Donnerstag und Freitag: Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen und der fraktionslosen Kollegen. Danke schön. Gegenstimmen? Enthaltungen? Beides sehe ich nicht, damit einstimmig. Das handhaben wir dann so und ordnen ihn entsprechend ein.
TOP 18 so zu platzieren, dass wir nach der Fragestunde am Donnerstag die Wahl durchführen: Da sehe ich auch keine Gegenstimme, muss also auch darüber nicht abstimmen.
Herr Präsident, wir widersprechen der Tagesordnung insoweit, als Tagesordnungspunkt 16 aus der vorläufigen Tagesordnung auf die endgültige Tagesordnung aufgenommen werden soll.
Das ist der Antrag „Vorlage eines Zwischenberichts durch den Untersuchungsausschuss 6/3“. Stimmen wir über diesen Widerspruch ab. Wer sich dem Widerspruch anschließt und damit diesen Tagesordnungspunkt …
Wer sich diesem Widerspruch anschließt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der CDU-Fraktion. Gegenstimmen? Das ist eine Mehrheit dagegen. Somit würde dieser Widerspruch gegenstandslos und der Tagesordnungspunkt bliebe auf der Tagesordnung.
Weitere Wünsche? Herr Geibert? Herr Möller? Das ist nicht der Fall. Dann sind wir damit fertig und wir steigen in die Tagesordnung ein. – Herr Geibert, doch? Entschuldigung!
was es nach § 21 Abs. 3 ja bedurft hätte, und jetzt würde ich nach § 22 Abs. 1 Nr. 4 der Geschäftsordnung des Landtags die Absetzung des Tagesordnungspunkts 16 von der Tagesordnung beantragen.
Gut. Dann stelle ich diesen Antrag zur Abstimmung. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der CDU-Fraktion und einzelne Stimmen... Geschäftsordnungsantrag, noch mal?
Also vom Prozedere käme jetzt die Begründung des Antrags und die Gegenrede, soweit eine Gegenrede gewünscht wäre.
Mir war jetzt nicht klar, dass Sie das noch extra begründen wollen. Wenn Sie davon Gebrauch machen möchten, Herr Geibert, dann gebe ich Ihnen gern das Wort. Das können Sie von hier vorn machen.
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen, davon mache ich gern Gebrauch, das auch zu begründen.
Nach § 28 Abs. 5 Untersuchungsausschussgesetz besteht die Möglichkeit, dass der Landtag jederzeit einen Bericht zum Stand des Verfahrens in einem Untersuchungsausschuss verlangen kann. Dieses Recht gilt jedoch nicht unbegrenzt. Es gilt insbeson
dere dann nicht – da der Untersuchungsausschuss eine Minderheitsenquete darstellt –, wenn damit die Minderheitenrechte verletzt werden. Das ist vorliegend der Fall. Der Antrag unter Tagesordnungspunkt 16 sieht vor, dass ein Zwischenbericht zum Untersuchungsausschuss „Lauinger“ erstellt wird mit der Frist …
Ich glaube, Sie hatten damals großen Wert darauf gelegt, dass es in Bezug auf diesen Ausschuss „Amtsmissbrauch“ heißt.
Wir haben bereits Feststellungen dergestalt getroffen, dass man auf das „möglicher“ auch verzichten kann.
Wenn der Zwischenbericht jetzt zum Datum 31.03.2019 gefordert wird, bedeutet das, dass damit die Rechte der Minderheit im Hinblick auf Ermittlungen, Befragungen und Zeugen allein schon durch die Erstellung des Zwischenberichts in massiver Form beeinträchtigt werden. Wir haben gestern erst wieder erlebt, dass verhindert wurde, dass Zeugenaussagen gemacht werden konnten, umfänglich gemacht werden konnten. Wir haben in den Monaten zuvor erlebt, dass Aktenvorlagen nur schleppend erfolgten, dass die Arbeit des Untersuchungsausschusses massiv behindert wird.
Nein, das ist nicht unhaltbar, das können Sie nachvollziehen, wenn Sie sich die Daten anschauen, wann die Akten vorgelegt wurden. Das ist relativ einfach.
Das hat in der Summe etwa ein Jahr gedauert, bis alle Akten da waren. Als alle Akten da waren und man sie lesen konnte, hat es dazu geführt, dass man Widersprüche feststellen konnte,
die schlussendlich auch in einer Demission einer Ministerin gemündet haben. Also von daher sieht man schon, dass es nicht haltlos ist, um was es hierbei geht. Es geht darum, dass die Arbeit des Untersuchungsausschusses auch mit dem Zwischenbericht erschwert und behindert werden soll.
