Mit dem Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ erhalten Landkreise und kreisfreie Städte als örtliche öffentliche Träger der Sozial-, Jugend- und Gesundheitshilfe Unterstützung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im Sinne
einer sozialen, bedarfsgerechten Familien- und Seniorenpolitik. Die Ziele sind familienfreundliche Rahmenbedingungen, die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse, die Sicherung der kommunalen Daseinsvorsorge und die Stärkung der ländlichen Räume unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung.
Durch die geplante thüringenweite Einführung des Landesprogramms ab 1. Januar 2019 und der damit einhergehenden Stärkung der kommunalen Eigenverantwortung kommen wir als Landesregierung den Vorgaben nach, die wir uns selbst im Koalitionsvertrag vom Dezember 2014 auferlegt haben. Das Ziel besteht in der Sicherung bewährter Angebote, wie beispielsweise der Bestandsförderung der kommunalen Seniorenvertretung, aber auch in der Stabilisierung bestehender Netzwerke sowie der Anpassung des Vorhandenen an die veränderten Rahmenbedingungen. Die Förderung aus dem LSZ setzt sich maximal zu 70 Prozent aus Landesmitteln und mindestens zu 30 Prozent aus Mitteln des jeweiligen Landkreises oder der jeweiligen kreisfreien Stadt zusammen. Grundlegende Voraussetzung für diese Landesförderung ist zunächst die Antragstellung durch den jeweiligen Landkreis bzw. die jeweilige kreisfreie Stadt. Die regionalen Akteure, die familien- und seniorenunterstützende Leistungen in der geförderten Kommune anbieten, beantragen wiederum bei ihrem Landkreis und ihrer kreisfreien Stadt Fördermittel. Das Land gibt als Anlage der Förderrichtlinie eine Auflistung grundsätzlich förderfähiger Maßnahmen heraus. Welche Maßnahmen vor Ort gebraucht werden und damit förderfähig sind, entscheidet dabei die jeweilige Kommune im Rahmen der integrierten Sozialplanung. Ohne den genannten Auflistungen oder gar einer eventuellen Entscheidung von Landkreisen oder kreisfreien Städten vorgreifen zu wollen, kann ich Ihnen bereits sagen, dass beispielsweise Seniorenbüros, Mehrgenerationenhäuser und Pflegestützpunkte grundsätzlich aus den Mitteln des Landesprogramms förderfähig sein werden. Näheres können Sie auf der Webseite www.eins99.de erfahren. Dort ist auch der Entwurf der Richtlinie veröffentlicht.
Drittens: Mit dem Antrag an den Landtag fordert die antragstellende Fraktion die Landesregierung auf, den noch ausstehenden Seniorenbericht vorzulegen. Gemäß § 8 Thüringer Seniorenmitwirkungsgesetz berichtet die Landesregierung dem Landtag alle fünf Jahre, erstmals im Jahr 2013, über die Lage der Seniorinnen und Senioren in Thüringen. Der Seniorenbericht soll eine Bestandsaufnahme der Lebenswirklichkeit der Thüringer Seniorinnen und Senioren und daraus abzuleitende seniorenpolitische Zielsetzungen beinhalten. Redaktionsschluss des 1. Thüringer Seniorenberichts war im Juli 2014. Die Berichterstattung in Form des 2. Thüringer Seniorenberichts ist deshalb im ersten Halbjahr 2019 vorgesehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die von mir im Sofortbericht vorgetragenen Schwerpunkte reihen sich ein in die politischen- und zivilgesellschaftlichen Anstrengungen, die notwendig sind, um das eingangs skizzierte Ziel zu erreichen. Herzlichen Dank.
zum Sofortbericht wünscht. Ich gehe davon aus, eigentlich alle Fraktionen – oder? Okay, alle Fraktionen. Damit kommen wir zur Aussprache und als Erste hat Frau Abgeordnete Herold für die AfDFraktion das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne und liebe Zuschauer im Internet, sucht man im offiziellen Online-Angebot des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie nähere Informationen zum Thüringer Seniorenmitwirkungsgesetz, so erscheint unter den aufgerufenen Links regelmäßig „PDF-Dokument ist nicht barrierefrei“. Diese wenig internette Auskunft spricht für sich selbst und bringt den gesamten Sachverhalt in etwas unfreiwilliger Komik auf den Punkt, denn die Seniorenmitwirkung in Thüringen ist auch sechs Jahre nach Inkrafttreten des Thüringer Seniorenmitwirkungsgesetzes für viele nur schwer zugänglich bzw. eingeschränkt.
