Natürlich – und das schließe ich nicht aus – gibt es für die Zukunft weiteren Diskussions- und Änderungsbedarf bezüglich der Thüringer Bauordnung. Doch das ist gegenwärtig nicht Gegenstand der Diskussion. Man kann dies nicht in den vorliegen
den Gesetzentwurf packen – ist auch in weiten Teilen nicht erfolgt –, denn es handelt sich aktuell, wie bereits eingangs erwähnt, um eine dringende Anpassung an EU-Recht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalition, man kann nur hoffen, dass Sie diesmal Ihre Hausaufgaben richtig machen, dass trotz des zusätzlichen Aufwands und des sehr ambitionierten Zeitplans das Gesetz noch vor der Sommerpause beschlossen werden kann und Sie Ihrer eigenen Landesregierung nicht erneut in den Rücken fallen. Denn diese möchte – davon gehe ich aus – eine zügige Beschlussfassung zum vorliegenden Gesetzentwurf. Vielen Dank.
Aus den Reihen der Abgeordneten gibt es keine weiteren Wortmeldungen. Die Landesregierung erhält das Wort. Frau Ministerin Keller, Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft, bitte.
Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, das Gesetzgebungsverfahren und der Verlauf des Gesetzes seit Januar 2017 sind hinlänglich beschrieben worden. Ich will das an der Stelle nicht noch einmal wiederholen. Das Ergebnis führte am Ende nicht zu wesentlichen Änderungen des Ihnen seit 2017 vorliegenden Gesetzentwurfs. Die einzige inhaltliche Änderung betrifft die Übergangsregelung des § 92 Abs. 4. Dort findet sich die an die Bauwirtschaft gerichtete klarstellende Aussage, dass die von der EU-Kommission beanstandete Doppelkennzeichnung von Bauprodukten nach europäischem und nationalem Recht mit Inkrafttreten des Änderungsgesetzes unwirksam wird. Diese Aussage hat die Kommission beanstandet, da nach ihrer Auffassung die Doppelkennzeichnung schon immer unzulässig war und damit nicht mehr unzulässig werden kann. Diese Regelung soll daher gestrichen werden. Ob das so richtig ist, kann sicher dahingestellt bleiben, da sich mittlerweile das in der Thüringer Bauordnung zu verankernde System der Verwendung von Bauprodukten in der Praxis herumgesprochen hat. Wir sollten daher der Auffassung der Kommission folgen.
Lassen Sie mich noch kurz auf den Inhalt des Änderungsgesetzes eingehen. Der Europäische Gerichtshof hat festgestellt, dass die in allen Landesbauordnungen enthaltenen Regelungen zur Verwendung von europäisch genormten Bauprodukten teilweise gegen EU-Recht verstoßen. Daher müssen alle Landesbauordnungen geändert werden. Bemängelt wurde, dass wir zur Gewährleistung der
Bauwerksicherheit in den europäischen Normen nicht behandelte Anforderungen durch nationale Regelungen nachjustieren. Im vom EuGH entschiedenen Fall ging es unter anderem um das Glimmverhalten von Dämmstoffen. Die Europäische Kommission und ihr folgend der EuGH sind der Auffassung, dass in einem geregelten Verfahren erlassene europäische Normen hinzunehmen sind und die Verwendung von Bauprodukten erforderlichenfalls durch Bauwerksanforderungen beeinflusst werden kann.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden die Grundlagen für diese Neuausrichtung geschaffen. Ergänzt werden die Regelungen der Bauordnung durch eine ebenfalls von allen Ländern zu erlassende Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen, die mit der EU-Kommission abgestimmt ist.
