Bevor man jedoch nun anfängt, unsere Polizeibeamten mit der neusten Hightech-Ausrüstung auszustatten, sollte man zunächst dafür Sorge tragen, dass unsere Polizisten über die notwendige und vor allem funktionsfähige Grundausstattung verfügen. Wir haben es gestern gehört: Digitalisierung 4.0 in der Polizei, das ist auch der richtige Weg – wobei ich da ein paar Magenschmerzen habe –, um für den täglichen Dienst angemessen ausgerüstet zu sein. Denn genau das ist gegenwärtig nicht der Fall.
Ich möchte da nur einmal zwei Negativbeispiele nennen, die mir noch ganz stark in Erinnerung sind. Zuerst wäre da die Panne mit den ballistischen Schutzhelmen, die man letztes Jahr eingeführt hat, ich weiß jetzt nicht genau, wie da der Stand ist. Hier zeigte sich bei verschiedenen Übungen, dass ein zielgenaues Schießen mit der Standardmaschinenpistole MP5 nicht mehr möglich war, sobald man das Visier heruntergeklappt hatte. Vielleicht können Sie dazu noch mal was sagen. Das zweite Beispiel wären die Wasserwerfer, bei denen man die Frontscheibe mit einer gefüllten PET-Flasche hätte einwerfen können.
Ja. Das wären in meinen Augen die dringlichsten Mängel, die man zuerst abstellen sollte, bevor man die Beamten direkt mit hochmoderner Kamera ausstattet. Aber, man wird sehen, man wird noch mal im Innenausschuss darüber reden.
Wie ich aber bereits vorhin erwähnt habe, bringt der Einsatz von Körperkameras für die Polizeibeamten nichtsdestotrotz eine erhebliche Erleichterung des Dienstalltags mit sich. Wir von der AfD wissen aber, wie hart die Arbeit der Beamten ist und werden uns aus diesem Grund diesem Antrag nicht widersetzen und dafür stimmen. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Besucher! Ich will zunächst einmal zurückschauen auf die Plenardebatte am 23. Februar im letzten Jahr. Zur Erinnerung: Unser Antrag wurde auf Antrag der SPD, Frau Kollegin Marx, zwei getrennten Abstimmungen zugeführt.
Ich will es noch mal erläutern: In der Nummer 1 ging es damals verkürzt darum, bis zum 30. Juni 2017 – das ist auch schon acht Monate her – Erfahrungen aus anderen Bundesländern sowie international zu untersuchen und auszuwerten und anschließend den Innenausschuss unmittelbar zu informieren.
Die Nummer 2 hatte wiederum zum Gegenstand, ebenfalls zum 30. Juni 2017 die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen zu schaffen, um daran anknüpfend ein sechsmonatiges Pilotprojekt bei der Polizei durchzuführen.
heute noch einer näheren Betrachtung. Die Nummer 1, also die Auswertung bestehender Projekte, wurde mit Zustimmung aller Fraktionen angenommen und die Nummer 2, also die Durchführung des Pilotprojekts in Thüringen, wurde mit den Stimmen von Linken, Bündnis 90/Grünen, der SPD und der AfD-Fraktion gemeinsam abgelehnt, so vermerkt es das Protokoll.
Bemerkenswert ist aber das, was anschließend der letzte Redner bei dieser Plenardebatte zu diesem Tagesordnungspunkt, das war Innenminister Dr. Poppenhäger, hier am Pult verkündete und ich würde das gerne noch mal zitieren mit Ihrem Einverständnis, Frau Präsidentin. Dr. Poppenhäger sagte damals: „Deshalb habe ich mich entschlossen, dass der Einsatz von Körperkameras bei der Thüringer Polizei im Rahmen eines eigenen Pilotprojekts erprobt werden soll. […] Die Landespolizeidirektion […] hat daher den Auftrag erhalten, das Thüringer Pilotprojekt […] Body-Cam vorzubereiten [...]. Das Pilotprojekt soll noch im zweiten Quartal dieses Jahres in die Praxis umgesetzt werden.“ – so weit damals der Minister. Das bedeutet unterm Strich nichts anderes als: Trotz des soeben vom Plenum mehrheitlich gefassten Beschlusses, eben das Pilotprojekt nicht einzuführen, war der Auftrag zur Einführung des Pilotprojekts durch den Minister bereits ausgelöst. Also das hatten wir hier, glaube ich, auch noch nicht. Ich sage aus unserer Sicht: Das nenne ich mal Standhaftigkeit – von hier aus herzliche Grüße an Dr. Poppenhäger.
