Protokoll der Sitzung vom 26.03.2015

Ich kann es nur noch mal wiederholen: Bioenergieregion Saale-Holzland-Kreis. Wir haben zig Projekte gebaut, die genauso

(Zwischenruf Abg. Harzer, DIE LINKE: Bür- gerbeteiligung!)

ja, mit Bürgerbeteiligung – entstanden sind, bis hin, die Kollegin Keller weiß das, in den Nordthüringer Raum, das hat sie ja selber mit konzipiert,

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

aber das ist eine Sache, die läuft schon seit zehn Jahren in der Planung. Dort gibt es ein Unternehmen, das einen Windpark baut und das gleichzeitig auch noch einen Bürgerpark konzipiert, weil man eben auch überlegt, wie man klug Konzepte miteinander vernetzen kann. Aber par ordre du mufti von oben, das funktioniert nicht. Deswegen wünschen wir uns Rechtsklarheit, das ist mit unserem Antrag da. Wir würden uns freuen, wenn Sie dem zustimmen. Schönen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Voigt. Jetzt hat das Wort Herr Kummer. Sie haben noch eine Redezeit von 10 Minuten.

Vielen Dank, Herr Präsident. Nicht nur die CDU hat was getan für die Energiewende in den letzten Jahren. Wenn ich an die erste ostdeutsche Solarkommune denke und an Herrn Hellmann, der die auf den Weg gebracht hat,

(Beifall SPD)

es gab durchaus bei anderen auch solche Ansätze.

(Abg. Dr. Voigt)

Meine Damen und Herren, um die Akzeptanz für die Energiewende zu schaffen, kann man sich auch eines anderen Wegs bedienen als den, der von der CDU hier aufgezeichnet wurde. Man kann sich in Thüringen sehr praktisch ansehen, wie bisherige Energieerzeugungsmethoden der konventionellen Art Wunden in die Landschaft reißen. Da kann man sich angucken, wie Uran-Bergbau durchgeführt wurde und saniert werden musste, da kann man sich angucken, wie die Reste von Braunkohletagebau sich heute noch auswirken, indem in Ostthüringen, im Altenburger Land, überall die Grundwasserstände nicht mehr einholbar sind. Wir hatten Mitauswirkungen dieser Geschichte erst im Petitionsausschuss zu den Wirkungen in Rositz. Ich sage ganz ehrlich, wenn ich an Energieversorgung denke: Ein Wald, der durch Braunkohletagebaue weggenommen wurde, ist kein Wald mehr. Und es ist keine Geschichte, in Brandenburg haben wir nach wie vor Tagebaue, in Sachsen wird weitergearbeitet.

(Unruhe CDU)

Wir haben das auch in den alten Bundesländern, das muss man einfach mal zur Kenntnis nehmen. Wir haben in Thüringen eine Eigenstromerzeugung, die noch nicht mal die Hälfte des Bedarfs sicherstellt. Auch das ist ein Punkt. Wir leben davon, dass woanders Wald und Natur vernichtet werden.

Meine Damen und Herren, die Folgekosten dieser ganzen Geschichten trägt im Regelfall die Gesellschaft. Da können wir uns an die Diskussionen mit den Energiekonzernen zu den Folgekosten der Atomindustrie auch gut erinnern.

(Beifall SPD)

Dementsprechend müssen wir gucken, wie wir Thüringen nachhaltig und preiswert mit Energie versorgen. Da ist Windkraft ein Mittel der Wahl und es war der Thüringer Forstverein, der in Erfurt eine Veranstaltung organisiert hat, wo man sich eben angucken konnte, wie das gemeint ist. Und den Förstern sollte man ja nun wirklich nicht unterstellen, dass sie für die Abschaffung des Waldes sind, für die Abholzung des Waldes. Nein. Die Waldstraßen, die wir haben, sind geeignet, um die Bauteile von Windkraftanlangen darauf zu transportieren. Wir haben im Wald hinreichend Flächen, die zwar dem Waldgesetz unterliegen, auf denen aber keine Bäume stehen und die groß genug sind, um Windkraftanlagen darauf zu errichten. Das sind die Stellen, die gemeint sind, wenn die Koalition von Windkraft im Wald spricht. Man kann sich so etwas angucken. Es ist von den niedersächsischen Landesforsten die Einladung ausgesprochen worden, uns in Niedersachsen mal zu betrachten, was dort richtig und was dort falsch gemacht wurde. Natürlich gab es auch Fehler bei der Nutzung von Windkraft im Wald. So was können wir ja in Thüringen vermeiden, dazu soll unser Windenergieerlass dienen.

