Sehr geehrte Damen und Herren der CDU, Sie sehen, die Koalition und die Regierung – ich habe es dargelegt – sind auf einem sehr guten Weg und haben die verschiedenen Punkte und auch darüber hinaus Dinge angepackt. Viele Themen, die Sie angesprochen haben, sind erledigt. Die ein, zwei Sachen, die noch offen sind, halten wir inhaltlich – ich will es mal vorsichtig ausdrücken – für schwierig bzw. nicht weit genug gedacht, beispielsweise weitere Förderinstrumentarien zum Erwerb von Eigenwohnraum, welche wir derzeit für nicht nötig halten bzw. aus fachlicher Sicht genauer betrachten müssen. Vielleicht, wenn es Ihnen so sehr wichtig ist – und das haben Sie auch angesprochen –, kann das bei Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene eingebracht werden. Schließlich hat die Union ja im Bundestagswahlkampf die Einführung des Baukindergelds und auch die Einführung eines Freibetrags für selbst genutztes Wohneigentum gefordert. Wir würden Ihnen trotzdem gern noch kritische Anmerkungen diesbezüglich mit auf den Weg geben. Denn es mag für den Einzelnen gut klingen, aber wir müssen auch langfristig darauf schauen, wie die Instrumente, die wir setzen, auch wirken. Wenn wir Fehlanreize setzen für jene, wo die finanzielle Situation eigentlich einen Wohnungskauf nicht gestattet und die bei steigenden Zinsen dann wieder in erhebliche Schwierigkeiten kommen können – das müssen wir natürlich auch mit im Blick haben.
Sehr geehrte Damen und Herren der AfD, kurz zu Ihnen nur. Dass in Ihrem Wahlprogramm unter Familienpolitik …
Das hat nichts mit Angst vor Fragen zu tun, aber an so einer Stelle mit Populisten zu diskutieren, ist einfach nicht möglich.
In Ihrem Wahlprogramm, sehr geehrte Damen und Herren der AfD, steht „der Erhalt des eigenen Staatsvolkes“ als „vorrangige Aufgabe“ vorgegeben. Ihre Operationalisierung, die Sie heute gegeben haben, erscheint mir da etwas unterkomplex. In Ihrem Antrag verstehen Sie Familienpolitik eher als Eigenheimpolitik. Darauf will ich jetzt nicht weiter eingehen, das habe ich schon vorhergehend getan.
Sehr geehrte Damen und Herren, damit Familien den wachsenden Anforderungen gerecht werden, hat die Koalition gemeinsam mit meinem Haus zukünftig 10 Millionen Euro im Jahr für das neue Lan
Frau Meißner, es gibt jetzt die Möglichkeit, das auch noch mal richtigzustellen. Ich finde es unredlich, denn Sie wissen genau, dass mit der Auflösung der Stiftung FamilienSinn ja nicht die Aufgaben wegfallen. Ganz im Gegenteil: Ein Teil der Aufgaben geht an das Ministerium und der größte Teil wird sich im Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ wiederfinden. Wir haben den Ansatz für Familienpolitik mehr als verdoppelt. Wir werden nämlich diesen Ansatz von den 4 Millionen Euro, die bisher dafür eingestellt werden, auf 10 Millionen Euro aufstocken und wir werden es in die Entscheidung der Kommunen geben, wie sie mit diesen Geldern umgehen. Also es ist praktisch keine Jugendpauschale, sondern – damit Sie sich das vorstellen können – eine Art Familienpausche. Frau Meißner, ich fand das jetzt ein bisschen schwierig, dass Sie den Kommunen da kein Vertrauen schenken und davon ausgehen, dass wichtige Angebote, die vor Ort notwendig sind, dann nicht mehr vorgehalten werden. Genau das Gegenteil soll der Fall sein, dass die Kommunen gemeinsam mit den Akteuren vor Ort, vor allem gemeinsam mit den betroffenen Familien, schauen, welche Angebote Familien brauchen, welche Lücken es im Angebot für Familien gibt, wo neue Dinge entstehen müssen. Wir haben aus den Befragungen, die wir durchgeführt haben zum Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“, sehr wohl die Rückmeldung von den Familien bekommen, dass es da viele Lücken gibt, die wir gemeinsam versuchen wollen zu schließen. Deswegen richtet sich das Landesprogramm an die Kommunen, es soll die Eigenverantwortung der Gemeinden stärken und familienunterstützende Leistungen in den Kommunen entwickeln.