Ich will aber noch ergänzen, dass der Minister sich seinerzeit auch treu geblieben ist, denn wer genau zugehört hatte, der konnte auch mithören, dass er bereits einen Monat vorher im Rahmen eines Sonderplenums am 25. Januar zur Lage der inneren Sicherheit in Thüringen genau diese Forderungen in seinem Redebeitrag auch angekündigt hatte.
Wenige Tage später verkündete dann die Landespolizeiinspektion Gotha per Pressemitteilung, dass der Behördenleiter der Landespolizeiinspektion in Gotha bereits am 1. Februar, also 23 Tage vor dem Plenum, mit der Projektleitung beauftragt wurde. Und bereits wieder einen weiteren Monat zuvor, im Dezember 2016, gab es dann laut Pressemitteilung des Thüringer Innenministeriums ein Treffen mit den Polizeigewerkschaften und Dr. Poppenhäger hat damals Folgendes gesagt: Jetzt ist die Zeit zu handeln und darin bin ich mir mit den Gewerkschaften auch einig.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich will noch mal auf die beschlossene Nummer 1 zurückkommen. Die Landesregierung sollte demnach bis zum 30. Juni 2017 eine Arbeitsgruppe einrichten, die dann im unmittelbaren Anschluss den Ausschuss und den Landtag informiert. Und seit diesem 30. Juni, Herr Minister, sind jetzt fast acht Monate ins Land gegangen. Das Ergebnis liegt immer
noch nicht vor. Ich spreche jetzt nicht vom Pilotprojekt, ich spreche von den Erfahrungen anderer Bundesländer und des Auslands, und das kann ich nicht nachvollziehen. Es gibt unzählige Berichte der IMK. Also einen solchen Bericht mal zu ziehen und den möglicherweise überarbeitet dem Ausschuss vorzulegen, das kann doch nicht die große Schwierigkeit sein. Von den Ergebnissen des Thüringer Pilotprojekts habe ich ja noch gar nicht gesprochen.
Und, Kollege Adams, natürlich – das konnten wir ja der Presse entnehmen, wir haben keine weiteren Informationen – ist das Pilotprojekt längst abgeschlossen, nämlich im Oktober letzten Jahres. Nur die Auswertung dauert eben so lange – Oktober, November, Dezember, Januar, Februar, also ein halbes Jahr Auswertung.
Und die Anmerkungen von Herrn Kollegen Dittes und auch Herrn Adams zu den Studien aus dem Ausland, das war ja ein Teil des Auftrags, darüber zu berichten. Die Erfahrungen haben wir immer noch nicht mitgeteilt bekommen. Ich will aber sagen, dass es zur Abrundung natürlich wichtig und hilfreich ist, aber ich verlasse mich auf die handfesten Ergebnisse unsers Pilotprojekts hier in Thüringen. Mit diesen Ergebnissen können wir, glaube ich, mehr anfangen als mit internationalen Studien aus Cambridge oder von anderen Stellen.
Minister Maier hat noch vor offiziellem Ende des Projekts im Kabinett am 19. September das Projekt als vielversprechend gepriesen und insgesamt soll die Zwischenbilanz für das gesamte Projekt – ich zitiere – „äußerst vielversprechend“ ausgefallen sein. Danach hätten nicht nur die 37 mit den Kameras ausgestatteten Beamten durchweg positive Erfahrung mit dem Einsatz der kleinen Helfer gemacht, auch die Bürger – das ist ja auch nicht unentscheidend – hätten sich durch Bodycams sicherer gefühlt. Nach Aussage des Innenministers sind Bodycams – ich zitiere – „ein wichtiger Beitrag zum Schutz der Einsatzkräfte und ein wichtiges Signal gegen die zunehmende Gewalt gegen unsere Polizei“. Da pflichten wir Ihnen ausdrücklich bei.
