In einem entsprechenden Fall hat ein Strafgefangener neben der Einbeziehung des Petitionsausschusses auch um gerichtlichen Rechtsschutz ersucht. Im Rahmen der gerichtlichen Prüfung hatte das Thüringer OLG in einer Leitentscheidung schließlich die Auffassung des Petitionsausschusses im Wesentlichen bestätigt. Das Oberlandesgericht stellte klar, dass eine Fesselung an Händen und Füßen nur unter strenger Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes in Betracht kommt und auf besondere Ausnahmefälle beschränkt sein muss. Eine mögliche Fluchtgefahr reicht als Begründung für eine Doppelfesselung also nicht aus. Nach dem Wortlaut des Gesetzes ist die Annahme einer Fluchtgefahr vielmehr die Voraussetzung, um einen Gefangenen überhaupt fesseln zu dürfen. Im Weiteren gab der Petent gegenüber dem Petitionsausschuss an, er habe vor einem Gefangenentransport im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die angeordneten Sicherheitsmaßnahmen überprüfen lassen. Das angerufene Landgericht Gera habe daraufhin festgelegt, dass eine Doppelfesselung nicht erfolgen dürfe und eine Fesselung während der Unterbringung in der Zelle des Transportfahrzeugs zu unterbleiben habe. Der Petent beklagt jedoch gegenüber dem Petitionsausschuss, trotz der gerichtlichen Anordnung während des gesamten Transports gefesselt worden zu sein. Dieses Versäumnis wurde im Rahmen der Beratung der Petition seitens der Landesregierung eingeräumt und lapidar damit begründet, der zuständige Transportbeamte habe keine Kenntnis von dem Gerichtsbeschluss gehabt. Im Übrigen hätte das Landgericht in erster Instanz ebenfalls eine andere Rechtsauffassung vertreten.
Für die Mitglieder des Petitionsausschuss war es überhaupt irritierend, dass von der Aufsichtsbehörde hier versucht wurde, einen offensichtlichen Fehler – die Nichtumsetzung eines Gerichtsbeschlus
ses – mit derartigen fragwürdigen Argumenten zu rechtfertigen. Der Petitionsausschuss hofft, dass das Justizministerium die Petition vielmehr zum Anlass nehmen wird, diesen problematischen Fall sorgsam zu prüfen und gegenüber den Bediensteten deutlich zu machen, dass auch in der Welt des Strafvollzugs Entscheidungen nach Gutsherrenart nicht akzeptiert werden können.
Lassen Sie mich zum Abschluss dieser Materie nochmals betonen: Die Vollzugsbediensteten der Thüringer JVAs leisten eine verantwortungsvolle und schwere Arbeit. Als Vorsitzender der Strafvollzugskommission habe ich in den Strafanstalten früher das auch immer wieder betont. Das große Engagement der Bediensteten ist umso höher zu würdigen, als deren dienstliche Aufstiegsmöglichkeiten, wie wir immer wieder gehört haben, eher begrenzt sind. Allerdings darf dies nicht dazu führen, die Defizite im Strafvollzug, mit denen der Petitionsausschuss und die Strafvollzugskommission immer wieder konfrontiert werden, aus den Augen zu verlieren.
Weitere hohe Eingangszahlen waren im Jahr 2017 mit 160 Petitionen in dem Bereich Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie sowie mit 150 Petitionen in dem Bereich Infrastruktur und Landwirtschaft zu verzeichnen. Den Bereich Bildung, Jugend und Sport betrafen im Berichtszeitraum 100 Petitionen. Ein hohes Maß an Aufmerksamkeit erhielten auch alle Petitionen, die sich mit dem Thema „Gebietsreform“ auseinandersetzten.
In 14 Sitzungen hat der Petitionsausschuss mit noch aus dem Vorjahr stammenden Petitionen die gewaltige Zahl von 1.041 Petitionen behandelt und 989 davon abgeschlossen. Erfreulicherweise konnte in circa 12 Prozent der Fälle den Anliegen der Petenten ganz oder jedenfalls teilweise abgeholfen werden. In mehr als jedem zweiten Fall wurde eine Petition mit Auskünften zur Sach- und Rechtslage abgeschlossen. In lediglich 7 Prozent der abschließend behandelten Petitionen hat der Ausschuss keine Möglichkeit gesehen, den geschilderten Anliegen zu entsprechen.
