mer getragen hat, dann versucht man, ein Gegengewicht zu dem zu setzen, was leider die Geschichte des 20. Jahrhunderts geprägt hat, nämlich Ideologen und Ideologien. Ein Mensch, der auf der Suche nach anthropologischen Konstanten ist, ist keiner, der vorgibt, im Besitz der absoluten Wahrheit zu sein, das ist keiner, der vorgibt, irgendeine Heilsvision zu haben, wie die Grünen oder die Linken mit ihren ideologischen Verirrungen des 20. Jahrhunderts, die wir Gott sei Dank hinter uns gelassen haben,
Also noch mal: Das hat nichts mit Ideologie zu tun, Sie haben es vollkommen falsch verstanden. Das ist mir wichtig, heute und hier noch mal betont zu haben.
Abschließend auch noch mal: Hier wurde kein Gegensatz zwischen Stadt und Land aufgemacht durch den Antrag der AfD-Fraktion. Wir haben nur darauf hingewiesen, dass 70 Prozent der Menschen in Thüringen auf dem Land wohnen, dass das eine Region ist, die auszubluten droht, und dass wir alles tun müssen, damit die Menschen auf dem Land – wie das die Umfrageergebnisse auch belegen – sich nicht weiter abgehängt fühlen. Das war allein unser bescheidener Ansatz. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Gut. Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir nicht vor. Frau Ministerin Werner, Sie möchten für die Landesregierung das Wort. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, lassen Sie uns zum Thema zurückkehren. Im Koalitionsvertrag haben sich die Koalitionäre eindeutig positioniert: „Die Politik für Familien in Thüringen muss Rahmenbedingungen schaffen, in denen alle Familien – unabhängig von Trauschein und Zusammensetzung – ihre individuellen Entscheidungen bestmöglich verwirklichen können.“ Und an anderer Stelle: „Die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in allen Landesteilen durch die Bereitstellung sozialer Infrastruktur zu gewährleisten, sehen wir als zentrale Aufgabe
des Landes und der Kommunen an.“ Diese Formulierungen sind für uns als Landesregierung leitend. Wo Familie ist, da ist Nähe; Familie ist da, wo Nähe ist, wo gegenseitige Verantwortungsübernahme und Solidarität gelebt werden. Damit steht Familie in ihren vielfältigen Formen für emotionale Sicherheit und soziale Zufriedenheit, das allerdings auch sehr individuell. Es kann nicht Aufgabe der Politik sein, hier bestimmte Lebensformen zu bevorzugen, sondern wir müssen uns fragen, was brauchen Familien, egal, in welcher Lebensweise sie leben. Das kann man klar beantworten: Sie brauchen Zeit, sie brauchen Geld, sie brauchen Infrastruktur und sie brauchen Gleichstellung. Familien brauchen Freiräume, in denen sie ihr Leben so gestalten können, wie es ihren Lebensentwürfen entspricht, und sie brauchen Rahmenbedingungen, in denen sie leben, sich immer wieder neu definieren und auch regenerieren können, das heißt aber auch, die Bedürfnisse der einzelnen Familienmitglieder mit im Blick zu haben.
Wichtig für die zeitgemäße Betrachtung und Bewertung einer Unterstützung für Familien ist auch die demografische Entwicklung. Die Fakten des demografischen Wandels, die für unsere Gesellschaft derzeit prägend sind, kennen Sie alle: Wir schrumpfen, wir altern, wir werden aber auch vielfältiger. Hiervon sind der Osten – das wurde auch schon gesagt – und auch Thüringen besonders betroffen. Wir hatten die massenweise Abwanderung, besonders junger, gut ausgebildeter Frauen – der ländliche Raum war besonders betroffen –, mit den Auswirkungen, die wir heute zu spüren haben. Diese demografische Entwicklung hat natürlich auch Auswirkungen auf unsere sozialen Systeme, auf den Bereich der Wirtschaft und auch auf das Zusammenleben der Menschen in Thüringen.
Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich jetzt auf einige Bereiche, die in den Anträgen angesprochen wurden, eingehen. Vielleicht, Frau Meißner, um das mal klarzustellen, was, glaube ich, die Irritation war: Sie haben am Anfang gesagt, in dem Antrag findet sich Ihr familienpolitisches Konzept. Wenn das das Konzept ist, ist das ein bisschen wenig, zu kurz gesprungen.