Danke schön, Herr Geibert. Es gibt den Bedarf zur Gegenrede. Bitte schön, dann haben Sie das Wort, Herr Wolf.
Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, hier geht es also um die Frage, Skandalisierung oder Aufklärung. Was wir zwei Jahre lang erlebt haben, ist, dass die Öffentlichkeit über die CDU nicht aufgeklärt worden ist, sondern dass über Pressemitteilungen oder Pressegespräche skandalisiert wurde oder dies versucht worden ist. Hier auch noch mal der korrekte Name des Untersuchungsausschusses: „Möglicher Amtsmissbrauch“, Herr Geibert.
Zu dem von Ihnen zitierten Paragrafen – ich lese ihn gern mal vor –: „Der Landtag kann während der Untersuchung jederzeit vom Untersuchungsausschuss einen Bericht über den Stand des Verfahrens verlangen.“ Genau das haben wir vor. Wenn Sie darauf abzielen, dass irgendetwas verschleppt worden ist: Auf der Grundlage Ihres Antrags, Vorlage UA 6/3-24, wurden 40 Zeugen, die Sie benannt haben, gehört. Zwei Drittel davon waren völlig unbrauchbar, konnten keine Aussagen machen. Das hält natürlich auf, das hat uns anderthalb Jahre an der Aufklärungsarbeit gehindert. Jetzt hier zu sagen, dass das an dem Untersuchungsausschuss oder ganz und gar der Landesregierung gelegen hat, ist wirklich hanebüchen.
Letzte Bemerkung: Wir sind derzeit an einem Stand, dass wir in die Aufklärungsarbeit gehen. Etwa ein Drittel des Einsetzungsbeschlusses ist abgearbeitet. Sie können es nicht wissen, weil Sie nicht mehr da sind, Herr Geibert. Ihr Kollege Emde arbeitet sich im Moment ein, wie wir wissen. Er stellt Fragen, die wir schon längst abgearbeitet haben, immer wieder neu. Wir haben das Interesse, mit diesem Zwischenbericht, mit dem Sachstandsbericht die Öffentlichkeit zu informieren. Dass ein öffentliches Interesse da ist, das erleben wir immer wieder, aber auf Grundlage der Arbeit des Untersuchungsausschusses und nicht auf Grundlage der Wahrnehmung einzelner, die bei einer öffentlichen Sitzung tatsächlich anwesend sind. Vielen Dank.
tragt wurde, TOP 16 von der Tagesordnung abzusetzen. Ich möchte das jetzt zur Abstimmung stellen. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der CDU-Fraktion. Wer dagegen ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen. Enthaltungen von den fraktionslosen Kollegen und der AfD-Fraktion. Damit mit Mehrheit abgelehnt. Herr Geibert.
Herr Präsident, wir beantragen nach § 121 der Geschäftsordnung und in analoger Anwendung zu § 2 Abs. 3 Untersuchungsausschussgesetz die Einberufung des Justizausschusses, um über diese Verfahrensfrage zu befinden.
Gut. Der Justizausschuss wird sich in 5 Minuten im Raum 202 treffen. Die Sitzung ist damit unterbrochen. Vielen Dank.
Wir haben wir ein Ergebnis aus dem Justizausschuss. Dort ist mehrheitlich beschlossen worden – wenn ich gerade richtig informiert wurde –, dass der Antrag der CDU-Fraktion, den Justizausschuss mit dieser Frage zu befassen, als unzulässige Befassung des Justizausschusses bewertet wurde bzw. dass beschlossen wurde, dass das unzulässig ist – so herum war es. Herr Geibert, gibt es noch einen weiteren Wunsch zum …
Der Vorsitzende hat es mir berichtet und ich habe das Ergebnis versucht, so wiederzugeben, wie es mir mitgeteilt wurde.
Da wäre es natürlich hilfreich, die Begründung dazu zu erfahren, warum denn beide Anträge, die gestellt wurden, also § 121 Abs. 2 der Geschäftsordnung und § 2 Abs. 3 Untersuchungsausschussgesetz, unzulässig sein sollten, damit die Möglichkeit besteht, gegebenenfalls die Sache im Ältestenrat zu erörtern oder aber es überprüfen zu lassen.