Vollumfänglich abgeholfen werden konnte der Petition einer gemeinnützigen Organisation, die den Petitionsausschuss um Unterstützung für den Aufenthalt einer Familie aus dem Kosovo bat. Im Rahmen der Prüfung des Anliegens stellte sich heraus, dass bereits alle von den kosovarischen Staatsangehörigen und ihren Kindern betriebenen Asylverfahren rechtskräftig abgeschlossen waren. Auch ein zuvor bei der Härtefallkommission eingereichter Antrag auf Anerkennung als Härtefall war letztlich erfolglos geblieben. Da keine Ausreisehindernisse vorlagen und die jederzeitige freiwillige Ausreise der Familie in den Kosovo möglich gewesen wäre, kam auch eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen letztlich nicht in Betracht. In Fällen
einer nachgewiesenen nachhaltigen Integration besteht zwar die Möglichkeit, Ausländern eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen; dies gilt aber nur, wenn sich der oder die Betreffende mindestens vier Jahre ununterbrochen im Bundesgebiet aufgehalten hat. Im vorliegenden Falle war die Familie jedoch erst im Jahre 2015 eingereist, sodass die Voraussetzung für eine entsprechende Aufenthaltsgewährung nicht erfüllt werden konnte.
Der Petitionsausschuss wies allerdings darauf hin, dass einem Ausländer auch eine Duldung erteilt werden kann, wenn unter anderem dringende humanitäre oder persönliche Gründe seine vorübergehende weitere Anwesenheit im Bundesgebiet erfordern. Ein solcher persönlicher Grund kann zum Beispiel die Aufnahme einer qualifizierten Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf in Deutschland sein. Nachdem beide Kinder entsprechende Ausbildungsverträge unterzeichnet hatten, wurde ihnen daher eine entsprechende Duldung für die Dauer ihrer Ausbildung erteilt, die nach Abschluss der Ausbildung auch noch verlängert werden kann. Sofern die Kinder der Familie im Anschluss an die Ausbildung eine Beschäftigung aufnehmen, können sie sogar eine Aufenthaltserlaubnis für die Dauer von zwei Jahren erhalten.
Erfolgreich konnte auch das Petitionsverfahren eines Grundstückseigentümers abgeschlossen werden, der sich an den Petitionsausschuss wandte und beklagte, dass durch die seiner Ansicht nach falsch angelegte Neigung der Straßendecke der Gemeindestraße bei Regen Oberflächenwasser auf sein Grundstück laufe und die Gemeinde nicht zu einer sachgerechten Lösung bereit sei. Auf seinem Grundstück seien daher bereits Wasserschäden entstanden. Gleichwohl argumentierte die Gemeinde, dass das Wasser nicht von der Gemeindestraße, sondern von dem Nachbargrundstück auf das Anwesen des Petenten fließe.
Der Berichterstatter des Petitionsausschusses machte sich zunächst persönlich ein Bild von den örtlichen Gegebenheiten. Aufgrund der Informationen des betreffenden Abgeordneten war für den Petitionsausschuss die Einschätzung der Landesregierung, dass kein Oberflächenwasser von der anliegenden Straße auf das Grundstück gelangen könne, keineswegs zwingend. Da die vorhandenen Borde unmittelbar an der Grundstücksgrenze zu dem benachbarten Garagenkomplex endeten und deutlich abgeflacht sind, hielt der Petitionsausschuss es durchaus für möglich, dass bei entsprechend starkem Niederschlag das Wasser auf das Grundstück des Petenten fließt. Dieser Eindruck wurde auch dadurch bestärkt, dass sich in der Nähe des Grundstücks keine Straßeneinläufe befanden.
