Stefan Möller
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Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, die Antwort der Landesregierung auf unsere Große Anfrage zeigt, was wir befürchtet hatten: Der Kauf von landwirtschaftlichen Betrieben durch außerlandwirtschaftliche, oft nicht am langfristigen Erhalt von Böden und Arbeitsplätzen interessierten Unternehmen ist auch bei uns in Thüringen zu einem Problem geworden. Es ist schon bekannt, dass wir von Bündnis 90/Die Grünen an einer Gesetzesvorlage arbeiten, um dem zu begegnen. Wir werden diese im Oktober der Öffentlichkeit vorstellen. Dann weiß jeder, was wir in der nächsten Legislaturperiode hier in diesem Haus umsetzen wollen.
Es ist auch schon bekannt, dass wir bezüglich der rechtlichen Umsetzungsmöglichkeiten aufgrund der Föderalismusreform mehr Möglichkeiten sehen, als bislang vom Ministerium vorgeschlagen. Konkret heißt das, dass wir in einem Landesagrarstrukturgesetz regeln wollen, unter welchen Bedingungen Land und Anteile von Land besitzenden Gesellschaften verkauft werden sollen oder dürfen. Dazu
wollen wir die vom Bund erlassenen Gesetze, das Grundstückverkehrsgesetz, das Landpachtverkehrsgesetz sowie das nach Artikel 125 des Grundgesetzes fortgeltende Reichssiedlungsgesetz, im Landesrecht in einem Gesetz zusammenfassen und an die Erfordernisse Thüringens anpassen. Das bisherige Recht wird zudem um eine Genehmigungspflicht für die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen an landwirtschaftlichen Unternehmen erweitert.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich hatte es im Frühjahr in diesem Haus bereits ausgeführt: Je größer die Agrarstrukturen, die Agrarbetriebe sind, desto eher wecken sie das Kaufinteresse bei Finanzinvestoren, die sich bemühen, mangels lukrativer alternativer Geldanlagemöglichkeiten in diesem Wirtschaftssegment Fuß fassen zu können und zu investieren. Wir als Bündnis 90/Die Grünen kritisieren schon seit Jahren den möglichen Verkauf von gesamten oder von Anteilen von Betrieben einschließlich der dazugehörigen Grundstücks- und Pachtverträge. Heute ist es so, dass die Öffentlichkeit nur durch Zufall erfährt, wer verkauft und an wen verkauft wird. Nach wie vor bestehen keine Melde- oder Anzeigepflichten bei solchen geplanten Verkäufen. Das ist einer der Faktoren, warum wir an einem solchen Agrarstrukturgesetz arbeiten, um Transparenz in diese Grundstücksverkehrsbereiche zu bekommen und sie, wenn nötig, auch zu verhindern. Insbesondere die Sharedeals, die in der letzten Zeit häufiger publiziert worden sind, wollen wir damit ans Licht der Öffentlichkeit holen. Wir streben für diese Flächen ein Vorkaufsrecht für die Thüringer Landgesellschaft an. Die dabei erworbenen Flächen können wir dann zum Beispiel auch bevorraten und später Junglandwirtinnen und Junglandwirten zur Verfügung stellen.
Wir als Bündnis 90/Die Grünen setzen uns für eine vielfältige Landwirtschaft ein, eine Landwirtschaft, die die Landschaft prägt und ihren Beitrag zum gesellschaftlichen Wohlergehen liefert und liefern kann. Um dies zu erfüllen, bedarf es allerdings auch einer Sicherstellung, dass ortsansässige Betriebe mit eigenen Flächen unabhängig von ihrer Größe selbstbestimmt und nicht in Abhängigkeit von national oder international tätigen Konzernen oder Investoren agieren können. Dieser Notwendigkeit kommen wir mit unserer Gesetzesinitiative nach. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen und liebe Besucherinnen und Besucher, gerade an die letztgenannten möchte ich mich wenden: Die wirtschaftspolitischen Kompetenzen seitens der AfD haben sich gerade noch mal widerspiegeln lassen, da war auch in den zurückliegenden fünf Jahren nicht mehr zu erwarten, so wie es heute auch gekommen ist; ich gehe darauf nicht weiter ein.
Die Fraktion der CDU hat mit dieser Großen Anfrage noch einmal zum Rundumschlag ausgeholt und möchte in dieser Legislaturperiode wiederholt etwas zur wirtschaftlichen Entwicklung Thüringens wissen, diesmal mit einer Einordnung in den gesamtdeutschen Kontext. Ich begrüße, dass wir diese Anfrage in diesem Plenum noch einmal ausführlich behandeln, zeigt es doch, dass diese rot-rotgrüne Regierungskoalition viel richtig gemacht und Thüringen vom Billiglohnland á la CDU-Logik zu einem modernen Bundesland weiterentwickelt hat, das sich mehr und mehr
auf wirtschaftlicher Augenhöhe mit anderen Bundesländern bewegt. Diese Entwicklung kommt vor allem den Menschen hier zugute. Sehr geehrte Damen und Herren, niemals zuvor ist das Durchschnittseinkommen so stark, wie in den vergangenen fünf Jahren gestiegen. Niemals zuvor lag Thüringen bei der Einkommensentwicklung prozentual gesehen im Spitzenfeld der Bundesländer. Besonders erfreulich in diesem Zusammenhang ist auch der Anstieg der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten um über 15.000 bei einem gleichzeitigen Bevölkerungsrückgang.
Herr Rudy, einfach mal zuhören, vielleicht auch mal Texte lesen und nicht nur eine Zahl herauspicken, sondern Zusammenhänge erkennen, das wäre vielleicht mal eine Herausforderung.
Zugelegt hat Thüringen auch deutlich bei der Bruttowertschöpfung je Beschäftigtem. Hier sieht man auch am deutlichsten, aus welchem Tabellenkeller – um einmal die Fußballsprache zu Hilfe zu nehmen – Thüringen aufgrund der verfehlten Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik der CDU-geführten Vorgängerregierung gekommen ist.
Sehr geehrte Damen und Herren, es ist beschämend, dass die CDU sich hierhinstellt und uns etwas von Wirtschaftskompetenz erzählen will, während die eigene Bilanz bis zum Regierungswechsel doch recht bescheiden ausfällt.
Doch zurück zu der durchweg positiven Entwicklung der Wirtschaft in den vergangenen Jahren. Durch mehr sozialversicherungspflichtige Jobs, durch die gestiegenen Einkommen hat sich auch die Armutsgefährdungsquote in Thüringen deutlich reduziert. Das ist mehr als erfreulich, da der Trend im Bundesdurchschnitt hier uneinheitlich ist. Beispielsweise ist in Sachsen-Anhalt die Armutsgefährdungsquote um fast 1 Prozent gestiegen, während sie in Thüringen im gleichen Zeitraum um 2,6 Prozent gesenkt wurde.
Sehr geehrte Damen und Herren, erlauben Sie mir deshalb ein Zwischenfazit. Den Menschen in Thüringen geht es wirtschaftlich gesehen unter einer rot-rot-grünen Landesregierung deutlich besser als jemals zuvor in der jüngeren Geschichte des Freistaats.
Und daran ändert auch nichts, dass Sie hier die IstInvestitionsquoten mit den Soll-Investitionsquoten vergleichen, um dann festzustellen, dass beide Zahlen nicht identisch sind. Auffällig ist dabei nur, dass Sie – ob jetzt bewusst oder unbewusst oder aus Versehen – keinen Bundesländervergleich abgefragt haben, denn dann wüssten Sie, dass sich Thüringen hier ebenfalls im Gleichklang der Bundesländer bewegt hat, was diese Differenz angeht.
Werte Kollegen von der CDU, vielleicht ist der hauptsächliche Grund bis zu Ihnen noch nicht vorgedrungen und deshalb wiederhole ich es an dieser Stelle und hier im Plenum noch einmal. Die Auftragsbücher der Unternehmen, vor allem im Baubereich, sind bundesweit und thüringenweit randvoll. Die Firmen sind ausgelastet, Fachkräfte kaum noch verfügbar und es gelingt oft nicht, für Ausschreibungen überhaupt Angebote generieren zu können. Das, meine lieben Kollegen, ist allerdings kein thüringenweites Problem, sondern das ist eine Herausforderung, die wir auch auf Bundesebene haben. Das hat weder mit einem bundeseinheitlich gesetzlichen Mindestlohn noch dem Thüringer Vergabegesetz oder einer möglicherweise zu großen Bürokratie zu tun. Im Gegensatz zu Wirtschaftsexperten in den Oppositionsfraktionen – das muss ich wirklich in der Deutlichkeit mal sagen – bin ich selber Unternehmer und kenne daher zahlreiche Beweggründe, die dazu führen, warum wir Unternehmer uns auf die eine oder andere Ausschreibung möglicherwei
se nicht bewerben. Dabei spielt es überhaupt keine Rolle, ob es öffentliche Auftraggeber sind oder auch privatrechtliche, denn es gibt auch durchaus private Auftraggeber, wo ich an der Stelle sage: Sorry Leute, diesmal kein Angebot von uns, in der nächsten Runde gern wieder, das schaffen wir im Augenblick nicht.
Letzter Punkt meinerseits ist die Entwicklung im Thüringer Handwerk. Auch hier ist die Zahl der Beschäftigten bei einer gleichzeitigen Reduzierung der Betriebe gestiegen. Herr Rudy – physisch ist er noch anwesend, zuhören tut er nicht, dann spare ich mir das.
Das bedeutet, dass die Zahl der Kleinst- und Kleinunternehmer geringfügig gesunken ist und mehr Beschäftigte in mittelständischen Betrieben angestellt sind. Möglicherweise scheinen diese Betriebe stärker, gesünder geworden zu sein, trauen sich Betriebsinhaber weitere Einstellungen vorzunehmen und der eine oder andere Einzelunternehmer oder die Unternehmerin, die bisher als Einpersonengesellschaft gearbeitet haben, ist damit wieder in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gekommen.
Ich komme zum Ende.
Mein Schlussfazit lautet: Auch zukünftig können sich die Menschen darauf verlassen, dass eine rotrot-grüne Landesregierung die wirtschaftliche Entwicklung an soziale und ökologische Aspekte koppelt und dadurch die Lebenssituation weiter verbessert wird. Und wie heißt es so schön: Zwischen Umwelt und Wirtschaft gehört kein Oder. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen und liebe Besucherinnen und Besucher, für den Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag in Thüringen ist dieses Zustimmungsgesetz erforderlich, mit dem wir uns nun in der zweiten Lesung hier im Plenum befassen. Wie bereits mehrfach dargelegt, handelt es sich um einen neuen Anlauf seitens der Länder, gemeinsam einen Änderungsstaatsvertrag in Kraft zu setzen. Bereits im Herbst 2017 hatten wir hier im Thüringer Landtag dem Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag zugestimmt, der aber aufgrund fehlender Ratifizierung in einzelnen anderen Ländern gegenstandslos geworden ist.
Mit diesem Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag wird nun die durch diverse Gerichtsverfahren eingetretene Unmöglichkeit der derzeit vorgesehe
nen Vergaben von Konzessionen für Sportwetten behoben. Die zahlenmäßige Begrenzung der Sportwettenkonzessionen entfällt durch diesen Vertrag, womit es ermöglicht wird, Schritt für Schritt nach dem Vorliegen der qualitativen Voraussetzungen Sportwettenanbieter mit deutschlandweit geltenden Erlaubnissen auszustatten. Damit kann die überfällige Regulierung des Sportwettenmarkts erreicht und Klarheit für Anbieter und andere Beteiligte geschaffen werden. Dieser Änderungsstaatsvertrag unterscheidet sich auch nicht wesentlich von seinem Vorläufer und soll für die verbleibende Laufzeit des Glücksspielstaatsvertrags gelten, also regulär bis Mitte 2021.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir werden diesem Gesetz zustimmen und damit der Landesregierung die Ermächtigung erteilen, den Staatsvertrag zu ratifizieren. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen, liebe Besucherinnen und Besucher, auch nach der Behandlung des Gesetzentwurfs im Landtag bleibt festzuhalten: Mit dieser Änderung bleibt die staatliche Lotterie in der Hand und Trägerschaft des Landes Thüringen. Wir haben lediglich eine strukturelle Veränderung bei Lotto Thüringen durchgeführt, indem wir eine Anstalt öffentlichen Rechts gründen. Die jetzige Thüringer Lotterieverwaltung und die Lotterie-Treuhandgesellschaft werden in dieser Anstalt öffentlichen Rechts zusammengeführt und auch die Vermögen und Verpflichtungen der beiden Gesellschaften werden übernommen. Dieser Schritt hat mehrere Gründe. Zum einen kann eine Anstalt öffentlichen Rechts im deutschen Lotto- und Totoblock besser und flexibler agieren und auf Unvorhergesehenes reagieren, als das mit den bisherigen Strukturen möglich ist. Zum anderen straffen wir dadurch den Verwaltungsaufwand und verkürzen Entscheidungswege. Die Umstrukturierung ist weiterhin geboten, um beispielsweise auch auf die geänderten Rahmenbedingungen der umsatzsteuerlichen Behandlung zu reagieren. Diesen Aspekt haben im Übrigen auch die Anzuhörenden mehrmals angemerkt. Ich danke übrigens in diesem Zusammenhang dem Datenschutzbeauftragten, den wir auf Wunsch der CDU-Fraktion ebenfalls zu diesem Gesetz angehört haben und der uns den wertvollen Hinweis gab, dass die zukünftige AöR ebenfalls die Datenschutzgrundverordnung einzuhalten hat – aber das nur so am Rande.
