Ja, lieber Wolfgang Fiedler, aber ich kann mich entsinnen, das haben die eigentlich noch nie so gesehen; es ist immer zu wenig.
(Zwischenruf Ramelow, Ministerpräsident: Erst in die Tasche der Kommunen greifen und jetzt jammern!)
Aber, meine Damen und Herren, finanzielle Unterstützung in den verschiedenen Bereichen muss sich das Land auch leisten können. Deshalb ist es mir besonders wichtig, wir werden mit diesem Haushalt auch maßhalten, konsolidieren und vorsorgen. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, wird auch für die kommenden Haushalte gelten müssen. Für das Jahr 2015 ist bereits absehbar, dass uns die konjunkturelle Entwicklung im Vergleich zum Stand der Steuerschätzung im November vergangenen Jahres höhere Steuereinnahmen bescheren wird. Nun ist es die vornehmste Aufgabe einer Finanzministerin, gerade im Bereich der zu erwartenden Einnahmen eher zurückhaltend und damit vorsorgend zu sein,
Doch halte ich es für gerechtfertigt und geboten, mit Blick auf die aktuellen Konjunkturprognosen und mit Blick auf den fortschreitenden Haushaltsvollzug des Jahres 2015 40 Millionen an zusätzlichen Steuereinnahmen im Vergleich zur letzten Steuerschätzung einzuplanen. Ich bin überzeugt, dass sich mindestens dieses Ergebnis in der Maisteuerschätzung in der kommenden Woche bestätigen wird. Mit den veranschlagten Mehreinnahmen finanzieren wir zum Teil die Auswirkungen des Kommunalfinanzübergangsgesetzes. Damit werden natürlich die Kommunen wieder unterstützt. Das sind eigene Einnahmen des Landes. Mit dem danach verbleibenden Betrag von 26,5 Millionen Euro leistet sich das Land aber gerade keine zusätzlichen Ausgaben, sondern setzt ihn für die Tilgung von
Landesschulden ein. Wir tun dies, weil wir es für wichtig und richtig halten, weil wir ein ausgewogenes Verhältnis als Tilgung und Rücklagenbildung anstreben. Und wir tun es, obwohl die sich aus § 18 der Landeshaushaltsordnung ergebende Tilgungsverpflichtung in den letzten Jahren bereits erfüllt wurde. Wo stehen wir damit im Ländervergleich? Thüringen gehört mit dem Haushalt 2015 und der geplanten Tilgung zur Gruppe der Länder, die überhaupt Tilgung eingeplant haben. Nach den mir aktuell vorliegenden Zahlen planen derzeit nur vier Länder für 2015 eine Tilgung. Weitere zwei Länder wollen ohne neue Schulden auskommen. Der große Rest der Länder hat zumindest im Plan noch Kreditaufnahmen stehen.
Meine Damen und Herren, zur Wahrheit gehört jedoch auch, das Schuldenerbe des Freistaats Thüringen geht knapp über 16 Milliarden Euro hinaus. Bereits beim Kassensturz zu Beginn des Jahres habe ich hier für Transparenz gesorgt. Thüringen macht noch neue Schulden, nicht im Landeshaushalt selbst, sondern in den Sondervermögen „Ökologische Altlasten“ und „Verbesserung der wasserwirtschaftlichen Strukturen“.
Aber, lieber Wolfgang Fiedler, ich wiederhole meine Worte, damit sie auch wirklich nicht falsch sind: Ein Erbe eines Teils der heutigen Opposition in diesem Hause. Das ist völlig korrekt.
Es ist ein Erbe, das uns in den kommenden Jahren, da sind wir uns aber einig, erheblich belasten wird, und es ist ein Erbe, für das es gilt, neue Wege der Abfinanzierung zu finden. Ansonsten, meine Damen und Herren, laufen wir Gefahr, davon in den kommenden Jahren finanziell erdrückt zu werden. Auch vor diesem Hintergrund der Sondervermögen geht es darum, Vorsorge zu treffen. Durch eine Schuldentilgung, die wir guten Gewissens tragen können, schaffen wir uns Handlungsspielräume für kommende Jahre. Tilgungsleistungen, insbesondere in den Sondervermögen, müssen wir gemeinsam in der Koalition schultern. Gelingt es uns jetzt nicht, in Zeiten einer überdurchschnittlich guten Finanzausstattung ohne neue Schulden auszukommen, zu tilgen und Vorsorge durch Rücklagen zu treffen, wie soll es dann gelingen, wenn sich die finanziellen Rahmenbedingungen verschlechtern?
