Protokoll der Sitzung vom 14.12.2017

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

solange wir dort noch Beiträge haben, sehr geehrte Damen und Herren. Für uns aber ist, wie schon gesagt, die jetzt vollzogene und seit 01.01. vom Land vollständig finanzierte Beitragsfreiheit im letzten Kita-Jahr nur der erste Schritt. Wir sehen als Fraktion dort noch weitere Schritte, die in der Zukunft abgestimmt und entschieden werden müssen, damit Bildung komplett beitragsfrei wird, zum Beispiel auch die Hortkostenbeteiligungsverordnung, sodass Familien weiter entlastet werden und es zu einer gerechten Politik kommt.

(Beifall DIE LINKE)

Ein weiterer wichtiger Punkt in unserer Gesetzesnovelle ist die doppelte Qualitätsverbesserung, welche direkt den Kindern, den Erzieherinnen und Erziehern und der Kita-Leitung zugute kommt. Sie ist ein Herzstück, wenn nicht ganz und gar auch das Herzstück der Beitragsfreiheit im neuen Kita-Gesetz.

Wir haben vor 2010 über das Wie und die Ausformung frühkindlicher Bildung und Betreuung eine intensive gesellschaftliche Debatte gehabt. Dort gab es von der CDU eine Initiative, die von einer breiten gesellschaftlichen Schicht, nämlich von 363.000 Menschen, in einem Volksbegehren nicht mitgetragen worden ist. Wir haben 2010 ein verbessertes Kita-Gesetz hier im Landtag einstimmig über alle Fraktionen hinweg beschlossen. Das war auch gut so, es hat die Kitas weiter vorangebracht.

Heute stehen wir aber an einem Punkt, an dem wir sagen, es muss auch in der Qualitätsentwicklung weitergehen, weil sich die Anforderungen an die Kindertagesstätten weiter verändert haben. Sie sind auch, um eine gute frühkindliche Bildung und Betreuung zu garantieren, von einem anderen Anforderungsniveau getragen.

Wir, als regierungstragende Parteien und auch – mir ist das zumindest bekannt – die Opposition, die CDU, haben uns mit vielen Eltern, mit Trägern und Gewerkschaften unterhalten. Wir haben darüber diskutiert, welche Änderungsbedarfe wir noch in dem vorgelegten Gesetz der Landesregierung sehen. Wir haben erst mal festgestellt: Das, was drinsteht, nämlich die Erhöhung des Leitungsdeckels von vorher 100 Kindern – eine Vollzeitstellenfreistellung – auf 150 Kinder – 1,5 Stellen – ist ein wichtiger Schritt, um gerade im Leitungsbereich diese wichtige Aufgabe zu unterstützen. Hier geht es nicht nur darum, dass Kita-Leitungen Personalverantwortung haben, dass Kita-Leitungen Dienstpläne schreiben müssen, dass Kita-Leitungen natürlich auch Abrechnungen vornehmen müssen, sondern vor allen Dingen geht es um Konzeptentwicklung, es geht um pädagogische Arbeit, es geht um die Organisation und Durchführung von Weiterbildungsveranstaltungen etc. pp. Wir stellen uns dem; das kostet das Land jedes Jahr 4 Millionen Euro mehr, das übernehmen wir vollständig. Das ist eine Stärkung der Qualität im frühkindlichen Bereich, meine sehr geehrten Damen und Herren. Darauf können wir stolz sein.

Wir werden aber auch einen weiteren und umfassenderen Schritt gehen. Wir werden die drei- bis vierjährigen Kinder in zwei Schritten mit einem besseren Betreuungsschlüssel versehen: von heute 1 zu 16, von Mitte nächsten Jahres an auf 1 zu 14 und dann von Mitte 2019 an auf 1 zu 12.

