Protokoll der Sitzung vom 23.02.2018

gen geben wird, sondern dass wir dem offen gegenüberstehen und dem Biber auch seine Grenzen zeigen, aber auch der Natur wieder mehr freien Raum lassen. Das würde dem Biber auch nützen.

Wir werden es mit dem neuen Wassergesetz versuchen, dass der Biber seinen Uferrand dann auch nutzen kann und es nicht zu Konflikten kommt. Die Konflikte sind meistens im Herbst, also wenn der Biber dann seine Vorräte anlegt, oder im Winter, wenn es nicht so viele Pflanzen gibt, dann geht der Biber an die Bäume. Er muss ja, er kann ja nicht klettern oder irgendetwas, er braucht ja Nahrung. Das ist ein ganz normales Vorgehen, dass der Biber dann seine Bäume fällt und sie als Nahrungsmittel für sich selbst erkennt und auch für seine Familie braucht. Also das ist ein ganz normaler Prozess, nur an manchen Stellen baut er halt ein bisschen große Dämme oder er breitet sich ein bisschen zu sehr aus, dass dann die Wiesen überschwemmt sind und teilweise – Frau ScheringerWright hat es, glaube ich, auch schon gesagt – in der Fischzucht Barrieren entstehen. Da müssen wir aufpassen und da sind wir gewappnet, glaube ich.

Wir sind gut aufgestellt, wir haben das Geld zur Verfügung gestellt. KULAP-Mittel sind noch da, um da einzuwirken. Deshalb sehe ich den Biber auch noch nicht auf der Speisekarte – so wie in Bayern –, sondern in unseren Gewässern. Das ist auch gut so. Deshalb hat der Biber in Thüringen auch eine gute Zukunft und das wünsche ich uns allen auch zum Freitagnachmittag.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Sehr schön. Wir freuen uns auf einen weiteren Beitrag zur Soziologie unter Bibern von Herrn Abgeordneten Kummer.

Das ist so eine freundliche Stimmung hier, das macht ja richtig Spaß. Meine sehr verehrten Damen und Herren, trotzdem ist es auch ein ernstes Thema. Ich bin dankbar, dass wir es heute auf der Tagesordnung haben, weil wir damit auch den Problemen gerecht werden, die einige Menschen, einige Unternehmen in diesem Land real mit dem Biber haben.

Meine Damen und Herren, Biber und Menschen – Frau Ministerin hat es vorhin schon mal kurz angedeutet – haben ein gemeinsames Merkmal, was sie von allen anderen Arten unterscheidet: Sie gestalten ihren Lebensraum großflächig und aktiv um. Damit geraten sie natürlich ab und zu auch mal aneinander, vor allem wenn es im Konflikt um begehrte Flussauen geht, die von beiden gerne als Lebensraum genutzt werden. Diese Konkurrenz führte

dazu, dass der Biber nahezu ausgerottet wurde. Mitte des 20. Jahrhunderts gab es in Deutschland nur noch einen isolierten Restbestand von etwa 100 Tieren im Bereich der mittleren Elbe. Ich bin in unmittelbarer Umgebung groß geworden, habe also ab und zu auch mal die Spuren des Bibers gesehen, wenn ich angeln gefahren bin. Wir waren damals sehr stolz darauf, dass es den Biber bei uns noch gab. Die Stadt Dessau hat sogar ein Bier nach dem Biber benannt – das Castor. Castor ist der lateinische Name für Bier.

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Für Biber!)

Das sorgte dann bei der Polizei manchmal für Verwirrung, wenn ein Kasten Castor in den Fahrradanhänger geladen und ein Castortransport angemeldet wurde. Aber, wie gesagt, wir waren stolz darauf und der Biber wurde sogar zum Exportschlager. Reichlich 500 Tiere sind aus dem Biosphärenreservat Mittlere Elbe in den letzten 40 Jahren in die ursprünglichen Lebensräume des Bibers verbracht worden, um dann wieder dafür zu sorgen, dass er sich dort ausbreiten konnte. Die Ergebnisse sind eine Erfolgsgeschichte für den Naturschutz. Die Zahl ist heute schon genannt worden: Wir haben in Deutschland wieder einen relativ guten Biberbestand. Ich denke, das ist eine Entwicklung, die sich sehen lassen kann.

Das führt allerdings auch dazu, dass die Konflikte, die früher zum Ausrotten des Bibers führten, inzwischen wiederkommen. Deshalb ist es gut, sich frühzeitig damit zu beschäftigen und zu überlegen, wie man hier eingreifen kann, wie man verhindern kann, dass es zu Problemen kommt. Wie können Menschen, die plötzlich ein Problem haben, von dem sie gar nicht dachten, dass es das geben könnte, entsprechend Hilfe erfahren?

