Übrigens wurde der entsprechende Gesetzentwurf zur eben genannten Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen vom damaligen Vorsitzenden der PDS unterzeichnet. Der hieß Bodo Ramelow. Ich habe das hier noch mal mitgebracht.
Auch im Handkommentar „Die Verfassung des Freistaats Thüringen“ heißt es zur Bestimmung des Wahltermins: So ist es insbesondere verfassungsrechtlich verboten, den Termin aus taktischen Gründen so zu wählen, dass die regierungstragenden Parteien davon am meisten profitieren.
Meine Damen und Herren von Rot-Rot-Grün, lassen Sie diese Hütchenspielertricks mit einer Verschiebung des Wahltermins in den November 2019 und einer vorzeitigen Verabschiedung des Landeshaushalts 2020. Das wird Ihnen nämlich nichts nützen, denn 2019 wird es für Rotthüringen heißen: It’s time to say goodbye.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, man kann das Thema sicherlich aus den verschiedenen parteiund koalitionspolitischen Perspektiven behandeln. Ich versuche, es mal eher aus der Perspektive zu behandeln, was im Zuge von Landtagswahlen gut für die Bürgerinnen und Bürger und gut für das Land Thüringen ist.
Herr Kowalleck, da scheint es so zu sein, egal was wir machen, es wird von Ihnen kritisiert und mit der größtmöglichen moralischen Keule wird auf uns eingeprügelt.
Deshalb versuche ich in der gegebenen Zeit, ein paar Argumente zu gewichten in der Hoffnung, dass wir am Ende dieser Debatte vielleicht alle miteinander ein bisschen klüger sind, vielleicht der eine oder andere auch reifer.
Die letzte Landtagswahl, erinnern Sie sich, fand am 12. September 2014 statt. Es ist also gar nicht so sehr die Frage, ob wir im November, im Oktober oder im September wählen. Wir haben damals im
September gewählt, hatten eine längere Phase von Sondierungen und Koalitionsverhandlungen, wir hatten keinen Haushalt beschlossen, sondern es lagen irgendwie Eckpunkte vor. Sie wissen alle, der nächste Landeshaushalt wurde im Mai 2015 beschlossen, also ein Dreivierteljahr nach der Landtagswahl.
Nun ist es wenig wahrscheinlich – das zeigen auch die Verhandlungen auf Bundesebene und die Bundeskoalition, im Übrigen auch die Urteile des Thüringer Verfassungsgerichtshofs, die weiteren Druck auf die zeitliche Ebene des Verfahrens legen –, dass im Zuge von künftigen Landtagswahlen die zeitlichen Anforderungen geringer werden, sondern sie werden eher größer sein. Also sechs Monate und mehr sind wahrscheinlich. Deshalb ist es doch völlig legitim, zu überlegen, kann man mit der Haushaltsaufstellung und gegebenenfalls mit einem Beschluss im Jahr 2019 für das Jahr 2020 insofern Vorsorge treffen, als ab dem 01.01.2020 nicht nur eine vorläufige Haushaltsführung gilt, sondern der Landeshaushalt regulär bewirtschaftet werden kann,
damit natürlich gegebenenfalls eine andere Koalition mit einem Nachtragshaushalt auch noch ein Instrument hat, um für das Jahr 2020 andere Prioritäten zu setzen, aber dass ansonsten alles seinen Gang geht, die Leute, die beim Land beschäftigt sind, ihr Geld bekommen, damit klar ist, in welchen Bereichen Personal neu eingestellt werden kann, damit Investitionen neu begonnen werden können und damit natürlich alle Fördermittel von der EU und vom Bund gezogen werden und ausgereicht werden können an freie Träger, an die Kommunen, damit das Land nicht darunter leidet, dass ein Wahljahr ist, sondern dass der Freistaat Thüringen, seine Kommunen und seine Bürger handlungsfähig sind.
Herr Kowalleck, das muss doch auch im Interesse einer CDU-Fraktion liegen, ganz gleich wie die politische Konstellation nach 2019 sein möge.
Und weil Sie argumentieren, man würde unzulässig in die Rechte eines künftigen Landtags eingreifen, möchte ich mal im Verhältnis daran erinnern, es geht um den Übergang nach einer Wahl im darauffolgenden Jahr, wo wir ohnehin verpflichtet sind, Haushaltsrecht für 2020 herzustellen. Deshalb ist die Idee, nur einen Einjahreshaushalt zu machen, damit also ein neuer Landtag alle Rechte hat, nämlich in den vier darauffolgenden Jahren entweder mit vier Einzelhaushalten oder mit zwei Doppelhaushalten seine Prioritäten zu setzen – gegebenenfalls mit einer neuen Koalition oder in der Fortsetzung der alten Koalition, was auch immer, aber
der parlamentarische Wille würde in jedem Fall gewahrt werden. Man würde eben verhindern, dass wir monatelang hier überhaupt keine Haushaltslage hätten, die die Bürgerinnen und Bürger befriedigen würde. Das ist der Kerngedanke dieses Vorschlags, im Jahr 2019 noch einen Haushalt zu beschließen. Sie haben die Möglichkeit, sich mit Ihren Vorschlägen intensiv zu beteiligen und um Mehrheiten dafür zu werben. Dass dann Bürgerinnen und Bürger im Zuge einer Wahlentscheidung darüber befinden, was sie gut und was sie nicht gut finden, ist doch demokratischer Prozess und völlig legitim.
