Christoph Zippel
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Vielen Dank, Frau Präsidentin.
Gewalt unter Drogeneinfluss gegen Polizeibeamte und Rettungskräfte
Auch in Thüringen nehmen Angriffe auf Polizeibeamte und Rettungskräfte zu. So werden laut Medienberichten aus dem Mai 2019 in Thüringen durchschnittlich täglich vier Polizisten angegriffen, beleidigt oder sie treffen auf massiven Widerstand.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie hat sich die Zahl der Angriffe auf Polizeibeamte und Rettungskräfte in den vergangenen fünf Jahren im Landkreis Altenburger Land entwickelt?
2. In wie vielen Fällen davon spielten nach Kenntnis der Landesregierung Alkohol bzw. Drogen eine Rolle?
3. Wie hat sich die Zahl der Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz im Landkreis Altenburger Land generell in den vergangenen fünf Jahren entwickelt?
Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär, zunächst für die Beantwortung. Eine Nachfrage zu den Zahlen, die Sie in Punkt 3 genannt hatten. Bei den Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, ist da separat erfasst worden, wie oft bei den Fällen Crystal Meth eine Rolle gespielt hat, und wie erklärt sich die Landesregierung den doch enormen Anstieg vom Jahr 2016 an?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Antrag, wie er Ihnen heute hier vorliegt, ist – und das muss man schon so sagen – echte Teamarbeit. Meine Fraktion hatte den Antrag im Januar gestellt und der damalige Hintergrund war, dass zahlreiche Hinweise und Beschwerden von Krankenhäusern und Betroffenen bei uns und bei allen Fraktionen eingegangen waren. Es gab schleppende Verfahren bei Approbationen und Zulassungen, und bei der Anhörung im Sozialausschuss ging es eben genau um diese Schwerpunkte, und es kam viel wertvoller Input der Fachleute. Hinweise des Landesverwaltungsamts, der Landesärztekammer und der Uniklinik Jena sind nun eingearbeitet und liegen als Beschlussempfehlung des Ausschusses vor, und diese wurde mit breiter Mehrheit im Ausschuss beschlossen. Es zeigt, wir haben letztlich ein gemeinsames Ziel, nämlich: Approbation und Zulassung ausländischer Ärzte und die Anerkennung der Qualifikation von ausländischem Pflegepersonal müssen entbürokratisiert und vor allem auch beschleunigt werden. Die Problematik, die es hier vorher gegeben hat – und das wurde in der Anhörung deutlich –, hat sich aber im Laufe der Zeit doch relativiert. Alles, was uns vorgetragen wurde, war vor allen Dingen, dass alle Maßnahmen dafür sorgen sollten, dass das Niveau der Kenntnisse und der Fähigkeiten nicht gesenkt wird. Oberstes Ziel der CDU-Fraktion war und ist auch hier die Patientensicherheit. Auf der einen Seite ist es so, dass wir auch in Thüringen natürlich einen hohen Bedarf an Ärzten und Pflegepersonal haben. Diesen Bedarf können wir leider nicht mit einheimischen Fachkräften decken. Auf der anderen Seite reden wir von einer hohen Mobilität von Fachkräften, aus Osteuropa, aber auch aus anderen Teilen der Welt, die natürlich auch mit Proble
men verbunden ist. Beide Entwicklungen können sich aber ergänzen und müssen sich nicht widersprechen. Die Anerkennung der jeweiligen Qualifikation, die Approbation und Zulassung durch staatliche Stellen ist dabei das Nadelöhr und wird wahrscheinlich auf absehbare Zeit immer das Nadelöhr bleiben. Wenn wir dieses Nadelöhr aber erweitern, dann aber unter der Grundbedingung, dass die Qualifikationen und die Fähigkeiten sowohl im sprachlichen als auch im fachlichen Bereich eben nicht sinken.
Dieser Antrag, den wir heute hoffentlich auch hier im Plenum mit breiter Mehrheit beschließen werden, wird dazu beitragen, diese bestehenden Schwachstellen zu beheben, oder zumindest wird er als Initiative dafür verstanden werden, diese Schwachstellen zu beseitigen. Es ist gut für die Krankenhäuser und für die Pflegeeinrichtungen, die händeringend Personal suchen. Es ist gut für die ausländischen Ärzte und Pflegekräfte, die in Thüringen eine neue Perspektive suchen und – das muss man auch sagen – die eben auch von einer gewissen Planungssicherheit abhängig sind. Und vor allem ist dieser Antrag gut für die Patientinnen und Patienten und alle Pflegebedürftigen. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, es heißt ja, was lange währt, wird endlich gut. Dieses Gesetz ist dann wohl die berühmte Ausnahme von der Regel. Denn
ich will an dieser Stelle auch mal daran erinnern, warum es so lange gedauert hat. Die rot-rot-grünen Fraktionen und die Landesregierung waren und sind – so bin ich mir ganz sicher – bei diesem Thema immer noch heillos zerstritten. Sie haben sich bei diesem Thema in einem einzigartigen Prozess über Monate
Niemals, genau, Frau Ministerin, sehr gut. Das Lächeln habe zum Glück jetzt nur ich gesehen und nicht die Fraktionen, aber ich habe es gesehen. – gegenseitig blockiert, dass Sie es letztlich nur mit einem Kraftakt der Fraktionen geschafft haben, sich gegenüber dem Ministerium durchzusetzen und diesen Antrag jetzt so ins Haus einzubringen. Aber dieser Antrag liegt ja nun endlich vor.
Die CDU-Fraktion hat grundsätzlich Sympathie für diesen Antrag in seiner jetzigen Form. Aber – und das ist unser großes Problem bei der Thematik – ein Nebeneinander von planungsrelevanten Qualitätsindikatoren des gemeinsamen Bundesausschusses und die Facharztquote sehen wir äußerst kritisch. Man muss es so ehrlich sagen: Die Facharztquote hat sich als stumpfes Schwert erwiesen. Die Facharztquote entfaltet trotz gegenteiliger Behauptungen des Ministeriums keine Lenkungswirkung und der Beweis des Gegenteils steht aus. Es gibt einfach zu viele Ausnahmeanträge, zu viele Ausnahmeanträge wurden genehmigt. Das, was uns vorher groß angekündigt wurde, dass mit der Facharztquote das Schwert geschwungen wird und Maßnahmen ergriffen werden, hat sich alles nicht bewiesen. Manche Klinik – so sieht das Ergebnis aus – ist trotz Quote unterversorgt mit Fachärzten. Auch das war schon Thema im Ausschuss. Das ist ein weiterer Beweis dafür, dass wir hier ein stumpfes Schwert haben. Ärzte kann man eben nicht aus dem Hut zaubern, Quote hin oder her. Die Facharztquote ist kein geeignetes Planungs- oder auch Steuerungsinstrument.
Wir sollten uns an dieser Stelle auch grundsätzlich mal Gedanken machen, was denn Qualität im Krankenhaus bedeutet. Ich will es mal ganz platt formulieren: Die Patienten kommen gesünder aus dem Krankenhaus raus, als sie reingegangen sind. Das ist objektiv, das ist messbar. Die Facharztquote bringt nur zusätzliche Bürokratie, aber keinen realen Nutzen für die Patienten. Aus diesem Grund haben wir auch eine zweite schriftliche Anhörung beantragt. Verzeihen Sie mir das Eigenlob an dieser Stelle, aber es war gut, dass wir sie beantragt haben. Denn das Feedback der Betroffenen hat ge
zeigt, dass wir mit unserer Kritik absolut richtig lagen.
Mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, möchte ich kurz aus einigen der Zuschriften zitieren, denn daraus wird deutlich, wie die Experten und Vertreter hier argumentiert haben. So schreibt die Landeskrankenhausgesellschaft, dass „reine Struktur- bzw. Personalvorgaben […] ungeachtet des jeweils individuellen medizinischen Leistungsportfolios der Kliniken […] kein geeignetes Qualitätskriterium sind. Die [Thüringer Verordnung über Qualitäts- und Strukturanforderungen] ist […] kein geeignetes Instrument für krankenhausplanerische Zwecke. […] Nur die Bewertung der […] Leistungen […] im Hinblick auf das Ergebnis führt langfristig zu einer sachgerechten [Beurteilung] der Struktur- und Prozessabläufe. Genau diese werden aber durch die starren Personalvorgaben der ThürQSVO konterkariert.“ Und wir wollen dabei nicht stehen bleiben, auch der Verband der Privatkliniken hat sich geäußert – Zitat: Die „Facharztquote ist […] nachteilig und unpraktikabel für eine Reihe von Fachgebieten. Eine gleichzeitige […] Vorgabe von [Struktur und] Ergebnisqualität halten wir nicht für zielführend.“ Zudem gibt es „keine wissenschaftlichen Untersuchungen zu den Wirkungen einer Facharzt[quote] auf die Ergebnisqualität“. Ich wiederhole das noch mal: Es gibt keine wissenschaftliche Untersuchung zu den Wirkungen einer Facharztquote auf die Ergebnisqualität. Rot-Rot-Grün zieht allerorten durchs Land und behauptet, das wäre das Nonplusultra. Der Beweis steht aus.
Die Kritik kam aber eben nicht nur von den Kliniken, wie Sie mir jetzt vorhalten könnten, wenn ich hier aufhören würde zu berichten – aber nein, es geht natürlich weiter. Die Kassenärztliche Vereinigung sagt: Ein „Nebeneinander [von] […] Facharztquote und Qualitätsindikatoren […] ist […] kritisch zu bewerten. […] Noch ist nicht [ab]zuschätzen, ob sich ggf. parallele Vorgaben […] gegenseitig ausschließen.“ Hört, hört! Dass ein Nebeneinander dafür sorgen könnte, dass sie sich gegenseitig ausschließen, wird von Rot-Rot-Grün vollkommen ignoriert.
Der nächste Punkt, Verband der Leitenden Krankenhausärzte – steht auch nicht im Verdacht jetzt ausschließlich nur für die Kliniken zu argumentieren –, Zitat: „Fachabteilungsbezug [der Facharztquote] spiegelt dabei nicht die aktuell fließenden Übergänge der einzelnen Leistungsbereiche der Krankenhäuser wider. Fehlanreize und disproportionale Personalbesetzungen, unabhängig von den erbrachten Leistungen sind die Folge. […] Eine Überregulierung begleitet von unverhältnismäßig zunehmenden Nachweis- und Dokumentations
pflichten sollte dabei unbedingt vermieden werden.“ Wir sehen bei diesem Bericht besonders, dass die Ärzte, die vor Ort am Patienten sind, eine große Sorge haben, dass die Facharztquote ihnen die Flexibilität nimmt und vor allen Dingen auch moderne Entwicklungen einfach auch verhindert, indem wir zum Beispiel auch die sektorenübergreifende Versorgung hier verhindern. Fließende Übergänge der einzelnen Leistungsbereiche werden nicht berücksichtigt.
Und wir machen weiter. Der Landkreistag hat sich auch geäußert und sagt klar und deutlich: „Eine Vermengung von […] Qualitätsindikatoren erscheint wenig zielführend.“ Die Landesärztekammer sagt, sie sehen „Nachteile bei einem Nebeneinander [von] […] Ergebnisqualität und der auf Strukturqualität zielenden Facharztquote […].“ Und jetzt kommt eine der schönsten Aussagen: Die Landesärztekammer befürchtet „eine[] nicht mehr durchdringbare[] Krankenhausplanung.“ Eine nicht mehr durchdringbare Krankenhausplanung ist genau das Ergebnis, was Sie erreichen mit dem Nebeneinander von nicht übereinbringbaren Qualitätsstandards, sehr geehrte Frau Ministerin, sehr geehrte Landesregierung.
