Ich glaube, Herr Harzer, mit dem Vergleich zu 1933 sind Sie ein bisschen über das Ziel hinausgeschossen.
Nein, wir sollten uns hier im Parlament nicht gegenseitig ständig vorwerfen, an irgendwelchen Traditionen von 1933 herumzuoperieren. Das geht einfach zu weit, tut mir leid.
Wir kommen zurück zur Frage, ob das Berichtsersuchen zu Nummer I erfüllt worden ist. Erhebt sich dagegen Widerspruch? Es gibt Widerspruch, das heißt, wir stimmen dann darüber ab. Wer dafür ist, dass das Berichtsersuchen erfüllt wurde, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen. Danke. Gegenstimmen? Aus der AfD-Fraktion. Enthaltungen? Von der CDU-Fraktion. Damit wurde mit Mehrheit festgestellt, dass der Sofortbericht gegeben und das Berichtsersuchen erfüllt wurde.
Wir kommen sodann zur Abstimmung zu Nummer II des Antrags in der Drucksache 6/4939. Ausschussüberweisung ist nicht beantragt worden, sodass wir direkt über den Antrag abstimmen. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Aus den Koalitionsfraktionen und der CDU-Fraktion. Damit mit Mehrheit abgelehnt.
Wir stimmen nun über den Alternativantrag der CDU-Fraktion ab. Hier ist ebenfalls keine Ausschussüberweisung beantragt worden. Herr Abgeordneter Primas, bitte.
Hatte jeder Gelegenheit zur Stimmabgabe? Das ist der Fall. Dann schließe ich den Abstimmungsvorgang und bitte um Auszählung.
So, wir haben ein Ergebnis. Es wurden abgegeben 78 Stimmen, 28 Jastimmen, 50 Neinstimmen, keine Enthaltung (namentliche Abstimmung siehe Anla- ge 2). Damit ist der Alternativantrag in der Drucksache 6/5338 mit Mehrheit abgelehnt.
Verwendung von Zuführungen aus dem früheren Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der DDR Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/4944 dazu: Mittel aus den Vermögen der DDR-Parteien und Massenorganisationen für Investitionen in die Zukunft unserer Thüringer Heimat verwenden Alternativantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 6/5339
dazu: Verwendung von Zuweisungen aus dem Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der ehemaligen DDR (PMO- Vermögen) Alternativantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN - Drucksache 6/5340
Ich frage: Wünscht die CDU-Fraktion das Wort zur Begründung? Das ist der Fall. Herr Abgeordneter Wirkner, Sie haben dafür das Wort.
Werter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, nach dieser soeben emotionalen Debatte hoffe ich, dass wir uns mal wieder sachlichen Themen widmen. Es geht um viel Geld und im Allgemeinen erregt das immer das allgemeine Interesse – und da bitte ich Sie, einmal zuzuhören.
Herr Abgeordneter Wirkner, ganz kurz. Ich würde vielleicht den einen oder anderen stehenden Kollegen bitten, den Plenarsaal für ein Gespräch nach
Danke sehr. Der vorliegende Antrag der CDU-Fraktion sieht vor, auf der Grundlage der beiden Verwaltungsvereinbarungen zwischen der BvS, der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben, und den Ländern vom 11.02.1994 und vom 18.02.2008 die PMO-Mittel, Mittel aus Parteienvermögen und Massenorganisationsvermögen zu Zeiten der DDR, im Sinne der Aufarbeitung des DDRUnrechts zu verwenden, wofür konkrete, mit den betroffenen Akteuren vor Ort abgestimmte Vorschläge im Antrag unterbreitet werden, die sich sämtlich auf Investitionen in diesem Bereich beziehen. Um die Mittel auch außerhalb der laut Verwaltungsvereinbarungen geforderten investiven Maßnahmen einsetzen zu können, also breit gefächerter, für Forschungszwecke, Stiftungen in diesem Bereich, fordert der Antrag eine Anpassung der geltenden Verwaltungsvereinbarungen in diesem Sinn. Das ist das Kernanliegen dieses Antrags, die Änderung der Verwaltungsvereinbarung, um die finanziellen Mittel in den nächsten Jahren breit gefächerter anwenden zu können. Danke.