Die leider unvermeidliche Systemumstellung wird in der Anfangszeit sicher zu einer Vielzahl neuer Fragen führen – davon gehe ich aus. Aber ich denke, dass die Unsicherheiten mit zunehmender Praxiserfahrung verschwinden werden. Daher bitte ich um Zustimmung zum Gesetzentwurf. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Dann haben wir jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr. Es wurde der Antrag auf erneute Ausschussüberweisung gestellt. Das heißt auch, dass eine dritte Beratung vorgenommen wird. Ich lasse über diesen Ausschussüberweisungsantrag abstimmen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Also Gesetz, Beschlussempfehlung und Änderungsantrag werden noch mal in den Ausschuss zurücküberwiesen. Erneut noch mal das Handheben bitte. Ja, das sind alle Fraktionen dieses Hauses und auch die beiden fraktionslosen Abgeordneten Gentele und Krumpe. Damit ist das einstimmig so beschlossen und damit ist auch dieser Tagesordnungspunkt für heute abgearbeitet.
Wir kommen dann, nachdem die Tagesordnungspunkte 2 und 4 hier abgesetzt worden sind, zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 5
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer UVP-Gesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/4920 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Naturschutz - Drucksache 6/5708
Das Wort hat Abgeordneter Harzer aus dem Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz zur Berichterstattung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Zuschauer, Zuhörer – auch am Livestream –, durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Thüringer UVP-Gesetzes werden die im Thüringer UVP-Gesetz enthaltenen Verweise auf das Bundesrecht redaktionell angepasst. Zudem ist unter Beachtung des europäischen Rechts und die entsprechende gesetzliche Umsetzung in Deutschland die Öffentlichkeit über sämtliche Zulassungsverfahren wie die Umweltverträglichkeitsüberprüfung elektronisch an zentraler Stelle zu unterrichten.
Der zugrunde liegende Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer UVP-Gesetzes wurde vom Landtag in seiner 110. Sitzung am 22. Februar 2018 erstmals beraten und an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz überwiesen. Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz hat den Gesetzentwurf in seiner 39. Sitzung am 14. März 2018 und in seiner 43. Sitzung am 16. Mai 2018 beraten sowie ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt, in dem die kommunalen Spitzenverbände angehört wurden.
Ein Schwerpunkt lag natürlich wie üblich bei der Beratung unter anderem in der Prüfung eines möglichen höheren Verwaltungsaufwandes für die kommunale Ebene im Hinblick auf die geplanten Veröffentlichungsobliegenheiten über das neue, zentrale Internetportal des Landes über Umweltverträglichkeitsprüfungen, den die kommunale Seite – sowohl der Gemeinde- und Städtebund als auch der Thüringische Landkreistag – als gegeben ansieht; der Gemeinde- und Städtebund vor allem dahin gehend, dass der Mehraufwand insbesondere bei Unterlagen, die derzeit üblicherweise nicht in elektronischer Form geführt werden, entsteht.
Die Landesregierung sieht diesen Mehraufwand in der Form nicht gegeben. Von der Warte aus hat der Thüringische Landkreistag dann auch angeregt, im Abgleich – wie bei der Thüringer Bauordnung – mit den Regelungen im E-Government-Gesetz des Freistaats Thüringen zukünftig für Verwaltungsleistungen auf allen Verwaltungsebenen ein Serviceportal zur Verfügung zu stellen. Parallelstrukturen im Bereich des E-Government sollten ausgeschlossen werden und eine entsprechende Kostenprognose sollte erstellt werden.