Um mehr über die Gründe eingeschränkter Mitwirkungs- und Mitgestaltungsmöglichkeiten von Senioren in Thüringen zu erfahren, begrüßen wir daher die Forderung des Antrags in Punkt II zur Vorlage des noch ausstehenden Seniorenberichts gemäß § 8 des Thüringer Seniorenmitwirkungsgesetzes. Mit Interesse werden wir nach dessen Veröffentlichung die Ausführungen zu den Handlungsfeldern „Daseinsfürsorge“ und „Zukunftssorgen älterer Menschen“ studieren und gegebenenfalls mit eigenen Vorschlägen ergänzen.
Ziel des Seniorenmitwirkungsgesetzes ist gemäß § 1 die Stärkung der Mitwirkungsrechte der Senioren, die Förderung der aktiven Teilhabe an der Willensbildung bei wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, politischen Entscheidungen sowie die Verbesserung und Unterstützung des Zusammenlebens der Generationen. Über die Stärkung der Interessenvertretung und der gesellschaftlichen Teilhabe hinaus soll unter aktiver Beteiligung der Senioren
Apropos gesellschaftliche Teilhabe und Älterwerden in Würde: An dieser Stelle müssen wir unserer Rolle als einzige Opposition im Thüringer Landtag gerecht werden und die Koalitionsfraktionen mitsamt ihrem liebäugelnden CDU-Anhängsel leider mit der Thüringer Realität des Jahres 2018 konfrontieren. Die Senioren, die unsere Sprechstunden aufsuchen, haben nämlich ganz andere Probleme als die Evaluation formalistischer Mitwirkungsgesetze, die Förderung eines staatsersetzenden Beauftragtenwesens oder die bürokratisierte Zuwendungspraxis, sondern ganz existenzielle. Die Rede ist von Armut und Existenzangst. Genau hier liegt nämlich der eigentliche politische Handlungsbedarf und nicht etwa in einer methodisch fragwürdigen Wirksamkeitsprüfung. Oder wie gedenken Sie, die auf dem Papier stehenden Mitwirkungsrechte, die längst noch nicht Mitwirkungskompetenz und Realität widerspiegeln, valide zu bewerten?
Für die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag steht fest, das Leben auf der Basis einer gesicherten ökonomischen Existenz ist die zentrale Dimension und die Voraussetzung der Seniorenmitwirkung überhaupt. Denn nur wer ohne Existenzangst lebt, kann am politischen und gesellschaftlichen Leben teilnehmen und dieses aktiv bzw. durch persönliche Mitwirkung in Ehrenamt, Gremien und Beiräten gestalten.
Thüringen ist eben leider nicht das Land, in dem ein großer Teil der Senioren gut und gerne lebt, sondern eine Region, in der sich Altersarmut und Existenzangst bis weit über das reguläre Renteneintrittsalter hinaus rasant ausbreiten. Ich verweise dazu auf die bekannten Zahlen der schon in Rente Lebenden, die trotz regelmäßig gezahlter Rente genauso regelmäßig jede Woche arbeiten gehen, weil sonst der Gang zum Sozialamt oder der Bettelgang um einen Wohnkostenzuschuss ins Haus steht.
Daher mein Vorschlag an die hier versammelten Fraktionen: Gießen Sie beispielsweise das Rentenkonzept der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag in Gesetzesform. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, wäre ein sehr effektiver Beitrag für eine breit angelegte und dauerhaft wirksame Seniorenmitwirkung im Freistaat.
Getreu unserem Motto „Mut zur Wahrheit“ möchte ich noch anschließen: Der vorliegende Antrag „Thüringer Seniorenmitwirkung aktiv gestalten und weiter ausbauen“ dient weniger den Interessen der Senioren im Land, sondern allein der Verbesserung
der Außenwahrnehmung der CDU, die mit Blick auf den nahenden Wahltag offenbar selbst um die eigenen Mitwirkungsmöglichkeiten im Freistaat bangt und die die Senioren um ein weiteres Mal oder auch nun endlich als veritable Wählergruppe entdeckt hat. Wie aber eine demokratische Seniorenmitwirkung erfolgreich funktioniert, das können Sie, geschätzte Kollegen, auf den kommenden Herbstdemonstrationen der AfD beobachten. Dort nehmen viele Thüringer Senioren ihre politischen und sozialen Mitwirkungsrechte engagiert wahr und äußern Unmut gegen mangelnde Wertschätzung für ihre Lebensarbeitsleistung, steigende Mietpreise bei geringem Alterseinkommen, schwindende medizinische Versorgung auf dem Land und Mobilitätsverluste durch den Wegfall öffentlicher Verkehrsinfrastruktur im viel gepriesenen ländlichen Raum.