Danke schön. Gibt es den Wunsch der AfD-Fraktion auf Begründung des Antrags? Bis jetzt nicht, okay. Auch bei den Koalitionsfraktionen sehe ich keinen Wunsch, sodass ich die Beratung eröffne. Als Erste erhält Abgeordnete Rothe-Beinlich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste, wir reden heute über die Verwendung von Zuweisungen aus dem Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der ehemaligen DDR; Herr Wirkner von der CDU hat es eben schon gesagt.
Ich will vielleicht kurz etwas zum Hintergrund dieser ganzen Thematik ausführen. Am 31. Mai 1990 – das können Sie auch noch mal etwas dezidierter in unserer Begründung nachlesen – hatte die Volkskammer der DDR das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Parteien und andere politische Vereinigungen beschlossen. Das Gesetz stellte das Vermögen der Parteien und mit ihnen verbundenen Organisationen, juristischen Personen und Massenorganisationen der DDR im In- und Ausland unter Treuhänderschaft der unabhängigen Kommission. Von diesem Zeitpunkt an waren Vermögensände
Nach längerem Rechtsstreit ist es nun so, dass aus diesen Mitteln einmal mehr Auszahlungen von rund 185 Millionen Euro an die neuen Länder und Berlin in Aussicht gestellt wurden. Die Mittel sind zweckgebunden und nach den Maßgaben der Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern sowie innerhalb einer bestimmten Frist einzusetzen. Ich habe, sobald bekannt wurde, dass diese Mittel erneut fließen, auch eine Kleine Anfrage an die Thüringer Landesregierung gestellt. Beantwortet wurde diese in der Drucksache 6/5256 am 25. Januar 2018 und es wurde deutlich, dass es an der einen oder anderen Stelle noch Beratungsbedarf und Verhandlungsbedarf gibt.
Ich gebe zu, sehr geehrter Herr Wirkner, ich hätte mich sehr gefreut, wenn Sie auch einmal auf uns zugekommen wären und nicht einfach nur die Anfrage zur Kenntnis genommen und daraus einen Antrag entwickelt hätten, zu dem wir nun deshalb leider einen Alternativantrag vorlegen mussten. Denn Ihr Antrag greift aus unserer Sicht zu kurz, er ist zu eng gefasst und ist leider – ich muss es so sagen – auch nicht auf der Höhe der Zeit.
Ich will ausführen, warum wir dafür werben wollen, unserem Antrag zuzustimmen. Die Aufarbeitung des SED-Unrechts ist und bleibt eine der Kernaufgaben der Erinnerungs- und Gedenkkultur in Thüringen. Deshalb steht das natürlich so auch im rotrot-grünen Koalitionsvertrag. Aufarbeitung ist für uns fester Bestandteil der demokratischen Kultur von morgen. Aufarbeitung bleibt für uns auch fester Bestandteil des täglichen – ich sage es so deutlich – Wirkens von Landtag und Landesregierung im Freistaat. Genau deshalb haben wir das auch in unserem Antrag so formuliert: „Der Landtag ist sich seiner […] Verantwortung bewusst.“ Natürlich ist Aufarbeitung somit – wie die CDU formuliert – eine der Kernaufgaben der Erinnerungs- und Gedenkkultur in Thüringen. Unser Anspruch geht aber darüber hinaus. Erinnerungs- und Gedenkkultur beschränkt sich in unseren Augen eben nicht nur darauf. Sie schließt für uns auch eine konstruktive Mitwirkung, also eine eigene Tat an der Aufarbeitung der SED-Diktatur und des damit verbundenen Unrechts, mit ein.
