Protokoll der Sitzung vom 22.06.2018

zeichnen. Das im August stattfindende Festival „Popkultur“ in Berlin sieht sich derzeit, wie schon 2017, wieder einer Boykott-Kampagne ausgesetzt. Anlass dafür ist die Beteiligung der israelischen Botschaft an den Unterkunfts- und Reisekosten von drei israelischen Künstlerinnen und Künstlern, die auf dem Festival auftreten werden. Aufgrund der Kampagne haben mittlerweile leider schon wieder mehrere Musiker ihre Auftritte abgesagt. Soweit zur aktuellen Situation.

Leider wird man aber vermuten müssen, dass in nicht unwesentlichen Teilen der Gesellschaft die genannten Vorfälle als nicht sonderlich problematisch wahrgenommen werden. Denn nach dem Bericht des unabhängigen „Expertenkreises Antisemitismus“ von 2017 liegt die Zustimmungsquote zu israelbezogenem Antisemitismus bei 40 Prozent. Im Verlauf der Debatte zum vorliegenden Antrag – das habe ich schon erwähnt – haben uns viele Zuschriften erreicht, wir würden als Antragstellerinnen und Antragsteller eine zu weit gehende Antisemitismusdefinition verwenden und wir wurden aufgefordert, die Passagen des Antrags zum israelbezogenen Antisemitismus dementsprechend abzuändern. Diesem Ansinnen sind wir bewusst nicht nachgekommen. Ich möchte dies auch begründen. Erstens werden wir uns in Thüringen, wie bereits auf der Bundesebene geschehen, an der bereits erwähnten IHRA-Definition, die den israelbezogenen Antisemitismus umfasst, orientieren. Zweitens wird uns der Vorwurf gemacht, wir würden mit der Verwendung des Begriffs des israelbezogenen Antisemitismus dazu beitragen, jegliche Kritik am Staat Israel zu verunmöglichen. Dieser Vorwurf suggeriert, die Kritik an Israel sei mit einem Tabu belegt. Aber allein schon ein flüchtiger Blick über die Berichterstattung deutscher Medien zeigt, dass es kaum einen internationalen Konflikt gibt, über den derart umfassend und kontrovers berichtet wird wie über den Nahostkonflikt. Es bedarf also gar keines vermeintlichen Tabubruchs, um über Israel auch kritisch sprechen zu können.

Als Bündnis 90/Die Grünen stehen wir ausdrücklich zum Recht auf freie Meinungsäußerung und wünschen uns für Thüringen und Deutschland eine offene Debattenkultur, in der ganz selbstverständliche kritische Standpunkte zur israelischen Regierungspolitik geäußert werden. Zu dieser Debattenkultur gehört es aber auch, dass Meinungsäußerung, die mit antisemitischen Ressentiments spielen, auch klar als solche benannt werden müssen. Dabei ist zu beachten, dass eine trennscharfe Abgrenzung zwischen einer antisemitischen und einer nicht antisemitischen Kritik an der Politik des Staats Israel nicht einfach ist. In dem Bericht des vom Bundestag bestellten unabhängigen Arbeitskreises Antisemitismus von 2017 wird hinsichtlich der Grenzen zwischen einer berechtigten Kritik und einer antisemitischen Äußerung von einer Grauzone ge

sprochen. Das bedeutet, dass diese Grenze im Einzelfall jedes Mal neu bestimmt werden muss. Im Bericht ist dies exemplarisch an der Aufstandsdebatte von 2012 bzw. 2013 ausgeführt. Auch wenn es also im Einzelfall schwierig sein kann, die Grenzen des israelbezogenen Antisemitismus zu bestimmen, so steht völlig außer Frage, wann es sich in jedem Fall um Antisemitismus handelt, nämlich dann, wenn das Existenzrecht Israels bestritten wird. Zentrale Voraussetzung für eine nicht antisemitische Kritik an der Politik israelischer Regierungen ist aus unserer Sicht die glaubhafte Anerkennung der Existenz Israels als jüdischer Staat. Erst auf dieser Grundlage kann dann berechtigte Kritik wie beispielsweise an der völkerrechtswidrigen Siedlungspolitik im Westjordanland oder der Verhältnismäßigkeit beim Vorgehen israelischer Sicherheitskräfte ausformuliert werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir als Bündnis 90/Die Grünen bekennen uns ausdrücklich zu der aus der Schoah resultierenden besonderen Verantwortung für den jüdischen Staat Israel und dessen Existenzrecht in gesicherten Grenzen. Wir unterstützen alle Initiativen, die zu einer friedlichen Lösung des Palästinakonflikts auf der Grundlage einer Zweistaatenlösung und der Grenzen von 1967 beitragen. Wir verurteilen entschieden alle Varianten einer Israelkritik, die das Existenzrecht Israels faktisch bestreiten und somit als antisemitisch einzustufen sind. Das Existenzrecht Israels ist für uns nicht verhandelbar.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich hoffe, auch deutlich gemacht zu haben, dass eine kritische Solidarität mit Israel ohne eine Anknüpfung an antisemitische Ressentiments nicht nur möglich, sondern eine weithin gelebte Praxis in Deutschland ist.

Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, dass wir mit diesem Antrag nicht nur alle Formen des Antisemitismus bekämpfen wollen. Wir erhoffen uns darüber hinaus auch, eine Debatte mit anzustoßen, in der sich die Gesellschaft grundsätzlicher mit Rassismus, Ausgrenzung und Diskriminierung auseinandersetzt. Wir bitten deshalb um Zustimmung zum vorliegenden Antrag. Zum Alternativantrag der AfD ist das Gleiche zu sagen wie auch schon in der letzten Plenarsitzung, als wir uns damit beschäftigt haben, der ist unzureichend, unterkomplex und teilweise falsch und deswegen ist er natürlich an dieser Stelle abzulehnen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich habe eine Wortmeldung von Frau Abgeordneter König-Preuss, Fraktion Die Linke.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, die große inhaltliche Debatte ist ja bereits vor zwei Monaten in der Sitzung zum gemeinsamen Antrag von CDU, Linke, SPD, Bündnis 90/Die Grünen gelaufen und ich bin auch der Überzeugung, dass man nicht wiederholen muss, sondern dann manchmal auch einfach sagen muss, es ist Zeit zuzustimmen und es ist Zeit, sich auch in Form des Handzeichens zu bekennen.

Ich will zwei Sachen hervorheben, zum einen: Ja, uns geht es nicht nur darum, hier ein Bekenntnis abzugeben, welches wichtig und notwendig ist, sondern es geht uns mit diesem Antrag vor allem auch darum, erste entscheidende Punkte zu ändern. Ich will auf zwei abheben. Das eine ist, dass wir wollen, dass die antisemitische Motivation von Straftaten eindeutiger erfasst wird. Das finden Sie, für den Fall, dass Sie es nicht vor sich haben, unter II.14: „[Der Thüringer Landtag] setzt sich für eine spezifischere Erfassung antisemitischer Straftaten durch Sicherheitsbehörden ein, welche stärker die zugrunde liegende Motivation der Täter und Täterinnen beinhaltet, und wird entsprechende Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen der Sicherheitsbehörden zur Einordnung antisemitischer Straftaten anregen.“

Und das ist wirklich notwendig gemessen daran, dass beispielsweise die Begrifflichkeit, die in den letzten Monaten häufiger aufgetaucht ist, „Juden Jena“ als nicht antisemitisch eingeordnet wird, eben weil sich die Thüringer Polizei da an der polizeilichen Kriminalstatistik Bund bzw. an dem Definitionssystem Bund orientiert und da eben den Fußballcharakter im Vordergrund sieht und nicht die Verwendung der Begrifflichkeit „Jude“ als Beleidigung und dann eben auch aus meiner Perspektive – und ich denke, nicht nur aus meiner – als eine antisemitische Beleidigung. Ich halte das für dringend geboten und für notwendig, dass wir hier auch klare Linien ziehen und uns dazu entsprechend positionieren.

Es gibt noch eine zweite Sache, die ich für sehr wichtig erachte, nämlich dass über das Landesprogramm auch entsprechende Projekte – bzw. wäre aus meiner Perspektive ein Monitoring zu antisemitischen Vorfällen, antisemitischen Straftaten hier in Thüringen wichtig –, dass wir über das Landesprogramm probieren, das eben entsprechend zu finanzieren, und nicht nur probieren, sondern dass wir das wollen und dass das auch so im Antrag formuliert ist.

