Protokoll der Sitzung vom 24.05.2018

Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit der Novelle des Thüringer Besoldungsgesetzes geht die rot-rot-grüne Landesregierung einen bundesweit seinesgleichen suchenden Sonderweg. Es ist scheinheilig, wenn in Reden und Beschlüssen hier im Landtag der Bildungsföderalismus beklagt wird, dass Kooperationsverbot aufgehoben werden soll und dann ein Besoldungsgesetz vorgelegt wird, das diesen Föderalismus einmal mehr verstärkt. Zukünftig sollen Regelschullehrer mit dem Amt Regelschullehrer in der Besoldungsgruppe A 12 rückwirkend zum 1. Januar 2018 eine höhere Besoldung A 12plus erhalten. Damit erhalten Regelschullehrer künftig zusätzlich zur A 12 eine hohe gehaltsfähige Zulage in Höhe von 50 Prozent des Unterschiedsbetrags zwischen der Besoldungsgruppe A 12 und der Besoldungsgruppe A 13. Laut Landesregierung stellt das die erste Stufe hinsichtlich der geplanten Anhebung der Regelschullehrerbesoldung auf A 13 dar, Frau Finanzministerin hat es ausgeführt. Diese Verbesserung der Bezahlung für Regelschullehrer ist grundsätzlich zu begrüßen. Alle an Thüringen angrenzenden Bundesländer mit

einem CDU-Kultusminister haben bereits diesen Schritt vollständig auf A 13 vollzogen, nur Thüringen und Niedersachsen verweigern sich weiter völlig einer Angleichung der Regelschullehrer und Gymnasiallehrer. Dieses Papier aus dem Hause des Bildungsministeriums ist genau das, was ich gerade beschrieben habe, Frau Finanzministerin. Alle Länder außer Niedersachsen und Thüringen haben das bereits vollzogen.

(Zwischenruf Taubert, Finanzministerin: Das weiß ich!)

Das sind Ihre Dokumente, Thüringer Landesregierung, Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zu kritisieren ist die Erhöhung der Besoldung für Regelschullehrer insbesondere, weil nicht alle an Regelschulen tätigen Lehrer davon profitieren, so zum Beispiel die circa 400 Ein-Fach-Lehrer an den Thüringer Schulen. Keiner von meinen Vorrednern ist auf diese Problematik eingegangen, dass 400 Lehrer, die seit mehreren Jahrzehnten einen sehr, sehr guten Dienst im Freistaat verrichten, von dieser Verbesserung nicht profitieren werden. Auch die immer wieder angedachten Vorschläge vonseiten des Kultusministers haben noch keine Erwähnung gefunden bzw. sind diese Vorschläge auch wenig praktikabel, nämlich dann, wenn man die Lehrerinnen und Lehrer, die seit 20, 30 Jahren im Schuldienst sind, auffordert, noch mal ein Studium zu beginnen und dieses Studium dann auch mit einem Universitätsabschluss abzuschließen. Wir werden uns im Rahmen des Beratungsverfahrens in den Ausschüssen nochmals intensiv dafür einsetzen, dass die Ein-Fach-Lehrer auch mit im Besoldungsgesetz aufgenommen werden, dass es eine vernünftige Regelung gibt und dass es eben nicht nur bei den Ankündigungen bleibt, die wir in den letzten Monaten vonseiten des Bildungsministeriums gehört haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Gesetzentwurf geht einen durchaus auch zu begrüßenden Weg, denn er versucht – ich habe es am Anfang meiner Rede erwähnt –, den Beförderungsstau der letzten Jahre aufzulösen. Allerdings ist der dem Thüringer Landtag heute vorgelegte Lösungsansatz ein sehr praxisferner, ein demotivierender und den Bildungsföderalismus zusätzlich verstärkender Sonderweg.

Ein weiterer Kritikpunkt unsererseits ist, dass mit dem neuen Besoldungsgesetz die Möglichkeit einer Beförderung von Lehrern massiv beschnitten wird. Gerade an dieser Stelle zeigt sich, dass es diesem Gesetz eben an Perspektiven für junge Lehrerinnen und Lehrer fehlt. An Grundschulen und Regelschulen sollen in Zukunft nur noch zwei Lehrer befördert werden können, nämlich der stellvertretende Schulleiter und der Schulleiter. Alle weiteren Beförderungsmöglichkeiten wird es an Grund- und Re