Wie intensiv der Biber eingreifen kann, das sieht man am größten Biberdamm der Welt – 850 Meter lang, in einem Nationalpark in Kanada. Solche Entwicklungen sind in Thüringen sicherlich nicht vorherzusehen, weil wir solche Gewässergrößen gar nicht haben. Aber trotzdem sind schon einige Bereiche in Thüringen davon betroffen, dass die entsprechenden Stauanlagen des Bibers für großflächige Wassereinstauungen sorgen. Es gibt das Problem, dass Bäume an Straßen gefällt werden, die dann auch darüber fallen und beseitigt werden müssen, wo steht, nicht nur die Frage, wer sie dann anschließend aufschneidet, sondern dann natürlich auch die Frage der Verkehrssicherungspflicht beantwortet werden muss. Wer ist dafür verantwortlich? Ist es derjenige, dem die Bäume gehören, oder ist das höhere Gewalt? Solche Fragen müssen beantwortet werden. Die Frage: Wie geht man mit kaputten Dämmen um, wenn der Biber im Damm seine Biberburg errichtet hat und anschließend Fahrzeuge zum Beispiel der Fischerei darüberfahren? Im „Fischer & Teichwirt“ sehe ich re

(Abg. Becker)

gelmäßig Fotos davon, wie das dann ausgeht. Auch solche Dinge müssen betrachtet werden. Wir können die Nutzer in der Kulturlandschaft mit diesen Fragen nicht alleine lassen.

Genauso ist die Frage der vernässten Flächen schon angesprochen worden. Ich gebe zu, dass ich es ein bisschen bedauerlich finde, wenn dann gesagt wird: Na ja, es erstreckt sich ja eigentlich nur auf die Uferrandstreifen. Das ist leider nicht so. Wenn die Drainagen, die in die Bäche gehen, durch das Anstauen des Bachs ihre Wirkung verlieren, dann führt das natürlich dazu, dass manchmal ganze Felder so vernässt sind, dass sie nicht mehr befahrbar sind. Das führt zu Ertragsausfall. Eine Änderung der Nutzung hin zu Grünland – natürlich kann man das machen. Das Problem ist nur, dass der Agrarbetrieb, der im Regelfall Pächter ist, seinem Verpächter gegenüber die Verpflichtung hat, das Ackerland zu erhalten. Die Umwandlung von Acker- in Grünland ist ein Eingriff in das Eigentum. Dann ist die Frage: Wer kommt für die Kosten dafür auf? Auch das ist eine Geschichte, die aus meiner Sicht zu klären ist, wo gesagt werden muss, wie man hier Betroffenen helfen kann, denn Agrarbetriebe können so etwas alleine nicht finanzieren.

Wir haben – das Thema „KULAP“ ist angesprochen worden – auch das Problem, wenn gerade Grünland in der Nähe des Gewässers ist, ein Betrieb dieses Grünland zum Beispiel als artenreiches Grünland in einer KULAP-Kulisse hat und die Überstauung, die Vernässung der Fläche dazu führt, dass die entsprechenden Kennarten nach fünf Jahren auf der Fläche nicht mehr zu finden sind, dass dann der Betrieb im Moment gezwungen ist, sich selbst anzuzeigen, da er gegen diesen Teil des KULAP-Programms verstoßen hat. Im Anschluss muss er das Geld zurückzahlen, was er die fünf Jahre bekommen hat, obwohl er fünf Jahre lang daran gearbeitet hat, dass die Arten erhalten bleiben. Auch das kann man dem Betrieb nicht anlasten. Der kann nichts dafür, dass der Biber dort ist. Wir wollen, wenn der Biber dort sein soll, dann auch gemeinsam für die entsprechenden Dinge sorgen und den Betrieb nicht dazu zwingen, für Kosten aufzukommen, die er nicht verursacht hat.

