Protokoll der Sitzung vom 30.08.2018

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion der SPD hat Abgeordnete Marx das Wort.

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich kann dem Kollegen Herrgott in Vielem nur zustimmen. Wenn es Ihnen wirklich ernst wäre damit, was Sie hier glauben, als Anliegen vortragen zu müssen, dann hätten Sie hier Punkte aufgeführt, die wirkliche Probleme darstellen könnten, wenn Sie die Lage von Soldatinnen und Soldaten kennen würden. Stattdessen haben Sie gesagt: Und stellen Sie sich vor, welche Wirkung das auf die Soldatinnen und Soldaten hat, wenn Sie hier unseren Antrag ablehnen.

(Abg. Herrgott)

Zunächst mal möchte ich Ihnen noch mal vorlesen, was Sie hier selbst reingeschrieben haben: „Seit nunmehr fast 63 Jahren hat sich die Bundeswehr als Parlamentsarmee der Bundesrepublik Deutschland bewährt.“ Richtig. „Sie ist eine Stütze und Verteidigerin der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und ein Garant für Freiheit und Demokratie in unserem Land.“ Genau das können Sie von sich nicht sagen. Das haben wir im vorherigen Tagesordnungspunkt hier eindrucksvoll gehört,

(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Das ist Ihre persönliche Einschätzung, Ihre persönliche Meinung!)

als Sie die Hassparaden in Chemnitz gerechtfertigt haben, zu denen jetzt Ihr Vorsitzender, der uns hier bezeichnenderweise nicht mehr die Ehre seiner Anwesenheit zuteilwerden lässt, auch noch mit aufruft. Verteidiger der freiheitlich-demokratischen Grundordnung – in der Tat, wir haben eine Parlamentsarmee und Sie verachten das Parlament und sind auf der Straße und Abgeordnete Ihrer Partei aus verschiedenen Länderparlamenten haben das stolz gepostet. Einer war es – das wurde, glaube ich, auch schon gestern in der Aktuellen Stunde zitiert –, der gesagt hat: Ja, und ich kann einmal sagen, ich war dabei, kann stolz darauf sein, dabei gewesen zu sein, als die Stimmung in unserem Land gekippt ist. – So viel zu Ihrem Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Und dann glauben Sie, uns hier Sachen ins Stammbuch schreiben zu wollen, die angeblich schieflaufen würden. Das entbehrt wirklich jeglicher Realität.

(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Den Blick auf die Realität haben Sie verloren!)

Sie fordern zum Beispiel, man müsste „bürokratische Hürden in der Zusammenarbeit mit der Bundeswehr abbauen“ und ihr vor allen Dingen „für Übungs- und Ausbildungsvorhaben gegebenenfalls Landesflächen und Liegenschaften unbürokratisch zur Verfügung […] stellen“. Haben Sie eigentlich mitbekommen, wie hier vor wenigen Jahren in unserem Land die Standortdebatte geführt worden ist und wie die Bürgerinnen und Bürger sich dafür eingesetzt haben, dass die Standorte erhalten geblieben sind und wie zum Beispiel in der Stadt, in der ich lebe, in Sondershausen, die Bürger eine Menschenkette gebildet haben? Es gibt überhaupt niemanden, der sich weigern würde, Flächen für die Bundeswehr zur Verfügung zu stellen, und das nicht fördern würde. Wir haben im Gegenteil bei der Abwehr von Standortschließungen eine große Kampagne und einen großen Zusammenhalt gehabt.

Dann geht es weiter: „die Bundeswehr bei der Gewinnung von Nachwuchskräften und bei der Durchführung von Informationsveranstaltungen unbürokratisch zu unterstützen“. Es stimmt, wir haben einen Dissens durchaus in der Koalition, was Auf

tritte der Bundeswehr in Schulen und in Bildungseinrichtungen angeht. Aber wo wir auf jeden Fall vollkommen übereinstimmen, ist natürlich, dass der pluralistische Ansatz in unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung immer zu wahren ist. Es sagen Ihnen auch Leute von der Bundeswehr, mit denen ich persönlich und beruflich auch schon viel zu tun gehabt habe: Natürlich verteidigen wir auch die Freiheit und die Meinung derjenigen, die unserer Einrichtung kritisch gegenüberstehen. Dann ist es auch richtig, dass man da entsprechend plural Informationsveranstaltungen in den Schulen und den Bildungseinrichtungen abhält. Von einem Zugangsverbot ist nicht die Rede. Das wird es auch hier mit uns nicht geben.

