Vielen Dank, Herr Präsident. Ganz so kurz wie Herr Malsch möchte ich es nicht machen. Ich habe mich schon gefragt: Was will denn die AfD mit diesem Gesetzentwurf bewirken? Die Rechtslücke, die die Fraktion der AfD hier festgestellt zu haben meint, lässt sich vielleicht mit einem kurzen Beispiel ins Bild setzen. Stellen Sie sich vor, früh um 4.00 Uhr, Flughafen Erfurt, eine Gruppe von Elchen, die da friedlich neben der Startbahn grast. Dann springen zehn Wilderer aus dem Gebüsch, schießen diese Elche ab und verdünnisieren sich mit dem nächsten Flugzeug, denn – Regelungslücke – bloß dann, wenn sie den Flughafen wieder verlassen hätten, wären sie wieder in den Regelungsbereich der Landespolizei gekommen. Die Bundespolizei steht tatenlos daneben und denkt: Mist, wir haben aus Gründen des Jagdschutzes keine Befugnis, hier einzugreifen. Das wäre die Regelungslücke, die die AfD beschreibt. Jetzt frage ich mich: a) Wieso gibt es auf dem Flughafen Erfurt so viel Wild? b) Wieso hat die Bundespolizei keine Eingriffsmöglichkeit, wenn da jemand mit einer Waffe rumrennt, das auch noch ohne Zutrittsberechtigung zum Flughafen, der im Regelfall auch noch eingezäunt ist? Von der Seite allein, wenn dort jemand wildern würde, hätte die Bundespolizei wegen des Waffengebrauchs die Eingriffsmöglichkeit.
Der zweite Fall, den die AfD beschreibt, ist der Bereich der Bahnanlagen. Also da kann ich es mir ja nun eher vorstellen. Wir wissen, wenn ein Zug durch die Gegend fährt – ICE-Trasse, die fahren sehr schnell –, manchmal ist ein Stück Wild auf dem Gleis, wird vom Zug quasi zerfetzt. Dann kommen vielleicht wildernde Hunde und Katzen und eignen sich rechtswidrig Teile dieses Wildes an. Jetzt scheint die AfD den Vorschlag im Kopf zu haben – ich weiß nicht, wovon man manchmal nachts so träumt –, sich auf das Dach eines ICE zu legen mit einem Schnellfeuergewehr und diese wildernden Hunde und Katzen abzuschießen.
Hier die beschriebene Regelungslücke: Man kann die Landespolizei – so in der Begründung – nicht schnell genug holen, wenn man so etwas feststellt. Man muss also schneller handeln können. Deshalb macht es Sinn, die Bahnpolizei sofort zum Einsatz zu bringen. – Ob das mit dem Jagdgesetz in Übereinstimmung zu bringen geht – denn ich muss das Ziel ordentlich ansprechen können, ich muss auch
sicherstellen, dass es keine Gefährdung anderer gibt –, bezweifele ich. Wenn ich in Ruhe auf größeren Bahnanlagen wildernde Hunde und Katzen schießen wollte, bewege ich mich im Regelfall im befriedeten Bezirk. Da darf ich gar nicht schießen. Von der Seite, entschuldigen Sie, ich kann nicht erkennen, wo Ihr Gesetzentwurf irgendwo etwas mit Realität zu tun haben soll.
Ich habe auch den Blick in Ihre Anfrage geworfen, wenn ich noch mal gucke, ob denn das Problem des Wilderns in Thüringen wirklich ein Problem ist. Sie haben eine Große Anfrage zur Jagd gestellt. Da sind zwei Fälle von Wilderei beschrieben in den Forstamtsbereichen Oberhof und Frauenwald, beides Forstamtsbereiche, wo ich keine Flugplätze kenne und wo ich mir auch nicht vorstellen kann, dass da irgendwann mal einer errichtet werden sollte. Von der Seite a) gibt es kein Problem, b) Ihre vorgeschlagenen Lösungen sind Unsinn und c) die Bundespolizei hätte in jedem Fall, wenn jemand die Waffe im befriedeten Bezirk benutzen will, in Anlagen des Bundes benutzen will, auf dem Flughafen benutzen will, die Möglichkeit, allein aus Gründen des Verstoßes gegen das Waffenrecht einzuschreiten. Danke.
Sehr geehrter Parlamentspräsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste, im Februar dieses Jahres gelangte der Referentenentwurf der Thüringer Landesregierung zur Änderung des Thüringer Jagdgesetzes in die Medien. Wäre dieser Entwurf beschlossen worden, hätte dies für die über 11.500 im Freistaat beheimateten Jäger das Ende einer über Jahrhunderte gewachsenen Tradition in Thüringen bedeutet,
er hätte die Jägerschaft zu Schädlingsbekämpfern herabgewürdigt und ein Zweiklassensystem in der Jagd etabliert. Diesem Ansinnen haben wir uns als AfD-Fraktion von Beginn an und mit allem Nachdruck verweigert und uns fest an die Seite der Thüringer Jägerschaft gestellt. Denn ein Verbot
bleihaltiger Jagdmunition, eine Degradierung der bewährten Hegegemeinschaften oder die Verunglimpfung des Rehs als Schädling wird es mit uns nicht geben. Anders als der von der Landesregierung nach rein ideologischen Maßgaben verfasste
und einer fachlichen Überprüfung nicht standhaltende Referentenentwurf, der nebenbei bemerkt bis heute nicht dem Plenum zur Abstimmung vorgelegt wurde, orientiert sich unser hier vorgelegter Gesetzentwurf an der guten fachlichen Praxis und will pragmatisch mit Augenmaß und in enger Abstimmung mit der Jägerschaft eine Regelungslücke schließen, um die Landespolizei, den Revierpächter und die Jagdaufseher in ihrem Aufgabenbereich zu entlasten. Gleichzeitig erweitert dieser die Kompetenzen der Ermittlungspersonen, der Staatsanwaltschaft, hier insbesondere diejenigen der Bundespolizei, und sorgt damit für Rechtssicherheit in der Revierpraxis. Ein Ansinnen, das übrigens auch der Landesjagdverband begrüßt und als zugleich konstruktiven und notwendigen Änderungsvorschlag ansieht.