Genau da liegt nämlich das Problem. Sie haben einen bürokratischen Wust geschaffen und werden ihn auch weiter vertiefen, der den Patienten nichts, aber auch überhaupt nichts bringt. Und welche Konsequenzen haben die Regierungsfraktionen aus den Beiträgen der Betroffenen gezogen, aus der Masse und breiten Spanne an Experten? Keine. Keine einzige Konsequenz haben Sie daraus gezogen, frei nach dem Motto „Augen zu und durch“. Ich frage Sie ganz ehrlich: Warum machen wir überhaupt Anhörungen und fragen die Betroffenen? Wir fragen die Betroffenen, was das Problem ist. Wenn Sie das vollkommen ignorieren, was die Anzuhörenden sagen. Ich bin erst seit fast fünf Jahren hier. Aber Sie müssen mir mal sagen: Haben Sie das früher ganz genauso gehandhabt, als Sie noch nicht in der Regierung waren, oder ist das so eine neue Entwicklung, die sich dann irgendwann einspielt, dass man die Anzuhörenden und das, was die Experten einem sagen, nicht anhört – und vor allem die gesamte Spanne an Leuten, die sich dazu äußert?
Ich sage Ihnen ganz ehrlich als Fazit: Was Sie hier geliefert haben, das ist einfach viel zu wenig.
Deswegen haben wir unseren Änderungsantrag gestellt. Der Änderungsantrag greift nämlich die Kritik
der Betroffenen auf und wir sagen: die Qualitätsindikatoren des G-BA anstatt starrer Personalvorgaben. Jeder Experte, der sich mit diesem Thema auseinandersetzt, sagt, das modernere Planungsinstrument sind nicht starre Personalvorgaben, sondern derartige Qualitätsindikatoren. Denn wichtig ist, „was hinten rauskommt“, um mal einen Altkanzler zu zitieren, nämlich dass Patienten bestmöglich behandelt werden, und zwar so, dass man die Qualität anhand von Indikatoren schwarz auf weiß nachprüfen kann. Und da ist es egal, ob das mit fünf, sechs oder vier Dreiviertelärzten geleistet wurde. Wichtig ist, dass der Patient gesünder ist als vorher. Wie die Krankenhäuser das umsetzen, sollten wir den Häusern und vor allem den Ärztinnen und Ärzten vor Ort bitte schön noch selbst überlassen.
Und daran muss ich auch noch mal erinnern: Wir waren diejenigen, die von Anfang an die Qualitätsindikatoren des G-BA präferiert haben. Wir waren diejenigen, die gesagt haben: Lasst uns doch auf die Vorgaben des G-BA warten. Aber nein, Rot-RotGrün musste wieder einmal vorpreschen und eine Facharztquote einführen.
Herr Dr. Hartung, Sie waren da noch nicht im Hohen Haus vertreten, Sie können sich dazu noch nicht äußern.
Sie haben da noch für die AOK gearbeitet. Von daher würde ich mich an der Stelle nicht so weit aus dem Fenster lehnen.
Aber ich gebe zu, Sie waren einer derjenigen, die jetzt das Thema mit forciert haben, denn auch da jetzt der plötzliche Sinneswandel innerhalb der rotrot-grünen Fraktionen.
Zum Schluss, bitte.
Und nun der plötzliche Sinneswandel. Die Qualitätsindikatoren des G-BA sind da und Rot-Rot-Grün will sie auch in Thüringen umsetzen. Aber anstatt das Sinnvolle zu tun und zu sagen, wir nehmen die G-BA-Indikatoren und schaffen dafür die Facharztquote wieder ab, sollen nun beide Vorgaben parallel existieren. Zwei parallele Systeme, bei denen die Fachleute Ihnen doch alle sagen: Das passt nicht zusammen.
Ich habe es doch vorgelesen. Es war eins zu eins aus den Stellungnahmen.
Ich habe es deutlich zitiert. Das Nebeneinander wird kritisch gesehen, es wird sogar abgelehnt. Und deshalb meine Bitte: Geben Sie sich doch endlich mal einen Ruck, hören Sie auf die Leute und stimmen Sie unserem Änderungsantrag als sinnvolle Ergänzung zu Ihrem Änderungsantrag zu. Sie kennen das Ergebnis der Anhörung doch auch. Wir präsentieren Ihnen sozusagen diesen Antrag auf dem Silbertablett, Sie müssen nur noch zustimmen.
Außerdem wurde in der Anhörung deutlich, dass aus Sicht der Anzuhörenden längere Übergangszeiten notwendig sind. Deswegen beinhaltet unser Antrag außerdem die Verlängerung der Übergangsfrist auf zwei Jahre – auch eine Konsequenz aus der Anhörung. Auch hier würden wir Sie bitten, den Anzuhörenden zu folgen und diesen Vorschlag aufzugreifen. Es wurden dort drei Jahre vorgeschlagen, aber ich denke, mit einer Erweiterung auf zwei Jahre kommt man schon entgegen, nimmt man etwas Druck aus dem System und schafft aber genug Übergangszeit.
Lassen Sie uns also gemeinsam den Input der Experten wirklich ernst nehmen. Dieses unsinnige Nebeneinander von starren Personalvorgaben und G-BA-Qualitätsindikatoren muss beendet bzw. sollte gar nicht erst gestartet werden. Wir sollten die Chance für eine moderne Krankenhauspolitik nutzen und die Orientierung nicht an starren Quoten ausmachen, sondern an dem, was wirklich richtig ist: messbare Qualität, Qualität in unseren Krankenhäusern, Qualität für die Patientinnen und Patienten. Vielen Dank.
Jetzt gern noch die Zwischenfrage. Und, sehr geehrter Herr Hey, Sie haben gesehen, ich habe noch genug Zeit.
Herr Dr. Hartung, das ist mir durchaus bewusst. Ist Ihnen aber auch bewusst, dass die Zeit seitdem vorangeschritten ist, dass Sie seitdem einige Jahre mehr auf dem Buckel haben – genauso wie ich –, dass wir seitdem moderne Krankenhausplanung haben, dass wir seitdem Experten haben, die sagen, die Zeit ist vorangeschritten, wir haben andere Instrumente? Wir haben seitdem den Gemeinsamen Bundesausschuss, der dort intensiv zusammensitzt. Die besten Experten – möchte ich sagen –, die wir in Deutschland zur Verfügung haben, haben sich dazu Gedanken gemacht und sagen: Ja, die Facharztquote hatte vielleicht ihre Zeit. Wir sind aber weiter vorangeschritten. Was Sie, Herr Kollege, mit diesem Antrag, aber auch mit dieser Nachfrage gezeigt haben, ist, dass Sie in dieser Zeit nicht mitgegangen sind, dass Sie an den alten Standards festhalten. Ich denke, es ist Zeit, sich dort weiterzuentwickeln. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Vielen Dank, Frau Pfefferlein. Ich habe extra gewartet, bis Ihre Rede zu Ende war, um Sie nicht zu unterbrechen.
Eine kurze Nachfrage, und zwar sagen Sie, Sie sehen nicht diesen Widerspruch zwischen Facharztquote und den Vorgaben des G-BA. Stimmen Sie mit mir aber nicht darin überein, dass, wenn der G-BA Vorgaben zur Ergebnisqualität macht, das automatisch auch Konsequenzen für die Arztbesetzung in den Krankenhäusern hätte und deswegen, um diese Qualitätsstandards zu erfüllen, Häuser ja Fachärzte automatisch einstellen müssten oder eine bestimmte Anzahl an Ärzten einstellen müssten – sonst könnten die die Ergebnisqualität nicht erzie
len – und dass dadurch auch eine Doppelung entsteht?
Er war ja auch so frei, das Präsidium darauf hinzuweisen. Vielen Dank.
Eine kurze Nachfrage dazu: Wenn Sie gerade davon sprechen, dass Sie diese Facharztquote schon vor langer Zeit gefordert haben, dass Sie die Ausnahmeregelung für kleinere Fachabteilungen als notwendig erachtet haben und wir in der jetzigen Debatte gerade diese Ausnahmetatbestände als dringend notwendig erachten und sagen, Nuklearmedizin und anderes muss ausgenommen werden, warum hat dann die jetzige Sozialministerin das nicht genauso geregelt, wenn die Erkenntnis doch schon vor 5,5 Jahren da war?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, zunächst einmal herzlichen Dank für die bis hierhin sehr interessante und differenzierte Diskussion. Ich muss sagen, ich genieße es immer, wenn wir es schaffen, in unserem Fachbereich so spannende Themen aufzugreifen, dass wir zu so einem guten Austausch kommen.
Ich will meine Rede vielleicht mit einem kleinen Ausflug in die Geschichte beginnen, denn oftmals ist es nicht verkehrt, wenn man aus der Vergangenheit lernt. Um 1870 war es so, dass Deutschland von einer schweren Pockenepidemie heimgesucht wurde. Ich weiß, Pocken sind eine andere Krankheit, aber lassen Sie mich das Beispiel bitte kurz noch zu Ende führen. Diese Krankheit forderte ungefähr 180.000 Menschenleben, etwa viermal so viel wie der deutsch-französische Krieg 1870/1871. Vor allem die norddeutschen Großstädte waren schwer betroffen, anders als die süddeutschen Staaten, wo Bayern bereits 1807 eine Impfpflicht eingeführt hatte. 1807, vor über 200 Jahren, gab es in den süddeutschen Staaten größtenteils keine Pocken, weil man dort auf diese Impfpflicht setzte, aber eben auch in Kombination mit dem Grundsatz der Freiwilligkeit. Eine Zwangsimpfung wurde zunächst als ein unerhörter Eingriff in die persönliche Freiheit verstanden. Auch das war so. Die Folge: Preußen büßte infolge der Pocken mehr als fünf Promille seiner Bevölkerung ein, Bayern nicht einmal ein Drittel davon. Hier sehen wir den Unterschied zwischen einer Region mit Impfpflicht da
mals schon vor 200 Jahren und einer Region ohne Impfpflicht. Die Abgeordneten des Deutschen Reichstags zogen aus der schweren Epidemie eine Konsequenz und 1874 – das klang heute schon an – wurde das Reichsimpfgesetz beschlossen. Alle Neugeborenen mussten fortan innerhalb des ersten Lebensjahres gegen die Pocken geimpft werden, spätestens im Alter von zwölf Jahren musste die Impfung erneuert werden.
Springen wir in der Zeit 100 Jahre weiter. 1976 wird in der BRD die Pflicht zur Erstimpfung aufgehoben. In der DDR werden ab 1980 keine Erstimpfungen mehr durchgeführt. Im selben Jahr erklärt die Weltorganisation die Pocken für ausgerottet.
Warum erzähle ich Ihnen das alles? Ganz einfach: Die Geschichte zeigt: Impfungen wirken, Impfpflichten wirken. Ebenso wie die Pocken ausgerottet wurden, können auch die Masern ausgerottet werden.
