Das habe ich nicht gesagt. Ich habe gesagt, der Professor hat hier ein Kind, das eventuell eine Handwerksausbildung machen will.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Wir haben Abstammungsprin- zip in Deutschland! Nicht mal das verstehen Sie!)
Gucken Sie doch mal ins Grundgesetz, da steht, wer Deutscher ist. Es gibt auch deutsche Staatsangehörige.
Entschuldigen Sie, Herr Kießling, bevor Sie zur Frage kommen. Das ist nicht die Wahrheit. Wenn hier ein japanischer …
… Professor mit seiner Frau und seinem Kind hier unterrichtet, selbst wenn das Kind hier geboren worden ist, ist es deswegen doch noch kein deutsches Kind. Das ist doch Blödsinn. Das wäre ja ganz einfach. Wenn Flüchtlingsfamilien hierher kämen...
Entschuldigung. Hier wird ein Kind geboren. Dann hätten die ja automatisch Bleiberecht, weil es dann nach Ihrer Auffassung Deutscher wäre. Das wäre schön.
Es gibt eine Differenz zwischen ius sanguinis und ius soli. Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht beruht auf dem ius sanguinis, nicht auf dem Geborenwerden im Staat.
Herr Präsident, es tut mir leid, ich musste doch noch mal nach vorn kommen. Deswegen habe ich meine Redezeit so kurz gehalten, um noch mal nachzumunitionieren.
Herr Möller, ich würde Ihnen raten, gucken Sie mal auf die Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Dort ist explizit aufgeführt...
Noch einmal: Die Meisterausbildung ist heute relativ gering. Wobei ich jetzt eine persönliche Meinung hier vertrete, ich bin überzeugt, man sollte auch einen Eigenanteil bei jedem, der heute irgendetwas studiert, beibehalten. Aber es ist garantiert und so ist es noch mal im Koalitionsvertrag ganz eindeutig festgelegt, dass man beabsichtigt, auch die Meisterausbildung in Zukunft dauerhaft kostenfrei zu organisieren. Das müsste uns ja jetzt erst mal reichen.
Aber was mir besonders nicht gefällt, ist, dass man so ein sachliches Thema eigentlich missbraucht, um damit populistisch Politik zu machen. Das gefällt mir überhaupt nicht und das Thema ist dafür auch nicht geeignet. Dass es so wenige Meisterausbildungen gibt, hat eine grundsätzlich andere Ursache. Das liegt schon daran, dass immer weniger einen Handwerksberuf lernen wollen und demzufolge auch keine Meisterausbildung machen wollen. Über 50 Prozent der Meister sind abgeschafft worden, da gibt es heute Betriebe, die brauchen gar keine Meisterausbildung mehr, und demzufolge gibt es auch immer weniger Lehrausbildung. Wenn wir die Meisterausbildung in Zukunft stärken wollen, dann müssen wir die Berufsausbildung stärken.
Dann müssen wir schon in den Schulen beginnen, die Berufsausbildung zu organisieren, indem man junge Menschen motiviert, nicht nur zu studieren, sondern auch mal einen ordentlichen Beruf zu erlernen. Man kann nur hoffen, dass es genügend Betriebe gibt, die auch bereit sind, wieder Menschen einzustellen und in die Lehrausbildung zu führen. Das kann übrigens nur ein Meister. Weil es weniger Meister sind und weil der Meisterzwang für viele abgeschafft worden ist, gibt es so wenige Berufsausbildungen. Wir müssen also, wenn es um die Meisterausbildung geht, bereits in der Berufsausbildung, in der Schulbildung ansetzen – dort liegt eigentlich der Hase im Pfeffer – und nicht bei der Finanzierung der Meisterausbildung. Und dieses populistisch zu missbrauchen, Herr Möller, das lehne ich grundsätzlich ab.
Ich glaube auch, für die Mehrheit dieses Parlaments ist das nicht das Herangehen. Es ist eigentlich beschämend, wie eskalierend dieses Thema jetzt hier behandelt worden ist.
Lesen Sie trotzdem noch mal auf dieser Seite nach. Sie können dann nachrechnen, dass das nicht an dem ist, so wie Sie das hier vorgetragen haben. Das ist auch so platt hier in den Raum geworfen worden. Das ist nicht so mit der Finanzierung. Die Finanzierung ist heute schon größtenteils relativ preiswert. Das Problem ist zum Beispiel: Wir wollen ja auch noch einen Meisterbonus, das war ja mal ein Antrag von uns, um diese Kosten noch weiter zu reduzieren.