Gleichwohl, um die Seniorenpolitik der Landesregierung kritisch zu begleiten und die realen Bedarfslagen der Senioren direkt und regelmäßig zu ermitteln und in den gesamten Prozess Gesetzesinitiativen einspeisen zu können, stimmen wir als AfD-Fraktion einer Ausschussüberweisung natürlich zu. Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, erst mal herzlichen Dank an die Staatssekretärin für den Bericht. Ich will es an den Anfang setzen: Thüringen ist natürlich ein Land, wo sich Seniorinnen und Senioren wohlfühlen, wo sie gern leben, vor allen Dingen auch im ländlichen Raum, bei all den Problemen, die wir durchaus zu bewältigen haben.
Ich will die Ergebnisse der Evaluation, die Frau Staatssekretärin genannt hat, gar nicht wiederholen. Wir wissen alle, dass das Gesetz durchaus eine positive Wirkung in vielen Bereichen entfaltet hat. Die Zahlen, die sie genannt hat, haben belegt, dass sich natürlich viele Kreise, viele Städte nach wie vor sehr schwertun, die Seniorenmitwirkung durch Seniorenbeauftragtenwahlen, durch die Stärkung von Seniorenbeiräten in den Kommunen voranzubringen. Wir haben gestern gemeinsam die Gesetzesinitiative für das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ auf den Weg gebracht. Dort sagt der Landesseniorenrat sehr deutlich, dass er sehr froh ist, dass er in ei
nem breiten Konsens genau in diesen Prozess eingebunden ist, um auch die Ergebnisse der Evaluation des Seniorenmitwirkungsgesetzes einfach noch mal auf den Weg zu bringen. Natürlich ist die Ausgestaltung des Gesetzes sehr unterschiedlich. Eines muss man ganz deutlich feststellen, dass in vielen Gesprächen, die auch ich geführt habe, die Seniorinnen und Senioren nicht nur die Mitwirkung wollen, sondern sie wollen die Mitbestimmung vor Ort, weil es eben überhaupt nicht selbstverständlich ist, dass die Vorschläge, die Anregungen, die ehrenamtlich gemacht werden in den Kommunalparlamenten, in den kommunalen Gremien aufgenommen und umgesetzt werden. Genau das hat auch die Evaluation des Gesetzes ergeben. Es gibt natürlich auch noch andere Dinge, die wir dabei mit bereden müssen. Es gibt natürlich auch die Anregung vor Ort, dass man in kleineren Städten zusammengefasste Gremien von Behindertenbeiräten und Seniorenbeiräten bilden könnte. Ich muss ganz ehrlich sagen, darüber muss man diskutieren, ich weiß nicht, ob das unbedingt sinnvoll ist, aber wenn es die Vorschläge vor Ort gibt zur Mitwirkung, zur Gestaltung vor Ort, dann sollte man sich aus meiner Sicht keinem Ansatz verschließen.
Ein Kritikpunkt des Gesetzes ist, dass das Vorschlagsrecht ausschließlich von Seniorenorganisationen kommen kann. Auch darüber muss man reden. Gerade in Dörfern, in Gemeinden sind natürlich auch Traditionsvereine, andere Vereine vor Ort tätig, die durchaus auch für Senioren Arbeit leisten. Das findet ja nicht immer in den Wohlfahrtsverbänden oder anderen Seniorenverbänden statt und das muss man natürlich bei dem evaluierten Seniorenmitwirkungsgesetz oder -mitbestimmungsgesetz dann einfach noch mal auf die Tagesordnung setzen. Es hat sich aus unserer oder aus meiner Sicht auch nicht bewährt, dass die Satzungen in jedem Falle so vorgegeben werden, wie sie sind, aber ich denke, durch das Landesprogramm des solidarischen Zusammenlebens ist die Mitwirkung auch vor Ort auf eine völlig andere Stufe gestellt worden, auch für die Seniorinnen und Senioren.
Ich will noch was zum Haupt- und Ehrenamt in diesem Bereich sagen. Ich glaube, ehrenamtliche Mitwirkung funktioniert dort am besten – und auch das haben die Befragungen, denke ich, ergeben –, wo Hauptamt irgendwo zur Verfügung steht, vor allen Dingen für den ganzen Aufwand der Verwaltung. Wenn Einladungen zu den Gremien geschickt werden müssen, muss es natürlich vor Ort auch jemanden geben, der das für das Ehrenamt mit übernimmt. Das funktioniert sehr gut in Städten. Aber im ländlichen Raum haben wir da durchaus Defizite, wo wir miteinander noch mal diskutieren müssen, wie man denn die Mitwirkung im ländlichen Raum noch besser gestalten kann. Die Vorschläge diesbezüglich sind, dass es eine hauptamtliche Unter
stützung gibt. Ich bin schon der Meinung, dass das neue Programm auch dafür die entsprechenden Strukturen schaffen könnte.