Die Landesregierung hat auch zur Klärung der genannten Punkte noch einmal ihren Standpunkt dargelegt, auf die kommunale Seite zuzugehen. Unter Berücksichtigung der Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände lautet die Beschlussempfehlung, den Gesetzentwurf ohne Ände
Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir zwei Wortmeldungen vor. Zunächst erteile ich das Wort Herrn Abgeordneten Kießling von der Fraktion der AfD.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste, der von der Landesregierung vorgelegte Entwurf zur Änderung des Thüringer UVP-Gesetzes ist zwar gemäß den einschlägigen EU-Richtlinien und dem entsprechenden Bundesgesetz angeblich alternativlos und gut gemeint. Die vom Gemeinde- und Städtebund Thüringen und vom Thüringischen Landkreistag geäußerten Bedenken lassen den vorliegenden Gesetzentwurf jedoch in einem anderen Licht erscheinen. Das zentrale Internetportal des Landes über Umweltverträglichkeitsprüfungen bereitet den vorgenannten Institutionen und auch uns hierbei Sorgen, auch gerade im Hinblick auf das E-Government-Gesetz. Ganz besonders vor dem Hintergrund der von uns, also der AfD-Fraktion, schon lange vertretenen Entbürokratisierung und der bereits viel zitierten EU-Datenschutz-Grundverordnung, insbesondere bei Unterlagen, die bei den zuständigen kommunalen Behörden derzeit üblicherweise nicht in elektronischer Form geführt und vorgehalten werden, ist doch sehr stark davon auszugehen, dass durch den vorgelegten Entwurf ein erheblicher Mehraufwand für die schon jetzt stark von Rot-Rot-Grün gebeutelte Landesregierung entsprechend entstehen wird. Rechtsunsicherheiten können auch dadurch vermehrt auftreten, umso mehr, als von uns und den anzuhörenden kommunalen Spitzenverbänden zum jetzigen Zeitpunkt noch gar nicht abschließend eingeschätzt werden kann, welche Daten konkret und zwingend zur Verfügung gestellt werden müssen – zum Beispiel im Fall eines Umweltverträglichkeits-Hauptverfahrens nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz – und ob dies auch für den Fall des Nichtbestehens einer UVP-Pflicht gilt. Alles Dinge, die die rot-rot-grüne Landesregierung mit dem vorliegenden Entwurf offen lässt, daher können wir der Einschätzung der Landesregierung nicht folgen, dass der vorliegende Gesetzentwurf keinen messbaren Verwaltungsmehraufwand für die kommunale Ebene entstehen lässt. Und wenn weitere Aufgaben an den übertragenen Wirkungskreis delegiert werden, so muss auch über dessen Finanzierung gesprochen und dies auch entsprechend geregelt werden. Daher lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der vorgelegte Gesetzentwurf „Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer UVP-Gesetzes“ setzt in der Tat lediglich Bundesrecht in Landesrecht um. Das ist in der Sache zu begrüßen, weil es ein Stück weit mehr Bürgerfreundlichkeit ist, die hergestellt wird. Es ist ein Stück weit in die richtige Richtung, die gegangen wird, mit mehr Digitalisierung, die stattfindet, und einer leichteren Zugänglichkeit im Vorfeld von Verwaltungsentscheidungen. Dennoch sehen wir als CDU-Fraktion noch ungelöste Probleme bzw. nicht beantwortete Fragen, die sich hier stellen. Insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung des Konnexitätsprinzips ergeben sich zwei Fragenkomplexe. Der Kollege Harzer hat bei der Berichterstattung auch schon darauf hingewiesen, dass die von den kommunalen Spitzenverbänden angesprochen wurden. Zum einen ergibt sich eine Frage aus einer Interpretation des § 19 des UVP-Gesetzes des Bundes, in dessen Absatz 2 es heißt, dass zumindest folgende Unterlagen zur Einsicht für die Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden müssen, und zu Ziffer 2 – „die das Vorhaben betreffenden entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen“ – wird zu Recht gerügt, dass bei dieser Unbestimmtheit „entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen“, die vorgelegt werden müssen, im Moment nicht abgeschätzt werden kann, um welche Unterlagen es sich in der Summe handelt, insoweit die Rechtsprechung herangezogen werden muss oder müsste und deshalb eine Ausweitung dieses Bereichs stattfinde, eine Ausweitung auf Unterlagen, die regelmäßig im kommunalen Bereich bei Landkreisen und kreisfreien Städten, aber auch bei den Kommunen im Übrigen nicht in digitalisierter Form vorliegen.