Meine Damen und Herren, es gibt sicherlich die Möglichkeit, mit einem aktiven Bibermanagement viele Schäden schon im Vorfeld zu verhindern. Wenn man sich zum Beispiel die Homepage vom Biosphärenreservat Mittelelbe anschaut, kann man sehen, wie dort aus jahrelanger Erfahrung mit dem Biber umgegangen wird. Da werden die Dämme, die direkt am Gewässer liegen, mit Gittermappen davor geschützt, dass der Biber sie untergraben kann. Im Zusammenhang damit stehen Kosten, die jemand tragen muss. Die Erträge einer Berufsfischerei werfen solche Gelder nicht ab, dass die sich das dann leisten können. Es wird angegeben, dass man die Vernässung von Flächen durch Drai

nagen verhindern kann. Man kann also mit Drainagen die Wasserhöhe im Gewässer einstellen, dann funktionieren die entsprechenden Abläufe der Felder noch. Das geht. Aber ich habe das im Bereich des Heldburger Unterlands gesehen, wo der kommunale Gewässerunterhaltungsverband Südthüringen eine solche Drainage in einen Biberdamm eingebaut hat. Das ist eine aufwendige Maßnahme. Der Gewässerunterhaltungsverband hat es bei uns getragen. Die Frage ist: Wer kommt künftig für diese Kosten auf? Auch da braucht es Antworten und auch da, denke ich, muss das Land entsprechend helfen.

Ich möchte aber auch noch auf ein anderes Problem eingehen. Wir haben Zielkonflikte in einer reichen Kulturlandschaft, die manchmal über die wirtschaftlichen Fragen hinausgehen. Da spreche ich von den Zielkonflikten im Naturschutz. Im Bereich der Milz – das ist bei Römhild – gibt es das letzte Bachmuschelvorkommen Thüringens. Die Bachmuschel war dort vom Aussterben bedroht. Die Bestände waren sehr alt, hatten sich seit Ewigkeiten nicht mehr vermehrt. Nach der Wende ist dankenswerterweise sehr, sehr viel Geld vom Land in die Hand genommen worden, um dort die Kläranlagen auf den aktuellen Stand zu bringen, um die Gewässerqualität der Milz wesentlich zu verbessern. Es sind Klärbauwerke entfernt worden, weil die Bachmuschel – der Name sagt es ja – auch das fließende Wasser braucht. Jetzt endlich hat sich dieser sehr, sehr alte Bachmuschelbestand wieder vermehrt. Der Biber interessiert sich relativ wenig dafür, dass es dort noch die Bachmuschel gibt und dass die schützenswert ist. Er baut Dämme. Die Bürger sagen zu Recht: Wie geht denn das? Ihr habt die Klärbauwerke alle mit viel Aufwand rausgenommen, jetzt baut der Biber den Damm, staut das Gewässer wieder ein, die Bachmuschel geht wieder kaputt? Dafür haben wir doch nicht das viele Geld in die Hand genommen. – Hier muss aus meiner Sicht auch naturschutzfachlich eine Prioritätensetzung erfolgen. Wenn es der letzte Bachmuschelbestand ist, die Bachmuschel kann nicht gehen, dann muss man sich dort entscheiden, dass der Biber an diese Stelle nicht gehört.

Ähnlich ist das, wenn ich zum Beispiel an das Neunauge denke, dessen Larven im Gewässersubstrat über viele Jahre leben, bevor dann das Neunauge entsprechend als ausgewachsener Organismus diesen Sedimentbereich verlässt. Auch das Neunauge braucht das fließende Wasser. Das ist eine europaweit geschützte Art, die eine ähnliche Bedrohung wie der Biber hat. Das sind alles Dinge, bei denen man abwägen muss, wo man im Naturschutz wem den Vorzug gibt. Beim Steinkrebs ähnlich – so könnte ich noch viele Arten aufzählen.

Wir haben Konflikte in der Wasserrahmenrichtlinie. Die Wasserrahmenrichtlinie gibt die Durchgängigkeit von Gewässern als Ziel vor. Die Wasserrah

menrichtlinie gibt vor, dass an Gewässerrändern ein Baumbestand in einer gewissen Größenordnung vorhanden sein muss. Wenn man sich Bilder von der Donau anschaut, ist in einigen bayerischen Bereichen der gesamte uferbegleitende Baumbestand nicht mehr vorhanden. Das führt zur Zunahme von Erosion und Ähnlichem. Die ganzen Probleme werden dort beschrieben. Ich denke, auch hier muss man vorbeugend eingreifen. Wir können die für die Gewässerunterhaltung Zuständigen mit der Problematik nicht alleinlassen.