Dann haben Sie sich auch noch dagegen gewehrt bzw. kündigen hier an oder fordern, Hürden für wehrwissenschaftliche Projekte müssten abgebaut werden, die wissenschaftlichen Kooperationen müssten begrüßt werden und man müsste die Kooperation der Bundeswehr mit der Thüringer Wirtschaft fördern. Die Thüringer Wirtschaft kann das genauso gut alleine festlegen und bestimmen, mit wem sie zusammenarbeitet, wie die Thüringer Hochschulen. Hier noch mal was zur Klarstellung, zu dieser Klausel, die wir hier im Hochschulgesetz haben. Diese Zivilklausel, die untersagt den Hochschulen doch überhaupt nicht, Rüstungsforschung zu betreiben, sondern damit verfolgt man lediglich das Ziel, Transparenz in diesem Forschungsfeld herzustellen, das heißt, dass man nicht sozusagen hintenherum durch die Brust ins Auge durch andere Institutionen Forschungsprojekte wissenschaftlich ausgibt, wo auch Interessen dahinterstehen. Die Zivilklauseln geben sich die Hochschulen im Übrigen selbstbestimmt, ihr Inhalt ist nicht staatlicherseits vorgeschrieben. Auf diese Weise wahrt das neue Hochschulgesetz die Wissenschaftsfreiheit und die damit verbundene Hochschulautonomie, nichts anderes ist es.

Die Forderung Ihrer Partei steht außerdem in einem krassen Gegensatz zu Ihrer aktuellen Klage gegen das Hochschulgesetz, in der Sie die Zusammensetzung des Hochschulrats angreifen. Denn Sie haben angegriffen, dass seit der Hochschulgesetzesnovelle auch ein Vertreter des Wissenschaftsministeriums im Hochschulrat sitzen soll. Sie klagen also einerseits gegen die vermeintliche staatliche Einmischung in die Hochschulautonomie durch einen Ministeriumsvertreter im Hochschulrat und andererseits fordern Sie das Land auf, in die Hochschulautonomie einzugreifen und die Hochschulen zur Kooperation mit der Bundeswehr anzuhalten. Das widerspricht sich und das kann – wie gesagt – jede Hochschule in eigener Regie festsetzen.

Kollege Herrgott hat Sie zu Recht darauf hingewiesen, dass der in Auslandseinsätzen gefallenen und verwundeten Soldaten der Bundeswehr am Volkstrauertag schon lange gedacht wird. Wo sind Sie

denn bei den Gelöbnissen? Wir haben auf unserem Friedhof am Volkstrauertag regelmäßig ein Gedenken im Beisein der Bundeswehr. Da wird übrigens auch der Widerstandskämpfer im Nationalsozialismus und der vermeintlichen Drückeberger gedacht, die aber auch nur ihre Verantwortung wahrgenommen haben, die Freiheit und Demokratie zu verteidigen.