Wenn Sie sich die Debatten aus der damaligen Zeit anschauen; Ende des 19. Jahrhunderts gibt es viele Parallelen auch zur heutigen Zeit: Es gibt fortschrittliche, wissenschaftlich fundierte Argumente, aber es gibt eben auch schon damals Vorurteile, Befindlichkeiten und auch reichlich Aberglaube – nicht anders als heute. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Kernfrage lautet doch: Hat der Staat das Recht, seine Bürger zu einer Schutzimpfung anzuhalten? Diese Frage wurde heute hier mehrmals aufgegriffen. Ja, das ist die Kernfrage, um die sich natürlich alles dreht. Ich sage Ihnen, der Staat hat sogar die Pflicht, genau das zu tun.
Es kann nicht sein, dass Kinder in Kitas durch Impfverweigerer gefährdet werden.
Besonders Kinder, die noch zu jung für Impfungen sind oder bei denen eben medizinische Gründe dagegen sprechen, wie der Kollege das auch schon angedeutet hat, bei denen ist es eben besonders problematisch. Oder: Wenn Eltern ihre Kinder einer Kita oder Tagespflege anvertrauen, müssen sie natürlich sicher sein, dass ihre Kinder nicht von anderen mit Masern angesteckt werden. Wir reden hier von einem Vertrauensverhältnis. Eltern geben ihre Kinder weg und geben sie in vertrauensvolle Hände. Wir müssen uns auch in diese Situation hineinversetzen und dort besteht natürlich bei den Eltern das Bedürfnis nach dem Sicherheitsempfinden.
Und ich muss Ihnen sagen, trotz aller Aufklärungskampagnen sind die Impfquoten in den vergange
nen Jahren nicht entscheidend gestiegen. Das zu all denen, die sagen, wir müssen mehr informieren, wir müssen mehr aufklären usw. Natürlich, das ist ein Aspekt. Aber wir sind an einer Stelle angekommen, an der eben allein diese Aufklärungskampagnen nachweislich – nachweislich! – nicht mehr wirken. Die Durchimpfungsquote bei der Masernimpfung, bei der zweiten entscheidenden Impfung, liegt in Thüringen deutlich unter dem Bundesdurchschnitt.
Das Problem sind oftmals eben nicht nur hartnäckige Impfgegner, sondern natürlich auch schlichtweg Vergessen oder Auf-die-leichte-Schulter-nehmen. Deshalb sagen wir, ohne die Masernimpfung darf es künftig keine Betreuung mehr in einem Kindergarten oder in der Tagespflege geben, und deswegen begrüßen wir den Vorstoß unseres Bundesgesundheitsministers.
Bis zu einer bundeseinheitlichen Regelung für die Masernimpfung muss das Land Thüringen aktiv werden und zugleich wollen wir Kinder und Erwachsene ohne Impfung den Zugang zu Impfungen erleichtern. Sie haben alle unseren Antrag gelesen und die Reduktion nur auf die Impfpflicht ist natürlich etwas zu kurz gesprungen. Es stehen natürlich noch weitere Dinge darin. Zugleich wollen wir eben auch dafür sorgen, dass ein flächendeckendes Impfangebot in Thüringen sichergestellt wird.
Die Koalitionsfraktionen haben nun ihren Alternativantrag eingebracht und ich muss sagen, der Antrag ist schon von einer seltsamen Mutlosigkeit geprägt. Es kommen Formulierungen wie „ausbauen“, „intensivieren“, „prüfen“ vor. Herr Kollege Kubitzki, ich sage jetzt mal, es schien mir nicht ganz so zu sein, dass Sie den Antrag wirklich für die gesamte Koalition eingebracht haben. So ehrlich muss ich sein, wenn ich mir die Reden danach angehört habe, insbesondere, wenn ich mir anhöre, was Kollegin Pfefferlein sagt, die sich ja konsequent gegen jede Art von Pflicht ausspricht, Sie aber bei der Einbringung Ihres Antrags sagen, dass wir die Zeit im Ausschuss nutzen wollen, um eben über noch mehr Pflichten nachzudenken. Da muss ich schon anzweifeln, inwieweit jetzt die gesamte rot-rot-grüne Koalition diese Einbringung wirklich vertreten hat.
Und ich muss auch fragen, warum es nicht möglich ist, dass sich eine rot-rot-grüne Koalition nicht einmal überwinden kann, die Bundesratsinitiative eines rot-rot-geführten Bundeslands zu unterstützen.
Sind es wirklich rechtliche Bedenken, die Sie umtreiben oder – und jetzt muss ich leider wieder in
Richtung der Grünen gucken – haben Sie einfach Angst davor, dass Ihnen die Impfskeptiker in Ihrer Wählerschaft aufs Dach steigen und Ihnen Ärger bereiten? Jedenfalls war man in dieser Beziehung zu Kaisers Zeiten schon fortschrittlicher als die Grünen heute.
Und dass die AfD gegen diesen Antrag ist, kann ich politisch zumindest nachvollziehen, aber es ist nicht mehr als ein Festhalten an Vorurteilen ohne wirklich nachvollziehbare Argumente. Ihr Einwand, Zwangsmaßnahmen sorgen nur dafür, das sich alle Menschen diesen zu entziehen versuchen, ist wie zu sagen, dass das Alkoholverbot am Steuer nur dazu führt, dass Menschen nicht mehr Auto fahren. Das ist eine schräge Argumentation, die Sie da anführen. Wenn das tatsächlich der Fall wäre, müsste man über viele Gesetze neu nachdenken.
Und natürlich ist es so, dass die Impfpflicht ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit ist. Die entscheidende Frage ist doch aber: Ist dieser Eingriff verfassungsrechtlich gerechtfertigt? Und wir haben es schon gehört, der Kollege hat es schon angesprochen, das Reichsimpfgesetz wurde in der BRD formal erst 1983 aufgehoben, aber die Pockenimpfpflicht wurde vorher in der BRD kontrovers diskutiert und auch vor Gerichten angefochten. Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits 1959 festgestellt, die Impfpflicht ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Es gibt dieses Urteil.
Und wer das anzweifelt, hat sich die Urteile nicht durchgelesen. Das Urteil besagt, dass der Wesensgehalt des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit deswegen nicht angetastet wird, da die Zielsetzung dieses Eingriffs der Impfung eben gerade die Erhaltung der Unversehrtheit ist. Und schließlich: Die Impfpflicht wurde abgeschafft, weil sie ihren Zweck erfüllt hat, und nicht, weil es rechtliche Bedenken gab. Sie wurde abgeschafft, weil die Krankheit besiegt wurde.
Und machen wir uns nichts vor, die letzten 3 bis 5 Prozent, die zur sogenannten Herdenimmunität führen, erreichen wir – wie ich gesagt habe – nicht durch Impfkampagnen oder durch gutes Zureden. Wir haben es oft wirklich mit bewusst und gezielt geschürten Ängsten zu tun. Die Debatte hat auch deutlich gemacht, in welchen überraschenden Milieus die Impfgegner doch hauptsächlich zu finden sind. Deshalb ist diese Pflicht notwendig.
Die Geschichte zeigt – das war mein Einstieg –, dass die Impfpflicht zum Erfolg führt. Außerdem – das wurde schon angedeutet – schauen wir uns in
Europa um, haben 10 EU-Länder bereits eine Masernimpfpflicht, darunter Frankreich, Italien, Polen, Tschechien. Aber – und jetzt komme ich zu dem Punkt, den Kollegin Pfefferlein benannt hat – die Ausgestaltung ist doch das Entscheidende. Haben Sie sich mal angeschaut, wie diese Impfpflichten dort ausgestaltet sind? Da geht es nicht darum, dass man eine Pflicht hat, die auf dem Papier existiert, es geht natürlich um die Umsetzung. Die Umsetzung ist das Entscheidende. Eine Pflicht allein sorgt nicht dafür, dass die Rate steigt, sondern wie Sie diese Pflicht umsetzen, wie sie in der Bevölkerung wirkt und im Zweifelsfall natürlich auch, wie sie sanktioniert ist. Das ist der entscheidende Punkt. Da haben Sie leider bei Ihren Recherchen nicht genau nachgeschaut.
Meine Damen und Herren, wir haben in unserer heutigen Zeit das medizinische Wissen, wir haben die nötigen Impfstoffe und wir haben ein erstklassiges Gesundheitssystem. Niemand muss im Jahr 2019 an Masern erkranken, niemand muss an dieser Krankheit sterben.
Es ist möglich, diese Krankheit endgültig zu besiegen, so wie viele Krankheiten zuvor auf unserem Kontinent und auch weltweit besiegt wurden. Zeigen wir bitte, dass wir im 21. Jahrhundert genauso weit sind, wie man es im 19. Jahrhundert bereits war!
Unser Antrag ist, denke ich, auch deutlich genug formuliert, um ohne Diskussion im Ausschuss verabschiedet zu werden. Er ist klar und das Handeln ist auch deutlich definiert. Ich bitte auch darum, den Antrag nicht zu zerreden oder hinauszuzögern. Die Erweiterung um weitere Krankheiten, die angesprochen wurde, kann sicherlich auch erfolgen und wir können auch gern weitere Anträge dazu einreichen. Wir sind in der Debatte zu allem bereit. Ich glaube aber, dass eine Erweiterung dieses Antrags, der auch aufgrund der politischen Entwicklung aktuell auf die Masern zielt, jetzt spontan nicht notwendig ist. Ich denke, wir machen da einen sinnvolleren Schritt, wenn wir das über weitere Anträge regeln. Deswegen werbe ich dafür: Geben Sie sich einen Ruck und stimmen Sie heute und hier unserem Antrag zu! Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, nachdem es so eine dampfende Diskussion ist, will ich auch gern mal noch dabei sein, denn das macht dann gleich noch ein bisschen Spaß. Aber es gibt auch einige Dinge, die mal klargestellt werden müssen. Ich habe ein bisschen das Gefühl, dass manche Vertreter der Koalition einfach den Maßnahmenplan nicht gelesen haben oder vielleicht mal darüber nachdenken sollten, welche Folgen manche der Dinge haben, die da drinstehen.
Ich muss mal ganz ehrlich sagen, wir haben natürlich aufgepasst und haben zugehört. Und wenn die Koalition jetzt sagt, na ja, wir haben ja nie gesagt, wir wollen die Werkstätten abschaffen. Natürlich, so schlau sind Sie schon, den Satz so deutlich nicht zu sagen.
Aber schauen Sie sich doch mal an, was in dem Maßnahmenplan drinsteht. Sie haben doch selbst gesagt – und wenn ich Richtung Frau Stange gucke, sie stand doch vor ein paar Minuten noch hier und hat gesagt, na ja, die Werkstätten werden schon noch die nächsten zwei, drei Jahre bestehen.
Aber alles, was Sie in diesem Maßnahmenplan in diesem Bereich beschließen, atmet das doch, hat doch diese Konsequenzen. Überlegen Sie doch mal, was Sie mit bestimmten Dingen auch erreichen, die Sie hier beschließen.
Wir als CDU-Fraktion saugen uns das doch nicht aus den Fingern.
Wir sind doch hier der Anwalt derer, die diese Sorgen haben, die diese Ängste haben. Sie saßen
doch wie ich auch in der Anhörung. Sie waren doch bei der Anhörung dabei. Da standen doch die Leute, waren doch die Werkstätten da, die haben doch nicht umsonst diese Sorgen und die Ängste.
Wir denken uns das doch nicht aus.
Wir denken uns das doch nicht aus, also bitte. Von solchen Worten hier möchte ich Abstand nehmen. Wir sind diejenigen, die bei diesen Anhörungen genau hingehört haben und die diesen einen Aspekt herausgegriffen haben.
