gehen Sie doch mal spazieren – Asylbewerber massenhaft begehen. Jeder, der die Statistik durchsieht, weiß, dass es keine Einzelfälle sind. Wir sprechen jedes Jahr von über 100 Straftaten, die durch Kriminelle aus den wichtigsten Asylländern allein auf dem Anger begangen werden. Auch 2017 werden es wieder über 100 sein. Auf dem WillyBrandt-Platz und insbesondere auf dem Anger stellen die Straftäter aus den wichtigsten Asylzugangsländern wie Syrien, Afghanistan, Irak, den Westbalkanstaaten, aber auch aus Russland und Aserbaidschan die Mehrheit unter den ausländischen Straftätern dar. Mein Kollege Möller kann Ihnen dazu anhand der neusten Statistiken im Anschluss Informationen geben.
Die Polizei hat an gefährlichen Orten wie dem Anger, Willy-Brandt-Platz und der Magdeburger Allee – es sind also drei und nicht nur zwei gefährliche Orte in der Landeshauptstadt, das ist ein kleiner handwerklicher Fehler im CDU-Antrag – besondere Eingriffsbefugnisse wie Identitätsfeststellung und Durchsuchung von Personen und Sachen. Durch vermehrte Präventivstreifen sollen die Kontrolltätigkeit erhöht und die Straftäter abgeschreckt werden. In diesem Zusammenhang würde es zunächst einmal helfen, wenn man den Personalbestand unserer Polizei massiv erhöhen würde. Dazu haben wir schon bei unserem Antrag zu den Feldjägern viel gesagt.
Ich will nur hinzufügen, dass allein in der Landespolizeiinspektion Erfurt nach letzten Zahlen aus unserer Anfrage 82 Dienstposten unbesetzt sind. Hinzukommen muss eine Grenzschließung, die Straftäter an der Einreise hindert und hilft, Haftbefehle effektiv zu vollstrecken. Im Vorfeld des G20-Gipfels wurden Grenzkontrollen umgesetzt, das Ergebnis war die Feststellung von mehr als 4.000 unerlaubten Einreisen und 1.500 illegalen Aufenthalten; 750 per Haftbefehl gesuchte Straftäter konnten gefasst und 673 Haftbefehle vollstreckt werden,
und das innerhalb von weniger als einem Monat. Dazu benötigt es natürlich so einen Riesenanlass, damit so ein System effektiv funktioniert. Klar ist, wir können nicht auf einen effektiven Grenzschutz verzichten, wenn wir die Sicherheit der Bürger in Deutschland effektiv gewährleisten wollen. Was bei G20 geht, warum soll das nicht auch sonst gehen?
Die Videoüberwachung kann als ergänzende Maßnahme das Sicherheitsgefühl der Bürger erhöhen, zu Prävention und Straftatenaufklärung beitragen. Allerdings sollte diese effektiv und datenschutzkonform – darauf legen wir Wert – erfolgen. Die moderne Technologie macht beides möglich. Gesichtserkennungssoftware kann in Sekunden ein Gesicht erkennen und es mit einer fast hundertprozentigen Sicherheit in einer Datenbank vergleichen, in der Straftäterfotos zum Beispiel abgespeichert sind. In maximal 3 Sekunden bekommt der zuständige Polizeibeamte dann die Mitteilung, ob es sich um einen Treffer handelt.
Wenn nicht, wird das Bild sofort gelöscht. Datenschutzrechtliche Bedenken können so umgangen werden. Nein, eine solche intelligente Videoüberwachung ist eben keine anlasslose Vorratsdatenspeicherung. Darauf möchten wir hinweisen.
Solch eine intelligente Überwachung kann an gefährlichen Orten, anderen Kriminalitätsschwerpunkten, bei öffentlichen oder halb öffentlichen Veranstaltungen oder zum Beispiel auch vor den Eingängen zu den Bahnhöfen oder den Fußballstadien eingesetzt werden ebenso wie zum Beispiel am Eingang zum Flughafen Erfurt-Weimar.
