Also, ich nehme die Zahlen erst einmal so zur Kenntnis, Herr Abgeordneter Primas, werde sie auch überprüfen, werde mich danach wieder melden, ob das so stimmt.
Die Frage ist aber auch, welche Anlagen dort stehen, auch von der Leistungsfähigkeit her, und wann sie gebaut worden sind, weil wir auch in Thüringen einige Anlagen haben, die schon von der installierten Leistung her deutlich kleiner sind. Aber wie ge
Meine sehr verehrten Damen und Herren, aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine weiteren Redemeldungen vor. Vonseiten der Regierung? Frau Ministerin Keller, bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich teile die Auffassung der CDU-Fraktion, dass es unser gemeinsames Anliegen sein muss, die Akzeptanz der Bevölkerung für den Ausbau erneuerbarer Energien zu erhöhen. Sehr geehrter Herr Abgeordneter Gruhner, die Energiewende kann nur gemeinsam gelingen. Da haben Sie völlig recht. Die Regierungskoalition hatte sich zum Ziel gesetzt, dass Thüringen seinen Energiebedarf mittelfristig zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien decken kann. Dazu muss die Energiegewinnung durch Windkraft ausgebaut werden. Im Koalitionsvertrag haben wir uns auf eine Verdreifachung der Windenergienutzung von derzeit rund 0,3 auf 1 Prozent der Fläche Thüringens verständigt. Wir werden bis 2015 unter intensiver Einbeziehung der Kommunen eine Energiestrategie 2040 erarbeiten. Darin werden wir Wege aufzeigen, wie Kommunen und Anwohner künftig direkt an den Erlösen neuer Windkraftanlagen beteiligt werden können. Wir wollen Windkraft nicht gegen die Bürgerinnen und Bürger ausbauen. Wir setzen auf den Dialog und die bislang bewährten Instrumentarien. Die Standorte für Windenergieanlagen werden in Thüringen aus gutem Grund durch die Regionalen Planungsgemeinschaften festgelegt. Denn die Steuerung durch die Regionalplanung ermöglicht es, die Interessen der Windenergienutzung mit den örtlichen Belangen und denen der Bürgerinnen und Bürger gemeindeübergreifend zu einem vernünftigen Ausgleich zu bringen. Die Landesregierung stellt dazu notwendige Planungsinstrumente zur Verfügung.
Die Regionalen Planungsgemeinschaften sind verpflichtet, ihre Abwägungsentscheidungen transparent darzustellen und nachvollziehbar zu begründen. Dabei werden aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen ausgeschlossene oder aufgrund planerischer Absicht nicht in Betracht kommende Flächen vorab ausgenommen. Hier werden wir uns allerdings von der Politik der Vorgängerregierung verabschieden, deren politische Vorgabe lautete, dass Windkraftanlagen im Wald tabu sind.
werden wir prüfen und – wenn das möglich ist – auch auf den Weg bringen. Wir sind dazu auch schon unterwegs.
Das ändert jedoch nichts daran, dass sich die Landesregierung und dann die Regionalen Planungsgemeinschaften die infrage kommenden Flächen zur Windenergienutzung genau ansehen werden und die auch von Ihnen angeführten Kriterien in dem Maße berücksichtigen werden, wie sie dem jeweiligen Standort entsprechen. Dabei werden die tatsächlich Betroffenen und die Öffentlichkeit, die Bürgerinnen und Bürger, die Gemeinden und die Fachbehörden einbezogen.
Das derzeitige Verfahren führt dazu, dass die geltenden Regionalpläne beispielsweise einen Abstand von mindestens 750 Metern zu Siedlungsgebieten vorsehen. Dieser Abstand gilt zum Schutz der Wohnnutzung nach der Rechtsprechung im Allgemeinen als ausreichend. Bei modernen, höheren Anlagen ist ein 1.000-Meter-Abstand geboten. Da die Flächen für die Windenergienutzung für eine gesamte Region festgelegt werden, ist sichergestellt, dass die Windenergie unter Berücksichtigung aller Belange optimal genutzt werden kann.