gelschulen nicht mehr geben, bei allen Kolleginnen und Kollegen an Grund- und Regelschulen wird in Zukunft festgeschrieben, dass ihre Eingangsbesoldung auch die Endbesoldung sein wird. Wir hätten uns gewünscht, dass man, wenn man so was anfasst, wenn man so ein Gesetz modern auf den Weg bringt, hier auch tatsächlich ehrlich handelt. An Gymnasien ist es ja ein bisschen besser – Frau Ministerin und Herr Wolf haben darauf hingewiesen –, da gibt es tatsächlich eine Funktionsstelle mehr, nämlich den Oberstufenleiter. An Gymnasien in der Regel mit 60, 70 Lehrern im Kollegium, sind zukünftig nur noch drei Mann beförderungsmöglich.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, dies ist aus unserer Sicht der falsche Weg und es ist vor allem ein Weg, der jungen Lehrerinnen und Lehrern jegliche Anreize nimmt, zusätzliche Aufgaben zu übernehmen. Dieses Engagement ist aber aus unserer Sicht dringend notwendig, um das Funktionieren des Schulalltags aufrechtzuerhalten. Und während die Länder um uns herum alles tun, um den Lehrerberuf attraktiver zu machen, tritt die Landesregierung das Engagement zahlreicher junger Kolleginnen und Kollegen mit Füßen. Dies läuft einem leistungsorientierten Bildungssystem aus unserer Sicht zuwider.

(Zwischenruf Abg. Kräuter, DIE LINKE: Das ist Schwachsinn, was du erzählst!)

Im Gegensatz zu den derzeitigen Überlegungen der Landesregierung braucht es mehr Funktionsstellen an den Thüringer Schulen.

Noch etwas ist essenziell für junge Lehrer und das Funktionieren des Schulalltags. Das sind die Ausbildung von Nachwuchs und die längst überfällige Erhöhung der Referendarausbildung. Hierzu ist es zwingend notwendig, das Amt des Fachleiters endlich wieder attraktiver zu gestalten. Wir können ohne Ausbilder nicht mehr Referendare ausbilden. Das ist nicht nur meine Ansicht, sondern teilweise – das haben wir eben gehört – auch die Ansicht von Herrn Wolf, aber es ist vor allem die Ansicht der Staatssekretärin Ohler und der ehemaligen Ministerin Klaubert, die uns dies im Bildungsausschuss mehrfach bestätigt haben. Leider fehlt mir eine Position des aktuellen Ministers zu dieser Problematik. Erst am Wochenende haben Sie, Herr Holter, die Bundesländer als KMK-Präsident zurecht aufgefordert, mehr auszubilden. Aber ich wiederhole meine Kritik und meinen Vorwurf: Es ist schizophren, die anderen Bundesländer aufzufordern, wenn wir in Thüringen selbst nur die Hälfte des Lehrerpersonals, das wir eigentlich einstellen müssten, ausbilden. 500 Ausbildungen gegen 1.000 Ruhestände im Jahr bei steigenden Schülerzahlen sind der falsche Weg.

(Beifall CDU)

Reden und Handeln passen bei den Mitgliedern dieser Landesregierung nicht zusammen. Ich bin gespannt, ob sich Herr Wolf mit seiner Forderung endlich durchsetzt und das Amt des Fachleiters tatsächlich wieder ein Beförderungsamt wird. Allerdings – ich habe Sie schon darauf hingewiesen – reicht dieses eine zusätzliche Amt aus unserer Sicht nicht aus.

Meine Damen und Herren, der Freistaat Sachsen hat erst kürzlich eine Beförderungsquote von mindestens 20 Prozent beschlossen, in Thüringen liegt die Beförderungsquote, wenn man es mal durchrechnet, zwischen 3 bis 5 Prozent. Die Sachsen gehen also den richtigen Weg mit ihrem Ansatz, einen Weg, der eigentlich auch in Thüringen zu gehen ist. Die CDU-Fraktion hat dies bereits im Januar 2017 mit einem Beschluss eingefordert. Darin spricht sich die CDU-Fraktion für ein Beförderungssystem im Thüringer Schuldienst aus, dass die Übernahme zusätzlicher Aufgaben belohnt und Aufstiegsbeförderungen ermöglicht. Zusätzliche Funktionsstellen braucht es aus unserer Sicht deshalb beispielsweise für die Übernahme einer Tätigkeit als Ausbildungsverantwortlicher. Weitere Funktionsämter müssten der Koordinator für den außerschulischen Bereich, der Mittelstufenkoordinator, der Beratungslehrer, der Fachleiter und der Fachberater sein. Insofern greift die vorliegende Neuregelung des Thüringer Besoldungsgesetzes aus Sicht der CDUFraktion deutlich zu kurz.

