Protokoll der Sitzung vom 21.06.2018

Zum anderen sehen wir aber auch die geplante Einführung einer Pflicht zur Erstellung einer Bedarfs- und Entwicklungsplanung in den gemeindlichen Aufgabenkatalog in § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes kritisch. Unserer Überzeugung nach ist es für die kommunalen Aufgabenträger im Brandschutz ohnehin notwendig, dass sie sich einen Überblick über die erforderlichen Maßnahmen zur Erfüllung der gesetzlichen Pflicht nach § 3 verschaffen. Diese organisatorische Pflicht sollte doch angesichts sowieso schon ausufernder Aufgaben der meist ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen, die diese Aufgaben häufig in kleineren Gemeinden erfüllen, nicht übermäßig formalisiert werden, ohne dass diesem Verwaltungsaufwand ein erkennbarer zusätzlicher Erkenntniswert gegenüberstünde. Somit sollte die geplante Aufnahme einer formalisierten Bedarfsund Entwicklungsplanung in § 3 des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes nach unserer Überzeugung unterbleiben.

Anschließend möchte ich hier aber auch klarstellend festhalten, dass wir die in diesem Gesetz enthaltenen Änderungen nicht in Gänze ablehnen, jedoch können wir aufgrund der aufgezeigten Schwächen, die diesem Entwurf anhaften, auch nicht einfach vorbehaltlos zustimmen. Aus diesem Grund enthalten wir uns der Stimme. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Für die Fraktion der SPD hat nun Abgeordnete Scheerschmidt das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, werte Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream! Herr Henke, Sie hätten unbenommen an diesem Änderungsantrag mitarbeiten können. Es war so, dass ihn Rot-Rot-Grün eingereicht hat, und Herr Fiedler ist von sich aus auf uns zugekommen und hat gesagt, die CDU möchte selbstverständlich diesen Antrag unterstützen, wofür ich ihm ausdrücklich sehr dankbar bin, auch für die konstruktive Zusammenarbeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ihnen und Ihrer Fraktion hätte das auch freigestanden. Insofern möchte ich diesen Vorwurf erst mal deutlich zurückweisen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Unsere Feuerwehren sind aus unseren Kommunen, unseren Gemeinden und Städten nicht mehr wegzudenken. Sie sind wichtig für unsere Gesellschaft. Wir brauchen unsere freiwilligen Feuerwehren und unsere Feuerwehren brauchen unsere Unterstützung. Ich denke, mit dem vorliegenden Gesetz – da schließe ich mich den Vorrednern an – haben wir einen Meilenstein zunächst erst mal gelegt, wobei auch ich sage, an der einen oder anderen Stelle muss noch mal nachgebessert werden, da werden wir in Zukunft noch mal über den einen oder anderen Punkt diskutieren müssen. Aber in Gänze, denke ich, haben wir heute mit diesem Artikelgesetz einige Dinge klargestellt und auch vieles geregelt. Es wurde auch schon auf die einzelnen Punkte eingegangen. Ich will nicht noch mal alles wiederholen.

Einige Dinge, die mir ganz wichtig sind: Die Feuerwehren brauchen Nachwuchs. Deswegen war für mich diese flächendeckende und verbindliche Brandschutzerziehung und eine Brandschutzerziehung in hoher Qualität ein ganz wichtiger Punkt. Deswegen haben wir uns – die kommunale Gemeinde war nicht so damit einverstanden – nach langer Diskussion darauf verständigt: Die kleinen Kommunen können diese Arbeit nicht leisten, wir übertragen sie den Landkreisen. Die werden natürlich hierfür finanziell ausgestattet werden, das ist klar.

Ich bin auch froh, dass wir das mit der Pauschale für die Jugendfeuerwehr so unkompliziert noch hinbekommen haben, auch hier dank wirklich des unkomplizierten Zusammenarbeitens mit Herrn Fiedler – vielen Dank –, dass wir das jetzt wirklich noch im Gesetz regeln konnten. Dass jetzt die Lehrgänge für die Jugendwarte und Gruppenleiter gleichgestellt sind, ist mir auch ein wichtiger Punkt, weil damit auch die Arbeitsentgelte und Verdienstausfälle hierfür erstattet werden können.

(Abg. Henke)

Es wurde auch schon gesagt und mir war das auch noch wichtig, dass diese freiwillige Unterstützungsleistung bei Gesundheitsschäden, für die kein Entschädigungsanspruch nach SGB VII besteht, gewährt werden kann. Herr Dittes hat es angesprochen, bei Einsätzen in Anlagen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial sind natürlich auch die Kollegen der Feuerwehr einer erhöhten Gefahr ausgesetzt. Es ist gut, dass wir jetzt geregelt haben, dass dort in diesen Gebäuden die Technik für den Funkverkehr auf den aktuellen Stand anzupassen ist. Das war mir auch noch ein wichtiger Punkt.

