Protokoll der Sitzung vom 21.03.2018

Aber kommen wir mal zum zweiten Teil, der uns auch ganz wichtig ist: die gesellschaftliche Teilhabe. Wie Sie so etwas einfach so wegwischen können! Auch das war nichts Aufgewärmtes. Natürlich sprechen wir im Landtag regelmäßig auch über diese Thematik. Aber in der Form hatten wir das noch nicht eingereicht, dass sich Betroffene ehrenamtlich engagieren wollen und dass diese Bürger auch genauso eine Unterstützung brauchen, damit sie durch ihre Einschränkung davon nicht abgehalten werden. Es gibt auch hier unterschiedlichste Barrieren, die dieser gesellschaftlichen Teilhabe entgegenstehen. Dort ist es ebenfalls nötig, eine Assistenz zur Verfügung zu stellen und diesen besonderen Fall zu berücksichtigen. Wenn wir in unserem Antrag schreiben, es soll geprüft werden, dann kann man doch so etwas prüfen, Frau Stange. Bei aller Liebe, das hier wegzuwischen und zu fragen: Wie setzt man das in der Praxis um, wie soll das werden? Prüfen! Was ist denn das …

(Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: Ich habe Ihnen doch die Antwort gegeben!)

Sie haben sich hier beschwert und gesagt, wie das in der Praxis aussehen soll, wie man so was dann eventuell feststellen soll, dass Ihnen das unklar ist. Sie haben hier gefragt, was ehrenamtliches Engagement ist. Das wollen wir hier nicht klären. Es geht darum, zu prüfen. Wie man einen einfachen Prüfauftrag so wegwischen kann, das zeigt mir einfach nur, dass Sie Angst vor dem Thema haben, dass es Ihnen unangenehm ist, dass Sie das Thema selbst nicht auf dem Schirm haben.

(Beifall CDU)

Dann kommen wir zu drittens, zu dem barrierefreien Zugang zu Informationen. Ja, das ist ein Thema, das wir schon hatten. Daran jetzt festzumachen, dass das alles aufgewärmt ist, ist jetzt Ihre eigene persönliche Meinung, die gönne ich Ihnen, auch wenn sie falsch ist. Aber auf den Internetseiten des Landtags, der Landesverwaltungen, der Ministerien muss es für Betroffene möglich sein, unkompliziert Informationen abzurufen. Der Landtag ist hier natürlich als unser Gremium auch ganz besonders in der Verantwortung. Ich möchte an der Stelle auch die Chance nutzen, alle Verantwortlichen aufzurufen, aktiv daran mitzuarbeiten, diese Barrieren herunterzusetzen.

Ich will das noch mal klar und deutlich sagen: Die EU-Richtlinie von 2016 zur Barrierefreiheit im Landesrecht muss umgesetzt werden.

(Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: Rich- tig!)

Wir würden Sie ja nicht dazu auffordern, wir würden solche Anträge nicht einreichen, wenn wir merken würden, es würde vorangehen. Aber Frau Stange, es geht eben nicht voran. Auch hier bin ich gespannt, was die Ministerin gleich sagen wird. Aber das Land ist zur Umsetzung bis zum 23. September 2018 verpflichtet. Da möchten wir schon langsam mal was sehen, aber wir merken nicht, dass hier irgendwas passiert. Deswegen haben wir die Notwendigkeit gesehen, das noch mal als Antrag einzureichen. Wenn Sie daran arbeiten, dann bin ich mal gespannt, wie Sie das trotzdem hier ablehnen wollen, weil so eine Aufforderung tut Ihnen ja trotzdem nicht weh.

(Beifall CDU)

Die digitale Barrierefreiheit ist ein wesentliches Element. Ich denke, den Thüringer Behörden würde es gut zu Gesicht stehen, hier mit gutem Beispiel voranzugehen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Einführung des Sinnesbehindertengelds ist ein richtiger Schritt. Die CDU-Fraktion wird dem zustimmen. Die Stoßrichtung des Gesetzentwurfs der Regierung ist richtig, aber eben nicht konsequent genug. Deshalb gibt es unseren Antrag und ich werbe um Zustimmung zu unserem Antrag. Ich sage, wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung zustimmt und wer es mit Gleichstellung ernst meint, kann unserem Antrag die Zustimmung schlichtweg nicht verweigern. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Als nächste Rednerin hat Abgeordnete Pfefferlein, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, das Wort.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuschauerinnen, ich finde, heute ist ein guter Tag für die Menschen in Thüringen. Es ist ein guter Tag für alle Menschen, die eine Sinnesbehinderung, konkret eine Hörbehinderung, haben. Heute beraten wir abschließend über einen Gesetzentwurf der Landesregierung zum Sinnesbehindertengeld, auch bekannt als Blindengeldgesetz. Darüber bin ich sehr froh.