„Schnell, effektiv, genau“ könnte ein Slogan sein, „Überwachung geht auch schlau“. Wir sagen Ja zu einer solchen datenschutzkonformen, intelligenten Videoüberwachung, als eine von mehreren Maßnahmen, Wiederaufstockung des Personalbestandes unserer Polizei und der Schließung der deutschen Grenzen.
Wir beantragen hiermit aber die Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss und an den Justiz- und Verbraucherschutzausschuss. Danke schön für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Gäste auf der Besuchertribüne! Vorab eins, Kollege Dittes, ich habe nicht von der Kriminalitätsangst gesprochen, sondern von der Terrorangst – das sind auch noch mal zwei verschiedene Befragungen – und habe in dem Zusammenhang die Zahl 76 Prozent erwähnt und will noch einmal sagen, dass Sie immer versuchen, die Ängste der Menschen zu interpretieren. Wir
könnten ja mal eine Rundfrage machen mit den Besuchern hier auf der Tribüne, wenn ich die Frage stellen würde, fühlen Sie sich möglicherweise unsicher, wenn Sie abends um 23.00 Uhr über den Anger gehen. Welches Ergebnis wir da erzielt hätten, das wäre vielleicht auch mal interessant für die Diskussion hier.
Wir nehmen jedenfalls die Ängste der Menschen ernst und deswegen haben wir auch diesen Antrag eingebracht. Ich will weitermachen mit der AfD und an die Adresse der AfD: An den kruden Diskussionen zu straffälligen Asylbewerbern werde ich mich selbstverständlich nicht beteiligen.
Ich will zunächst auf die Mündliche Anfrage von meinem Kollegen Fiedler eingehen. Die Landesregierung hat am 24. Oktober auf seine Anfrage hin geantwortet, dass es in Thüringen insgesamt zehn Örtlichkeiten gibt, an welchen Straftaten speziell der Rauschgiftkriminalität brennpunktmäßig verübt – polizeilich bekannt – und verfolgt werden. Dann werden die Städte aufgezählt. Die genauen Orte kann man dann noch mal nachlesen. Ich will zusammenfassen: in Erfurt vier Orte, in Jena drei Orte, in Weimar zwei Orte und selbst in Apolda gibt es einen Ort, der von der Polizei benannt wird. Mit der Gesamtthematik bezogen auf die Landeshauptstadt – und meine Kollegin Marion Walsmann ist heute auch mit dabei, beschäftigt sich auch mit dem Thema im Stadtrat – hat sich die „Thüringische Landeszeitung“ beschäftigt, und zwar in ihrer Ausgabe ebenfalls vom 25. Oktober. Ich will es zitieren: „Die Polizei hat den Schalter umgelegt. Seit der Anger im Juli polizeiintern zum ‚gefährlichen Ort‘ erklärt wurde, hätten 56 komplexe Maßnahmen in der Fußgängerzone stattgefunden.“ Das hat der Polizeichef Jürgen Loyen gesagt und er wird weiter zitiert: „Wenn es dunkel wird, dann sind wir präsent.“ Der Polizeichef hat dies im Rahmen einer Sondersitzung des Ordnungsausschusses am Tag zuvor, also am 24. Oktober, im Erfurter Stadtrat erklärt, der sich speziell mit der Sicherheit auf dem Anger beschäftigte. Anlass war eben genau diese Definition des Angers als „gefährlicher Ort“. Ich will noch mal den Polizeichef zitieren, er sagt: „Ich würde mir wünschen, wenn nicht sofort ein Hype daraus gemacht würde, wenn die Polizei einen Schwerpunkt setzt.“ Dass der Anger einen solchen Schwerpunkt darstellt – das wird ja hier von Kollegin Marx und von Herrn Dittes bestritten –, hat dann im Anschluss der Chefstatist der Polizei, Marcel Günther, noch mal dargelegt. Nach einer Tiefenauswertung weise der Anger in vier von sechs Straftatenkategorien die mit Abstand meisten Fälle aller Erfurter Straßen und Plätze auf.