Weiterhin erhalten alle mit der AöR einen klaren, einheitlichen Ansprechpartner, da Durchführung und Veranstaltung dann zukünftig in einer Hand liegen. Für die Angestellten ändert sich nichts, außer dass sie dann bei einer AöR beschäftigt sind. Ein Übergang von den jetzigen Gesellschaften zur AöR wird problemlos vollzogen werden.
Ebenfalls keine Änderung gibt es in Bezug auf die Ausschüttung der Gewinne an die Destinatäre, so wie wir es bei der letzten, der vierten Änderung des Glücksspielgesetzes erst erweitert hatten.
Erlauben Sie mir noch eine Bemerkung zu eben dieser vierten Änderung des Glücksspielgesetzes, mit der wir eine Umweltlotterie in Thüringen eingeführt haben. Hier übertrifft die Akzeptanz dieser Umweltlotterie unsere Erwartungen und bestätigt damit, was wir auch momentan im Freistaat spüren: Die Umwelt liegt den Menschen in Thüringen besonders am Herzen. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, die Vergabe von Studienplätzen kann in den Fächern Human-, Tierund Zahnmedizin sowie Pharmazie seit dem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts 1972 mit Zulassungsbeschränkungen belegt werden. Voraussetzungen für die Festlegung von Zulassungsbeschränkungen sind nach dem Urteil, dass die Ausbildungskapazitäten voll ausgeschöpft sind und die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber nach sachgerechten Kriterien stattfindet, wobei alle Bewerberinnen und Bewerber zumindest eine Chance auf einen Studienplatz haben müssen.
So hatte sich in bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen ein Verfahren etabliert, das die Kriterien Wartezeit und Abiturdurchschnittsnote mit jeweils 20 Prozent der Plätze vorsah und die Hochschulen in einem eigenen Auswahlverfahren 60 Prozent der Plätze vergeben ließ. Am 19. Dezember 2017 hat das Bundesverfassungsgericht die Vorschriften bezüglich der Zulassung zum Studium der Humanmedizin teilweise für verfassungswidrig erklärt. Die Länder sind nun angehalten, bis zum 31.12.2019 neue Regelungen für die Zulassung zum Medizinstudium zu schaffen. Beanstandet hatten die Karlsruher Richter die aktuell hohe Zahl der Wartesemester sowie die zu starke Berücksichtigung der Ortspräferenz als Zulassungskriterium. Für verfassungswidrig hielten sie auch, dass die Hochschulen bislang nicht gesetzlich verpflichtet waren, Medizinstudienplätze neben der Abiturbestenquote auch nach anderen eignungsrelevanten Kriterien zu vergeben.
In den Verhandlungen zum Staatsvertrag haben sich die Länder auf neue Quoten und Kriterien verständigt. Leider kommt der Abschlussnote immer noch ein hoher Stellenwert zu. Die reine Orientierung an der Note soll zukünftig 30 Prozent der Studienplätze ausmachen. 10 Prozent sollen über eine Eignungsquote den Zugang zum Studium erhalten. Diese wird neu eingeführt und bewertet ausschließlich schulnotenunabhängige Kriterien. In einer Übergangsphase sollen dabei auch Langzeitwartende Chancen auf einen Studienplatz erhalten. Die restlichen 60 Prozent sollen die Hochschulen wieder in Eigenregie vergeben können. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass die Fakultäten zukünftig
zwei schulnotenunabhängige Auswahlkriterien einführen und berücksichtigen müssen. Zusätzlich dazu müssen die einzelnen Hochschulen Studieneignungstests für die Auswahl berücksichtigen.
Und da ist sie wieder – die Krux mit den Staatsverträgen. Staatsverträge sind immer Paketlösungen und bilden den Minimalkonsens ab, das Kleinste, auf das man sich einstimmig einigen konnte. Natürlich muss Thüringen diesem Staatsvertrag zustimmen. Alles andere wäre eine Gefährdung des Hochschulstandorts. So bin ich dem Ministerium sehr dankbar, dass es sich wenigstens enthalten hat, denn diese Quotenregelung ist fernab von großartig.
Auch der Marburger Bund ordnet den neuen Staatsvertrag als schwierig ein. Die KMK habe lediglich einen Formelkompromiss zustande gebracht, die Überbetonung der Abiturnote ist allerdings weiter verstärkt worden. Wir werden dem Staatsvertrag und seiner Umsetzung in Landesrecht zustimmen – mit Bauchschmerzen und unter dem Hinweis: Diese Quotenregelung geht an der Lebensrealität der angehenden Studierenden weit vorbei. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucherinnen und Besucher, so intensiv wurde selten ein Vergabegesetz im Parlament, aber auch außerhalb des Landtags beraten und diskutiert. Deshalb gilt zunächst mein Dank Herrn Minister Tiefensee für das breite Beteiligungsverfahren vor der Einbringung in den Landtag und die damit verbundenen Bemühungen, die Interessen aller gesellschaftlichen Gruppen in Verbindung mit den Interessen der Wirtschaft zu vereinen.
Sehr geehrte Damen und Herren, das war vorbildlich, das kann man nur so sagen.
Das von der Landesregierung vorgelegte Vergabegesetz ist deshalb aus unserer Sicht ein Kompromiss, all diesen Interessen gerecht zu werden. Nun haben wir die Beratung im Landtag abgeschlossen und in diesem Prozess an diesem Gesetzentwurf noch einige entscheidende Veränderungen durchgeführt. Aus Sicht von Bündnis 90/Die Grünen sind hierbei vor allem die Änderungen beim Lebenszyklusprinzip und die verbindliche Berücksichtigung von ökologischen Kriterien in § 9 zu nennen. Bei den IT-Beschaffungen haben wir eine Open-Source-Regelung verbindlich als Sollbestimmung in § 4 verankert. Selbstverständlich befürworten wir ebenfalls die Einigung in Bezug auf den vergabespezifischen Mindestlohn und die Regelungen zu repräsentativen Tarifverträgen. Der Mix aus diesen Änderungen trägt eindeutig die Handschrift einer rotrot-grünen Koalition.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir müssen uns für dieses Gesetz draußen im Land nicht
verstecken und ich muss sagen, dass wir im Gegensatz zur Opposition etwas unternehmen, damit Thüringen das Image als Billiglohnland verliert und der Staat nur Aufträge an Unternehmen vergibt, die ökologische Kriterien wie das Lebenszyklusprinzip nun endlich berücksichtigen.
Wir betrachten es als ein klares Zeichen und einen wesentlichen Bestandteil zu mehr Klima- und Umweltschutz. Und ganz ehrlich, darüber bin ich froh, dass wir heute ein Gesetz beschließen können, das auch einen vergabespezifischen Mindestlohn beinhaltet und damit endlich in allen Bereichen faire Löhne für faire Arbeit und gute Arbeit gezahlt werden können. Dass uns die Opposition dafür angreift, ist mir nicht verständlich. Allerdings muss ich sagen: Ihr gutes Recht. Es macht aber zugleich deutlich, dass beim Vergabegesetz durch die Opposition nunmehr lediglich der Fokus auf die Unternehmerinnen und Unternehmer gelegt wird. Die Arbeitnehmerinnen, die bisher zu Löhnen gearbeitet haben, die sicher in die Altersarmut führen, scheinen den Vertreterinnen der Christlichen Union vollkommen egal zu sein.
Während die Bundesunion zumindest noch einen erkennbaren Arbeitnehmerflügel hat, lahmt die hiesige Union – so scheint es zumindest – auf dem Flügel sichtlich.
Sehr geehrte Damen und Herren, wenn es nach dem Willen von Herrn Prof. Dr. Voigt geht – und das haben wir in den Ausschusssitzungen wiederholt erlebt –, hätten wir hier überhaupt kein Vergabegesetz machen müssen, frei nach dem Motto: Der Markt regelt alles oder: Geht es der Wirtschaft gut, geht es den Menschen gut.
Ja, aber den Entwurf kann man sich ansehen, Herr Voigt, und genau das findet man subsumiert darin wieder. Und vor diesem Hintergrund möchte ich mich an dem Entwurf der CDU auch nicht weiter inhaltlich abarbeiten. Die sogenannten schlanken Lösungen vom Kollegen Voigt bedeuten eben eindeutig schlechtere Bedingungen für die Arbeitnehmerinnen und die Umwelt in Thüringen – und das, Herr Voigt, sollten Sie den Menschen draußen in Thüringen nicht verschweigen, denn das gehört auch mit zur Wahrheit. Wir hingegen, sehr geehrte Damen
und Herren, kümmern uns um die Menschen und wollen verbesserte Rahmenbedingungen, damit die Menschen hier in unserem Freistaat bleiben und gern hier arbeiten, und das können sie nur mit vernünftigen Löhnen und in einer intakten Umwelt.
Wenn ich mir die Stellungnahmen der Verbände ansehe, dann zeigt sich ein zweigeteiltes Bild. Einerseits gibt es die Verbände, die sich über bürokratische Hürden beschweren und die im Sinne der CDU am besten gar kein Vergabegesetz haben möchten, und auf der anderen Seite gibt es zahlreiche Verbände, die sich in ihren Stellungnahmen dahin gehend äußern, dass ökologische Aspekte und faire Arbeitsbedingungen zwingend vorgeschrieben werden müssen. Dieser Abwägung zwischen den Interessen haben wir versucht mit unseren Änderungen dann auch Rechnung zu tragen, denn – ich kann es nicht oft genug betonen – den Fachkräftemangel in Thüringen bekämpft man nicht mit dem gesetzlichen Mindestlohn und indem man den Markt sich selbst überlässt.
Diesen Hinweis gebe ich daher auch gern an die Unternehmensvertreter: Wer Fachkräfte benötigt oder Fachkräfte anwerben möchte, dem wird das mit dem gesetzlichen Mindestlohn nicht gelingen, sondern der muss auch den Preis zahlen, der auf dem Markt verlangt wird, und der muss sich darum bemühen, die Arbeitsbedingungen besser auszugestalten.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir als Land haben eine Vorbildfunktion bei der Vergabe. Dieser Verantwortung kommen wir nach, indem wir ein klares Zeichen für bessere Arbeitsbedingungen setzen. Die Kritik, die dann immer laut werden wird, erkennen wir. Es heißt, es gäbe dann keine Angebote mehr durch die Unternehmen, weil sich die Firmen auf öffentliche Vergaben nicht mehr bewerben würden usw. Ich kann den Kritikern nur raten, in die Plenarprotokolle anderer Landtage zu schauen, die sich gerade ebenfalls mit dem Vergabegesetz beschäftigen oder in jüngster Vergangenheit damit beschäftigt haben. Dort führen die Parteien die gleiche Diskussion. In allen Bundesländern, egal welche Parteien dort regieren und egal welches Vergabegesetz dort gerade gilt, gibt es in dieser Hochkonjunkturphase Probleme bei der öffentlichen Vergabe, vor allem im Baubereich. Das Beispiel aus Sachsen mit dem Bau der Justizvollzugsanstalt in Zwickau sollte hier allen geläufig sein. Das hat nichts mit Thüringen zu tun und das wissen Sie auch alle ganz genau. Letztendlich werden wir es im nächsten Jahr sehen, wie sich die öffentlichen Vergaben entwickeln und ob es eine Delle bei den
öffentlichen Vergaben und Aufträgen geben wird oder nicht. Ich persönlich glaube nicht daran, sondern setze hier auf Kontinuität.
Doch kommen wir noch einmal zu dem Argument zurück, wir würden mehr Bürokratie fördern. Das ganze Gegenteil ist der Fall, denn wir helfen den Vergabestellen, indem wir für mehr Rechtssicherheit sorgen. Nehmen wir ein einfaches Beispiel: Hat die Vergabestelle mit einer Kann-Regelung zu tun und zu entscheiden, ob diese Regelung angewendet werden soll, so wird sie sich nur zu 20 Prozent entscheiden, die dahinterstehende Regelung anzuwenden, aus Angst, dass im Nachgang genau diese Regelung das Vergabeverfahren angreifbar macht. Diese 20 Prozent haben sich bei einer Evaluation des alten Vergabegesetzes ergeben. Haben wir jedoch eine Sollbestimmung, nehmen wir der Vergabestelle viel Verantwortung ab und geben ihr gleichzeitig die erforderliche Rechtssicherheit. Denn nun ist es umgekehrt: Wenn die dahinterstehende Regelung nicht angewendet werden soll, müsste dieses durch die Vergabestelle im Einzelfall begründet werden. Eine solche Begründung mag es im Einzelfall, aber nicht in der Regel geben. Daher erreichen wir mit Sollregelungen deutlich mehr Rechtssicherheit als bisher und machen Vorgaben, die es den Vergabestellen erleichtern, die öffentlichen Vergaben durchzuführen.