Wenn Sie sagen, es sind einzelne Dinge, die Sie ansprechen wollten, kann man sicherlich damit umgehen. Ich möchte deswegen auch auf diese Punkte sachlich eingehen. Es ist klar, wir müssen in den ländlichen Regionen der Familienpolitik eine besondere Aufmerksamkeit widmen, weil hier die Infrastruktur häufig dünn gesät ist, weil die Wege häufig weiter sind. Wir wollen dem entgegenwirken und natürlich auch ein attraktives Umfeld im ländlichen Raum stärken, man könnte auch sagen, wiederherstellen.
Wir brauchen eine gute gesundheitliche Versorgung, und da können wir uns sehen lassen: Thüringen verfügt über ein flächendeckendes Angebot an Krankenhäusern. Wir haben 42 Krankenhäuser an insgesamt 47 Standorten, verteilt auf die Landkreise und die kreisfreien Städte. Damit sind alle Regionen Thüringens abgedeckt. Mit dem 7. Thüringer Krankenhausplan bleiben alle Standorte und Fachabteilungen erhalten, damit auch der ländliche Raum weiterhin mit stationären Einrichtungen gut versorgt bleibt. Wir müssen natürlich auch auf die ambulante Versorgung schauen. In den meisten Regionen ist sie ausreichend. Aber wir wissen auch hier, dass Herausforderungen anstehen. Denen begegnen wir mit zahlreichen Initiativen, was die Förderung der ambulanten Versorgung im ländlichen Raum angeht, bezogen auf die Fördermittel. Die Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes ist ein Beispiel. Die Landesgesundheitskonferenz, die wir neu initiiert haben, ist ein wichtiges Beispiel dafür, weil es eben darum geht, beispielsweise bei Prävention nicht nur Verhaltensprävention, sondern Verhältnisprävention zu leben, das heißt, die Menschen dort abzuholen, wo sie sind und wo sie leben, eben auch im ländlichen Raum.
Der Runde Tisch „Geburt und Familie“ wurde schon angesprochen. Ich will es noch mal sagen: Wir haben diesen Runden Tisch „Geburt und Familie“ ins Leben gerufen, weil er im Koalitionsvertrag so verankert war.
Sie wissen, dass wir den deswegen erst Ende 2015 einberufen konnten, weil es noch ein Gutachten gab, das für uns wichtig gewesen ist, um nämlich wissen zu können, wie die Versorgung mit Hebammenleistungen in Thüringen tatsächlich ist und wir dementsprechend auch die Schwerpunkte für die weitere Arbeit am Runden Tisch „Geburt und Familie“ gesetzt haben. Wir haben erstmals einen Haushaltstitel für Hebammenversorgung in den Haushalt eingestellt, und wir werden daraus verschiedene Projekte, die eben gemeinsam am Runden Tisch entstanden sind, finanzieren. Ich will auch sagen, dass ich auf einer Versammlung des Landeshebammenverbands war, auf der Hebammen gesagt haben, dass sie das erste Mal, Frau Meißner, den Eindruck haben, dass sich eine Landesregierung den Problemen, die sie haben, annimmt und dass sie ernst genommen werden, dass versucht wird, Probleme zu lösen.
Sehr geehrte Frau Ministerin Werner, geben Sie mir recht, dass der Beschluss zur Einsetzung eines Runden Tisches „Geburt und Familie“ in der letzten Legislaturperiode durch das Parlament getroffen wurde und nicht durch die jetzige Landesregierung?
Moment –, in der letzten Legislaturperiode war. Meines Erachtens unterfallen solche Beschlüsse der Diskontinuität. Das heißt: Neue Legislaturperiode, neues Glück.
Wir haben den Runden Tisch „Hebamme und Geburt“ im Koalitionsvertrag verankert und sind entsprechend auch tätig geworden.