Nicht weniger wichtig sind natürlich unsere Rettungsdienste. Deswegen haben wir auch hier einige Änderungen vorgenommen, die ganz wichtig waren. Zum Beispiel ist jetzt der grenzüberschreitende Krankentransport geregelt – das wurde bereits gesagt. Auch die Klarstellung der Aufgabenbeschreibung des ärztlichen Leiters des Rettungsdienstes und – mir auch noch mal ganz wichtig – diesen strafausschließenden Rechtfertigungsgrund halte ich für sehr wichtig für unsere Notfallsanitäter, denn damit ist für sie jetzt auch ein rechtssicheres und kompetenzgerechtes Handeln gewährleistet.

Das wurde auch schon angesprochen: Die Kosten für die bedarfsgerechte Ausbildung von Notfallsanitätern einschließlich der Kosten für die Prüfung, aber auch die Kosten für die Umschulung vom Rettungsassistenten zum Notfallsanitäter sind jetzt als Kosten des Rettungsdienstes von den Kostenträgern zu übernehmen. Es ist jetzt klar in diesem Gesetz geregelt.

Wir hatten eine sehr umfangreiche öffentliche Anhörung und auch hier wurden noch einige wichtige Impulse gegeben. Deswegen wurde dieser Änderungsantrag noch auf den Weg gebracht. Unvereinbarkeit der Ämter Kreisbrandmeister und Ortsbrandmeister wurde auch schon genannt. Und für uns, für unsere Fraktion ist die Klarstellung, dass jetzt auch die freiwilligen Helfer privater Hilfsorganisationen den Ehrenamtlichen der freiwilligen Feuerwehren rechtlich gleichgestellt sind, auch ganz wichtig. Das war schon lange ein Diskussionspunkt und ich bin froh, dass wir das jetzt auf den Weg gebracht haben, genauso, dass wir die Berg- und Wasserrettung jetzt als Bestandteil des bodengebundenen Rettungsdienstes definiert haben. Auch das ist jetzt geregelt.

Ja, die Schiedsstelle war ein viel diskutierter Punkt. Ich denke, es ist gut, dass wir das jetzt so im Gesetz verankert haben, genauso – darauf wurde auch eingegangen – die Stichtagsregelung für die Qualifizierung zum Notfallsanitäter. Und ich denke, wir haben gut daran getan, diese Evaluierungsklausel jetzt im Gesetz festzuschreiben, auch wenn der eine oder andere in der Anhörung anderer Meinung war. Aber ich denke, wir sind hier wirklich zu einer guten und brauchbaren Regelung gekommen. So

hat man auch die Möglichkeit, später hier wirklich noch Einfluss zu nehmen, und der Gesetzgeber kann reagieren.

Ich habe es eingangs gesagt, man wird in der Zukunft noch nachschärfen müssen, aber ich bin froh, dass wir das heute hier verabschieden. Es zeigt auch unsere Wertschätzung gegenüber den Feuerwehren und den Rettungsdiensten für die Arbeit, die dort tagtäglich im Land getan wird. Und ich finde es gut und möchte es auch noch mal betonen, dass wir, die demokratischen Parteien dieses Hauses, dieses gemeinsam auf den Weg bringen. Das ist ein gutes Signal nach außen. Ich denke, das zeigt, dass man auch gut hier zusammenarbeiten kann. Vielleicht kann man das an der einen oder anderen Stelle fortsetzen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Als nächster Redner erhält Abgeordneter Adams, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Gäste, werte Kollegen hier im Thüringer Landtag! Das Wichtigste an diesem Gesetz ist doch, dass CDU und Koalition es gemeinsam auf den Weg gebracht haben. Das ist ein wichtiges Zeichen, dass wir immer im Frühling zur Jahresversammlung des Thüringer Feuerwehrverbands versprechen und was wir auch zurückgespiegelt bekommen, dass es den fast 64.000 Thüringer Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmännern enorm wichtig ist, dass dieser Landtag bei der Frage, wie wir unsere Feuerwehren ausstatten, wie wir ihre Arbeit – zum Teil sehr mutige und sehr anspruchsvolle ehrenamtliche Tätigkeit – ausstatten, geschlossen steht.

Und das ist eigentlich die wichtigste Nachricht der heutigen Debatte: Der Thüringer Landtag steht geschlossen hinter unseren 64.000 Feuerwehrfrauen und -männern.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Gesetz – und das ist von mehreren Kollegen schon gesagt worden – ist nötig gewesen, weil wir eine dringende Umsetzung der sogenannten Seveso-III-Richtlinie vollziehen mussten. In diesem Zusammenhang, wenn man ein Gesetz anpackt, haben sich die Koalition und die Landesregierung gesagt: Dann greifen wir auch noch mehrere andere offene Punkte auf, zum Beispiel die Frage der Jugendfeuerwehren. Wir haben die Frage des Funkes und der hinreichenden Funkabdeckung schon dis

(Abg. Scheerschmidt)

kutiert. Wir haben den Rettungsdienst diskutiert, aber auch die Brandschutzerziehung.