Der Petitionsausschuss bat die Landesregierung daher, die Petition unter Beachtung der vorgeschilderten Auffassung des Petitionsausschusses erneut zu prüfen. Wie das zuständige Ministerium daraufhin berichtete, sei im Rahmen einer nochmaligen Überprüfung der Angelegenheit durch das Landesamt für Bau und Verkehr festgestellt worden, dass bei stärkeren Regenereignissen in der Tat, wenn auch in geringem Maße, augenscheinlich Oberflächenwasser der Gemeindestraße in den Zufahrtsbereich des benachbarten Garagenkomplexes fließt und von dort auf das Grundstück des Petenten. Somit sei die Gemeinde zwar nicht für die Beeinträchtigung des Grundstücks verantwortlich. Gleichwohl habe sie auf Anregung der Straßenaufsichtsbehörde beschlossen, an der Grenze zwischen dem Garagengrundstück und dem Grundstück des Petenten quer zur Fahrbahn Borde zu setzen, um ein etwaiges Abfließen des Wassers von der Straße auf dessen Grundstück zu verhindern. Für den Petitionsausschuss war damit gewährleistet, dass jedenfalls von der Gemeindestraße kein Wasser mehr auf das Grundstück des Petenten gelangt.
Im Berichtszeitraum hatte sich der Ausschuss auch mit der interessanten Konstellation zweier gegenläufiger Petitionen zu beschäftigen. Gegenstand beider Petitionen war die Frage, wie sich die Waldbewirtschaftung in Thüringen in den kommenden Jahren entwickeln wird. Im Rahmen beider genannter Petitionsverfahren hatten die Petenten Gelegenheit, ihre Anliegen im Rahmen einer öffentlichen Anhörung vor einer beachtlichen Zuschauerkulisse vorzustellen und zu erörtern. Auf der einen Seite unterstützten rund 1.600 Personen die Forderung des Petenten, in Thüringen keine weiteren Waldflächen der forstlichen Nutzung zu entziehen. Auf der anderen Seite setzte sich eine von über 2.500 Bürgerinnen und Bürgern unterstützte Petition dafür ein, schnellstmöglich mindestens 5 Prozent des Waldes dauerhaft aus der Nutzung zu nehmen. Weiterhin forderten die Petenten, insbesondere Flächen im Gebiet Possen für eine forstliche Nutzung zu sperren, um dort eine Waldwildnis zu etablieren.
Hintergrund beider Petitionen war eine Festlegung im Koalitionsvertrag der regierungstragenden Parteien, wonach im Laufe der 6. Wahlperiode mindestens 5 Prozent des Waldes in Thüringen dauerhaft der forstwirtschaftlichen Nutzung entzogen werden sollten. Weiterhin wurde festgelegt, zur qualitativ anspruchsvollen Absicherung dieses Zieles mindestens drei großflächige Gebiete aus der Nutzung zu nehmen. Für die Gegner dieses Vorhabens führten diese Einschränkungen der forstwirtschaftlichen Nutzung indes lediglich dazu, dass an anderen Orten der Welt die Bewirtschaftung in ökologisch wertvolleren Wäldern intensiviert würde. Die Befürworter des Vorhabens sahen die Etablierung von Waldwildnisflächen demgegenüber als wesentlichen Bei
trag zum Umwelt- und Naturschutz, wodurch gleichermaßen touristische Potenziale im Bereich des Possenwaldes unterstützt werden könnten.
Durch die seitens des Petitionsausschusses um Mitberatung gebetenen Fachausschüsse wurde im Rahmen der sich an die öffentliche Anhörung anschließenden politischen Diskussion deutlich, dass die zuständigen Ressorts der Landesregierung noch keine übereinstimmende Linie zur Umsetzung des im Koalitionsvertrag festgelegten Stilllegungsziels gefunden hatten. Die zuständigen Ministerien legten schließlich im Ergebnis der durch die Petition angeschobenen öffentlichen Diskussion eine Vereinbarung zur Umsetzung der Festlegung im Koalitionsvertrag vor. Demnach soll der Nutzungsverzicht auf 5 Prozent der Waldfläche Thüringens bis zum Jahr 2029 gestreckt werden. Gleichzeitig wurde festgelegt, dass insbesondere 1.000 Hektar der von ThüringenForst auf öffentlich-rechtlicher Grundlage bewirtschafteten Fläche am Possen unter die Waldstilllegung fallen sollen. Für weitere 500 Hektar angrenzenden Erholungswald erfolgt zudem eine naturnahe und naturschutzgerechte Bewirtschaftung in Abstimmung zwischen den Beteiligten. Schließlich soll am Possen im Zuge der Umsetzung eine Natura-2000-Station errichtet werden.
