Ich habe es gesagt: Ich glaube, das Gesetz ist handwerklich schlecht gemacht. Diese Auffassung teilt im Übrigen auch der Nationale Normenkontrollrat in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf. Die praktische Umsetzung der Regelung ist völlig ungeklärt. Bei dem Vollzug des Gesetzes stehen erhebliche Unsicherheiten im Raum. Ganz konkret weisen Kritiker darauf hin, dass eine Ausschöpfung der Quote in einem angemessenen Zeitraum praktisch nicht realisierbar erscheint. Wir haben ein Gesetz, das unglaublich viele Gründe aufzählt, warum Familiennachzug nicht gehen soll. Es ist ein Behör
denwirrwarr. Es sind, glaube ich, sogar vier Behörden, die beteiligt sind, Auslandsvertretungen und Auslandsbehörden, das Bundesverwaltungsamt und die Sicherheitsbehörden. Alles das ist so aufgebaut, dass man den Eindruck hat, man will vermeiden, dass es überhaupt zu Familiennachzug kommt. Wenn man dann bestimmte Äußerungen von CSU-Politikern hört, die nach Abschluss des Koalitionsvertrags gesagt haben, jetzt haben wir den Familiennachzug endgültig beerdigt oder abgeschafft, dann wird, glaube ich, das Ziel, was dahinter steht, auch klar. Ich greife nur noch mal einen handwerklichen Fehler heraus, wo ich sage, da verstehe ich es wirklich überhaupt nicht: Das ist die sogenannte Geschwisterregelung. Mit dieser Art und Weise, wie das in dem neuen Familiennachzugsneuregelungsgesetz geregelt werden soll, ist es so, dass die Praxis der Familienzusammenführung praktisch unmöglich gemacht wird, denn die Eltern werden vor die in meinen Augen wirklich unerträgliche Entscheidung gestellt,
entweder ihr minderjähriges Kind in Deutschland oder aber ihre anderen Kinder im Bürgerkrieg oder in Flüchtlingslagern allein zu lassen, wenn sie Familiennachzug in Anspruch nehmen wollen.
Ich sage es ganz deutlich: Ich verstehe bis heute nicht, wie es eine CDU, die in meinen Augen völlig zu Recht – da sind wir überhaupt nicht auseinander – das Thema „Familie“ immer sehr, sehr hoch hebt und für sehr wichtig und bedeutsam erklärt, in dem Fall einfach nicht schafft, über ihren Schatten zu springen und tatsächlich mal zu sagen: Familie, die zusammenleben will, ist tatsächlich nicht nur ein grundgesetzlich geschütztes Recht, sondern tatsächlich auch eine moralische und vielleicht von den Wertvorstellungen und den Wurzeln der CDU herkommende gute Tatsache.
Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, mit wie vielen Flüchtlingen, die hier leben, Sie tatsächlich schon gesprochen haben.
Wenn Sie das gemacht haben, dann werden Sie genau wie ich auch die Erfahrung gemacht haben, dass das fast wichtigste, das entscheidendste Thema, auf das Sie immer wieder ganz schnell und direkt angesprochen werden, die Frage ist: Welche Chance habe ich, Frau und Kinder oder – umgekehrt – Mann und Kinder, die noch nicht hier sind, nachzuholen? Das ist das, was den Menschen wirklich auf der Seele brennt. Das beschäftigt sie so wie kein anderes Thema. Ich glaube, man kann das auch nachvollziehen. Versetzen Sie sich in die Lage dieser Menschen! Ein Teil lebt jetzt schon seit
Monaten oder Jahren hier, weiß immer noch Frau und Kinder nicht hier und natürlich ist das das wichtigste Thema. Auch das hat Herr Hartung eben gesagt: Natürlich hindert das bei Integration. Natürlich ist es schwierig, die Leute zu motivieren, Sprachkurse zu machen, Berufsqualifikationen zu machen, sich auf einen Job zu konzentrieren, wenn Sie dieses Problem nicht gelöst haben.