Wir bleiben dabei: Der vorliegende Gesetzentwurf ist kein Baustein zur erfolgreichen Bewältigung des Generationenwechsels an Thüringer Schulen, er führt nicht zu mehr Attraktivität. Der vorliegende Gesetzentwurf verschlechtert im bundesdeutschen Vergleich die Entwicklungsperspektiven für Lehrerinnen und Lehrer. Der vorliegende Gesetzentwurf ist zuallererst ideologisch und nicht schulpraktisch motiviert. Er soll den Boden für den Einheitslehrer ebnen. Diese Gleichmacherei werden wir aber nicht mittragen. Wir werden uns im Rahmen der weiteren Ausschussberatung dafür einsetzen, dass das Gesetz umfassend überarbeitet wird, die angesprochenen Problemfelder im Sinne der Thüringer Lehrinnen und Lehrer gelöst werden und so ein erfolgreiches, leistungsfähiges Thüringer Schulsystem erhalten bleibt. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Abgeordnete Rothe-Beinlich das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Schülerinnen und

(Abg. Tischner)

Schüler, liebe Lehrinnen und Lehrer, die Sie vielleicht dieser Debatte folgen! Lieber Herr Tischner, ich würde gern bei Ihrer Rede ansetzen und zu drei, vier Punkten mindestens eine Richtigstellung vornehmen. Ich musste schon ein wenig schmunzeln, als Sie beklagt haben, was alles in den letzten Jahren nicht passiert sei. Ich habe mich gefragt: Wer hat Thüringen gleich 25 Jahre lang regiert? Und warum haben Sie dann den notwendigen Generationenwechsel in den Lehrerzimmern nicht rechtzeitig auf den Weg gebracht?

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Lieber Herr Tischner, das müssen Sie sich jetzt anhören, das ging uns ja eben ähnlich.

(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Sie sind doch in der Verantwortung!)

Ja, wir sind in der Verantwortung und genau deshalb haben wir genau dieses Gesetz zur Änderung der Lehrerbesoldung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften auf den Weg gebracht.

Nun zum zweiten Punkt, den ich ansprechen möchte: Ihr Agieren ist mindestens janusköpfig: Sie stellen sich ernsthaft hier vorn hin und sagen, es wäre nicht redlich, wenn wir auf der einen Seite fordern, das Kooperationsverbot aufzuheben und auf der anderen Seite landesrechtliche Regelungen schaffen. Ja, wo sind wir denn? Sie regieren im Bund, dann schaffen Sie dieses Kooperationsverbot ab!

(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Sonder- wege!)

Das ist eine Bundeszuständigkeit. Ohne dieses Verbot könnten wir auch anders agieren. Aber solange das Kooperationsverbot existiert, müssen wir uns im landesrechtlichen Rahmen natürlich auch entsprechende Regelungen geben. Das ist unsere Pflicht. Das müssen wir anerkennen. Wir haben eine Bundesratsinitiative angeregt. Wir wollen dieses Kooperationsverbot endlich aufheben. Sie sind der Hemmschuh an dieser Stelle, und zwar einmal mehr.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Jetzt noch zu den Funktionsstellen, wo Sie auch beklagt haben, das wären so wenige. Lieber Herr Tischner, keine einzige Funktionsstelle wird abgeschafft – im Gegenteil. Wer hat also die wenigen Funktionsstellen überhaupt nur eingerichtet? Es waren Sie, lieber Herr Tischner, auch das müssen Sie sich zurechnen lassen.

(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Ich doch nicht!)

(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Schon die CDU!)

Sie vielleicht nicht persönlich, aber Ihre Fraktion, die 25 Jahre die Regierung an dieser Stelle mit gestellt hat.

Nun noch zu den Ein-Fach-Lehrern: Sie hatten beklagt, dass niemand von den Vorrednerinnen und Vorrednern auf die Ein-Fach-Lehrer eingegangen ist, die bislang nur ein Fach unterrichten. Genau für diese gibt es ja die Möglichkeit der Nachqualifizierung. Wenn sie diese Nachqualifizierung durchlaufen haben, dann können sie selbstverständlich auch die E 12plus erhalten. Auch das gehört zur Wahrheit dazu. Sicherlich gäbe es noch ganz andere Vorstellungen, das völlig neu zu regeln, aber auch das ist eine Möglichkeit, die wir endlich geschaffen haben.