Beispielhaft möchte ich hier unsere Änderung zum Lebenszyklusprinzip noch einmal nennen, mit der wir genau eine solche Rechtsunsicherheit beseitigen und Klarheit für die Zukunft schaffen. Das Umweltbundesamt hat dazu übrigens ein interessantes Rechtsgutachten herausgegeben, das ich den Kollegen der Opposition noch einmal wärmstens als Lektüre empfehlen möchte. Das Umweltbundesamt bietet darüber hinaus auch bereits jetzt fertige Rechenmodelle an, die es ermöglichen, den Lebenszyklus eines Produkts unkompliziert und schnell zu errechnen. Es ist also bereits jetzt alles vorhanden, was man benötigt, um Vergaben nachhaltiger, ökologischer und damit auch umwelt- und klimafreundlicher zu gestalten.
Ein weiterer Schwerpunkt der Entbürokratisierung ist das Bestbieterprinzip. Dort heißt es, dass vorzulegende Erklärungen und Nachweise zur Tariftreue und zur Entgeltgleichheit, zur Beachtung der ILOKernarbeitsnormen, zum Nachunternehmereinsatz, zu Kontrollen und Sanktionen nur von demjenigen Bieter vorzulegen sind, dem nach Durchführung der Angebotswertung der Zuschlag erteilt werden soll.
Und ich muss ganz ehrlich aus der praktischen Erfahrung bei der Teilnahme an vielen Bieterrunden heraus sagen: Das ist tatsächlich eine deutliche Vereinfachung für Thüringer Unternehmerinnen und Unternehmer.
Ein anderes Beispiel ist der Verzicht der wiederholten Vorlage von Eignungsnachweisen innerhalb eines Jahres bei Angeboten desselben Auftraggebers. Auch das ist Entbürokratisierung. Ein drittes Beispiel ist die Anhebung der Wertgrenze von 500 auf 1.000 Euro für Direktaufträge ohne Vergabeverfahren. So könnte ich weitere Beispiele aufzählen. Sie sehen, wir unternehmen eine Menge und uns gelingt damit der Spagat, einerseits wichtige Kriterien verbindlich vorzuschreiben und trotzdem das Vergabeverfahren einfacher und bürokratieärmer zu gestalten.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben es uns mit dem Vergabegesetz nicht einfach gemacht, aber ich bin froh, dass wir es geschafft haben, einen vernünftigen Kompromiss zu präsentieren, der für öffentliche Vergaben mehr Rechtssicherheit bietet, der Bürokratie abbaut, der die Belange der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch bessere soziale Kriterien und einen vergabespezifischen Mindestlohn berücksichtigt, der das Lebenszyklusprinzip mit einer Sollregelung für verbindlich erklärt und der die Berücksichtigung von mehr verpflichtenden ökologischen Kriterien regelt. Ein solches Vergabegesetz ist sozial, ökologisch und gerecht, und ich freue mich, dass wir eine solche verantwortungsvolle Lösung erarbeitet haben.
Zu guter Letzt danke ich allen Mitarbeiterinnen und Kolleginnen der Ministerien, Fraktionen und des Landtags, die an diesem Gesetz konstruktiv mitgearbeitet haben. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir eine strukturelle Veränderung bei Lotto Thüringen durchführen, indem wir eine Anstalt öffentlichen Rechts gründen wollen. Die jetzige Thüringer Lotterieverwaltung und die Lotterie-Treuhandgesellschaft sollen in einer Anstalt öffentlichen Rechts zusammengeführt werden und auch die Vermögen und Verpflichtungen der beiden Gesellschaften sollen entsprechend übernommen werden.
Dieser Schritt hat mehrere Gründe. Zum einen kann eine Anstalt öffentlichen Rechts im deutschen Lotto-Toto-Block besser und flexibler agieren und auf Unvorhergesehenes reagieren, als das mit den jetzigen Strukturen möglich ist. Zum anderen straffen wir dadurch den Verwaltungsaufwand und verkürzen Entscheidungswege. Die Umstrukturierung ist weiterhin geboten, um beispielsweise auch auf die geänderten Rahmenbedingungen bei der umsatzsteuerlichen Behandlung reagieren zu können. Weiterhin erhalten alle mit der AöR einen klaren einheitlichen Ansprechpartner, da Durchführung und Veranstaltung dann zukünftig in einer Hand liegen werden. Für die Angestellten soll sich nach unserer Vorstellung nichts ändern, außer dass sie dann bei einer AöR beschäftigt sind. Ein Übergang von den jetzigen Gesellschaften zur AöR soll problemlos vollzogen werden. Ebenfalls keine Änderung gibt es in Bezug auf Ausschüttung der Gewinne an die Destinatäre, so wie wir sie bei der letzten, der vierten Änderung des Glücksspielgesetzes erst erweitert hatten.
Der wichtigste Aspekt zum Schluss: Mit dieser Änderung bleibt die Lotterie in der Hand und Trägerschaft des Freistaats Thüringen. Ich freue mich auf eine Diskussion im Ausschuss. An die AfD noch mal: Sinkende Lottoeinnahmen würde ich durchaus positiv betrachten, das ist ein Aspekt gegen Spielsucht.
Ich weiß nicht, inwieweit Sie Spielsucht weiter fördern wollen. Aber damit sind Sie mit Ihren Äußerungen auf dem richtigen Weg.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen und liebe Besucherinnen und Besucher, nach einer langen Hängepartie hat es die große Koalition auf Bundesebene vergangene Woche geschafft, einen Gesetzentwurf zur Grundsteuerreform vorzulegen. Lange hat es gedauert und die Zeit drängt weiterhin, denn noch ist nichts beschlossen. So, wie es bis jetzt aussieht, gibt es auch noch ein paar formale Fehler zu beseitigen. Doch dafür sind im Endeffekt unsere Kolleginnen und Kollegen im Bundestag zuständig. Trotzdem muss zum Jahresende ein Gesetz stehen, damit die Grundsteuer weiter erhoben werden kann und für die Städte und Gemeinden keine Ausfälle in Höhe von rund 14 Milliarden Euro zu Buche schlagen, in der Summe über den gesamten Bund gesehen.
Interessant für uns ist allerdings in erster Linie die Ausgestaltung des Entwurfs in Bezug auf die Länder. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Für uns Grüne hätte es auch ein Gesetz ohne Öffnungsklausel für andere Länder oder für einzelne Bundesländer sein können. Durch die Länderöffnungsklausel ist zu befürchten, dass es wiederum die kleinen und finanziell schwächeren Länder trifft, die es sich eben nicht erlauben können, vom Bundesgesetz abzuweichen. Große und wohlhabende Bundesländer – nehmen wir als Beispiel Bayern oder Baden-Württemberg – werden die Länderöffnungsklausel dagegen voll ausschöpfen und ein Modell präsentieren, das statt eines Mixes aus Fläche und Wert lediglich die Fläche in den Vordergrund der Berechnungen stellt. Dadurch werden diese Länder erneut Steuervorteile für sich verbuchen können, während andere Länder den WertFlächen-Mix anwenden. Der Bund schafft damit eine weitere Ungerechtigkeit, die aus meiner Sicht vollkommen unnötig ist, denn niemand bringt es et
was, im Extremfall 16 verschiedene Modelle zur Berechnung der Grundsteuer in Deutschland vorzufinden. Sollten wir als Land Thüringen nun ebenfalls einen Sonderweg beschreiten, so mahne ich zur Vorsicht, denn ein Sonderweg bedeutet gleichzeitig einen höheren Verwaltungsaufwand, da neben dem Berechnungsmodell und den Wertermittlungen zur Grundsteuer auch immer eine Parallelberechnung für den Länderfinanzausgleich durchgeführt und eine Gegenüberstellung mit dem Bundesgesetz erstellt werden müsste. Außerdem benötigen wir dann ein eigenes Gesetz, wenn wir das Bundesgesetz nicht übernehmen wollten. Auch das ist mit Mehraufwand verbunden und kommt zu einer Zeit, wo wir uns am Ende einer Legislaturperiode befinden.
Wir sollten daher als Land prüfen, inwieweit andere Länder einen Sonderweg beschreiten, und dann eventuell gemeinsam im Verbund ausloten, ob wir mit den anderen eine gemeinsame Berechnung anstellen wollen, Software dafür anschaffen usw.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung scheint aber aus der Sicht von uns Grünen im Kern nicht schlecht zu sein, bietet er doch eine deutliche Vereinfachung der Berechnung durch eine verringerte Anzahl an Berechnungsfaktoren. Trotzdem ist er noch nicht der Weisheit letzter Schluss und bietet Optimierungspotenzial. Außerdem ist es noch völlig offen, ob die mit der Länderöffnungsklausel verbundene Grundgesetzänderung, für die eine Zweidrittelmehrheit nötig sein wird, überhaupt zustande kommt.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich fasse noch einmal zusammen: Die Grundsteuer ist die drittwichtigste Steuer für die Städte und Gemeinden. Sie ist wichtig, damit sich die Regionen nicht noch weiter auseinanderentwickeln. Die Grundsteuer ist nicht konjunkturabhängig und auch nicht auf wirtschaftsstarke Städte und Gemeinden konzentriert, sondern kann von jeder Stadt und jeder Gemeinde erhoben werden. Sie finanziert Kitaplätze und die Sanierung von Schuldächern. Mit diesen Einnahmen bauen die Städte und Gemeinden Radwege oder kümmern sich um Klimawendeziele. Sie ist unerlässlich und deshalb setzen wir uns für eine in Thüringen praktikable Lösung ein, ohne die Mieterinnen und Mieter stärker zu belasten. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, im März haben wir den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Tarifvereinbarungen im öffentlichen Dienst der Länder in den Landtag eingebracht. Uns ging es vor allem auch darum, eine schnelle und wirkungsgleiche Übertragung der Ergebnisse auf die Beamten und Beamtinnen im Freistaat Thüringen zu ermöglichen.
Deshalb haben wir uns im Ausschuss auf einige kleinere Änderungen beispielsweise bei den Feuerwehrzulagen beschränkt, damit das Besoldungsgesetz noch vor der Sommerpause vom Landtag verabschiedet werden kann. Dieses Ziel haben wir eingehalten und werden das Besoldungsgesetz somit heute auch verabschieden. Auch wenn einige Verbände in der Anhörung angeführt haben, dass ihnen der Umsetzungsprozess nicht schnell genug geht, so müssen wir die parlamentarischen Abläufe zur Kenntnis nehmen und danach sind wir mit Siebenmeilenstiefeln in Richtung Beratung/Ausschuss vorangegangen. Eine vorgezogene Verabschiedung wäre daher unter keinen Umständen möglich gewesen. Ich bin überzeugt, dass die Landesbeamtinnen mit der wirkungsgleichen Übertragung der Tarifergebnisse und dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens gut leben können.
Ich möchte in diesem Zusammenhang noch einmal daran erinnern, dass die zeitgleiche Übertragung mit den Angestellten in der Vergangenheit keine Selbstverständlichkeit gewesen ist. Wir sind uns als Koalition weiterhin der hohen Verantwortung gegenüber den Beamtinnen bewusst, weshalb wir diesen Schritt, den wir bereits mit den Besoldungsanpassungen 2017 und 2018 gegangen sind, weitergehen werden. Es ist also keineswegs so, dass wir die zeit- und wirkungsgleiche Anpassung der Besoldungen aus wahltaktischen Gründen vollziehen, so wie es in der Vergangenheit durch andere Landesregierungen immer wieder geschehen ist. Wir setzen nur den Weg fort, den wir bereits in der Vergangenheit erfolgreich bestritten haben.
Ich möchte dabei erwähnen, dass wir den Beamtinnen mit der Verwaltungsstrukturreform doch auch Erhebliches abverlangt haben. Deshalb halte ich persönlich die Erhöhung der Besoldung um die besagten Prozentpunkte für mehr als gerechtfertigt. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, nachdem wir also jetzt auch geklärt haben, wo der Fehler für uns oder für mich als Berichterstatter gelegen hat – der lag also bei uns innerhalb der Fraktion –, möchte ich mich an der Stelle noch mal dafür entschuldigen.
