Protokoll der Sitzung vom 26.01.2018

4. Welche Aktivitäten und diesbezüglichen Ergebnisse brachte die seitens der Landesregierung in der Antwort auf die Mündliche Anfrage in Drucksache 6/3313 eingeforderte Klärung zwischen Schulträger und Staatlichem Schulamt?

Es antwortet für die Landesregierung das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Frau Staatssekretärin Ohler.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Grob beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die staatliche Grundschule „Bertolt Brecht“ in Greiz-Obergrochlitz wurde am 1. November 2016 aufgrund der personellen Situation in die staatliche Grundschule „Johann Wolfgang Goethe“ in Greiz ausgelagert. Nach Prüfung der zum Schuljahresbeginn 2017/2018 gegebenen Personalsituation und den zu dieser Zeit aktuellen Schülerzahlen wurde festgestellt, dass gemäß § 41 Abs. 2 Thüringer Schulgesetz am Standort der staatlichen Grundschule „Bertolt Brecht“ in Greiz-Obergrochlitz keine ordnungsgemäße Gestaltung und Absicherung des Unterrichts möglich ist. Auf diesen Sachverhalt wurde der Schulträger vom TMBJS bereits mit Schreiben vom 28. März 2017 hingewiesen. Dem Schulträger wurde mitgeteilt, dass „der eigenständige Betrieb der Schule gemäß § 41 Abs. 1 bis 3 Thüringer Schulgesetz grundsätzlich nicht mehr zustimmungsfähig sei.“

Da die Voraussetzung für einen ordnungsgemäßen Schulbetrieb am Standort der staatlichen Grundschule „Johann Wolfgang Goethe“ in Greiz gegeben ist, wurde an der Auslagerung auch im Schuljahr 2017/2018 festgehalten.

Aktuell bilden sich nach Aussage des Staatlichen Schulamts Ostthüringen die Schülerzahlen der staatlichen Grundschule „Bertolt Brecht“ wie folgt ab: In der Klasse 1 sind keine Kinder, Klasse 2 eins, Klasse 3 zwölf und Klasse 4 fünf Kinder. Das ist der Stand vom 24. Januar dieses Jahres. Für 17 weitere Schülerinnen und Schüler wurden Gastschulverhältnisse begründet. Bei einer Wiederherstellung des Schulbetriebs an der staatlichen Grundschule „Bertolt Brecht“ in Greiz-Obergrochlitz würden diese Schülerinnen und Schüler nicht an die Schule zurückkehren.

Aus all den oben genannten Gründen waren die Voraussetzungen für Maßnahmen zur personellen Absicherung des Unterrichts an der staatlichen Grundschule „Bertolt Brecht“ in Greiz-Obergrochlitz nicht gegeben.

Zu Frage 2: Die Schulleiterstelle an der staatlichen Grundschule „Bertolt Brecht“, Greiz-Obergrochlitz, wurde zum 1. Februar 2017 frei, da sich die bisherige Schulleiterin erfolgreich auf eine andere Schulleiterstelle beworben hat. Mit Blick auf die immer wieder diskutierte Aufhebung des Schulstandorts aufgrund der sehr geringen und weiter sinkenden Schülerzahl wurde bisher auf eine weitere Ausschreibung verzichtet.

Zu Frage 3: Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Thüringer Schulgesetz werden Schulnetzpläne von den Schulträgern im Benehmen mit den betroffenen Gemeinden bzw. Landkreisen und kreisfreien Städten für ihr Gebiet aufgestellt und fortgeschrieben. Im Rahmen der Schulnetzplanung müssen die Schulträger in eigener Verantwortung über einzelne Schulstandorte entscheiden. Die Landesregierung geht davon aus, dass die Schulträger diese Ent

(Staatssekretär Möller)

scheidungen im Dialog mit allen Beteiligen verantwortungsvoll vorbereiten und möglichem Gesprächsbedarf folgen.