Zwei Ziele hat das Landesprogramm: eine leistungsfähige soziale Infrastruktur, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowohl für das Zusammenleben mit Kindern als auch für die Sorgearbeit der Familien gegenüber der älteren Generation gewährleistet. Das entspricht dem modernen Bild von Familie als generationsübergreifendes Miteinander und gegenseitige Fürsorge in der Vielfalt unterschiedlich gelebter Familienformen.
Zweitens soll diese leistungsfähige soziale Infrastruktur inklusive einer sozialen Mobilität in unseren Dörfern und Städten die Teilhabe auch älterer Menschen am gesellschaftlichen Leben fördern. Das Landesprogramm richtet sich direkt an Landkreise und kreisfreie Städte als örtliche öffentliche Träger der Sozial-, Jugend-, Alten- und Gesundheitshilfe und indirekt an deren kreisangehörige Kommunen, freie Träger der Sozialwirtschaft sowie an lokale Netzwerke, Initiativen und Verbände. Im Landes
programm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ sollen die Angebote am Bedarf der Familien ausgerichtet sein. Wir wollen das Wohnumfeld stärker in den Blick nehmen, Mobilität sichern und – es wurde auch schon gesagt – Konzepte für altersgerechtes und generationenübergreifendes Wohnen weiterentwickeln. Wir wollen Ideen für das Wiederbeleben ländlicher Bausubstanz fördern und begleiten. Wir haben in dem bisherigen Prozess der Entstehung dieses Programms bereits sehr viel Beteiligung gelebt. Bei der Umsetzung in den einzelnen Kreisen bzw. Kommunen soll diese Idee fortgeführt und gemeinsam das Landesprogramm mit Leben erfüllt werden.
Das ist der Unterschied zum Ansatz der AfD: Wir wollen nicht etwas vorschreiben, sondern wir wollen uns an den Bedarfen, die die Familien haben, ausrichten, die eben mehr Beratung brauchen, die abgestimmte Öffnungszeiten brauchen, die vielleicht auch ein Shuttle brauchen, aber nichts, was man von oben aufsetzen kann, sondern es geht darum, nach den Bedarfen vor Ort zu schauen.
Ich bin froh, dass wir zwei Modellkommunen haben, nämlich den Kyffhäuserkreis und den Landkreis Altenburger Land, die bereits mit der planerischen Arbeit begonnen haben. Im Jahr 2019 werden alle Landkreise und kreisfreien Städte von den Erfahrungen der Modellkreise und der erheblichen zusätzlichen Förderung dieses neuen Familienprogramms profitieren.
Ich würde gern noch mal, Frau Meißner, darauf eingehen, was Sie bisher in den Antrag gesetzt haben und wo Sie jetzt eingeräumt haben, dass es nicht das familienpolitische Konzept ist, sondern nur eine Auswahl von Dingen, die man angehen könnte. Ich würde auch sagen, es ist nicht alles falsch, aber Sie verharren sehr in einem – ich will mal sagen – etwas abgestandenen Saft oder sind einfach nicht weit genug gesprungen. Da erinnere ich mich, Frau Meißner, an ein Gespräch, das wir gemeinsam bei dem Jahresempfang der Landfrauen vor zwei Jahren hatten. Da hatten Sie eine der Landfrauen angesprochen, was sie denn davon hält, dass das Landeserziehungsgeld abgeschafft wird. Die Landfrau hat gesagt: Ja, recht so, das braucht man doch nicht, die Frauen, die sollen arbeiten gehen, die sollen sich engagieren, die sollen sich einsetzen –
von einem Gespräch mit einer Landfrau – Frau Meißner – am Rande des parlamentarischen Abends der Landfrauen erzählt und habe zitiert, dass die Landfrau auf die Frage, was sie von der Abschaffung des Landeserziehungsgeldes hält, gesagt hat: Recht so, es geht darum, dass Frauen arbeiten, dass sie die Möglichkeit haben, auch arbeiten zu gehen, dass es wichtig ist,
dass sie sich engagieren, dass sie sich einsetzen, und dass ihre Erfahrung ist, dass sich die Frauen immer mehr zurückziehen in ihre Häuslichkeit und aus ihrer Wohnung nicht herauskommen,
damit Frauen tatsächlich auch eine Perspektive beispielsweise im ländlichen Raum haben. Das Erziehungsgeld war es für sie nicht. Das heißt, wir müssen uns also...
