Protokoll der Sitzung vom 21.03.2018

Erwähnenswert und ausdrücklich zu begrüßen ist in diesem Zusammenhang, dass mit dem Änderungsantrag das Merkzeichen Gl als entscheidendes Zugangskriterium definiert und so der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert wurde. So fand zumindest ein Teil der Änderungsvorschläge Eingang in den vorliegenden Regierungsentwurf. Vergessen wir bitte nicht: Blinde, gehörlose und taubblinde Mitbürger werden diese auch wichtigen Details verständlicherweise nur nachrangig interessieren. Vielmehr erwarten die Betroffenen zu Recht unbürokratische Hilfe und einen angemessenen Nachteilsausgleich im Bereich fehlender Mobilität, eingeschränkter Kommunikationsfähigkeit, sodass endlich gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben möglich wird. Es wird in nahezu allen Lebensbereichen, seien es nun Feierlichkeiten oder ganz alltägliche Situationen, unterstützende Hilfe benötigt, von der persönlichen Assistenz zur Gewährleistung einer uneingeschränkten Fortbewegung bis hin zum Gebärden- oder Schriftdolmetscher, der bei Amts- und Behördengängen barrierefreie Kommunikation sicherstellen muss. Gerade diese alltagsrelevanten Dolmetscherdienstleistungen sind erfahrungsgemäß sehr kostenintensiv, sodass sich die geplanten zusätzlichen 100 Euro Taubblindengeld als finanzielle Unterstützung schnell erschöpfen werden. Ein Zusatzbeitrag in Höhe von 100 Euro monatlich reicht schlichtweg nicht zur Deckung des behinderungsbedingten Mehraufwands bei Blindheit oder Taubblindheit. So geht unsere Frage an die Regierungsfraktionen: Warum waren Sie an dieser Stelle nicht mutiger und haben das Blinden- und Taubblindengeld konsequent an dem realen Bedarf notwendiger Assistenz orientiert,

(Beifall AfD)

der angesichts steigender Marktpreise weit über den von Ihnen kalkulierten Beiträgen liegt? Wenn es darum geht, Ihnen genehme ideologische Projekte zu finanzieren, finden Sie im Thüringer Haushalt auch immer schnell und unbürokratisch die benötigten Millionen.

(Beifall AfD)

Nach intensiven Diskussionen, langwierigen Anhörungsphasen und in Anbetracht des beträchtlichen Aufwands, der in das gesamte Verfahren investiert wurde, bleibt der Gesetzentwurf aus unserer Sicht weit hinter seinen Möglichkeiten zurück. Wir hätten uns gewünscht, dass ausnahmslos alle sinnesbehinderten Bürger in Thüringen einen deutlich höheren und an die allgemeine Preissteigerung angepassten Nachteilsausgleich – Stichwort „Dynamisierung“ – erhielten und der Verwaltungsaufwand deutlich geringer ausfällt, als der Regierungsentwurf erwarten lässt.

In dem Zusammenhang möchte ich noch anmerken, dass wir nach Prüfung des eingereichten Antrags der CDU auch diesem zustimmen, weil wir glauben, dass er grundsätzlich in die richtige Richtung weist und wir dem zu gegebener Zeit mit eigenen Initiativen beitreten werden.

(Beifall AfD)

Weil das Siebte Gesetz zur Änderung des Thüringer Blindengeldgesetzes sinnesbehinderten Personen schließlich eine kleine Besserstellung gewährt, stimmen wir dem Gesetzentwurf im Interesse der Betroffenen heute zu. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU, AfD)

Für die SPD-Fraktion hat Abgeordnete Pelke das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch ich begrüße alle Gäste, die schon begrüßt worden sind und darf mich auch bei dieser Gelegenheit noch mal herzlich bedanken, dass auch heute Gebärdendolmetscherinnen im Einsatz sind, um diese Debatte zu begleiten. Herzlichen Dank dafür.

Lassen Sie mich ganz kurz zur direkten Vorrednerin eigentlich nur einen Satz sagen. Ich bin immer wieder verwundert, wie man sich im Ausschuss nicht beteiligt und welche guten Ideen dann hier im Plenum vorgetragen werden. Ich wünschte es mir andersrum, aber das kann ja vielleicht noch kommen.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Vielleicht gehe ich erst mal auf diesen Entschließungsantrag der CDU-Fraktion ein. Herr Zippel, als wertgeschätzter Kollege, Sie haben einiges in Richtung Frau Stange gesagt, was ihre Argumentationen vor der rot-rot-grünen Regierung angeht, gerade im Bereich auch der betroffenen Verbände, was den Behindertenbereich angeht. Ja, Herr Zippel, ich stimme Ihnen zu, Regierung ist eben doch was anderes als Opposition, und ich stelle fest: Sie lernen im Moment gerade Opposition, denn das, was Sie hier vorgelegt haben, ist ein typischer Oppositionsantrag. Da hätte ich mehr erwartet und ich bin sehr enttäuscht darüber, weil wir bei dieser Thematik eigentlich immer verdammt gut miteinander gearbeitet haben,

