tig für demokratische Veränderungen eingesetzt haben, manche gar ihr Leben riskierten, es andererseits aber an Verständnis und ausreichender Unterstützung fehlt, um ihnen ein würdiges Leben im Hier und Jetzt und im Alter zu ermöglichen. Wie wollen wir junge Menschen zu Zivilcourage ermutigen und befähigen, wenn sie gleichzeitig erleben müssen, dass Opfer von Gewaltregimen lebenslang an den Folgen schwer zu tragen haben und nur unzureichende Hilfe erhalten.“ Deswegen hat dieser Antrag beide Seiten, auf der einen Seite die Frage der Entfristung, auf der anderen Seite tatsächlich auch die Verbesserung der sozialen Situation.
Ich will noch einmal ganz kurz – Birgit Pelke hat das auch schon getan – daran erinnern, als der Deutsche Bundestag die Rehabilitierungsgesetze – das war 1991 bzw. 1994 – in Kraft setzte. Wenn wir uns die Situation damals anschauen, war das gesamte Ausmaß der von der SED und auch der Staatssicherheit zu verantwortenden Diktaturschäden noch lange nicht zu erkennen. Deshalb muss erneut – meinen wir jedenfalls – darüber nachgedacht werden, wie die soziale Lage ehemals politisch Verfolgter verbessert werden kann. Im Jahr 2007 wurde schließlich die besondere Zuwendung für Haftopfer eingeführt, die sogenannte Opferpension, da die materiellen Verhältnisse von strafrechtlichen Rehabilitierten und damit ihre Lebenszufriedenheit und ihr Lebensniveau insbesondere im Alter nachhaltiger Verbesserung bedurften. Es braucht aber einer analogen Anstrengung – meinen wir jedenfalls – für die Rehabilitierten nach dem beruflichen und dem verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz sowie einer Vereinfachung des Zugangs zu diesen Leistungen für alle Rehabilitierten. In der Debatte in Brandenburg wurde vorgeschlagen, dass zur Aufarbeitung dieser Folgen die Opferpension für Haftopfer beispielsweise in leicht modifizierter Form auch in das berufliche und in das verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz eingefügt werden könnte, um einen vergleichsweise hohen Befriedungsfaktor für die davon betroffenen Verfolgtengruppen zu erreichen. Diese monatlichen Unterstützungsleistungen könnten beispielsweise für Opfer von Zersetzungsmaßnahmen – die sind nämlich bislang nicht bedacht – existenzsichernd sein. Bisher haben diese lediglich die Möglichkeit, eine Anerkennung von verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden durch die Versorgungsämter zu erreichen. Aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage im Deutschen Bundestag wissen wir, dass im Jahr 2016 insgesamt bundesweit lediglich 113 Opfer von Zersetzungsmaßnahmen eine Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz erhalten.
Die hohe Hürde der Begutachtung – und das ist der Punkt 3 in unserem Antrag – und die starke psychische Belastung durch das Verfahren schrecken nicht wenige Betroffene ab, überhaupt einen Antrag zu stellen. Zersetzung war nämlich – das müssen
wir uns immer wieder vor Augen führen – nicht einfach eine Maßnahme, sie erfasste alle Lebensbereiche der Betroffenen. Deshalb sind sie zumeist in allen Bereichen nachhaltig geschädigt und bedürfen auch einer entsprechenden besonderen Unterstützung.