Warum sehen wir die Notwendigkeit, diesen Schritt zu gehen? Wir haben uns in vielen Gesprächen mit den Kita-Vertretungen, mit den Trägern versichert,

dass insbesondere in dieser Altersgruppe – auch aus den Neurowissenschaften, aus den Erziehungswissenschaften bekannt – viele Entwicklungsprozesse stattfinden. Aber nicht jedes Kind ist schon mit Beginn des dritten Lebensjahres so weit, dass es in einer Gruppe mit 16 Kindern auch wirklich optimal gefördert und gebildet werden kann. Da gibt es Unterschiede. Und um dort den Kindern auch noch mal eine bessere Bildung und Betreuung, einen individuelleren Anspruch zu garantieren, gehen wir jetzt den Schritt, zu sagen: Ja, gerade in dieser Gruppe ist uns wichtig, 2018 als Einstieg die Qualität an den Kitas, die Betreuungsqualität mit 6,6 Millionen und 2019 mit 22,15 Millionen Euro zu verbessern.

Jetzt sind wir wieder gefragt worden: Gibt es denn überhaupt genügend Fachkräfte? Wir sind der festen Überzeugung, dass dies so ist. Denn erstens – und das dient dann auch der Qualitätssteigerung bzw. der Steigerung der Beschäftigungsqualität – haben viele Kita-Beschäftigte nur Verträge auf einer gewissen Stundenbasis, 27 oder 30 Stunden, und diese Stundenbasis kann erst mal erhöht werden. Zweitens – und das habe ich eingangs schon formuliert – bildet Thüringen Erzieherinnen und Erzieher im weitestgehend umfassenden Maße aus. Wir sind der festen Überzeugung, das kann abgedeckt werden und das kommt dann auch gut in den Kitas an.

Kinder, Beschäftigte und Träger sowie Kommunen können sich also auf die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen verlassen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Qualitätsverbesserungen und deren Ausfinanzierung sind abgesichert; wir gestalten Thüringen gerecht, wir gestalten Thüringen damit bildungsgerecht.

Aber wir werden auch im neuen Kita-Gesetz die Rechte der Eltern und Kinder – ja, insbesondere auch der Kinder – stärken. In der Neufassung des alten § 10 – jetzt neu § 12 – können und sollen Eltern umfassend und rechtzeitig über alle wesentlichen Entscheidungen informiert werden, mit dem Recht, gegenüber dem Träger auch eine Stellungnahme abzugeben. Dies umfasst unter anderem die Besetzung von Fachkräften und die Schließzeiten – eine Frage, die immer wieder eine hohe Relevanz vor Ort hat.

Eine Zustimmungspflicht der Eltern wird zukünftig alle Bereiche umfassen, die finanzielle Auswirkungen auf sie haben, insbesondere – also nicht abschließend – zählen hierzu Veranstaltungen und die Essensversorgung. Dies ist eine von der Elternvertretung seit Langem eingebrachte Forderung. In Verbindung mit § 29 Abs. 3 ist geregelt, dass Eltern auch die volle Transparenz über die Kosten der Es

sensversorgung haben. Aber gerade hier irrt die CDU, dass es durch die Transparenz in der Essensversorgung zu Mehrkosten kommen wird. Denn erstens ist es gerade durch die bisherige Regelung zu teils erheblichen Mehrgebühren gekommen, die eben völlig intransparent im Raum standen, und zweitens folgt gerade aus der Offenlegung mit Zustimmung, dass die Eltern hier konkret nachfragen können und eben mitentscheiden. Wir erwarten hier keine Kostensteigerung, sondern eine Senkung ungerechtfertigter Kosten durch zusätzliche Gebühren, und das stärkt wiederum auch die Eltern.

Die Amtszeit der Elternbeiräte in den einzelnen Kitas, der Kreiselternbeiräte und des Landeselternsprechers wird auf zwei Jahre verlängert, eine wichtige Forderung. Warum ist das wichtig? Es sind umfassende, komplexe Sachverhalte, die die Eltern …

Herr Wolf, ich möchte Sie bitten, Ihre Rede zu beenden.