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Sie sich auch bei der Diskussion um die Veränderungen im Blindengesetz sehr gut eingebracht haben, mitgetan haben und dann bin ich doch schon sehr enttäuscht. Sie haben die Gespräche mit dem Blinden- und Sehbehindertenverband Thüringen zu der Frage der finanziellen Absicherung der Beratungsstellen und der Landesgeschäftsstelle genau wie wir am 22. Februar geführt. Ja, wir waren auch darüber informiert, dass Sie diese Gespräche geführt haben. Insofern weiß jeder, wovon man redet. Dann bin ich sehr verwundert, dass heute Morgen von Ihnen ein solcher Antrag auf dem Tisch liegt und Sie sich nicht in der letzten Sozialausschusssitzung oder auf anderem Wege mal über diese Angelegenheit mit uns konkret verständigt haben. Schade.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wer es ernst meint, hätte das getan. Das finde ich sehr bedauerlich. Nicht nur wir, die Koalition, auch ich selbst habe direkt in Heiligenstadt noch mit Herrn Lindemann über die Thematik gesprochen. Wir haben von allen die Zusicherung und das Verständnis dafür entgegengebracht bekommen, dass wir uns dieser Problematik genau wie Sie annehmen. Das haben wir in den Gesprächen auch festgestellt und gesagt, dass Sie das auch unterstützen werden und dass jetzt das Ministerium an dieser Stelle am Arbeiten ist. Es tut mir wirklich leid, Herr Zippel, dass Sie nicht immer darüber informiert werden, was die Ministerin und die Staatssekretärin und das Ministerium gerade tun. Tut mir sehr leid. Ich weiß aber auch nicht, wo das steht, dass sich das Ministerium vorher mit Ihnen ins Benehmen setzen muss. Das tut mir ganz leid.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Besser wäre es mal!)

Dann sage ich, was die Frage auf Bundesebene angeht: Ja, da gibt es noch eine andere Konstella

(Abg. Herold)

tion und jetzt eine andere Regierungszusammenarbeit. Ich bin gespannt, wie intensiv wir jetzt in dieser Koalition auf Bundesebene umsetzen können, dass aus dem Bundesteilhabegesetz, was hin und her diskutiert worden ist – Frau Stange hat es schon gesagt, Frau Pfefferlein hat es schon gesagt –, etwas Vernünftiges machen bis hin zu einem Bundesteilhabegeld, und wie sehr Sie sich dafür einsetzen und mittun. Dann haben wir etwas geschafft, was wir auf Bundesebene machen können, gerade in den Bereichen zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Und ja, wir haben auch noch in Thüringen genug zu tun. Wir werden uns intensiv – und das haben wir auch schon gemacht, ist ja alles nichts Neues – mit dem Thüringer Gleichstellungsgesetz beschäftigen, weiterhin selbstverständlich, darüber haben wir schon oftmals diskutiert. Natürlich müssen wir daran weiterarbeiten und dann kann man ja auch durchaus überlegen, ob das eine oder andere von Ihren Themen, die Sie in diesem Entschließungsantrag aufgeschrieben haben, möglicherweise auch Eingang findet in die Diskussion oder möglicherweise sogar in das Gleichstellungsgesetz. Im Übrigen, was den Bereich der Digitalisierung angeht, auch da haben wir als SPD und CDU im Bundeskoalitionsvertrag vereinbart, dass wir im Bereich der Digitalisierung im Rahmen des Nationalen Aktionsplans in diesem Themenfeld einen Schwerpunkt sehen. Insofern, glaube ich, liegen wir eigentlich gar nicht so weit auseinander. Ich hätte mir eine andere Umgangsweise gewünscht und ich finde es schade, dass wir das, was wir heute an Gesetzesgrundlage auf dem Tisch liegen haben, damit im Prinzip weniger positiv bewerten von Ihrer Seite, als es tatsächlich ist. Und ja, in einer Regierung, wo man auch unter haushalterischen Aspekten eins nach dem anderen machen muss – Frau Pfefferlein hat darauf hingewiesen –, es werden auch nicht alle Dinge, die im Koalitionsvertrag auf Bundesebene stehen, sicherlich in einer Legislatur umgesetzt werden können. Wir müssen auch immer die Geldvarianten im Blick haben. Insofern bin ich sehr froh, was uns heute an Gesetzesgrundlage auf dem Tisch liegt. Zudem möchte ich mich jetzt auch noch mal zu dem einen oder anderen Punkt äußern.