Meine Damen und Herren, ich denke, mit dem heutigen Antrag ist eine gute Grundlage gelegt, um eine entsprechende Regelung auf den Weg zu bringen, die dafür sorgt, dass man keine Angst davor haben muss, wenn sich der Biber entsprechend in Thüringen ausbreitet, sondern dass man beraten wird, was man tun kann, damit keine Schäden entstehen, dass sichergestellt wird, dass es zu keinen Verwerfungen kommt, und dass wir uns darüber freuen, den Biber in der Natur wieder öfter beobachten zu können und das Ganze dann entsprechend auch eine Erfolgsgeschichte in Thüringen wird. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke. Als weitere Wortmeldung habe ich Herrn Abgeordneten Rudy für die AfD-Fraktion.

Sehr geehrter Parlamentspräsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, verehrte Gäste – es ist fast niemand mehr da. Wie bereits in dem vorliegenden Antrag richtig festgestellt wurde, konnten sich die Biberbestände in Thüringen in den letzten Jahren sehr gut erholen. Da der Biber durch sein Vorkommen auch einen wertvollen Beitrag für den Hochwasserschutz leistet, ist dies grundsätzlich erfreulich, auch wenn dies nicht immer ohne Probleme für alle Beteiligten abläuft und damit die weitere Verbreitung des Bibers in Thüringen genau zu beobachten ist. Interessant an dem vorliegenden Antrag finden wir als AfD-Fraktion jedoch besonders, dass die Landesregierung gebeten wird, die Möglichkeit des Ausgleichs von durch Biber verursachten Schäden zu prüfen und gegebenenfalls eine entsprechende Förderrichtlinie für Präventionsund Entschädigungsleistungen zu erarbeiten. Einen Schadensausgleich, den der NABU Thüringen noch im Mai 2017 als – Zitat – „voreilige Lösung“ abgelehnt hat, da die Schäden angeblich gar nicht so groß seien und die Landwirte sogar noch vom Anstauen des Wassers durch die Biber profitieren würden. Weshalb also sollte nun, nicht einmal ein Jahr später, eine solche Richtlinie plötzlich nötig sein? Vielleicht sind die durch die Biber bereits ver

ursachten Schäden doch nicht so gering, wie uns der NABU und andere immer weißmachen wollen.

Weiterhin wird die Landesregierung im vorliegenden Antrag gebeten, in Abstimmung mit dem vom NABU Thüringen organisierten Bibermanagement einen Maßnahmenplan zur weitgehenden Vermeidung neuer Schäden zu entwickeln. Auch das lässt bezüglich der weiteren Verbreitung des Bibers in Thüringen und der damit zu erwartenden Schäden in der Land- und Forstwirtschaft tief blicken. Zu einer Biberproblematik, wie dies in Bayern schon der Fall ist, sollten wir es jedenfalls gar nicht erst kommen lassen, meine Damen und Herren.

Da durch den Umbau der Landschaft durch den Biber nicht nur allein Gewässer betroffen sind, sondern auch angehende Felder, Straßen, Forst- und Jagdreviere, wäre es nach unserer Ansicht außerdem verfehlt, einzig und allein den NABU Thüringen mit dem Management des Bibers zu beauftragen. Daher wünschen wir uns als AfD-Fraktion von der Landesregierung, bei der Erarbeitung eines solchen Maßnahmenplans nicht nur allein den NABU Thüringen zu berücksichtigen, sondern auch die Interessenverbände der Bauern, Jäger und Waldbesitzer mit ins Boot zu holen und ihnen das gleiche Gehör zu schenken wie dem NABU. Denn Naturschutz geht schließlich uns alle etwas an. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Rudy. Als Nächster hat Abgeordneter Kobelt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Herr Kobelt ist krank!)

Ach so, dann Herr Abgeordneter Müller.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen – Publikum haben wir jetzt keins mehr, schade eigentlich. Als ich heute Morgen gehört habe, dass ich für diesen Tagesordnungspunkt in Vertretung für meinen Kollegen Kobelt einspringen soll, sind mir ein paar Bilder durch den Kopf gegangen. Ich paddele, seitdem ich elf Jahre alt bin. Der Biber ist über viele, viele Jahre – ich kann mittlerweile sagen, Jahrzehnte – ständiger Begleiter gewesen.

(Zwischenruf Abg. Dr. Scheringer-Wright, DIE LINKE: Ständiger Begleiter?)

Ja, er ist ständiger Begleiter auf den unterschiedlichsten Gewässern, in Skandinavien sehr regelmäßig. Irgendwann tauchte er das erste Mal an der Saale auf. Das war auf einer Paddeltour gewesen,

(Abg. Kummer)

so eine Sonntagnachmittagsrunde, und ich war mit meinen Kindern unterwegs. Ich dachte, meine Güte, das sieht aus, als ob wir hier Biber haben. Also diese angespitzten Bäume, das macht sonst ja keiner freiwillig direkt am Ufer.