Und jetzt der Punkt, an dem ich Ihnen zustimmen möchte: Es fehlt mitunter tatsächlich an der Wertschätzung und an der Anerkennung der Arbeit der Lehrerinnen und Lehrer, die diese tagtäglich leisten. Ja, das ist ein Problem, das sage ich auch.

(Beifall DIE LINKE)

Das ist auch nicht nur monetär zu lösen, sondern das ist ein gesellschaftliches Problem, das müssen wir uns insgesamt anschauen. Das gilt im Übrigen auch schon für die Erzieherinnen und Erzieher, um bei den Kleinsten an dieser Stelle zu beginnen.

Jetzt aber zu dem Gesetzentwurf, den die Landesregierung vorgelegt hat. Wir alle wissen – und das ist hier auch schon erwähnt worden –, dass wir im Wettbewerb der Länder um gut ausgebildete Lehrkräfte mithalten wollen. Thüringen braucht dafür selbstverständlich ein modernes, leistungsorientiertes, attraktives und auch rechtssicheres Besoldungsgesetz. Die vorliegende Novellierung bringt uns diesem Ziel – so meinen wir, Sie sehen das ja scheinbar völlig anders – ein großes Stück näher, weil eben gerade mehr Klarheit und Transparenz in der Besoldungsstruktur geschaffen wird. Außerdem macht das Gesetz – davon sind wir überzeugt – den Schuldienst attraktiver und belohnt auch das Engagement der etwa 17.000 Lehrerinnen und Lehrer im staatlichen Schuldienst, und zwar auch finanziell. Wir begrüßen den Gesetzentwurf also ausdrücklich. Uns geht es übrigens insbesondere darum, besondere Herausforderungen in Schule auch besonders zu vergüten und dabei nehmen wir die Schulleitungen, die Fachbetreuung, aber auch alle anderen Funktionsstellen in den Blick.

Allein mit den vorgesehenen Neuregelungen und der geplanten Erhöhung der Eingangsbesoldung stellen wir jährlich – lassen Sie sich das bitte noch einmal auf der Zunge zergehen – rund 10 Millionen Euro mehr als bisher zur Verfügung und ich finde, das ist schon eine bemerkenswerte Tatsache.

Was ist nun im Einzelnen vorgesehen? Ich will auf einige Details des Gesetzes jetzt im Einzelnen eingehen. Zunächst wurden die Lehrämter besoldungsrechtlich neu bewertet. So sollen die verschiedenen Ämter, außer die gymnasialen Berufsschullehrerinnen und -lehrer, einer höheren Besoldungsgruppe zugeordnet werden oder zusätzlich eine Amtszulage erhalten. Außerdem erfolgt eine Anhebung des Eingangsamts bei den Regelschullehrerinnen und Regelschullehrern, und zwar rückwirkend bereits zum 1. Januar 2018, während die übrigen Regelungen und Veränderungen zum 1. August 2018 in Kraft treten sollen.

Entgegen übrigens allen Vorwürfen gerade auch mit Vorliebe aus der CDU-Fraktion, Rot-Rot-Grün würde die Regelschulen stiefmütterlich behandeln, erhalten Regelschullehrerinnen und Regelschullehrer künftig im Eingangsamt die Besoldungsgruppe A 12 mit Amtszulage, die sogenannte A 12plus. Förderschullehrerinnen und Förderschullehrer mit einer Ausbildung nach dem Recht der ehemaligen DDR erhalten die Besoldungsgruppe A 13 statt bisher im Eingangsamt die A 12. Das Amt des Fachlehrers an allgemein- und berufsbildenden Schulen wird auf A 10 neu bewertet und Fachlehrerinnen und Fachlehrer an berufsbildenden Schulen erhalten künftig eine A 11 mit Amtszulage. Damit erhöhen wir die Besoldung der Lehrerinnen und Lehrer, damit man sich das mal ein bisschen vorstellen kann, um zwischen 200 bis 500 Euro monatlich. Wir wissen durchaus – das hat mein Kollege Torsten Wolf hier auch schon ausgeführt, und wer sich erinnert, im April hatten wir auch eine entsprechende Demonstration der GEW hier vor dem Thüringer Landtag –, dass seitens der Gewerkschaften die Forderung nach der Besoldungsgruppe A 13 für alle Lehrämter besteht. Als Grüne haben wir das übrigens auch schon zu Oppositionszeiten diskutiert und bleiben bei unserer Auffassung, dass perspektivisch alle Lehrämter gleich bezahlt werden sollten. Wir jedenfalls hielten dies für gerecht, insbesondere die schlechtere Bezahlung der Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer halten wir für falsch. Damit werden gerade Frauen benachteiligt, denn diese sind in der Grundschule übermäßig repräsentiert.