Nichtsdestotrotz würde ich ganz gern diesen Teil einmal nachholen wollen: Durch Beschluss des Landtags in seiner 131. Sitzung am 8. November 2018 wurde der Gesetzentwurf an den Haushaltsund Finanzausschuss – federführend – sowie an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen.
Der federführende Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 63. Sitzung am 30. November 2018, in seiner 65. Sitzung am
25. Januar 2019, in seiner 70. Sitzung am 22. März 2019, in seiner 72. Sitzung am 3. Mai 2019 und in seiner 73. Sitzung am 4. Juni 2019 beraten, ein erstes schriftliches Anhörungsverfahren zu dem Gesetzentwurf und zu dem Änderungsantrag in Vorlage 6/5152 sowie ein ergänzendes schriftliches Anhörungsverfahren zu dem Änderungsantrag in Vorlage 6/5152 – Neufassung – durchgeführt.
Der mitberatende Innen- und Kommunalausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 73. Sitzung am 6. Juni 2019 beraten.
Der zuständige Haushalts- und Finanzausschuss hat eine Beschlussempfehlung ausgesprochen, dem vorliegenden Gesetzentwurf mit seinen Änderungsanträgen zuzustimmen.
Vor dem Hintergrund dieses Verfahrens haben sich einige Änderungen ergeben und Änderungsanträge sind durch uns als Rot-Rot-Grün auf den Weg gebracht worden. Durch die Änderungsanträge haben sich einige Fragen zur Veröffentlichung der Bezüge der Sparkassenvorstände ergeben, zum Prozedere bei der Auflösung des Verwaltungsrats und in Bezug auf die Festschreibung eines Jedermann-Kontos. Die Änderungen wurden durch den Haushaltsund Finanzausschuss beschlossen und in die Beschlussempfehlung mit aufgenommen. Mit den Änderungen tragen wir außerdem den gesetzlichen Erfordernissen bei der Umsetzung europarechtlicher Vorschriften Rechnung. Ich bitte Sie daher um Zustimmung und Verabschiedung des Gesetzentwurfs. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne! Zunächst bedanke ich mich ganz herzlich bei Frau Ministerin Taubert, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Finanzministeriums sowie den Mitgliedern und Mitarbeitern des Finanzausschusses für die ausgesprochen konstruktive Zusammenarbeit und Diskussion im Zuge der diesjährigen Haushaltsberatungen.
Ich möchte ganz bewusst zunächst das Theater ausklammern, das die CDU hier in Bezug auf die Verfassungsmäßigkeit des Haushaltsentwurfs 2020 aufgeführt hat, und komme auf diese Posse später noch einmal zurück.
Die Diskussionskultur im Haushalts- und Finanzausschuss hat sich auch dank des neuen Vorsitzenden, Herrn Emde, im Vergleich zum Doppelhaushalt 2018/2019 erheblich verbessert – vielen Dank dafür. Ich bin fast schon begeistert, dass wir uns an den Zeitplan, den wir uns im Januar gegeben hatten, wirklich minutiös gehalten haben und morgen diesen Haushalt 2020 im Landtag werden verabschieden können.
Bei meiner letzten Rede vor der Abstimmung zum Doppelhaushalt 2018/19 sprach ich von einem Rekord in Bezug auf die Leistungen dieser Regierungskoalition im Haushalts- und Finanzbereich. Diesen Rekord haben wir noch einmal übertroffen, indem wir ein weiteres Jahr ohne neue Schulden auskommen, ein weiteres Jahr Altschulden abbauen und die Schuldenlast Thüringens weiter senken werden. Wir werden nach dem Rechnungsabschluss 2018 außerdem eine rekordverdächtige Rücklage aufweisen, die sich weit über dem Bereich dessen befindet, was uns die Vorgängerregierung an Rücklagen hinterlassen hat. Mit über 11 Milliarden Euro haben wir auch ein rekordverdächtig hohes Haushaltsvolumen, welches wir für weiterhin hohe Investitionen nutzen wollen. Wir übergeben mit diesem Haushalt an die Nachfolgeregierung ein gut bestelltes Haus ohne Schattenvermögen, ohne versteckte Schulden. In diesem Haushalt gibt es keine Falltüren oder anderweitige Tricks. Wir gehen fest davon aus, dass wir auch im Herbst für die Geschicke Thüringens ein deutliches Votum der Wählerinnen und Wähler bekommen werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben mit diesem Haushalt die Herausforderung angenommen, für Thüringen weiter die Verantwortung zu übernehmen. Wir setzen damit auch Vereinbarungen um, die auf Bundesebene zwischen den Ländern und dem Bund vereinbart worden sind. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an den Pakt für den Rechtsstaat, an den Digitalpakt Schule. Es ist mehr als bedauerlich, dass vonseiten der Opposition zu diesen beiden Vereinbarungen kein einziger Änderungsantrag eingegangen ist.
Immerhin geht es beim Pakt für den Rechtsstaat um mehr Polizisten und Richter und nachgeordnetes Personal an den Gerichten. Sonst werden in diesem Haus immer mehr Polizisten und Richter in den Sonntagsreden der Opposition gefordert. Wenn es konkret wird, kneift man dann offenbar. Das gleiche Dilemma sieht man beim Digitalpakt. Liebe Kolleginnen, wer mitregieren will, der sollte seine Regierungsfähigkeit auch bei den Haushaltsanträgen unter Beweis stellen –
leider vonseiten der Opposition hierzu Fehlanzeige, weshalb ich nun im Einzelnen zu den Anträgen von CDU und AfD komme. Die CDU hat sich mit ihren Änderungsanträgen an den Vorlagen aus dem Doppelhaushalt 2018/2019 orientiert und schlichtweg – das ist tatsächlich positiv gewesen – die Masse der Anträge eingedampft. Statt über 1.000 Anträge sind es diesmal noch rund 150, aber die Qualität hat sich dadurch leider auch nicht verbessert. Noch immer werden Kürzungen mit dem Rasenmäher über alle Einzelpläne durchgeführt, um die Rücklage zu füllen, und dabei ignoriert die CDU, dass die Rücklage bereits extrem gut ausgestattet ist. Besonders bemerkenswert sind die Begründungen für die Kürzungen, die sich an den Ist-Ausgaben 2018 orientieren. Es ist allerdings finanzpolitisch unseriös und auch ein bisschen weltfremd, sich bei Unterhaltskosten, Mieten und Pachten an zwei Jahre alten IstAusgaben zu orientieren. Zumindest eine inflationsbedingte Anpassung wäre zu berücksichtigen gewesen.
Zum Theater um das Gutachten, was die CDU in ihrer großen Not um den Haushalt 2020 noch in Auftrag gegeben hat, kann ich nur so viel anmerken: Wer ein Gutachten für knapp 15.000 Euro in Auftrag gibt, weil er sich mit dem Ergebnis des Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtags nicht zufriedenstellen mag, dem kann ich
eigentlich außer einem Schmierentheater nichts anderes mehr hinzufügen. Es werden Steuergelder verschwendet, die an anderer Stelle sicherlich besser aufgehoben und investiert worden wären.
Herr Mohring, wenn Sie auch nur ansatzweise von Ihrem Handeln überzeugt wären, hätten Sie den Gang vor das Verfassungsgericht eben nicht gescheut. Vielmehr ist es Ihre Angst, sich dort – jetzt spreche ich mal wie meine Kinder – „eine Klatsche zu holen“, nämlich das Ergebnis zu bekommen, dass diese Haushaltsaufstellung verfassungskonform ist.
Dagegen zeigt die AfD bei ihren Haushaltsanträgen wieder einmal, dass es ihr am politischen Gestaltungswillen und auch an der Fachkompetenz komplett fehlt. Etliche Beispiele dazu haben wir eben schon gehört.
Ihr wildes Weggestreiche von Beträgen ohne Sinn und Verstand ist einfach nur unredlich und entlarvt, dass Sie an der Gestaltung des Landes überhaupt nicht interessiert sind, sondern sich eher mit sich selbst beschäftigen. Bemerkenswert war wiederum das Abstimmverhalten im Haushalts- und Finanzausschuss, bei dem Sie, die AfD, es wie beim letzten Doppelhaushalt geschafft haben, gegen Ihre eigenen Änderungsanträge zu stimmen.
Das muss man tatsächlich erst einmal hinbekommen, ohne an sich selbst zu zweifeln. Es zeigt deutlich, dass die AfD mit der parlamentarischen Arbeit an dieser Stelle ganz offensichtlich überfordert ist.
Für den Klimaschutz hat die AfD erwartungsgemäß nichts übrig und streicht alle diesbezüglichen Maßnahmen und Mittel.
Ich finde, das ist ein deutliches Zeichen nach außen. Da Herr Möller bisher keine Gelegenheit ausgelassen hat, sich gegen naturwissenschaftliche Erkenntnisse zu stellen, ist diese Streichorgie tatsächlich konsequent.
Allerdings für den Deichbau bei Hochwasser will die AfD mehr Geld einstellen. Das nenne ich an Symptomen herumdoktern, aber die Ursachen nicht be
kämpfen wollen, denn daran glaubt man ja schließlich nicht.
Landläufig ist dieser Politikansatz als Vogel-StraußPolitik bekannt, weil man den Kopf in den Sand steckt, um die Realitäten auszublenden. Das kann die AfD hervorragend – die Realität ausblenden –, was man eindrücklich an diesen Anträgen erkennen kann.
Im Übrigen setzen wir das Ziel der klimaneutralen Landesverwaltung um – daran lassen wir uns auch durch die AfD nicht hemmen –, indem wir eine neue Titelgruppe für diesen Zweck einrichten und für Maßnahmen deckungsfähig gestalten. Diese Titelgruppe findet sich in jedem Einzelplan wieder und ist somit in jedem Ministerium ab nun umsetzbar. Das ist nachhaltig und verantwortungsvoll und damit gehen wir mit gutem Beispiel voran.
Ich komme nun zu den weiteren Maßnahmen in den Einzelplänen, die wir uns als Koalition erarbeitet haben.
Einzelplan 01 – Landtag: Im letzten Jahr haben wir Gesetze auf den Weg gebracht und die Geschäftsordnung des Landtags novelliert, um die Arbeit von uns Abgeordneten, der Landesregierung und der Landtagsverwaltung für Bürgerinnen und Bürger transparenter zu machen. Wir setzen auf Fortschritt und Ressourceneffizienz durch Digitalisierung. Uns ist bewusst, dass aufgrund dieser Umstellung nicht nur zunächst mehr Arbeit für Abgeordnete und für unsere Mitarbeiterinnen hinzugekommen ist, sondern auch für die Mitarbeiterinnen in der Verwaltung. Durch eine Reihe von zusätzlichen Stellen sowie Optimierungen innerhalb des Stellenplans tragen wir diesem Mehraufwand Rechnung, beispielsweise mit sieben neuen Stellen in der Verwaltung.
Auch die dem Landtag zugeordneten Behörden stärken wir – beispielsweise den Landesbeauftragten für den Datenschutz und den Bürgerbeauftragen – und wir ordnen den Beauftragten für Menschen mit Behinderungen vom Sozialministerium dem Landtag neu zu. Für den Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED‑Diktatur sind zusätzlich 150.000 Euro zur Fortschreibung des Berichts zur sozialen Lage der SED-Opfer in Thüringen vorgesehen.
Aus den Reihen der Opposition lagen uns nur Kürzungen im Bereich des Datenschutzbeauftragten vor, aber keinerlei Ideen oder Investitionen in den Landtag. Das ist, schlicht gesagt, ein trauriges Signal an die Mitarbeiterinnen der Verwaltung.
Im Einzelplan 02 setzen wir weiter auf die Stärkung der freien Kulturszene, beispielsweise durch ein Plus von 350.000 Euro zur Projektförderung in der freien Theaterszene. Die Jugendkunst- und Musikschulen stärken wir mit einem Zuschlag von 2 Millionen Euro und Bürgermedien, wie freie Radios, erhalten noch einmal 100.000 Euro mehr.
Unser Ansatz ist klar und die überschaubare Anzahl an Änderungsanträgen im Kulturbereich lässt die Vermutung zu, dass die Opposition mit unseren Vorstellungen einer Kulturpolitik durchaus einverstanden sein muss.
Die gute Nachricht zum Einzelplan 03 für Thüringen ist: Wir setzen den Pakt für den Rechtsstaat so um, dass er auch Sinn ergibt und zu keiner reinen Schaufensterpolitik verkommt. So stellen wir 142 Stellen mehr für das Landeskriminalamt, die Landespolizei und die Polizeibildungseinrichtungen zur Verfügung. Dafür können sowohl Vollzugsplanstellen, auf denen bisher Tarifbeschäftigte und Verwaltungsbeamte geführt werden, in gleichem Umfang und in entsprechender Wertigkeit freigesetzt als auch ganz konkrete fachliche Unterstützung und Entlastung realisiert werden.