Die dem Kabinett am 19. September vorgestellte Zwischenbilanz wurde bis dato weder dem Thüringer Landtag insgesamt noch dem fachlich zuständigen Innenausschuss mitgeteilt. Selbst als wir als CDU-Fraktion die Landesregierung aufforderten, im Innenausschuss am 18. Januar die Ergebnisse vorzustellen, wurden die Ausschussmitglieder ohne einen Hinweis auf die bereits vorliegende Zwi
schenbilanz auf einen späteren Zeitpunkt vertröstet – Kollege Dittes hat das auch schon kritisch angemerkt. Und ich will sagen, das verstehe ich, Herr Minister, nun gar nicht. Da hätte man sagen können, dass es ein Zwischenergebnis gibt. Und zwei Wochen später erfahren wir das aus der Zeitung, da waren auch schon wieder vier Monate rum.
Ich will aber noch mal auf andere Presseberichte eingehen, weil das das Bild abrundet. Die TA hat am 7. Juli mit der Überschrift „Schon über 1.600 Kameraeinsätze“ darauf hingewiesen, was uns bis dato auch nicht bekannt war, dass verschiedene Körperkameras in verschiedenen Orten getestet wurden und dass Minister Poppenhäger das Projekt in Sonneberg besucht hat. Demnach war zu erfahren, dass die Polizisten das alles freiwillig testen und die Aufzeichnung werde nur aktiviert, wenn es erforderlich sei, so laut TA der Projektleiter Lierhammer. Der Ton werde nicht mitgeschnitten und bei 1.613 Streifendiensten seit März sei es zu insgesamt 41 Aufnahmen gekommen. Diese Videos könnten sich dann der Vorgesetzte und der jeweilige Beamte an einem separaten PC zur Auswertung ansehen und die Daten würden nach 36 Stunden gelöscht. Das erfahren wir alles aus den Medien. Herr Minister, es wäre doch schön gewesen, wenn Sie uns das auch schon im Ausschuss, der ohnehin nicht öffentlich tagt, mitgeteilt hätten.
Dann geht es weiter, dass Fälle, die strafrechtlich relevant sind, der Staatsanwaltschaft zugeleitet würden. Das sei bei einem Drittel der Fälle dann auch so geschehen. Das ist eine interessante Zahl: 95 Prozent der Menschen reagierten positiv auf die kleinen Kameras und die Kameras wirkten in jedem Fall deeskalierend, so wird der Polizeikommissar Andreas Nothdurft aus Sonneberg zitiert. Und dann, vielleicht noch am Rande, traf der Minister auch noch Ingrid Roth in Sonneberg in der Fußgängerzone, Beate Meißner, am Bratwurststand, und die ist dann gefragt worden, ob sie denn Bedenken hätte, wenn Polizisten mit Videokameras auf Streife gehen. Das wurde sie von Dr. Poppenhäger gefragt und sie sagte: Nein, wenn es der Sicherheit dient. Und sie hat in dem Zusammenhang auch gleich mal die positive Arbeit der Polizei in Sonneberg gelobt. Das freut uns auch im Nachgang noch.
Der Bericht schließt mit der Bemerkung, dass Minister Poppenhäger – und jetzt wird es interessant, Frau Kollegin Marx und Herr Minister Maier – bei einer möglichen flächendeckenden Einführung der Körperkameras sicherlich auf seine SPD hoffen kann. So vermeldete es die TA am 7. Juli 2017. Und was die Unterstützung seiner SPD angeht, da bin ich heute mal gespannt. Herr Minister, ich will jetzt schon sagen: Unsere Unterstützung haben Sie selbstverständlich.