Dazu gehören Körperverletzung sowie die Kategorien Raub, Erpressung und Nötigung. Dass auch das Sicherheitsempfinden der Erfurter angekratzt ist, zeigt Christoph Lessat. Er hat sich in seiner Masterarbeit mit dem Namen „Stadt. Raum. Angst“ mit dem Thema „Sicherheitsgefühl“ beschäftigt. In einer Umfrage, die er mit immerhin 663 Erfurtern gestartet hat, fand er heraus, dass sich die Mehrheit der Erfurter in Fußgängerzonen, kleinen Stadtteilplätzen, öffentlichen Verkehrsmitteln und am Hauptbahnhof unsicher oder zumindest teilweise unsicher fühlt. Mehr als die Hälfte, also 55 Prozent genau, wünscht sich mehr Polizeipräsenz. Da bin ich bei meinen Kollegen, die zu diesem Thema schon gesprochen haben. Auch die Stadt, so Lessat, könne etwa durch mehr Beleuchtung zu mehr Gefühl der Sicherheit beitragen. Ich zitiere noch einmal Herrn Lessat: Die Kriminalitätsfurcht – und das ist doch entscheidend – setzt sich aus vielen Faktoren zusammen. Man kann ihr nur mit einer Fülle von Einzelmaßnahmen begegnen. Sehr geehrte Damen und Herren, die aktuelle Situation in Erfurt macht exemplarisch deutlich, warum wir als CDU-Fraktion hier Handlungsbedarf sehen. Um dieser Entwicklung effizient zu begegnen, ist auch der Einsatz von Videotechnologie sowohl unter allen rechtlichen als auch nach den tatsächlichen Aspekten durch die Landesregierung zu prüfen und dem Innen- und Kommunalausschuss vorzustellen.
Kurz gesagt, wollen wir in einem ersten vorgeschalteten Schritt wissen, welche öffentlichen Plätze und Bereiche aktuell von den Sicherheitsbehörden als besonders gefährlich eingestuft werden – das wechselt täglich, wie wir wissen – bzw. auf welchen öffentlichen Plätzen in den letzten Monaten eine signifikante Steigerung der Kriminalität festgestellt wurde.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir wissen – und auch ich weiß das –, dass Videoüberwachung natürlich immer nur ein Teil eines ganzes Maßnahmenbündels sein kann, um nicht nur die gefühlte, sondern vor allem auch die tatsächliche, objektive Sicherheit nachhaltig zu erhöhen. Im September hat die TA eine repräsentative Umfrage zum Thema „Innere Sicherheit“ gestartet. Dort – das ist schon angesprochen worden – befürworteten deutlich mehr als zwei Drittel der Befragten den Einsatz von Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen. Jetzt will ich noch mal auf die Parteienpräferenz eingehen: 73 Prozent der CDU-Wähler wollen das. Aber, Kollegen Sozialdemokraten, auch 71 Prozent der SPD-Wähler sagen, wir wollen mehr Videoüberwachung. Dazu passt auch das, was ich eben schon angesprochen habe, die Diskussion in Erfurt. Der sozialdemokratische Ordnungsdezernent for
Sehr geehrter Herr Minister, heute offensichtlich vertreten durch den Staatssekretär – Sie waren ja auch Ordnungsdezernent. Ihr Nachfolger, Herr Götze, fordert die Videoüberwachung. Ich bin gespannt, wie Sie sich nachher dazu äußern, nachdem Dr. Poppenhäger während seiner Amtszeit mehrfach Sympathie dafür gezeigt hat, die Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen auszubauen.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich beschäftige mich mit dem Thema schon seit Jahren. Es ist bekannt, dass es unterschiedliche Interpretationen zur Wirksamkeit der polizeilichen Videoüberwachung gibt, und zwar unterschiedliche Auffassungen sowohl in Forschung, in Literatur, aber auch in Fachkreisen. Deswegen dachte ich, macht es Sinn, nicht irgendeine Forschungsarbeit herauszugreifen – man nimmt immer die, die einem gerade passt, das ist gängige Praxis und auch nachvollziehbar. Ich will auf eine Zusammenfassung der Forschung eingehen, und zwar des Kriminalistischen Instituts des Bundeskriminalamts zu diesem Forschungsgegenstand. Dort sollten insbesondere folgende Fragen beantwortet werden, die auch von Kollegin Marx und von Herrn Dittes angesprochen wurden: Ob und unter welchen Umständen ist die polizeiliche Videoüberwachung an öffentlichen Orten als ein Beitrag zu sehen zur 1. Kriminalprävention, 2. Kriminalrepression und 3. zur Verbesserung des Sicherheitsgefühls in der Bevölkerung?