Auch lässt sich einfach nicht erklären, warum Lehrkräfte an einer Gemeinschaftsschule zwar ein und dieselbe Aufgabe machen, aber nur aufgrund ihrer unterschiedlichen Ausbildung auch unterschiedlich bezahlt werden. Man könnte es auch eine Mehrklassengesellschaft im Lehrerzimmer nennen.

Außerdem sollen im Zuge der verstärkten Schulkooperationen – Herr Tischner ist ja hier ein Stück weit, leider nur sehr verkürzt, auf die Vorhaben des neuen Schulgesetzes eingegangen, die wir anstreben –

(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Ich hätte gern noch mehr erzählt!)

gemeinsam Kollegien unterschiedlichster Schulen, aber auch unterschiedlicher Schularten gebildet werden können. Auch aus diesem Grund drängt sich mehr und mehr eine gleiche Bezahlung der Lehrkräfte auf, wohl wissend – und das müssen wir uns einfach klar machen, das gehört zur Wahrheit dazu –, dass die A 13 für alle – und Herr Minister ist ja auch bei der Demonstration aufgetreten, hat das auch noch einmal gesagt – circa 30 Millionen Euro Mehrkosten verursachen würde. Das müssen wir bei der nächsten Haushaltsberatung bedenken und überlegen und abwägen. Das ist sicherlich auch ein Arbeitskampf, den die Gewerkschaften zu führen und auch auszuhandeln haben. 30 Millionen Euro sind keine kleine Summe, daher werden wir gemeinsam überlegen müssen, ob und wie wir zu diesem Ziel kommen. Wir sind für diesen Dialog jedenfalls sehr offen.

Aber auch im Gymnasial- und Berufsschulbereich bleiben wir nicht untätig. So erhalten Gymnasialund Berufsschullehrerinnen und -lehrer, die besondere Aufgaben übernehmen, auch eine besondere Vergütung beispielsweise für die Oberstufenleitung oder als sogenannte Abteilungsleiter. Schließlich sollen Beamtinnen und Beamte nach ihren Aufgaben und Funktionen bezahlt werden. Das gilt insbesondere für Leitungsfunktionen, denn wir wissen, wie schwer es an einigen Schulen ist, Schulleiterinnen und Schulleiter zu finden. Daher ist es eines unserer Ziele, die wir mit dem Gesetz verfolgen, den Zugang zur Schulleitung, aber auch zur Schulaufsicht oder zur Lehrerinnenausbildung zu vereinfachen. So muss zukünftig vor einer Beförderung in ein Amt der Schulleitung – das sind die Schulleiter, stellvertretenden Schulleiter –, im Schulaufsichtsdienst, also in den Schulämtern und den Ministerien, und im Dienst in der Aus-, Fort- und Weiterbildung am Studienseminar und dem Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien nicht mehr jedes davor liegende Beförderungsamt durchlaufen werden. Entsprechend sieht der Gesetzentwurf der Landesregierung auch Stellenzulagen für Lehrerinnen und Lehrer vor. Die Übernahme von herausgehobenen Aufgaben soll ebenfalls honoriert werden. So soll bei der Fachleiterzulage der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert werden. Darüber hinaus soll die Zulage in Höhe von 219,69 Euro bereits ab einer mindestens hälftigen Verwendung in dieser Tätigkeit gewährt werden. Bisher wurde eine entsprechende Verwendung im Umfang von mindestens 80 Prozent verlangt. Neu eingeführt werden soll eine Zulage für Fachberaterinnen und Fachberater in Höhe von 100 Euro.

Lassen Sie mich abschließend deutlich machen, dass wir uns auf die Beratungen in den Ausschüssen wirklich freuen. Wir beantragen übrigens nicht nur die Überweisung an den Finanz-, sondern

selbstverständlich auch an den Bildungsausschuss. Wir sind jedenfalls zuversichtlich, dass wir mit der Vorlage und dem parlamentarischen Verfahren zu guten Regelungen kommen werden, wenn wir es denn nur alle wollen. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Jetzt hat Abgeordneter Pidde, Fraktion der SPD, das Wort.