Die „Thüringische Landeszeitung“ wiederum berichtet in ihrer Ausgabe am 24. August, das Projekt würde – Kollege Dittes – wissenschaftlich begleitet. Auch das ist ein völlig neuer Umstand, den wir aus der Medienlandschaft erfahren: Es wird begleitet von der Uni Koblenz – nicht „soll noch begleitet werden“, sondern „wird begleitet“ – und hierzu solle es eine Online-Befragung geben. Aber ob Ergebnisse in die Studie mit einfließen, sei laut TLZ völlig unbekannt. Ich will dazu noch sagen, dass es natürlich immer unser Ansatz gewesen ist, das Projekt auch wissenschaftlich zu begleiten. Jetzt erfahre ich aus den Medien, dass es wissenschaftlich begleitet wird. Heute Morgen lese ich im MDR, es wird offensichtlich nicht wissenschaftlich begleitet. Dann erfahre ich, es gibt wohl den Auftrag für eine Akzeptanzstudie. Stimmt das? Stimmt das nicht? Wir werden es nachher noch erfahren. Also was ich damit sagen will, auch mit den Beispielen aus der Medienberichterstattung: Bei so einem sensiblen Thema wäre es doch angezeigt gewesen, zumindest die Innenpolitiker frühzeitig einzubinden, damit wir das alles hier nicht austragen müssen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, nicht nur wir Abgeordnete fühlen uns nicht ausreichend informiert, auch die Gewerkschaften beklagen die mangelnde Beteiligung. Nach Rücksprache haben die mir Folgendes gesagt: Am Anfang war die Einbindung sehr positiv, aber leider sind wir zum Ende hin nicht mehr eingebunden worden. – Auch sie kennen den Zwischenbericht nicht. Ob das inzwischen nachgeholt wurde, ist mir nicht bekannt.
Zum Schluss, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen will ich auf noch offene und zu klärende Fragen eingehen. Kollege Dittes hat das auch schon angesprochen: In der Nummer 2 unseres Antrags wollen wir die Thüringer Polizei mit Körperkameras ausstatten, sodass ab dem 01.01.2019 ein flächendeckender Einsatz gewährleistet werden kann. Die Zahl und die Formulierung „ab 01.01.2019“ ist natürlich nur ein Anhalt, das ist der früheste Zeitpunkt, ich komme gleich noch auf den Bereich der Rechtsthematik zurück. Wenn wir natürlich Gesetzesänderungen vornehmen müssen, das sehe ich so, dann wird möglicherweise der Termin auch nicht zu halten sein. Das ist aber auch kein Problem.
Die Bezeichnung „flächendeckend“ – ich glaube, Kollegin Marx hat sich auch öffentlich dazu geäußert – ist so zu verstehen, dass wir den Bereich der Organisationseinheiten des Streifeneinzeldienstes meinen. Ich kann mir vorstellen, aber das bedarf einer genaueren Regelung, dass wir das in einer sogenannten Poolhaltung machen, also dass verschiedene Kameras in den Dienststellen in einem Pool zur Verfügung gestellt werden und dann vor Ort entschieden wird, welche Streifen sozusagen mit den Kameras ausgestattet werden müssen. Dass wir nicht alle über 5.000 Vollzugsbeamten mit Kameras ausstatten, versteht sich von selbst.
In der Nummer 3 unseres Antrags geht es um die Gewährleistung eines rechtssicheren Einsatzes der Körperkameras sowohl für den öffentlichen als auch für den privaten Bereich. Die besondere Brisanz und Sensibilität des Themas ist mir natürlich bekannt. Ich gehe gleich noch darauf ein, wobei ich gleich vorausschicken will, dass wir den Einsatz der Kameras per Bild- und Tonaufnahmen hier meinen.
Ich denke, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es besteht Übereinkunft, dass die bisherigen Rechtsgrundlagen – Kollege Dittes hat es angesprochen, Kollege Adams, und ich glaube auch zu wissen, wie Frau Marx sich dazu stellt – nicht ausreichend sind, da stimmen wir überein, weder die Generalklausel – die schon mal gar nicht –, aber auch nicht die Spezialregelung in § 33 Abs. 6 Thüringer Polizeiaufgabengesetz. Diese begrenzt sich ausschließlich auf Bildaufzeichnungen, und das ausschließlich anlässlich von Personen- und Fahrzeugkontrollen. Das reicht nicht aus. Unter anderem im Bund, in Hessen, Hamburg, NordrheinWestfalen, Rheinland-Pfalz, Bremen, Baden-Württemberg, aber auch in Bayern wird genau aus diesem Grund an der Novellierung der Polizeigesetze gearbeitet.