Festzuhalten blieb abschließend, dass die eingereichten öffentlichen Petitionen einen wichtigen Beitrag im Rahmen der politischen Debatte geleistet haben. In Ansehung des dokumentierten Bürgerwillens hat sich die Landesregierung auf eine vermittelnde Lösung geeinigt. Gleichzeitig kam man überein, das erhebliche regionale Interesse der Bürgerschaft am Possen für eine Stilllegung dort vorhandener Waldflächen zu berücksichtigen.
Ohnehin erfreulich ist, wie viele Bürgerinnen und Bürger auch im Jahre 2017 die Möglichkeit genutzt haben, Petitionen auf der Petitionsplattform zu veröffentlichen und mitzeichnen zu lassen. Mit der Veröffentlichung bestimmter Petitionen wird nochmals eine größere Transparenz des Petitionsverfahrens erreicht.
Im Berichtszeitraum wurden zwar nur in 66 Fällen die Veröffentlichung und deren jeweilige Petition beantragt. Was die reinen Veröffentlichungsanträge betrifft, ist damit ein kontinuierlicher Rückgang seit dem Jahr 2014 festzustellen. Nachdem die entsprechende Möglichkeit im Rahmen einer Änderung der landesgesetzlichen Regelung im Jahre 2013 erfolgte, war im Jahr 2014 zunächst eine deutliche Steigerung auf 273 Petitionen festzustellen. Allerdings zeigt die Zahl von 28 veröffentlichten Petitionen, dass die Bürgerinnen und Bürger weitgehend nur offensichtlich sachlich begründete Anliegen mit einem Antrag auf Veröffentlichung verbinden. Dies bestätigt auch, dass im Jahre 2017 mit acht durchgeführten öffentlichen Anhörungen das Instrumen
Wie viel Aufmerksamkeit mit einer Veröffentlichung einer Petition und einer öffentlichen Anhörung vor dem Petitionsausschuss erreicht werden kann, hat bereits der von mir vorgeschilderte Fall der beiden gegenläufigen Petitionen zur Frage der Waldstilllegung in Thüringen gezeigt.
Der Petitionsausschuss wird in Kürze zwei weitere öffentliche Anhörungen durchführen, die die Thüringer Lehrerinnen und Lehrer interessieren dürften. Gegenstand der ersten Anhörung ist die Wiedereinführung der Funktionsstelle des Fachleiters im Thüringer Besoldungsgesetz. Mit der Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes zum 1. Oktober 2011 wurden die Ämter „Seminarschulrat“ und „Seminarrektor“ für Fachleiter in der Ausbildung von Lehramtsanwärtern ersatzlos gestrichen. Seitdem erhalten die Fachleiter in Thüringen nur noch eine nicht ruhegehaltsfähige und nicht dynamisierte Stellenzulage; der Aufstieg in die bisherigen Ämter ist nicht mehr möglich. Die Petentin begehrt deshalb, die vorgenannten Funktionsstellen entsprechend der Schulart mit der Besoldungsgruppe A 13/A 14 wieder einzuführen.
Mit der zweiten Petition wird eine gleiche Besoldung im Eingangsamt A 13/E 13 für alle Lehrämter in Thüringen gefordert, um die Gleichwertigkeit der Abschlüsse unabhängig von der Schulform anzuerkennen. Die Urheberin dieser Petition kritisiert insbesondere, dass im Entwurf des Thüringer Gesetzes zur Änderung der Lehrerbesoldung sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften die Thüringer Grundschullehrer unberücksichtigt bleiben. Darüber hinaus wird mit der Petition die Möglichkeit des Festhaltens an Beförderungsämtern für Lehrkräfte aller Schulformen gefordert, damit Leistungsanreize ermöglicht werden. Der Petitionsausschuss wird sich am 15. Juni 2018 mit diesen interessanten Fragen befassen.