Aber, Herr Voigt, wenn Sie davon sprechen, dass Sie mit den Menschen und nicht gegen die Menschen agieren wollen – Sie schließen Menschen aus. Der Waldbesitzerverband hat eine Umfrage gemacht und die überwiegende Mehrheit der Mitglieder des Waldbesitzerverbands hat sich für die Nutzung von Windenergie im Wald ausgesprochen.

(Zwischenruf Abg. Worm, CDU: Und das in der Gemeinschaft!)

Also eben der Forstverein, jetzt die Waldbesitzer und die Gemeinschaft. Wie viele Waldbesitzer haben wir in Thüringen? 200.000, die sind sicherlich nicht alle im Waldbesitzerverband organisiert,

(Unruhe CDU)

aber das muss man doch bitte auch mal zur Kenntnis nehmen. Wenn Sie sagen, es gibt ein Verbot, Windkraft im Wald zu nutzen, dann schließen Sie diese gesamte Bevölkerungsgruppe aus. Auch das möchten Sie bitte zur Kenntnis nehmen. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank. Das Wort hat nun noch mal Herr Harzer. Sie haben noch 6 Minuten und 10 Sekunden.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich musste nun doch noch mal hier vor, weil es teilweise hanebüchen ist, was auch der Kollege Möller von der AfD hier zum Besten gegeben hat. Da wird über Infraschall philosophiert. Wahrscheinlich weiß man nicht einmal, was Infraschall ist.

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das können wir uns vorstellen, dass Sie das nicht wis- sen!)

(Zwischenruf Abg. Brandner, AfD: Was ist es denn?)

Infraschall ist nicht wahrnehmbar durch das menschliche Gehör und Infraschall entsteht auch in natürlichen Bereichen, zum Beispiel bei Böen und bei starken Winden, üblicherweise verwirbelt bei starken Stürmen entstehen natürliche Infraschallquellen, die der Mensch auch merkt. Wir stehen vor dem Phänomen, dass wir immer mehr starke Winde und Stürme in Deutschland haben, dass die Wetterphänomene zunehmen, damit auch die Infraschallbelastung. Dann wird immer gesagt, die böse Windkraft macht Infraschall. Da wird Dänemark angeführt, weil in Dänemark ein Nerzfarmbesitzer gegen eine Windkraftanlage geklagt hat, weil seine Tierchen nicht mehr so ein glänzendes Fell hatten wie vorher. Das ist nämlich die eigentliche Ursache der Diskussion in Dänemark, eine Nerzfarm, um Pelze zu gewinnen.

(Abg. Kummer)

Wenn man sich dann mal betrachtet, was bei der Windkraft für Infraschall entsteht. Es gab die alten Anlagen mit der Strömungsabrissregelung. Da haben Sie recht, da entstand eine größere Belastung an Infraschall. Aber diese werden seit einigen Jahren nicht mehr gebaut, weil es jetzt die Pitchregelung gibt. Um Ihnen das vielleicht zu erläutern, wie das funktioniert: Dort werden über Motoren die Rotoren gesteuert, sodass kein Strömungsabriss mehr erfolgt. Auch dort entsteht Infraschall, aber dieser Infraschall – und das zeigen Messungen der Bundesanstalt für Geowissenschaften, das zeigen Messungen des Bayerischen Landesamts für Umwelt und das zeigen Messungen des Landesumweltamts Baden-Württemberg – ist nach 150 bis 300 Meter deutlich unterhalb der Wahrnehmungsschwelle des Menschen.

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das ist bei In- fraschall immer der Fall – bei Menschen im- mer!)

Die Wahrnehmungsschwelle des Menschen, wo der Mensch körperlich merkt, dass Infraschall ausgestoßen wird, diese Wahrnehmungsschwelle ist unter dem, was als gesundheitsgefährdend eingestuft wird, weil es beim Infraschall auf die Druckstärke ankommt, und die Druckstärke ist dann nicht mehr gegeben. Das zeigen auch diese Messungen. Vielleicht noch ein Beispiel: Bei laufenden Anlagen in Baden-Württemberg, da werden seit 2013 systematisch Messungen an Anlagen von 1,8 bis 3 Megawatt gemacht, da lag der Infraschallpegel bei laufenden Anlagen bei 55 bis 80 dB, bei abgeschalteten Anlagen aufgrund der natürlichen Quellen noch bei 50 bis 75 dB. Bei 700 Meter Abstand ist der Infraschallpegel bei eingeschalteten Anlagen nicht mehr nachweisbar. Das muss man auch mal sagen und ich denke, das ist eine Scheindiskussion, die hier geführt wird. Das ist eine Diskussion, um die Menschen zu verunsichern, genauso wie die Diskussion um Tautenhain, denn wenn man in das Gutachten guckt, auf das Sie sich beziehen, Herr Dr. Voigt, dann wissen Sie, dass Tautenhain auch in diesem Gutachten, das von Ihrer Regierung in Auftrag gegeben wurde, kein Vorranggebiet ist. Und wenn es kein Vorranggebiet ist, dann, bitte schön, haben wir auch diese Diskussion als Scheindebatte, weil hier Wind gemacht wird, nicht um Windkraft zu betreiben, sondern um Menschen zu verunsichern, um Menschen gegen erneuerbare Energien aufzuhetzen. Und die Ursache, Herr Dr. Voigt, die haben Sie vorhin auch wieder vergessen zu benennen. Ich habe es vorhin schon einmal gesagt, die Ursache ist eine verfehlte Politik Ihrer Landräte, Ihrer CDU-Landräte gegen die Windkraft und deswegen ist das Problem erst entstanden, deswegen konnte der Plan entsprechend beklagt werden und deswegen hat das Gericht entsprechend der geltenden Rechtslage gesagt: Nein, so geht es nicht, jetzt müssen wir hier aufheben.