Weil Sie im Ernstfall nicht dazu bereit sind, hier in den demokratischen Gremien Freiheit und Demokratie zu verteidigen, deswegen ist Ihr vermeintliches Bekenntnis zur Bundeswehr und die Aufforderung an uns, wir müssten dort mehr für diese Bundeswehr tun und Diffamierung abwehren, wirklich nur scheinheilig und unglaubwürdig bis zum Dorthinaus. Deswegen können wir hier auch vollen Herzens nur eines tun, nämlich diesen Antrag ablehnen. Denn wir brauchen Sie weiß Gott nicht, um Verbundenheit mit Vertretern unserer Bundeswehr zu empfinden und zu leben.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erhält Abgeordnete Astrid Rothe-Beinlich das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, auch ich habe mir den Antrag sehr genau angeschaut und will deshalb aus meiner Sicht und natürlich auch für unsere Fraktion auf die einzelnen Punkte eingehen. Zunächst fordert der Antrag sozusagen ein Bekenntnis, nämlich die Feststellung, „dass die Bundeswehr als Parlamentsarmee“, so heißt es hier, „ihre Reservisten und ihre zivilen Angehörigen ein unentbehrlicher und tragender Bestandteil des Freistaats Thüringen sind“ – und so geht das dann weiter. Ich habe mich gefragt: Wozu aber eine solche Feststellung? Die Bundeswehr ist selbstverständlich wie andere nicht unter der Landeshoheit stehende Institutionen des Bundes in Thüringen vertreten. Alle anderen Bediensteten von Bundeseinrichtungen sind genauso ein Bestandteil Thüringens – wie unentbehrlich oder tragend sei dahingestellt. Die Aufforderung, sich – und so steht es ja bei Ihnen – vorbehaltlos mit einer Institution und deren Angehörigen für solidarisch zu erklären, ist in einer demokratisch, rechtsstaatlich verfassten Gesellschaft völlig unsinnig. Mit der Bundeswehr kooperiert das Land Thüringen per gesetzlichem Auftrag im Rahmen der zivilmilitärischen Zusammenarbeit, beispielsweise bei der Katastrophenhilfe. Man kann unterstellen, dass mit dem Passus – ich zitiere – „Verteidigung [unserer] freiheitlichen […] [O]rdnung“ der Versuch unternommen wird, die Themen „Innere Sicherheit“ und

„Bundeswehr“ zu verknüpfen. Doch gegen welche äußere Bedrohungslage muss unsere freiheitliche Ordnung denn derzeit verteidigt werden? Davon abgesehen, dass die freiheitliche Ordnung derzeit am ehesten durch Rechtspopulisten gefährdet wird

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

und gegen diese verteidigt werden muss, ist dies in erster Linie eine Aufgabe für die Behörden der inneren Sicherheit und nicht der Bundeswehr. Eine Aufweichung der Grenzen für Bundeswehreinsätze im Inneren wird von uns strikt abgelehnt und wird im Übrigen auch durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gestützt – hören Sie mir mal zu, ich spreche gerade vom Bundesverfassungsgericht –, das solche Einsätze nur bei – ich zitiere – „katastrophischen Ausmaßen“ erlaubt. Kernauftrag der Bundeswehr hingegen ist die äußere Sicherheit, aber auch dazu kann die Bundeswehr nur als Ultimo Ratio und auch nur im Rahmen eines völkerrechtskonformen Systems kollektiver Sicherheit einen Beitrag leisten. Dauerhafter Frieden – davon sind wir zutiefst überzeugt – kann nicht durch militärische Lösungen erreicht werden, sondern nur durch Strategien der zivilen Krisenprävention und Konfliktbearbeitung, in die Bundeswehreinsätze – soweit notwendig – eingebettet werden müssen.

Jetzt haben Sie einen neuen Punkt eingefügt: die Rückkehr zur Wehrpflicht. Diese Forderung wurde quasi nachgeschoben und ist eine Anknüpfung an die Sommerlochdebatte – anders kann ich es mir jedenfalls nicht erklären – zur allgemeinen Dienstpflicht und zielt darauf ab, die Rekrutierungsprobleme der Bundeswehr zu beseitigen. Mal ganz abgesehen davon, dass die Wehrpflicht als Eingriff in die individuelle Freiheit schon verfassungsrechtlich nur durch eine entsprechende sicherheitspolitische Lage – die es aber derzeit gar nicht gibt – gerechtfertigt werden kann, weisen übrigens selbst Vertreter der Bundeswehr darauf hin, dass eine Rückkehr der Wehrpflicht zur Lösung der Nachwuchsprobleme im Vergleich zum Umbau der Bundeswehr zu einem attraktiven Arbeitgeber viel zu kostenintensiv werde. Über Zwangsdienst im Allgemeinen will ich mich jetzt gar nicht weiter auslassen. Dass die AfD da andere Meinungen hat, ist wahrscheinlich systemimmanent.

