Protokoll der Sitzung vom 24.01.2018

Und es vermittelt unserer Bevölkerung, wie ein anderes Beispiel zeigt, nicht zum ersten Mal die Devise: Machterhalt geht bei Rot-Rot-Grün vor allem anderen.

(Beifall CDU)

Wir hatten den Untersuchungsausschuss beantragt, weil es genügend Anhaltspunkte gab, dass der Datenschutzbeauftragte rechtsmissbräuchlich nicht nur die Amtshilfe der Polizei beantragt hatte, sondern nicht davor zurückschreckte, wider besseres Wissen einen Gerichtsprozess gegen den Innenminister vom Zaun zu brechen. Ich will mich hier nicht weiter über die Gründe auslassen, die den Datenschutzbeauftragten dazu veranlasst haben. Es könnte ein übersteigertes Geltungsbedürfnis gewesen sein oder auch der Versuch, vor der Landtagswahl noch einen Knaller gegen die CDU zu landen. Es gibt da mehrere denkbare Varianten. Fest steht für uns: Die Skandalisierung des Aktenlagers und das Theater um die Amtshilfe waren von den Tatsachen her in keiner Hinsicht gerechtfertigt und bewusst rechtsmissbräuchlich inszeniert.

(Beifall CDU)

Das beginnt schon damit, dass die erste Anfrage um Amtshilfe zu einem Zeitpunkt kam, bevor der Datenschutzbeauftragte oder einer seiner Mitarbeiter das Aktenlager überhaupt besichtigt hatten. Es setzt sich damit fort, dass die Klage im Jahr 2014 zu einem Zeitpunkt erhoben wurde, in dem einzelne Insolvenzverwalter bereits ihre Akten abgeholt oder zur Vernichtung freigegeben hatten, nachdem sie durchaus in der Lage waren, diese vorher zu sichten. Der Datenschutzbeauftragte hatte behauptet, es müssten Hunderttausende Akten in die Hand genommen und dahin gehend durchgesehen werden, ob sie vernichtet werden können oder noch aufbewahrt werden müssen. Dies war nach der Landtagswahl plötzlich nicht mehr notwendig. Binnen weniger Tage wurde das komplette Lager zur Papierverwertung entsorgt und es war nicht so wie behauptet, dass umfangreiche Aufräumarbeiten und Aktenerfassungen notwendig gewesen wären. Wir haben dazu viele Mitarbeiter des Datenschutzbeauftragten als Zeugen vernommen. Letztlich war es ein Mitarbeiter, der im Wesentlichen das Aktenlager so aufgearbeitet hat, dass die Akten in wenigen Tagen zu Anfang des Jahres 2015 entsorgt werden konnten. Der Witz an der Geschichte – es ist eher ein schlechter Witz: Diese Aufarbeitung des Lagers

hat jener Mitarbeiter innerhalb von sechs Arbeitstagen fertiggebracht und zwar schon in der Zeit vom 27.08.2013 bis 14.11.2013 so weit vorangebracht, dass zum Beispiel anschließend vom 06.01.2014 – die Klage ist von Mitte 2014 – bis zum 17.01.2014 die Insolvenzkanzlei White & Case GbR ihre Akten komplett aussondern und abholen konnte. Anschließend war dieser Mitarbeiter bis zur Klageerhebung gerade mal noch vier Tage – insgesamt 11 Stunden – in Immelborn, nach der Klageerhebung bis zur endgültigen Entsorgung aller Akten noch 13,5 Stunden. Das war die ganze Aufräumund Aktensichtungsaktion. Diese Daten sind nicht von mir, sie sind festgehalten als Grundlage eines Kostenbescheids des Datenschutzbeauftragten an den früheren Firmeninhaber der Ad Acta, Herrn Fischer. Das heißt: Lange bevor die Klage erhoben wurde, hatte der Mitarbeiter die Aufarbeitung schon so weit, dass die einlagernden Insolvenzverwalter Akten abholen oder zur Vernichtung freigeben konnten. Diese einfachen Tatsachen reichen schon aus, um die Rechtsmissbräuchlichkeit der Klage und des Amtshilfeersuchens des Datenschutzbeauftragten offenzulegen. Es ist mir völlig schleierhaft, wie man bei diesem Sachverhalt eine Wiederwahl des Datenschutzbeauftragten auch nur in Erwägung ziehen kann.

(Beifall CDU)

Um einem Vorwurf vorzubeugen: Stellen Sie sich nicht hier hin und behaupten, dass ich eine unzulässige Beweiswürdigung machen würde! Was ich hier sage, ist nichts anderes als die Reaktion auf Ihre bereits seit Langem feststehende Bewertung, die an den von mir geschilderten Tatsachen allerdings vorbeigeht. Ich hatte zum Zwischenbericht bereits angemerkt, dass dort viele abschließende Wertungen verkündet werden, dann aber an anderen Stellen wenigstens diese abschließende Wertung relativiert wird.