Sie müssen uns das doch zugestehen. An diesem gesamten Maßnahmenpaket ist ja im Großen und Ganzen wirklich nichts auszusetzen, es ist doch ein gutes Paket. Aber Sie mögen uns doch zugestehen, dass es einen Aspekt gibt, zu dem Leute auf uns zukommen und sagen: Liebe CDU, wir haben hier Sorge, könnt ihr diese Sorge bitte ins Parlament tragen. Dann können wir doch so einen Antrag formulieren. Das ist doch absolut unverfänglich. Meine Kollegin, Frau Meißner hat doch klargemacht, dass Ihnen doch kein Zacken aus der Krone fällt, wenn Sie dem zustimmen können. Wenn Sie keine Sorge haben, dass die Werkstätten geschlossen werden, dann stimmen Sie dem doch zu! Das ist doch überhaupt kein Problem für Sie. Wir haben nur die Sorge, dass es aber eben doch durch die Hintertür passiert. Und wenn ich mir manche Äußerungen anhöre, dann sind die so geschickt, dass man diese Sorge eben haben kann.
Deswegen bitte einfach noch mal diese Klarstellung. Das ist nichts Bösartiges, das ist einfach nur eine Planungssicherheit für die Werkstätten draußen im Freistaat, die wissen wollen, wie es mit ihnen weitergeht.
Diese Unsicherheit ist da, nehmen Sie diese Unsicherheit einfach mal zur Kenntnis, ohne das hier mit so viel Aufregung zu leugnen.
Ihnen will keiner was Böses. Die Leute draußen haben Sorgen und Ängste. Wir haben das aufgegriffen. Wir wollen einfach von Ihnen, dass Sie das respektieren. Greifen Sie das einfach auch mal auf, denn auch Sie können dazulernen. Sie saßen hier wie wir auch in der Anhörung und dann hätten Sie eigentlich den gleichen Eindruck gewinnen müssen. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielen Dank an die SPDFraktion für diese Aktuelle Stunde. Ich selbst hatte Anfang März eine Kleine Anfrage zum Thema „Chronische Erkrankungen bei Kindern“ gestellt. Und es ist jetzt schön, dass nun auch die SPD sieht, dass in Thüringen bei dieser Thematik einiges im Argen liegt. Aber, Herr Kollege, ich bin ein bisschen enttäuscht von dem, was Sie hier so dargeboten haben. Sie haben hier zu 80 Prozent die DAK-Studie aufgezählt und dann noch kurz dem Ministerium ein paar Tritte vors Schienbein gegeben. Das wäre eigentlich meine Aufgabe – aber trotzdem danke für diese Arbeit.
Die Aktuelle Stunde ist nichtsdestotrotz ein wichtiges Signal, dass doch einiges nicht passiert ist, was hätte passieren müssen. Aussitzen hilft eben nicht weiter. Die Ergebnisse der Länderstudie im Auftrag der Krankenkasse DAK sind in der Tat alarmierend.
Wir haben es natürlich auch mit einem bundesweiten Trend zu tun. Die Ursachen sind sicherlich komplex. Es geht um Fragen des Lebensstils, um Freizeitgestaltung. Aber die Frage ist doch, warum in Thüringen eben mehr Kinder chronisch erkrankt
sind als Gleichaltrige in anderen Bundesländern. Diese Frage wurde eben gerade vom Antragsteller der Aktuellen Stunde nicht aufgeworfen.
Jedes dritte Kind in Thüringen ist körperlich chronisch krank – jedes dritte Kind! Knapp jedes zehnte Kind in Thüringen leidet an einer potenziell chronischen psychischen Erkrankung. Ich habe schlichtweg den Eindruck, dass das Thema in Thüringen vernachlässigt wird. Schade ist es zum Beispiel, denn die Landesgesundheitskonferenz ist ein Instrument, das ja gerade dafür geschaffen wurde, um sich mit solchen Themen auseinanderzusetzen. Es wäre dafür prädestiniert, eben alle Akteure an einen Tisch zu bringen, aber diese Möglichkeiten bleiben in Thüringen ganz offensichtlich ungenutzt. Es ist kein Geheimnis, ich war nie ein großer Freund der Landesgesundheitskonferenz, und wenn ich solche Probleme höre
ich war da, zweimal –, dann merke ich einfach, dass die Landesgesundheitskonferenz offensichtlich viel redet, ins Leere arbeitet, aber solche Probleme einfach nicht gelöst werden. Da würde ich mir doch viel mehr wünschen. Aber, Frau Ministerin, vielleicht können Sie es als Anregung mitnehmen. Falls Sie noch ein Thema für die diesjährige Landesgesundheitskonferenz suchen, dann wäre das doch vielleicht mal ein Anlass, Probleme haben wir in dem Bereich ja genug. Wünschenswert wäre allerdings, auch wirklich mal konkrete Ergebnisse zu liefern und eben nicht nur Symbolpolitik.
Ein weiterer Punkt ist, dass jeder 20. Minderjährige chronisch übergewichtig ist – jeder 20. Minderjährige! Und 6 Prozent aller Kinder ab 12 Jahren wurden wenigstens einmal im Jahr wegen Rückenleiden behandelt. Ganz sicher hilft hier auch nicht – und da kommen wir zum nächsten Problem, was damit zusammenhängt –, wenn in Thüringen eben zunehmend der Sportunterricht wegen fehlender Lehrer ausfällt.
Apropos Schule: Unter den chronisch psychischen Erkrankungen sind eben besonders häufig Schulangst und Depressionen. Offenbar sehen wir hier eine zunehmend psychische Belastung unserer Schulkinder. Wollen wir dann tatsächlich noch längere Schulwege, noch größere Schulklassen, noch weniger individuelle Angebote für förderbedürftige Schüler? Hier greifen doch die Probleme ineinander, wir können uns doch nicht über die kranken Schüler aufregen und auf der anderen Seite, wenn wir über Bildungsthemen sprechen, halt eben diese Probleme noch weiter befördern. Ich habe den Ein
druck, man sieht hier einfach nicht die gesamte Größe des Themas. Mein Appell ist eben, diese Ergebnisse der Studie auch ernst zu nehmen und Konsequenzen zu ziehen.
Die Studie zeigt auch, dass Kinder von suchterkrankten Eltern eine um zwei Drittel höhere Wahrscheinlichkeit haben, selbst suchtkrank zu werden, und da kommt – das sage ich Ihnen, wie es ist – ein riesiges Problem auf uns zu, denn Thüringen hat, auch wenn es einige von Ihnen nicht hören wollen, ein Drogenproblem. Verharmlosung ist da der absolut falsche Weg.
Ein weiteres drängendes Thema in der Kinder- und Jugendmedizin ist das Thema „Impfschutz“ – der Kollege hat es gerade schon mal angerissen. Die zunehmende Zahl von Maserninfektionen ist besorgniserregend und die Kampagne „Thüringen impft“ des Sozialministeriums läuft bisher noch ohne weitere größere Erfolge. Auch da würde mich als nächste Frage interessieren, was da konkret herausgekommen ist. Ein nächstes Projekt, ein Prestigeprojekt, wo ich mich aber frage: Was ist nun da das Ergebnis? Scheint ein weiterer Fall von roter und grüner Schönrederei und Symbolpolitik zu sein. Wo sind hier konkrete Gesetzesinitiativen und vielleicht auch mal eine klare Positionierung zu einer Impfpflicht, in welcher Form auch immer, eine passive Impfpflicht vielleicht, die zum Beispiel sagt, dass eine Impfung notwendig ist und verbindlich ist, überhaupt die Voraussetzungen zu schaffen zum Besuch einer Kita? Solche Vorschläge oder andere Dinge höre ich eben von der rot-rot-grünen Regierung gar nicht.
Ein Gedanke wäre zum Beispiel auch, die fehlenden Impfungen bei Schuleingangsuntersuchungen nachzuholen. Es ist einfach ein Irrsinn – das hat der Kollege ja auch schon gesagt –, wenn solche Krankheiten zurückkommen.
Schließlich ist auch im Titel der Aktuellen Stunde davon die Rede, medizinische Versorgung flächendeckend sicherzustellen. Die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen hat Anfang März angekündigt, in Konsequenz eines Urteils des Bundessozialgerichts Krankenhausärzte nicht mehr für den ärztlichen Bereitschaftsdienst einzusetzen. Das betrifft eben auch Kinder- und Jugendmedizin. Mancherorts gibt es eben ohnehin eine Knappheit an niedergelassenen Ärzten. Ich habe dazu auch schon eine Kleine
Anfrage eingereicht. Ich würde mich freuen, wenn die Ministerin dazu heute noch etwas sagen könnte, welche Auswirkungen diese Entscheidung eben auf den kinderärztlichen Notdienst hat, ob die Versorgung wirklich noch flächendeckend sichergestellt ist.
Das sind all die Fragen, die eigentlich aufgeworfen werden. Ich hätte mir eine Antwort gewünscht, das ist leider nicht passiert, insbesondere vom Fragesteller. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Schnittstellen, Arbeitsgruppen, Studien, Projekte, Erarbeitung zielgruppenspezifischer Maßnahmen – Frau Ministerin, das klingt alles sehr salbungsvoll und eines nehme ich Ihnen tatsächlich auch ab, Ihre Begeisterung für das Thema und Ihr Engagement. Das nehme ich Ihnen wirklich ab. Aber ich habe selten in einer einzigen Rede so viel Theorie ohne eine einzige praktische Maßnahme auf einmal gehört.
Die Frage, die Sie sich gefallen lassen müssen: Wo sind die Ergebnisse?
Wir haben heute die Studie lang und breit diskutiert und ich bin nochmals der SPD dankbar, dass sie diese Aktuelle Stunde eingereicht hat. Aber was Sie sich gefallen lassen müssen als Nachfrage: Wo sind die konkreten Ergebnisse von all diesen Diskussionsrunden, die Sie veranstalten, die seit viereinhalb Jahren über das Land hinwegziehen? Dort wird an der Ecke geredet, an der Ecke geredet, aber hier im Landtag kriegen wir nichts davon mit, außer dass die Kinder im Freistaat kränker werden, dass die Kinder eben nicht gesünder werden. Wir haben diese Studie, wir haben die harten Fakten, und das ist das, woran Sie sich messen lassen müssen.
Das ist der Maßstab. Frau Ministerin, Sie sind an der Regierung. Ich nehme Ihnen das einfach nicht mehr ab, wenn Sie nach viereinhalb Jahren hier noch Formulierungen bringen wie „wir müssen, wir werden, wir sollten tun“. Sie hätten machen können, Sie hätten machen sollen und das haben Sie nicht gemacht und jetzt haben wir die Abrechnung mal bekommen und deswegen will ich von Ihnen Maßnahmen hören und nicht nur Theorie.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, ich bin froh, dass wir bei dem Thema doch sehr sachlich gesprochen haben. Ich bin froh, dass wir alle erkannt haben, dass es sich um ein wichtiges Thema handelt, an das wir ohne Polemik zielorientiert herangehen sollten. Dafür erst einmal danke.