Bei Veranstaltungen mit Betroffenen oder von der „IMAG Aufarbeitung“ oder durch Gespräche mit Betroffenen erfahren wir auch immer wieder, wie stark der Lebensweg zum Beispiel ehemals verfolgter Schüler bis heute von ihrer Verfolgungserfahrung geprägt ist. Das berufliche Rehabilitierungsgesetz sieht für sie bisher außer der Möglichkeit zur bevorzugten Fort- und Weiterbildung keine Unterstützungsleistungen vor. Altersbedingt greift jedoch heute dieses Angebot von 1994 schlichtweg nicht mehr. Ehemals verfolgte Schüler sind wie die meisten Rehabilitierten inzwischen im Rentenalter. Der staatliche Eingriff in die Schul- und Berufsausbildung hat sie oftmals gerade deshalb so nachhaltig getroffen, weil er in einer Lebensphase stattfand, in der sie noch gar keine stabile Persönlichkeit dahin gehend besaßen, dass sie andere Möglichkeit gehabt hätten, sich zu entfalten. Viele sind deshalb bis heute durch sehr niedrige Renten und psychische Folgeschäden starken existenziellen Verunsicherungen ausgesetzt. Der Gesetzgeber beabsichtigte mit dem beruflichen Rehabilitierungsgesetz, die durch die Verfolgung entstandenen rentenrechtlichen Nachteile auszugleichen. In vielen Fällen wird das aber in der Rentenpraxis nur unzureichend oder gar nicht erreicht. Davon zeugen die Anfragen von Ratsuchenden, die sich an uns wenden, weil sie keinen oder nur einen sehr geringen Rentenausgleich erhalten. Von den insgesamt circa 63.000 bundesweit beruflich Rehabilitierten erhalten 2017 laut Auskunft des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales lediglich 20.000 Personen einen Nachteilsausgleich der gesetzlichen Rentenversicherung. Geht man davon aus, dass eine gewisse Anzahl der Betroffenen in der Zwischenzeit verstorben ist, bleibt offensichtlich, dass nicht wenige gar keinen Nachteilsausgleich erhalten.
Ich hoffe, dass die Debatte heute und auch die Abstimmung über diesen Antrag einen Diskussionsund Novellierungsprozess mit dem Ziel in Gang bringt, die Lebensleistungen der bisher ungenügend unterstützten Verfolgtengruppen endlich anzuerkennen und auch ihnen ein Altern in Würde zu ermöglichen. Ich glaube, das ist unser aller Verpflichtung. Vielen herzlichen Dank.
Danke schön. Als letzter Redner hat sich aus den Reihen der Abgeordneten Abgeordneter Wirkner für die CDU-Fraktion gemeldet.
Werter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, kein Verfallsdatum für die Rehabilitierung von politischer Verfolgung in der DDR, das ist die Botschaft dieses Antrags. Hintergrund: Dem Antrag gehen adäquate Initiativen der Landtage in Brandenburg und Sachsen-Anhalt voraus, wo sie die Unterstützung einer breiten parlamentarischen Mehrheit fanden und bereits beschlossen wurden und – wie wir heute gehört haben – durch die Bundesratsinitiative wieder weiter auf den Weg gebracht werden, dass alle drei Bereinigungsgesetze letzten Endes verlängert werden. In Thüringen ging die Initiative von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus, das möchte ich hier ausdrücklich noch einmal bekennen. Frau Rothe-Beinlich ist auf uns mit der Bitte zugekommen, dass wir diesen Antrag mit unterstützen. Ich möchte sagen, das ist eine besonders erwähnenswerte Sache, weil es wichtig ist, in so wichtigen staatstragenden Anträgen gemeinsam Flagge zu bekennen und dies gemeinsam zu unterstützen.