Nichtsdestotrotz ist dieser Antrag natürlich vor allem erst mal ein verbales Bekenntnis. Die eigentliche Herausforderung ist eine, die an uns alle geht. Ich hatte das vor zwei Monaten schon gesagt: Keine politische Gruppe, keine religiöse Gruppe ab

(Abg. Henfling)

seits der jüdischen Bevölkerung ist frei von Antisemitismus. Und wenn wir es mit diesem Antrag „Antisemitismus konsequent bekämpfen“ ernst meinen, dann ist es an der Zeit, dass wir uns in unseren eigenen Parteien und unseren eigenen Fraktionen stellen, dass wir kritisch thematisieren, wo es notwendig ist, und das ist es in allen Fraktionen, natürlich in unterschiedlichem Maße. Aber niemand kann sich hinstellen und sagen, bei uns gibt es keinen Antisemitismus, und mit dem Finger dann nur auf andere zeigen. Wenn es darum geht, eine andere Gesellschaft in Deutschland, in der Antisemitismus geächtet wird, herbeizuführen, dann müssen wir auch bei uns selbst anfangen.

Und da gehört aus meiner Perspektive auch dazu, endlich mal laut zu werden und aufzuschreien, dass es mittlerweile Normalität ist, dass sowohl Synagogen als auch jüdische Schulen durch Hochsicherheitsmaßnahmen geschützt werden, dass Kinder tagtäglich durch Hochsicherheitskontrollen in die Schule gehen und nur so sicher sein können, und das nicht erst – bevor hier wieder irgendwelche Ressentiments, am Ende islamophobe Ressentiments nach vorn gebracht werden – seit 2015, sondern seit Jahrzehnten.

An der Stelle würde ich Sie und uns alle bitten, dass wir nicht nur dann den Mund aufmachen, wenn entsprechende Vorfälle passieren – das ist notwendig, das ist auch wichtig –, sondern dass wir auch probieren, an den fast schon etablierten Zuständen, an die wir uns gewöhnt haben, etwas zu ändern und dafür einzutreten, dass Menschen egal welchen Glaubens gut und sicher in Deutschland leben können. Da sage ich, aktuell sind eben eine der Gruppen, die das nicht in der Form können, wie es aus meiner Perspektive richtig und wichtig wäre, jüdische Menschen, Juden und Jüdinnen. Und daran möchte ich etwas ändern, gern mit Ihnen zusammen abseits der AfD, da habe ich noch mal eine ganz andere Perspektive darauf.

Ich freue mich, dass es gelungen ist, diesen Antrag gemeinsam mit der CDU zu formulieren und heute hier auch breit zu verabschieden, und hoffe, dass es nicht nur bei diesem Beschluss bleibt, sondern dem dann auch wirkliche Konsequenzen auf allen Ebenen folgen. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Als Nächste hat Abgeordnete Lehmann für die SPD-Fraktion das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, das Thema hat in den letzten Wochen und Monaten an Aktualität nichts

verloren und der Kampf gegen Antisemitismus wird uns wohl auf absehbare Zeit weiter beschäftigen. Um so froher bin ich, dass wir heute mit diesem Antrag zeigen, dass wir diesen Kampf gemeinsam über Parteigrenzen hinweg mit allen demokratischen Parteien gemeinsam führen. Bei allen Unterschieden, die es sonst zwischen den vier Parteien geben mag, die diesen Antrag eingebracht haben, wollen wir eines zeigen: Dass wir dann, wenn die Grundprinzipien unserer Demokratie infrage gestellt werden, zusammenstehen und dass wir dann gemeinsam zeigen, wofür wir stehen, nämlich für eine offene und vielfältige Gesellschaft und ein Zusammenleben, das von Respekt und Toleranz geprägt ist. Dafür steht meiner Meinung nach auch der Antrag, über den wir jetzt hier gerade reden.

Antisemitismus, egal in welcher Form er stattfindet, ist nicht legitim und darf das auch mit Blick auf das schwere historische Erbe, auf das wir als Land zurückblicken, niemals sein. Deshalb braucht es eine klare Haltung immer dann, wenn Jüdinnen und Juden diffamiert werden oder wenn Menschen aufgrund ihres Glaubens abgewertet werden. Dazu gehört genauso, dass wir uns unserer historischen Verantwortung bewusst sind, ganz genauso, wie das Existenzrecht Israels für uns unverhandelbar ist. Dass das wichtig ist, das hat auch der Vorsitzende der Jüdischen Landesgemeinde Reinhard Schramm in der Ausschussberatung noch mal sehr deutlich gemacht.

