Protokoll der Sitzung vom 23.02.2018

sen Biber-Management in Kofinanzierung mit der Europäischen Union mit insgesamt 240.000 Euro. Inzwischen gibt es in Thüringen 23 Biberberater, ein Folgeprojekt soll im November dieses Jahres beginnen. Die dauerhafte Existenz der Art und die Verbesserung des Erhaltungszustands in Thüringen sind untrennbar mit einer Entschärfung des vorhandenen Konfliktpotenzials verbunden. Hierfür ist es wie in anderen Bundesländern insbesondere wichtig, ein aktives Bibermanagement vorzunehmen.

Nun zu Ihren Fragen:

Zu Frage 1, zur geschätzten Größe des Gesamtbestands in Thüringen: Gegenwärtig ist bei uns in Thüringen von einem Gesamtbestand in Höhe von circa 320 Bibern in circa 80 Revieren auszugehen. Hier bei uns wurde die Art ab dem Jahr 2007 wieder sesshaft. Die Saale ist bereits nahezu auf ihrer gesamten thüringischen Länge vom Biber besiedelt. Zudem wandern Biber zum Beispiel im Westen des Freistaats über Werra, Ulster, Felda und im Süden über Saale, Wisenta, Rodach, Kreck und Milz nach Thüringen ein. Wie bei jeder Art wird das Populationswachstum des Bibers anhalten, bis die Kapazität an geeigneten Lebensräumen ausgeschöpft ist. Ich gehe darauf noch näher ein.

Der Biber ist eine der wenigen Arten, die ihre Lebensräume zum Teil selbst gestalten kann und sich dadurch auch größere Räume erschließt. Naturferne Gewässer gestaltet er durch aktive Baumaßnahmen, zum Beispiel Anstauung zu einem für sich und gegebenenfalls andere Arten lebenswerten Biotop. Diese Fähigkeit ermöglicht ihm ein hohes Ausbreitungspotenzial. Deswegen gehen wir auch von einer weiteren positiven Bestandsentwicklung aus.

Zu Frage 2 – Umfang der möglicherweise von Bibern verursachten Schäden: Konflikte mit Biberansiedlungen sind bisher nur aus zwei Thüringer Landkreisen – Saalfeld-Rudolstadt und Hildburghausen – bekannt. Konkrete Schäden konnten nicht beziffert werden. Es kam punktuell zu Nutzungseinschränkungen durch Wasserstau und Vernässung von Flächen sowie zu einer eingeschränkten Befahrbarkeit für landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge. Fraßschäden traten in ganz geringem Ausmaß an landwirtschaftlichen Kulturen auf. Der Umfang der Schäden an landwirtschaftlichen Kulturpflanzen ist jedoch in Relation zum Beispiel von Schäden durch Schwarzwild bruchteilhaft und nur in Gewässernähe zu verzeichnen. Schäden an Deichen oder Hochwasserschutzeinrichtungen sind nicht nachgewiesen.

Zu Frage 3 – Einschätzung des Konfliktpotenzials – noch mal: Schäden an Deichen oder Hochwasserschutzeinrichtungen durch Biber wurden bisher nicht nachgewiesen. Ein mögliches Konfliktpotenzial – „möglich“ unterstrichen, deswegen auch die

(Abg. Dr. Scheringer-Wright)

Biberberater und der Managementplan – ergibt sich aus folgenden Punkten: die Überschwemmung landwirtschaftlicher Nutzflächen, ein lokaler Grundwasseranstieg durch Vernässung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen, Verkehrssicherungsprobleme und ein erhöhter Unterhaltungsaufwand an Flüssen, direkte oder indirekte Schädigung von Bauwerken, Durchfluss- oder Abflussvermögen an Gewässern, was vermindert wird, oder Fraßschäden. Das sind die Punkte, die auftreten können, ebenso wie die Untergrabung von Teichdämmen oder das Verstopfen des Teichmönchs, was zu fischereiwirtschaftlichen Einbußen führen kann, oder schlussendlich das Untergraben von Hochwasserschutzdeichen und damit die Gefährdung von Standsicherheit. Ich möchte noch mal betonen, dass 90 Prozent der Konfliktfälle, so man davon sprechen kann – ich habe ja gesagt, dass im Endeffekt in zwei Landkreisen einige wenige, an einer Hand abzuzählende Punkte überhaupt bekannt sind –, sich bisher hauptsächlich innerhalb einer Breite von 5 bis 10 Metern um den Gewässerrand abspielen, im Übrigen genau der Bereich, den wir über das künftige Thüringer Wassergesetz auch besonders berücksichtigen und unter besonderen Schutz stellen wollen und damit auch eine Reduzierung der Einträge von Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln erreichen wollen.