Der Antrag fordert die Landesregierung auf, sich im Rahmen einer Bundesratsinitiative für eine Novellierung der sogenannten drei SED-Unrechtsbereinigungsgesetze einzusetzen. Diese Novellierung ist erforderlich, weil diese Gesetze – es handelt es sich hier um drei Gesetze, ich möchte sie noch mal namentlich benennen: das Strafrechtliche Rehabilitationsgesetz, das Verwaltungsrechtliche Rehabilitationsgesetz und das Berufliche Rehabilitationsgesetz – bis zum 31. Dezember 2019 befristet sind und dadurch ab diesem Zeitpunkt, insbesondere wenn keine Novellierung stattfindet, keine Rehabilitierung und insbesondere kein finanzieller Ausgleich bzw. Entschädigung für das in der Sowjetischen Besatzungszone und der damaligen DDR erfahrene Unrecht möglich wären. Die Novellierung beinhaltet eine Verlängerung der Geltungsdauer der drei SED-Unrechtsbereinigungsgesetze bis zum Jahr 2029. Darüber hinaus soll der Kreis der Entschädigungsberechtigten – und das ist ein ganz wichtiger Punkt in diesem Antrag – auf vergessene Opfergruppen präzisiert und erweitert werden – wie Frau Rothe-Beinlich bereits schon erwähnte –, wie unter anderem Zwangsausgesiedelte, Zersetzungsopfer oder von politischen Repressionen betroffene Schüler. Außerdem fordert der Antrag für die Opfergruppen eine Beweiserleichterung bei der Anerkennung ihrer erlittenen verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden, wobei er insbesondere auf die bislang gängige Praxis in Thüringen verweist und entsprechende Spezialgutachter präferiert.
Die CDU-Fraktion vertritt die klare Position, dass die Rehabilitierung politischer Verfolgung in der Sowjetischen Besatzungszone und der späteren DDR kein Verfallsdatum haben darf. Zugleich meint sie aber, dass das SED-Unrecht noch einmal eine größere Gewichtung in der politischen Debatte verdie
nen muss als der Nachteilsausgleich aufgrund sozialer Schieflagen. Bei dem Antrag war es uns daher sehr wichtig, auf die besondere Bedeutung von SED-Unrecht und die besondere Rolle von SEDOpfern hinzuweisen. Aus diesem Grund haben wir uns mit dem vorliegenden Antrag nicht zu stark an den im Brandenburger Landtag, sondern mehr an den von den Grünen im Landtag Sachsen-Anhalt angelehnt und entsprechend verändert. In der Diskussion mit den Miteinreichern der Regierungskoalition ist es aus unserer Sicht zumindest gelungen, den Antrag inhaltlich dahin gehend zu präzisieren, dass er nicht mehr vordergründig eine sozialpolitische Komponente verfolgt, sondern auf die zentrale Botschaft der Aufarbeitung von DDR- oder SEDUnrecht fokussiert wird. Allerdings möchte ich hier noch mal zum Ausdruck bringen, dass natürlich der Name „Sowjetische Besatzungszone“ seine Begründung in diesem Antrag hat, denn wir hatten ja von 1945 bis 1949 die Sowjetische Besatzungszone und später dann die Gründung der Deutschen Demokratischen Republik.
Tatsache ist, dass die Geltungsdauer der drei relevanten SED-Unrechtsbereinigungsgesetze, wie vorhin genannt, zum 31. Dezember 2019 ausläuft. Vorgeschlagen wird nun eine Verlängerung ihrer Geltungsdauer bis zum Jahr 2029. Diese neue Frist bietet sich an, da bereits am 3. November in diesem Jahr durch Beschluss im Bundesrat die Geltungsdauer eines der drei Gesetze, nämlich des Strafrechtlichen Rehabilitationsgesetzes, bereits bis 2029 erweitert worden ist. Daher ist es nur folgerichtig, die Frist, wie bereits im Bundesrat für das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz beschlossen, bis zum Jahr 2029 zu verlängern. Die Koalitionsfraktionen wollten hier ursprünglich eine völlige Entfristung, was wir auch unterstützt hätten. Frau Rothe-Beinlich hatte das vorhin auch schon angesprochen, doch im Bundesrat wurde ja bereits eine neue zehnjährige Frist beschlossen. Sicherlich wird es ab 2029 bei Bedarf keine Probleme bezüglich einer neuerlichen Verlängerung geben. Ich glaube, aufgrund der jungen Abgeordneten in diesem Haus besteht die Chance, sich auch in zehn Jahren noch einmal dafür einzusetzen.