Denn, um es hier einmal ganz deutlich zu sagen: Das Thüringer Jagdgesetz hat sich in weiten Teilen bewährt und benötigt keine ideologischen Verdrehungen à la Rot-Rot-Grün.
Was es aber braucht, sind pragmatische Detaillösungen, die das Thüringer Jagdgesetz praxisbezogen weiterentwickeln und es der Jägerschaft auch zukünftig erlauben, ihren gesellschaftlichen Aufträgen des Tier-, Umwelt- und Naturschutzes nachzukommen. Daher steht die AfD-Fraktion als Förderer und Befürworter des ländlichen Raums fest an der Seite der Thüringer Jägerschaft und beantragt die Überweisung unseres Antrags zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten. Vielen Dank.
Es sind ja alle schon wahnsinnig gespannt, was ich jetzt erzähle. Schön! Ich wollte es auch kurz machen. Der Herr Malsch hat es zwar auch kurz, aber leider sehr, sehr holzschnittartig gemacht. Wahrscheinlich, weil er in der Sache kein Gegenargument gefunden hat.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wie man in den Wald hin- einruft, Herr Möller!)
Also, Herr Malsch, Sie haben unsere Gesetzesinitiative nun in Bausch und Bogen verdammt, wie nutzlos das alles wäre, wie unsinnig das wäre. Ich
kann Ihnen vielleicht nur mal kurz vorlesen, was der Thüringer Jagdverband dazu gesagt hat. Der hat sich zu diesem Gesetzentwurf von uns auch geäußert, wir haben ihn um seine Meinung gefragt. Und die Aussage …
Und der hat sich dazu auch zu Wort gemeldet, hat klipp und klar Folgendes gesagt – ich darf zitieren –: Besten Dank für die Zusendung des Entwurfs. Kann dazu eigentlich nur sagen: Ja und besten Dank für diesen konstruktiven und durchaus notwendigen Änderungsvorschlag. –
Herr Malsch, ich meine, Sie stehen oft in Kontakt mit Mitgliedern des Landesjagdverbands Thüringen, und da hätten Sie ohne Weiteres die Fachleute mal um Rat fragen können. Das wäre sicherlich sinnvoller gewesen, als hier einfach mal kurz die Keule zu schwingen und sich dann wieder hinzusetzen. Das verstehen wir nicht unter entsprechender parlamentarischer Arbeit. Also da müssten Sie vielleicht noch ein bisschen an der Qualität der Reaktion arbeiten. Das wäre jedenfalls sinnvoll. Danke.
Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Es ist Ausschussüberweisung beantragt worden. Deswegen stimmen wir – ach, Frau Ministerin Keller.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer am Bildschirm, die Sie diesen so großartigen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf nicht vorliegen haben: Hier wird über Dinge geredet, die im Änderungsantrag überhaupt nicht stehen!
Hier steht einfach: Es gibt eine Regelungslücke, wo Landespolizei nicht mehr zuständig ist, und diese Regelungslücke soll durch Bundespolizei geschlossen werden. Mehr steht hier nicht! Dann spricht man in der Begründung von Katzen und Hunden und von weiß ich nicht.
Sehr geehrte Damen und Herren, nach § 41 Abs. 3 des Thüringer Jagdgesetzes übt den Jagdschutz neben den Jagdausübungsberechtigten und dem bestätigten Jagdaufseher auch die Landespolizei aus,
soweit er die Sorge für die Einhaltung der zum Schutz des Wildes erlassenen Vorschriften und den Schutz vor Wilderern umfasst. Der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion geht von der Annahme aus, dass es in Thüringen Bereiche gäbe, in denen ausschließlich die Bundespolizei zuständig sei. Nach § 1 Abs. 7 des Bundespolizeigesetzes bleibt die Zuständigkeit der Landespolizei auch in den der Bundespolizei gesetzlich zugewiesenen Bereichen jedoch unberührt.
Ich habe gerade einen Paragrafen zitiert, Herr Möller, Herr Abgeordneter, also die vollumfängliche Zuständigkeit der Landespolizei ist somit gegeben. Es besteht daher hinsichtlich der Sorge für die Einhaltung der zum Schutz des Wildes erlassenen Vorschriften und des Schutzes vor Wilderern kein Regelungsbedarf für den Gesetzgeber. Das gilt auch für Wilderer von Elchen auf Flughäfen. Vielen Dank, sehr geehrte Damen und Herren.
Frau Ministerin Keller, es gab den Wunsch einer Anfrage des Abgeordneten Kummer. Gestatten Sie das noch? Herr Abgeordneter Kummer.
Frau Ministerin, da die AfD-Fraktion nicht so richtig die Notwendigkeit ihres Gesetzentwurfs begründet hat – ich dachte ja, die bringen uns Beispiele von Dutzenden Wildererattacken auf Flughäfen –, wollte ich einfach mal fragen: Kennen Sie Beispiele, wo im Bereich von Bahnhöfen oder Flughäfen das Problem des Wilderns irgendwie so bedeutend geworden wäre, dass man Maßnahmen ergreifen muss?
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Elche sind ausländische Wildtiere, eindeutig!)