Aber auch mit kleinen Summen lässt sich Großes bewegen. Als Beispiele nenne ich hier die 150.000 Euro für die Errichtung einer Online-Wache der Thüringer Polizei oder die 100.000 Euro für eine Kampagne, um den Respekt vor der Arbeit von Rettungskräften, Feuerwehren und Polizei zu stärken. Rund 68.000 Euro mehr investieren wir für ein Supervisionsprojekt zur Unterstützung bei der Bewältigung belastender Einsatzsituationen und zur frühzeitigen Lösung von Konflikten. Das hilft und entlastet unsere Polizistinnen. 530.000 Euro mehr gibt es zur Verbesserung der Ausbildungsbedingungen an der Meininger Polizeischule, um ein bestmögliches Lehr- und Lernumfeld zu bieten und weiterhin eine Ausbildung auf hohem Niveau zu gewährleisten. Mehr als 50.000 Euro halten wir für die Verbesserung der interkulturellen Kompetenz der Thüringer Polizei durch eine Werbekampagne für Menschen mit Migrationshintergrund für den Polizeiberuf für wichtig. Weitere 57.000 Euro gehen zur Stärkung von Präventionsmaßnahmen insbesondere für Seniorinnen und Senioren – um sie vor Enkeltrick- und Telefonbetrug zu schützen – an das Ministerium.
Die Opposition hat diese Maßnahmen übrigens allesamt abgelehnt. So viel zu Anspruch und Wirklichkeit, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Die AfD hat einem Deckungsantrag zugestimmt, aber warum sie das gemacht hat, weiß nur der zuständige Abgeordnete selbst. Es ergibt keinerlei Sinn, einem Deckungsbeitrag zuzustimmen und dann den dazugehörigen Antrag abzulehnen, für den diese Deckung bestimmt war.
Mehr als ein Kopfschütteln fällt mir dazu nicht mehr ein. Es ist aussichtslos, eine Absicht dahinter erkennen zu wollen.
Im Bildungsbereich zeigen wir einmal mehr, wie wichtig uns Investitionen in die Zukunft sind. Das haben wir gestern bei der Debatte um das Schulgesetz einmal mehr betont und das findet sich auch mit Zahlen untersetzt im Haushalt wieder. Das beginnt mit einer guten frühkindlichen Bildung, wo wir als Grüne den Schwerpunkt vor allem auf mehr Qualität legen. Ab August 2020 werden daher den Kindergärten mehr Erzieherinnen zur Verfügung stehen und wir gehen den Weg der Beitragsfreiheit mit dem zweiten beitragsfreien Kita-Jahr weiter. Wir legen damit auch dank der Gelder aus dem GuteKiTa-Gesetz ein erneutes Investitionspaket von 30 Millionen Euro auf, das unseren Kindern zugute kommt. Zudem führen wir die Praxis „Integrierte Erzieherinnenausbildung“ ein und setzen eine langjährige grüne Forderung um, indem wir ein Modellprojekt für multiprofessionelle Teams in 100 Kitas im Umfang von rund 7 Millionen Euro umsetzen.
Wir stellen im Schulbereich mehr Mittel für Lehrer/innen-Gewinnung und für mehr Referendarplätze – bis zu 1.500 Plätze – zur Verfügung, weil wir wissen, wie schwer es zukünftig sein wird, gute Lehrerinnen und Lehrer für unsere Schulen zu gewinnen. Wir stärken außerdem die Schulämter, unterstützen Schülerförderungszentren und fördern die Bildung für nachhaltige Entwicklung in Kitas und Schulen.
Der Zusammenhalt in Europa ist uns enorm wichtig. Auf unsere jungen Menschen kommt hier eine große Aufgabe zu. Wir wollen den europäischen Gedanken stärken, indem wir die Mittel für den internationalen Schüleraustausch im Jahr 2020 verdoppeln und 500.000 Euro mehr dazugeben. Wir setzen uns zudem für gute Rahmenbedingungen auch für freie Schulen ein, indem diese wie die staatli
chen Schulen auch ein Schulbudget für Nachmittagsangebote erhalten.
AfD und CDU sind sich einig, wenn es um die Kürzungen im Bereich der Jugendförderung geht. So viel zu den Investitionen in unsere Zukunft, die von beiden Fraktionen sonst immer propagiert worden sind. Wir hingegen wollen die Jugendförderung deutlich stärken. Unser Ziel ist, dass an möglichst vielen Schulen dem Bedarf entsprechende Angebote der Schulsozialarbeit gemacht werden können. Da erhöhen wir den Ansatz für die so wichtige und oft präventive Arbeit an Schulen um 10 Millionen Euro auf nunmehr 22 Millionen Euro. Das ist ein beachtliches Zeichen. Das soll uns erst einmal jemand nachmachen.
Zu guter Letzt stärken wir den Bereich der Landesund Stützpunkttrainer, indem wir die Vergütung deutlich anheben und somit die Attraktivität erheblich erhöhen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Integration ist kein Sprint. Integration ist vergleichbar mit einem gesellschaftlichen Langstreckenlauf, der eine verlässliche finanzielle Basis braucht. Und genau das setzen wir mit dem vorliegenden Etat um, indem wir beispielsweise das landesweite Dolmetscherprogramm bis 2021 finanziell gut untersetzen. Wir stärken die Integrationsförderung weiter, indem wir den Maßnahmenansatz um weitere 1,5 Millionen Euro aufstocken. Unser Ziel sind gut ausgestattete Kommunen, damit Thüringen gute Rahmenbedingungen für zugewanderte und geflüchtete Menschen garantieren kann. Thüringen braucht Zuwanderung und dafür verlässliche Integrationsstrukturen – und diese schaffen wir.
Den Bereich Verbraucherschutz wollen wir weiter massiv stärken durch die Erhöhung der Zuschüsse für die Verbraucherinsolvenzberatungsstellen um 500.000 Euro. Das Projekt zur Teilsubventionierung des Mittagessens an Thüringer Schulen verstetigen wir durch die Ausbringung von Verpflichtungsermächtigungen, die es ermöglichen, bis zum Jahr 2024 Verträge zu schließen und dadurch planbar zu agieren.
Im Justizbereich setzen wir den Pakt für den Rechtsstaat – so wie zwischen den Justizministern der Länder und des Bundes ausgehandelt – um und führen Stellenhebungen bei den Justizobersekretären durch.
Die Maßnahmen für das Wirtschaftsministerium, die wir hier unterstützen, sollen der Anwerbung von Jugendlichen für eine duale Ausbildung in Thüringen dienen. Wir investieren dafür rund 1,4 Millionen Euro. Außerdem unterstützen wir Forschungsvorhaben mit weiteren 600.000 Euro. Im wissenschaftlichen Bereich wollen wir ein sogenanntes An-Institut ansiedeln, das dann über mehrere Jahre durch Verpflichtungsermächtigungen gefördert werden soll. Wir steigern zudem die Investitionen für die studentischen kulturellen Einrichtungen noch einmal deutlich um 500.000 Euro.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wer sich für kleine Katzenbabys engagiert, dem kann nichts Schlimmes mehr passieren. In diesem Sinne haben wir unser Karma-Konto kräftig aufgeladen, weil wir uns im Bereich Tierwohl und Tiergesundheit für die Einrichtung und den fortlaufenden Betrieb eines tierärztlichen Notfalldienstes für Haustiere in Thüringen eingesetzt haben. Mit einer einheitlichen Notfallnummer kann dann zukünftig jede verstauchte Pfote von Hund und Katz‘ schnell und unkompliziert behandelt werden.
Doch auch für Zweibeiner, meine Damen und Herren, setzen wir uns dauerhaft ein, wie beispielsweise durch die institutionelle Förderung von Geburtshäusern in Thüringen. Ja, auch solche Highlights hat der Haushalt. Durch eine Verdopplung der Mittel wird es zukünftig eine Projektförderung und eine institutionelle Förderung geben. Im Pflegebereich steigern wir die Attraktivität der Ausbildung durch die Übernahme des Schulgelds und investieren dafür 2,5 Millionen Euro. Ja, manchmal ist das auch ein Stückchen Weltverbesserung.
Vielleicht, liebe Kollegen von der CDU, schauen Sie sich das genau an, hin und wieder spiegelt sich das auch in Wahlumfragen wider.
Bei der Veterinärüberwachung – auch das ist Weltverbesserung – werden zusätzliche Stellen geschaffen, die ebenfalls dem Verbraucherschutz dienen, aber auch dem Tierwohl. Im Umweltbereich setzen wir noch einmal massiv auf Klimaschutz, Umweltschutz und Investitionen in gesundes und sauberes Trinkwasser. So gehen zusätzlich 200.000 Euro an die Brunnendörfer für Wasserversorgungsanlagen, 300.000 Euro für die Verbesserung der Qualität im Fernwassernetz in Ostthüringen und 1 Million Euro für die Gewässerunterhaltung beispielsweise in Jena und Erfurt.
Für das Klima setzen wir unser erfolgreiches Programm „Klima Invest“ weiter um und steigern die
Mittel auch hier für weitere Zuwendungsempfänger. Bei Minisolaranlagen, Lastenrädern und Elektrobussen erhöhen wir die Mittel um fast 1,5 Millionen Euro. Im Bereich Umweltschutz investieren wir für 900.000 Euro in die Regionalentwicklung im Südharz am Kyffhäuser, sichern das Budget für die Natura-2000-Stationen und fördern weitere Kleinprojekte zum Schutz von Waldbächen, von Luchsen und dem Lichtwald.
Zur Stärkung im Bereich Strahlenschutz werden außerdem neun neue Stellen geschaffen, und es ist ein starkes grünes Signal, was wir hier aussenden für mehr Natur-, Umwelt- und Menschenschutz.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Einzelplan 10 werden noch einmal größere Summen ausgelobt, aber die Maßnahmen lassen sich einfach in zwei Kategorien gliedern. Zum einen stärken wir den Verkehr deutlich mit der Ausweitung des AzubiTickets, Zuschüssen für die Ausweitung des Landesbusnetzes und Investitionen in Straßenbahnen in Thüringen. Dafür nehmen wir einen Betrag von rund 11 Millionen Euro zusätzlich in die Hand. Radwege entlang von Landesstraßen fördern wir mit zusätzlichen 900.000 Euro. Der zweite Bereich, Landwirtschaft, wird mit einer Weidetierprämie gestärkt. Darin ist eine Förderung für Alternativen bei der Ferkelkastration enthalten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie komme ich jetzt von der Ferkelkastration zurück zum ernsthaften Thema des Landeshaushalts 2020? Ganz im Gegenteil zum Bund, der die Betäubung bei der Ferkelkastration noch immer nicht gesetzlich festgeschrieben hat, wissen wir, was wir tun müssen, um Thüringen auch zukünftig nach vorn zu bringen und fit für die Herausforderungen im nächsten Jahrzehnt zu machen.
Wir Grünen gehen verantwortlich mit Steuergeldern um und werben deshalb nach den Haushaltsberatungen um Zustimmung bei den Haushaltsgesetzen, die eine eindeutige Handschrift tragen, für ein weltoffenes, umweltfreundliches und lebhaftes Thüringen. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, nun habe ich mir die Redebeiträge der CDU zu den Einzelplänen anhören müssen und fast jedes Mal erwähnen Sie, dass der Haushalt nach diesem Gefälligkeitsgutachten, das Sie haben anfertigen lassen, verfassungswidrig sei. Ich sage Ihnen das gern noch mal – das hatte ich auch schon heute Vormittag bei der Einführung gemacht –: Dieser Haushalt ist verfassungskonform.
Daran ändert auch nichts, dass Sie noch weitere Gutachten in Auftrag geben könnten, die wahrscheinlich zu einem ähnlichen Ergebnis kommen würden. Ich verweise deshalb noch einmal auf die Debatte im Haushalts- und Finanzausschuss und auf die Aussagen des Rechnungshofpräsidenten, Herrn Dr. Dette, der klar und deutlich an Ihre Adresse formuliert hat, dass dieser Haushalt verfassungsgemäß ist und auch verabschiedet werden kann.
Andererseits wundert mich dann Ihre Inkonsequenz, weil Sie den Gang vor das Landesverfassungsgericht ja doch ganz offensichtlich scheuen und vor allem dann trotzdem auch noch Änderungsanträge stellen. Besonders hat mich Ihr Änderungsantrag zu den Personalverstärkungsmitteln erstaunt, mit dem Sie die Besoldungserhöhung im Jahr 2020 für die Beamten nicht umsetzen wollen, indem Sie den entsprechenden Titel einfach leer räumen. Das ist sicherlich auch eine Art von ermutigendem Signal für die Landesbeamten und ich bin gespannt, wie Sie sich morgen bei der Abstimmung zum Besoldungsgesetz verhalten werden. Konsequenterweise müssten Sie dann ebenfalls diese Besoldungsanpassungen ablehnen – aber ich bin gespannt hinsichtlich Ihrer Konsequenzen.