Zum Zweiten wird gerügt, dass der Arbeitsaufwand, das heißt der rein technische Aufwand der Digitalisierung, nicht abgeschätzt werden kann, weil man überhaupt nicht sehen kann, wie viele Verfahren und auf welche Verfahren sich das erstreckt. Insoweit liegt auch keinerlei Kostenschätzung durch die Landesregierung vor. Die Landesregierung beschränkt sich unter dem Punkt D – Kosten – darauf, festzustellen, dass sich die beim Land entstehenden Kosten – das sind die Kosten für das Internetportal – auf etwa 22.000 Euro jährlich belaufen, und sagt für den kommunalen Bereich, dass ein messbarer Verwaltungsaufwand für die kommunale Ebene durch die Verpflichtung zur Zugänglichma
chung der relevanten Unterlagen über das zentrale Internetportal nicht zu erwarten ist. Das ist schlichtweg falsch. Es sind Kosten zu erwarten für den kommunalen Bereich. Sie können lediglich nur sehr schwer abgeschätzt werden. Diese Kritik ließ sich im Beratungsverfahren im Ausschuss nicht auflösen und führt deshalb dazu, dass wir uns zu diesem Gesetzentwurf, den wir inhaltlich begrüßen, aber im Hinblick auf die Verletzung des Konnexitätsprinzips im Ergebnis enthalten werden. Vielen Dank.
Für die Landesregierung erhält Frau Ministerin Siegesmund das Wort als Ministerin für Umwelt, Energie und Naturschutz.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wir beraten das Dritte Gesetz zur Änderung des Thüringer UVP-Gesetzes zum zweiten Mal. In der Tat, Herr Geibert, ich gebe Ihnen recht in Ihrem Wortbeitrag bis zu dem Punkt, wo Sie völlig zu Recht sagten: Damit wird das UVP-Gesetz bürgernäher, gibt die Antworten auf Fragen der Digitalisierung und wird damit auch verbraucherfreundlicher. Zu Ihrem „Aber“ würde ich sehr gern auch noch Stellung nehmen.
Warum mussten wir uns das UVP-Gesetz erneut vornehmen? Ich habe dazu bereits im Februar-Plenum berichtet. Es ging vor allen Dingen um Verweise auf das Bundesrecht. Es ging darum, dass nach europäischem Recht und der entsprechenden gesetzlichen Umsetzung der Bundesrepublik die Öffentlichkeit über sämtliche Zulassungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung elektronisch zu unterrichten ist. Dafür haben wir nun die Voraussetzungen geschaffen. Das haben wir nicht allein gemacht, sondern für diese elektronische Unterrichtung haben die 16 Bundesländer gemeinsam ein Internetportal – man stelle sich vor, man würde das auch in anderen, zum Beispiel sicherheitsrelevanten Fragen mal hinbekommen – für Informationen über Umweltverträglichkeitsprüfungen entwickelt und diese damit verbraucher- und bürgerfreundlich zur Verfügung gestellt. Das Portal gibt künftig Auskunft, um welche Art von Umweltverträglichkeitsprüfung es geht, welche Behörde das Verfahren führt, wo und wann Unterlagen eingesehen werden können. Das sind die üblichen sieben „W“ – wer, wie, was, wann, wo, warum –, die jeder und jede von zu Hause aus nachschlagen kann. Das heißt, für Bürgerinnen und Bürger werden die Nutzung und die Fragen zu Umweltverträglichkeitsprüfungen klarer beantwortet. Deswegen, finde ich, ist es eine gute Anpassung, wenn in den nächsten Monaten
Ich bin mir sicher, dass auch Sie unterstützen, dass sich damit der eine oder andere beschwerliche Gang zum Amt erledigt. Die Veröffentlichung im Portal ergänzt die öffentliche Auslegung; es ist nicht so, dass sie das Ganze ersetzt, im Gegenteil, es ist eine Ergänzung. Im Rahmen der Anhörungen wurde in der Tat von Kommunen und Landkreisen geäußert, dass sie diese digitalen Veröffentlichungen als Mehraufwand betrachten. Dem ist aber nicht so. Sondern von der Regelung sind ja nur solche Unterlagen betroffen, die bereits jetzt im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung bei den zuständigen Behörden ausgelegt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden müssen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, auf der einen Seite wollen wir mit unseren politischen Entscheidungen bürgernäher und bürgerinnennäher werden, dann bieten wir ein für die 16 Länder harmonisiertes Portal an, wo man schnell und in kürzester Zeit die W-Fragen beantwortet bekommt, dann ist es aber der CDU auch wieder nicht recht. Das ist schade. Denn ich muss Ihnen sagen, als wir die Ausschussberatung dazu hatten, stand von uns, vonseiten der Landesregierung die Frage im Raum: Gibt es jetzt noch abschließend Fragen? Da hat, wenn ich mich recht entsinne, im Ausschuss der Fragebedarf der CDU sehr nachgelassen. Man hätte jede Ihrer Fragen noch beantworten können. Wir tun das auch gerne im Nachgang.