Deswegen bleibe ich dabei: Meine Hauptkritik an dieser Familiennachzugsregelung ist und bleibt, wenn man Integration will – wir reden ja hier nicht von den Menschen, von denen Sie immer sagen, die müssen ja sowieso wieder weg, sondern wir reden von denen, die ein Bleiberecht haben –, und denen nicht zu gewähren oder nicht zu gestatten, dass sie ihre Familien nachholen können. Ich halte das – und das ist eben meine generelle Kritik – für den völlig falschen Ansatz. Ich glaube, es würde dem Land guttun, es würde der Integration guttun und den Menschen mit Bleiberecht – noch mal: Eigentlich will ich ja gar nicht immer die Unterscheidung zwischen guter und schlechter Bleibeperspektive oder was auch immer treffen. Aber selbst wenn man Ihrem Denken folgt, handelt es sich um Menschen mit Bleiberecht. Und denen nicht zu gestatten, dass sie möglichst schnell ihre Familie nachholen können, halte ich einfach für den falschen Weg. Da bleibt meine generelle Kritik erhalten, aber ich glaube, ich habe auch klargestellt, wie meine Position zu Gefährdern ist. Danke.
Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht, ich schließe damit diesen Tagesordnungspunkt und wir kommen jetzt zum Tagesordnungspunkt 19, von dem wir beschlossen haben, ihn nach den Aktuellen Stunden aufzurufen. Es geht um die
Abänderung des Landtagsbeschlusses in Drucksache 6/ 3374 – Fortsetzung der Arbeit der Enquetekommission „Ursachen und Formen von Rassismus und Diskriminierungen in Thüringen sowie ihre Auswirkungen auf das gesellschaftliche Zusammenleben und die freiheitliche Demokratie“ bis zum Ende der Wahlperiode Antrag der Fraktionen der CDU, DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/5704
Wünscht jemand aus den Fraktionen das Wort zur Begründung? Das ist nicht der Fall. Wird sonst das Wort gewünscht? Das ist auch nicht der Fall. Dann können wir direkt über den Antrag abstimmen. Wir stimmen ab über den Antrag der Fraktionen der CDU, Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 6/5704. Wer ist für die Annahme dieses Antrags, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der CDU, Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? Bei Enthaltung der AfD-Fraktion ist das dann mit großer Mehrheit so angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Zweites Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/3277 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten - Drucksache 6/5711
dazu: Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN - Drucksache 6/5745
Das Wort hat zunächst Herr Abgeordneter Kobelt zur Berichterstattung aus dem Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten. Bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, das Zweite Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung wurde durch Beschluss des Landtags vom 25. Januar 2017 an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten überwiesen. Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf in mittlerweile sieben Sitzungen beraten sowie ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Der Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten hat den Gesetzentwurf in seiner 33. Sitzung am 31. Januar 2017, in seiner 34. Sitzung am 16. Februar 2017, in seiner 36. Sitzung am 21. März 2017, in seiner 37. Sitzung am 27. April 2017, in seiner 47. Sitzung am 19. April 2018 und in seiner 48. Sitzung am 17. Mai 2018 beraten. Die geplanten Änderungen stießen auf breite Zustimmung der Angehörten. Darüber hinaus gab es eine Vielzahl von weiterführenden Vorschlägen, die in ein weiteres Änderungsgesetz einfließen sol
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit der Drucksache 6/5711 liegt nunmehr ein abgestimmter Änderungsvorschlag vor. Dabei geht es um Konkretisierungen, die Anpassung an das Europarecht und einige Aktualisierungen des Gesetzestextes. Gleichzeitig liegt ein Änderungsantrag der die Regierung tragenden Fraktionen vor. Dieser ist dadurch begründet, dass die Antragstellerinnen erreichen wollten, dass wir auch in Thüringen sowohl die Antragstellung als auch die Genehmigung von Bauvorhaben in Zukunft elektronisch ermöglichen. Zudem sollen die Teilregelungen zu den elektronischen Prozessen in eine Rechtsverordnung ausgelagert werden, um künftig den vorhersehbaren Änderungsbedarf einfach umzusetzen. Da dieses Anliegen nicht aus dem ursprünglichen Gesetzentwurf hervorgeht und auch nicht in der ersten Lesung eingebracht wurde, ist hierzu ein eigenständiger Änderungsantrag durch die Fraktionen notwendig; anderenfalls würde es sich um eine unzulässige Bepackung des ursprünglichen Gesetzentwurfs handeln. Mit dem Verfahren, was hier vorgeschlagen wird, wird dies auch gewährleistet werden. Vielen Dank.