Jetzt aber zum angeblichen zusätzlichen Flächenbedarf, meine Kollegin Marx ist eben schon darauf eingegangen. Warum eigentlich diese Forderung? Es finden sich keine Hinweise, dass die Bundeswehr für Thüringen einen weiteren Flächenbedarf für ihre Standortanlagen gemeldet hat. Die Realität ist erfreulicherweise eine andere, auch darauf will ich noch mal verweisen, Frau Marx hat es eben auch getan: Seit 1990 ist es nämlich vielmehr so, dass viele Militärflächen aus der Nutzung genom

(Abg. Marx)

men und beispielsweise dem Naturschutz zur Verfügung gestellt werden konnten.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Verteidigungsministerium hatte 2013 über die Schließung und weitere Nutzung aller Standortanlagen in Deutschland entschieden. Diese Planung ist weiterhin gültig, der Truppenübungsplatz Ohrdruf wurde in einen Standortübungsplatz umgewandelt. Außerdem gilt grundsätzlich: Die Landesregierung sollte Landesflächen und Liegenschaften in einem rechtmäßigen Verfahren zur Verfügung stellen und sich dabei gegenüber der Bundeswehr nicht mehr oder weniger unbürokratisch verhalten wie gegenüber anderen Antragstellern auch.

Nun zu der Problematik „Keine Personalwerbung für die Bundeswehr an Schulen“ – dazu hat ja auch mein Kollege Christian Schaft schon einiges gesagt –: Diese Forderung zielt – jedenfalls aus unserer Sicht – auf die Aufweichung der Grenzen zwischen den Auftritten von Jugendoffizieren und Karriereberatern im schulischen Umfeld.

(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Im Antrag steht davon nichts!)

Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts von 1977 hat die Bundeswehr Zugang zu Schulen. Dabei muss aber – hören Sie mir gut zu, Herr Kießling –

(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Das mache ich!)

auf die Trennung zwischen dem Informationsangebot der Jugendoffiziere zu sicherheitspolitischen Themen und den Werbemaßnahmen der Karriereberater für den Arbeitgeber Bundeswehr geachtet werden. Aus Grünen-Sicht sollten die Auftritte der Bundeswehr an die Einhaltung des Beutelsbacher Konsenses – das ist eine interessante Lektüre, sicherlich auch für Sie – gebunden sein und natürlich nur dann stattfinden, wenn die Schulkonferenz zugestimmt hat. Das ergibt sich auch aus einem Antrag aus der letzten Legislaturperiode. Wer das nachlesen möchte, das ist die Drucksache 5/4357, die wir hier eingebracht hatten.

Die Ausrichtung am Beutelsbacher Konsens bedeutet auch, dass Fragen der Sicherheits- und Friedenspolitik kontrovers diskutiert werden müssen. Informationsveranstaltungen sollten deshalb auch dann nicht allein von Jugendoffizieren durchgeführt, sondern immer auch von zivilgesellschaftlichen Akteuren begleitet werden. Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt haben dies beispielsweise in ihren Kooperationsvereinbarungen mit der Bundeswehr bereits fest verankert.

Jetzt zum Thema „Militarisierung der Forschung“, da habe ich ein bisschen eine andere Position als Frau Marx, aber das muss auch möglich sein. Ihre Forderung im Antrag zielt auf die Rücknahme der

gerade im Rahmen der Novelle des Hochschulgesetzes beschlossenen Zivilklausel. Inwieweit diese jetzt allerdings durch die Hochschulen so ausgestaltet wird, dass keine rüstungsrelevante Forschung mehr betrieben wird, bleibt abzuwarten. Da die Ergebnisse veröffentlicht werden müssen, darf man sich zukünftig zumindest breitere Debatten in der Öffentlichkeit über die Folgen militärischer Forschung erhoffen. Wie schwierig es nämlich ist, an die Daten zu kommen, haben etliche Abgeordnete schon erleben dürfen, wenn sie Anfragen gestellt haben, wie auch ich selbst zur Problematik der Forschung gerade in diesem Bereich.