Sehr geehrte Damen und Herren, mit der Länderöffnungsklausel des § 249 Abs. 3 Baugesetzbuch wird es den Ländern ermöglicht, bis Ende 2015 eigene Landesgesetze zu erlassen. Von dieser Möglichkeit wird Thüringen keinen Gebrauch machen. Es gibt keinen vernünftigen Grund, dies zu tun. Wir werden allerdings – wie im Koalitionsvertrag verabredet – einen Windkrafterlass für die Regionalen Planungsgemeinschaften verabschieden und so die Voraussetzungen für den weiteren Ausbau von Windkraftanlagen schaffen. Damit decken wir nicht nur die baugesetzlichen, sondern auch alle weiteren Aspekte ab. So werden wir die Interessen der Bürgerinnen und Bürger, der Gemeinden, der Betreiber von Windenergieanlagen und die des Landes durch angemessene Abstände zwischen Wohngebäuden und Windenergieanlagen in Übereinstimmung bringen, ohne dass es dafür einer gesetzlichen Regelung bedarf.
Es gibt aber noch einen weiteren Grund, eine Erlassregelung einer gesetzlichen vorzuziehen. Es ist die von der Bundesregierung für 2017 angekündigte Reform des EEG. Mit einem Erlass statt einem Gesetz können wir flexibler auf die Änderungen des Bundesrechts reagieren. Im Übrigen stellt die Studie über die Ermittlung von Präferenzräumen für die Windenergienutzung in Thüringen, welche vollständig im Internet veröffentlicht ist, eine fundierte
Grundlage für unser weiteres Handeln und das Handeln der Regionalen Planungsgemeinschaften dar. Die Grundsatzfrage, ob Windenergie auch im Wald produziert werden kann, ist mit dieser ersten Studie positiv beantwortet worden. Wie groß das Potenzial der Waldgebiete für die Windenergienutzung tatsächlich ist, werden wir ergänzend untersuchen. Mit der Landesplanung und der Forstwirtschaft unter dem Dach des Infrastrukturministeriums sind die Voraussetzungen dafür besser als im vorherigen Zuschnitt der Ministerien. Erneuerbare Energien im Umweltministerium sind eine gute Konstellation für gutes Gelingen.
Sehr geehrte Damen und Herren, der Ausbau der Windkraft ist ein vorrangiges Ziel der Landesregierung und der Koalition. Wenn wir die Ziele erreichen wollen, müssen wir jetzt handeln. Dabei werben wir für die Beteiligung und die Akzeptanz aller Bürgerinnen und Bürger. Im Dialog setzen wir auf Transparenz und ein möglichst breites Miteinander – auch in Tautenhain. Vielen herzlichen Dank!
Vielen Dank, Frau Ministerin. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich frage noch einmal: Ausschussüberweisung ist nicht beantragt worden, sodass wir direkt über den Antrag abstimmen können? Herr Fraktionsvorsitzender, Herr Mohring, bitte.
Gut. Dann würde ich die Wahlhelfer bitten, mit den Urnen hier vorn die Stimmen einzusammeln und dann auszuzählen.
Wir haben ein Ergebnis: Es wurden abgegeben 89 Stimmen – 44 Jastimmen, 45 Neinstimmen, keine Enthaltungen. Damit ist der Antrag mit Mehrheit abgelehnt (namentliche Abstimmung siehe Anlage).