Danke auch an die Ministerin für den Sofortbericht, der inhaltlich erschöpfend war, aber nicht erschöpfend. Da komme ich gleich zum Kollegen Hartung, den das offensichtlich mehr mitgenommen hat als mich. Ich fand den Bericht sehr interessant und sehr ausführlich. Kollege Hartung, ich muss Ihnen sagen: Sie haben ein Stückchen weit am Thema vorbeigesprochen. Das war ein geschickter Dreh von Ihnen. Sie wollten natürlich ganz bewusst auf viele Aspekte unseres Antrags nicht eingehen, sondern haben über die oftmals doch problematischen Arbeitsbedingungen vor Ort gesprochen. Ich sage es ganz kurz, das war ein bisschen am Thema vorbei. Aber natürlich haben Sie grundsätzlich erst einmal damit recht, dass wir natürlich auch dafür sorgen müssen, dass die Arbeitsbedingungen im Freistaat für alle im Gesundheitswesen Tätigen stimmen.
Dann noch zur dritten Vorrednerin, Frau Herold. Wenn Sie Ihre Reden beginnen – oder ich sage jetzt mal, das ist bei der AfD-Fraktion allgemein so – und Sie reden zum Antrag, den die CDU-Fraktion zum Beispiel eingereicht hat, erinnert mich das immer ein bisschen an die Geschichte vom Hasen und vom Igel. Sie sagen dann immer, Sie waren die Ersten. Und wenn wir uns an die Geschichte vom Hasen und vom Igel erinnern, hat auch der Igel behauptet, er wäre der Erste im Rennen gewesen. Aber Sie erinnern sich daran: Er hat es nur behauptet, er hat geflunkert. Und jetzt erkennen Sie vielleicht die Parallele an Ihrer Geschichte, auch Sie waren hier nicht die Ersten bei der Thematik.
Kommen wir aber auf den Antrag an sich zu sprechen. Ohne Ärztinnen und Ärzte aus dem Ausland – und das gilt es, erst einmal grundsätzlich festzulegen – werden wir in unseren Krankenhäusern keinen Schritt mehr vorankommen. Ohne Pflegekräfte sowie Ärztinnen und Ärzte aus dem Ausland geht in unseren Krankenhäusern aktuell nichts mehr. Wenn wir medizinische Versorgung in der jetzigen Qualität sichern wollen, brauchen wir Fachwissen und das Engagement von Ärzten und Pflegekräften aus anderen Ländern. Das Problem, um das es heute vor allem gehen sollte, sind die Zulassungsverfahren, die sich teilweise über Monate hinziehen. Ich den
ke, das ist auch aus der Debatte heraus klar geworden, dass das die Hauptintention unseres Antrags war. Die längste Wartezeit auf Berufserlaubnis ist eineinhalb Jahre, und das mag, wenn wir den Vergleich mit anderen Ländern ziehen, vielleicht jetzt nicht allzu spektakulär klingen. Aber versetzen wir uns in die Lebensrealität dieser Menschen, dann sind anderthalb Jahre ein Wahnsinn, den man diesen Leuten einfach nicht zumuten kann. Das sind Menschen, die planen, hierher zu kommen, die wollen hier Verantwortung übernehmen, das sind gebildete Menschen, die hier ihrem Beruf nachgehen wollen. Und wir schaffen es nicht, Bürokratie doch so weit zu vereinfachen, dass sie ihrer Berufung, ihrem Beruf hier nachkommen können, sodass viele von denen dann doch frustriert davonziehen.
Die Rückmeldung von Bewerbern und Personalvermittlern zeigt, dass insbesondere Thüringen als sehr schwierig eingeschätzt wird. Das ist ein Punkt, den es einfach auszudiskutieren gilt. Deswegen an der Stelle vielleicht schon der Dank, denn ich freue mich auch auf die Debatte im Ausschuss.
Die langen Wartezeiten und hohen Antragshürden behindern eine schnelle Zulassung. Viele Bewerber – ich habe es bereits erwähnt – wandern entnervt in andere Bundesländer ab. Das ist ein Fakt, die Ministerin hat es ja schon angedeutet. Auch wenn Sie es ein bisschen relativiert haben, aber wir wissen, dass es so ist. Wir kennen das von vielen Leuten, die es betrifft, wir wissen es von vielen, die tagtäglich damit zu tun haben. Das ist die Krux, Thüringen steht hier in Konkurrenz zu anderen Bundesländern. In vielen Bereichen nehmen wir doch auch bewusst den Konkurrenzkampf mit anderen Bundesländern auf, suchen den ja sogar. Aber an dieser Stelle sind wir doch deutlich ins Hintertreffen geraten, denn die schleppenden Zulassungen sind ein deutlicher Wettbewerbsnachteil.
Wir haben schon vor Monaten das Gespräch mit dem Landesverwaltungsamt gesucht und die Situation ist leider nicht besser geworden. Frau Ministerin, ich musste etwas schmunzeln, als Sie gesagt hatten, Sie hatten mit der Spitze des Landesverwaltungsamts gesprochen und es wurde Ihnen zugesagt, dass jetzt alles besser wird. Das scheint so ein Stückchen weit die Methode der Hausleitung zu sein, immer zu sagen, es wird alles besser und es kommt. Wie gesagt, wir haben schon vor vielen Monaten das Gespräch gehabt – ich glaube, es ist inzwischen ein halbes bis Dreivierteljahr her – und es ist nicht besser geworden. Ich hoffe, dass mit der Aussage Ihnen gegenüber vielleicht noch ein bisschen mehr Druck in die gesamte Geschichte kommt, ansonsten können wir uns gemeinschaftlich
an die Hand nehmen und uns gemeinsam freuen, dass wir die Zusage erhalten haben, das Problem aber weiterhin besteht.
Unser Antrag hat vor allem das Ziel, dieses Problem noch mal grundsätzlich anzugehen – Sie sind ja auch auf alle Aspekte dieses Antrags eingegangen –, denn wir haben ein bisschen das Gefühl, dass an manchen Stellen, ich will nicht sagen: die Hände in den Schoß gelegt werden, aber schon so ein bisschen abgewartet wird, nach dem Motto, na ja, wir warten mal ab, bis sich die Prozesse ein bisschen eingespielt haben, wir warten mal ab, bis die Zusagen vom Landesverwaltungsamt greifen usw. Ich habe da jetzt einfach die Geduld verloren, die CDU-Fraktion hat hier die Geduld verloren und das geht so einfach nicht mehr weiter.
Aber um hier einem Missverständnis vorzubeugen: Wenn wir sagen, wir wollen Zulassungsverfahren beschleunigen, dann meinen wir nicht: Wir brauchen dringend Ärzte, also drückt da mal ein Auge zu. Dieses Missverständnis will ich hier auf gar keinen Fall aufkommen lassen. Nein, die fachlichen Anforderungen an Ärztinnen und Ärzte sind hoch, und das ist auch gut und richtig so. Die Frage der Qualitätssicherung der ärztlichen Berufsausübung ist ein hohes Gut und die gilt es zu bewahren. Vor allem der Patientenschutz ist ein hohes und großes Anliegen der CDU-Fraktion und soll durch unseren Antrag in keiner Weise geschmälert werden. Es ist auch richtig, gute Sprachkenntnisse einzufordern – natürlich, das würde nie jemand infrage stellen. Ein Arzt muss sich mit Patienten und Kollegen verständigen können. Alles andere wäre absolut fatal und würde dem Thüringer und dem gesamten deutschen Gesundheitssystem nicht guttun, würde das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in das Gesundheitssystem schwächen. Das gilt es unter allen Umständen zu verhindern.
Sie haben zu Recht gesagt, dass die Landesärztekammer seit Januar 2018 für die Sprachtests zuständig ist. Das ist sicherlich ein wichtiger Schritt, der einiges verbessert hat. Laut dem „Deutschen Ärzteblatt“ ist es inzwischen so, dass dort drei Prüfungskommissionen mit insgesamt zwölf Kandidaten pro Woche tätig sind – Sie haben die Zahlen auch noch mal genannt.
Ich will vielleicht eine andere Zahl nennen, die auch noch mal zeigt, dass dort natürlich intensiv gearbeitet wird. So ist der Rekordhalter unter den Prüfern auf sage und schreibe 69 Prüfungen gekommen –
Stand November 2018 –, eine immense Leistung. An dieser Stelle muss man diesen Prüferinnen und Prüfern auch einfach mal danken, denn sie machen das wohlgemerkt ehrenamtlich, also sie sind außerhalb ihrer eigentlichen Arbeitszeit für die Ärztekammer dort tätig. Also vielen Dank für dieses große Engagement.
Eine Zahl, die Sie genannt haben, möchte ich auch noch mal betonen: Zur Wahrheit gehört auch dazu, dass viele Bewerber – eben 40 Prozent – an den Sprachtests scheitern. Aber diese Wiederholungen, die notwendig sind – und das Recht auf Wiederholungen besteht –, binden auch zusätzliche Kapazitäten. Und hier stellt sich die Frage – abseits dessen, wie ich es schon gesagt habe –, dass die Sprache wichtig ist: Gibt es in Thüringen überhaupt ausreichend Kurse, in denen sich Ärzte auf den Sprachtest „Patientenkommunikation – Niveau B2“ vorbereiten können? Das ist, denke ich, eine wichtige Frage, die wir mal im Ausschuss diskutieren sollten, denn nach meinen Informationen ist ein großer Anbieter für fachspezifische Sprachkurse für Ärzte aus Thüringen abgewandert. Die Freiburg International Academy hat diese Kurse am Standort Jena in Zusammenarbeit mit der Landesärztekammer angeboten. Die Academy hat sich jetzt aus Thüringen zurückgezogen, weil das Zulassungsverfahren zu kompliziert ist und ihr immer wieder Steine in den Weg gelegt wurden.
Sicherlich gehören zu solchen Berichten immer zwei Seiten und sicherlich muss man sich da auch das gesamte komplexe Verfahren anschauen, aber ein Quäntchen Wahrheit wird doch daran sein. Also müssen wir uns anschauen, wie wir verhindern können, dass wir es in diesem Bereich unnötig kompliziert machen und die Leute, die wir für dieses Zulassungsverfahren brauchen, um diese Sprachkurse zu geben, nicht auch noch vergrätzen. Vielleicht können Sie dazu nachher auch noch mal etwas sagen, Frau Ministerin, ich sehe, Sie machen sich Notizen. Es wäre vielleicht nicht verkehrt, wenn wir dazu auch vorher schon mal noch ein paar Informationen bekommen könnten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie Sie sehen, haben wir uns auch mit einem umfangreichen Fragenkatalog an die Landesregierung gewandt. Ich danke an der Stelle auch noch mal für die ausführliche Beantwortung. Was mir allerdings etwas gefehlt hat, war die Analyse der Hemmnisse. Sie haben natürlich gesagt, welche Schwierigkeiten es gibt und welche Zusagen Sie erhalten haben. Sie haben zu Recht einige Maßnahmen erwähnt, die auch wichtig sind, und ich will zugestehen, dass
Sie das verändert und auch verbessert haben, aber Sie haben das Problem eben nicht in Gänze gelöst. Deswegen hat mir der selbstkritische Aspekt in Ihrer Analyse etwas gefehlt, was wir noch machen können, was wir darüber hinaus, was bisher geschehen ist, noch tun können, um die langen Wartezeiten zu verhindern und die persönlichen Zwänge und die persönlichen harten Schicksale, die damit oftmals verbunden sind, zu minimieren.
