Denn es gehört hierzulande mittlerweile schon zur bitteren Normalität, dass uns regelmäßig neue Berichte über Messerstechereien erreichen, die zudem auch noch meist aus nichtigen Gründen geschehen und zum Teil sogar auf geradezu bestialische Art und Weise durchgeführt werden. So wurde gerade erst letzten Monat eine 24-jährige Frau in der Nähe von Hannover von einem 17-jährigen syrischen Flüchtling auf offener Straße mit einem Messer attackiert und lebensgefährlich verletzt, nachdem es zu einem Streit zwischen ihrem Begleiter und dem Täter gekommen war. Nur durch eine sofort durchgeführte Notoperation konnte das Leben der jungen Frau noch gerettet werden. Wie bereits eingangs erwähnt, werden wir auch hier in Thüringen von solchen Vorfällen nicht mehr verschont. So kam es gerade erst in der vergangenen Nacht von Sonntag auf Montag vor einem Klubhaus in Saalfeld zu einer blutigen Auseinandersetzung zwischen einem 29-jährigen Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes und einem 18-jährigen Asylbewerber aus Afghanistan. Letzterer stach mehrfach auf den Türsteher ein, da ihm der Zugang zum Klub verwehrt wurde. Angesichts solcher Vorfälle, die sich in immer kürzeren Abständen ereignen und von denen man hier noch beliebig viele aufführen könnte, ist es nicht mehr von der Hand zu weisen, dass wir hier in Deutschland eine erhebliche Verrohung der Gesellschaft erleben, wie wir sie zuvor noch nicht gekannt haben.
Was aber die Ursache für diese Gesamtentwicklung und vor allem die Zunahme der Messerattacken sein könnte, wird im Rahmen der Begründung des hier vorliegenden CDU-Antrags gewissenhaft umgangen. Ausschließlich an einer Stelle wird ganz kurz erwähnt, dass nach Ansicht der Deutschen Polizeigewerkschaft sowie auch der Gewerkschaft der Polizei die massive Zunahme von Messerattacken erst in den vergangenen zwei Jahren erfolgt sei; der Abgeordnete Fiedler wies darauf hin. Da drängen sich mir doch gleich zwei Fragen auf: Was genau hat sich vor zwei Jahren ereignet? Was war der Auslöser für diese Entwicklung und wer trägt die Verantwortung dafür?
Meine sehr geehrten Kollegen Abgeordneten von der CDU, haben Sie etwa schon vergessen, dass es Ihre eigene Parteivorsitzende Frau Merkel gewesen ist, die vor zwei Jahren die Grenze für eine bisher noch nie dagewesene illegale Zuwanderung geöffnet hat?
Ihre Kanzlerin hat doch die Tore Deutschlands für weit über 1 Million Menschen geöffnet, die aus einer uns völlig fremden Kultur stammen. Hierbei handelt es sich größtenteils um Menschen aus archaischen Kulturkreisen, die sowohl integrationsunwillig sowie auch integrationsunfähig sind, dafür aber um so gewaltbereiter. Haben Sie wirklich geglaubt, Sie könnten sich hier mit diesem Antrag als Partei gerieren, die sich um die Erhaltung der inneren Sicherheit sorgt, nachdem Ihre eigene Parteivorsitzende Frau Merkel mit der Grenzöffnung und ihrer ja schon geradezu suizidalen Weltoffenheit dafür gesorgt hat, dass Messerangriffe in Deutschland nun an der Tagesordnung sind? Ich kann Ihnen versichern: Dieser Versuch ist kläglich gescheitert. Niemand glaubt Ihnen mehr, dass Sie wirklich dazu bereit sind oder auch nur in der Lage wären, die innere Sicherheit in diesem Lande wiederherzustellen.
Vor allem aber werden Ihnen aber die Polizisten des Freistaats nicht glauben, dass Sie, so wie Sie das hier in der Begründung dieses Antrags anführen, nur auf Basis der statistisch erfassten Anzahl von Messerangriffen tatsächlich wirksame Gegenund Präventionsmaßnahmen zum Schutz der Beamten entwickeln können. Denn es sind genau diese Polizeibeamten, die bereits seit Anbeginn der rechtswidrigen Grenzöffnung die Folgen Ihrer verfehlten Flüchtlingspolitik auf unseren Straßen in Form von Aggression und Gewalttaten unmittelbar zu spüren bekommen und mit den immer weiter anwachsenden Problemen bis heute alleingelassen wurden. Wäre es Ihnen wirklich an effektiven Maßnahmen gegen die Messerattacken zum Schutz unserer Bürger und Polizeibeamten gelegen, würden Sie sich für eine umgehende Beendigung der illegalen Zuwanderung sowie die konsequente Abschiebung von straffällig gewordenen Migranten einsetzen.
So aber will ich zu diesem Antrag abschließend nur Folgendes feststellen: So inhaltlich richtig die For
derung nach gesonderter Erfassung von Messerangriffen und Stichwaffen auch sein mag, so heuchlerisch ist es zugleich, dass dieser Antrag auch noch ausgerechnet von derjenigen Partei gestellt wird, die diese Entwicklung zu verantworten hat. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, werte Gäste hier im Thüringer Landtag, jede Gewalttat, egal ob mit einer Waffe oder ohne Waffe und egal mit welcher Waffe, ist eine Gewalttat zu viel.
Jede dieser Gewalttaten verurteilen wir und jedes Opfer einer solchen Gewalttat hat unser Mitgefühl.
Wer das verhindern will, braucht – und das wissen alle, die vernünftig darüber nachdenken – einen breiten Strauß von Maßnahmen. Was wir auf keinen Fall brauchen, sind dumme Ressentiments, wie wir sie eben gehört haben.