Ich schließe damit den Tagesordnungspunkt 8 und rufe auf als letzen Tagesordnungspunkt der heutigen Sitzung den Tagesordnungspunkt 14
Beratung des „Berichts des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz zum Planfeststellungs
verfahren zum 3. Bauabschnitt der Südwestkuppelleitung“ in Drucksache 6/214 auf Verlangen der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags - Drucksache 6/215
Herr Pidde? Nein. Okay. Das ist nicht der Fall. Gemäß § 29 Abs. 2 Satz 3 der Geschäftsordnung werden Beratungen zu Berichten der Landesregierung grundsätzlich in doppelter Redezeit verhandelt. Ich eröffne die Beratung. Dann rufe ich zuerst die Ministerin auf. Frau Ministerin Siegesmund, Sie haben das Wort.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, herzlichen Dank an die regierungstragenden Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen für die Möglichkeit, den Bericht, den unser Haus dem Landtag vorgelegt hat, heute hier zu beraten. Wir knüpfen damit, wenn Sie so wollen, nahtlos an den vorhergehenden Tagesordnungspunkt an. Es geht um den Ausbau Erneuerbarer, es geht darum, wie ein Strommarktdesign der Zukunft aussieht, und es geht um die Frage, welche Verantwortung Thüringen übernimmt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die vollständige Stromversorgung aus Erneuerbaren ist greifbar. In 20 Jahren kann ein neuer Strommarkt mit 100 Prozent Ökostrom entstanden sein. Jetzt geht es aktuell landauf, landab um die Frage, wie Investitionen, Anlagen, Netze und Speicher dazu gestaltet werden können. Diese Frage wird diskutiert. Die wird in Berlin im Bundeswirtschaftsministerium diskutiert, die wird bei allen Konferenzen der zuständigen Minister der Länder intensiv diskutiert und natürlich geht diese Diskussion auch an Thüringen nicht vorbei. Denn wir reden auf der einen Seite über den Ausbau der Erneuerbaren, auf der anderen Seite über Versorgungssicherheit und die Frage, was heißt das für die Speicher und die Netze, die jeweils in den Ländern eine große Rolle spielen.
Eine auf hohen Anteilen fluktuierende ErneuerbareEnergien-Stromversorgung benötigt umfangreiche Flexibilitätsoptionen. Das Stromnetz muss also bedarfsgerecht so umgestaltet werden, dass zwischen dezentralen und zentralen Erzeugungen gesteuert werden kann. Das ist die Herausforderung. Das gilt
auch und ganz besonders für den Bau der Südwestkuppelleitung, die auch als „Thüringer Strombrücke“ bekannt ist. Mit dem Erlass des Planfeststellungsbeschlusses zum 3. Bauabschnitt am 21. Januar 2015 wurde das noch in der vergangenen Legislaturperiode begonnene Planfeststellungsverfahren abgeschlossen, die Bauarbeiten haben begonnen. Die Landesregierung hat das zum Anlass genommen, dem Landtag auch über wesentliche Hintergründe und immer wieder aufgeworfene Fragestellungen zu diesen Verfahren zu berichten und diesen zu informieren, vor allen Dingen auch vor dem Hintergrund, dass uns diese Entscheidung durchaus nicht leichtgefallen ist.
Doch lassen Sie mich zunächst die Bedingungen rekapitulieren, in deren Kontext der Planfeststellungsbeschluss vom 21. Januar zur Thüringer Strombrücke zu sehen ist. Die Bundesregierung hat im Rahmen der EEG-Novelle 2014 das gesetzliche Ziel formuliert, den Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch schrittweise auszubauen und bis 2015 auf mindestens 80 Prozent zu erhöhen. Etappenziele dieser Entwicklung sollen ein Anteil von bis zu 45 Prozent im Jahr 2025 und ein Anteil von bis zu 60 Prozent im Jahr 2035 sein. Das ist ein sehr langer Horizont. Da gibt es durchaus auch ambitioniertere Studien. Aber sei es drum, das ist ein Pfad, der vorgeschlagen ist und den man auch aktiv begehen muss. Wir haben uns deshalb für Thüringen im Koalitionsvertrag