Die Ziffer II des Antrags der CDU muss aus unserer Sicht entfallen. Es gibt keine Änderung der Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern, das müssten Sie wissen und das bedauern wir ausdrücklich. Zwar ist richtig, dass diese Verwaltungsvereinbarungen nicht mehr zeitgemäß sind und es notwendig bleibt, dass die Landesregierung sich dafür verwenden sollte, Änderungen herbeizuführen. Darüber herrscht auch Einigkeit, glaube ich, bei allen. Eine Vereinbarung lässt sich aber nur än
Die weiterhin geltenden Verwaltungsvereinbarungen hindern uns daran, die Mittel aus dem Vermögen der Parteien und Massenorganisationen nicht nur auf Investitionen in Infrastrukturen und kulturelle Einrichtungen der Länder zu beschränken. Damit entfallen jegliche Überlegungen in eine andere Richtung, sei es zur Förderung von Forschungsprojekten zu den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen oder nicht erfassten Opfergruppen. Das bedauern wir. Diese Verwaltungsvereinbarungen ermöglichen diese Art der Mittelverwendung nicht. Deshalb haben wir unseren Antrag auch ganz deutlich formuliert. Wir wollen ermöglichen, dass für genau diese Zwecke, nämlich Neukonzeption, Modernisierung und umzusetzende bauliche Maßnahmen an den im Freistaat existierenden Erinnerungs- und Gedenkorten als Stätten der Bildung, Aufklärung und wissenschaftlicher Aufarbeitung, auch Mittel bereitgestellt werden. Wir wollen das aber nicht nur auf einzelne Orte beschränken – Sie haben für investive Maßnahmen drei Punkte vorgeschlagen, vor allen Dingen eben zwei Orte –, sondern wir wollen sinnvolle Schwerpunkte setzen.
Uns geht es zum Beispiel darum, die ehemalige Untersuchungshaftanstalt des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit in Suhl als authentischen Ort als Gedenkstätte herzustellen. Dafür haben wir uns als Koalition und habe auch ich mich persönlich schon mehrfach ausgesprochen. Darüber hinaus wollen wir den Erinnerungsort Andreasstraße in Erfurt als Ort für Aufklärung, Gedenken und Bildung stärken. Hier wurden in der Vergangenheit auch schon Mittel aus dem PMO-Vermögen vernünftig verwendet. In der Antwort auf meine Kleine Anfrage kann man das genau nachlesen: Es sind mehr als 5,5 Millionen Euro, die beispielsweise in die Andreasstraße geflossen sind. In Gera ist das Torhaus am Amthordurchgang saniert und nutzbar. Den authentischen Gerichtssaal, der noch heute genutzt wird, in den Gedenk- und Bildungsort einzubeziehen, wäre hier eine spannende Aufgabe für das Land, die wir uns jedenfalls wünschen würden.
So richtig also manches im CDU-Antrag sein mag, es zeigt sich, dass der Fokus bei Ihnen leider deutlich zu eng ist. Rot-Rot-Grün wird weiterhin dafür Sorge tragen, dass das Grüne Band beispielsweise – was uns auch sehr wichtig ist, was jetzt nicht extra benannt ist, aber was wir hier als Naturmonument bereits beraten und beschlossen haben – ebenfalls in den Blickpunkt gerät, denn dort befinden sich viele der Gedenk- und Erinnerungsorte. Dafür braucht es natürlich auch Gelder und dafür sind die PMO-Mittel in ihrer Zweckbindung eigent
Wichtig ist uns in unserem Antrag aber vor allem der Punkt II.2. Wir wollen die Errichtung eines Fonds für soziale Härtefälle oder bisher nicht berücksichtigte Gruppen von Opfern des SED-Unrechts endlich möglich machen. Auch aus der Arbeit der interministeriellen Arbeitsgruppe zur Unterstützung und Weiterentwicklung der Aufarbeitung der SED-Diktatur in Thüringen wissen wir, es gibt nicht wenige Betroffene von SED-Unrecht, die bisher – ich nenne es mal so – durch jedes Raster der Rehabilitierung und Wiedergutmachung gefallen sind, weil sie einer der bisher nicht erfassten Opfergruppen angehören oder die in den Gesetzen festgeschriebenen Fristen aus verschiedenen, oft persönlichen Gründen verstreichen lassen mussten, weil es ihnen bisher nicht gelang, hinreichende Nachweise einzureichen, oder sie aufgrund der mit dem Verfahren der Wiedergutmachung verbundenen psychischen Belastungen nicht in der Lage waren, sich dem Verfahren zu stellen. Genau diesen wollen wir von Rot-Rot-Grün nun schnell und unkompliziert helfen können. Bei manchen, das wissen wir alle, drängt auch die Zeit.