Die Landesregierung hat den Gesetzentwurf im Dezember 2017 eingereicht. Wir haben auch schon oft darüber gesprochen. Wir hatten eine umfangreiche Anhörung im Sozialausschuss, wir haben mit kommunalen Spitzenverbänden und Verbänden gesprochen und zahlreiche Gespräche mit Betroffenen geführt. Wir haben dabei auch erfahren, dass es aus zahlreichen Gründen besser ist, das Merkzeichen Gl als Kriterium für den Nachteilsausgleich von 100 Euro im Monat zu nehmen, anstelle des Merkmals 100 als Grad der Behinderung.

Das Merkzeichen Gl wird hörbehinderten Menschen zuerkannt, bei denen Taubheit beidseits oder beidseitig eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit vorliegt, wenn daneben schwere Sprachstörungen vorliegen. Diese Definition stellt sicher, dass auch Personen, die einen Mehrbedarf, insbesondere für Gebärdensprachdolmetscherleistungen, haben, mit einem Sinnesbehindertengeld für Gehörlose einen Nachteilsausgleich erhalten. Aus den oben genannten Gründen haben wir Koalitionsfraktionen diesen wichtigen Änderungsantrag eingebracht.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Weiterhin wollen wir den Begriff „Blindengeld“ durch „Sinnesbehindertengeld“ ersetzen, da es in diesem Gesetz mittlerweile um blinde, taubblinde und gehörlose Menschen geht und nicht mehr nur um blinde Menschen. Es geht um Menschen, die eine Sinnesbehinderung haben. Wichtig ist zu sagen, dass Nachteilsausgleiche wie für blinde, taubblinde und gehörlose Menschen keine Luxusleistungen sind. Es erlaubt den Betroffenen lediglich eine halbwegs gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Das ist unser Ziel. Wir wollen diese Teilhabe möglichst gleichberechtigt gestalten.

In dieser Legislatur wurde beschlossen, in einem mehrstufigen Verfahren – das haben wir hier auch schon mehrfach diskutiert – endgültig ab dem 1. Juli 2018 400 Euro für blinde Menschen und noch einmal 100 Euro mehr für taubblinde Menschen zu zahlen.

(Zwischenruf Abg. Huster, DIE LINKE: Sehr gut!)

(Abg. Zippel)

Dazu kommen die Mittel für gehörlose Menschen mit dem Merkzeichen Gl, wenn Sie dem Änderungsantrag von Rot-Rot-Grün zustimmen. Wir haben als Land Thüringen für den zusätzlichen Nachteilsausgleich für gehörlose Menschen circa 2,2 Millionen Euro im Jahr eingeplant.

Nicht nur blinde, taubblinde und gehörlose Menschen haben einen unvermeidbaren Mehrbedarf, der vom Staat vor dem Hintergrund der internationalen Verpflichtung Deutschlands aus Artikel 28 der UN-Behindertenrechtskonvention auszugleichen und nicht länger von einer Bedürftigkeitsprüfung im Rahmen der Sozialhilfe abhängig zu machen ist.

Unser Wunsch ist natürlich seit Langem eine bundeseinheitliche Lösung. Dazu komme ich nachher auf den Entschließungsantrag der CDU zurück, der sicherstellt, dass benachteiligte Menschen in allen Bundesländern in den Genuss eines gleichen und angemessenen Nachteilsausgleichs kommen.

Es ist nicht nachvollziehbar, dass sinnesbehinderte Menschen in einem Bundesland mehr und in einem anderen Bundesland weniger oder gar keinen Nachteilsausgleich erhalten. Unser Wunsch wäre natürlich ein Bundesteilhabegeld gewesen. Vielleicht kommt es ja noch als Nachbesserung zum Bundesteilhabegesetz. Wir als Grüne werden die Entwicklung auf Bundesebene sehr genau beobachten und dann natürlich auch aktiv darauf hinwirken, dass hier in Thüringen Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen eintreten.

Das uns heute hier in Thüringen vorliegende Gesetz ist eine wirkliche Verbesserung eines Zustands, der viele Menschen in diesem Land sehr aufgebracht hat. Auch aus diesem Grund arbeitet die rot-rot-grüne Koalition intensiv an der Verbesserung der Lebensverhältnisse für alle Menschen, besonders für die Schwächeren in der Gesellschaft.