Mit der Einführung des Sinnesbehindertengelds für gehörlose Menschen in Höhe von 100 Euro monatlich rückwirkend zum 1. Juli 2017 schließen wir in Thüringen eine Lücke beim finanziellen Nachteilsausgleich für sinnesbehinderte Menschen. Gehörlose Menschen in Thüringen erfahren so eine Unterstützung für ihre – es ist angesprochen worden – behinderungsbedingten Mehraufwendungen, wie es im Übrigen die Behindertenverbände seit Langem gefordert haben. Wir sind diesem Anliegen jetzt gerecht geworden.

Das Sinnesbehindertengeld wird unabhängig vom Einkommen und Vermögen mit dem Ziel gezahlt, die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für rund 1.900 Thüringerinnen und Thüringer zu erhöhen. Damit helfen wir beispielsweise bei der Finanzierung – es ist auch schon angesprochen worden – der kostenintensiven Einsätze von Gebärdensprachdolmetscherinnen oder Schriftsprachdolmetscherinnen.

Wir wollen dafür Sorge tragen, dass Menschen teilhaben können, denn die individuelle Teilnahme an Veranstaltungen, der Besuch von Behörden, die Nutzung von Dienstleistungen und eine barrierefreie Kommunikation sind Ausdruck der Selbstbestimmung. Vor allem wollen wir mit der Einführung dieser Unterstützung die vielen Mehrbelastungen, die Betroffene und ihre Familien tagtäglich zu bewältigen haben, anerkennen und wollen unterstützen. Dafür haben wir im Landeshaushalt bis 2019 zusätzlich 2,8 Millionen Euro bereitgestellt.

Heute behandeln wir diesen Gesetzentwurf in zweiter Lesung. Es waren eine Reihe von Anhörungen im Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit vorausgegangen und ich möchte mich an dieser Stelle noch mal ganz herzlich für die Zuschriften und für die Beiträge von denen bedanken, die wir angehört haben. Ich glaube, wir haben einiges mitnehmen können und den Gesetzentwurf entsprechend geändert und im Sinne der Betroffenen verbessert. Ich bedanke mich auch ausdrücklich bei denen für die Diskussion im Ausschuss, die sich an der Diskussion beteiligt haben.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Ich glaube, das war eine sehr gute Grundlage für dieses Gesetz.

Wir konnten uns für die Betroffenen einsetzen und haben uns darauf verständigt, den Kreis der Anspruchsberechtigten – auch das ist schon gesagt worden – auf alle Menschen festzulegen, die das Merkzeichen für Gehörlose, also Gl, im Schwerbehindertenausweis zuerkannt bekommen haben. Damit haben wir – so denke ich und auch die Kolleginnen und Kollegen – eine eindeutige Regelung für alle hörbehinderten Menschen gefunden.

Wir vereinfachen – es ist wieder von einem Bürokratiemonster geredet worden – damit das Antragsverfahren. Insofern kommt dieses weniger Bürokratische den Bürgerinnen und Bürgern als auch den Verwaltungen selbst zugute.

Wir haben uns auch in der letzten Sitzung für die Beibehaltung der im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen zum Mehrbelastungsausgleich für Landkreise und kreisfreie Städte verständigt. Uns erscheint die von der Landesregierung dargelegte Kostenberechnung nachvollziehbar. Wir haben das im letzten Ausschuss aufgrund der vorliegenden

Briefe der kommunalen Spitzenverbände noch mal sehr deutlich diskutiert. Wir halten diese Kostenberechnung für nachvollziehbar, weil die Erweiterung des Verwaltungsaufwands für den hinzukommenden Adressatenkreis oftmals einmalig ist und die Finanzierungsströme aus unserer Sicht ausreichend sind. Jetzt haben die Kollegen von der CDU gesagt, dass sie ein Auge darauf haben werden. Selbstverständlich werden auch wir ein Auge darauf haben, dass alles funktioniert und dass die Berechnungsmodelle auch praxistauglich sind. Sollte das nicht sein, werden wir noch mal darüber reden, aber wir gehen davon aus, dass es so funktioniert.