Meine Damen und Herren, jetzt ist der Zeitpunkt, dies zu tun, denn auch hier liegt eine Chance, Thüringen voranzubringen. Auch im Haushaltsgesetz haben wir Konsolidierung und Vorsorge verankert. In klarer und transparenter Weise wird im Haushaltsgesetz geregelt, dass der Vollzug in Einnahmen und Ausgaben auszugleichen ist. Im neu geschaffenen § 2 Abs. 2 heißt es darüber hinaus weiter: „Zeichnet sich während des Haushaltsvollzuges ab, dass die Ist-Einnahmen die Ist-Ausgaben übersteigen, kann das für Finanzen zuständige Ministerium zur Herstellung des Ausgleichs von der Inanspruchnahme der Kreditermächtigung […] absehen oder Mittel an eine Haushaltsausgleichsrücklage zuführen.“ Sie sehen also, meine Damen und Herren, wir schaffen eine Regel, die sicherstellt, dass eine positive Entwicklung im Haushaltsvollzug zur Schuldentilgung oder Rücklagenbildung führt. Eine negative Entwicklung im Haushaltsvollzug darf jedoch nicht in einen Fehlbetrag münden. Diese Regelung steht im Übrigen auch in Kontinuität unseres Vorgehens beim Jahresabschluss 2014. Wir konsolidieren den Haushalt durch die Tilgung von Schulden und wir sorgen für schlechtere Zeiten und finanziell schwierige Zeiten vor.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Landesregierung legt Ihnen heute einen soliden Haushaltsentwurf für das Jahr 2015 vor. Dieser Haushalt nimmt sich in einem ausgewogenen Verhältnis der Forderungen nach Konsolidierung und Vorsorge an. Er lenkt aber auch um und gibt Zukunftsinvestitionen mehr Raum. Gestalten und Investieren sollen die finanzielle Basis des Freistaats Thüringen stärken. Herzlichen Dank.
Ich eröffne jetzt die gemeinsame Aussprache und erteile dem Kollegen Mohring für die CDU-Fraktion das Wort.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Matthias Machnig, seines Zeichens früherer Wirtschaftsminister der SPD in Thüringen, jetzt beamteter Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, hat gesagt: Schwarz-Rot ist gut, Wachstum und Beschäftigung sind gut und die Steuern sind auf gutem Weg. – Und wenn ein Sozi sagt, die Rahmenbedingungen sind gut, dann erwarte ich von einem anderen Sozialdemokraten oder einer Sozialdemokratin, die Verantwortung trägt für Finanzen, dass sie angesichts dieser Rahmenbedin
gungen, die ihr eigener Kollege in Berlin beschreibt, einen Haushalt vorlegt, der diesen Rahmenbedingungen gerecht wird.
Mir ist aufgefallen bei Ihrer Rede: Ja, eines stimmt, was andere beschrieben haben, Sie sind nicht die schwäbische Hausfrau, Sie sind auch nicht die Eiserne Lady, aber Sie sind die Sozialpolitikerin immer noch, die sich freut, zu viel Geld zur Verfügung zu haben und das ist Ihr Haushalt.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Eine soziale Finanzminis- terin ist vielleicht auch etwas Gutes!)
Das ist Ihr Haushalt, der drei Dinge zeigt: Der Haushalt ist zu spät vorgelegt mit gravierenden Folgen für das ganze Land.
Der Haushalt ist weit jenseits von Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit, um Ihr Versagen in der Finanzpolitik in dieser Wahlperiode jetzt schon zu kaschieren, und er ist eine Absage an den Thüringer Konsolidierungspfad, den wir seit 2007 eingeschlagen haben, und das ist das gravierendste Merkmal, Sie haben den Pfad der Konsolidierung in diesem Bundesland verlassen.
Und deshalb – man kann das jetzt am Beginn und am Ende zusammenfassen – ist dieser Haushalt eine Kapitulation vor den Herausforderungen der Zukunft, weil der Haushalt so aufgestellt ist, als gäbe es kein Morgen mehr. Er ist kein Haushalt, der die nachfolgenden Generationen berücksichtigt.
Er ist kein Haushalt, der die künftigen Finanzströme berücksichtigt. Er ist ein Haushalt, der auf die Ausgabenseite schaut und all das ausgibt, was Sie sich