Ich eröffne die Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt. Es liegen mir zwei Wortmeldungen vor. Als Erstes erteile ich Abgeordneter Mühlbauer von der SPD-Fraktion das Wort.
Sehr geehrte Damen und Herren, werte Kollegen, sehr geehrte Frau Präsidentin, Kollege Kobelt hat gerade schon mehr oder weniger ausgeführt, womit sich eigentlich der ursächliche Gesetzentwurf oder dessen Anpassung inhaltlich beschäftigte, und zwar einer Harmonisierung mit EU-Vorschriften. Ja, es hat etwas gedauert, weil man auch Rechtsprechungen abwarten musste, wie man mit dieser Harmonisierung umgeht. Und die Zeit geht nicht vorbei, wir haben inzwischen das Jahr 2018, den Monat Mai. Es tut mir leid, wenn ich Sie jetzt in diesem Tagesordnungspunkt ein wenig über Gebühr beanspruche.
Beim vorgenannten Gesetzentwurf haben wir das Problem des Bepackungsverbots, ein fürchterliches Wort. Alle, die hier in dem Rund sitzen, wissen, um was es sich handelt. Sie erlauben mir, für andere, die unserer Debatte zuhören, mögen es zwei Sätze sein. Wenn ein Gesetzentwurf sich mit einem Inhalt beschäftigt, wird dieser Inhalt angehört. Kommunen und andere Beteiligte werden im Verfahren einbezogen. Wenn man dann nach dieser Anhörung da
rauf kommt, dass man vielleicht noch einen Aspekt vergessen hatte und den aber für sehr wichtig hält, dann, sagt unsere Landtagsverwaltung, handelt es sich um Bepackung und man muss erneut anhören. Wir haben dieses Problem, weil, wie ich vorhin schon sagte, wir diesen Gesetzentwurf seit über einem Jahr hier in dem Landtag zur Beratung haben und die Zeit auch fortschreitet – wie andere Gesetze. Ich verweise hier auf das E-Government-Gesetz, das wir vor vier Wochen beschlossen haben.
Das Zweite Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung wurde bereits am 11.01.2017 in den Landtag eingebracht und an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten überwiesen. Am 31.01. wurde in diesem die schriftliche Anhörung beschlossen und am 27.04.2017 wurde die Anhörung intensiv ausgewertet und abgeschlossen. Auf Bitte des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft wurden aber noch keine abschließenden Beschlüsse gefasst, um das Thema etwas aufzuschieben, weil man die gerichtlichen Bewertungen von dem einen und dem anderen Sachverhalt abwarten musste, um auch mit einem modernen Gesetz und einer modernen Änderung in dieses Rund zu kommen. Am 24. April 2017 wurde in der Bauministerkonferenz darüber informiert, dass die EU-Kommission entgegen der getroffenen Absprachen bisher bestimmte Informationen nicht zur Verfügung gestellt hat. Zwischenzeitlich hat die EU die Musterverordnung zu den technischen Baubestimmungen, die die ARGEBAU der Bauministerkonferenz erarbeitet hat, modifiziert. Damit kann die Thüringer Verwaltungsverordnung, VV, zu den technischen Baubestimmungen angepasst werden. Der im Ausschuss für Landwirtschaft, Infrastruktur und Forsten eingebrachte Änderungsantrag harmonisiert die Bestimmungen der Thüringer Bauordnung und der Thüringer Verwaltungsvorschrift. Erst als diese Änderungen eingearbeitet waren, konnte der Gesetzentwurf mitsamt der nun vorliegenden Beschlussempfehlung zurücküberwiesen werden. Dies ist nun geschehen.