Frau Meißner, weil Sie mich gerade angesprochen haben: Wo Sie tatsächlich auch tätig werden könnten – das wäre wirklich sehr wichtig –, wenn es um die medizinische Versorgung im ländlichen Raum geht, weil Sie angesprochen haben, dass Sie auch auf Bundesebene bestimmte Dinge umsetzen wollen. Dann möchte ich appellieren, dass wir uns gemeinsam dafür einsetzen, die Apotheken im ländlichen Raum zu erhalten. Sie wissen, wir haben als Land Thüringen entsprechende Anträge einge
bracht, sowohl im Bundesrat als auch auf den Gesundheitsministerkonferenzen, wo es darum ging, den Versandhandel auf nicht verschreibungspflichtige Arzneimitteln zu beschränken. Leider hat Minister Gröhe das noch nicht durchgesetzt. Das wäre eine Aufgabe, die ich an Sie weitergebe, sich auf Bundesebene entsprechend dafür einzusetzen, damit wir die Apotheken im ländlichen Raum erhalten, weil die ein wichtiges Angebot sind, um tatsächlich im ländlichen Raum entsprechende medizinische Versorgung bieten zu können.
Ein weiteres Thema, das Sie angesprochen haben, ist die Bildungsinfrastruktur. Wir brauchen für eine attraktive Familienpolitik eine gute Bildungsinfrastruktur und frühkindliche Bildung. Ich denke, der Beschluss gestern zum kostenfreien Vorschuljahr war da ein wichtiges, sowohl ein kinder- als auch ein bildungs- und familienpolitisches, aber auch ein gleichstellungspolitisches Zeichen. Ich bin sehr froh, dass der Landtag dem gestern nachgekommen ist.
Ein weiterer wichtiger Punkt wird gesetzt mit dem Programm für den ländlichen Raum „Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen“. Hier – das haben Sie schon angeführt – stellt die Bundesregierung bis zum Jahr 2022 für Thüringen Finanzhilfen in Höhe von etwa 72 Millionen Euro bereit. Das Land stellt zusätzlich über das Thüringer Gesetz für kommunale Investitionen zur Förderung der Bildung, Digitalisierung, Kultur und Umwelt sowie sozialen Infrastruktur weitere 8 Millionen Euro als Kofinanzierungsmittel bereit. Auch nach der gemeinsam mit den Schulträgern der berufsbildenden Schulen realisierten Neuorganisation der Schulnetzstruktur der staatlichen berufsbildenden Schulen sind die Schulstandorte weiterhin flächendeckend verteilt. So bestehen in allen Landkreisen und kreisfreien Städten staatliche berufsbildende Schulen, die bedarfsgerechte Angebote in den verschiedenen Schulformen realisieren. Ich will hinzufügen: Zwischen dem TMBJS und den Schulträgern wurde eine sechsjährige Bestandsgarantie vereinbart. Für eine stärkere Unterstützung der Auszubildenden bei den Fahrtkosten verweise ich auf die Richtlinie von 2016 „Zuschüsse zu Fahrtund Unterbringungskosten an Berufsschülerinnen und Berufsschüler [...]“. Diese Richtlinie sieht im Vergleich zur Vorgängerregelung eine höhere Bezuschussung von Auszubildenden sowie auch einen erweiterten Empfängerkreis vor.
Die Landesregierung setzt schrittweise den Auftrag aus dem Koalitionsvertrag zur Schaffung eines kostengünstigen Azubi-Tickets um. Hierzu zählt das bereits eingeführte eigenwirtschaftliche VMT-Ticket für Azubis. Nach Abschluss der Mobilitätsstudie im
Jahr 2018 sollen speziell auf Auszubildende und deren Mobilitätsverhalten zugeschnittene Tarifangebote angeboten werden. Zudem erarbeitet das federführende TMIL derzeit eine Förderrichtlinie, mit der Aufwendungen von Auszubildenden im ÖPNV unterstützt werden sollen.
Natürlich verweisen Sie, sehr geehrte Damen und Herren der CDU-Fraktion, in Ihrem Antrag zu Recht auf die Notwendigkeit einer schnellen Internetanbindung an jedem Ort in Thüringen. Wir werden das Ziel der „Breitbandstrategie Thüringen 2020“ erreichen, spätestens bis 2020 flächendeckend im Freistaat einen Internetzugang mit mindestens 30 Mbit zur Verfügung zu stellen und darüber hinaus bei Bedarf auch Zugänge mit 100 Mbit oder mehr zu ermöglichen. Weiterhin werden wir im Hinblick auf die nationalen Breitbandziele im Bundesvergleich Schritt halten; die nächsten Schritte in diesem Bereich sind von meinem Kollegen, Herrn Tiefensee, bereits angepackt.