Ja. Vielen Dank, Herr Präsident. Abschließend möchte ich noch kurz darauf eingehen, dass das, was die AfD hier vorschlägt, mit nichts begründet ist, außer mit dem Partei- und dem Wahlprogramm der AfD.

Jetzt, Herr Wolf, sind wir doch am Ende. Die Komplexität hat zugenommen.

Gut. Vielen Dank, Herr Präsident.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Als Nächste hat Abgeordnete Rothe-Beinlich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste! Wir diskutieren heute abschließend das neue Kindertagesstättengesetz für Thüringen. Darüber bin ich sehr froh und freue mich, dass wir mit dem vorliegenden Gesetz nun einen weiteren, wichtigen Teil unseres Koalitionsvertrags umsetzen werden.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es ist bekannt: Wir haben uns gemeinsam mit unseren Koalitionsparterinnen nicht nur vorgenommen, der frühkindlichen Bildung politische Priorität einzuräumen. Nein – wir tun es auch. Das neue Kindertagesstättengesetz belegt dies eindrucksvoll. Mit dem Gesetz bringen wir auch zum Ausdruck, dass wir die tagtägliche Arbeit der insgesamt 1.319 Kinderkrippen und Kindergärten in Thüringen mit ihren etwa 17.350 Beschäftigen sehr schätzen. Für uns steht fest, dass die frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung in den Kitas und auch in der Kindertagespflege jeden Tag aufs Neue eine sehr anspruchsvolle und unverzichtbare Arbeit ist. An dieser Stelle möchte ich allen danken, die sich im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses engagiert eingebracht haben. Insbesondere danke ich den Bürgerinnen und Bürgern. Es waren sehr viele, die uns geschrieben haben. Danke an die Thüringer Landeselternvertretung für Kindertagesstätten – schön, dass auch Sie heute hier sind, herzlich willkommen –,

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

der Liga der Freien Wohlfahrtspflege, den Vertreterinnen und Vertretern der Kirchen – ich sehe Herrn Weinrich, herzlichen Dank –, dem Landesjugendhilfeausschuss, dem Kinderschutzbund, den Hochschulen, den Vereinen für Kindertagespflege aus Jena, aus Erfurt, aus Weimar, dem Deutschen Institut für Menschenrechte, den Gewerkschaften und Verbänden und natürlich auch den kommunalen Spitzenverbänden, die sich dankenswerterweise immer wieder sehr konstruktiv in den Prozess eingebracht haben. Sie merken, es gab ganz viele Beteiligte an diesem Gesetzesvorhaben und die vielen Stellungnahmen und Diskussionen zeigen, dass es eigentlich allen – ich nehme hier nur die AfD aus – darum geht, bestmögliche Rahmenbedingungen für alle Kinder zu schaffen und frühkindliche Bildung in Thüringen voranzubringen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf verbessern wir diese Rahmenbedingungen in Thüringen weiter. Mein Kollege Herr Wolf ist schon darauf eingegangen. Wir investieren als rot-rot-grüne Regierungskoalition mehr als 60 Millionen Euro zusätzlich. Die Diskussion im Parlament, das wissen Sie, hat sechs Monate gedauert. Es war also keineswegs ein Schnelldurchgang für ein Gesetz, im Gegenteil. Wir haben eine intensive Debatte geführt und eine intensive mündliche Anhörung durchgeführt. Wir haben mehrfach schriftliche Anhörungen ermöglicht und, darauf aufbauend, umfassende Änderungsanträge erstellt, die viele Anregungen aus der Anhörung aufgenommen haben. Ich glaube, das ist ein Zeichen dafür, wie wichtig Ihre Beteiligung ist und wie ernst wir Beteiligung als rot-rot-grüne Koalition auch nehmen.

(Abg. Wolf)

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dennoch wird das Kita-Gesetz – da wurde ja anders geunkt –, wie seit Langem angekündigt, rechtzeitig hier im Hohen Haus verabschiedet, sodass es zum 1. Januar 2018 in Kraft treten wird und damit umfassende Verbesserungen im Kita-Bereich greifen können.

