mit mir hier im Landtag so nicht passieren, das will ich Ihnen klar und deutlich sagen. Das war ein Fehler und ich entschuldige mich auch jedes Mal, wenn ich da vor Betroffenen stehe. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, …
Das waren auch andere Zeiten, natürlich. Aber trotzdem war es in dem Moment sicherlich ein Fehler. Aber das ist 13 Jahre her, meine sehr geehrten Damen und Herren. 13 Jahre! Sie können uns das gern auch die nächsten 50 Jahre noch vorhalten. Aber bei aller Liebe, wir stimmen heute diesem Gesetz zu. Wir reichen Anträge ein, die noch darüber hinausgehen, die den Betroffenen helfen wollen, die verstanden haben, was draußen die Probleme sind. Da wollen Sie uns erzählen, was vor 13 Jahren passiert ist, dass da vielleicht manches nicht optimal gelaufen ist.
Wir haben verstanden, wie die Probleme aussehen. Sie haben es nicht verstanden. Wir haben mit den Betroffenen gesprochen. Und natürlich, Sie haben zu Recht gesagt: Wir haben mit dem Blindenverband gesprochen. Sie hätten den Antrag doch genauso einreichen können. Wenn Sie die Probleme genauso wie wir vom Verband vorgelegt bekommen, warum machen Sie denn dann keine Problemlösung? Sie sind doch Abgeordnete genau wie wir. Unsere Aufgabe ist, die Probleme der Menschen da draußen zu lösen.
Dann nur zu sagen, es ist unfair, dass wir den Antrag einreichen und nicht Sie – na, bitte schön, was ist denn das für eine Begründung? Bei aller Liebe.
Die Aufgabe der Politik ist es, die Probleme zu lösen. Wenn Sie nicht in der Lage sind, diese Probleme zu lösen, und sich nur ärgern, dass wir die Anträge einreichen und nicht Sie, Entschuldigung, bei aller Liebe, dann ist das einfach Ihr Problem und nicht unseres. Reden Sie mit dem Blindenverband, reden Sie mit den Leuten und die werden Ihnen erklären, wo die Probleme sind. Wenn Sie nicht in der Lage sind, die Anträge einzureichen, dann ist das Ihr Problem.
Ich will auch einen Punkt noch mal kurz ansprechen, weil gesagt wurde, ja, das Ministerium ist nicht in der Pflicht, uns zu informieren. Wir können uns aber trotzdem als Abgeordnete auf die offiziellen Verlautbarungen und auf die offiziellen Ausarbeitungen des Ministeriums berufen. Wenn wir dann hier die Veröffentlichungen des Ministeriums, die Richtlinie zur Förderung nichtinvestiver sozialer
Maßnahmen an Vereine und Verbände haben, dann müssen wir ganz einfach sagen, das ist Anfang März veröffentlicht worden, da findet sich nichts von dem, was angeblich hier groß angekündigt wird. Das wäre doch Ihre Chance gewesen, das alles einzuarbeiten.
Das ist auch ein Grund, warum wir – wenn solche Sachen veröffentlicht werden und Probleme darin nicht gelöst werden – dann natürlich hellhörig werden, dass wir uns dann in die Thematik hineinversetzen, dass wir dann Gespräche führen. Das Thema, dass wir mit dem Blindenverband gesprochen haben, war eins. Aber wir reden natürlich noch mit mehr Leuten. Da können Sie uns nicht vorhalten, dass wir dann einen Antrag einreichen, wenn wir ihn einreichen. Sie müssen sich mit den Anträgen schon so auseinandersetzen, wie wir sie einreichen. Auch das kann kein Grund sein, liebe Frau Pelke, einen Antrag abzulehnen. Ja, wir haben bei dem Thema gut zusammengearbeitet. Wir werden bei dem Thema, wie wir unseren Sinnesbehinderten im Freistaat helfen können, auch weiterhin gut zusammenarbeiten. Aber wenn Sie nicht über Ihren Schatten springen können, einem guten Antrag zuzustimmen, der für Sie tatsächlich keinerlei inhaltliche Unannehmlichkeiten betrifft, sondern nur Probleme löst, tut mir leid, dann weiß ich nicht, an welcher Stelle Sie meinen, hier gut zusammenzuarbeiten. Danke.
Als nächste Rednerin hat Abgeordnete Stange, Fraktion Die Linke, das Wort. Frau Abgeordnete Pelke, ich hatte erst die Abgeordnete Stange aufgerufen.
Werte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, werte Zuhörer oben auf der Tribüne, ein interessantes Thema – emotional. So ist Politik und so muss Politik auch funktionieren, im fairen Austausch der Argumente.
Herr Zippel, ja, die Regierung und Rot-Rot-Grün ist dazu da, um Probleme zu klären. Ich will es Ihnen gleich noch mal erklären. Sie haben es vielleicht noch nicht so wirklich verstanden. Sie haben sich jetzt zwar entschuldigt, dass Ihre damaligen CDUFraktionskollegen hier im Landtag vor 13 Jahren
das Blindengeld abgeschafft haben, aber wir als Rot-Rot-Grün haben angefangen, die 270 Euro, die noch 2014 die Ausgangslage waren, langsam wieder zu erhöhen.
