierung der Nutzung der EU-Mittel, die wir nun mal haben, der EFRE-Mittel, aber auch der ESF-Mittel. Hier ist es, wie Sie sich vielleicht erinnern, im letzten Jahr gelungen, 33 Mio. € EFRE-Mittel zusätzlich für den Hochschulbau zu akquirieren. Ich meine, das ist schon ein Beispiel dafür, wie man mit Mitteln, die uns von fremder Seite angeboten werden, intelligent umgeht.

Ein zweites Beispiel ist, dass das Langzeitarbeitslosenprogramm zu zwei Dritteln aus ESF-Mitteln finanziert wird. Ich meine, das ist auch ein durchgreifendes Beispiel. Es geht hier um 15 Mio. €. Das ist nicht wenig. Ein Beispiel für eine doch intelligentere, optimierte Verwendung von Mitteln Dritter. Aber auch im kommenden Haushalt werden Sie Abarbeitungen von Analyseaufträgen finden. Es geht hier im Zusammenhang um die Zentralisierung von ITBeschaffung. Wir rechnen da mit einer Einsparung von sechs Stellen. Im Zusammenhang mit dem Haushalt wird auch artikuliert und auch im Zusammenhang mit dem Haushaltsbegleitgesetz werden wir die Frage des Landesamtes für Mess- und Eichwesen beantworten. Es geht hier um die Frage, ob Teile der Aufgabenerfüllung, der nicht hoheitliche Teil, privatisiert werden können. Sie werden dort im Haushaltsbegleitgesetz ein Beleihungsgesetz finden, was dazu dient, hier auch nicht hoheitliche Tätigkeiten wirklich auszulagern.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Nichthoheitliche Arbeiten bringen dem Land Geld.)

Ich denke, es ist auch eine wichtige Maßnahme, natürlich nur, wenn es wirtschaftlich ist, das ist klar. Dann aber auch die Frage der Zusammenlegung im nachgeordneten Bereich von Frau Kollegin Taubert. Es ist durch die Presse gegangen. Das Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz und der Landesbetrieb für Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz werden zusammengelegt, werden integriert. Es handelt sich hier um keine Petitesse, meine Damen und Herren. In diesen beiden Ämtern arbeiten 500 - wenn ich mich recht erinnere 540 - Mitarbeiter. Diese Zusammenlegung wird es auch ermöglichen, die kw-Vermerke, die Frau Taubert letztes Jahr bekommen hat, 172 etwa, 140 wenn ich sehe, entfallen auf diesen wichtigen Bereich, zu erbringen. Es ist für mich ein hervorragendes Beispiel dafür, wie man es durch organisatorische Maßnahmen erst ermöglicht, dass wir diesen Personalabbau auch stemmen können. Von dieser Art von Maßnahmen erhoffe ich mir dann im Zusammenhang mit der Expertenkommission auch eine Gesamtaufarbeitung unserer Verwaltungsstruktur, weil dieses Handeln eigentlich der Schlüssel zum Personalabbau ist, sonst geht es nicht, Frau Kollegin Taubert.

(Zwischenruf Abg. Dr. Augsten, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das hat gesessen.)