Darüber hinaus wird der Petitionsausschuss eine öffentliche Anhörung in Südthüringen durchführen. Hintergrund ist eine beabsichtigte Straßensperrung zwischen den Orten Gerthausen im Landkreis Schmalkalden-Meiningen und dem Ortsteil Weimarschmieden der Stadt Fladungen im benachbarten Unterfranken. Die Straße ist nach der Wende eine der ersten Verbindungen nach Bayern gewesen und wird heute vor allem von Pendlern aus der Region genutzt. Der Petitionsausschuss geht aufgrund der Informationen des zuständigen Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft derzeit davon aus, dass die in Rede stehende Straße förmlich als Kreisstraße zu betrachten ist. Dies bedeutet, dass eine Einziehung oder auch Teileinziehung der Straße durch die Gemeinde Rhönblick nicht in Betracht kommt, da die Gemeinde nicht Trägerin der Straßenbaulast ist. Vor einer genauen Termi
nierung der Anhörung wird der Petitionsausschuss noch eine weitere Stellungnahme der Landesregierung abwarten.
Lassen Sie mich nun noch einen weiteren Fall aus dem Bereich Bildung, Jugend und Sport schildern, der den Petitionsausschuss im vergangenen Jahr beschäftigt hat. Ein Vater begehrte eine bessere und effektivere Betreuung der Kinder in Thüringer Kindertageseinrichtungen. Er war der Auffassung, dass die Zahl der für die Kinder zur Verfügung stehenden Erzieherinnen und Erzieher nicht ausreichend war, um eine sachgerechte Betreuung zu ermöglichen. Er sah dadurch sogar die Umsetzung des Thüringer Bildungsplans gefährdet. Der Petent forderte daher eine Änderung des in dem Thüringer Kindertagesstättengesetz festgelegten Personalschlüssels. Für die Betreuung von je zwei Kindern unter einem Jahr müsse, so der Petent, mindestens ein Betreuer zur Verfügung stehen. Für Kinder bis zu zwei Jahren müsse eine Relation von mindestens einer Erzieherin bzw. einem Erzieher für jeweils drei Kinder angestrebt werden.
Die Petition wurde wegen des erheblichen öffentlichen Interesses ebenfalls auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht. Da am Ende des sechswöchigen Mitzeichnungszeitraums über 2.100 Mitzeichner das Anliegen unterstützten, führte der Petitionsausschuss insoweit eine öffentliche Anhörung durch.
Nach dem Gesetzentwurf der Landesregierung zum Thüringer Gesetz über die Neuregelung der Kindertagesbetreuung ist die notwendige Anzahl geeigneter pädagogischer Fachkräfte gewährleistet, wenn eine pädagogische Fachkraft zeitgleich regelmäßig nicht mehr als vier Kinder bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres betreut. Mit zunehmendem Alter steigt auch die Zahl der von einer Fachkraft zu betreuenden Kinder.
Der Petitionsausschuss hat im Rahmen der Behandlung der Petition den zuständigen Fachausschuss für Bildung, Jugend und Sport hinzugezogen, der den Gesetzentwurf in mehreren Sitzungen beraten und drei schriftliche Anhörungsverfahren durchgeführt hat. Im Ergebnis hatte der Fachausschuss empfohlen, den Personalschlüssel dahin gehend zu ändern, dass eine pädagogische Fachkraft zeitgleich regelmäßig nicht mehr als zwölf Kinder zwischen dem vollendeten dritten und vor Vollendung des vierten Lebensjahres sowie nicht mehr als 16 Kinder nach der Vollendung des vierten Lebensjahres bis zur Einschulung betreut. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde in der 104. Sitzung des Landtags in zweiter Lesung beraten und mit der genannten Beschlussempfehlung verabschiedet. Nach Auffassung des Petitionsausschusses konnte damit eine deutliche Verbesserung des Personalschlüssels im Sinne der Petenten erreicht werden.