Ich will ein Beispiel zur Berechtigung des Amtshilfeverlangens nennen. Dort heißt es nämlich: Die Beweisaufnahme zum Komplex der Amtshilfe ist noch nicht abgeschlossen. Insbesondere hinsichtlich der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen dem TIM und dem TLfDI im Vorfeld der Klageerhebung wurde die Beweisaufnahme bislang nur zu Einzelfragen durchgeführt. Obwohl das von Rot-Rot-Grün so festgestellt ist und deshalb für Sie die Rechtmäßigkeit des Amtshilfeersuchens und erst recht der Klage zumindest noch offen sein müssten, präsentieren sie heute den Datenschutzbeauftragten zur Wiederwahl. Wenn Sie redlich mit den Ergebnissen der Beweisaufnahme umgehen würden, dürften Sie die Wiederwahl heute nicht durchziehen.

(Beifall CDU)

(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich habe gewusst, dass Sie das sagen, Herr Adams. Es kommt noch ein anderer Umstand hinzu: Der Datenschutzbeauftragte hat sich nicht nur durch die Amtshilfeaffäre disqualifiziert. Von ihm sind auch schwerwiegende handwerkliche Fehler begangen worden, die seinem gesamten Handeln in der Immelborn-Sache die rechtliche Grundlage entziehen. Diese disqualifizieren ihn zusätzlich. Sowohl das Rechtsgutachten der Landtagsverwaltung als auch das Rechtsgutachten der Lehrstuhlinhaberin für Öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaften an der Goethe-Universität Frankfurt am Main, Frau Prof. Dr. Spiecker, belegen eklatante Verfahrensfehler, die dazu führen, dass die Anordnungen des Datenschutzbeauftragten rechtswidrig waren und insbesondere die Ersatzvornahme durch eigenes Handeln keine Rechtsgrundlage hatte.

Nicht ohne Grund ist die öffentliche Zustellung eines Bescheids nur dann wirksam, wenn alle anderen vorgesehenen Zustellmöglichkeiten versagen. Denn vor der öffentlichen Zustellung durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfährt der Betroffene in der Regel nichts davon. Deshalb hat ein Verwaltungsakt, der nur öffentlich zugestellt ist, aber auch keinerlei Rechtswirkung, wenn diese Zustellungsart nicht zulässig war. Zu dem Ergebnis, dass diese Zustellungsart nicht zulässig war, kommen beide Rechtsgutachten übereinstimmend. Schon daraus ergibt sich die Unzulässigkeit des gesamten Handelns des Datenschutzbeauftragten.

(Beifall CDU)

Auf die weiteren Mängel, die im Gutachten aufgeführt sind, zum Beispiel die Nichtbeachtung, dass ein Teil der schließlich vernichteten Akten einer anderen Firma – der ETS – zuzuordnen war, gegen die keinerlei Maßnahmen ergriffen worden waren, oder die fehlende Liquidatorstellung des in Anspruch genommenen früheren Firmeninhabers, erspare ich mir weiter einzugehen. Die Liste der Verfahrensfehler ließe sich noch verlängern.

Was ist das Fazit? Das Fazit ist: Nach § 35 Thüringer Datenschutzgesetz hat der Datenschutzbeauftragte in seinem Amt – das hat er auch so per Eid geschworen – nicht nur das Grundgesetz und die Thüringer Verfassung, sondern auch die Gesetze zu wahren und sein Amt unparteiisch zu führen. Beides hat er in der Angelegenheit Immelborn nicht getan. Deshalb ist er für eine Wiederwahl als Datenschutzbeauftragter untragbar.

(Beifall CDU)

Ich habe eine Wortmeldung der Abgeordneten König-Preuss für die Fraktion Die Linke. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer auf der Tribüne und diejenigen, die am Livestream zugeschaltet haben! Als Erstes, Herr Scherer, ganz kurze Frage: Ich weiß jetzt nicht, ob ich eine falsche Tagesordnung habe oder Sie, weil bei mir unter TOP 16 „Wahl des Landesbeauftragten für den Datenschutz“ steht und nicht „Wahl des Landesbeauftragten für Immelborn“ auf der Tagesordnung und Sie haben hier gerade minutenlang über den Untersuchungsausschuss Immelborn gesprochen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Allerdings geht es – das ist super: „Getroffene Hunde bellen“ ist so ein altes Sprichwort aus der Schulzeit. Das ist bei der CDU immer sehr schön zu beobachten. Sie haben ja...

(Zwischenruf Abg. Worm, CDU: Unterir- disch!)

Genau, unterirdisch ist das, was hier in den letzten Wochen und Monaten seitens der CDU gelaufen ist, um Herrn Dr. Hasse zu diskreditieren.