Durch Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung innerhalb dieses Bereichs lassen sich diese Konflikte langfristig minimieren. Noch mal als Vorhalteposten für die Diskussion zum Wassergesetz: Uferrandstreifen sind durchaus auch ein sinnvolles Mittel, um Biberkonflikte zu minimieren. Fördermittel gibt es dafür selbstredend auch, und zwar im Rahmen der KULAP-Maßnahmen. Ich will Ihnen auch hier Beispiele nennen: G7 KULAP-Maßnahme – Förderung der Umwandlung von Ackerland in Grünland, dann die Maßnahme A423 – Förderung der Anlage von Schonstreifen und Schonflächen bis 4 Hektar. Hier ist im KULAP-Zeitraum eine Pflege nicht zwingend erforderlich, aber es lassen sich Ackerflächen, die durch den Biber vernässt sind, für fünf Jahre bei Fortzahlung von Betriebsprämie und KULAP aus der Nutzung nehmen. Also auch hier ist vorgesorgt.

Zu Frage 4, ob und gegebenenfalls wie an geschädigten Standorten Verkehrssicherungsmaßnahmen organisiert werden – dazu ist Folgendes auszuführen: Benagte Bäume, die die Verkehrssicherheit gefährden oder gefährdet haben, wurden nach Bekanntwerden durch die jeweiligen Grundstückseigentümer oder den Verantwortlichen für die Verkehrsanlagenunterhaltung gefällt und beräumt. Weitere verkehrssicherungsrelevante Schäden wurden bislang in Thüringen nicht verzeichnet. Im Rahmen des aktuellen Bibermanagements werden betroffene Landnutzer über die Möglichkeit der Verhinderung von Schäden durch geschulte Biberbera

ter informiert. Nochmals: derzeit 23. Der künftige Bibermanagementplan für Thüringen wird präventive Sicherungsmaßnahmen und Empfehlungen gegenüber den Auswirkungen von Bibern an wasserbaulichen und fischereilichen Anlagen sowie an Bauwerken und Verkehrswegen empfehlen.

Zu Frage 6 – Wirksamkeit des Bibermanagements des NABU Thüringen: Das Land Thüringen fördert das Monitoring und insbesondere das Bibermanagement seit einigen Jahren, übrigens unter anderem auch aus dem Bereich ENL, kofinanziert durch Mittel der Europäischen Union. Wie in den vorangegangenen Projekten zum Bibermanagement in Thüringen führt der NABU die erfolgreiche und koordinierte artenschutzfachliche Beratungstätigkeit zum Biber in allen Teilen Thüringens fort. Aktuell wird dazu im ENL-Projekt „Maßnahmen- und handlungsorientiertes Bibermanagement, Konfliktprävention und proaktive Beratung sowie Öffentlichkeitsarbeit in Thüringen“ – langer Titel, aber so heißt das Projekt – ein sehr wirksames Bibermanagement durchgeführt. Es existiert also mit dem NABU Thüringen neben den unteren Naturschutzbehörden für die Bevölkerung ein zuverlässiger Ansprechpartner in Thüringen zum Thema „Biber“.

Im Rahmen der Beratung und der praktischen Prävention werden viele Konflikte mit dem Biber im Vorfeld verhindert oder können sogar abgeschwächt werden. Es wird in Abstimmung mit dem Umweltministerium innerhalb des vom Land geförderten ENL-Projekts auch ein Handlungsleitfaden für Landnutzer entwickelt. Dieser Leitfaden kann zum Beispiel von Landwirten oder Grundstücksbesitzern herangezogen werden, wenn der Biber deren Flächen vernässt oder untergräbt – in dem Fall im wahrsten Sinne des Wortes.