Ich will zunächst noch einmal auf das beitragsfreie Kita-Jahr eingehen. Wir wissen aus allen Bildungsstudien seit vielen Jahren, dass Bildungserfolg bei uns leider nach wie vor viel zu stark von der jeweiligen Herkunft abhängig ist. Deswegen möchten wir, dass Bildung möglichst gebührenfrei ist und sehen dieses beitragsfreie Jahr als Einstieg in die Gebührenfreiheit. Wir Grünen jedenfalls stehen zu diesem Grundsatz. Wir sind froh, dass uns jetzt ein erster richtiger und wichtiger Schritt dahin gehend gelungen ist, wohl wissend, dass weitere Schritte folgen müssen. Zum 1. Januar 2018 wird das beitragsfreie Jahr eingeführt. Die bislang gebührenzahlenden Eltern der Kinder im Jahr vor der Einschulung werden von der Gebührenbefreiung profitieren und durchschnittlich mit 1.440 Euro im Jahr entlastet. Außerdem bekommen die Kommunen – das war uns auch sehr wichtig und Herr Wolf ist auch schon darauf eingegangen – ihre Zahlungsausfälle eins zu eins erstattet. Das Land stellt dafür 29 Millionen Euro zur Verfügung, das ist eine beachtliche Leistung. Es gibt überhaupt keinen Grund für Beitragserhöhungen, das will ich ganz deutlich an dieser Stelle sagen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Bemerkenswert finde ich übrigens, dass die CDU diese Maßnahme ablehnt, aber das können die CDU-Abgeordneten ja ihren Elternvertretern vor Ort erklären. In unserem Änderungsantrag haben wir zudem noch einmal klargestellt, dass das beitragsfreie Kita-Jahr bis zum tatsächlichen Schulbeginn gilt. Das war ja auch eine Debatte, dass man, wenn das Schuljahr nämlich nicht zum 01.08. beginnt, weil die Ferien anders liegen, dann keine Lücke hat, in der noch mal für einige Tage gezahlt werden muss, sondern dass hier der nahtlose Anschluss gewährleistet ist.

Jetzt zum Mindestpersonalschlüssel, den wir verbessert haben. Wir alle wissen, dass Thüringen beim Verhältnis Fachkraft zu Kindern im bundesweiten Vergleich seit Längerem nur im hinteren Mittelfeld liegt. Daher werben wir als Grüne schon seit langer Zeit für eine personelle Entlastung der Erzieherinnen und auch für eine Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation. Wir sind deshalb sehr froh, dass es uns gelungen ist, für die Drei- bis Vierjährigen stufenweise einen neuen Mindestpersonalschlüssel von 1 zu 14, im Moment ist er 1 zu 16, zum 01.08.2018 und von 1 zu 12 zum 01.08.2019

einzuführen. Was heißt das konkret? Damit können nach der Umsetzung des Stufenplans, der 20 Monate umfasst, ab 2019 mehr als 550 Erzieherinnen und Erzieher zusätzlich in den Kindertagesstätten eingestellt werden. Durch den Stufenplan ermöglichen wir den Trägern zudem genügend zeitliche Spielräume, um entsprechende Fachkräfte zu finden. Hier haben wir auch genau die Zeiträume bedacht, in denen die Absolventinnen und Absolventen, die sich derzeit in der Ausbildung zum Erzieher befinden, tatsächlich auch fertig sind und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, um in Thüringen attraktive Bedingungen zu bieten.

Zu den Leitungsanteilen – auch darauf ist mein Kollege Torsten Wolf schon eingegangen: In größeren Kitas mit mehr als 100 Kindern verbessern wir die personelle Ausstattung für die Leitung, wir wissen um die gestiegenen Organisationsanforderungen und die vielfältigen Aufgaben der Kita-Leitung. Deshalb ist das, glaube ich, auch ein ganz wichtiges und gutes Signal und auch eine Anerkennung der Leistung, die vor Ort tagtäglich erfolgt.