Auch die Fragestellung, was zum Beispiel die Gründe für das Nichtbestehen sind, ist ein Punkt, den wir auch noch mal ausgiebiger diskutieren sollten, um zu schauen, wie wir dann im System eine Glättung herbeiführen und das Ganze etwas effektiver gestalten können. Ich denke, der Blick auf die anderen Bundesländer ist dabei durchaus angesagt. Sie haben ja auch schon von Kooperation gesprochen – ich denke, das ist grundsätzlich der Schlüssel, um das gesamte Prozedere zu verbessern, denn wir sind nun mal nur ein kleines Bundesland mit 2,1 Millionen Einwohnern. Manche Infrastruktur ist vielleicht einfach besser, wenn man sie mit anderen Bundesländern aufbaut – sei es für Prüfungen von bestimmten Qualifikationen. Aber das würde ich grundsätzlich vielleicht noch mal in den Raum stellen, darüber müssen wir noch mal ausgiebig diskutieren.
Wir haben die Landesregierung aufgefordert, verschiedene Maßnahmen zu ergreifen und vor allen Dingen den Prozess der Approbation und auch den Prozess der Anerkennung der Qualifikation von ausländischem Pflegepersonal zu beschleunigen, wohlgemerkt nicht, indem man Standards aufweicht, sondern unnötige Hürden beseitigt und die Prozesse vereinfacht.
Ein weiterer Punkt, der bei den Bewerbern oft für ein Kopfschütteln und Frust sorgt, ist, dass einmal erteilte Berufserlaubnisse – Sie haben es auch erwähnt – in anderen Bundesländern nicht ohne Weiteres anerkannt werden. Das heißt, wechselt ein ausländischer Arzt in ein anderes Bundesland, ist ein neues Verfahren notwendig. Bei aller Liebe zum Föderalismus, aber das ist ein Musterbeispiel für unnötige Bürokratie, dass Schulabschlüsse gegenseitig anerkannt werden, aber Bildungsabschlüsse in dem Bereich nicht. Die Logik sehe ich nicht und, Frau Ministerin, nach Ihren Ausführungen habe ich die Logik tatsächlich einfach nicht verstanden. Vielleicht können Sie auch dazu noch mal ein paar Sätze sagen. Wenn wir einen Bildungsabschluss/ Berufsabschluss akzeptieren, dann verstehe ich nicht, warum es nicht möglich ist, dass derjenige in ein anderes Bundesland geht, sich dort niederlässt. Wenn Thüringen sagt, dass dieser Berufsabschluss
gültig ist, warum soll das nicht dann auch in Sachsen seine Gültigkeit haben und andersherum?
Meine Damen und Herren, im Prozess der Approbation und der Anerkennung von Berufsabschlüssen gibt es eindeutige Schwachstellen. Da brauchen wir nicht drum herumreden, ich habe auch das Gefühl, bei allen Rednern, die heute hier schon gesprochen haben, ist das ein Punkt, der nicht geleugnet wird und der durchaus auch Zustimmung findet, dass er so besteht. Das ist nicht wegzudiskutieren. Aber die Frage ist eben: Wo genau liegt dieses Problem? Aber die noch wichtigere Frage ist natürlich auch: Wie kann man dieses Problem lösen? Wir wollen uns nichts vormachen. Es ist ein komplexes Problem. Aber – und das will ich klar und deutlich sagen – ich sehe bei der gesamten Situation immer noch die Schlüsselrolle beim Landesverwaltungsamt. Frau Ministerin, ich weiß, dass Sie da genauso gegen Windmühlen kämpfen, wie es andere tun. Ich weiß, dass das ein schwieriger Prozess ist. Ich habe schon, wie gesagt, über diese lustige Situation gesprochen, dass Sie die gleiche Information von der Verwaltungsspitze bekommen haben wie wir und wahrscheinlich jeder andere auch. Aber es ist ein Fakt, dass Bewerber wegen schnellerer Verfahren in anderen Bundesländern dorthin wechseln. Das ist jedes Mal ein Verlust für Thüringen. Ich komme nicht umhin, dort die größere Verantwortung beim Landesverwaltungsamt zu suchen. Ich möchte Sie und die gesamte Landesregierung und alle zuständigen Ministerien bitten, dort für eine Verbesserung, für eine Beschleunigung des Verfahrens zu sorgen. Wenn dafür eine Qualifikation des Personals notwendig ist, Personalaufbau in dem Bereich notwendig ist, dann ist das eben so.
Aber es hat auch etwas mit der Qualität zu tun, nicht nur, dass die Leute schneller in Thüringen anerkannt werden, sondern dass wir auch mit entsprechendem Personal sicherstellen können, dass die Qualität im Gesundheitswesen Bestand hat.
Ich will abschließend noch eines zusammenfassen: Lassen Sie uns vor allen Dingen gemeinsam diese letzten Bremsklötze lösen, die es noch gibt. Ich will das ganz bewusst sagen: die letzten Bremsklötze. Es ist viel passiert. Es ist sicherlich auf Druck der Presse in der öffentlichen Debatte, die dort entstanden ist, auch einiges passiert, aber ich habe das Gefühl, dass für die betroffenen Ärzte und Pflegekräfte, aber auch für unsere Krankenhäuser und für die Patientinnen und Patienten noch kein vollständig befriedigender Zustand eingetreten ist. Sehen Sie unseren Antrag bitte als eine Initiative dazu. Sie werden dort die CDU-Fraktion immer hinter sich haben, wenn es darum geht, wichtige Schritte einzu
leiten. Ich habe das Gefühl, im gesamten Haus werden wir dort sicherlich eine sehr gute Diskussion im Ausschuss haben. Ich bedanke mich schon jetzt dafür, dass der Antrag aller Voraussicht nach an den Ausschuss überwiesen wird, und hoffe, dass wir dort eine intensive Diskussion führen können. Lassen Sie uns gemeinsam das Beste für die Betroffenen und für das Thüringer Gesundheitswesen tun! Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Zwischenfrage bezieht sich auf Ihre Aussage bezüglich der Ökonomisierung im Gesundheitssystem. Sie hatten auch betont, dass der Kollege Dr. Hartung gar nicht so sehr am Thema vorbeigesprochen hat, und haben vor allem über die Rahmenbedingungen ge
sprochen. Ich will vor allen Dingen eines von Ihnen wissen: Sehen Sie abseits aller Problematiken, die Sie mit der Ökonomisierung haben, nicht grundsätzlich die Notwendigkeit, die Anerkennung ausländischer Ärzte oder Pflegekräfte in Thüringen oder in Gesamtdeutschland zu optimieren,
weil wir nicht von einer Problematik der Ökonomisierung sprechen, sondern weil wir von der Globalisierung sprechen? Wir reden immer von einem vereinten Europa und tun uns eben damit schwer. Glauben Sie nicht, dass das das eigentlich grundsätzliche Problem ist und da die Grundnotwendigkeit entsteht?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, nachdem der Kollege Bühl schon zu dem Punkt gesprochen hat, habe ich gesagt: Ich halte mich erst einmal zurück und schaue mir an, was hier so für Dinge besprochen werden, die vielleicht auch eine gewisse medizinische Relevanz haben. Aber nachdem ich doch manche Einlassung der Kollegin Engel gehört habe, hat es mich doch nach vorn getrieben. Auf einige Dinge möchte ich noch einmal dezidiert eingehen.
Zum einen muss ich sagen, dass ich doch erstaunt bin aufgrund dieses Antrags. Als ich den zum allerersten Mal in der Hand gehalten habe, war ich erstaunt, einen Antrag von Rot-Rot-Grün zu lesen, in dem tatsächlich der Begriff „Prävention“ vorkommt. In der Form, in der Qualität haben Sie beim Thema „Drogen“ zum allerersten Mal in dieser Legislaturperiode das Thema „Prävention“ aufgegriffen. Herzlichen Glückwunsch dazu erst einmal, dass es doch sogar zu einem fast biederen Antrag von Ihrer Seite gekommen ist.
Ich kann mich nur wundern, wie es jetzt zu solchen fast bürgerlichen, vernünftigen Anträgen bei Ihnen kommt. Vielleicht wollen sie sich so ein bisschen einen Anstrich geben, so kurz vor der Landtagswahl. Das kann auch gut sein, aber der Antrag ist einfach nicht die Sprache, die Sie sonst in diesem Bereich pflegen, das muss man klar und deutlich sagen.
Als ich mir den Beitrag der Kollegin Engel angehört habe, dann hat sie Ihrem Antrag auch wieder die Fassade und schon ein bisschen auch die scheinheilige Maske vom Gesicht gerissen. Denn Sie sind und bleiben – und das hat man auch in dem Haushalt gesehen, den Sie jetzt eingereicht haben – auch die Koalition des Drug-Checking. Das sind Sie, und Sie sind eben nicht primär die Partei der Prävention, wie Sie das hier schreiben.
Nein, Quatsch ist, dass Sie es Leuten ermöglichen, ganz entspannt zu konsumieren, und den Leuten zu erklären, wie harmlos alles ist. Das ist DrugChecking und das ist nicht Prävention, sehr geehrte Kollegin. Sie verstehen nicht, welchen Schaden Sie damit anrichten.
Und dann eines noch mal, um das klar und deutlich zu sagen: Abschreckung ist und bleibt wichtig. Mit der Art und Weise, wie Sie immer Abschreckung relativieren, richten Sie einen Schaden an, der ist einfach nicht mehr gutzumachen.
Zur Prävention gehört auch eine Abwägung dazu, das sagt Ihnen jeder Experte. Mit welchen Experten Sie da reden, das will ich gar nicht wissen. Die Fraktion der CDU wirbt seit Jahren für Prävention. Bei dem Thema waren wir immer diejenigen, die gesagt haben: Nicht Verharmlosung, sondern Prävention ist das Entscheidende.
An der Stelle will ich noch mal eines klar und deutlich sagen: Wie Sie hier die Themen vermischen, insbesondere auch wenn es um das Thema „Alkohol“ geht, das ist schon sehr problematisch. Ja, natürlich ist Alkohol gefährlich. Wenn Alkohol missbraucht wird, dann ist das ein Problem. Sie werfen uns bei dem Thema immer Verharmlosung vor. Mit welcher Konsequenz oder – ich weiß nicht, wie Sie das machen – mit welcher Gewissensfreiheit Sie dann aber den Schritt tun und andere Drogen verharmlosen, das ist mir vollkommen unklar. Uns vorzuwerfen, wir würden Alkohol verharmlosen, und im nächsten Schritt verharmlosen Sie ein gutes Dutzend anderer Drogen, das ist einfach inkonsequent und ein absolut irrer Widerspruch.
Ich will zu dem Antrag noch einen Punkt sagen, insbesondere zu dem Punkt, wo es darum geht, die Lehrer zu stärken: Ja, unbedingt! Wir müssen unsere Lehrer stärken, denn das sind die, die direkt vor Ort mit den Schülern zu tun haben, die vor Ort erkennen, wo es Probleme gibt. Wir müssen sie sensibilisieren, wir müssen sie fortbilden. Das ist ein Punkt, über den wir tatsächlich reden müssen. Deswegen stellen wir als CDU-Fraktion den Antrag auf Überweisung an die entsprechenden Ausschüsse – an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport und an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit. Denn wenn wir – und das ist das Beste – die Reden dazu ignorieren, die aus Ihren Fraktionen gekommen sind, vor allen Dingen von der Kollegin Engel, dann ist an dem Antrag tatsächlich etwas Diskutierbares dran. Aber wie gesagt: Man sollte die Redebeiträge dazu am besten ignorieren. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich stelle folgende Mündliche Anfrage:
Förderung von Brandschutzgutachten für Schulen in freier Trägerschaft
Die Thüringer Bauordnung sowie die Thüringer Schulbaurichtlinie stellen besondere Anforderungen an Brandschutzanlagen, Brandschutzeinrichtungen und Brandschutzvorkehrungen in den Thüringer Schulen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Besteht für Schulen in freier Trägerschaft die Möglichkeit, von der öffentlichen Hand Fördermittel für die Erstellung eines Brandschutzgutachtens zu erhalten?