Sinnvoll ist es sicher, diesen Fonds nicht nur für Thüringen, sondern gemeinsam für alle Ost-Länder einzurichten. Die Mittel aus dem PMO-Vermögen für diese Zwecke einzusetzen, ist unter anderem auch eine Anregung von Betroffenenverbänden wie der Union der Opfer der kommunistischen Gewaltherrschaft. Viele von Ihnen werden auch Post von dieser Vereinigung bekommen haben. Wir sorgen mit unserem Antrag dafür, dass die vor Gericht erstrittenen Mittel, die 185 Millionen Euro, tatsächlich zielgerichtet für Zwecke der Aufarbeitung, Aufklärung und Wiedergutmachung eingesetzt werden. Man weiß heute noch nicht auf den Cent genau, wie viel davon in Thüringen ankommt. Es werden etwas über 30 Millionen Euro sein, die nach Thüringen kommen. Vielleicht sagt Frau Ministerin Taubert noch etwas dazu.
Dass es bei der Vergabe der Mittel aus dem Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der ehemaligen DDR eben nicht nur die Landesregierung sein soll, die hier wirkt, versteht sich angesichts des vorher Gesagten eigentlich von selbst. Wir meinen und das wollen wir auch ausdrücklich: Es braucht eine gute und enge Abstimmung mit der Fachöffentlichkeit. Dazu zählen für uns zum Beispiel die im Geschichtsverbund zusammengeschlossenen Verbände, Initiativen, Institutionen, Opferverbände oder die Forschungs- und Ausbildungseinrichtungen wie die Universitäten in Jena und Erfurt mit ihren historischen Abteilungen oder Bildungseinrichtungen wie zum Beispiel die Landeszentrale für politische Bildung. Entscheidend ist letztlich – da sind wir uns auch mit den Opferverbänden einig –, dass wir diese Mittel nicht irgendwo
versacken lassen oder sie für unbestimmte Zwecke eingesetzt werden, sondern dass diese Mittel aus dem Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der ehemaligen DDR für Maßnahmen der Rehabilitation und Wiedergutmachung der Folgen der SED-Diktatur sowie Aufklärung und Bildung zielgerichtet eingesetzt werden. Dem dient unser Antrag.
Ich will es noch einmal sagen: Wir wissen, dass die Gelder in unterschiedlichen Chargen ausgereicht werden, und wir wissen auch darum, dass wir auf die erste Charge, da die Verwaltungsvereinbarungen so sind, wie sie sind, wenig Einfluss haben werden. Auch das wird sicherlich noch Thema dieser Debatte sein. Wir machen uns aber gerade bei der zweiten Charge dafür stark, dass diejenigen, die, wie gesagt, bis jetzt nicht beachtet werden konnten – ich will hier nur die verfolgten Schüler benennen –, endlich auch bedacht werden können. Das ist uns ein großes Anliegen. In diesem Sinne: Herr Wirkner, hätten wir eher zueinander gefunden, hätten wir vielleicht auch einen gemeinsamen Antrag formulieren können. Wir würden uns freuen, wenn Sie unserem Antrag zustimmen können.
Ich will noch zwei Sätze zum Antrag der AfD sagen. Mir scheint es eher so, als ob sie unbedingt auch irgendetwas vorlegen wollte. Wenn Sie schauen, wofür Sie die Gelder verwenden wollen, müssen Sie uns erklären, was das mit Aufarbeitung zu tun hat, wenn Sie zum Beispiel das Büchsenmacherhandwerk wiederbeleben wollen oder
einen Fonds für Meister im Handwerk auflegen möchten. Das mag ein löbliches Anliegen insbesondere nach dem gestrigen Abend sein, hat aber mit Aufarbeitung nun wahrlich nichts zu tun. Der Antrag ist daher abzulehnen.
Danke schön, Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich. Als Nächster hat Abgeordneter Wirkner für die CDU-Fraktion das Wort.
Werter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu Beginn, Frau Rothe-Beinlich, möchte ich noch mal darauf hinweisen, dass wir den Antrag bereits im Januar eingebracht hatten. Dass dieser heute auf der Tagesordnung steht, ist nun mal den zeitlichen Umständen zu verdanken. Wenn Sie sagen, er ist nicht zeitgemäß, dann ha