Ich komme zum Schluss. Herr Kowalleck, ich bitte Sie einfach darum, bei mancher Kritik, die Sie bzw. Ihr Fraktionsvorsitzender geneigt sind, sofort zu äußern, auch mal das Ding von der anderen Seite zu betrachten und sich einfach mal die Frage zu stellen, ob unser Vorschlag gut für das Land ist. Vielleicht ist Ihre Kritik manchmal nur aus der Parteibrille legitimiert und vielleicht ist es manchmal gut, man nimmt auch mal etwas zurück und sagt, Mensch, das ist gar nicht so schlecht für Thüringen, wenn wir im Jahr 2019 noch einen Haushalt haben. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Besucher auf der Tribüne! Die Linkskoalition hat sich darauf verständigt, für das Jahr 2020 einen Haushalt aufzustellen und auch hier im Hohen Haus zu verabschieden. Finanzministerin Heike Taubert sagte dazu – ich zitiere mit Ihrer Genehmigung, Herr Präsident –: „Uns geht es darum, Planungssicherheit auch über 2019 hinaus zu gewährleisten.“
Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, ich möchte bereits zu Beginn meiner Rede sehr deutlich machen, weil wir es hier mit einem Novum in der Thüringer Parlamentsgeschichte zu tun haben, wir als AfD-Fraktion lehnen diese unfassbare, undemokratische Verhaltensweise entschieden ab.
Zur Erinnerung: Seit Oktober 2015 haben Sie, sehr geehrte Landesregierung, in Umfragen keine Mehrheit mehr und es steht außer Frage, dass am Ende
Und jetzt schon müssen Sie sich hier im Hohen Hause auf materialistisch motivierte Wendehälse verlassen, die mit Stimmen von Wählern in dieses Parlament gewählt wurden, die sicherlich nicht eine Regierung mit einem gestörten Verhältnis zur Demokratie unterstützen wollten. Aber selbst wenn dies so wäre, also wenn es etwa in Umfragen noch eine große Mehrheit für die Parteien der Linkskoalition gäbe, Sie hätten trotzdem kein Mandat, Ihre Politik gegen die Interessen der Thüringer Bevölkerung über diese Legislaturperiode hinaus weiter zu betreiben.
Sie wissen sehr genau, dass im Haushalt die Grundlagen aller Ihrer ideologischen Projekte gelegt werden, die Sie in Ihrem Wahnsinnsprojekt „buntes Thüringen“ umsetzen möchten. Sie wissen auch, dass es bei einer stärkeren AfD und bei womöglich gänzlich neuen Machtverhältnissen im Hohen Hause keine Basis mehr für diese widersinnige Politik gäbe.
Sie versuchen nun also, Fakten zu schaffen und sind offenbar bereit, Schaden an dieser Institution, dem Thüringer Landtag, in Kauf zu nehmen.
Sehr geehrte Landesregierung, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, das ist nicht das Denken und Handeln von Demokraten, das ist das Denken und Handeln von Ideologen. Und von Ideologen und Ideologien haben wir und die Mehrheit der Thüringer seit den Erfahrungen des 20. Jahrhunderts die Nase gestrichen voll. Punkt.
Aber wen wundert dieser Vorstoß? Ideologische Borniertheit und Machtversessenheit zeigt doch bereits die Ankündigung des Ministerpräsidenten, die Landtagswahlen so weit wie möglich hinauszögern zu wollen, selbstverständlich im Bewusstsein, als Ministerpräsident eben nicht wiedergewählt zu werden.
Kommen wir also zur Aussage der Finanzministerin zurück, die ich eingangs zitierte, in der sie Planungssicherheit über 2019 als Grund angab und auch eine längere Phase damit begründete, dass eine vorläufige Haushaltsführung damit vermieden werde – Planungssicherheit, Verhinderung einer Phase vorläufiger Haushaltsführung.
Sehr geehrte Landesregierung, Sie wissen doch genauso gut wie jeder andere hier im Haus, dass Sie den kommenden Thüringer Landtag bereits am 21. Juli 2019 wählen könnten, wenn Sie denn wollten. So sieht es auch die Thüringer Verfassung vor, die in Artikel 50 die Grundlage dafür legt, dass die Wahlen im Sommer oder spätestens im Frühherbst stattfinden. Daraus versprach man sich übrigens seinerzeit eine höhere Wahlbeteiligung, die Sie auch zu fürchten scheinen.
Für die letzte Phase der vorläufigen Haushaltsführung sind ebenfalls Sie verantwortlich, da es Ihnen nicht gelungen ist, Ende letzten Jahres rechtzeitig ein Haushaltsgesetz hier im Landtag zur Abstimmung zu stellen.
Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, seien wir doch ehrlich und seien Sie vor allen Dingen ehrlich mit sich selbst, sehr geehrte Landesregierung. Ihnen geht es darum, die demokratischen Prozesse in diesem Lande auszuhebeln und den Bürger 2019 vor eine Wahl zu stellen, die keine ist, eine Wahl zwischen einer erneuten Linkskoalition oder einer anderen Regierungsmehrheit, die sich trotzdem nach den Wünschen Ihrer Mehrheit in dieser Legislaturperiode richten muss.