Auftauchende Konflikte konnten durch eine zügige Vor-Ort-Beratung zumeist schnell gelöst werden. Als Sofortmaßnahme kann der NABU Betroffenen beispielsweise auch Elektrozäune zur Abwehr des Bibers verleihen oder Obstbäume mit einem Anstrich zum Verbissschutz versehen. Der NABU leistet mittels Vorträgen und Biberexkursionen Aufklärungsarbeit zur Art und zur Prävention von Biberschäden.

Im Oktober 2017 wurde durch mein Haus die Ausbildung von Biberberatern zusätzlich gefördert. An dem zweitägigen Workshop nahmen 23 Personen aus ganz Thüringen teil. Unterstützt hat uns dabei ein erfahrener Bibermanager aus Bayern. Die Schulung umfasste als Ausbildungsschwerpunkt unter anderem die Biologie des Bibers, Präventionsmaßnahmen in Theorie und Praxis, rechtliche Grundlagen des Biberschutzes, den Umgang mit auftretenden möglichen Konflikten. Die Biberberater sind aktuell in den Landkreisen Hildburghausen, Saalfeld-Rudolstadt, Ilm-Kreis, im Saale-HolzlandKreis sowie in den kreisfreien Städten Jena und

(Ministerin Siegesmund)

Weimar aktiv. Eine solche Ausbildung soll es auch weiterhin regelmäßig in Thüringen geben. Besten Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich gehe davon aus, dass alle die Beratung zum Sofortbericht wünschen – das scheint der Fall zu sein –, die ich hiermit eröffne. Als Erster hat Abgeordneter Gruhner für die CDU-Fraktion das Wort.

Herzlichen Dank, Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich muss gestehen, es war schon immer mein sehnlichster Wunsch, am Freitagnachmittag über den Biber zu sprechen.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Zwischenruf Abg. Mühlbauer, SPD: Meiner auch!)

Aber das ist ein sehr versöhnlicher Abschluss dessen, was wir die letzten drei Tage hier gemacht haben.

Ich will dennoch zunächst sagen: Herzlichen Dank, Frau Ministerin, für Ihren Bericht. Ihrem Bericht habe ich jetzt zunächst entnommen, dass Sie zumindest hier dargestellt haben, dass alles gut ist und dass Sie alles im Griff haben. Umso mehr frage ich mich dann, warum die Koalitionsfraktionen diesen Antrag gestellt haben. Das muss vielleicht noch erhellt werden. Aber manchmal ist es ja auch gut, dass man einfach darüber spricht.

Nichtsdestotrotz glaube ich in der Tat, dass es auch im Sinne einer präventiven Politik durchaus klug ist, Dinge zu besprechen, die auch künftig intensiver noch als Problem anstehen. Insofern sage ich auch ausdrücklich, dass wir uns gern dieser Debatte mit Ihnen in aller Sachlichkeit stellen. Wir haben gehört, der Biber ist in Thüringen bisher noch nicht so unangenehm aufgefallen wie der Wolf oder der Kormoran. Andere Bundesländer haben da größere Probleme, das haben Sie ausgeführt. Brandenburg, Bayern sind genannt worden. Dennoch gibt es dort, wo sich der Biber ausbreitet – auch das haben wir gehört –, diverse Konflikte, insbesondere auch mit dem Menschen. Deswegen ist es natürlich richtig, dass man auch verstärkt über Maßnahmen zur – ich sage mal in Anführungszeichen – Gefahrenabwehr spricht, denn das Schadensbild, das die Biber verursachen, kann in der Tat sehr unterschiedlich und vor allem auch sehr erheblich sein. Es reicht von Unterhöhlung, von Stabilitätsgefährdung für wasserbauliche Anlagen bis hin zur Überflutung ganzer Äcker oder Schäden an Baumbeständen, die nicht an feuchte Standorte angepasst sind.