(Beifall SPD)

Als Paddler haben wir tatsächlich Zielkonflikte mit diesem Tier. Ich weiß nicht, ob Sie das schon mal erlebt haben: Sie kommen um eine Kehre herum und wer hat diesen Baum ins Wasser gefällt? Es war nicht etwa ein Naturschützer, sondern es war ein Biber gewesen. Aber wir Paddler gehen damit relativ entspannt um, man steigt aus, trägt um, fährt weiter.

Ich begrüße es außerordentlich, dass wir diese Tiere in einer größeren Anzahl jetzt auch in Thüringen wieder vorfinden. Sie gehören einfach mit dazu, sie gehören auch in unsere Kulturlandschaft, meine Vorredner und -rednerinnen haben ausführlich darüber berichtet. Sie sind Bestandteil einer Artenvielfalt und es freut mich, dass wir es im Laufe der Jahre über verschiedene Förderprogramme, Gewässerunterhaltungsprogramme, über EU-Richtlinien geschafft haben, auch diese Art als geschützte Art in Thüringen wieder begrüßen zu dürfen.

Die Zahl von 26.000 Bibern suggeriert aber beileibe nicht, dass diese Art nicht dennoch bedroht ist. Der Biber braucht nach wie vor unseren Schutz, eigentlich auch aus unserem eigenen Interesse; das Thema „Hochwasserschutz“ wurde schon mal so ganz knapp angedeutet. Ich würde ihn jetzt nicht als hochwasserschutzgeeigneten Dammbauer anwerben wollen, dafür baut er einfach zu unregelmäßig und vor allem immer nur dort, wo er selbst will, und nicht, wo wir wollen. Aber er hält natürlich Niederschläge in der Fläche zurück. Das heißt, das Abflussverhalten von Gewässern wird verändert. Er verändert die Morphologie von Gewässern und er führt dazu, dass sich in diesen Bereichen die Artenvielfalt über sein Auftauchen heraus deutlich verändert und verbessert zu sehr viel mehr unterschiedlichen Arten.

Er ist für uns ein Konstrukteur in der Landschaft, ein Bereicherer in der Landschaft und von daher von uns auch zu unterstützen durch Schutzmaßnahmen und eine Begleitung in seinem Lebensraum.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sicherlich, auch das haben wir gehört, gibt es Auseinandersetzungen dort, wo Biber auftauchen. Wir brauchen uns gar nicht so weit fortzubewegen. Es ist in Brandenburg gewesen, die sehr viel Erfahrung damit gesammelt haben, und es ist in Bayern. Es gibt Probleme dort, wo Biber Dämme gebaut haben und der Anstaubereich des Wassers tatsächlich Straßendämme berührt. Die Standsicherheit wird

gefährdet. Und ich glaube es ist sinnvoll, dass wir uns an dieser Stelle tatsächlich über einen Managementplan unterhalten, der Regelungen enthält, wie wir mit solchen expliziten Einzelfällen umzugehen haben, bis dahin gehend Entschädigungen dort zu leisten, wo Schäden entstanden sind, und dort Vorsorge zu leisten ist, wo sie erforderlich ist, aber nicht breit in der Fläche und nicht mit der Gießkanne.

(Beifall DIE LINKE)

Dort, wo Schäden entstanden sind – und das hat der Kollege Kummer schon angeführt –, brauchen wir auch eine Förderpolitik, die flexibel genug auf solche Umstände reagieren kann. Ich glaube, dass die Verhandlungen über eine gemeinsame Agrarpolitik hier auch durchaus in einem Punkt ansetzen können, wo man sagen kann: Hier haben wir mehr Verantwortung auf der Landesebene, hier können wir spezifisch reagieren und auch Förderprogramme so stricken, dass sie eben bei dem Auftauchen des Bibers nicht konterkariert werden, sondern beglichen werden können und Anpassungen vorgenommen werden können.

Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich dem NABU für die Arbeit danken, die er in den zurückliegenden Jahren geleistet hat.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es ist eine Ehrenamtsarbeit gewesen. Es sind Menschen gewesen, die sich über den Freistaat verteilt dieser Art angenommen haben, die gute Arbeit geleistet haben und hoffentlich auch in Zukunft noch leisten werden. Ich bin ganz optimistisch, dass wir es schaffen werden, diese Arbeit in Zukunft mit Landesmitteln vernünftig auszugestalten und sie weiter begleiten werden. Vielen Dank.