Leider konnte der Petitionsausschuss nicht allen an ihn herangetragenen Anliegen gerecht werden. So in dem Fall zweier Familien, die verzweifelt beklagten, dass seitens der Polizei, aber auch der Justiz gegen einen örtlich bekannten Gewalttäter nicht mit dem nötigen Nachdruck vorgegangen werde. Die Petenten zeigten keinerlei Verständnis dafür, dass der Staat offensichtlich nicht in der Lage ist, entschlossen gegen einen Menschen, der bereits eine Vielzahl von Gewalttaten verübt hat, vorzugehen. Sie befürchteten, dass offensichtlich erst Schlimmeres passieren müsse, bevor mit angemessenen Mitteln gegen einen solchen Störer eingeschritten werde.
Der betreffende Mann hatte bereits diverse Sachbeschädigungen begangen, wobei auch Scheiben eingeschlagen und Autos demoliert wurden. Darüber hinaus hatte er mit einer Axt in der Hand Drohungen ausgesprochen. Eine seitens der Petenten erwirkte einstweilige Anordnung ignorierte der Täter, sodass die Petenten sogar erwogen, aus ihrer Wohnung auszuziehen, um nicht mehr in der Nähe des Störers leben zu müssen.
Das zuständige Ministerium für Inneres und Kommunales informierte den Petitionsausschuss darüber, dass die Polizei bereits versucht habe, eine Gefährdungsansprache mit dem Störer durchzuführen, wobei auch der Sozialpsychiatrische Dienst eingeschaltet worden sei. Obwohl auch dies alles erfolglos gewesen sei, sei der Sozialpsychiatrische Dienst der Auffassung gewesen, dass die Voraussetzungen für eine zwangsweise Unterbringung des Mannes noch nicht vorgelegen hätten.
In der Folge wurde gegen den Mann zwar eine Freiheitsstrafe verhängt. Da er gegen das entsprechende Urteil jedoch Berufung eingelegt hatte, blieb er zunächst auf freiem Fuß. Trotz erhöhter Streifentätigkeit der Polizei war es offensichtlich auch nicht zu vermeiden, dass der Mann gegenüber den Petenten weiter übergriffig wurde, sodass weitere Ermittlungsverfahren eingeleitet werden mussten.
Zumindest wurde nun ein laufendes Bewährungsverfahren widerrufen, sodass der Täter endlich tatsächlich in Strafhaft genommen wurde. Mit der Inhaftierung des Störers konnten die Petenten nunmehr zwar wieder in Ruhe leben, allerdings war leider auch zu konstatieren, dass dem Rechtsstaat offensichtlich Grenzen gesetzt sind. Das zwischenzeitliche Ohnmachtsgefühl der Petenten und die damit verbundene Hilflosigkeit waren für den Ausschuss nachvollziehbar. Der Ausschuss bedauerte daher, dass die langen Laufzeiten von Strafverfahren auch gravierende Auswirkungen auf die Opfer von Gewaltstraftaten haben können. Auch die Frage, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine zwangsweise Unterbringung von Straftätern nicht möglicherweise zu hoch angesetzt sind, gab der Petitionsausschuss den Behörden mit auf den Weg.
Dabei handelt es sich zwar durchaus um einen massiven Grundrechtseingriff, andererseits muss auch sichergestellt werden, dass die Bürgerinnen und Bürger sicher leben können.
An dieser Stelle möchte ich meinen Bericht beenden. Lassen Sie mich abschließend aber ausdrücklich betonen, dass wir das Bewusstsein der Menschen stärken müssen, dass sie den Verwaltungsbehörden nicht hilflos ausgeliefert sind. Wir müssen den Bürgerinnen und Bürgern vergegenwärtigen, dass sie Entscheidungen der Verwaltung durchaus kritisch überprüfen können und dass sie mit dem Petitionsausschuss ein Gremium haben, das ihnen bei ihren Fragen und Schwierigkeiten zur Seite steht.
Mein Dank gilt nun den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Petitionsreferats der Landtagsverwaltung für die kompetente und engagierte Arbeit.
Darüber hinaus möchte ich mich ausdrücklich bei dem Thüringer Bürgerbeauftragten und bei den Mitarbeitern der Staatskanzlei sowie der Ministerien für die stets gute Zusammenarbeit bedanken.