darauf verständigt, im Land – Ministerin Keller erwähnte es beim Tagesordnungspunkt zuvor – bis 2020 einen Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch, also insgesamt, nicht nur Strom, von 35 Prozent zu realisieren. Darüber hinaus soll Thüringen bis 2040 seinen Eigenenergiebedarf bilanziell aus einem Mix aus 100 Prozent regenerativen Energien selbst decken können. Wenn ich mir die Debatte zum Thema „Windkraft“ vorhin angucke, dann denke ich, wir haben noch einen langen Weg argumentativ miteinander zu gehen. Da war doch durchaus das eine oder andere Fred-Feuerstein-Argument dabei.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, aus diesen Zielvorgaben ergibt sich für Thüringen auch eine Verantwortung, natürlich, im Hinblick auf den Ausbau des Übertragungsnetzes, ohne den die Energiewende nicht zu stemmen ist. Wir reden also über die Fragen: Was ist nötig? Was müssen wir leisten? Wenn ich Ihnen sage, dass das nächstgelegene Atomkraftwerk, was in der Distanz am nächsten an Thüringen gelegen ist, in Grafenrheinfeld in weniger als 60 Tagen endlich vom Netz geht, dann, finde ich, ist das ein gutes Signal. Bloß bedeutet der Ausstieg aus der Atomkraft nicht automatisch, dass wir beim Stichwort „Erneuerbare“ vorankommen. Hier müssen wir unsere Schritte auch selbst mitgehen und diese auch stemmen. Wissend, dass über 222 Zwischenfälle Grafenrheinfeld in seiner Zeit, als es am Netz war, begleitet ha
ben, sage ich, das ist der richtige Weg, aber den muss man – wie gesagt – auch begleiten. Es ist an dieser Stelle darauf hinzuweisen, Grafenrheinfeld steht in Bayern und die Bayern sind ja diejenigen, die sich auch in öffentlichen politischen Debatten sehr gern um Insellösungen bemühen, wenn es um die Frage nicht nur des Netzes, sondern auch um die Frage der eigenen Strom- und Energieerzeugung geht. Bayern muss künftig rund 5 Gigawatt Leistung kompensieren, die es nach Abschalten der Atomkraftwerke, ich erwähnte Grafenrheinfeld, kompensieren muss. Es ist also festzustellen, dass ein Großteil des erneuerbar erzeugten Stroms aus dem Norden in den Süden einerseits gelenkt werden muss, andererseits im Süden die Kapazitäten weder vorgehalten werden, noch aktiv politisch daran gearbeitet wird, diesen großen Gap, diese 5 Gigawatt, auch selbst zu erzeugen.
Ein Ausblick: Der aktuelle Szenariorahmen 2025 vom Dezember 2014 der Bundesnetzagentur weist die aktuell anzunehmende Entwicklung zur Frage des Braun- und Steinkohlestromtransports aus. Danach wird die zu bewältigende Leistung aus Braunund Steinkohle von jetzt 47 Gigawatt auf 20 Gigawatt im Jahr 2035 sinken. Die Leistung aus Wind wird sich im gleichen Zeitraum von 34 auf 107 Gigawatt erhöhen. Diesen Strom gilt es denn jetzt auch dahin zu bringen, wo er hingehört, vom Norden in den Süden. Und deswegen reden wir auch an dieser Stelle so intensiv über die Frage, was leistet die Thüringer Strombrücke.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Thüringen will seinen Beitrag dazu leisten, die Energiewende dezentral, bürgerschaftlich und versorgungssicher zu gestalten. Und in welchem gesetzlichen Rahmen bewegen wir uns? Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinen Entscheidungen zum 2. Bauabschnitt der Thüringer Strombrücke vom 24. Mai 2012 und vom 18. Juli 2013 ausdrücklich festgestellt, dass nach derzeitigem Erkenntnisstand Netzoptimierung und Netzverstärkung den erforderlichen Leitungsneubau für die anstehenden Übertragungsaufgaben nicht ersetzen können. Nach diesem Urteil bleibt somit auch weiter die interessante Frage, welche Alternativen es beim Ausbau der Stromnetze gibt, um diesen auf das unumgänglich notwendige Maß beschränken zu können, ich wiederhole: nur auf das unumgänglich notwendige Maß.