2. Falls ja, wo und auf welcher Rechtsgrundlage können Schulen in freier Trägerschaft diese Fördermittel beantragen?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Im Namen der Abgeordneten Floßmann stelle ich folgende Mündliche Anfrage:
Die Thüringer Landesregierung hat in ihrem Doppelhaushalt 2018/2019 unter Titel 892 01, Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen für Schieneninfrastrukturvorhaben, finanzielle Mittel für die Planungsleistungen zum Wiederaufbau der Schieneninfrastruktur Werrabahn Eisfeld–Coburg eingestellt. Mit diesen Geldern sollte ein Raumordnungsverfahren durchgeführt werden.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Erkenntnisse liegen aus dem Raumordnungsverfahren Werrabahn Eisfeld–Coburg vor?
2. Welche Planungsleistungen in welcher Kostenhöhe wurden bisher durchgeführt?
3. Liegt eine Absichtserklärung des Freistaats Thüringen zur Umsetzung des Bauvorhabens Bahnlückenschluss Eisfeld–Coburg vor und – wenn ja – an welche Voraussetzungen ist diese geknüpft?
4. Welche weiteren Schritte zur Umsetzung des Vorhabens sind in welchem Zeitraum geplant?
Vielen Dank.
Eine Nachfrage: Ist in einem Raumordnungsverfahren die Beteiligung eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens zwingend vorgeschrieben?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, eines vielleicht gleich zu Beginn: Aus meiner Sicht ist es nicht sinnvoll, über ein laufendes Insolvenzverfahren zu debattieren.
Und der zweite Punkt: Das Wichtigste für uns in der Politik ist – da denke ich, sind wir uns alle einig –, dass die Insolvenz keine Auswirkungen auf den laufenden Klinikbetrieb haben darf. Die Versorgungssicherheit ist gewährleistet und mir ist es ganz wichtig, dass wir mit diesem Punkt, den wir heute hier diskutieren, klarmachen, dass es keine Panikmache geben darf. Die Patienten werden wie bisher versorgt; an allen Standorten der Klinikgesellschaft besteht keine Gefahr, dass Menschen nicht die notwendige Hilfe erhalten.
Für Insolvenzen gibt es festgelegte Wege und das ist auch hier der Fall. Es ist also eigentlich keine Frage der Politik, wir können natürlich trotzdem ger
ne diskutieren, aber allein schon deswegen ist Ihr Antrag abzulehnen.
Ein weiterer Aspekt, den ich gerne noch betonen möchte, ist, dass laut Medienberichten der Standort Bad Frankenhausen – das hat die Kollegin auch schon gesagt – hoch defizitär ist. Ein Fakt, an dem man natürlich erst einmal nicht vorbeikommt. Wir reden angeblich von einem Minus von einer halben Million Euro pro Monat. Pro Monat eine halbe Million Euro! Angesichts dieser Zahl muss schon jedem klar sein, dass es natürlich ein einfaches Weiter-So nicht geben kann und das an der Realität schlicht vorbei geht. Man muss allerdings schon fragen: Warum musste es zu einer Insolvenz kommen? Das Problem, was durchaus eine Rolle spielt, ist sicherlich auch – und das wurde in den Medien auch breit diskutiert – die Abhängigkeit von einem einzelnen Arzt, einer einzelnen Dienstleistung.
Natürlich sind Spezialisierungen richtig und auch wichtig. In einer Krankenhauslandschaft wie der Thüringer sind Spezialisierungen von Häusern sicherlich zukunftsweisend. Aber wenn Spezialisierung, dann eben auch richtig und nicht in Abhängigkeit. Warum ist diese Strukturierung, die so wichtig für diese Häuser gewesen wäre, nicht gelungen? Die nötigen Mittel sind vorhanden, sie waren vorhanden. Wir reden vom Krankenhausstrukturfonds beim Bundesversicherungsamt. Und der Fonds ist absurderweise auch noch genau für solche Fälle gedacht: Konzentration von stationären Versorgungsangeboten und Umwandlung von Krankenhäusern in nicht akutstationäre örtliche Versorgungseinrichtungen wie etwa Gesundheitszentren. Natürlich wäre das ein gangbarer Weg für diese Region gewesen. Und laut Medienberichten wollte der Träger diesen Weg auch so gehen. Also warum ist genau daraus nichts geworden? Die Chancen waren extrem hoch, dass die Mittel eben in die Region hätten fließen können, die 27 Millionen Euro, von denen gesprochen wird, eigene Mittel des Freistaats und eben auch Mittel von der Bundesebene, vom Strukturfonds.
Ich muss ganz ehrlich an der Stelle auch die Frage stellen: Hat die Landesregierung hier vielleicht auch ihre Hausaufgaben nicht gemacht? Wenn wir mit denjenigen reden, die an diesem Prozess beteiligt waren, dann hört man immer wieder die Klage, dass die Landesregierung nicht entsprechend unterstützt hat, sondern eher der Bremser war, eher ein träger Teil in diesem Prozess war. Ich will der Landesregierung hier nicht die Schuld in die Schuhe schieben. Aber natürlich muss man an so einem Punkt hier mal darüber reden, warum das nicht geklappt hat, auch die Frage stellen: Wo hat die Landesregierung hier vielleicht nicht alles getan, was
notwendig gewesen wäre, und die Chance vertan, diese Häuser zu retten und ihnen vielleicht außerhalb des Insolvenzverfahrens eine Zukunft zu geben?
Die Leidtragenden – und das ist das eigentlich Tragische an der ganzen Geschichte – sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Häuser. Wir waren erst vor Kurzem in der Region und haben uns dort einiges angeschaut. Ich muss ganz ehrlich sagen: Mir tut es wirklich für jeden leid, der davon betroffen ist. Meine Hoffnung ist nun aber auch, dass der Insolvenzantrag der nötige Weckruf ist, um dort eine langfristige Lösung herbeizuführen. Alle Beteiligten müssen sich zusammensetzen und nach einer tragfähigen Lösung suchen, die kommunale Ebene, und ich erwarte hier mehr Vermittlung vonseiten des Ministeriums. Das Entscheidende dabei ist: Die medizinische Versorgung in der Region muss gewährleistet sein. Es müssen möglichst viele Arbeitsplätze für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten bleiben. Und – das ist wahrscheinlich der entscheidende Punkt, weil er alles zusammenfasst: Wir brauchen eine zukunftsfähige Struktur in der Region für eine stabile und an den Patienten orientierte medizinische Versorgung. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin und vielen Dank auch ans Sozialministerium für die vorbildhafte Anwesenheit, damit wir gleich mit Frage 2 starten können.
Versorgungsengpässe bei Grippeimpfstoffen
Laut Medienberichten gibt es derzeit bei zahlreichen Ärzten und Apothekern in Thüringen Engpässe bei der Versorgung mit Grippeimpfstoffen (mit Vierfach-Wirkstoff).
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie lange müssen Patienten in Thüringen nach Kenntnis der Landesregierung derzeit auf eine Grippeimpfung warten?
2. Welche Gründe sieht die Landesregierung für die Versorgungsengpässe?
3. Gibt es nach Kenntnis der Landesregierung regionale Auffälligkeiten bei der Versorgung mit Grippeimpfstoffen?
4. Wie gestaltet sich nach Kenntnis der Landesregierung die Versorgung mit Grippeimpfstoffen insbesondere im Landkreis Altenburger Land?
Vielen Dank erst mal für die Ausführungen. Zwei Fragen, die eine ist noch mal eine Verständnisnachfrage: Der Bedarf an Grippeimpfungen bezog sich – Sie hatten es nur kurz angedeutet – auf den Sprechstundenbedarf, der von den Ärzten angemeldet wurde?
Alles klar. Das war das eine und das Zweite ist – Sie hatten auch noch auf die Bedeutung der Vorbestellungen und des langen Produktionsprozesses hingewiesen –: Können Sie jetzt schon abschätzen oder können Sie vielleicht kurz ein Bild zeichnen, wie sich die jetzige Situation und die Bestellsituation vielleicht auch schon auf das nächste Jahr auswirken könnten, oder könnten Sie da vielleicht irgendwelche Hinweise geben oder übernimmt das Ministerium vielleicht sogar schon aktuell irgendwelche Maßnahmen, um da eben vorzubeugen, damit im nächsten nicht wieder ähnliche Probleme entstehen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Zuschauer auf der Tribüne, insbesondere die Tischtennisfreunde aus Schmölln, von denen ich gehört habe, dass sie da sind. Herzlich Willkommen!
Der Gesetzentwurf der Landesregierung mit dem Titel „Thüringer Gesetz zur Neustrukturierung der Familienförderung und zu Änderungen bei Stiftungen“ wurde in der 127. Plenarsitzung am 26. September 2018 erstmals beraten. Parallel brachten die Regierungsfraktionen einen Entschließungsantrag mit dem Titel „Vielfalt der Familie in Thüringen stärken“ ein. Der Gesetzentwurf wurde an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit federführend sowie an den Gleichstellungsausschuss, den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien, den Innen- und Kommunalausschuss und den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Der Entschließungsantrag wurde an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit federführend, den Gleichstellungsausschuss, den Haushalts- und Finanzausschuss sowie den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschloss in seiner 50. Sitzung am 17. Oktober 2018, eine mündliche sowie eine schriftliche Anhörung zum Gesetzentwurf und zum Entschließungsantrag durchzuführen. Insgesamt wurden rund 80 Institutionen, Vereine und öffentliche Stellen um eine mündliche oder schriftliche Stellungnahme gebeten. Der Ausschuss kam überein, den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien, den Innen- und Kommunalausschuss, den Haushaltsauschuss sowie den Gleichstellungsausschuss als Zuhörer zur mündlichen Anhörung einzuladen.
In seiner 51. Sitzung am 25. Oktober beschloss der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit, eine Online-Diskussion durchzuführen. Die OnlineDiskussion wurde am 26. Oktober eröffnet und am 20. November 2018 geschlossen. Es gab keine Beiträge im Diskussionsforum. In seiner 52. Sitzung am 9. November 2018, einer außerplanmäßigen Sitzung, beschäftigte sich der Sozialausschuss kurzfristig erneut mit dem Gesetzentwurf. Der Tagesordnungspunkt war einen Tag vorher auf die Tagesordnung gesetzt worden, ohne vorher eine Einigung zwischen den Fraktionen herbeizuführen. Anlass der außerplanmäßigen Sitzung war ein sechsseitiger Änderungsantrag der Regierungsfraktionen zum Gesetzentwurf, der den Abgeordneten ebenfalls erst einen Tag vor der planmäßigen Sitzung zugegangen war. Zumindest die Abgeordneten der Oppositionsparteien, welchen der Änderungsantrag zuvor nicht bekannt war, hatten dadurch keine Möglichkeit, den umfangreichen und inhaltlich folgenschweren Änderungsantrag angemessen zur Kenntnis zu nehmen und sahen sich dementsprechend in ihren Rechten als Abgeordnete eingeschränkt. Der Sozialausschuss beschloss, eine schriftliche Anhörung zum Änderungsantrag der Regierungsfraktionen parallel zum bereits laufenden Anhörungsverfahren durchzuführen.
