Protokoll der Sitzung vom 24.01.2018

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Demzufolge sind wir auf der Grundlage der Erfahrungen, die Grüne und Linke in den letzten Wochen, Monaten und Jahren gemacht haben – da darf ich vielleicht einen kleinen Gedankenstrich machen, der Vorschlag Dr. Lutz Hasse kam noch aus der Großen Koalition von CDU und SPD –,

(Unruhe CDU)

der Auffassung, dass Dr. Lutz Hasse weiterhin Datenschutzbeauftragter des Freistaats Thüringen bleiben soll. Demzufolge haben wir ihn zur Wahl gestellt. Wir lassen von anonymen Anzeigen nicht demokratische Wahlen außer Kraft setzen. Demzufolge sind wir gegen die Absetzung dieses Tagesordnungspunkts.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Damit sind die Möglichkeiten von Rede und Gegenrede erschöpft. Ich komme zur Abstimmung. Es ist beantragt worden, den Tagesordnungspunkt von der Tagesordnungsordnung abzusetzen. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der CDU-Fraktion und des Abgeordneten Reinholz. Danke schön. Gegenstimmen? Aus den Koalitionsfraktionen, der AfD-Fraktion, des Abgeordneten Gentele und des Abgeordneten Krumpe. Damit mit Mehrheit abgelehnt. Herr Abgeordneter Emde.

Herr Präsident, ich beantrage die Unterbrechung der Sitzung und die Einberufung des Ältestenrats.

(Unruhe DIE LINKE)

Vielen Dank. Dann unterbreche ich die Sitzung und berufe den Ältestenrat ein. Danke schön. Der Ältestenrat tritt in 5 Minuten im Sitzungsraum zusammen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich darf die Sitzung wieder aufnehmen. Der Ältestenrat hat sehr intensiv und kontrovers über die Frage der Durchführung der Wahl am heutigen Tag diskutiert und ist allerdings mit Mehrheit zu dem Ergebnis gekommen, dass wir die Wahl heute durchführen.

Damit würde ich dann, bevor ich in die Tagesordnung einsteige, noch einer weiteren Pflicht nachkommen wollen. Im vorletzten Ältestenrat, also im regulären Ältestenrat, sind wir darauf aufmerksam gemacht worden, dass dem Abgeordneten Möller etwas widerfahren ist. Er ist nämlich in der Plenarsitzung von der Abgeordneten Berninger als „widerliches Arschloch“ bezeichnet worden. Wir haben es im Protokoll nachgeprüft. Dafür muss ich Ihnen nachträglich, Frau Berninger, einen Ordnungsruf erteilen. Danke schön.

Damit rufe ich auf den Tagesordnungspunkt 16

Wahl des Landesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 35 Abs. 1 des Thüringer Datenschutzgesetzes Wahlvorschlag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/4941

Ich darf darauf hinweisen, die Amtszeit des Landesbeauftragten für den Datenschutz endet am 28. Februar 2018. Gemäß § 35 Abs. 1 und 2 des Thüringer Datenschutzgesetzes wählt der Landtag den Beauftragten für den Datenschutz mit mehr als der Hälfe der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre. Eine einmalige Wiederwahl ist nach § 35 Abs. 2 Satz 2 des Thüringer Datenschutzgesetzes zulässig. Im Falle einer erfolgreichen Wahl werden wir unmittelbar im Anschluss die Ernennung und Verpflichtung des neuen Landesbeauftragten durchführen. Vorgeschlagen wurde erneut Herr Dr. Lutz Hasse in der Drucksache 6/4941.

Ich frage, ob Aussprache gewünscht wird? Das ist der Fall. Herr Abgeordneter Mohring hat noch einen Geschäftsordnungsantrag. Bitte.

Herr Präsident, wenn ich mich recht erinnere, haben wir die Ältestenratssitzungseinberufung beantragt, als wir über den TOP 1 verhandelt haben. Ich glaube, Sie müssen noch über die gesamte Tages

(Abg. Blechschmidt)

ordnung abstimmen. Ich wollte darauf gern noch mal hinweisen.

Über die Tagesordnung insgesamt müssten wir noch abstimmen – ja, es ist richtig –, falls noch weitere Wünsche zur Tagesordnung bestehen. Das ist der Fall?

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Nein, ich will ja hier sichergehen!)

Ach so! Nein, es gab keine weiteren Wünsche zur Tagesordnung. Es gab einen Platzierungswunsch der Koalitionsfraktionen, der eine Mehrheit gefunden hat. Damit gilt die Tagesordnung so mit den Änderungen als beschlossen, wie vom Ältestenrat besprochen.