Ich will Ihnen die Ergebnisse in der Kurzfassung vorstellen. Zur Frage der Repression: Da kommen die Autoren zum Ergebnis, dass die Kameraüberwachung in ihrer konkreten Anwendung als ein hilfreiches Instrument der Ermittlung von Straftaten angesehen wird. Das ist die Kurzfassung. Zweiter Bereich, zur Prävention: Ob die vermuteten präventiven Effekte der Videoüberwachung nachhaltig sind, kann anhand der vorliegenden Studie nicht abschließend geklärt werden, da die Untersuchungszeiträume in den meisten Fällen zu kurz angelegt waren, sagen die Autoren. Und zum dritten Punkt, zum Sicherheitsgefühl: Eine Verbesserung des Sicherheitsgefühls findet statt! Die Installation von Überwachungskameras kann allerdings nicht bei allen Bürgern eine allgemein vorhandene Kriminalitätsangst an öffentlichen Orten verringern, aber vor allem Frauen, Älteren und Gewerbetreibenden kommen Überwachungskameras – so die Autoren – zugute.
Dann das Gesamtfazit der Autoren, dem ich mich gern anschließen möchte – ich zitiere aus dem Bericht –: Unter den Evaluatoren herrscht Übereinstimmung in der Auffassung, dass die Videoüberwachung ein weiteres polizeiliches Hilfsmittel zur Prävention und zur Repression von Straftaten sein
kann, welches durch andere geeignete Maßnahmen ergänzt werden muss. Eine Maßnahme, die wir natürlich alle begrüßen, sind mehr Polizeistreifen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, ich fasse damit abschließend zusammen: Wir sehen die Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen – ich denke, ich habe es hinreichend dargestellt – als einen Baustein, als einen Beitrag in der polizeilich-städtischen und der staatlich-kommunalen Sicherheitsarchitektur. Und nicht zuletzt: Wir wollen die Menschen einbinden, wir wollen auf deren Meinung hören – wir haben es ja eben dargestellt, zwei Drittel wollen die Videoüberwachung – und wir wollen das umsetzen, was die Menschen sich auch wünschen und fordern, nämlich mehr Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen, aber, Kollege Dittes, nicht pauschal und nicht flächendeckend, sondern genau dort, wo es tatsächlich erforderlich und wo es rechtlich möglich ist. Damit bitte ich um Ihre Zustimmung zu unserem Antrag. Herzlichen Dank.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, werte Gäste hier im Thüringer Landtag, wir diskutieren zu diesem Tagesordnungspunkt zwei Anträge, die für meine Begriffe im Kern sehr unterschiedlich sind, obwohl sie beide über Videoüberwachung sprechen. Der erste Antrag ist von der CDU und heißt „Sicherheitsgefühl der Menschen stärken – Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen ausbauen“ und der zweite Antrag ist von der AfD und heißt „Kriminalität bekämpfen, Sicherheit erhöhen – für eine intelligente und datenschutzkonforme Videoüberwachung“. Diese beiden Anträge können unterschiedlicher gar nicht sein, weil der Antrag der CDU – das meine ich gar nicht ironisch – ein sehr redlicher Antrag ist. Er sagt nämlich ganz genau, worum es geht. Es geht nicht um Sicherheit, es geht nicht um die Bekämpfung von Kriminalität, sondern es geht um das Sicherheitsgefühl. Das möchte die CDU erhöhen und dafür sind, wie auch hier mehrfach dargelegt wurde, Kameras ein probates Mittel.