Für viel Heiterkeit hat bei mir der Entschließungsantrag der AfD zum Einzelplan 17 Kapitel 16 gesorgt. Trotz aller Heiterkeit muss ich ernsthaft feststellen: Bei solchen Anträgen ist es schade um das beschriebene Papier, aber das haben wir heute auch schon mal gehört. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, Thüringen zukunftsfähig aufstellen, nicht weniger haben wir uns als Rot-Rot-Grün auf die Fahnen geschrieben. Ein maßgeblicher Anteil wird dabei der Gestaltung der Digitalisierung zukommen.
Digitalisierung geht nicht ohne IT-Sicherheit. Bereits 2014 wies der Chaos Computer Club in einer Stellungnahme auf die Wechselwirkung von IT-Sicherheit und Open-Source-Förderung hin. Open-Source-Software ist in vielen Bereichen fest etabliert und weit verbreitet. Die meisten Softwarelösungen und fast alle Datenbanken sind Open-Source-basiert. Sie stellt kommerzielle Akteure aber vor ein klassisches Dilemma: Die Allgemeinheit und auch die Konkurrenz profitieren von den individuellen Investitionen in das öffentliche Gut, wodurch eine Trittbrettfahrermentalität befördert wird.
Mit dem letzten Haushalt haben wir erstmalig einen Open-Source-Preis in Thüringen verankert und dieses Jahr erstmalig ausgelobt. Die großartigen Projekteinreichungen belegen, dass Thüringen in puncto Digitalisierung doch einige Juwelen vorweisen kann. Im letzten Haushalt war der Preis noch ein Anhängsel des Innovationspreises. Die Auslobung hat allerdings das große Interesse gezeigt. Somit wird der Preis in eine neue Titelgruppe verschoben und bleibt weiterhin ein Markenzeichen für Thüringen.
Solch ein Markenzeichen wird auch das Institut für Medienkultur werden. Medienkonzepte, deren wissenschaftliche Erarbeitung, Implementierung und Analyse sind ein wesentlicher Faktor einer gelingenden Digitalisierung. Auch in der Strategie für die Digitale Gesellschaft wird als Schlüsselleistung für eine gelingende Digitalisierung mehrfach auf den Medienkompetenzerwerb verwiesen. Dieser soll umfänglich in Schulen, Hochschulen, Betrieben bei der Aus- und Weiterbildung vermittelt und erworben werden. Die wissenschaftliche Begleitung der Entwicklung und Implementierung von medienpädagogischen Konzepten wird dabei noch wenig unterstützt.
An der FH Erfurt gab es mit dem Plattform e. V. bereits in der Vergangenheit ein An-Institut, was genau diese Aufgabe wahrgenommen hat. Ein Resultat daraus war das Institut Spawnpoint, welches bis heute – ungefördert – arbeitet und einen hervorragenden internationalen Ruf genießt. Das An-Institut-Projekt lief 2013 aus, unter anderem auch, weil das rein externe Institut nur bedingt in einen inneren Austausch mit der FH Erfurt gelangen konnte. Wir wollen diese guten Erfahrungen wieder ermöglichen, nutzen und dafür die notwendigen Strukturen schaffen. Darum stellen wir die benötigten finanziellen Mittel ein und schaffen eine Vorlage für ein wissenschaftliches Institut für Medienkultur.
Die AfD, die noch keinen einzigen Antrag zum Thema „Digitalisierung“ hier in diesem Plenum eingebracht hat, hüllt sich auch hierzu in Schweigen und legt genau null Änderungsanträge vor. Ganz offensichtlich scheint man zumindest auf der Seite mit unserer Politik von Rot-Rot-Grün zufrieden zu sein.
Die CDU legt die gleichen Anträge wie bei der letzten Haushaltsdebatte vor. Lediglich bei den Mobilfunklöchern kommt noch ein 5G-Modellprojekt hinzu. Na schön – es bleiben aber auch die Problemlagen vom letzten Mal bestehen. Im Wesentlichen bürden Sie den Gemeinden Folgekosten auf und haben nicht einmal irgendwelche Vereinbarungen zur Nachnutzung ihrer Masten in der Tasche. Das ist wohl nur ein nicht ernst gemeinter Testballon. Das kann man ja mal machen, wenn man sich in der Opposition befindet und sich vielleicht auch nach der nächsten Wahl dort noch ganz wohlfühlen möchte.
Sehr geehrte Damen und Herren, die hier noch kurzfristig eingereichten Entschließungsanträge der CDU haben wir zur Kenntnis genommen. Leider ist darin nichts anderes enthalten als das, was wir bereits aus den im Ausschuss abgelehnten Änderungsanträgen kennen. Das gleiche Schicksal wird
auch diese Entschließungsanträge treffen. Interessant war, dass Sie ein schlankes und effektives Vergabegesetz mit Ihrem Entschließungsantrag fordern. Vielleicht haben Sie vergessen, dass wir die Beratung dazu im Wirtschaftsausschuss noch nicht beendet haben. Deshalb verstehe ich auch nicht, weshalb Sie den Beratungen mit Ihrem Entschließungsantrag vorgreifen wollen.
Ich bin mir sicher, dass wir ein Vergabegesetz verabschieden werden, das gut für Thüringen und die Unternehmerinnen sein wird. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute über das Thüringer Gesetz zur Neufassung des Thüringer Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes und zur Anpassung veterinär- und lebensmittelrechtlicher Vorschriften an die Verordnung über amtliche Kontrollen – ein ziemlich langer Titel für einen auch ziemlich wichtigen Regelungsprozess.
Wir von Bündnis 90/Die Grünen setzen uns dafür ein, dass regionale Wertschöpfungsketten, Qualität und Verarbeitungswissen und handwerkliche Tradition bewahrt werden. Deshalb haben wir uns auch sehr dafür eingesetzt, dass die notwendigen Änderungen im Gesetz und in der Verordnung so angepasst werden, dass die Möglichkeit der Gebührengestaltung nach EU-Recht in Thüringen wahrgenommen werden kann.
Aber lassen Sie mich noch etwas ausholen, denn Grundlage und Notwendigkeit für die Neufassung ist die Europäische Verordnung 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 15. März 2017. Mit dieser Verordnung soll angestrebt werden, einen harmonisierten Unionsrahmen für amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten entlang der gesamten Lebensmittelkette zu schaffen. Darüber hinaus geht es noch um den Artikel 13 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Dort heißt es nämlich, Tiere als fühlende Wesen anzuerkennen. Wörtlich steht da: „Die Unionsrechtsvorschriften über das Tierwohl verpflichten Tiereigentümer, Tierhalter und zuständige Behörden, den Erfordernissen des Wohlergehens der Tiere Rechnung zu tragen, um eine humane Behandlung der Tiere zu gewährleisten und es zu vermeiden, ihnen unnötige Schmerzen und Leiden zuzufügen.“ Diese Regeln sind wissenschaftlich fundiert und können die Qualität und die Sicherheit der Lebensmittel tierischen Ursprungs verbessern. Dabei geht es nicht nur um billiges Schlachten, hier geht es eben auch um den wertschätzenden Umgang mit den Mitwesen Tier.
Sehr geehrte Damen und Herren, das vorliegende Gesetz scheint ein sehr technisches Vorschriftenund Verordnungsungetüm und sicher wird erst in der gründlichen Befassung deutlich, welche Möglichkeiten es birgt. Das Bundeslandwirtschaftsministerium schätzt den Pro-Kopf-Verzehr auf knapp 60 Kilogramm Fleisch im Jahr, die Zahl der Vegetarierinnen auf etwa 6 Prozent der Deutschen. Um die Kühltheken im Supermarkt für die Mehrheit der Verbraucherinnen mit Fleisch zu füllen, müssen Tiere sterben – viele Tiere, die in großen Schlachthöfen im Akkord geschlachtet werden. Bei der handwerklichen Schlachtung in kleinen, mittelständischen Unternehmen und bei handwerklich agierenden Akteuren im ländlichen Raum können die Mitarbeiter die einzelnen Tiere im kleineren Betrieb besser im Blick haben und auf ihr Wohl achten. Diese Betriebe aber haben es schwer, obwohl viele Verbraucherinnen es sich wünschen, dass mehr Tierwohl Einzug erhält. Und deshalb darf es nicht um billiges Schlachten gehen, sondern hier geht es mehr – vielleicht nicht überall, aber hoffentlich künftig immer mehr – um den wertschätzenden Umgang mit dem Mitwesen Tier.
Dem wird mit dem vorliegenden Gesetz Rechnung getragen, ganz im Sinne der im Koalitionsvertrag unter Abschnitt 9 Punkt 1 festgeschriebenen Vereinbarungen, nämlich Thüringer Landwirtinnen und Landwirte und die Agrarwirtschaft sollen dabei un
terstützt werden, die einschlägigen Schlachtverordnungen so umzusetzen, dass die regionale Schlachtung in Thüringen wieder ermöglicht wird.
Zu den Schlachtverordnungen gehören auch die Finanzierung amtlicher Kontrollen und anderer amtlicher Tätigkeiten. Damit kommen wir noch einmal zu einem wesentlichen Sachstand des vorliegenden Gesetzes. Mit Artikel 2 des vorliegenden Gesetzes wird die Landesregierung ermächtigt, in der einschlägigen Verwaltungskostenordnung die Gebührensätze für die Pflichtgebühren für diese amtlichen Kontrollen auf der Grundlage der EU-Verordnung zu bemessen. Das gilt es, bei der Erarbeitung der Gebührensätze in der einschlägigen Verwaltungskostenordnung der Pflichtgebühren für amtliche Kontrollen im Sinne meiner oben genannten Ausführungen zu nutzen. Das ist ein Kernstück des Gesetzes und es ist ein Kernstück grüner Ethik, auch die Schlachtung für unseren Genuss ethisch vertretbar zu machen und Tiere mit Respekt zu behandeln und auch respektvoll zu verwerten.
Damit das auch passiert, müssen wir die kleinen Betriebe und die handwerklichen Akteure unterstützen, auch dadurch, dass wir solches Engagement nicht mit exorbitanten Gebühren belasten. Dieses Gesetz bietet in Thüringen die Grundlage dafür und deshalb bitte ich Sie, dem Gesetzentwurf der Landesregierung in der vorliegenden Fassung zuzustimmen. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen und werte Gäste auf der Tribüne, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen die Tarifvereinbarungen im öffentlichen Dienst der Länder vom 2. März dieses Jahres auch auf die Landesund Kommunalbeamten übertragen werden.
Die Vereinbarung sieht eine Erhöhung um 3,2 Prozent Lohnsteigerung rückwirkend zum 01.01. dieses Jahres und eine weitere Steigerung zum 01.01.2020 auch um 3,2 Prozent vor. Entgegen vorheriger Vereinbarungen ist die Laufzeit diesmal über den Zwei-Jahres-Turnus verlängert worden, wodurch zum 01.01.2021 wiederum eine weitere Erhöhung um 1,4 Prozent ansteht. Damit wird eine wirkungsgleiche Anpassung an die Landesbeamten vorgenommen. Eine Eins-zu-eins-Übernahme der Vereinbarung des TV-L ist aufgrund der Vorgaben in der bundesdeutschen Rechtsprechung, hier insbesondere zum Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen, nicht möglich, wenn wir eine verfassungskonforme Anpassung durchführen wollen. Ich bin überzeugt, dass die Landesbeamten mit der wirkungsgleichen Übertragung der Tarifergebnisse gut leben können.
In der Begründung zu unserem Gesetzentwurf haben wir deshalb ausdrücklich noch einmal auf die verfassungsgemäße Alimentation abgezielt und im ersten Prüfungsabschnitt mit fünf Parametern die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nachvollzogen. Wie Sie sicherlich alle wohlwollend zur Kenntnis genommen haben, hat die Gesamtschau der besoldungsrelevanten Parameter ergeben, dass die bisherige Besoldung der Thüringer Landesbeamten unter verfassungsrechtlichen Aspekten angemessen gewesen ist, wenngleich ich darauf hinweisen möchte, dass erst seit der Regierungsübernahme durch die rot-rot-grüne Landesregierung auch eine zeit- und wirkungsgleiche Übertragung der Tarifergebnisse des öffentlichen Dienstes an die Landesbeamten erfolgt ist.
Vor allem die zeitgleiche Übertragung mit den Angestellten ist in der Vergangenheit keine Selbstverständlichkeit gewesen. Wir sind uns als Koalition weiterhin der hohen Verantwortung gegenüber den Beamtinnen und Beamten bewusst, weshalb wir diesen Schritt, den wir bereits mit der Besoldungsanpassung 2017 und 2018 gegangen sind, weitergehen. Es ist also keineswegs so, dass wir die zeitund wirkungsgleiche Anpassung der Besoldung aus wahltaktischen Gründen vollziehen, so wie es in der Vergangenheit durch andere Landesregierungen
geschehen ist. Wir setzen nur den Weg fort, den wir bereits in der Vergangenheit erfolgreich bestritten haben. Ich möchte dabei erwähnen, dass wir den Beamten mit der Verwaltungsstrukturreform auch Erhebliches abverlangt haben. Deshalb halte ich persönlich die Erhöhung der Besoldung um die besagten Prozentpunkte für mehr als gerechtfertigt.