Es gibt inzwischen nur eine Meisterprämie und ich bin immer noch guter Dinge, dass der Ministerpräsident seinem Versprechen eines Tages nachkommt. Und er weiß ja, ich habe ihn schon vor längerer Zeit mal in einer Nische in der Geschichte einen Platz angeboten, wenn er den Meisterbonus einführt, so wie es damals bei der Handwerkskammer versprochen worden ist. Ich bin noch guter Dinge, dass das irgendwann zu erreichen ist. Ansonsten kann ich mir nur wünschen, dass wir wieder viel mehr junge Leute motivieren können, einen Beruf zu lernen, einen Handwerksberuf und daran anschließend nicht nur zu studieren, sondern eventuell vielleicht vorher eine Meisterausbildung zu machen. Danke.
(Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN; Abg. Gentele, fraktionslos; Abg. Krum- pe, fraktionslos)
Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Oder doch? Nein. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit schließe ich die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der AfD in der Drucksache 6/5700 in zweiter Beratung. Wer für diesen Gesetzentwurf ist, den bitte ich um sein Handzeichen. Die AfDFraktion ist dafür. Gegenstimmen? Von den Koalitionsfraktionen, der CDU-Fraktion und den beiden fraktionslosen Kollegen. Damit mit Mehrheit abgelehnt. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Jagdgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 6/5719 ERSTE BERATUNG
Nein, okay. Dann treten wir direkt in die Aussprache ein. Als Erster hat Kollege Malsch für die CDUFraktion das Wort.
§ 41 Abs. 3 Thüringer Jagdgesetz benennt neben den Jagdausübungsberechtigten und den bestätigten Jagdaufsehern auch die Landespolizei als weiteren Jagdschutzberechtigten. Die Landespolizei ist danach erst einmal überall und immer zuständig, nämlich immer nach § 41 Abs. 3 Thüringer Jagdgesetz. Auch wenn eine Zuständigkeit der Bundespolizei bestünde, bliebe nach § 1 Abs. 7 Bundespolizeigesetz die Zuständigkeit der Polizei des Landes unberührt. Schon deshalb besteht eine Regelungslücke, wie sie die AfD zu erkennen meint, nicht. Falsch ist auch die Auffassung, dass das Problem, sofern es überhaupt ein praktisches ist, im Thüringer Jagdgesetz gelöst werden kann. Wollte man nämlich eine Zuständigkeit der Bundespolizei schaffen, geht das nur im Bundespolizeigesetz. Wir sollten uns also gar nicht weiter mit dem Gesetzentwurf befassen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. Ganz so kurz wie Herr Malsch möchte ich es nicht machen. Ich habe mich schon gefragt: Was will denn die AfD mit diesem Gesetzentwurf bewirken? Die Rechtslücke, die die Fraktion der AfD hier festgestellt zu haben meint, lässt sich vielleicht mit einem kurzen Beispiel ins Bild setzen. Stellen Sie sich vor, früh um 4.00 Uhr, Flughafen Erfurt, eine Gruppe von Elchen, die da friedlich neben der Startbahn grast. Dann springen zehn Wilderer aus dem Gebüsch, schießen diese Elche ab und verdünnisieren sich mit dem nächsten Flugzeug, denn – Regelungslücke – bloß dann, wenn sie den Flughafen wieder verlassen hätten, wären sie wieder in den Regelungsbereich der Landespolizei gekommen. Die Bundespolizei steht tatenlos daneben und denkt: Mist, wir haben aus Gründen des Jagdschutzes keine Befugnis, hier einzugreifen. Das wäre die Regelungslücke, die die AfD beschreibt. Jetzt frage ich mich: a) Wieso gibt es auf dem Flughafen Erfurt so viel Wild? b) Wieso hat die Bundespolizei keine Eingriffsmöglichkeit, wenn da jemand mit einer Waffe rumrennt, das auch noch ohne Zutrittsberechtigung zum Flughafen, der im Regelfall auch noch eingezäunt ist? Von der Seite allein, wenn dort jemand wildern würde, hätte die Bundespolizei wegen des Waffengebrauchs die Eingriffsmöglichkeit.