Zwischenzeitlich – ich habe es vorhin erwähnt – hatten wir im letzten Plenum – die Zeiten haben sich überschnitten – das E-Government-Gesetz beschlossen. Da wir mit unserer Thüringer Bauordnung auch elektronische Verwaltungsverfahren ermöglichen – nicht zwingend vorschreiben – wollten, halten wir es für geboten, den Antragstellern diese Möglichkeiten zu eröffnen. Das ist nicht nur zeitgemäß, das ist auch notwendig. Diese Änderungen, die ebenfalls Gegenstand des eingebrachten Änderungsantrags waren, verstoßen – und da möchte ich mich ausdrücklich noch mal bei der Verwaltung bedanken, die sehr intensiv in den letzten Tagen und Stunden mit uns zusammengearbeitet hat, wie wir diese Frage lösen können – aber gegen das Bepackungsverbot. Also noch mal: Wir halten es für zeitgemäß, Kommunen zu ermöglichen, Bauanträ
ge und Baugenehmigungen auch elektronisch zu erteilen, haben den Fall aber wegen – danke der Verwaltung – des Bepackungsverbots nicht angehört und deswegen haben wir ihn ursächlich zurückgezogen, um ihn jetzt und heute mit der Drucksache 6/5745 noch mal einzubringen. Diese Drucksache müsste nun verteilt sein und wir bitten Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, den Gesetzentwurf der Landesregierung mit dem hier vorgelegten Änderungsantrag zu qualifizieren, der ausschließlich diese Änderung „Die Baugenehmigung ist schriftlich oder in elektronischer Form zu erteilen“ beinhaltet, der dann nachfolgend – wie von mir erwähnt worden ist – durch die Verwaltungsvorschrift auch erst noch untersetzt wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich weiß, es ist ein unübliches Vorgehen, Sie hier zu bitten. Ich denke aber, wir sollten es den Thüringer Kommunen ermöglichen, gerade in diesen Zeiten neue Medien einzusetzen, wenn sie dies so wollen. Ich bitte Sie, hier diesem Antrag Folge zu leisten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, da wir jetzt auch schon ein bisschen in diesem Jahr fortgeschritten sind, würde ich es sehr bevorzugen, wenn wir uns am Freitag vielleicht zu einer Sondersitzung treffen könnten, um eine Anhörung zu beschließen. Da es sich um eine sehr kleine Frage handelt, nämlich nur um die Anhörung zur Frage des Streichens des Wortes „schriftlich“ und der Ergänzung „schriftlich oder in elektronischer Form“, denke ich, kann dieser Sachverhalt auch zeitnah von unseren Kommunen beantwortet werden. Ich denke, im Sinne des Freistaats Thüringen, seiner Bürger und auch der modernen Technik, die wir alle einsetzen wollen, sind wir hier auf dem richtigen Weg. Ich bedanke mich für die Geduld zu dem doch etwas trockenen Vortrag, den ich jetzt hier vorgebracht habe, und freue mich auf die Abstimmung und auf die Diskussion und das zeitnahe gemeinsame Gestalten. Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Frau Mühlbauer, Sie können in noch so salbungsvollen Worten darlegen, was Ihre Beweggründe für die jetzt von Ihnen vorgeschlagene Vorgehensweise zur Heilung des Bepackungsverbots sind. Das bedeutet jedoch nicht, dass es besser wird. Die unendliche Geschichte geht nun in die nächste Runde – und wie viele werden wohl noch folgen?
Das Zweite Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – es ist, wie festgestellt wurde, ein Gesetzentwurf der Landesregierung – basiert auf einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 16. Oktober 2014. Mit diesem Gesetzentwurf soll die Anpassung an die EU-Verordnung Nr. 305 aus dem Jahr 2011, die die nationale Regelungskompetenz in Bezug auf Bauwerke regelt, vollzogen werden. Das heißt, werte Damen und Herren, es ist schlicht und einfach eine Anpassung an EU-Recht vorzunehmen – und gegenwärtig nicht mehr und nicht weniger. Und das – so sollte man denken – hätte recht zügig erfolgen können. Doch falsch gedacht! Dieser Vorgang entwickelt sich zu einer Dauerserie, die wohl in die Verlängerung geht. Das liegt hauptsächlich an Ihnen, an den Fraktionen oder eventuell auch einer Fraktion der Koalition.
Der Gesetzentwurf – es wurde hier mehrfach betont – begleitet uns nun schon seit dem 25. Januar 2017. Ja, richtig gehört: 2017! An diesem Tag wurde der Gesetzentwurf durch Beschluss des Landtags an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten überwiesen. Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf bisher – Herr Kobelt hat es bereits ausgeführt – siebenmal beraten – ich verzichte jetzt auf die Aufzählung der einzelnen Sitzungen –
und ein schriftliches Anhörungsverfahren wurde durchgeführt. Das geht so auch in Ordnung, wenn es uns denn weiterbrächte.