Ich möchte die Gelegenheit nutzen, auf einige Maßnahmen und Aspekte einzugehen, die uns in dem Antrag besonders wichtig sind. Zum einen braucht es eine Auseinandersetzung mit Antisemitismus in Bildungsangeboten. Die müssen sich dort niederschlagen. Es braucht eine wirksame Antisemitismusprävention zum Beispiel durch Angebote der politischen Bildung und eine lebendige Erinnerungskultur, den Kampf gegen Vorurteile – Stereotype und Hass beginnen in den Köpfen der Menschen. Wir müssen Erinnerungskultur wachhalten, wir müssen dazu die Ausstattung der Gedenkstätten angemessen ermöglichen, wir müssen deren Arbeit unterstützen und auch Angebote, Bildungsangebote, die in Gedenkstätten stattfinden, angemessen unterstützen. Es geht darum, auf der einen Seite Bildungsangebote zu ermöglichen, aber genauso darum, Fortbildungen für Lehrerinnen und Lehrer, für Multiplikatorinnen, die in der Jugendarbeit, aber auch in der Arbeit mit Erwachsenen aktiv sind, zu ermöglichen. Dabei setzen wir auf eine Zusammenarbeit sowohl mit zivilgesellschaftlichen Akteuren als auch mit Bildungseinrichtungen, der Landeszentrale für politische Bildung, dem ThILLM, aber eben auch dem Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit.

Zum Kampf gegen Antisemitismus – und das haben meine Kolleginnen und Kollegen im Vorfeld jetzt auch schon gesagt – gehört es aber auch, Antise

(Abg. König-Preuss)

mitismus in der Gesellschaft sichtbar zu machen. Über das Ausmaß von Antisemitismus in Thüringen wissen wir zumindest einiges. Der Thüringen-Monitor sagt uns zum Beispiel, dass 14 Prozent der dort Befragten der Aussage zustimmen, dass Jüdinnen und Juden etwas Besonderes und Eigentümliches an sich tragen, das nicht so recht zu uns passt. Das zeigt uns, wie verbreitet antisemitische Einstellungen auch in der Bevölkerung in Thüringen sind. Worüber wir relativ wenig wissen, ist das Ausmaß von Gewalt gegenüber Jüdinnen und Juden, weil es darüber bisher keine separate Erfassung gibt. Dass das notwendig ist und dieser Antrag will, haben die Kolleginnen im Vorfeld ja auch noch mal deutlich gemacht.

Es gibt aber auch ein Thema – und die Reaktionen auf diesen Antrag haben uns gezeigt, wie wichtig genau diese Debatte auch zu dem Thema ist –, das ist die Positionierung zu Boykottkampagnen gegenüber israelischen Waren oder auch Künstlerinnen und Künstlern. Die Reaktionen, die wir im Zusammenhang mit der letzten Plenardebatte, aber auch mit dem Antrag gesehen haben, zeigt, wie groß der Aufklärungs- und Diskussionsbedarf dazu nach wie vor ist.

Ich will an dieser Stelle noch einmal kurz deutlich machen, worum es uns geht. Wenn Boykottkampagnen fordern, dass die Besetzung und Kolonialisierung/Kolonisation eines arabischen Landes beendet werden muss, dann zielen sie damit im Wesentlichen darauf, dass Israel als jüdischer Staat zu überwinden ist. Mit einem Bekenntnis zum Existenzrecht Israels und der besonderen Verantwortung Deutschlands ist das meiner Meinung nach unvereinbar. Das ist das, was wir mit diesem Antrag unter anderem besonders starkmachen wollen. Das bedeutet nicht, dass eine Kritik an der Politik Israels nicht mehr möglich ist. Das hat Frau Abgeordnete Henfling ja schon deutlich gemacht. Es ist aber dann illegitim, wenn es genutzt wird, um das Existenzrecht für Israel infrage zu stellen. Es ist eben kritisch, wenn es nicht nur um den Boykott israelischer Produkte geht, sondern auch um den Boykott von Schulaustauschen, um den Boykott der Kooperation kultureller Einrichtungen oder eben eine Ablehnung der strikten Zusammenarbeit. Und es ist auch dann kritisch, wenn ausgerechnet am 9. November in Deutschland zum Boykott von Israel aufgerufen wird, also genau an dem Tag, an dem jüdische Geschäfte, Wohnhäuser und Synagogen in Deutschland brannten. Das halte ich nicht nur einfach für unsensibel; der Bezug ist den Initiatoren bewusst und eine Initiative, eine Distanzierung oder Entschuldigung gab es zumindest nicht.