Ich beantrage für unsere Fraktion die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Haushalts- und Finanzausschuss. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucherinnen und Besucher, einige von Ihnen waren gestern sicherlich auch beim parlamentarischen Abend des Handwerks. Es war, wie ich finde, wieder mal eine gelungene Veranstaltung, für die ich mich ganz gern noch mal nachträglich bedanken möchte. Im Rahmen der dortigen Reden, Grußworte und Diskussionen wurde auch auf die Situation der Regelschulen eingegangen. Unter anderem spielte die Besoldung der Lehrkräfte eine wichtige Rolle.
Der nun vorliegende Gesetzentwurf verändert die Besoldung der Regelschullehrerinnen, und zwar deutlich zum Besseren. So sollen die Lehrerinnen an Regelschulen zukünftig, also ab dem 01.01.2020, die Besoldungsstufe A13 erhalten und werden damit den Lehrkräften an Gymnasien gleichgestellt. Das zeigt, dass der uns oft gemachte Vorwurf, wir würden die Thüringer Regelschulen stiefmütterlich behandeln, vollkommen verfehlt ist. Im Gegenteil: Alle Schularten erhalten von uns Entwicklungsperspektiven, auch die Thüringer Regelschulen.
Sehr geehrte Damen und Herren, dieses Gesetz schafft Gerechtigkeit an den Thüringer Gemeinschaftsschulen.
Noch werden unsere Kinder von Lehrern und Lehrerinnen unterrichtet, die für gleiche Arbeit ungleichen Lohn erhalten. Und mit diesem Gesetz werden wir auch diese Ungerechtigkeit abschaffen. Unsere Besoldungspolitik im Schulbereich folgt aber auch der Maxime, dass wir die Bezahlung so verbessern wollen, damit wir im Wettbewerb der Länder gut bestehen können. Daher sind auch die dadurch entstehenden Mehraufwendungen von circa 9 Millionen Euro gut angelegtes Geld.
Lassen Sie mich noch einmal deutlich machen, dass wir als Grüne perspektivisch für eine gleiche Bezahlung aller Lehrämter eintreten.
Uns hat sich noch nie erschlossen, warum beispielsweise eine Grundschullehrkraft, die die wichtigen Grundsteine für gute Bildung legt, am geringsten im Vergleich aller anderen Lehrämter verdient. Wir wissen, dass eine gleiche Bezahlung der Lehrämter viele Veränderungen notwendig macht, aber wir wollen und werden dies schrittweise angehen. Dieser Gesetzentwurf trägt ein weiteres Stück dazu bei. Wir freuen uns auf eine Anhörung im Ausschuss und beantragen für unsere Fraktion die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen sowie Besucher! Sehr geehrter Herr Präsident des Landesrechnungshofs, Herr Dr. Dette, seien Sie uns ganz herzlich willkommen. Ich möchte an dieser Stelle gleich als Allererstes Ihnen
und Ihrem Team Dank sagen für die Berichte, für die kritische, konstruktive Begleitung der Ausschussarbeit und den Rat, den Sie uns zur Verfügung gestellt haben.
Meine Damen und Herren, der Rechnungshof fasst in seinem Jahresbericht die Ergebnisse seiner Prüfung in Bemerkungen für den Landtag zusammen. Diese beinhalten die Feststellungen zur Haushaltsrechnung sowie die Ergebnisse der Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung. Wir haben uns innerhalb der Regierungskoalition intensiv mit der Haushaltsrechnung, dem Jahresbericht des Thüringer Rechnungshofs und der Stellungnahme der Landesregierung beschäftigt. Wir haben unsere Erkenntnisse nach den Beratungen im Haushalts- und Finanzausschuss mit einer entsprechenden Vorlage zur Beschlussempfehlung formuliert und verabschiedet. Wir sind bei den Formulierungen und Aufforderungen an die Landesregierung oftmals mit der Opposition einer Meinung gewesen und haben wortgleiche Aufforderungen verabschiedet. Von der AfD haben wir zur Kenntnis nehmen müssen, dass überhaupt keine Vorlage zur Beschlussempfehlung erarbeitet worden ist, aber diese Form von Arbeitsteilung ist uns nunmehr schon seit mehreren Jahren vertraut,
weshalb uns die erneute Arbeitsverweigerung nicht wirklich überrascht hat.
Vieles wurde bereits gesagt und ich möchte all das nicht noch einmal wiederholen. Man könnte sich noch einmal abarbeiten an den Punkten Schuldenabbau, Rücklagenbildung und Investitionsquote. Ich denke, wir haben in der Vergangenheit gezeigt, dass wir diesen Dreiklang verantwortungsbewusst und nachhaltig beherrschen und damit die Bedenken ernst nehmen, die der Rechnungshofbericht in Richtung zukünftiger Finanzausstattung aufgreift. Die Pro-Kopf-Verschuldung sinkt stetig und das, obwohl in gleichem Maße aufgrund demografischer Faktoren auch die Bevölkerung in Thüringen abnimmt. In dem Tempo, in dem diese Koalition die Schulden abbaut, haben Vorgängerregierungen bisher Schulden lediglich aufgehäuft. Die Investitionsquote ist zum Abbau des realen Investitionsstaus weiter hoch, was bei den weiterhin niedrigen Zinsen durchaus sinnvoll ist. Die November-Steuerschätzung hat uns auch für den Haushalt 2020 noch einmal genügend Spielraum gegeben, um diesen Dreiklang fortzuführen. In dem Zusammenhang danke ich dem Rechnungshofpräsidenten Herrn Dr. Dette nochmals und ebenfalls für die sachliche
Einschätzung bei der Grundsatzaussprache im Haushalts- und Finanzausschuss zum verfassungsgemäßen Haushalt 2020.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte meine Ausführungen nicht unnötig in die Länge ziehen und bedanke mich noch einmal ausdrücklich beim Rechnungshof und der Landesregierung für die geleistete Arbeit und freue mich bereits jetzt auf den neu anstehenden Bericht des Landesrechnungshofs, der uns voraussichtlich im Juni dieses Jahres präsentiert werden wird. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, nachdem wir uns bereits während des vergangenen Plenums im Zuge einer Aktuellen Stunde mit dem Thema ausführlich beschäftigen durften, könnte man eigentlich das damals Gesagte noch einmal wiederholen, denn viel Neues ist nicht dazugekommen.
Ja, Land Grabbing ist auch bei uns in Thüringen zu einem Problem geworden. Herr Malsch, Sie haben vollkommen recht, und das ist auch richtig zitiert worden: Wir von Bündnis 90/Die Grünen arbeiten an einer Gesetzesvorlage, die sich dieses Themas annehmen wird. Ob wir es in dieser Legislatur noch hinbekommen oder in der Fortsetzung der rot-rotgrünen Regierungskoalition in der nächsten umsetzen und durchbringen werden, das lassen wir noch
mal offen im Raum stehen. Was Sie beschrieben haben, Herr Malsch, ist sicherlich auch das Wirken einer Koalition. Das haben Sie sicherlich auch schon erfahren – im Zusammenwirken mit anderen Partnern –, dass es da unterschiedliche Auffassungen gibt, die auch durchaus hin und wieder mal nach außen zu merken sind. Ich finde, das ist in einem demokratischen Prozess nichts Ehrenrühriges.
Jetzt möchte ich aber doch noch mal auf den Antrag der AfD eingehen und mir den einen oder anderen Punkt des Antrags vornehmen. Den Wunsch nach Berichterstattung kann ich sogar nachvollziehen. Wenn ich aber mit II. Ihres Antrags beginne, dann erschließt sich mir der erste Unterpunkt absolut nicht. Herr Rudy, glauben Sie denn tatsächlich, dass ein Käufer, woher er oder sie auch immer kommen mag, irgendetwas an der Bewirtschaftung ändern wird? Wenn ich als Investor Ackerfläche kaufe, werde ich darauf kein Gewerbegebiet bauen, sondern vermutlich auch in Zukunft selbst Landwirtschaft darauf betreiben oder betreiben lassen. Glauben Sie ernsthaft, dass ein ausländischer, beispielsweise ein niederländischer Käufer den Boden anders bewirtschaftet als ein inländischer oder meinen Sie etwa einen deutschen Bewirtschafter?
Ah, das sind also die Deutschen. Da gab es in den 30er-Jahren mal so Bestrebungen nach Mustergütern, das schwingt da etwas mit, glaube ich.
Selbst einem Branchenfremden – was auch immer bei Ihnen ein Branchenfremder ist – würde ich noch unterstellen wollen, die Flächen wie gehabt zu nutzen. Wenn Sie dann von traditioneller klein- und mittelständischer Thüringer Landwirtschaft schreiben, frage ich mich, in welchem Paralleluniversum Sie sich eigentlich im Augenblick bewegen.
Haben Sie sich ein einziges Mal mit Faktoren wie Betriebsgrößen und Betriebsformen beschäftigt? Ich nehme Ihnen das Grübeln über diese Frage gern ab. Herr Rudy ist sowieso schon gegangen, schade, aber vielleicht hört er draußen noch zu. Die Frage kann man nämlich wahrscheinlich mit Nein beantworten. Also in die Tiefe der Beschäftigung dürfte es nicht sehr weit gegangen sein. Aber ich helfe Ihnen gern ein bisschen weiter. Zwei Drittel aller landwirtschaftlichen Betriebe in Thüringen werden als juristische Person geführt, 15 Prozent als Personengesellschaft und circa 19 Prozent als Einzelunternehmen. Ungefähr 56 Prozent der Betriebe gehören in die Größenklasse 500 bis 1.000 Hektar. Und im Durchschnitt ist jeder Thüringer Landwirtschaftsbetrieb rund dreimal so groß wie ein Betrieb in den alten Ländern. Diese Erkenntnis, liebe AfD
Fraktion, hätten Sie relativ leicht auch selber erzielen können und vielleicht mal Ihrem Antrag mit zugrunde legen sollen.
Ja, vielleicht.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich hatte es im letzten Plenum bereits ausgeführt: Je größer die Agrarstrukturen, die Agrarbetriebe sind, desto eher wecken sie das Kaufinteresse bei Finanzinvestoren, die sich bemühen, mangels lukrativer alternativer Geldanlagemöglichkeiten in diesem Wirtschaftssegment Fuß fassen zu können und zu investieren. Gemäß Ihren Ausführungen wären Landflächen in Thüringen gar nicht betroffen, weil „klein und mittelständisch“ nicht im Fokus größerer Investorengesellschaften ist, es sei denn, man kommt nach Baden-Württemberg in den deutsch-schweizerischen Grenzraum, da sind tatsächlich auch kleinere Betriebe oder kleinere Flächen betroffen, aber das ist eine Besonderheit.
Wir als Bündnis 90/Die Grünen kritisieren schon seit Jahren den möglichen Verkauf gesamter oder von Anteilen von Betrieben einschließlich der dazugehörigen Grundstücks- und Pachtverträge. Heute ist es so, dass die Öffentlichkeit nur durch Zufall erfährt, wer verkauft und an wen verkauft wird. Nach wie vor besteht keine Melde- oder Anzeigepflicht bei solchen geplanten Verkäufen. Das ist einer der Faktoren, warum wir an einem solchen Gesetz arbeiten, zumindest als ersten Schritt mehr Transparenz in diese Grundstücksverkehrsbereiche zu bekommen. Insbesondere die Share Deals, die in der letzten Zeit häufiger publiziert worden sind, wollen wir damit ans Licht der Öffentlichkeit holen. Mittelfristig wollen wir ein Vorkaufsrecht für die Thüringer Landgesellschaft im Falle dieser Share Deals. Die dabei erworbenen Flächen können wir dann Junglandwirten erneut zur Verfügung stellen.
Sehr geehrte Damen und Herren, da der Antrag von der AfD kommt, sind auch Forderungen wie die unter II.3. nicht sonderlich verwunderlich: Förderung von Jungbauern und die Übernahme soll nur durch einheimische Privatinvestoren erfolgen können. Es ist der übliche und der wiederkehrende Sprech, den ich jetzt seit über dreieinhalb Jahren hier im Landtag erlebe. Nur gut ist das, was deutsch ist. Was sind im Übrigen die hier zitierten mittelständischen Privatinvestoren? Gehört dazu auch der Inhaber einer großen Optiker-Filialkette oder eines Baumarkts, der hier sein Privatvermögen investiert? Einheimisch wären sie ja immerhin.