Darüber hinaus ist es uns gelungen, die Erweiterung der betroffenen antragsberechtigten Opfergruppen mit präzisen Angaben zu untersetzen, um auf diese Weise die Antragstellung durch die Opfer zu erleichtern. In Brandenburg wird dazu nur allgemein vermerkt, den Zugang zu monatlichen Unterstützungsleistungen, insbesondere bei Renteneintritt, zu verbessern und den Kreis der Berechtigten zu erweitern. Diese lapidaren Sprüche waren es uns nicht wert, übernommen zu werden. Wir wollten das präzisieren.
Auf unseren Vorschlag hin wurde der Kreis der Berechtigten erweitert und präzisiert auf bislang die unberücksichtigten Opfergruppen der Zwangsaus
gesiedelten, Zersetzungsopfer und Schüler, wie schon vorhin erwähnt. Im Ergebnis einer durchgeführten Abstimmung des Antrags mit dem Thüringer Landesbeauftragten für die Aufarbeitung des SEDUnrechts wurde zudem ein Passus eingebracht, der die bisherige Praxis in Thüringen für ein vereinfachtes standardisiertes Anerkennungsverfahren durch sogenannte Spezialgutachter vorsieht. Thüringen leistet in diesem Zusammenhang eine sehr vorbildliche Arbeit, da die Opfer bei ihrer Antragstellung hier bereits seit einiger Zeit auf diese speziellen Gutachter zurückgreifen können. Dieser Punkt im Antrag soll demnach eine Art Aufbauhilfe für andere Bundesländer sein. Der Antrag soll nun noch einmal die vorbildliche Rolle Thüringens durch eine Einbindung der Spezialgutachter herausstellen. Über den Weg einer Bundesratsentscheidung soll dieses praxistaugliche Instrument auch den Opfergruppen in den anderen Bundesländern zur Verfügung gestellt werden.
Da ich heute das Glück habe, als letzter Redner in diesem Parlament vor Weihnachten zu sprechen, gestatten Sie mir, Herr Präsident, dass ich noch mal das Wort ergreife. Wir gehen ja nun auf Weihnachten zu. Immer am 1. Dezember läute ich mit meinem Geburtstag die Weihnachtszeit ein, das ist nun schon seit 67 Jahren so.
Ich möchte die Möglichkeit nutzen, mich bei allen zu bedanken, die mir auf vielfältige Art und Weise Glückwünsche entgegengebracht haben, vom Ministerpräsidenten angefangen über alle Ministerien, vor allen Dingen auch alle Parlamentskollegen hier in diesem Hause. Ein Wermutstropfen allerdings wurde mir gestern in den Tee gegossen. Ich kann mich nun nicht mehr als Kandidat für ein Bürgermeisteramt oder als Landrat bewerben. Ich nehme das in Kauf, ich hatte das sowieso nicht vor.
Insofern möchte ich Ihnen allen eine schöne Weihnachtszeit wünschen, einen guten Rutsch ins Jahr 2018. Bleiben Sie gesund und gute Ideen für 2018, dass wir dieses Land voranbringen. Danke.
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, dass ich nun in diesem Jahr in der Vorweihnachtszeit die letzte Rednerin hier an diesem Pult sein würde, hätte ich mir nicht gedacht. Aber so ist es nun. Von daher schon gleich vorab die guten Wünsche zu Weihnachten und zum Jahreswechsel.
Ansonsten möchte ich aber zu diesem Antrag, den Sie hier eingebracht und begründet haben, zu dem Sie debattiert haben, erstens ein ganz herzliches Danke auch vonseiten der Landesregierung sagen. Ihr Antrag – so Sie ihn denn gleich beschließen, aber nach den Wortmeldungen kann ich davon, glaube ich, ausgehen – ist ein ganzes Stück Rückenwind und Flankierung mit den Forderungen, die Sie an uns stellen, für unsere Arbeit, die wir in den letzten Jahren eigentlich schon leisten.