Ich will an dieser Stelle denjenigen danken, beispielsweise den Bürgerinitiativen, aber auch der Landrätin Frau Enders, weil ich weiß, dass sie viele Jahre darum gekämpft haben, dass wir im Hinblick auf das EnLAG eine bessere Planung haben. Ich sage Ihnen auch, von heute betrachtet: Hätte man vor zehn Jahren, wir können die Uhr nicht zurückdrehen, darüber nachgedacht, große Infrastrukturprojekte, wie es einerseits die Thüringer Strombrücke ist, andererseits Straßenbau und zum Drit
ten auch die ICE-Trassen, hätte man das zusammengedacht, hätten wir an dieser Stelle hier miteinander auch eine andere Debatte geführt. Aber das ist nicht geschehen und das ist bedauerlich.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wichtig ist hier zu wissen, dass die gesetzliche Verantwortung für die Versorgungssicherheit bei den Netzbetreibern liegt, das ist in Thüringen 50Hertz. Diese sind grundsätzlich mit dem jeweiligen Stand der Technik auszustatten und entlang dessen muss auch gearbeitet werden. Da sage ich ganz klar, es gibt immer noch viel zu wenig Pilotprojekte, beispielsweise für Erdverkabelung, die zu einem anderen Stand der Technik führen könnten. Das ist eine der Aufgaben, die wir jetzt in den nächsten viereinhalb Jahren stemmen müssen, dass wir da deutlich moderner, innovativer werden und auf einen besseren Stand der Technik drängen. Für die Thüringer Strombrücke wurden solche Erdverkabelungsoptionen sowohl im Raumordnungsverfahren als auch durch 50Hertz und Planfeststellungsverfahren geprüft – leider noch mit negativem Ergebnis. Es wurde festgestellt, dass die ökologischen Auswirkungen einer Erdverkabelung höher sind als die einer Freileitung. Daher ist diese Stromtrasse auf ganzer Länge als Freileitung planfestgestellt. Wichtig ist daher in jedem Fall, sinnvolle Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen vorzusehen, damit die Eingriffe in unseren Lebensraum mindestens kompensiert werden können. Bei der weiteren Realisierung der Thüringer Strombrücke wird es auf unseren Druck hin tatsächlich auch derartige Maßnahmen in umfangreicher Weise geben. Aus Sicht der Landesregierung ist es deswegen zu begrüßen, dass ökologisches Denken gerade auch bei den Vorhabenträgern Einzug hält. Auch in diesem Bereich haben wir es geschafft, ein sogenanntes Ökologisches Schneisenmanagement durchzusetzen. Dieses Instrument verhindert auf Dauer kahle Schneisen unter den Stromtrassen und ist sicherlich ein geeignetes Mittel, um die Vernetzung der Biotope sowie eine wenn auch eingeschränkte Waldbewirtschaftung zu ermöglichen. Aufgrund der Vorzüge dieses Konzepts arbeiten wir daran, dass das Ökologische Schneisenmanagement in naher Zukunft auch auf den bestehenden Trassen Standard wird.
Jetzt lassen Sie mich auf die Frage eingehen, weshalb der 3. Bauabschnitt in einer direkten Verbindung zwischen Altenfeld über Goldisthal bis Schalkau geplant wurde. Zu den ursprünglichen Trassenvarianten, die Gegenstand der landesplanerischen Beurteilung waren, gehörten ab dem Umspannwerk Altenfeld die Variante Schleusingen und die Variante Goldisthal. Die wesentlich kürzere Variante Goldisthal – circa 26 bis 28 Kilometer – wurde am Ende besser bewertet als die Variante Schleusingen, die sich auf über 40 Kilometer erstreckt hätte. Auch unter ökologischen Gesichtspunkten wurde sie als
verträglichste Trassenvariante ermittelt, der zudem – und das ist mir wichtig – auch die obere Naturschutzbehörde zustimmen konnte. Damit gilt für den 3. Bauabschnitt der Thüringer Strombrücke, was wir immer sehr klar betont haben, nämlich, wenn wir eine Leitung bauen müssen, dann nur in Form des für Mensch und Natur geringst belastenden Eingriffs.