Mir ist bewusst, dass mit der Einführung dieses Sinnesbehindertengelds nicht alles abgeleistet worden ist. Darauf haben die Vorrednerinnen der Koalitionsfraktionen schon hingewiesen. Nein, wir haben nicht alle Barrieren abgebaut, wir haben nicht alles an Selbstbestimmung und Teilhabe umgesetzt, wir haben nicht alle Hemmnisse aus dem Weg geräumt – dem ist so. Trotzdem haben wir eine erfolgreiche Entwicklung des Nachteilsausgleichs in Thüringen hinbekommen. Die Erhöhung des Blindengelds – ich will nicht erneut darauf verweisen, das hat Frau Pfefferlein sehr deutlich gemacht, wer es damals abgeschafft hat, nein, da will ich jetzt auch gar nicht mehr diskutieren – auf das Niveau des bundesweiten Durchschnitts von 270 Euro im Monat bzw. auf 400 Euro im Monat, das haben wir hingekriegt. Wir haben das Taubblindengeld eingeführt, 100 Euro im Monat. Wir haben auch den Nachteilsausgleich für hörbehinderte Menschen von 100 Euro im Monat umgesetzt. Damit können circa 17.000 Bürgerinnen und Bürger bessere Teilhabe erleben und ihr Mitdabeisein in der Gesellschaft erleichtern. Ich sage den Begriff „stolz“ ganz selten, aber an diesem Punkt bin ich wirklich stolz darauf, was die Koalition gemeinsam mit dem Ministerium geschaffen hat. Danke dafür.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zum Selbstbefassungsantrag der CDU habe ich schon alles gesagt. Nur noch einen Satz dazu, was die finanzielle Absicherung der Beratungsstellen des Blinden- und Sehbehindertenverbands angeht; die Ministerin wird noch einiges dazu sagen. Ich finde, wir brauchen Lösungen und keine Appelle. Dafür setzen wir uns ein und das haben wir in den Gesprächen versprochen, was ich auch an dieser Stelle hier noch mal wiederhole. Da braucht es keinen Entschließungsantrag, der morgens früh vor Beginn der Sitzung vorgelegt wird. Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zum Gesetz in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es gibt eine weitere Wortmeldung. Herr Abgeordneter Zippel, Fraktion der CDU.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn man diese Reden so hört und auch die Zuhörer das so hören, könnten sie ja denken, die CDU-Fraktion wird dem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Frau Stange, Frau Pelke, vielleicht haben Sie es nicht mitbekommen, aber die Emotionalität, die Sie in Ihre Reden legen, würde dies suggerieren. Aber nein, ich will es Ihnen gern noch mal sagen: Die CDU-Fraktion wird dem Gesetz so zustimmen.

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Pelke, SPD: Das habe ich nicht gesagt!)

Was Sie nicht ganz verstanden haben, ist, dass Sie eine klare Trennung herbeiführen müssen zwischen dem Gesetz und unserem Antrag, den wir vorgelegt haben. Sie haben sich in einer Art und Weise geriert, als ob wir hier alle Leistungen abschaffen würden, als ob wir uns dagegengeschmissen hätten oder irgendwas. Ich sage Ihnen ganz klar: Was Sie hier geäußert haben, waren bisher schlichtweg nur Befindlichkeiten. Sie haben kein einziges Wort inhaltlich zu unserem Antrag gesagt.

(Beifall CDU)

Der einzige Punkt, der Sie aufregt, ist, dass Sie erkennen, dass das wesentliche Punkte sind, die wir eingereicht haben und Sie schlichtweg inhaltlich keine Gegenargumente finden. Ich will Ihnen das mal an einer einzigen Stelle zusammenfassen. An der Stelle möchte ich mich gerne darauf berufen, was Frau Pfefferlein gesagt hat. Sie sagte: Weil es unfair ist, dass wir diesen Antrag eingereicht haben, deswegen werden wir diesen Antrag ablehnen. Was ist denn das bitte schön für eine Begründung? Weil es unfair ist, dass wir einen Antrag einreichen? Es ist unser gutes Recht als Opposition, als Abgeordnete in diesem Landtag einen Antrag einzureichen.

(Beifall CDU)

Weil Sie das als unfair empfinden, stimmen Sie gegen einen guten Antrag. Also entschuldigen Sie bitte mal, das müssen Sie den Betroffenen draußen aber mal ganz in Ruhe erklären. Wie kann man denn noch ferner von den Betroffenen sein als mit solchen Argumentationen – also bei aller Liebe.

(Beifall CDU)

Und eins will ich auch noch mal klarstellen, ich will jetzt ein für allemal einen Strich darunter machen: Ja, die Abschaffung des Blindengelds war ein Fehler – unbenommen, das war ein Fehler. Das würde

(Abg. Pelke)