Ich fange mit dem ersten Punkt an, der Entfristung der Unrechtsbereinigungsgesetze. Es gehörte mit zu einem der Punkte, die der Ministerpräsident schon in seinem Vorstoß bei der Ministerpräsidentenkonferenz Ost vor mittlerweile fast zwei Jahren vorgebracht hat. Das gehört mit zum Bohren der dicken Bretter, das wir alle gemeinsam bei dem Themenfeld tun müssen: Sensibilisieren dafür, wie wichtig es ist, in der Aufarbeitung weiter voranzuschreiten, dass wir noch lange, lange nicht am Ende dessen sind, was wir zu tun haben. Von daher, wie gesagt, ein ganz herzliches Dankeschön für diesen Antrag.
Als Zweites möchte ich das sagen, was ich auch öffentlich schon mehrfach zum Thema der Fristen in den Unrechtsbereinigungsgesetzen gesagt habe.
Der Staat hat eigentlich – nicht nur eigentlich, sondern auch uneigentlich – nicht zu bestimmen, wann jemand die Kraft findet, sich mit seiner Vita so weit auseinanderzusetzen, diesen Weg zu gehen, seine Rehabilitierung zu beantragen, weil diese Beantragung und das ganze Verfahren auch bedeuten, sich mit der eigenen Vita, mit den Akten, mit all dem Unrecht, das einem widerfahren ist, auseinanderzusetzen. Das ist für manche Menschen bis heute ein schwerer Weg. Wir sehen es auch an den Antragszahlen, die zwar nicht mehr so riesenhoch sind, aber es sind – ich will mal ein paar Zahlen nennen – immer noch bei der strafrechtlichen Rehabilitierung, kumuliert über die 27 Jahre, um die 37.000 Menschen. Jährlich kommen in Thüringen 200, 300 Anträge dazu. Bei der verwaltungsrechtlichen Rehabilitierung sind es kumuliert 5.400 Menschen, jährlich sind 20 bis 30 Neuanträge zu verzeichnen und bei der beruflichen Rehabilitierung derzeit circa 100 Anträge, die dazukommen. Selbst wenn es die nächsten Jahre weniger würden, auch bei 50, auch bei 20 Anträgen – für jeden Menschen ist es wichtig, rehabilitiert zu werden. Was als Gegengewicht
manchmal argumentiert wird: Man muss Verwaltungsleistungen vorhalten und – bezogen auf diejenigen, die aufgrund ihrer prekären wirtschaftlichen Situation auch Anspruch auf Zahlungen haben – es kostet. Aber es kostet ein bisschen. Im Gegengewicht ist das große Gewicht der Anerkennung von erlittenem Unrecht. Das allein ist wichtig. Vor diesem Hintergrund – es ist ja von Ihnen schon erwähnt worden – hat die Landesregierung eine Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht. Der sind die Ostbundesländer beigetreten. Es gab auch im Vorfeld schon Signale von Unterstützung einzelner Westbundesländer. Der Bundesrat hat es heute dahin gehend angenommen, dass es jetzt federführend in den Rechtsausschuss überwiesen wurde. Mitberatend sind die Ausschüsse für Soziales, Innen und Finanzen; ich bin vorsichtig optimistisch, dass unsere Initiative da auch positiv angenommen wird. Wir haben gleich beantragt, auch wenn anfangs dort in Rede war, auf das Jahr 2029 zu gehen, aber nach, sagen wir mal, einigen Gesprächen, auch mit den Mitantragsstellern, zum Beispiel mit Sachsen, die anfangs aus ihrer Sicht auch auf das Jahr 2029 gingen, haben wir jetzt eine komplette Entfristung der Unrechtsbereinigungsgesetze beantragt, also keine weitere Frist zu setzen, sondern mit der Begründung, wie sie ja hier auch schon geliefert worden ist, zu sagen, wir wollen eine Aufhebung sämtlicher Fristen, sodass man nicht in zehn Jahren wieder neu diskutiert. Denn es muss sich durchsetzen, was ich eingangs sagte: Der Staat hat nicht festzulegen, wann Menschen die Kraft finden, sich mit ihrer Geschichte auseinanderzusetzen.