Ich will die Ausführungen gar nicht ausweiten. Ich will noch was zu Ihrem Antrag sagen, was den Seniorenbericht angeht. Herr Malsch hat vorhin gefragt, ob man so einen Antrag braucht. Also, Frau Holzapfel, eigentlich brauchen wir nicht die Aufforderung, dass die Landesregierung einen Seniorenbericht vorzulegen hat. Der Seniorenbericht, den auch Sie mit zu verantworten hatten, ist im Juli 2014 redaktionell auf den Weg gebracht worden. Ich glaube, wir hatten ihn dann im September, kurz vor der Wahl. Im Gesetz steht: alle fünf Jahre. Ich weiß, dass auch im Gesetz steht: beginnend mit 2013. Aber die Verschiebung auf 2014 hat jetzt die Landesregierung natürlich nicht zu verantworten. Da kann man durchaus zur Kenntnis nehmen, dass der Punkt eigentlich überflüssig ist, und trotzdem werden wir dem zustimmen, weil er im Gesetz steht. Er wird natürlich, wie Frau Staatssekretärin ausgeführt hat, auch eingehalten.
Aber der letzte Abschnitt in Ihrer Begründung, der ärgert mich wirklich sehr. Da schreiben Sie – und ich zitiere –: „Es war, ist und bleibt Ziel der CDU, die älteren Menschen unseres Landes bei der Wahrnehmung ihrer Interessen und Formulierung ihrer politischen Vorschläge ernst zu nehmen, sie zu unterstützen und damit Thüringen auch weiterhin für die ältere Generation anziehend und liebenswert zu gestalten.“ Richtig, hier sind wir voll bei Ihnen. Aber vor Ort findet das nicht statt. Ich kann Ihnen – zum Beispiel Wartburgkreis – ganz viele Beispiele nennen, wo gerade die Vertreter der CDU vor Ort die Bildung von Seniorenbeiräten, die Wahl von Seniorenbeauftragten ablehnen. Der Wartburgkreis ist ein Beispiel dafür – das kann ich Ihnen auch zeigen –, wie das seit Jahren immer wieder passiert. Daher fordere ich Sie dann auch einfach auf, dass Sie als Landespolitiker vor Ort durchaus mitwirken – Sie sind ja alle kommunal vertreten –, damit diese Beiräte vor Ort erst mal existieren, dass die Seniorenbeauftragten auch gewählt werden vor Ort und dass dadurch natürlich auch der Transport auf Landesebene in einen Landesseniorenrat Wirkung finden kann. Wenn die Vertreter der CDU das vor Ort massiv blockieren und mit ihren Mehrheiten dieses Gesetz aushebeln, dann kann es natürlich die Wirkungen entsprechend nicht so gestalten.
Wir werden dem Antrag die Zustimmungen geben, also dem Punkt II, und sind nicht der Meinung, dass wir momentan den Antrag an den Ausschuss überweisen müssen. Danke.
Danke schön, Frau Jung. Als Nächste hat sich Frau Pelke zu Wort gemeldet. Sie ist aber noch nicht da, sodass wir zu Frau Pfefferlein von Bündnis 90/Die Grünen kommen.
Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste! Herzlichen Dank, Frau Staatssekretärin, für den umfangreichen Bericht. Wir als Bündnis 90/Die Grünen begrüßen selbstverständlich das Anliegen, grundsätzlich die Mitwirkungsrechte von Seniorinnen und Senioren zu stärken. Aber da sind wir schon bei einer unterschiedlichen Sichtweise der Dinge, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU. Ihre Formulierung impliziert, dass die Mitwirkung von Seniorinnen und Senioren von anderen Menschen aktiv gestaltet werden muss. Wir müssen dafür sorgen, dass den Seniorinnen und Senioren passende Instrumente zur Verfügung stehen, um aktiv mitzuwirken, denn die Thüringer Seniorinnen und Senioren gestalten ihre Mitwirkung am Gesellschaftsleben gut und gern selbst. Das tun sie sehr erfolgreich in vielen Gremien auf kommunaler und Landesebene, in Vereinen, im Engagement für Geflüchtete, als Dozentinnen und Dozenten in den Kreisvolkshochschulen. Meine Redezeit wäre schnell vorbei, wenn ich die Aufzählung fortführen würde.