Jetzt aber zum Punkt „angemessenes Gedenken“: Zu bestimmen, in welcher Form den im Dienst der Bundesrepublik getöteten Soldaten angemessen gedacht werden kann, wird immer schwierig bleiben. Vor allem für die Angehörigen sollte es einen angemessenen Raum für die Trauer geben. Das Gedenken sollte aber auch ohne eine Heroisierung des Soldatischen und ohne Anklänge an eine soldatische Opferkultur auskommen. Die Sprache des Antrags knüpft leider daran an und das muss ich jetzt einmal zitieren. Im Antrag heißt es: „Den Dienst der Bundeswehr an Staat und Gesellschaft bezahlten viele militärische und zivile Bundeswehrangehörige mit ihrem Leben, darunter 109 Soldaten in vom Bundestag beschlossenen Auslandseinsätzen. Der aufopferungsvolle und uneigennützige Einsatz der deutschen Soldaten als Staatsbürger in Uniform verdient unseren Respekt, unsere Anerkennung und unsere Würdigung.“ Das steht in der Begründung.

(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Was ist da- ran verkehrt?)

Mit der Verwendung des Begriffs „ehren“ dürfte der Versuch der Antragsteller verbunden sein, dem Soldatentod eine besondere Sinnstiftung zu verleihen. Das hatten wir übrigens schon mal.

(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Das ist Ihre Fantasie!)

Es darf unterstellt werden, dass der Antrag bewusst an die problematische Historie des Volkstrauertags anknüpft. Der Volkstrauertag wurde in der Weimarer Republik als Gedenktag für die Kriegstoten mit einer Beschwörung an die Volksgemeinschaft begangen. Die Nationalsozialisten konnten daran anknüpfen und ihn zum sogenannten Heldengedenktag umwandeln.

(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Ihre Fan- tasien!)

Trotz der Einbeziehung aller Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft in das Gedenken nach dem Zweiten Weltkrieg blieben die Rituale des Volkstrauertags dem Heldengedenken bis heute verhaftet. Wie die AfD den Volkstrauertag versteht, geht übrigens aus der Pressemitteilung der AfD selbst vom

19.11.2017 hervor. Man kann das so im Sinne einer ausschließlich nationalistischen Erinnerungskultur zusammenfassen, bei der nur die deutsche Opfergruppe herausgehoben wird. Einem solchen Antrag werden wir ganz bestimmt nicht zustimmen. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aus den Reihen der Abgeordneten liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Für die Landesregierung hat Minister Prof. Hoff das Wort.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, wie die Polizei, die Feuerwehr, die Gewerkschaften, die freie Presse, die Hochschulen, religiöse Gemeinschaften und eine weitere, nicht enden wollende Liste verdienstvoller Institutionen gehört auch die Bundeswehr selbstverständlich zu Thüringen. Daran Zweifel zu insinuieren, wie das mit dem vorliegenden Antrag geschieht, macht keinen Sinn, ist zumindest nicht evidenzgestützt und beruht vor allem auf einer interessierten Öffentlichkeitsarbeit der Fraktion der AfD, aber nicht auf einer tatsächlichen Realität in Thüringen.

(Beifall SPD)

Sehr geehrte Damen und Herren, wo politische Unterschiede bezüglich Ausstattung, Einsatzorten, Zielen – ob im Inland oder Ausland – bei der Bundeswehr bestehen, richten sich diese nicht gegen die Soldatinnen und Soldaten, das ist ganz eindeutig.

(Beifall DIE LINKE)

Das wissen unsere Soldatinnen und Soldaten übrigens auch. Die Landesregierung teilt die Aussagen des vormaligen Bundespräsidenten Gauck anlässlich der zentralen Gedenkstunde zum Volkstrauertag am 15. November 2015 in Berlin, in der dieser ausdrücklich jene Soldatinnen und Soldaten ehrte, die bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr ihr Leben verloren haben. Auch Herr Bundespräsident a. D. erinnerte gleichermaßen an die Polizistinnen und Polizisten, an die Entwicklungshelferinnen und Entwicklungshelfer, die in Auslandseinsätzen starben. Ich darf daran erinnern, dass es der Innenminister unseres Freistaats war, der Thüringer Polizistinnen und Polizisten an ihrem Einsatzort in Afghanistan besucht hat. All diesen Kolleginnen und Kollegen, all diesen Personen, die ihr Leben dafür einsetzen, dass sich auch in anderen Ländern Demokratie durchsetzt, gilt unser Respekt.