(Beifall DIE LINKE)

Jedenfalls haben Sie hier gerade über Minuten gehört, was alles im Untersuchungsausschuss Immelborn passiert. Dazu gibt es allerdings auch schon einen 800-seitigen Zwischenbericht. Allen, die sich für Immelborn interessieren, empfehle ich an der Stelle, diesen zu lesen, weil dieser Zwischenbericht ganz klar und eindeutig feststellt, dass die Vorwürfe, die hier zum zehnten, zwanzigsten, dreißigsten Mal durch die CDU erhoben wurden, zurückzuweisen sind. Dafür gibt es eben keine Anhaltspunkte. Das könnte auch einmal ein Ergebnis sein, was die CDU im Sinne ihrer Rechtsstaatlichkeit – die Sie immer so nach vorn stellen und betonen – akzeptiert und sagt: Okay, der Untersuchungsausschuss, den wir trotzdem immer weitertreiben mit neuen Zeugenladungen – abseits jetzt vom Februar, Sie finden den Untersuchungsausschuss Immelborn so wichtig, aber die Februar-Sitzung wird dann abgesagt – ich weiß nicht, ob der Fasching der Grund war oder irgendwelche anderen Termine, die vorgeschoben oder vorgehalten wurden.

Ich will nur eines ganz klar an den Anfang stellen: Herr Dr. Hasse ist der Vorschlag von Rot-Rot-Grün. Das steht auch so auf der Tagesordnung. Und Herr Dr. Hasse wird heute von der rot-rot-grünen Mehrheit gewählt. Wir benötigen dazu weder die Stimmen der AfD noch die Stimmen der CDU.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir sind überzeugt davon, dass Herr Dr. Hasse in den letzten Jahren eine sehr gute Arbeit für den Datenschutz hier in Thüringen geleistet hat. Wissen

(Abg. Scherer)

Sie, Sie behaupten, Herr Scherer, dass Herr Dr. Hasse bei der AfD war, um noch Stimmen für seine Wahl einzusammeln. Ich würde ja unterstellen, er war bei der AfD, um die mal über den Datenschutz aufzuklären, weil beispielsweise der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD –

(Heiterkeit CDU)

Das ist so super: Dieses „Getroffene Hunde bellen“ zieht sich jetzt von rechts nach ganz rechts.

(Unruhe CDU)

(Zwischenruf Abg. Heym, CDU: Der Kreis schließt sich!)

(Heiterkeit DIE LINKE)

Genau, hören Sie zu, dann verstehen Sie es vielleicht sogar, dann wird es noch besser! Weil zum Beispiel der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD meint, er könne so ohne Weiteres die Häuser inklusive Fahrzeuge von Ministern bzw. unserem Ministerpräsidenten veröffentlichen. Wissen Sie, das ist angesichts von diversen Übergriffen, diversen Angriffen, die auch Sie aus der CDU-Fraktion kennen, die, glaube ich, fast alle hier im Hause kennen, ein fatales Zeichen. Insofern finde ich es gut, wenn Herr Dr. Hasse die AfD-Fraktion da mal beraten hat und ihnen klar gemacht hat: Das macht man nicht, Bilder von Wohnobjekten

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Hat er aber nicht!)

von Abgeordneten, Ministern oder auch dem Ministerpräsidenten zu veröffentlichen mit entsprechenden Kommentaren dazu.

(Beifall DIE LINKE)

(Unruhe CDU)

Ich habe so ein Stück weit das Gefühl, dass Herr Scherer oder auch möglicherweise Herr Geibert als ehemaliger Minister hier alte Streite aus der vergangenen Legislatur und der damaligen Regierungszeit der CDU fortführen, nur eben auf anderen Ebenen. Unter anderem wird dazu eine anonym eingegangene Anzeige benutzt, die weitestgehend das enthält, was der Untersuchungsausschuss Immelborn schon längst ausgeräumt hat, von einem angeblich anonym bleiben wollenden Mitarbeiter im Datenschutzbereich. Das ist jetzt Grundlage dafür, dass sich die CDU-Fraktion heute hier hinstellt und fordert, dass man die Wahl des Datenschutzbeauftragten Herrn Dr. Hasse verschiebt.

(Zwischenruf Abg. Heym, CDU: Das ist die Grundlage dafür, dass die Staatsanwalt- schaft Ermittlungen aufnimmt!)

(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Ist klar!)

Das ist die Grundlage, warum Sie das fordern. Dass die Staatsanwaltschaft bei Anzeigen erst einmal ermittelt, ist so was von normal, das müssten Sie sogar aus Ihrer vergangenen Legislatur kennen.

(Beifall DIE LINKE)

(Unruhe CDU)

Dieses „Getroffene Hunde bellen“ würde ich gern gerade als Schild nach oben halten, weil das dauerhaft aus Ihrer Fraktion so zurückbellt, wenn ich irgendwas sage.

(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Ihre Arro- ganz ist unerträglich!)

Lieber Kollege Zippel, dafür werde ich Ihnen jetzt einen Ordnungsruf erteilen und ich bitte dann im Übrigen auch um etwas mehr Ruhe.

Wenn wir den Maßstab, den Sie heute hier anlegen, in der letzten Legislatur oder auch in den letzten Legislaturen, in denen Sie regiert haben, angelegt hätten, dann wäre Ihre Regierung niemals regierungsfähig gewesen aufgrund der vielen Ermittlungsverfahren, die gegen Ihre Minister,

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)