Das sind alles wichtige Punkte, die in diesem zusammengefassten Gesetz hier diskutiert werden und auf eine gute Bahn gebracht werden.

Wichtig ist dabei für mich, eine Sache beim Rettungsdienst noch einmal zu betonen, die auch schon von verschiedenen Kollegen angesprochen war. Wenn wir darauf so insistieren, dass die Entwicklung hin zum Notfallsanitäter wichtig ist, dann doch nur deshalb, weil wir sehr klar sagen wollen: Wir wollen ein einheitliches Niveau auf dem Rettungswagen. Es soll nicht unterschiedlich sein, welche Hilfeleistungen geboten werden können, wenn der Rettungswagen kommt, je nachdem, wer auf dem Rettungswagen sitzt. Deshalb muss das Ziel sein, den Notfallsanitäter hier zu haben, damit wir überall Notfallsanitäter auch auf dem Wagen haben, die im Notfall – das ist der Unterschied – auch tatsächlich einzelne Dinge, die eigentlich sonst dem Arzt vorbehalten sind, selbstbestimmt, selbstverantwortlich, wenn sie das medizinisch so einschätzen, auch als lebensrettende Maßnahmen durchführen können. Das ist das wichtige Ziel. Wir sagen, es muss eine einheitliche Qualität da sein. Und wir wollen die Übergangsregelungen auch stark machen, um allen Kollegen, die sich auf diesen schweren Weg begeben, auch genug Zeit dafür zu lassen. Deshalb sind die Übergangsregelungen und die Evaluierungsklausel, die wir hier aufgenommen haben, wichtige Bestandteile dieses Gesetzes, das unseren Brand- und Katastrophenschutz und auch die Rettungsdienstleistungen besser, sicherer und vor allen Dingen auf mehr Füße stellt; es ist ein gutes Gesetz. Insofern würde ich sagen, dieser Vormittag hat einmal deutlich gezeigt: Rot-Rot-Grün und die CDU können zusammen sehr wichtige Dinge auf den Weg bringen für Thüringen und das ist ein gutes Zeichen vor dem Mittagessen. Vielen Dank.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Als nächster Redner hat Abgeordneter Zippel, Fraktion der CDU, das Wort.

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Reden jetzt alle? Nur mal kurz gefragt!)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wie der Kollege Fiedler schon gesagt hat, haben wir uns bei diesem Thema aufgeteilt und ich werde noch einige Worte im Namen der CDU-Fraktion zum Thema „Rettungsdienstgesetz“ sagen, weil wir eben auch bei diesem Gesetz dieses Mal die besondere Situation hatten –

und das war, denke ich, eine Bereicherung für den gesamten Diskussionsprozess –, dass wir mehrere Ausschüsse beteiligt haben und das Ganze nicht nur im Innenausschuss beraten haben, sondern eben auch den Sozialausschuss beteiligt haben, der für die Gesundheitspolitik verantwortlich ist. Ich denke, es hat der gesamten Expertise, dem gesamten Austausch letztlich durchaus gut getan.

(Beifall CDU, SPD)

Ich denke, da kann man klatschen, denn das hatten wir so im Landtag noch nicht gehabt.

Der Tagesordnungspunkt an sich ist eigentlich ein Lehrstück für den Politikunterricht, denn ich muss sagen, ein ehrlicherweise doch recht unausgegorener Gesetzentwurf, der von der Landesregierung in den Landtag eingebracht wurde, wurde dann zu einem guten Gesetz auf einem langen Weg. Ich rede hier speziell über den Teil des Rettungsdienstgesetzes. Und dazwischen lagen ein mündliches und zwei schriftliche Anhörungsverfahren, Debatten in zwei Ausschüssen – eigentlich sind bei diesem Thema sogar drei Ausschüsse beteiligt; wenn man die Rettungsdienstschulen einschließt, haben wir sogar das Bildungsministerium dabei, was das Ganze immer noch etwas komplizierter macht. Und es gab eine Vielzahl an Gesprächen mit betroffenen Hilfsorganisationen, Beteiligten, Dachverbänden etc.

Am Ende steht nun – das wurde deutlich – ein gemeinsamer Änderungsantrag der Regierungsfraktionen und der CDU-Fraktion. Und ich sage, es wird ein gutes Gesetz den Landtag heute verlassen und die Hilfsorganisationen und alle vor Ort Tätigen können damit fortan gut arbeiten.