Ich glaube, es ist auf der Hand liegend und gut nachvollziehbar, in der Tat auf jeden Fall ein Fakt, der jeden Faktencheck bestehen würde.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte mit zwei Zitaten beginnen. Erstes Zitat: „Mit dem Thema ‚Bundesweit einheitliche und damit vergleichbare statistische Erfassungen von Messerangriffen‘ wird sich auch die IMK auf ihrer Sitzung im Juni befassen. Den dort stattfindenden Austausch von Argumenten und die Abwägung auch hinsichtlich der statistischen Möglichkeiten gilt es abzuwarten.“ Zweites Zitat: „Man muss sich ja überlegen, wenn man das jetzt statistisch erfasst, was dann der Mehrwert einer solchen Erfassung ist. Wenn man dann sagen würde: Gut, wir brauchen strengere Regeln für den Besitz von Messern – die fallen ja teilweise eh schon unter waffenrechtliche Erlaubnisse. Und ich glaube nicht, dass jemand, der zu Hause ein Kartoffelschälmesser besitzt, möchte, dass er sich dafür eine waffenrechtliche Erlaubnis
holen muss. Gleichwohl ist so ein Tatmittel auch einsetzbar.“ Das erste Zitat ist vom sächsischen Innenministerium in einer Stellungnahme und das zweite Zitat ist ein Zitat von Holger Stahlknecht, CDU-Innenminister in Sachsen-Anhalt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Führen von Messern ist nach § 42 a Waffengesetz zum Beispiel bereits für Hieb- und Stoßwaffen nach der Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nummer 1.1 oder Messer mit einhändig feststellbarer Klinge, Einhandmesser oder feststehenden Messer mit einer Klingenlänge von über 12 Zentimetern verboten. Ganz besonders – und das ist darin auch noch mal ausgeführt – sind Springmesser, Fallmesser, Faustmesser oder Butterflymesser verboten. Was also – so kann man mit Herrn Innenminister Stahlknecht fragen – soll uns eine solche Statistik denn bringen, meine sehr verehrten Damen und Herren? Was soll die Konsequenz sein? Und das, Kollege Fiedler, hätte ich erwartet, dass Sie das in Ihrer Einführung sagen. Sie haben eine Zustandsbeschreibung, die uns alle umtreibt, benannt. Und Sie sagen: Wenn wir eine Statistik einführen, dann geht es besser. – Aber wohin? Was soll man tun? Wollen Sie Messer in verschiedenen Längen und aus verschiedenen Anwendungsbereichen jetzt alle in das Waffenrecht integrieren und damit von waffenrechtlichen Erlaubnissen abhängig machen? Wollen wir mit 5 Zentimeter langen Messern versuchen, Brot abzuschneiden? Oder soll jedes Benutzen von längeren Messern auch im Küchenbereich demnächst verboten sein und wir müssen alle damit rechnen, dass dann die Waffenbehörde zu einer Kontrolle in unsere Küche kommt? – Meine sehr verehrten Damen und Herren, die CDU bleibt diese Antwort schuldig,
nämlich zu sagen: Was will man denn überhaupt damit, wohin will man denn überhaupt mit dieser Debatte kommen?
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte dazu einen zweiten Kollegen zitieren – zufällig ist es auch jemand aus der CDU. Es ist der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt, Herr Schulenburg. Er sagt: „Ob nun Schraubenzieher oder eine abgebrochene Flasche oder ein Messer oder eine Schusswaffe: Es ist letztendlich ein gefährlicher Gegenstand – egal wie ich den statistisch erfasse.“ Etwas weiter sagt er dann: „Ich bin grundsätzlich kein Freund davon, ständig neue Statistiken einzuführen.“
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich wäre ja bereit zu sagen, wir führen eine neue Statistik ein, wenn klar werden würde, was das Ziel der Debatte und der weiteren Statistik ist. Ich muss das nach der Einführungsrede von Herrn Fiedler auch ganz klar sagen: Die CDU geht hier in einer für
Na ja, man muss sich mal überlegen, Herr Henke: Ihre Rede haben Sie ja jetzt nur halten können, weil es den Antrag der CDU gibt. Und so, wie die CDU …
Herr Tischner ist wieder auf Klassenfahrt; der Lehrer, der gar nicht beachten will, dass hier im Plenum Schüler natürlich ganz ernsthaft zuschauen können, und sich immer wie auf einer Klassenfahrt aufführt.
Wenn Sie mir die Chance geben würden und durch eigenes Zuhören die Bereitschaft signalisieren würden, etwas mitzubekommen und dem Argument folgen zu wollen, dann könnte ich fortfahren und das erklären.
Herr Fiedler hat in seiner Beispielaufzählung genau diese Stigmata, genau diese Stereotypen wieder bedient. Natürlich hat er auch andere Beispiele …
Das Problem ist – das muss man doch mal ganz klar sagen –, wenn man Ihrem Kollegen Henke zugehört hat: Er hat schlimmste, grausamste Verbrechen der jüngsten Zeit aus Thüringen nicht genannt, wo es eben nicht um integrationsunwillige Menschen ging, sondern um Menschen, die hier geboren sind. Deshalb finde ich diese Aufteilung in Täter aus einer anderen Kulturgruppe – wie Sie es gern sagen – und Biodeutsche so etwas von daneben, so etwas von absurd!
(Zwischenruf Abg. Henke, AfD: Das hat über- haupt keiner gesagt! Waren Sie überhaupt im Raum, als ich geredet habe?)
Ich weiß nicht, wo Sie Ihre Augen haben, aber ich war im Raum und ich habe Ihnen auch gut zugehört. Ihre Beispiele haben sich alle auf Menschen mit einem Migrationshintergrund bezogen.