Jetzt noch mal zu Ihrem Entschließungsantrag: Sie haben hier die Gründe aufgeführt. Frau Stange hat es schon gesagt, wir arbeiten schon sehr lange daran und uns ist das sehr bewusst. Wir haben diese Gespräche mit den Betroffenen auch geführt. Wir brauchen Ihren Antrag dazu nicht, um das zu verstehen. Wir haben das schon lange verstanden.

(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Dann ma- chen Sie doch was!)

Natürlich werden wir immer Sachen haben, die wir noch nicht fertig haben. Das ist doch ganz normal in diesem Prozess. Aber das, was wir heute beschließen, ist doch ein guter Anfang.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir werden es nicht schaffen – das gehört zur Wahrheit dazu –, es in dieser Legislaturperiode allen Menschen recht zu machen.

(Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: Werden Sie doch mal konkret!)

Wir haben mit diesem Sinnesbehindertengesetz in Thüringen einen Meilenstein vorangebracht. Ich habe es schon mal gesagt: Ich bin kein Freund davon, von gestern zu sprechen und alten Kaffeesatz wieder aufzuwärmen, aber dieses Blindengeld wurde mal unter Ihrer Regierung abgeschafft und wir haben es wieder eingeführt.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das muss man an dieser Stelle auch mal sagen. Es gab noch nie in diesem Land Thüringen einen Nachteilsausgleich für gehörlose Menschen. Das muss an dieser Stelle auch mal zur Kenntnis genommen werden. Ich kann natürlich sagen, ehrenamtliches Engagement, natürlich haben wir da noch was zu tun. Das sehe ich doch auch völlig ein, das streite ich doch auch gar nicht ab. Aber man muss doch auch mal anerkennen, was hier für Menschen mit Behinderungen in den letzten drei Jahren geleistet worden ist.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aus diesem Grund, um uns nicht von Ihnen diktieren zu lassen, was wir noch zu tun haben – denn wir machen unsere Hausaufgaben –, lehnen wir diesen Antrag ab. Aber nur aus diesem Grund, weil ich das nicht mag. Wir waren uns immer einig, gerade bei diesem Thema, wir arbeiten auch im Ausschuss zusammen.

(Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: Dann stim- men Sie zu!)

Ich finde es auch ein Stück unfair, dass Sie heute mit diesem Entschließungsantrag kommen und uns hier damit ein Stück vorführen wollen, obwohl wir zusammen immer ordentlich unsere Hausaufgaben zu diesem Thema gemacht haben. Aus diesem Grunde hoffe ich, dass wir wieder zur Sachlichkeit zurückkommen

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

und uns daran entlanghangeln, was wir hier in den nächsten zwei Jahren noch vorhaben. Wir werden auch immer etwas im Sinne der Menschen mit Behinderung voranbringen. Ich glaube, heute haben wir mit diesem Gesetz etwas Gutes vorangebracht. Wir werden weiterhin daran arbeiten. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion der AfD hat Abgeordnete Herold jetzt das Wort.

(Abg. Pfefferlein)

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren auf der Zuschauertribüne und im Internet! Ganz besonders möchte ich an dieser Stelle jene grüßen, die heute der Sitzung gebärdensprachlich folgen. Ich möchte gern Herrn Leibiger grüßen, der der Debatte ebenfalls interessiert folgt. Ich hatte gar nicht gedacht, dass so ein trockenes und bürokratisches Thema, wie 100 Euro für Menschen mit besonderen Bedarfen, solche Leidenschaften weckt. Der uns heute zur Diskussion stehende Entwurf zum Siebten Gesetz zur Änderung des Thüringer Blindengeldgesetzes ist ein typisches Beispiel für gut gemeinte und sicherlich auch angebrachte, aber kleinkrämerisch und ambitionslos gemachte Politik, die im Wesentlichen auf eine positive Außenwirkung angelegt ist und sinnesbeeinträchtigten Personen eher zusätzlichen unnötigen Papierkrieg aufnötigt, als einen wirklichen bedarfsorientierten Nachteilsausgleich bereitstellt.