Die Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte von Kindern haben wir gestärkt – das sehen Sie in unserem Änderungsantrag auf Seite 4 in § 12 –, indem wir die Mitwirkungsrechte für Kinder klar formuliert und verankert haben, dass Kinder Vertrauenspersonen bestimmen können, ebenso wie Beteiligungs- und Beschwerdegelegenheiten vorgesehen werden sollen. Für uns ist wichtig, dass Beteiligung und Partizipation von Anfang an in unseren Bildungseinrichtungen gelebt wird, das war übrigens auch ein wichtiger Hinweis des Landesjugendhilfeausschusses. Vielen Dank an dieser Stelle noch einmal. Sei es in der Kita, in der Schule, in den Hochschulen oder in der Weiterbildung – Demokratie braucht Entscheidungsspielräume und da können schon die Kleinsten anfangen, sich hier auszuprobieren. Ebenso haben wir die Regelung zur Fachberatung konkretisiert. Sie wissen, dazu gab es eine intensive Debatte. Auch die Kindertagespflege findet durch unsere vorgenommenen Änderungen nun mehr Beachtung. So werden Kindertagespflegepersonen stärker in der Fortbildung berücksichtigt und die kommunale Investitionspauschale – Sie wissen das, die gibt es ja in jedem Ort – kann nun endlich auch für investive Maßnahmen in der Kindertagespflege genutzt werden. Das hat für uns auch viel mit der Anerkennung der wichtigen Arbeit der Tagesmütter und Tagesväter zu tun. Vielen Dank auch an dieser Stelle.

Jetzt muss ich doch noch ein paar Sätze zur – ich kann es nicht anders nennen – Nichtaktivität der CDU sagen. Es ist schon erstaunlich, dass die CDU-Landtagsfraktion zwar immerhin an stundenlangen Anhörungen teilnimmt, es dann aber so gut wie nicht fertigbringt, Änderungsanträge zum Gesetz zu schreiben.

(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Das stimmt doch gar nicht!)

Im Bildungsausschuss, lieber Herr Tischner, haben Sie keinen einzigen Änderungsantrag vorgelegt.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Keinen einzigen Änderungsantrag! Da können Sie hier rumschreien. Sie werden hier auch noch reden, die Reihenfolge der Rednerinnen ist nun mal so, dass ich vor Ihnen rede, ich wäre auch gern auf Sie eingegangen. Aber es ist wie es ist: Sie haben keinen einzigen Änderungsantrag vorgelegt.

(Unruhe CDU)

Bei Gesetzgebungsverfahren muss man sich auch beteiligen, da hilft es nicht, nur zu meckern, sondern da muss man auch mal klotzen, Herr Tischner.

(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: So etwas Un- sachliches!)

Das, was die CDU abgeliefert hat, war vielmehr ein regelrechtes Armutszeugnis. Die Strategie der CDU lässt sich für mich wie folgt zusammenfassen:

Erstens, Verzögerung: Sie wollten partout nicht, dass dieses Gesetz rechtzeitig verabschiedet wird. Es ist Ihnen nicht gelungen. Zweitens, Verunsicherung der Eltern: Das halte ich übrigens für unmöglich, wenn es uns allen doch darum gehen sollte, die Bedingungen für Kinder, für Eltern, für Erzieherinnen zu verbessern. Drittens, schlichtweg Verantwortungslosigkeit: Ich muss es einfach so sagen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

So wurde erfolglos versucht, die Beratungen im Ausschuss durch Geschäftsordnungsanträge zu verzögern. Verunsicherung wurde weiterhin betrieben, da die CDU ständig behauptet, das Gesetz sei nicht ausfinanziert, während selbst die kommunalen Spitzenverbände, die ja nun wirklich nicht rot-rotgrün-verdächtig sind, sagen, dass das Gesetz sehr wohl ausfinanziert sei. Ich behaupte sogar, es gab noch nie ein so ausfinanziertes Gesetz wie dieses.