Thüringen war das Schlusslicht beim Landesblindengeld. Das ist die Ausgangslage. Wir als rot-rotgrüne Koalitionsfraktionen und Regierung haben mit der Erhöhung des Landesblindengelds zum 01.07. dieses Jahres die 400 Euro erreicht und sind im Mittelfeld angekommen. Dass uns das gemeinsam noch nicht reicht, haben alle Rednerinnen vor mir zum Ausdruck gebracht. Es hat keiner von uns hier vorn gerade gesagt, dass wir enttäuscht sind, dass Sie diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen würden. Nein, im Gegenteil. Wir haben das wohlwollend, auch im Ausschuss und in der Beratung, zur Kenntnis genommen. Sie würden sich doch selbst unglaubwürdig machen, wenn Sie genau bei diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen würden.
Rot-Rot-Grün klärt das, was Sie in 25 Jahren Regierungsverantwortung nicht hingebracht haben. Sie haben keinen Nachteilsausgleich für Gehörlose hingebracht und Sie haben auch keinen Nachteilsausgleich für taubblinde Menschen auf den Weg gebracht. Das machen die Fraktionen von Rot-RotGrün und diese Landesregierung. Das ist jetzt erst mal festzuhalten und festzustellen.
Ich mache noch eine Bemerkung zum Thema „Gebärdendolmetscher“ und zur Höhe der Ausgaben: Wenn sich die Kollegen ganz rechts außen auch in Haushaltsdiskussionen in den zurückliegenden Monaten intensiv beteiligt hätten, hätten sie mitbekommen müssen, dass es im Doppelhaushalt 2018/2019 eine Extrahaushaltsstelle gibt, wo perspektivisch die Kommunikation, sprich Gebärdendolmetscherleistungen oder Schriftdolmetscherleistungen oder die Braillesprache, also die Übersetzung in Brailleschrift, daraus bezahlt werden sollen – 700.000 Euro. Auch das ist eine Leistung, die wir als Rot-Rot-Grün bringen, die es in den Jahren zuvor nicht gab.
Gehörlose oder taubblinde Menschen müssen nicht aus ihrem Nachteilsausgleich diese Gebärdendolmetschersprachleistungen oder diese Schriftleistungen oder die Brailleschriftleistungen bezahlen, sondern das ist für andere Nachteilsausgleiche gedacht – das will ich noch mal an der Stelle sagen.
Herr Zippel, wenn Sie als CDU-Fraktion heute hier nicht populistisch einen Aufschlag hätten machen und uns diesen Gesetzentwurf hätten kleinreden wollen,
dann hätten Sie im Sozialausschuss genau zu dieser Thematik einen Selbstbefassungsantrag geschrieben.
Dann hätten wir darüber gesprochen, wie wir ganz oft über Ihre Anträge im Ausschuss reden. Ich bin glücklich, dass wir den Gesetzentwurf in wenigen Minuten verabschieden werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werter Herr Zippel, erst mal herzlichen Dank dafür, dass Sie an dieser Stelle hier am Rednerpult offen eingestehen, dass aus Ihrer Sicht die Abschaffung des Blindengelds ein Fehler war. Es ist nämlich nicht alltäglich, dass man zu solchen Dingen steht und die laut ausspricht. Ich selbst habe das ja in Sachen Hartz IV bei der gestrigen Diskussion gemacht. Aber ich glaube, so was zeichnet dann auch jemanden aus, wenn man sich neue Gedanken darüber macht und auch dazu steht, einen Fehler gemacht zu haben und den dann auch versucht, zu verändern.
Wenn ich jetzt Ihnen gegenüber böse sein wollte, dann würde ich sagen: Wahrscheinlich mussten Sie auf die Schnelle diesen Entschließungsantrag machen, weil es Sie ärgert, was die Koalitionsfraktionen, die Koalitionsregierung im Bereich „Blindengeld, Taubblindengeld und Gehörlosengeld“ auf den Weg gebracht hat. Aber ich bin sehr ungern böse zu Ihnen, deshalb habe ich es jetzt einfach mal nur so gesagt. Wenn Sie dann auf Ihren so unheimlich guten Entschließungsantrag kommen, dem eigentlich alle zustimmen müssten, dann will ich jetzt noch mal sagen: Sie haben keinen Lösungsansatz vorgegeben, sondern Sie haben einen Appell festgeschrieben. Etwas anderes ist es nicht.
Es steht da: „Der Landtag fordert die Landesregierung auf, 1. zeitnah Lösungsmöglichkeiten für eine finanzielle Absicherung der Beratungsstellen und der Landesgeschäftsstelle des Blinden- und Sehbehindertenverbands Thüringen e. V. zu finden und umzusetzen“. Das ist keine Lösung Ihrerseits, das ist eine Aufforderung an die Landesregierung. Wir haben Ihnen jetzt ständig erklärt, dass genau dieses schon passiert und dass darüber auch die Betroffenenverbände informiert sind.
Nun hören Sie doch erst mal zu, was die Ministerin zu sagen hat, was ihr Aufgabenfeld ist und was sie in dieser Richtung tut. Die Behinderten- und Betroffenenverbände jedenfalls haben uns zugesichert, dass sie mit dieser Variante leben können. Wir nehmen uns des Themas an und jetzt werden Lösungsansätze vom Ministerium erarbeitet, die eine andere Struktur als bislang haben, das haben Sie ja selbst geschildert. Es geht um die Finanzierung nicht nur durch die Stiftung. Das ist eine andere Variante und jetzt muss es neue Möglichkeiten geben und für die werden wir Sorge tragen.
Ich bleibe dabei: Das, was Sie gemacht haben, sind Appelle und keine Lösungen. Das brauchen wir gerade nicht. Danke schön.