Liebe Kollegen der CDU-Fraktion, ich bitte um etwas mehr Beruhigung. Frau Ministerin hat eine Dame zitiert, deren Meinung kann einem...
Ich bin jetzt nicht bereit, mit Ihnen zu diskutieren, Herr Heym. Die Rednerin ist die Frau Ministerin, sie hat das Wort.
Dann denke ich nicht weiter darüber nach, was Sie gesagt haben, sondern möchte noch mal sagen, was aus unserer Perspektive notwendig und wichtig ist, nämlich dass wir uns an der Lebenswirklichkeit der Familien orientieren und auch an dem orientieren, was beispielsweise Frauen wollen, welche Bedürfnisse, welche Bedarfe Frauen und Männer haben, die derzeit durch die Instrumente, die existieren, nicht ausreichend verwirklicht werden können. Da können wir uns Studien angucken, wo beispielsweise junge Frauen befragt wurden, was sie momentan als unzureichend empfinden, wo sozusagen Lösungsansätze gefunden werden müssen. Junge Frauen sagen, dass sie die größten Probleme bei der Lohngerechtigkeit sehen, bei der Gleichstellung im Berufsleben sowie in der besseren und kostenlosen Kinderbetreuung. Das heißt also, Frauen empfinden, dass Lohngerechtigkeit hier nicht ausreichend ist. Das führt dazu, dass sie ihre Kinderwünsche, die sie durchaus haben, immer wieder zurückstellen, weil sie Angst haben vor der Falle der Retraditionalisierung, weil sie Angst haben, wenn sie in Teilzeitarbeit sind, dann abhängig zu werden vom Partner, weil sie nicht zurückkommen in die Vollzeitarbeit und sie dann sozusagen keine Perspektiven mehr haben. Das Thema „Altersarmut“ beschäftigt uns ja hier jetzt auch sehr.
Deswegen auch hier die Bitte an Frau Meißner: Sie haben gesagt, Sie wollen sich auf Bundesebene einsetzen. Ein wichtiges Mittel, um tatsächlich Familien zu stärken und auch die Perspektiven jedes einzelnen Familienmitgliedes, in dem Fall der Frauen, aber natürlich auch der Männer, die in die Teilzeit gehen, zu stärken, wäre das Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit ein unheimlich wichtiges Instrument für eine moderne Familienpolitik. Ich möchte Sie sehr bitten, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, genauso für Dinge wie die Abschaffung des Ehegattensplittings, auch ein Fehlanreiz, der überhaupt nicht für Gleichstellung in Familienkonstellationen sorgt. Vielleicht noch ein dritter Wunsch, den ich an Sie hätte: sich für einen Familiennachzug einzusetzen. Sie haben selber Ihr Ziel noch mal beschrieben,
wie wichtig es ist, dass Familien Stabilität haben. Dazu gehört auch, tatsächlich zu wissen, dass die eigenen Familienmitglieder gesichert sind. Dazu gehört ein Familiennachzug. Natürlich ist das auch die Voraussetzung, um sich tatsächlich hier gut integrieren zu können.
Noch ein letzter Punkt zur AfD: Warum ich jetzt an Sie keine Wünsche richte? Weil Sie die a) sowieso nicht durchsetzen wollen und weil ich b) auch nicht glaube, dass die Kompetenz dazu auf Bundesebene vorhanden ist. Ich will Ihnen noch mal eine Zahl mitteilen, die mich auch mit Sorge erfüllt, wenn es um eine moderne, gleichstellungspolitische Familienpolitik geht: Wir haben derzeit im Bundestag ein Verhältnis von 491 Männern zu 218 Frauen, das heißt, mehr als doppelt so viele Männer – übrigens ältere Männer – sind im Bundestag. Die Zahl hat sich sogar aus der Perspektive der Frauen verschlechtert. In der letzten Legislaturperiode waren nur noch 37 Prozent Frauen, in der heutigen Legislatur sind es nur noch 30,7 Prozent Frauen, die im Bundestag sitzen.
Besonders hat sich das Verhältnis deswegen so verschlechtert, weil in der AfD von den 97 Abgeordneten nur elf Frauen sind, das heißt, die AfD hat eine Quote von 11,7 Prozent Frauen in der Bundestagsfraktion.