Dem Wunsch nach einem Ordnungsruf bin ich auch noch nachgekommen und wir sind jetzt damit im Tagesordnungspunkt 16, der Wahl des Landesbeauftragten für den Datenschutz. Aber herzlichen Dank für den Hinweis.

Jetzt sind wir bei der Frage „Aussprache“; die wurde auch gewünscht, Herr Emde. Gibt es eine Wortmeldung dazu? Herr Abgeordneter Scherer, bitte schön.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Präsident hat eben ausgeführt, dass das Amt am 28. Februar endet. Was ich noch vorweg dazu sagen möchte: Das heißt nicht, dass bis zum 28. Februar auch jemand gewählt sein muss.

(Beifall CDU)

Dafür gibt es einen Vertreter im Amt, da kann die Wahl auch noch im April oder im September stattfinden.

(Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Ich kann mich gut erinnern, wie uns in der letzten Legislaturperiode die Grünen und auch die Linken Arroganz der Macht und Handeln nach Gutsherrenart vorgeworfen haben. Die Wahl, die heute stattfinden soll, lässt sich mit „Arroganz der Macht“ aber nur ungenügend beschreiben. Es ist mehr als Arroganz der Macht. Mit der angekündigten Wahl des bisherigen Datenschutzbeauftragten missachtet Rot-Rot-Grün grundlegende Parlamentsregeln.

(Beifall CDU)

Noch während des laufenden Untersuchungsausschusses, der den Vorwurf rechtsmissbräuchlichen Handelns des Datenschutzbeauftragten zum Gegenstand hat, enthält die Wiederaufstellung des bisherigen Amtsinhabers durch Rot-Rot-Grün die unverblümte Aussage: Es ist uns egal, ob an den

Vorwürfen des Rechtsmissbrauchs, des Missbrauchs der unabhängigen Stellung des Datenschutzbeauftragten was dran ist oder nicht; wir, Rot-Rot-Grün, wählen ihn auf alle Fälle wieder, schließlich ist er einer von uns. Das ist Ihr verqueres Demokratieverständnis, das hier zutage tritt.

(Beifall CDU)

Und Sie twittern das auch noch unverblümt. Trotz der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft wegen Prozessbetrugs und Untreue kann man da lesen: Wir, die CDU, könnten Kopfstände machen, Rot-Rot-Grün wählt Hasse. So geht es nicht!

(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Richtig! Ja!)

(Zwischenruf Abg. Hennig-Wellsow, DIE LIN- KE: Handstände!)

Waren es Handstände? Gut, dann waren es Handstände. Das ändert aber nichts an dieser Aussage. Auch Handstände bringen das nicht.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Ja, ist ein großer Unterschied! Sportlich betrach- tet ist das ein großer Unterschied zwischen Kopf- und Handstand!)

Ach ja, Sie wissen das, Herr Kuschel. Machen Sie erstmal Kopfstände, dann merken Sie den Unterschied.

(Beifall und Heiterkeit CDU)

Und weil Sie sich offenbar Ihrer eigenen Leute nicht sicher sind, stellt sich Dr. Hasse auch noch bei der AfD vor und wirbt dort um Stimmen. Das hätten wir uns mal erlauben sollen – Sie hätten aufgeschrien: ein Rechts-Rechts-Bündnis.

(Beifall CDU)

Und was haben wir jetzt? Jetzt haben wir ein Bündnis von Linken und Rechtsradikalen, um Ihren Kandidaten durchzudrücken.

(Beifall CDU)

Ihr Taktieren im Untersuchungsausschuss hat dieses Verhalten allerdings schon erwarten lassen.

(Heiterkeit AfD)

Was sich bei der Debatte zum Wertungsteil eines Zwischenberichts schon befürchten ließ, hat sich heute bewahrheitet: Der Zwischenbericht sollte zu nichts anderem dienen als dem Versuch, mit einer einseitig vorweggenommenen Wertung das rechtswidrige Handeln des Datenschutzbeauftragten herunterzuspielen und ihn für seine Wiederwahl reinzuwaschen. Selbst wenn Sie heute mit der AfD eine Mehrheit für die Wiederwahl organisiert haben,

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Auch ohne AfD!)

(Abg. Mohring)

wird Ihnen die Reinwaschung nicht gelingen. Es wird auch nach der Wahl im Raum stehen bleiben, dass der Datenschutzbeauftragte sich durch sein Handeln im Fall Immelborn disqualifiziert hat. Und es wird dem Amt des Thüringer Datenschutzbeauftragten und der Reputation dieses Amts erheblich schaden.

(Beifall CDU)

Und es vermittelt unserer Bevölkerung, wie ein anderes Beispiel zeigt, nicht zum ersten Mal die Devise: Machterhalt geht bei Rot-Rot-Grün vor allem anderen.