Wir als Bündnis 90/Die Grünen setzen uns für eine vielfältige Landwirtschaft ein, eine Landwirtschaft,
die die Landschaft prägt und ihren Beitrag zum gesellschaftlichen Wohlergeben liefert und liefern kann. Um dieses zu erfüllen, bedarf es allerdings auch, dass ortsansässige Betriebe mit eigenen Flächen unabhängig ihrer Größe selbstbestimmt und nicht in Abhängigkeit nationaler oder international tätiger Konzerne agieren können.
Sehr geehrte Damen und Herren, allein aufgrund der sich durch den gesamten Antrag ziehenden ausländerfeindlichen, antieuropäischen Formulierungen, von den inhaltlichen Mängeln einmal abgesehen, werden wir diesen Antrag der AfD ablehnen. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen und liebe Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, erst einmal vielen Dank an Herrn Minister Tiefensee für die Vorlage des Thüringer Vergabegesetzes. Ich weiß, dass Sie, Herr Tiefensee, in einem breiten Beteiligungsverfahren die Interessen – und das möchte ich noch einmal betonen – aller gesellschaftlichen Gruppen in Verbindung mit den Interessen der Wirtschaft diskutiert haben. Das war vorbildlich. Das vorgelegte Vergabegesetz ist deshalb aus unserer Sicht ein Kompromiss, um allen diesen Interessen gerecht zu werden. Unser Ziel muss es bei wirtschaftspolitischen Eingriffen immer sein, das von der CDU aufgebaute Image Thüringens als Billiglohnland loszuwerden, denn dieses hat in den vergangenen 25 Jahren dazu beigetragen, dass wir in vielen Bereichen keine auskömmlichen Löhne zahlen konnten oder gezahlt wurden.
Zusätzlich merkt man daran, dass es insbesondere immer wieder die Fachkräfte sind, die unser Land verlassen und sich nach Arbeit in anderen Bundesländern umgeguckt haben, in denen weitaus höhere Löhne gezahlt worden sind. Um eine Vorbildfunktion zu übernehmen, muss der Freistaat mit einem vergabespezifischen Mindestlohn unserer Meinung nach ein Zeichen für gerechte und lebenswerte Löhne setzen.
Wie das gelingen kann, dazu komme ich später noch einmal.
Ein zweiter Schwerpunkt liegt bei der Entbürokratisierung. Im Gegensatz zu den Unkenrufen aus der Oppositionsecke, Herr Voigt, hilft dieses Vergabegesetz durchaus, Bürokratie abzubauen, beispiels
weise durch das Bestbietersystem. Dort heißt es, dass vorzulegende Erklärungen und Nachweise zur Tariftreue und zur Entgeltgleichheit, zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen, zum Nachunternehmereinsatz, zu Kontrollen und Sanktionen nur von demjenigen Bieter vorzulegen sind, dem nach Durchführung der Angebotswertung der Zuschlag erteilt werden soll.
Wissen Sie, Herr Voigt, in meinem Ingenieurbüro erbringen wir Leistungen aus dem Bereich des Bauhauptgewerbes. Ich möchte Ihnen nur an einem kleinen Beispiel dokumentieren, wie es bisher aussieht. Wir erbringen für eine ganze Reihe von Tiefbauunternehmen Prüfleistungen, beispielsweise Lastplattendruckversuche, um zu bewerten, trägt der Baugrund tatsächlich, wie in dem Gutachten vorgegeben. Die kosten so Pi mal Daumen 100 Euro. Hierfür mussten wir bisher als Nachauftragnehmer in einer ganzen Kette von weiteren Bietern bis zu 12 Seiten Formulare ergänzen und unterschreiben. Da sie für jedes Bauvorhaben separat auszufüllen waren, konnten wir den anfragenden Kunden auch nicht einfach erklären: Komm, nimm das alte Angebot, da steht eh alles drin, das kannst du weiterverwenden. Sondern wir mussten jedes Mal neu ausfüllen und das hat nicht wirklich Spaß gemacht. Aber wir haben uns immer wieder beworben, auch wenn es nur um 250 Euro ging, weil wir eine feste Kundschaft haben, die wir an der Stelle auch nicht verlieren wollten, und zu ihr stehen. Die Neuregelungen, die jetzt eingeführt werden, befreien uns schlicht und ergreifend davon, weil wir nämlich dann tatsächlich nur noch in sechs oder sieben Fällen, in denen dieses Hauptangebot einen Zuschlag bekommen kann, diese Unterlagen nachliefern müssen. Also wir würden das deutlich merken. Das ist doch eine eindeutige Verbesserung und entlastet die Thüringer Unternehmen. Dann brauchen Sie auch nicht mit einem Einzelbeispiel zu kommen, einem GU-Vertrag, der meines Wissens unter einer CDU-geführten Landesregierung ausgehandelt worden ist, denn ein solcher GU-Vertrag richtet sich an die ganz Großen in der Baubranche und eben nicht an den vielfältigen Mittelstand, den wir in Thüringen haben.
Das sind eben nicht die kleinen Handwerkerbetriebe, die da drinsitzen, sondern es ist ein großer Generalunternehmer, der dann hinter sich bündelt, was er noch dazu braucht, und zusammenführt.
Ein drittes Beispiel ist die Anhebung der Wertgrenzen von 500 auf 1.000 Euro für Direktaufträge ohne Vergabeverfahren. Weitere solche Beispiele könnten wir aufzählen.
Der dritte Schwerpunkt ist die Berücksichtigung von ökologischen und sozialen Kriterien beim Vergabeverfahren. Herr Voigt, das, was Sie hier gerade präsentieren, ist Klientelpolitik. Sie suchen sich die Klientel – die Thüringer Wirtschaftsunternehmen – heraus und verlieren dabei schlicht und ergreifend die Gesamtheit des Freistaats.
Nein, natürlich, da können Sie protestieren. Das ist auch Ihr gutes Recht. Das, was wir mit ökologischen und sozialen Kriterien bewirken wollen, ist, in einem bestimmten Segment tatsächlich auch eine Nachfrage hervorzurufen. Ich glaube sehr weit auch an die Macht des Marktes, aber ich glaube nicht in jedem Detail daran. Ich denke, dass wir auch als öffentliche Hand die Aufgabe haben, bestimmte Positionen und Nachfragen anzuregen, was wir übrigens auf Europa- und Bundesebene mit diversen Förderprogrammen im Technologiebereich immer wieder machen. Hier haben wir als Freistaat die Möglichkeit, es über dieses Gesetz tatsächlich auch einzufordern.
Neu ist etwas – was wir ausdrücklich begrüßen –, dass durch die Bonusregelung bei gleichwertigen Angeboten bei der Zuschlagserteilung das Angebot stärker Berücksichtigung findet, das eben diese sozialen und ökologischen Kriterien erfüllt. Diese Kriterien umfassen beispielsweise den Anteil sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer – das muss für uns ein Kriterium sein –, die Einbeziehung von Azubis, Langzeitarbeitslosen oder schwerbehinderten Menschen, die ökologische und soziale Verträglichkeit der verwendeten Produkte einschließlich ihrer Herkunft und Produktion, die Energieeffizienz und die Förderung von Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen. Damit wollen wir zum Ausdruck bringen, dass wir Aufträge an Unternehmen vergeben wollen, die sich ihrer gesellschaftspolitischen Verantwortung auch bewusst sind. Sie sind nicht losgelöst von dem Rest des Handelns hier im Freistaat. Wir senden damit auch ein Signal an die Bevölkerung, dass wir uns zu einer sozialen und ökologischen Marktwirtschaft bekennen.
Der vierte Schwerpunkt ist die stärkere Berücksichtigung des Lebenszyklusprinzips bei der Beschaffung von Investitionsgütern ab einem Stückwert von 1.000 Euro – das ist schon eine relativ hohe Grenze. Dabei spielen zukünftig nicht mehr nur die reinen Anschaffungskosten nach dem Motto „Geiz ist geil“ eine Rolle, denn dann schaffen wir möglicherweise vielfach ein und dasselbe Wirtschaftsgut in sehr kurzen Zyklen an, sondern es sollen auch die
voraussichtlichen Betriebskosten, die Nutzungsdauer und die Entsorgungskosten berücksichtigt werden. Es geht hier um mehr Nachhaltigkeit, und das heißt Langlebigkeit und Umweltverträglichkeit von Gütern. Dass uns die Regelungen für die Umsetzung zur Berücksichtigung von ökologischen und sozialen Kriterien bei der Auftragsvergabe und die Verbindlichkeit zur Anwendung des Lebenszyklusprinzips nicht weit genug gehen, haben wir bereits im Vorfeld der Einbringung des Gesetzes verlauten lassen. Es ist ein Anfang, wir werden auch weiter bei den Beratungen im Ausschuss und innerhalb der Koalition hierbei konstruktiv mitdiskutieren.
Ich komme noch einmal auf den vergabespezifischen Mindestlohn zu sprechen. Thüringen ist nicht das erste Bundesland, das einen vergabespezifischen Mindestlohn einführt. In keinem der Bundesländer, die zurückliegend einen solchen Mindestlohn eingeführt haben, wurde im Anschluss eine wirtschaftliche Rezession oder gar eine Abwanderung von Unternehmen oder ähnliche Szenarien festgestellt, wie sie hier durch die Opposition aufgezeigt werden. Hingegen ist ein vergabespezifischer Mindestlohn eine reelle Chance, um das Image Thüringens als Billiglohnland loszuwerden und den Menschen einen Lohn zu garantieren, der es eben ermöglicht, jetzt und im Alter davon auskömmlich zu leben. Die CDU wendet sich gegen eine solche Regelung und geißelt sie – wir haben es gehört – als „rot-rot-grüne Sozialismusfantasie“, wohlwissend, dass die CDU-SPD-Regierung in Mecklenburg-Vorpommern ebenfalls einen solchen vergabespezifischen Mindestlohn eingeführt hat. Es gibt also keine sachlichen Gründe, einen vergabespezifischen Mindestlohn abzulehnen, sondern es gibt offensichtlich wahltaktische Gründe und weil sich Teile der CDU-Fraktion ihre Freunde aus den Wirtschaftsverbänden nicht vergraulen wollen. Doch, meine sehr geehrten Damen und Herren, da machen wir nicht mit.
Jetzt gibt es einen offenen Dissens – das haben wir gemerkt – in der Koalition über die Höhe des Mindestlohns, der zwischen der SPD und den Linken geführt wird. Ganz ehrlich: Ich hätte mir gewünscht, wir hätten das im Vorfeld klären können. Jetzt haben wir die Debatte in der Öffentlichkeit und im Ausschuss. Herr Tiefensee hat als Vorsitzender der SPD einen Mindestlohn von 12 Euro gefordert, die Linke fordert auch einen Mindestlohn von 12 Euro – so weit kein Unterschied. Jetzt empfiehlt das Wirtschaftsministerium einen Mindestlohn von 9,54 Euro, korrigiert diesen allerdings auf 10,04 Euro am Tag der Kabinettsbefassung. Die Begründung, die das Wirtschaftsministerium dafür liefert, ist meines Erachtens der eigentliche Knackpunkt in der Diskussion. Dort wird angeführt, dass
europarechtliche Vorgaben einen höheren vergabespezifischen Mindestlohn verhindern würden.
Wenn das unsere Hürde ist, müssen wir genau dort ansetzen und die Argumente anhand von Gerichtsurteilen und Gutachten überprüfen.
Beschäftigen wir uns deshalb zunächst mit dem Argument des Wirtschaftsministeriums, das Unionsrecht begrenze die Höhe des vergabespezifischen Mindestlohns auf den untersten Tariflohn der Gebäudereiniger. Dieser Argumentation können wir als Grüne so nicht folgen. Das Unionsrecht trägt dafür Sorge, dass im Wettbewerb bestimmte Standards eingehalten werden, weil alle EU-Unternehmen innerhalb der EU im gleichen Wettbewerb miteinander stehen. Die Grundlage dafür ist, dass die jeweiligen nationalen Regulierungen ausreichen, damit Unternehmen in der ganzen EU tätig werden dürfen. Dem widersprechen allerdings bestimmte nationale Vorschriften, die es ausländischen Unternehmen schwer machen, an öffentliche Aufträge zu gelangen, beispielsweise ein vorgeschriebenes Lohnniveau. Das EU-Recht hat zwei Möglichkeiten, diesen Wettbewerb mit diesen Standards zu regulieren, zum einen mit einer Harmonisierung des Sekundärrechts; wo dies nicht möglich ist, bleiben zweitens die Grundfreiheiten. Diese Grundfreiheiten verlangen, dass nationale Vorschriften den gleichen Wettbewerb beschränken, ein legitimes Ziel verfolgen, geeignet und erforderlich sind. Im Wirtschaftsministerium misst man nun den vergabespezifischen Mindestlohn direkt an der Dienstleistungsfreiheit. Meines Erachtens ist diese Herangehensweise nicht richtig.