Protokoll der Sitzung vom 24.01.2018

Sachsen-Anhalt 1.917 Euro pro Einwohner, Thüringen hingegen 1.989 Euro pro Einwohner. Das sind immerhin 242 Euro pro Einwohner weniger im Vergleich. Die Steuereinnahmen sprudeln im Land bekanntermaßen. Die Finanzministerin konnte 2016

(Abg. Adams)

583 Millionen Euro zusätzlich einnehmen – sehr gut! Eine ähnliche Summe ist auch für 2017 anvisiert. Im Gegensatz dazu ist die Finanzausstattung der Kommunen katastrophal. Trotz Steuermehreinnahmen bei den Kommunen, steigenden Ausgaben und erhöhten Standards bei den Pflichtaufgaben fehlt einfach das Geld;

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Die Kommunen haben Überschüsse im dreistelli- gen Millionenbereich!)

sie sind unterfinanziert. Die Spitzenverbände haben das errechnet, uns in den Stellungnahmen vorgetragen, 200 Millionen Euro jährlich.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE)

Meine Damen und Herren, Herr Abgeordneter Kuschel, jetzt hat die Abgeordnete Holbe das Wort.

Danke schön, Frau Präsidentin. Selbst die zusätzlichen Gelder des Bundes werden nicht wie vorgesehen zu 100 Prozent weitergereicht.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Sie liest doch nur vor! Das soll sie zu Protokoll geben!)

Diese sollten die Kommunen entlasten. Letztendlich profitiert nur einer und das ist das Land Thüringen, denn es rechnet unter anderem den Kommunen diese Bundesgelder einfach der Masse des Kommunalen Finanzausgleichs zu

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Auch falsch!)

und damit steigt dieser seit 2016 erstmalig wieder an. Auf konkrete Nachfrage der Thüringer Spitzenverbände bei der Anhörung zum Finanzausgleichsgesetz, ob die Bundesmittel zusätzlich zum Kommunalen Finanzausgleich gegeben werden, gab es eine Reihe Erklärungsversuche, aber ein klares Ja habe ich nicht gehört.

(Beifall CDU)

Die 1,961 Milliarden Euro für 2018 und die 1,956 Milliarden Euro für 2019

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Auch falsch die Zahlen! Das sind falsche Zahlen!)

der FAG-Masse beinhalten – jedenfalls nach der Gesetzesbegründung der Landesregierung – die erwähnten Bundesgelder. Ich weiß, Sie haben Änderungsanträge mit einigen Erhöhungen gestellt, allerdings sind diese mit einer Zweckbindung versehen. So werden zum Beispiel die notwendigen Änderungen im Bereich der Kita-Standarderhöhung, des Kulturlastenausgleichs und auch des Unter

haltsvorschussgesetzes hier entsprechend eingerechnet. Ob dies unserer Haushaltssystematik entspricht, bezweifle ich.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Un- terhaltszuschüsse sind in den Schlüsselzu- weisungen eingerechnet und dies ohne Zweckbindung!)

Es sind ganz klar keine zusätzlichen Geschenke der Kommunen, es sind schlichtweg gesetzliche Regelungen und Standarderhöhungen. Die Mittel in Höhe von 157 Millionen Euro hat der Bund zur Entlastung der Kommunen ausgereicht. Die Kosten der Eingliederungshilfe zum Beispiel, die über die Erhöhung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer zu einer Entlastung der Kommunen dienen sollen, kommen nicht zu 100 Prozent an. Gerade im Sozialbereich explodieren die Kosten. Das ist nicht im Sinne des Bundes.

Beim Antritt der rot-rot-grünen Regierung ist die Summe der Schlüsselzuweisungen jährlich kontinuierlich gesunken. 2015 – da galt noch die alte Rechtslage, wie sie von der CDU auf den Weg gebracht wurde – haben wir 542 Millionen Euro, danach gab es Reduzierungen. Nun finden wir gerade noch einmal 518 Millionen Euro im Haushalt 2018 und 507 Millionen Euro im Jahr 2019 als Ausstattung für die Kommunen. Bei den Landkreisen und kreisfreien Städten sieht es ähnlich aus: 2015 – 771 Millionen Euro, 2019 – 738 Millionen Euro.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Da- für sind der Mehrbelastungsausgleich und die besonderen Zuweisungen für die Kita ge- stiegen!)

Wie finanzieren die Landkreise diese Reduzierungen? Sie haben als Ausgleich nur die Möglichkeit, die Kreisumlage anzuheben. Da genügt ein Blick in die Statistik, der uns sagt, dass die Kreisumlage 2015 im Durchschnitt noch 41,99 Prozent betrug, im Jahr 2017 43,51 Prozent.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Weil die Landkreise teilweise ineffektiv arbeiten! So ist das!)