Zu Frage 4: Wie bereits ausgeführt, wurde aufgrund der äußerst geringen Schülerzahlen, aber auch aufgrund der zwischenzeitlich erfolgreich verlaufenden Integration der 18 Schülerinnen und Schüler die Auslagerung der staatlichen Grundschule „Bertold Brecht“ in Greiz-Obergrochlitz an den Standort der staatlichen Grundschule „Johann Wolfgang Goethe“ in Greiz auch im Schuljahr 2017/2018 fortgeführt. Diese Maßnahme wurde zwischen dem Staatlichen Schulamt Ostthüringen und dem Schulträger umfänglich abgestimmt.

So weit zu Ihren Fragen.

Gibt es eine Nachfrage? Herr Abgeordneter Grob.

Ich möchte mich erst mal bedanken. Ich will das nicht als Nachfrage sagen, sondern mir war nicht ganz klar, inwieweit es einen Kreistagsbeschluss zur Änderung dieser Schulnetzkonzeption gibt.

Herr Abgeordneter Grob, Sie können nur eine Frage stellen.

Ja. Deswegen habe ich Sie gefragt, ob Sie es mir jetzt bestätigen können.

(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Sie kön- nen im Bildungsausschuss nachfragen! Sie sind Ausschussvorsitzender! Es ist un- fassbar!)

Gibt es einen Kreistagsbeschluss?

Mir wurde zugearbeitet, dass es in Abstimmung des Schulträgers und des Schulamts diesen Beschluss gibt.

Wir kommen nun zur letzten Anfrage am heutigen Tag, die der Abgeordneten Herold in Drucksache 6/5240.

Vielen Dank, Frau Präsidentin.

Ein Vorfall am Hauptbahnhof Erfurt am 20. Januar 2018 abends.

Am 20. Januar 2018 kam es auf dem Bahnhofsvorplatz am Hauptbahnhof in Erfurt zu einem Vorkommnis, bei dem eine größere Gruppe Personen, offensichtlich hauptsächlich bestehend aus Männern nicht deutscher Herkunft, lautstark Sprechchöre in einer fremden Sprache kund gab.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über diesen Vorfall, insbesondere dazu, ob es sich um eine nicht angemeldete oder verbotene Demonstration mit welcher Zielrichtung handelt?

2. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die handelnden Personen (bitte aufschlüsseln nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit)?

3. Welche polizeilichen und/oder strafverfolgenden Maßnahmen wurden durchgeführt bzw. eingeleitet?

4. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über Eintragungen im Bundeszentralregister oder in polizeilichen Informationssystemen der handelnden Personen?

Es antwortet für die Landesregierung das Ministerium für Inneres und Kommunales, Staatssekretär Götze.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Herold beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu einem von der Fragestellerin in der Einführung zur Mündlichen Anfrage genannten Vorfall am 21. oder 22. Januar 2018 auf dem Willy-Brandt-Platz liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellung vor. Nach Erkenntnissen der Landesregierung fand entsprechend der Fragestellung am 20. Januar 2018 in der Zeit von 20.00 Uhr bis 22.00 Uhr eine Spontanversammlung zum Thema „Gegen das Vorhaben des Erdogan-Regimes der Afrin-Besetzung“ in Erfurt auf dem Willy-Brandt-Platz statt. An der Spontanversammlung nahmen circa 50 Personen teil. Es kam zu Sprechchören und zum Abspielen von Musik. Hintergrund der Versammlung war nach vorliegenden Erkenntnissen das Vorhaben der Türkei, gegen die Kurden in Syrien militärisch vorzugehen.

(Staatssekretärin Ohler)

Antwort zu Frage 2: Bei den Versammlungsteilnehmern handelte es sich überwiegend um männliche Personen, Straftaten bzw. Ordnungswidrigkeiten wurden nicht festgestellt. Demzufolge erfolgte auch keine Identitätsfeststellung der Versammlungsteilnehmer. Insoweit liegen keine Erkenntnisse zu den Staatsangehörigkeiten vor.

Antwort zu Frage 3: Es wurden polizeiliche Maßnahmen zum Versammlungsschutz eingeleitet, der Kontakt mit der Versammlungsleiterin aufgenommen und die Auflage erteilt, die Versammlung 22.00 Uhr zu beenden.