(Beifall AfD)

Sieht man einmal davon ab, dass auch diese zweifelsohne längst überfällige sozialpolitische Initiative zum Nachteil der Betroffenen im Schneckentempo abgehandelt wurde, beinhaltet der heute zur Abstimmung stehende Gesetzesentwurf für den informierten Betrachter doch einige Unzulänglichkeiten, auf die ich im Folgenden kurz eingehen möchte. Ganz zentral ist hierbei das Missverhältnis von Verwaltungsaufwand des Gesetzes und seinem doch eher bescheidenen Effekt für den Adressatenkreis. Auskunft hierüber bieten dem interessierten Leser zum Beispiel die im Rahmen des Anhörungsverfahrens eingegangenen Antwortschreiben der Spitzenverbände und Betroffenenvertreter, die ihre Kritik an Verbesserungsvorschlägen zum Gesetz wiederholt zum Ausdruck gebracht haben. So moniert beispielsweise der Thüringische Landkreistag in seiner Stellungnahme vom 13.03.2018, also nach Kenntnisnahme des jüngsten Änderungsantrags der regierungstragenden Fraktionen, dass die im Gesetzentwurf veranschlagte Fallkostenpauschale von 42,18 Euro je Antrag auf Sinnesbehindertengeld für gehörlose Menschen völlig unzureichend sei. Der Landkreistag selbst kalkuliert hingegen mit einer Mindestpauschale in Höhe von 219,55 Euro pro Antrag auf Sinnesbehindertengeld. Ich frage Sie daher: Wie erklärt sich diese krasse Diskrepanz der errechneten Beträge? Taugen nur die Daten der Spitzabrechnung beim Blindengeld als Grundlage für eine Berechnung der für das Sinnesbehindertengeld zu erwartenden Verwaltungskosten oder bleiben die Kommunen und Landkreise auf den Kosten jener Leistungen sitzen, die die Landesregierung zu verantworten hat, wie wir es schon andernorts bereits erlebt haben?

Die hierzu von der Landesregierung in der letzten Sitzung des Sozialausschusses vom 15.03.2018 vorgetragenen Erläuterungen waren aus unserer Sicht zwar sachlich nachvollziehbar, jedoch bleiben Zweifel. Wir hoffen natürlich, dass die Landesregierung ihrer Zusage hinsichtlich einer obligatorischen Überprüfung der tatsächlichen Verwaltungskosten zu gegebener Zeit auch wirklich nachkommt und gegebenenfalls eine Anhebung der Fallkostenpauschale nach oben erfolgt, sodass die ausführenden Kommunen und Landkreise eben nicht auf den anfallenden Mehrkosten sitzenbleiben.

(Beifall AfD)

Ich verspreche Ihnen, wir werden speziell die Frage der Kostenentwicklung kritisch beobachten. Auch die Behauptung der Landesregierung, dass der Verwaltungs- und Personalaufwand für die Gewährung des Sinnesbehindertengelds für gehörlose Menschen nur einmalig und zudem deutlich geringer anfallen wird, harrt der Verifizierung in praxi.

Erwähnenswert und ausdrücklich zu begrüßen ist in diesem Zusammenhang, dass mit dem Änderungsantrag das Merkzeichen Gl als entscheidendes Zugangskriterium definiert und so der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert wurde. So fand zumindest ein Teil der Änderungsvorschläge Eingang in den vorliegenden Regierungsentwurf. Vergessen wir bitte nicht: Blinde, gehörlose und taubblinde Mitbürger werden diese auch wichtigen Details verständlicherweise nur nachrangig interessieren. Vielmehr erwarten die Betroffenen zu Recht unbürokratische Hilfe und einen angemessenen Nachteilsausgleich im Bereich fehlender Mobilität, eingeschränkter Kommunikationsfähigkeit, sodass endlich gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben möglich wird. Es wird in nahezu allen Lebensbereichen, seien es nun Feierlichkeiten oder ganz alltägliche Situationen, unterstützende Hilfe benötigt, von der persönlichen Assistenz zur Gewährleistung einer uneingeschränkten Fortbewegung bis hin zum Gebärden- oder Schriftdolmetscher, der bei Amts- und Behördengängen barrierefreie Kommunikation sicherstellen muss. Gerade diese alltagsrelevanten Dolmetscherdienstleistungen sind erfahrungsgemäß sehr kostenintensiv, sodass sich die geplanten zusätzlichen 100 Euro Taubblindengeld als finanzielle Unterstützung schnell erschöpfen werden. Ein Zusatzbeitrag in Höhe von 100 Euro monatlich reicht schlichtweg nicht zur Deckung des behinderungsbedingten Mehraufwands bei Blindheit oder Taubblindheit. So geht unsere Frage an die Regierungsfraktionen: Warum waren Sie an dieser Stelle nicht mutiger und haben das Blinden- und Taubblindengeld konsequent an dem realen Bedarf notwendiger Assistenz orientiert,