Es kommt auch immer wieder zu antisemitischen Straftaten, zum Beispiel am Rande von Veranstaltungen des BDS zum Verbrennen von Flaggen, zu antisemitischen Äußerungen von Demonstrationsteilnehmerinnen und Demonstrationsteilnehmern.

Der Respekt vor dem Parlament verbietet mir, das hier zu wiederholen. Aber jeder von Ihnen ist frei, das selbst zu recherchieren. Im Gesamtbild ergibt sich da eines sehr klar: Wenn es den Akteurinnen und Akteuren solcher Kampagnen nicht um die Lösung des Konflikts, sondern um den Versuch geht, Israel und das Judentum in Gänze zu dämonisieren, dann ist es nicht legitim, genau das zu fordern. Das ist im Übrigen nicht nur die Einschätzung von mir und meiner Fraktion, sondern das ist auch das, was Reinhard Schramm in der Sitzung des Europaausschusses noch mal sehr deutlich vorgetragen hat.

Zum Antrag der AfD ist eigentlich in der letzten Sitzung genug gesagt worden und auch heute ist es noch mal angesprochen worden, aber ich möchte trotzdem noch eines kurz sagen: Wer sollte Ihnen eigentlich glauben, dass Sie ein ernsthaftes Interesse am Kampf gegen Antisemitismus haben, wenn die Ideologie, für die Sie einstehen, schon einmal Grund dafür war, dass das jüdische Leben in Deutschland fast vernichtet wurde?

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Diese völkische Ideologie ist heute noch genauso rassistisch und antisemitisch, wie sie immer war.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das ist nicht glaubwürdig und das, was Sie hier im Parlament beschließen wollen, das müssen Sie auch außerhalb des Landtags vertreten. Daran müssen Sie sich dann messen lassen, und hier zu sagen, man sei gegen Antisemitismus und auf der Straße gegen Jüdinnen und Juden zu hetzen, das macht Sie unglaubwürdig.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Deshalb ist dieser Antrag abzulehnen. Es braucht Ihren Antrag nicht, aber vielmehr braucht es Ihretwegen den Antrag, den CDU, Linke, SPD und Grüne heute hier eingebracht haben. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Als Nächster hat Kollege Möller von der AfD-Fraktion um das Wort gebeten.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, die Debatte heute hat wieder einmal gezeigt, warum es dringend notwendig war, dass die AfD-Fraktion einen eigenen Alternativantrag auf den Weg bringt,

(Abg. Lehmann)

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Um zu beweisen, wessen Geistes Kind Sie sind, oder was?)

denn Ihr Antrag hat zwar ein paar wenige lichte Momente, das gebe ich gern zu. Aber im Wesentlichen erschöpft er sich doch in einem sehr verbalen, sehr formelhaften Problemlösungsverständnis. Da werden flugs ein paar Phrasen aneinandergereiht und das Ganze wird dann noch mal etwas abgewürzt mit etwas politischer Instrumentalisierung gegen den politischen Gegner AfD.

(Beifall AfD)

Ja, genau da, vor allem bei Letzterem, liegt der Hase im Pfeffer. Ihre Fraktionen, von Rot-Rot-Grün bis zur CDU, Sie haben einen Antrag eingebracht, mit dem bei einer ernsten Sache, die alle angeht, durch den Willen zur politischen Instrumentalisierung ein Teil der Thüringer faktisch ausgegrenzt wird. Es ist kaum zu überlesen – und wir haben es eben noch mal gehört –, dass die Ausgrenzung und Diffamierung von allem, was mit der AfD zu tun hat, zumindest ein wichtiges Nebenziel Ihres Antrags ist. Ich liege wohl nicht so falsch mit meiner Vermutung, wenn ich sage, für einige Ihrer Dafürsprecher dieses übergroßen bunten Koalitionsantrags ist das wahrscheinlich sogar der Hauptzweck gewesen.

(Beifall AfD)

Das diskreditiert Ihren Antrag schon mal deutlich und entwertet ihn auch hinsichtlich seiner Glaubwürdigkeit.

(Zwischenruf Abg. Harzer, DIE LINKE: Von Glaubwürdigkeit müssen Sie nicht reden!)