Wir haben gehört, dass sich der Biber trotz gegenwärtig noch etwas niedrigerer Population als in anderen Bundesländern auch in Thüringen ausbreitet. Deswegen ist es natürlich notwendig, dass Bibermanagement auch konsequent organisiert wird. Da sagen auch wir, dass es vier Säulen gibt, auf die es ankommt: erstens fachkundige Beratung, zweitens Prävention, drittens Schadensausgleich und viertens weitere Maßnahmen, die hier geeignet sind. Man kann sich hier sicherlich neben dem, was ohnehin schon in Thüringen praktiziert wird, auch dort noch mal mit Erfahrungen anreichern, was in anderen Bundesländern derzeit unternommen wird, damit eben Schäden so weit wie möglich vermieden und eingedämmt werden können.

Das Thema „Ausgleichszahlungen“ ist angesprochen worden. Auch hier sagen wir ganz klar, es natürlich vor allem dann zu Schadensregulierungen kommen muss, wenn unvorhergesehene und existenzielle Schädigungen bei land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Unternehmen abzufedern sind. So wie ich das sehe, sind die Mittel im Moment noch in dem Titel im Haushalt, der die Wolfsentschädigung betrifft. Da muss man dann perspektivisch mal schauen, ob das Ganze so ausreicht, wie es finanziell ausgestattet ist. Aber unabhängig von der Frage, dass wir jetzt auch präventiv Maßnahmen ergreifen, damit Schäden eingegrenzt bleiben können, ist es natürlich richtig, Frau ScheringerWright, was Sie gesagt haben, dass zunächst erst mal die Rettung der Biberpopulation in Deutschland ein Erfolg für den Artenschutz ist. Dennoch muss man dann auch mal konstatieren – die Zahl 26.000 ist gefallen –, dass sich der Biber als Art in Deutschland derart erholt hat, dass man eben nicht mehr von einer Gefährdung ausgehen kann, und dass wir eben gegenwärtig eine derart hohe Bestandsdichte haben, dass auch von einer Bedrohung nicht mehr gesprochen werden darf. Deswegen sagen wir durchaus, dass wir uns dafür einsetzen, dass die entsprechenden Gesetze, insbesondere Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, auf den Prüfstand gehören genauso wie bei den Themen „Wolf“ und „Kormoran“. Auch der Biber könnte beispielsweise als nicht mehr bedrohte Art aus Anhang IV der FFH-Richtlinie in Anhang V übernommen werden. Das ist sicherlich ein Thema, über das man sprechen muss, weil sich eben die Population entsprechend erhöht hat.

Wenn man allerdings aufgrund dieser gesamten Schutzwürdigkeit, die sich aus den Richtlinien ergibt, den Biber momentan nicht jagen darf, so wurde mir vorhin zugerufen, ist es zumindest in der Fastenzeit möglich, ihn zu essen, weil er ja im Wasser schwimmt. Insofern wäre auch das vielleicht ein adäquates Mittel. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

(Ministerin Siegesmund)

(Zwischenruf Abg. Dr. Scheringer-Wright, DIE LINKE: Das war mal!)

Herzlichen Dank für diese wichtige Empfehlung zur Fastenzeit. Damit komme ich weiter zur Kollegin Becker von der SPD-Fraktion.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Gruhner ist ja schon darauf eingegangen, dass der Biber im Mittelalter als Fastenmahlzeit verabreicht und auch so in der Fastenzeit zu sich genommen wurde. Und wir sind ja gerade in der Fastenzeit, wollte ich nur mal anmerken.

Vielleicht haben Sie noch ein schönes Rezept oder so was?

(Zwischenruf Abg. Harzer, DIE LINKE: Kann ich liefern!)

(Heiterkeit DIE LINKE)

In Bayern serviert man Biber mit Semmelknödeln, Herr Präsident. So ist das zu lesen.

Aber nichtsdestotrotz haben wir den Antrag heute gestellt, weil wir den Konflikten vorausgehen wollten, Herr Gruhner,