So sieht eine Förderung des ländlichen Raums nicht aus! Es ist festzustellen: Die Schlüsselmasse sinkt weiter und im Gegenzug steigen die besonderen Zuweisungen. Nach dem Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom 21.06.2005 ist diese Verschiebung nur bedingt möglich. Mit jeder Erhöhung der besonderen Zweckzuweisung bestimmt die Landesregierung die Verwendung kommunaler Gelder. Es wird die Schlüsselmasse in der Zuweisung gekürzt,

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Sie steigt um 50 Millionen!)

auf der anderen Seite wollen Sie 200 Millionen Euro – pro Jahr 100 Millionen – über das Investiti

onsprogramm auf den Weg bringen, natürlich wieder mit Zweckbindung. Die großen Kommunen werden dabei wiederum überproportional begünstigt. Der Gemeinde- und Städtebund sagt ganz klar dazu, wie notwendig es ist. Es ist aber genauso notwendig, diese Gelder flexibel einzusetzen sowohl für Investitionen als auch für Wertunterhaltung.

Wie war das doch gleich? Was steht denn in Ihrem Koalitionsvertrag? Ich zitiere, Frau Präsidentin, mit Ihrer Erlaubnis: „Starke Kommunen: Wir werden die finanzielle Situation der Kommunen verbessern, indem wir den KFA erhöhen

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Er- füllt! Ist abgerechnet!)

(Beifall DIE LINKE)

und Kommunen, die sich in der Haushaltskonsolidierung befinden, Investitionen ermöglichen.“

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Eben! Machen wir doch! Erledigt!)

(Beifall DIE LINKE)

Aufgrund dieser Aussage sei doch die Frage erlaubt, Herr Kuschel: Wann fangen Sie damit an? In den letzten drei Jahren war die Finanzausstattung schon nicht gut und sie ist jetzt hoffentlich in Ihrem Doppelhaushalt auch nicht gut.

(Zwischenruf Abg.Kuschel, DIE LINKE: Um- gesetzt! Alles umgesetzt! Rot-rot-grüner Ha- ken dran!)

Sie können aber unseren Änderungsanträgen in den Drucksachen 6/4979, 6/4980 und 6/4981 zustimmen.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Nie- mals!)

(Beifall CDU)

Der Hinweis sei gestattet, dass dies nicht verpasst wird. Damit können Sie doch einiges verbessern, insbesondere in der Finanzausstattung für unsere Gemeinden und Landkreise, insbesondere in der Schlüsselzuweisung.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Sie kürzen die Finanzmittel an die Kommunen! In Summe geben Sie weniger als Rot-Rot- Grün!)

Mit diesen Anträgen erreichen wir, dass Mittel in Höhe der erwähnten zusätzlichen Bundeshilfen aus der Erhöhung der Umsatzsteuer, des Anteils von 25,6 Millionen Euro für die Eingliederungshilfe direkt ankommen.

Ein anderer Aufreger ist die Anpassung der Hauptansatzstaffel. Durch das vorliegende Gutachten von Professor Dr. Johannes Hellermann wurde festgestellt, dass die größeren Kommunen aufgrund ihrer zentralörtlichen Funktion unterfinanziert sind.

Anstatt aber diesen Kommunen zusätzlich mehr Geld zu geben, verringern Sie die Prozentsätze der Hauptansatzstaffel für die kleineren Kommunen.

(Beifall CDU)

Ich finde, es ist unredlich, große und kleine Kommunen gegeneinander auszuspielen. Der Innenminister Georg Maier hat das frühzeitig erkannt und es liegt uns nunmehr ein Änderungsantrag vor. Nun gibt es wieder für zwei Jahre die bestehenden Prozentsätze für die Kommunen unter 10.000 Einwohnern. Das bedeutet, pro Jahr immerhin 10 Millionen Euro mehr im System zu haben. Doch woher kommt das Geld? Der Geschäftsführer des Gemeinde- und Städtebundes, Ralf Rusch, spricht gern vom „frischen Geld“, aber das Geld kommt aus dem sogenannten Stabilisierungsfonds. Das sind Mittel, die allen Kommunen ohnehin zusätzlich zustehen und nicht die Verschlechterung für die kleinen Kommunen ausgleichen dürfen.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Die Kommunen bekommen die ihnen zustehen- den Gelder!)

(Beifall CDU)

Deshalb unterbreiten wir mit unserem Änderungsantrag 6/4981 einen anderen Vorschlag, damit die Mittel aus dem Stabilisierungsfonds für alle Kommunen echt frisches Geld sind, denn wir machen die Änderung der Hauptansatzstaffel mit diesem Änderungsantrag rückgängig.

Eine andere Frage tut sich auf: Will die Landesregierung durch das finanzielle Ausbluten der Kommunen, gerade der kleineren Kommunen, etwa die Gebietsreform durch die Hintertür vornehmen?

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Jawohl! Das machen Sie!)

Wie viele Kommunen gibt es denn unter 10.000? Es ist heute schon gesagt worden. Die Wiederholung tut trotzdem gut: 80 Prozent von 849 – nur 33 Orte sind größer als 10.000 Einwohner. Das Argument, größere Einheiten sind effizienter, effektiver, scheitert schon beim Blick auf die Landeshauptstadt. Trotz höchsten Veredelungsfaktoren für Umlandaufgaben, überzentral örtliche Aufgaben, Kulturaufgaben und anderes mehr bekommen die Erfurter kaum einen Haushalt aufgestellt. Ist groß aber auch gleich wirtschaftlicher? Ich glaube nicht. Man könnte noch viele Beispiele einer schlechten Finanzausstattung benennen.