Sehr geehrte Damen und Herren, als Ministerin und auch als Vorsitzende des Stiftungsrats der Ehrenamtsstiftung freue ich mich sehr darüber, dass die Haushaltsanträge der Koalition zur Erhöhung der Mittel der Ehrenamtsstiftung vorliegen. Die Ehrenamtsstiftung kann viele Angebote im ländlichen Raum vorweisen und will eine besondere Schwerpunktsetzung im ländlichen Raum realisieren. Genau deshalb ist der Verweis auf Ihre Arbeit in der heutigen familienpolitischen Debatte auch so wichtig. Aber, Frau Meißner, das Ehrenamt ist mehr. Das Ehrenamt zeigt sich auch, indem wir die Ansätze im Sport erhöhen, zeigt sich auch, wenn wir die Ansätze bei der freiwilligen Feuerwehr erhöhen. Es zeigt sich, wenn wir mehr in die Seniorinnen- und Seniorenarbeit investieren, es zeigt sich durch Erhöhungen im Bereich der Selbsthilfe.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Schaffung und der Erwerb von Eigenwohnraum wurde angesprochen. Um diesen im ländlichen Raum zu unterstützen, wurden vonseiten der Landesregierung verschiedene Förderinstrumente geschaffen. Zum einen ist hier das Thüringer Familienbaudarlehen zu nennen. Im Rahmen dieses Förderprogramms werden durch die TAB zinsgünstige Darlehen der KfW-Bank ausgereicht. Durch die Bereitstellung einer Landesbürgschaft in Höhe von 8 Millionen Euro wird es der TAB ermöglicht, die schon günstigen Konditionen der KfW weiter zu verbessern. Zum anderen wurde mit dem Thüringer Sanierungsbonus im Jahr 2014 ein Zuschussprogramm geschaffen, welches auf die erneute Nutzung von leer stehenden oder vom Verfall bedrohten Häusern, aber auch auf die Neubelegung von Brachflächen in Dörfern und Städten des ländlichen Raums abzielt. Der Förderbetrag des Freistaats setzt sich hier aus einem Grundzuschuss in Höhe von 12.000 Euro und gestaffelten Kinderzuschlägen zusammen.
Sehr geehrte Damen und Herren der CDU, Sie sehen, die Koalition und die Regierung – ich habe es dargelegt – sind auf einem sehr guten Weg und haben die verschiedenen Punkte und auch darüber hinaus Dinge angepackt. Viele Themen, die Sie angesprochen haben, sind erledigt. Die ein, zwei Sachen, die noch offen sind, halten wir inhaltlich – ich will es mal vorsichtig ausdrücken – für schwierig bzw. nicht weit genug gedacht, beispielsweise weitere Förderinstrumentarien zum Erwerb von Eigenwohnraum, welche wir derzeit für nicht nötig halten bzw. aus fachlicher Sicht genauer betrachten müssen. Vielleicht, wenn es Ihnen so sehr wichtig ist – und das haben Sie auch angesprochen –, kann das bei Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene eingebracht werden. Schließlich hat die Union ja im Bundestagswahlkampf die Einführung des Baukindergelds und auch die Einführung eines Freibetrags für selbst genutztes Wohneigentum gefordert. Wir würden Ihnen trotzdem gern noch kritische Anmerkungen diesbezüglich mit auf den Weg geben. Denn es mag für den Einzelnen gut klingen, aber wir müssen auch langfristig darauf schauen, wie die Instrumente, die wir setzen, auch wirken. Wenn wir Fehlanreize setzen für jene, wo die finanzielle Situation eigentlich einen Wohnungskauf nicht gestattet und die bei steigenden Zinsen dann wieder in erhebliche Schwierigkeiten kommen können – das müssen wir natürlich auch mit im Blick haben.