Und nicht zuletzt möchte ich von dieser Stelle aus auch einen Dank an alle Mitglieder des Ausschusses aussprechen, denn in aller Regel und weitestgehend ist die Arbeit in diesem Ausschuss von Unparteilichkeit und von Orientierung an der Sache gezeichnet und getragen. Dafür darf man dankbar sein. Ich möchte damit meinen Bericht beenden.
Vielen Dank, Herr Vorsitzender. Sie sehen am fraktionsübergreifenden Applaus, dass der Dank auch an Sie geht. Herzlichen Dank. Damit kommen wir zur Aussprache. Ich gebe das Wort an Frau Abgeordnete Pfefferlein für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste! Vielen Dank, Herr Heym, für den sehr ausführlichen Bericht des Petitionsausschusses vom Jahr 2017, auch ein bisschen vom Jahr 2018. Es ist auch immer übergreifend, was 2017 angefangen hat und wir heute noch bearbeiten. Es sind viele Fälle; das zeichnet schon aus, wie viele Tage, Wochen und Monate wir manchmal mit einem Fall beschäftigt sind. Das ist wichtig und auch gut so.
Der Bericht gibt anschaulich die Arbeit des Ausschusses und das breite Anliegen der Bürgerinnen und Bürger wieder. Es ist fachübergreifend, da bleibt kein Themengebiet aus, das wir nicht behandeln. Es ist wirklich ein Rundumschlag und es setzt
sehr viel Sachkenntnis voraus. Wir sind auch froh, dass wir immer sehr intensiv mit den zuständigen Fachausschüssen zusammenkommen, die bei den Anhörungen immer dabei und präsent sind. Das zeichnet auch aus, was Herr Heym schon gesagt hat, dass es fraktionsübergreifend ist und der Sache an den Bürgerinnen und Bürgern dient. Das finde ich gut und das macht mich auch stolz.
Deshalb ist es für mich von großer Bedeutung. Es ist sehr zeitintensiv und ein unwahrscheinlich breites Spektrum, was die Themen anbelangt. Man muss auch immer ein gutes Gefühl dabei haben, weil es emotional belastend ist, und man muss die geeigneten Worte finden, auch für die Sachen, die man dann in die Briefe schreibt, wenn die Antworten kommen. Manchmal ist es auch notwendig, einfach mal einen Telefonhörer in die Hand zu nehmen, vor Ort zu fahren und sich die Anliegen anzuschauen. Dann kann man auch schon die eine oder andere Lösung herbeiführen, auch wenn die Gesetze manchmal anders aussehen, wie es praktisch vor Ort zugeht.
Herr Heym hat schon das Beispiel von Schern gesagt, das beschäftigt uns jetzt noch in den nächsten Wochen und Monaten. Da hoffe ich auch sehr, dass wir im Sinne der Petenten eine Lösung finden, weil ich auch weiß, kommunale Selbstverwaltung ist wichtig, da sollten wir nicht eingreifen. Aber es gibt auch Sachen, da kann man einfach nicht verstehen, dass man heutzutage noch leben muss wie im 18. Jahrhundert. Und das ist für mich eine Sache, da muss einfach auch Politik greifen. Da müssen wir uns für die Menschen vor Ort in Schern gemeinsam starkmachen.
Das möchte ich an dieser Stelle noch mal sagen. Da bin ich auch guter Hoffnung, dass wir das hinbekommen.
Jetzt noch mal – einiges wird sich auch ein bisschen wiederholen –: Wir hatten über 1.100 Petitionen, die eingereicht worden sind. Das zeigt auch, dass dieser Petitionsausschuss ein anerkanntes Gremium in diesem Hohen Haus ist. Besonders hervorheben möchte ich auch noch mal die Möglichkeit, Petitionen über die Online-Plattform einzureichen. Das zeigt in kürzester Zeit Mitstreiterinnen und Mitstreiter, die sich für ein Thema finden, und damit wird eine große Öffentlichkeit hergestellt. So hat zum Beispiel – das wurde schon erwähnt – eine Bürgerinitiative aus meiner Heimatstadt Sondershausen mehr als 2.500 Zeichner hinter sich versammelt. Das ist eine beachtliche Zahl. Die zeigt auch, dass viele Menschen sich für das Thema „Umwelt- und Naturschutz“ interessieren. Das war