Das möchte ich doch sehr bezweifeln, Herr Geibert, dass Sie eine Frage gestellt haben. Sie sind im Ausschuss immer so beflissen. Wenn Sie Fragen haben, dann gehen wir als Landesregierung jeder einzelnen auf den Grund und geben Ihnen selbstverständlich die Antwort,
die Sie brauchen, um als Abgeordnete eine gute Entscheidung treffen zu können. Das ist unser serviceorientierter Ansatz, um Ihnen das Arbeiten zu erleichtern. Von daher denke ich, wir haben alle im Arbeitsausschuss, Arbeitsparlament zu beantwortenden Fragen durchgesprochen.
Ich wiederhole es noch mal: Durch die Änderung des Thüringer UVP-Gesetzes, meine sehr geehrten Damen und Herren, werden keine neuen staatlichen Aufgaben auf die Kommunen oder Landkreise
übertragen, weil das Gesetz vornehmlich das Verfahren für die Fälle regelt, in denen es aufgrund bestehender Bundes- und Landesrechtsverfahren Umweltverträglichkeitsprüfungen ohnehin zu geben hat. Deswegen bitte ich Sie im Sinne dieser bürgerinnennahen, verbraucherfreundlichen und im modernen Zeitalter der Digitalisierung ankommenden Veränderungen um Zustimmung. Vielen Dank.
Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen gibt es nicht. Wir kommen dann zur Abstimmung, und zwar direkt über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 6/4920 in zweiter Beratung. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um sein Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen und die fraktionslosen Abgeordneten Krumpe und Gentele. Wer stimmt gegen diesen Gesetzesvorschlag? Das sind die Stimmen aus der AfD-Fraktion. Wer enthält sich? Die Stimmenthaltungen kommen aus der CDU-Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf mehrheitlich angenommen und wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung. Wer dafür ist, möge sich vom Platz erheben. Das sind erneut die Koalitionsfraktionen und die fraktionslosen Abgeordneten Krumpe und Gentele. Wer ist gegen diesen Gesetzesvorschlag? Das sind weiterhin die Mitglieder der AfD-Fraktion. Und wer enthält sich? Das sind die Mitglieder der CDU-Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf mehrheitlich angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Aufgrund der Tatsache, dass wir nicht mehr viel Zeit bis 18.00 Uhr haben und uns ein parlamentarischer Abend bevorsteht, gab es eine Bitte hier aus dem Hause, dass wir jetzt keinen weiteren Tagesordnungspunkt mehr aufrufen – zumal der nächste auch mit größerem Diskussionsbedarf verbunden ist; Sie haben eben auch noch zwei Änderungsanträge auf den Tisch bekommen. Es geht dann hier morgen Vormittag pünktlich um 9.00 Uhr um die Datenschutz-Grundverordnung. Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend, einen schönen parlamentarischen Abend und schließe für heute die Sitzung.