Die mündliche Anhörung fand in der 53. Sitzung des Sozialausschusses am 20. November in öffent
licher Sitzung statt. Die Anhörung fand somit auf Basis des Gesetzentwurfs statt, zu dem die Regierungsfraktionen inzwischen selbst einen umfangreichen Änderungsantrag eingereicht hatten. In seiner 54. Sitzung am 29. November hatte der Sozialausschuss die mündliche und schriftliche Anhörung ausgewertet. Der Ausschuss empfahl, den Gesetzentwurf „Thüringer Gesetz zur Neustrukturierung der Familienförderung und zu Änderungen bei Stiftungen“ mit den Änderungen entsprechend Vorlage 6/4938 anzunehmen.
Zugleich wurde in der 54. Sitzung ein Änderungsantrag mit einer Neufassung des Entschließungsantrags „Vielfalt der Familien in Thüringen stärken“ verteilt. Die mitberatenden Ausschüsse für Haushalt und Finanzen, für Gleichstellung sowie für Inneres und Kommunales wurden gebeten, abweichend von § 81 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtags die Beratung über die Neufassung des Entschließungsantrags vor der abschließenden Beratung des federführenden Sozialausschusses durchzuführen.
Der mitberatende Gleichstellungsausschuss hat den Gesetzesentwurf sowie den neugefassten Entschließungsantrag in seiner 37. Sitzung am 5. Dezember 2018 beraten und empfiehlt, den Gesetzentwurf mit den vom federführenden Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfohlenen Änderungen entsprechend Vorlage 6/4938 sowie den neugefassten Entschließungsantrag in Vorlage 6/ 4929 anzunehmen.
Der federführendende Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit hat über den neugefassten Antrag in seiner 55. Sitzung am 6. Dezember 2018 abschließend beraten und empfiehlt, den Entschließungsantrag in der Neufassung entsprechend Vorlage 6/4929 anzunehmen.
Der mitberatende Innen- und Kommunalausschuss hat den Gesetzentwurf sowie den neugefassten Entschließungsantrag in seiner 65. Sitzung am 6. Dezember 2018 beraten und empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs mit den vom Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit vorgeschlagenen Änderungen entsprechend Vorlage 6/4938 sowie der Neufassung des Entschließungsantrags in Vorlage 6/4929.
Der Ausschuss für Europa, Kultur und Medien hat den Gesetzentwurf in seiner 54. Sitzung am 7. Dezember beraten und empfiehlt, den Gesetzentwurf mit den vom Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfohlenen Änderungen anzunehmen.
Schließlich hat der ebenfalls mitberatende Haushalts- und Finanzausschuss den Gesetzentwurf sowie den neugefassten Entschließungsantrag in seiner 64. Sitzung am 7. Dezember 2018 beraten und empfiehlt, den Gesetzentwurf mit den vom Aus
schuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit vorgeschlagenen Änderungen entsprechend Vorlage 6/4938 sowie den Entschließungsantrag in der Neufassung entsprechend Vorlage 6/4929 anzunehmen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, da es sich hier um ein explizit gesundheitspolitisches Thema handelt, darf ich hier wieder das Wort ergreifen, insbesondere weil es um das gemeinsame Landesgremium geht – ein Gremium, über das wir hier in diesen Reihen schon mehrmals gesprochen haben und von dem die CDU weiterhin überzeugt ist, dass es eine wichtige Rolle spielen kann. Das gemeinsame Landesgremium für sektorenübergreifende Versorgung kann diese wichtige Rolle spielen. Die Betonung liegt wieder einmal auf „kann“, Frau Ministerin.
Es kommt mir vor, als wenn ich vor wenigen Stunden schon hier gestanden hätte und ich auch da schon mal Kritik losgeworden bin, dass Sie nicht ganz das Potenzial nutzen, was darin liegt. Aber ich werde noch ausführen.
Das Beispiel anderer Bundesländer zeigt nämlich, wie das sogenannte 90a-Gremium – benannt nach dem entsprechenden Paragrafen im fünften Sozialgesetzbuch – funktionieren kann. Der Unterschied zu anderen Bundesländern, wo dieses Gremium entsprechend genutzt wurde: Dort herrscht ein klarer politischer Wille und eine klare Kommunikation der Politik in das Gremium hinein. Beides sehe ich in dieser Form in Thüringen leider nicht. Die Teilnehmer des Gremiums müssen wissen: Was soll das Gremium eigentlich tun? Was ist die Aufgabe? Wo wollen wir eigentlich hin? Warum sitzen wir hier?
Die Verlängerung der Befristung vor einem Jahr, als wir hier genau über diese Bedeutung auch schon gesprochen haben, war ein wichtiger Punkt. Die Begründung der Landesregierung damals war: Wir brauchen die Zeit, weil so viel zu tun ist. Die Realität 2018 sieht anders aus. Soweit Sie das auch letztens erst berichtet hatten, fand im Jahr 2018 gerade einmal eine Sitzung des Gremiums statt und zwar im Juni. Eine Bilanz, die doch etwas zweifelhaft ist. Außerdem sollte die Verlängerung genutzt werden, um Änderungen zu beraten. Meine Frage jetzt an Sie – Sie werden dazu sicherlich ausführen: Sind das jetzt die Änderungen, für die Sie ein Jahr gebraucht haben? Was haben Sie in dem Jahr überhaupt gemacht? Um es deutlich zu sagen: Ich sehe ein Ministerium, das bei diesem Thema verzögert und auf Teufel komm raus aufschiebt. Ich sehe ein Ministerium, das verzweifelt versucht, Zeit zu gewinnen. Aber ich frage mich: Warum? Sie scheinen gar nicht zu wissen, was Sie mit dieser Zeit anfangen sollen. Einfach nur moderieren und sich Vorträge anhören, ist einfach zu wenig.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir als CDU-Fraktion haben die Verlängerung vor einem Jahr auch schon mitgetragen und tragen auch heute die Entfristung wieder mit, weil wir weiterhin davon überzeugt sind, dass das 90a-Gremium ein sinnvolles Instrument ist. Aber das Ganze ist sinnlos, wenn die Gesundheitsministerin nicht endlich Antworten auf die entscheidenden Fragen findet. Wohin wollen wir mit dem Gremium? Dazu habe ich bis heute noch keine Antwort von Ihnen gehört. Sie sagen jedes Mal: Es ist wichtig, die Leute müssen eingebunden werden. Aber wohin wollen wir, was planen Sie mit diesem Gremium? Mit welchen Aufgaben soll es vielleicht zukünftig betraut werden? Was erwarten Sie auch von den Teilnehmern? Wenn man mit Teilnehmern des Gremiums spricht oder allgemein mit Akteuren der Gesundheitspolitik, dann bekommen diese keine Signale vom Gesundheitsministerium, vom Sozialministerium, was sie
eigentlich für eine Perspektive mit diesem Gremium haben.
Wir alle sind hier d’accord, sind uns einig, dass das Potenzial hat. Aber Sie müssen dort klarer kommunizieren, Frau Ministerin. Wie soll das Gremium weiter entwickelt werden? Das hat Potenzial, wir müssen aber nicht an der Stelle stehen bleiben, wo wir jetzt sind oder wo wir meinen, dass wir jetzt vielleicht alles erreicht hätten. Hierauf erhoffe ich mir Antworten von Ihnen und vor allem erhoffe ich mir von Ihnen, Frau Ministerin, auch endlich den Mut, bei diesem Thema Initiative zu zeigen und auch mal die Menschen zusammenzuführen, die Akteure, die vielleicht auch etwas misstrauisch sind bei der Einrichtung dieses Gremiums oder bei der Bedeutung dieses Gremiums.
Es genügt nicht, die Wichtigkeit der sektorenübergreifenden Versorgung zu betonen und dann ein Jahr lang quasi nichts zu tun. Also, Frau Ministerin, werden Sie aktiv, zeigen Sie Mut, gehen Sie voran! Wir haben hier viel Potenzial und es ist wieder einmal Potenzial, was leider nicht genutzt wird. Vielen Dank.
Herr Kubitzki, Sie kennen mich genau, das ist meiner Dauermodus.
Vielen Dank für die Möglichkeit, vielen Dank auch, Frau Präsidentin. Eine kurze Frage: Sie haben die verschiedenen Probleme dargelegt, auch in der Kommunikation. Aber sind Sie nicht auch der Meinung, dass es doch eine Frage der Moderation ist, diese Widerstände, von denen Sie gerade gesprochen haben, aufzulösen, und dass es auch eine Aufgabe des Ministeriums wäre, all diese Widersprüche beiseitezuschieben? Es ist ja nachvollziehbar, dass jeder seine Befindlichkeiten hat, aber das wäre doch in einem kommunikativen Prozess, der über eine einmalige Einladung hinausgeht, durchaus auflösbar. Meinen Sie nicht auch, Herr Kollege?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Frau Ministerin, ich hatte eigentlich vorgehabt, Ihnen vorzuwerfen, dass Sie auch keine inhaltlichen Dinge abgeliefert haben und dass Sie nicht berichtet haben, was für wichtige Schritte zu diesem wesentlichen Punkt gekommen sind. Jetzt muss ich Ihnen aber zumindest ins Zeugnis schreiben, dass Sie sich bemüht haben. Sie wissen, was das üblicherweise heißt. Ich muss sagen, das Thema – vielleicht nur als ein Anstoß – ist so wichtig, dass es, glaube ich, verkehrt ist, da heranzugehen und den Leuten zu sagen: Wir sprechen heute an diesem Tag über dieses eine Problem der sektorenübergreifenden Versorgung. Die Kunst bei der Moderation eines so großen Themenkomplexes ist es, ein Brainstorming zu starten.
Mich würde mal interessieren, welche Impulse die Landesregierung und das Ministerium gegeben haben, den freien Ideenfluss bei diesem Thema anzuregen. Sie wissen genau: Bei der sektorenübergreifenden Versorgung reden wir über einen Themenbereich, der so viele verschiedene Facetten hat. Sie haben angedeutet, welche Akteure da unterwegs sind, dass es dort fast unmöglich ist, ein Thema auf den Tisch zu legen und sich dann an diesem Tag zu einem Beschluss zu einigen oder zu sagen, so geht es jetzt weiter. Auch ich habe Erfahrung darin, solche Runden Tische zu moderieren, auch mit den gleichen Akteuren, die dort am Tisch sitzen. Wenn man dort einen freien Fluss der Ideen zulässt, ist es auch möglich, am Ende mit einem Beschluss hinauszukommen, der vielleicht auch manchmal überraschend ist und von dem man vielleicht am Anfang der Diskussion gar nicht wusste, dass es der Weg sein wird. Ich bin mir relativ sicher, dass Sie die Problematik einfach aktuell
falsch angefasst haben und dass Sie dort den Akteuren wahrscheinlich einfach etwas freien Lauf lassen müssen. Das vielleicht nur als Anregung.
Bitte nutzen Sie dieses Gremium mehr! Ich kenne die Akteure dort, wie Sie es gesagt hatten, die rennen bei uns allen immer die Türen ein. Deswegen glaube ich nicht, dass es nicht möglich wäre, dort andere Ergebnisse zu erzielen. Sie sind immerhin bemüht, das will ich Ihnen zugestehen, aber ich glaube auch, dass zwei Sitzungen im Jahr einfach zu wenig sind, und insbesondere nicht, wie Sie es angefasst haben. Danke.