(Beifall DIE LINKE)

weil es gerade in Bezug auf den Wolf doch einige Konflikte in Thüringen gibt. Damit es nicht so weit kommt, haben wir gesagt, wir schreiben einen Antrag und bitten Frau Ministerin um ihren Bericht, dem sie ja ausführlich auch entsprochen hat, damit wir wissen, dass die Konflikte noch nicht so groß sind. Aber der Biber ist ja das beliebteste Wildtier in Deutschland, steht weit vor dem Wolf und kurz vor dem Waschbär. Also der Biber ist schon ein Tier, was es den Deutschen besonders angetan hat und wofür die Deutschen auch besonders stehen. Deshalb ist es auch wichtig, dass wir noch nicht darüber reden, Herr Gruhner, dass wir ihn aus der Liste IV in die Liste V bringen. Das war nicht der Ansatz unseres Antrags, sondern wir wollen die Konflikte schon parallel laufen sehen, also einerseits, dass wir uns freuen, dass er an der Saale fast flächendeckend ausgebreitet ist und dass er auch da wohnt, das ist alles in Ordnung, aber dass es eben teilweise auch zu Konflikten kommen kann, und deshalb haben wir den Antrag heute gestellt.

Der Biber ist ein Wesen, was sehr, sehr vertraulich ist, also sehr monogam lebt, also ein Leben lang mit seinem Bibermännchen verbringt,

(Heiterkeit DIE LINKE)

das muss man so sagen. Der Biber sieht auch nur schwarz-weiß, vielleicht hat das auch was miteinander zu tun, das kann ja sein.

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Konservativ! Sag ich doch!)

(Heiterkeit DIE LINKE)

Auf alle Fälle sind der Biber und Biberpärchen sehr überschaubar. Also deshalb erweitern sie sich auch nicht so schnell, weil sie sehr an eine Familie gebunden sind und ihre Jungtiere zwei Jahre aufziehen, danach werden die Jungtiere dann gebeten, den Bau zu verlassen und sich ein eigenes Revier zu suchen. Das geht auch nicht immer ganz unblutig ab, denn wenn sich die Jungtiere ein neues Revier suchen, kann es schon mal passieren, dass sie da getötet werden. Deshalb ist die Population der Biber in Thüringen auch nicht so hoch, wie manche denken. Also die regulieren sich schon noch selbst. Sie haben zwar keinen natürlichen Feind mehr, aber an sich steht die Natur dem entgegen, dass sie sich nun ungehemmt ausbreiten, deshalb ist es auch wichtig, Herr Gruhner, dass wir ihn noch bei der Liste IV lassen und noch nicht davon ausgehen, dass es genügend Biber in Thüringen oder anderswo gibt.

(Beifall DIE LINKE)

Es gibt natürlich auch immer – das hat Frau Scheringer-Wright auch schon angesprochen, Frau Ministerin hat es angesprochen – Konflikte. Am liebsten hätte der Biber einen Uferrandstreifen von 50 Metern. Das ist in unserer Kulturlandschaft natürlich nicht möglich, darüber brauchen wir nicht reden. Wir hoffen, dass wir mit dem neuen Wassergesetz vielleicht einen 10-Meter-Uferrandstreifen bekommen, das würde dem Biber auch schon entgegenwirken und vielleicht hilft ihm das auch, sich auszubreiten. Aber nichtsdestotrotz wird es an manchen Stellen – Sie hatten es auch gesagt –, wie zum Beispiel in Hildburghausen und an der Saale, schon zu Konflikten kommen. In Nordthüringen sind wir da noch verschont von dem Biber und von den Konflikten. Die einen haben es früher, die anderen haben es später. Das ist eben so. Ich hätte nichts dagegen, wenn sich an der Zorge auch mal ein Biber ansiedelt. Das ist in Ordnung. Frau Mitteldorf hat gesagt, wir hätten einen Biber in Nordhausen für die Uferrandbefestigung bitternötig. Also wir arbeiten daran, dass der Biber sich auch nach Norden ausbreitet. Das ist richtig.

Aber nichtsdestotrotz gibt es natürlich Konflikte, das hatte ich schon gesagt, und deshalb ist es wichtig, dass wir darüber reden. Frau Ministerin hat es dargestellt, dass es das Management durch den NABU gibt. Ich finde, das ist ganz wesentlich, dass wir da frühzeitig auch entgegenwirken, dass es keine Konflikte zwischen Mensch und Biber in Thürin

(Abg. Gruhner)

gen geben wird, sondern dass wir dem offen gegenüberstehen und dem Biber auch seine Grenzen zeigen, aber auch der Natur wieder mehr freien Raum lassen. Das würde dem Biber auch nützen.