Danke schön. Ja, ich denke, das ist richtig. Ich möchte auch die beiden anderen Punkte noch erwähnen, zu denen Sie uns auffordern, nämlich die Verbesserung des Zugangs zu monatlichen Unterstützungsleistungen, insbesondere beim Renteneintritt, sowie der Erweiterung des Kreises der Berechtigten auch um bisher nicht berücksichtigte Opfergruppen. Ich kann Ihnen versichern, dass die Landesregierung auch hierauf weiter hinwirken wird. Es ist eben schon erwähnt worden, der zweite Bericht der Landesregierung zu den Aktivitäten auf dem Gebiet der Aufarbeitung, der sogenannte IMAG-Bericht, der Ihnen jedes Jahr zugeht, da haben wir solche Handlungsfelder schon identifiziert, nämlich dass es Änderungs- und Nachbesserungsbedarf gibt, gerade bei bundesrechtlichen Regelungen. Das gilt nicht nur für Zwangsausgesiedelte und verfolgte Schüler. Das gilt auch für das Feld der Benachteiligung von Christen und anderen christlichen Religionsgemeinschaften, und auch für das sehr diffizile Feld, das noch mit vielen Graubereichen zu sehen ist, der sogenannten Zwangsadoption. Ich will aber ganz klar sagen, hier brauchen wir noch Unterstützung, vor allem der anderen ostdeutschen Bundesländer. Hier haben wir noch
wesentlich dickere Bretter zu bohren. Was jetzt bei der Entfristung bei dem Antrag schon gelungen ist, sind wir bei den anderen Themen noch ein ganzes Stück weit weg, Unterstützung von anderen Bundesländern zu bekommen. Auch da sehen wir Ihren Antrag hier als deutliche Unterstützung für unsere Arbeit, da auf Bundesebene ein Stück weiterzukommen. Aber, wie gesagt, da will ich ehrlich sein, da ist noch ein Stück gemeinsame Beharrlichkeit erforderlich. Das gilt auch für das in Ihrem Antrag formulierte Ziel, Verbesserungen bei der Beweiserleichterung zur Anerkennung verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden zu erreichen. Der Nachweis, dass bestehende Gesundheitsschäden auf erlittene Repressalien durch das SED-Unrechtsregime zurückzuführen sind, stellt im Einzelfall immer wieder eine Herausforderung dar. Davon kann bei uns in der Staatskanzlei das Bürgerreferat berichten, aber ganz sicher auch der Landesbeauftragte – Herr Dietrich sitzt da vorne –, dass viele Opfer Probleme haben, diese direkte Kausalität darzustellen, dass es da ganz schwierige Debatten gibt und auch die Begutachtung eine Hürde sein kann. Auch da wollen wir ein ganzes Stück weiterkommen, über Beweiserleichterung hinaus, länderübergreifend zu Lösungen zu kommen bei den Anforderungen an die Kausalitätsprüfung. Auch die Darlegungs- und Beweislastverteilung wollen wir ein bisschen versuchen, umzukehren. Das wird nicht einfach sein. Wie gesagt, da müssen wir noch länger dranbleiben. Ich setze da auch auf Ihre Unterstützung.
Zum Schluss möchte ich noch sagen, auch wenn hier heute zu Recht die Opfer im Mittelpunkt stehen – um die geht es hier, um sie weiter zu unterstützen –: Der IMAG-Bericht ist erwähnt worden. Ich würde mich durchaus freuen – wir werden Ihnen im März wieder den nächsten jährlichen Bericht vorlegen. Ich bin gern bereit – vielleicht sogar auch zu einem Zeitpunkt, wo sogar noch mehr Öffentlichkeit da ist –, dass wir gemeinsam darüber diskutieren, Sie auch die Landesregierung fragen können, Anregungen geben können, was noch zu tun ist, wenn der IMAG-Bericht dann hier auch auf Resonanz stößt und Sie den zum Anlass für Diskussionen nehmen.