Die Pause bzw. Verzögerung in den Beratungen zwischen April 2017 und April 2018 basierte auf der Bitte der Landesregierung, das Gesetzgebungsverfahren im Ausschuss anzuhalten und erneut aufzurufen, wenn neue Erkenntnisse vorliegen – ganz normaler Vorgang.
In der 47. Sitzung des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten am 19. April in diesem Jahr berichtete Staatssekretär Dr. Sühl, dass die Änderung der Musterbauordnung der Bauministerkonferenz zwar grundsätzlich mit der EU-Kommission abgestimmt gewesen sei, die Kommission aber Bedenken gehabt habe, ob das abgestimmte Ergebnis tatsächlich richtig sei. Der Staatssekretär informierte außerdem, dass die weiteren Verhandlungen mit der Kommission zwischenzeitlich erfolgt seien und abgeschlossen wurden. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass keine wesentlichen Änderungen des vorliegenden Gesetzentwurfs erforderlich sind. Nichtsdestotrotz hatten aber die Landesregierung wie auch die Fraktionen der Koalition einen gewissen Änderungsbedarf gesehen, jedoch wurden durch die Koalitionsfraktionen keinerlei Änderungsanträge zur Sitzung des Ausschusses am 19. April 2018 vorgelegt. Dies sorgte erkennbar auch bei der Landesregierung – ich möchte es vor
sichtig ausdrücken – für leichte Irritationen. Offensichtlich war man seitens der Landesregierung davon ausgegangen, dass entsprechende Änderungsanträge vorliegen. Aber weit gefehlt! Die Koalitionsfraktionen hatten wohl eine Phase der Arbeitsverweigerung bzw. sie dachten, dass andere für sie die Arbeit machen. Sei es, wie es sei! So wurde schlussendlich in dieser Sitzung vereinbart, die von der Landesregierung vorgeschlagenen notwendigen Änderungen in entsprechende Anträge von Rot-Rot-Grün einfließen zu lassen.
In der letzten Sitzung des Ausschusses am 17. Mai 2018 lagen nunmehr die Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen vor. Eine vorherige Abstimmung mit der Landtagsverwaltung, ob diese Änderungsanträge wegen des Bepackungsverbots gegebenenfalls unzulässig sind, ist jedoch unterblieben. Die Krönung war, dass der Abgeordnete Kobelt die Landesregierung fragte, wie Ziffer 5 des Antrags zu begründen sei, wo das herkomme und ob das auch dem Bepackungsverbot unterliege – in einem Antrag, den er sogar selbst unterzeichnet hat! Eigentlich sollte man wissen, dass man das, was man unterschreiben soll, auch gelesen hat. Nach einer Sitzungsunterbrechung ziehen die Koalitionsfraktionen fünf Änderungswünsche aus ihrer eigenen Vorlage wegen des Bepackungsverbots zurück und die geänderte Vorlage wurde mehrheitlich beschlossen. Jeder dachte: Endlich geschafft, das Zweite Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung kann dem Plenum im Mai 2018 zur weiteren Beratung vorgelegt und beschlossen werden. Doch weit gefehlt! Es gibt eine Fortsetzung des Dauerbrenners „Änderung der Thüringer Bauordnung“, denn wenige Tage, nachdem der Ausschuss die Beratungen zum Gesetzentwurf mit Mehrheitsbeschluss abgeschlossen hat, geht das ganze Prozedere wieder von vorn los. Ich frage mich: Warum machen wir dann überhaupt noch Ausschusssitzungen, in denen alles ausführlichst besprochen und beschlossen wird? Damit man es ein paar Tage später ändert? Wissen die Koalitionsfraktionen überhaupt noch, was sie wollen, oder können sie es einfach nicht?
Deshalb jetzt im Plenum, um das ganze Dilemma zum Bepackungsverbot zu heilen: Die Koalitionsfraktionen stellen Änderungsanträge, um das Gesetz einschließlich der Anträge erneut in den Ausschuss zu überweisen. Das Gleiche hätte erreicht werden können, und zwar auf ganz sauberem Wege, wenn die Koalitionsfraktionen ein neues, kurzes Änderungsgesetz vorlegen würden.
Natürlich – und das schließe ich nicht aus – gibt es für die Zukunft weiteren Diskussions- und Änderungsbedarf bezüglich der Thüringer Bauordnung. Doch das ist gegenwärtig nicht Gegenstand der Diskussion. Man kann dies nicht in den vorliegen