Ich glaube, es ist hilfreich, wenn wir einmal einen Blick nach Nordrhein-Westfalen werfen. Im dortigen, jetzt erst geänderten Polizeigesetz in § 15c, der heißt „Datenerhebung durch den Einsatz körpernah getragener Aufnahmegeräte“, sind sowohl der öffentliche als auch der private Bereich, namentlich der Wohnungsbereich, erfasst und die Regelungen dort beziehen sich jeweils auf Bild- und Tonaufnahmen im gefahrenabwehrenden Bereich als auch im strafprozessualen Anwendungsbereich. Und dass gerade im Bereich der Wohnungen mit dem besonderen Schutzstatus des Artikels 14 Grundgesetz schon aus Gründen der Verhältnismäßigkeit – das ist alles schon gesagt worden – besonders hohe rechtliche Anforderungen anzustellen sind, findet unsere ausdrückliche Zustimmung. Deswegen wollen wir es auch rechtssicher gewährleistet wissen.
Ich will zusammenfassend zum Komplex noch einmal Thüringer Beteiligte des Pilotprojekts zu Wort kommen lassen. In der PiT ist wiederum der Originalton eines Kollegen nachzulesen, der wie folgt zitiert wird: Ein weitaus größerer Effekt, sagt er, wäre dann zu erwarten, wenn die rechtlichen Möglichkeiten zur Nutzung in Gebäuden vorhanden wären. Ebenfalls wäre durch die Möglichkeit der Tonaufnahmen und des sogenannten Pre-Recordings die Beweiskraft der Videos wesentlich höher.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, damit komme ich auch zum Schluss. Ich würde das gern noch mal in vier Punkten zusammenfassen.
Erster Punkt: Sehr geehrter Herr Minister Maier, unsere Unterstützung – das kann ich Ihnen von hier aus schon zurufen – bei der Einführung der Bodycams ist Ihnen sicher. Ich halte fest, dass die Unterstützung der Linkskoalition offensichtlich bei diesem Punkt und heute hier nicht zu erwarten ist. Unsere Unterstützung haben Sie, darauf können Sie sich verlassen.
Wir gehen ganz selbstverständlich davon aus, dass Sie die Linie und die Befürwortung Ihres Amtsvorgängers Dr. Poppenhäger auch weiter verfolgen. Auch die gewerkschaftlichen Forderungen, die sich in diesem Punkt übrigens einig sind – das ist nicht immer so, wir haben ja drei Gewerkschaften, Fachleute wissen das, sie sind sich nicht immer einig, aber in dem Punkt sind sie sich einig –, sagen: Wir wollen, dass die Bodycams rechtssicher eingeführt werden. Ich hoffe, Herr Minister Maier, dass Sie diese Forderung nicht einfach auf die Seite schieben oder ignorieren.
Punkt 2: Stellen Sie die Transparenz her! Davon gehe ich jetzt aus, deswegen mache ich es kurz: Vorlage des Berichts zum 31. März.
Dritter Punkt: Helfen Sie mit, dass wir durch die Einführung der Bodycams den Respekt gegenüber den Kolleginnen und Kollegen der Polizei erhöhen, denn diese warten darauf.
Vierter und letzter Punkt: Sorgen Sie für Rechtssicherheit, und zwar für Rechtssicherheit auf beiden Seiten – aufseiten der Kolleginnen und Kollegen, aber auch aufseiten der Bürger, des polizeilichen Gegenübers, wie es so schön fachtechnisch heißt.
Letzter Satz: Herr Minister Maier, die Anerkennung gebührt einem Minister, der tatsächlich etwas für seine Polizei tut und das nicht nur immer wieder betont.