Antwort zu Frage 4: Es liegen keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Gibt es Nachfragen? Das kann ich nicht erkennen. Damit sind wir am Ende der Fragestunde und ich schließe den Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 1

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/3570 dazu: Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses - Drucksache 6/5131 - korrigierte Fassung

ZWEITE BERATUNG

Zunächst hat Abgeordneter Adams aus dem Innenund Kommunalausschuss zur Berichterstattung das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich darf die Berichterstattung aus dem Ausschuss leisten. Am 16. Juni 2011 verabschiedete der Thüringer Landtag das Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren. Am 1. September 2011 trat das Gesetz in Kraft. Zweck dieses Gesetzes ist es, Gefahren vorzubeugen, die mit dem Halten und Führen von Tieren verbunden sind.

Tiere sind in Thüringen grundsätzlich so zu halten, dass Menschen und Sachen nicht gefährdet werden. Sie sind insbesondere in sicherem Gewahrsam zu halten. Außerdem wurde mit diesem Ge

setz die sogenannte Rasseliste eingeführt. Durch diese Rasseliste wurden die Rassen Pitbullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden per Gesetz als gefährliche Hunde eingestuft. Die Parteien Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen vereinbarten in ihrem Koalitionsvertrag vom 4. Dezember 2014 auf der Seite 85 die – ich zitiere – „Novellierung des Thüringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren“. Dazu heißt es dort: „Die Koalition wird das ‚Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren‘ evaluieren. Die Abschaffung der sogenannten Rasseliste sowie die Widerlegbarkeit der aus der sogenannten Rasseliste abgeleiteten Gefährlichkeit eines Hundes durch einen Wesenstest werden wir prüfen.“

Am 23. März 2017 brachte die Landesregierung das Erste Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren in den Landtag ein. Der Gesetzentwurf wurde vom Landtag in dieser Sitzung an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. Das Ministerium für Inneres und Kommunales schlug mit diesem Gesetz eine Regelung vor, mit der die Gefährlichkeit auch eines Hundes der Rasseliste durch einen Wesenstest widerlegt werden kann. Außerdem wurden die Regelungen zur Unfruchtbarmachung und dem Vermehrungs- und Zuchtverbot flexibilisiert.

Der Innen- und Kommunalausschuss hatte daraufhin den Gesetzentwurf in seiner 43. Sitzung am 27. April 2017, in seiner 46. Sitzung am 24. August 2017, in seiner 47. Sitzung am 21. September 2017, in seiner 49. Sitzung am 7. Dezember 2017 und in seiner 51. Sitzung am 18. Januar 2018 beraten. In seiner 46. Sitzung am 24. August 2017 hatte der Innen- und Kommunalausschuss eine mündliche Anhörung in öffentlicher Sitzung zum Gesetzentwurf durchgeführt. Im Rahmen des mündlichen Anhörungsverfahrens wurden angehört: der Thüringer Gemeinde- und Städtebund, der Thüringische Landkreistag, die Stadtverwaltung Gera, die Landesärztekammer Thüringen, der Landestierschutzverband Thüringen e. V., der Verband für das Deutsche Hundewesen, Landesverband Thüringen e. V., die Gesellschaft der Bullterrier-Freunde, SOKA Freunde Thüringen e. V., das Hundezentrum Herwig, die Interessengemeinschaft der Thüringer Hundesachverständigen, die IG Gegen Rasseliste e. V.

Zur mündlichen Anhörung gaben die Landestierärztekammer Thüringen, die IG Gegen Rasseliste e. V., Detlef Stollenwerk/Andernach, der Deutsche Kinderschutzbund/Landesverband Thüringen e. V., Herr Lothary, Staatlich geprüfter Sachverständiger für das Hundewesen, die Stadtverwaltung Gera, Herr Eckehard Dierbach/Plaue, der Gemeinde- und Städtebund, SOKA Freunde Thüringen e. V., der Thüringische Landkreistag, die Stadt

(Staatssekretär Götze)