Herr Abgeordneter, eine Zwischenfrage des Abgeordneten Voigt.

Am Ende.

Und es ist auch nicht so, dass § 35 BauGB, wie immer wieder durch die Lande getragen wird, jetzt auf einmal zulässt, dass ich morgen einen Antrag stelle und in vier Wochen baue ich dann, denn eine Bauaufsicht hat nur beschränkte Zeiten, über so einen Bauantrag zu entscheiden. Dem ist ja nicht so, die ganzen anderen gesetzlichen Regelungen: naturschutzfachliche Prüfung, Umweltverträglichkeitsprüfung, Vogelschutzgutachten, Fledermausschutzgutachten, müssen auch dort vorgelegt werden. Also, wenn die Regionale Planungsgemeinschaft reagiert hat und hat es auf den Weg gebracht, haben Sie in einem halben Jahr einen neuen Plan. Wenn Sie schnell sind – ich kenne das Verfahren, ich habe selber in Südthüringen mitgemacht –, da haben Sie dann Rechtssicherheit. Und bis dahin wird kein Bauantrag entschieden werden und schon gar nicht in einem Gebiet, was noch nicht einmal als Vorranggebiet ausgewiesen ist bisher, was auch nach dem Gutachten nicht ausgewiesen werden soll. Hier wird Panikmache betrieben, die Bürger werden missbraucht für politische Zwecke gegen die Energiewende und gegen die Politik dieser Koalition. Danke.

Sie haben noch eine Zwischenfrage des Abgeordneten Voigt erlaubt, dem ich jetzt das Wort geben würde.

Es gibt noch eine weitere Zwischenfrage des Abgeordneten Primas. Erlauben Sie diese auch?

Ja, bitte.

Herr Harzer, nehmen Sie zur Kenntnis, dass es genau darum geht, dass Tautenhain eben kein Windvorranggebiet gewesen ist, sondern jetzt durch § 35 Baugesetzbuch in einer Situation ist, wo sie rechtlich schlechter stehen, als sie vorher standen. Genau darum geht es mir. Würden Sie eine Veränderungssperre für die Dauer des Planungsprozesses

(Abg. Harzer)

unterstützen, der natürlich in der Tat zügig vonstatten zu gehen hat?

Ich nehme das zur Kenntnis, was Sie gesagt haben, Herr Dr. Voigt. Inwieweit eine Veränderungssperre notwendig ist, denke ich, wird das zuständige Ministerium prüfen. Ich möchte dieser Prüfung nicht vorgreifen.

Es gibt die weitere Wortmeldung des Abgeordneten Primas.

Herr Harzer, Sie sprechen immer von Baden-Württemberg. Können Sie mir sagen, wie viele Windkraftanlagen in Baden-Württemberg stehen und wie viele in Thüringen stehen, damit wir den Vergleich haben?

Das kann ich Ihnen nicht sagen, aber Baden-Württemberg und Bayern – ich habe auch von Bayern geredet –, in Bayern stehen deutlich mehr Windkraftanlagen und auch im Wald, Bayern macht Wind im Wald.

(Unruhe CDU)

Und in Baden-Württemberg, vermute ich, stehen auch mehr als in Thüringen.

Dann will ich es Ihnen sagen, wenn Sie es nicht wissen: Im vergangenen Jahr standen in BadenWürttemberg ungefähr 450 und in Thüringen 780, damit wir nur die Relation schon einmal sehen von dem grünen Baden-Württemberg in der Größe und dem kleinen Thüringen.

(Beifall CDU, AfD)

Also, ich nehme die Zahlen erst einmal so zur Kenntnis, Herr Abgeordneter Primas, werde sie auch überprüfen, werde mich danach wieder melden, ob das so stimmt.