Der Anteil der über 65-Jährigen am Gesamtbevölkerungsanteil steigt. Lag der Anteil in Gesamtdeutschland 1990 noch bei 14,94 Prozent, sind es heute 22,11 Prozent. 2035 werden mehr als ein Drittel der Bevölkerung über 65 Jahre alt sein. Projekte, Programme und Gesetze auf den Weg zu bringen, die eine starke Beteiligung dieser Bevölkerungsgruppe an der Gestaltung ihres eigenen Lebensumfelds fördern, ist also sehr sinnvoll und wir unterstützen das, um mithilfe neuer Instrumente wie zum Beispiel dem Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ für neue Formen der Beteiligung und für eine ausreichende Unterstützung aus Politik und Verwaltung zu sorgen. Es gibt Umsetzungsprobleme – und das wurde jetzt auch schon genannt. Die Transparenz ist nicht immer an allen Seiten gegeben und verschiedene Gremien schieben sich bis heute die Verantwortung zu. Doch an der Basis sieht das vor Ort schon oft ganz anders aus. Hier übernehmen nämlich die Seniorinnen und Senioren viel Verantwortung, fordern selbstbewusst ihre Teilhabe und Gestaltung am gesellschaftlichen Leben ein. Verantwortungsvolle und erfolgreiche Beispiele gibt es da viele.
In einigen, aber immer noch zu wenigen Kommunen sitzen Vertreterinnen und Vertreter der örtlichen Seniorenbeiräte in den Stadträten, haben in
den Ausschüssen Rederecht und werden gehört. Das war manchmal ein hartes Stück Arbeit. Türöffner sind da oft Menschen, die sich schon ihr ganzes Leben lang in Parlamenten, Vereinen und Initiativen engagieren und natürlich nicht plötzlich damit aufhören, weil sie das 65. Lebensjahr erreicht haben. Um auch hier noch mehr zu erreichen, ist ein flächendeckendes Netz von Seniorenbeiräten aufzubauen und müssen noch mehr Hürden abgebaut werden. Aber ich denke, da sind wir in Thüringen auf einem guten Weg. In einigen Landkreisen sind die Kontakt- und Informationsstellen für Selbsthilfe KISS Anlaufstelle für die ehrenamtliche Seniorenarbeit. Das erleichtert zum Teil wenigstens die Antragstellung in der noch nicht recht bürokratisierten Zuwendungspraxis des Landes.
Aber nicht nur Seniorenbüros könnten in Zukunft die Arbeit von Seniorenbeiräten unterstützen, sondern auch Frauen- und Familienzentren, Freiwilligenagenturen und Bürgerstiftungen. Das Thüringer Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ entwickelt sich derzeit in diese Richtung – auch gestern wurde schon darüber berichtet. Startet das Landesprogramm im kommenden Jahr, erhalten die Landkreise und kreisfreien Städte als örtliche öffentliche Träger der Sozial-, Jugend, Alten- und Gesundheitshilfe mehr Gestaltungsspielraum. Damit ist zu hoffen, dass ein wesentlicher Eckpunkt des Programms schnell, direkt und zielgruppenspezifisch umgesetzt werden kann. Eine leistungsfähige soziale Infrastruktur und soziale Mobilität in Dörfern und Städten soll die Teilhabe älterer Menschen am gesellschaftlichen Leben fördern. Die, über die wir heute sprechen, sind bereits sehr aktiv, engagiert, bereits ein großes Stück des Weges gegangen. In der praktischen Arbeit heißt es aber auch, dass die Lebenserfahrungen der vielen Seniorinnen und Senioren einbezogen werden müssen. Dies ist ein unverzichtbarer Wert für unsere Gesellschaft. Vor uns liegt ein großes Stück Arbeit, um auf die Anforderungen, die mit dem demografischen Wandel einhergehen, gut zu reagieren. Es braucht einen guten Mix an politischen Ansätzen und den Dialog unter den Generationen.
Dazu müssen wir politische Inhalte so transportieren, dass Alte und Junge gemeinsam denken und gemeinsam handeln können. Lassen Sie uns immer im Blick haben, dass die eigenen Themen im Zweifel auch andere betreffen. Wir alle haben die Verantwortung dafür, für alle Bevölkerungsgruppen mit individuellen Bedürfnissen bessere Artikulations- und Mitwirkungsmöglichkeiten zu schaffen. Denn genau das ist auch notwendig, um insgesamt die Demokratie zu stärken.
Und, besonders meine Damen und Herren der CDU, worum geht es in Ihrem Antrag? Um Effekthascherei oder wirklich um Antworten auf die Frage der Stärkung der Mitwirkungsmöglichkeiten von Seniorinnen und Senioren in Thüringen?