Kriminalität zu bekämpfen oder Sicherheit tatsächlich zu erhöhen mit Videoüberwachung ist allerdings nach allem, was wir aus der Wissenschaft wissen, unmöglich. Das ist das Problem der AfD, dass sie permanent Dinge erzählt, die gar nicht möglich und gar nicht sinnvoll sind.
Ich will im Wesentlichen natürlich auf den CDU-Antrag eingehen und eines ganz deutlich machen: Es wäre absolut albern, den Menschen zu sagen: Na ja, die Statistik beweist uns ja, dass ihr eigentlich gar keine Angst haben müsst, habt mal keine Angst. – Das ist etwas, das wir aus dem Bereich, wenn wir mit Menschen zusammenleben, auch wissen; man muss nicht sagen, du musst gar keine Angst haben, auf die Leiter zu steigen. Diese Angst ist konkret und man hat diese Angst dann. Deshalb ist es natürlich vernünftig, darüber nachzudenken, wie wir die Angst nehmen können. Die CDU schlägt vor, dies über Videoüberwachung zu ermöglichen oder zu versuchen.
Wir allerdings versuchen, durch die ernsthafte Debatte in der Öffentlichkeit dieser Angst zu begegnen. Es geht – deutlich gesagt – nicht darum, den Menschen zu erklären, dass sie gar keine Angst haben müssen, sondern eine Stimme dafür zu sein, zu sagen, schauen wir uns doch mal die Zahlen an. Kollege Dittes und Frau Kollegin Marx haben das gemacht und sie haben sehr deutlich dargelegt, dass das, was als Fokus von Kriminalität gesehen wird, sehr differenziert zu betrachten ist und dass es in der Tat keinen Grund geben würde, sich zu fürchten, sich häufig zu fürchten oder gar den Anger zu meiden. Das ist im Prinzip auch eine ganz plausible Sache, wenn wir uns anschauen: Die Menschen gehen auf den Anger und fühlen sich dort auch tatsächlich wohl. Es ist vollkommener Unfug, was Herr Brandner damals erzählt hat, dass ein schöner Spaziergang über den Anger gar nicht möglich ist. Schauen Sie sich an, wie viele Menschen in diesen Tagen im weihnachtlichen Erfurt unterwegs sind und den Anger genießen.
Das ist auch eine Aufgabe von Politik, den Menschen die Städte nicht schlechtzureden. Das ist eine ganz wichtige Aufgabe, nicht zu erzählen, dort könnt ihr nicht mehr hingehen, nicht extra noch Angst zu schüren. Das ist meine Kritik am Antrag der CDU, dass Sie sich nicht hinreichend davon absetzen und nicht hinreichend erklären, dass es eben nicht darum geht, einen Ort in Thüringen, zum Beispiel den Anger, hier zu vergällen und zu sagen, da geht man lieber nicht mehr hin, da müsst ihr aber ganz schön Angst haben, dort passiert permanent etwas. Wie gesagt, es geht nicht um die Frage, dass man den Menschen die Angst ausreden solle, sondern dass wir sagen, was ist, und dass wir uns tatsächlich der Aufgabe stellen, wie wir denn