Aber viele Kritikpunkte, die die Hilfsorganisationen angemahnt haben, wurden eben erst nach einer langen Diskussion berücksichtigt. So ist mir unklar, warum der Punkt der Schiedsstelle, der von vornherein sich aufgedrängt hat, nicht sofort vom Ministerium auch in diesen Gesetzentwurf eingebaut wurde, war es doch kein Geheimnis, dass wir einen monatelangen Stillstand hatten und wir jetzt erst dieses Instrument der Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Aufgabenträgern, Hilfsorganisationen und Kostenträgern haben. Diesen Stillstand hätten wir uns ersparen können, wenn wir das Ganze forciert hätten und diese Schiedsstelle schon längst geschaffen hätten.

Der Punkt 2, der mir noch wichtig ist – auch das wurde schon betont –, ist die Klarstellung bei den Aus- und Weiterbildungskosten. Die Kosten der Ausbildung zum Notfallsanitäter sowie der Ausbildung von Rettungsassistenten zu Notfallsanitätern einschließlich der Prüfungskosten sind Kosten des Rettungsdienstes und somit von den Kostenträgern zu tragen. Das ist meiner Einschätzung nach so ziemlich die wichtigste Formulierung in diesem Ge

(Abg. Adams)

setz, denn sie gibt die notwendige Planungssicherheit für alle, die in diesem wichtigen Bereich tätig sind,

(Beifall SPD)

zumal das auch für die Kosten der Weiter- und Fortbildung gilt.

Der dritte Punkt, den es noch zu betonen gilt, ist der Punkt der Evaluierung des Standes der Ausbildung von Notfallsanitätern und eben der Nachqualifizierung von Rettungsassistenten zu Notfallsanitätern. Ich glaube, da sind wir bei dem Punkt, der sich als am kompliziertesten herausgestellt hat. Auch bei der Anhörung, bei der ich im Innenausschuss zu Gast sein durfte, hatten wir gehört, dass es schwierig ist, valide Daten zu erfassen. Ab 2023 werden ausschließlich Notfallsanitäter auf Rettungswagen sitzen und wir werden ein böses Erwachen haben, wenn wir nicht genug Notfallsanitäter haben.

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Aus- schließlich!)

Da muss ich leider dem Vorredner Herrn Dittes widersprechen. Es geht doch um ein Berufsverbot. In der Praxis sieht es so aus: Die Rettungsassistenten werden eben aufgrund der geltenden Regelungen nicht mehr auf dem Rettungswagen zum Einsatz kommen können. Ich will das aber auch gar nicht schlechtreden. Es ist eine bewusste Entscheidung gewesen, dass wir sagen, wir wollen diesen Schritt hin zu Notfallsanitätern gehen; es ist eine Fortentwicklung, die wir im Rettungsdienst haben. Es ist eine Internationalisierung der Standards, eine Anpassung der deutschen Ausbildung und das ist auch vollkommen in Ordnung. Aber man muss es eben mit Augenmaß machen und man darf gestandene Rettungsassistenten zum Beispiel, die aus irgendeinem Grund die Prüfung nicht abgelegt haben, nicht bestanden haben oder sich ganz bewusst entschieden haben, diese Prüfung nicht abzulegen, eben nicht hinten runterfallen lassen und sie quasi in die Arbeitslosigkeit schicken, sondern auch da musste man sich Gedanken machen. Das ist, denke ich, in der Anhörung auch passiert.

Die CDU-Fraktion hätte sich in diesem Punkt aber noch einiges deutlicher gewünscht. Zum Beispiel wäre es durchaus wünschenswert gewesen, eine Fristverlängerung einzuführen, wenn bis zum 31.12.2022 eben kein reibungsloser Übergang prognostiziert werden kann. Was sicherlich auch wünschenswert gewesen wäre, wäre eine regelmäßige Abfrage valider Zahlen des tatsächlich in Thüringen eingesetzten Rettungsdienstpersonals. Das ist die entscheidende Formulierung: „des tatsächlich in Thüringen eingesetzten Rettungsdienstpersonals“. Wir wissen natürlich, was die Rettungsdienstschulabsolventen haben. Wir wissen aber auch ganz genau, dass eine Reihe dieser Absolventen dann

nicht im Rettungsdienst tätig ist, sondern auch abgeworben wird oder an die Krankenhäuser geht, weil sie mit dieser neuen Qualifikation in der Lage sind, auch im Krankenhaus zu arbeiten oder in Organisationen, bundesländerübergreifend. Sie sind in Thüringen ausgebildet, können aber auch in einem anderen Bundesland tätig sein.

Herr Abgeordneter Zippel, gestatten Sie eine Anfrage des Abgeordneten Dittes?