Ich möchte als letztes noch, da Herr Abgeordneter Rudy die Stiftung Ettersberg hier angesprochen und aus dem IMAG-Bericht zitiert hat, abseits von Ihrem Antrag wenige Anmerkungen dazu machen. Die Stiftung Ettersberg ist bewusst überparteilich und staatsfern eingerichtet worden. Das ist sie qua Satzung und so agiert sie auch. Sie hat als Satzungsstiftungszweck nicht ausschließlich das Thema „Aufarbeitung der DDR“, sondern „Vergleichende Diktaturforschung“ und das tut sie. Man kann nämlich im Vergleich der Diktaturen durchaus Parallelitäten erkennen oder auch Unterschiede, um daraus zu lernen für das, wie eine wehrhafte Demo
kratie sein muss. Es ist auch ein ganzes Stück Demokratiebildung, was sie da macht. Nachdem, was Sie gesagt haben, Herr Abgeordneter Rudy – ich habe Sie dort auch noch nie gesehen, zumindest nicht bei den Symposien, die Sie zitiert haben. Wären Sie dort hingegangen, hätten Sie, glaube ich, das eine oder andere lernen können. Ich habe daraus sehr viel gelernt, aus dieser vergleichenden Diktaturforschung. Es geht nämlich um die Opfer von Gewaltregimen, um Systematiken, um Ausgrenzungen, um Etablierung von geschlossenen Gesellschaften. Es ist gut, dass wir die Stiftung Ettersberg haben, die genau mit solchen Symposien den Themenkreis deutlich erweitert. Sie beschäftigt sich genauso mit Aufarbeitungsthemen hier in Deutschland, im Gebiet der ehemaligen DDR und auch im Gebiet hier von Thüringen. Ich lade Sie also ein, auch die Abgeordneten der AfD, sich das eine oder andere Symposium mal anzusehen. Wie gesagt, man lernt eine Menge davon, wie Demokratie aussehen muss und wie Gesellschaften fungieren, wenn sie diktatorisch und ausgrenzend tätig sind.
Als Schluss sage ich noch mal: Ich wünsche Ihnen schöne Weihnachtstage, kommen Sie gut ins neue Jahr – wenn mir das gestattet ist – und nochmals ganz herzlichen Dank für diesen Antrag, den Sie hoffentlich auch beschließen werden.
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin Winter. Herr Abgeordneter Rudy, Sie wollten noch mal? Nein, hat sich erledigt. Gut. Dann kann ich damit die Aussprache schließen.
Wir kommen direkt zur Abstimmung über den Antrag. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Kollegen aus allen Fraktionen. Danke schön. Gegenprobe: Wer ist dagegen? Niemand. Enthaltungen? Auch nicht. Damit einstimmig dieser Antrag so beschlossen.
Ich schließe damit diesen Tagesordnungspunkt. Ich darf noch darauf hinweisen, die Mitglieder des Haushalts- und Finanzausschusses hatten gebeten, dass ihnen die Abstimmungsunterlagen bis Montag vorliegen. Die sind jetzt schon fertig. Sie können sie sich also in der Poststelle abholen. Im Übrigen darf ich mich den Wünschen von Herrn Wirkner und Frau Staatssekretärin Dr. Winter anschließen: Ich wünsche Ihnen allen eine gesegnete Adventszeit, gesegnete Weihnachtsfeiertage im Kreise Ihrer Familie. Tanken Sie Kraft und schöpfen Sie Mut für das neue Jahr! Alles Gute! Einen guten Heimweg!